14.01.2013 Aufrufe

50 Jahre Viennale - Film and Music Austria

50 Jahre Viennale - Film and Music Austria

50 Jahre Viennale - Film and Music Austria

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

st<strong>and</strong>e. Dies ist allenfalls dort zu bedenken, wo, z.B.<br />

gesetzliche, Sponsoring-Beschränkungen (ORF-G,<br />

AMD-G) bestehen.<br />

Verspricht der Initiator dem Supporter eine Beteiligung<br />

an den Erlösen, so liegt üblicherweise ein<br />

partiarisches (ertragsabhängiges) Darlehen vor, bei<br />

dem Zinsen (Erlösbeteiligung) nur bei wirtschaftlichem<br />

Erfolg zur Auszahlung gelangen, das gewährte<br />

Darlehen aber zur Gänze zurückzuhalten ist.<br />

Denkbar sind aber auch die Ausgestaltung als Genussrecht,<br />

das zu einem gewissen Anteil am Gewinn<br />

berechtigt, oder eine stille Beteiligung. Bei letzterer<br />

kann – je nach vertraglicher Ausgestaltung – auch<br />

eine Beteiligung an Verlusten vereinbart sein. Eine<br />

korrekte vertragliche Ausgestaltung ist notwendig,<br />

um Klarheit über die wechselseitigen Rechte und<br />

Pflichte zu haben. Gleichzeitig sind aber auch steuerliche<br />

Aspekte wie das Erzielen von Erträgen aus<br />

Kapitalvermögen durch den Supporter zu beachten.<br />

Bei der Vereinbarung von Erlösbeteiligungen ist<br />

jedenfalls auch zu bedenken, dass solche Gewinnbeteiligungen<br />

im Einklang mit <strong>and</strong>eren eingegangenen<br />

Finanzierungen, wie der Rückführung von<br />

Minimumgarantien von <strong>Film</strong>verleihern oder rückzahlbaren<br />

Förderungen, stehen müssen.<br />

Crowdfunding als Veranlagung?<br />

Darüber hinaus ist zu beachten, dass nach dem Kapitalmarktgesetz<br />

bei einem öffentlichen Angebot von<br />

Wertpapieren bzw. Veranlagungen die so genannte<br />

Prospektpflicht besteht. Ein öffentliches Angebot<br />

darf im Inl<strong>and</strong> nur dann erfolgen, wenn spätestens<br />

einen Bankarbeitstag davor ein von der Finanzmarktaufsicht<br />

genehmigter Prospekt veröffentlicht<br />

wurde (§ 2 Abs 1 KMG). Crowdfunding-Projekte<br />

können, je nach ihrer Ausgestaltung der Vertragsverhältnisse,<br />

der Prospektpflicht unterliegen, sofern<br />

nicht ein Ausnahmetatbest<strong>and</strong> greift. Insofern<br />

kommt der Ausgestaltung von Erlösbeteiligungen<br />

besondere Bedeutung zu.<br />

Crowdfunding wird sicherlich in der Zukunft eine<br />

nicht uninteressante Finanzierungsquelle, die wahrscheinlich<br />

neben den bisherigen Finanzierungen<br />

von Projekten bestehen wird. Wie ein Verleihvertrag<br />

mit einer Minimumgarantie oder ein Fördervertrag<br />

mit einem Fördergeber bewegt sich auch eine<br />

Crowdfunding-Finanzierung nicht im rechtsfreien<br />

Raum. Bei der Planung solcher alternativen Finanzierungen<br />

sind daher auch die rechtlichen Rahmenbedingungen<br />

zu beachten.<br />

Wieviel Fans hat Riahi?<br />

filmbiz<br />

Eine Million Euro in einer Woche wurde in Deutschl<strong>and</strong> für den geplanten Kinofilm „Stromberg“<br />

mittels Crowdfunding lukriert. Hierzul<strong>and</strong>e hat Arash T. Riahi („Ein Augenblick Freiheit“)<br />

als erster diesen Weg gewählt. Was Crowdfunding interessant macht aber die Förderer nicht aus<br />

der Pflicht entlässt, erklärt der Regisseur und Produzent im FSM-Interview.<br />

Wie kamen Sie auf die Idee mittels Crowdfunding(1)<br />

Ihren nächsten Spielfilm „Sierra-Zulu“(2)<br />

mitzufinanzieren?<br />

RIAHI: Anfangs war es eine Notlösung, da gewisse<br />

Förderstellen in Österreich den von unserer Produktionsfirma<br />

„Golden Girls“ geplanten Spielfilm „Sierra<br />

Zulu“ ablehnten. Da wir aber mit dem Buch schon<br />

so weit waren bzw. auf viel Interesse seitens der von<br />

uns Kontaktierten stießen, wollten wir unbedingt<br />

dranbleiben. Wir hatten schon Zusagen von Steve<br />

Wozniak (Apple), Robert Picardo (Star Trek Voyager),<br />

Amber Benson (Buffy), Jello Biafra (Sänger der Dead<br />

Kennedys), Joi Ito (MIT Media Lab) aus internationaler<br />

Sicht bzw. aus Österreich Michael Ostrowski,<br />

Gerald Votava, Alfons Haider, Dirk Stermann, Georg<br />

Friedrich, Peter Rapp etc. als Mitwirkende und Martin<br />

Gschlacht für die Kamera, insgesamt ein durchaus<br />

prominentes Ensemble.<br />

Kann es sich bei den Bedenken darum h<strong>and</strong>eln,<br />

dass der Regisseur Johannes Grenzfurthner<br />

vom Künstlerkollektiv monochrom (3) noch<br />

nicht als Regisseur auftrat?<br />

RIAHI: Die einzelnen Einwände nun aufzuführen,<br />

wäre zu langwierig, Tatsache ist, dass wir zur Tat<br />

schreiten mussten und als vielversprechend kam<br />

uns Crowdfunding vor. Ursprünglich aus marketingtechnischen<br />

Gründen angedacht, um eine breite internationale<br />

Fanbase an den <strong>Film</strong> zu binden, wurde<br />

mit der Crowdfunding-Aktion auf kickstarter.com<br />

der erste wichtige Schritt in Richtung Projektfinanzierung<br />

getan.<br />

Wie hat das Ganze nun funktioniert?<br />

RIAHI: Johannes Grenzfurther tourte durch die<br />

USA und war auch bei mehreren Conventions,<br />

um unser Projekt zu bewerben. Sodann entschieden<br />

wir uns für die bekannteste Plattform<br />

<strong>Film</strong> Sound & Media |21

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!