50 Jahre Viennale - Film and Music Austria
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st<strong>and</strong>e. Dies ist allenfalls dort zu bedenken, wo, z.B.<br />
gesetzliche, Sponsoring-Beschränkungen (ORF-G,<br />
AMD-G) bestehen.<br />
Verspricht der Initiator dem Supporter eine Beteiligung<br />
an den Erlösen, so liegt üblicherweise ein<br />
partiarisches (ertragsabhängiges) Darlehen vor, bei<br />
dem Zinsen (Erlösbeteiligung) nur bei wirtschaftlichem<br />
Erfolg zur Auszahlung gelangen, das gewährte<br />
Darlehen aber zur Gänze zurückzuhalten ist.<br />
Denkbar sind aber auch die Ausgestaltung als Genussrecht,<br />
das zu einem gewissen Anteil am Gewinn<br />
berechtigt, oder eine stille Beteiligung. Bei letzterer<br />
kann – je nach vertraglicher Ausgestaltung – auch<br />
eine Beteiligung an Verlusten vereinbart sein. Eine<br />
korrekte vertragliche Ausgestaltung ist notwendig,<br />
um Klarheit über die wechselseitigen Rechte und<br />
Pflichte zu haben. Gleichzeitig sind aber auch steuerliche<br />
Aspekte wie das Erzielen von Erträgen aus<br />
Kapitalvermögen durch den Supporter zu beachten.<br />
Bei der Vereinbarung von Erlösbeteiligungen ist<br />
jedenfalls auch zu bedenken, dass solche Gewinnbeteiligungen<br />
im Einklang mit <strong>and</strong>eren eingegangenen<br />
Finanzierungen, wie der Rückführung von<br />
Minimumgarantien von <strong>Film</strong>verleihern oder rückzahlbaren<br />
Förderungen, stehen müssen.<br />
Crowdfunding als Veranlagung?<br />
Darüber hinaus ist zu beachten, dass nach dem Kapitalmarktgesetz<br />
bei einem öffentlichen Angebot von<br />
Wertpapieren bzw. Veranlagungen die so genannte<br />
Prospektpflicht besteht. Ein öffentliches Angebot<br />
darf im Inl<strong>and</strong> nur dann erfolgen, wenn spätestens<br />
einen Bankarbeitstag davor ein von der Finanzmarktaufsicht<br />
genehmigter Prospekt veröffentlicht<br />
wurde (§ 2 Abs 1 KMG). Crowdfunding-Projekte<br />
können, je nach ihrer Ausgestaltung der Vertragsverhältnisse,<br />
der Prospektpflicht unterliegen, sofern<br />
nicht ein Ausnahmetatbest<strong>and</strong> greift. Insofern<br />
kommt der Ausgestaltung von Erlösbeteiligungen<br />
besondere Bedeutung zu.<br />
Crowdfunding wird sicherlich in der Zukunft eine<br />
nicht uninteressante Finanzierungsquelle, die wahrscheinlich<br />
neben den bisherigen Finanzierungen<br />
von Projekten bestehen wird. Wie ein Verleihvertrag<br />
mit einer Minimumgarantie oder ein Fördervertrag<br />
mit einem Fördergeber bewegt sich auch eine<br />
Crowdfunding-Finanzierung nicht im rechtsfreien<br />
Raum. Bei der Planung solcher alternativen Finanzierungen<br />
sind daher auch die rechtlichen Rahmenbedingungen<br />
zu beachten.<br />
Wieviel Fans hat Riahi?<br />
filmbiz<br />
Eine Million Euro in einer Woche wurde in Deutschl<strong>and</strong> für den geplanten Kinofilm „Stromberg“<br />
mittels Crowdfunding lukriert. Hierzul<strong>and</strong>e hat Arash T. Riahi („Ein Augenblick Freiheit“)<br />
als erster diesen Weg gewählt. Was Crowdfunding interessant macht aber die Förderer nicht aus<br />
der Pflicht entlässt, erklärt der Regisseur und Produzent im FSM-Interview.<br />
Wie kamen Sie auf die Idee mittels Crowdfunding(1)<br />
Ihren nächsten Spielfilm „Sierra-Zulu“(2)<br />
mitzufinanzieren?<br />
RIAHI: Anfangs war es eine Notlösung, da gewisse<br />
Förderstellen in Österreich den von unserer Produktionsfirma<br />
„Golden Girls“ geplanten Spielfilm „Sierra<br />
Zulu“ ablehnten. Da wir aber mit dem Buch schon<br />
so weit waren bzw. auf viel Interesse seitens der von<br />
uns Kontaktierten stießen, wollten wir unbedingt<br />
dranbleiben. Wir hatten schon Zusagen von Steve<br />
Wozniak (Apple), Robert Picardo (Star Trek Voyager),<br />
Amber Benson (Buffy), Jello Biafra (Sänger der Dead<br />
Kennedys), Joi Ito (MIT Media Lab) aus internationaler<br />
Sicht bzw. aus Österreich Michael Ostrowski,<br />
Gerald Votava, Alfons Haider, Dirk Stermann, Georg<br />
Friedrich, Peter Rapp etc. als Mitwirkende und Martin<br />
Gschlacht für die Kamera, insgesamt ein durchaus<br />
prominentes Ensemble.<br />
Kann es sich bei den Bedenken darum h<strong>and</strong>eln,<br />
dass der Regisseur Johannes Grenzfurthner<br />
vom Künstlerkollektiv monochrom (3) noch<br />
nicht als Regisseur auftrat?<br />
RIAHI: Die einzelnen Einwände nun aufzuführen,<br />
wäre zu langwierig, Tatsache ist, dass wir zur Tat<br />
schreiten mussten und als vielversprechend kam<br />
uns Crowdfunding vor. Ursprünglich aus marketingtechnischen<br />
Gründen angedacht, um eine breite internationale<br />
Fanbase an den <strong>Film</strong> zu binden, wurde<br />
mit der Crowdfunding-Aktion auf kickstarter.com<br />
der erste wichtige Schritt in Richtung Projektfinanzierung<br />
getan.<br />
Wie hat das Ganze nun funktioniert?<br />
RIAHI: Johannes Grenzfurther tourte durch die<br />
USA und war auch bei mehreren Conventions,<br />
um unser Projekt zu bewerben. Sodann entschieden<br />
wir uns für die bekannteste Plattform<br />
<strong>Film</strong> Sound & Media |21