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Intern Makler - Österreichischer Versicherungsmaklerring

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makler<br />

övm<br />

intern02/2011<br />

Assekuranz Award Austria<br />

And<br />

the<br />

winner<br />

is ...<br />

• Die Assekuranz Awards Austria 2011<br />

• Steuerliche News<br />

• <strong>Makler</strong>vollmacht – Wesen und Wert?<br />

• D & O Versicherung<br />

• Der Eigenschaden in der Betriebshaftpfl icht<br />

• Zerobond oder Null-Kupon-Anleihen<br />

öva<br />

• ÖVM Zirkeltraining 2011<br />

• Veranstaltungskalender 2. Halbjahr 2011<br />

P.b.b. Verlagsort 1140 Wien • GZ 08Z037665 M


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makler<br />

intern<br />

Sehr geehrte ÖVM- Mitglieder, liebe Kolleginnen und Kollegen!<br />

Nun liegen die Ergebnisse des 5. Assekuranz Award Austria (AAA) vor. Die Auswertungen<br />

zeigen, dass die Entscheidung, den AAA ab heuer jährlich durchzuführen<br />

und eine Trennung in Personen- und Sachsparten vorzunehmen, goldrichtig war. Mit<br />

520 ausgefüllten Fragebögen konnten wir die beste Rücklaufquote in der Geschichte<br />

des AAA verzeichnen. Dafür gebührt all jenen Kolleginnen und Kollegen, die ihre<br />

wertvolle Zeit geopfert haben, um an dieser Studie mitzumachen, ein herzliches<br />

Dankeschön. Die rege Teilnahme zeigt, wie ernst die <strong>Makler</strong>schaft ihre Aufgabe als<br />

Impulsgeber und Gestalter innerhalb der Branche nimmt. Denn Veränderung zum<br />

Besseren bedarf einer laufenden Evaluierung.<br />

Auffallend an den heurigen Umfrageergebnissen ist, dass einige Gesellschaften, die bisher nicht durch herausragende<br />

Platzierungen aufgefallen sind, sich nun im obersten Viertel wieder fi nden. Ein Indiz dafür, dass man bei<br />

den Assekuranzen die Ergebnisse der Umfrage mit Argusaugen betrachtet und diese keinesfalls auf die leichte<br />

Schulter nimmt. Ganz im Gegenteil, die Ergebnisse dienen offensichtlich als Ansporn, sich verbessern zu wollen,<br />

um beim nächsten Award eine Auszeichnung zu erhalten.<br />

Im Anschluss an den Fragebogen des AAA hatten die Teilnehmer des AAA heuer erstmalig die Möglichkeit<br />

freiwillig an einem Benchmarking für Versicherungsmakler teilzunehmen. Gegen Bekanntgabe einiger unternehmensinternen<br />

Daten erhielten die teilnehmenden Büros einen personalisierten, vierseitigen Bericht, dem sie<br />

ihre Position im Vergleich zum Mitbewerb entnehmen konnten. Das Ergebnis der Benchmarkingstudie zeigt, in<br />

welchen Bereichen Handlungsbedarf besteht und wo die Stärken des Unternehmens liegen. Das überwältigende<br />

Interesse an dieser Studie – nicht nur jenes der <strong>Makler</strong>innen und <strong>Makler</strong>, sondern auch jenes der Versicherer –<br />

zeigt, dass der ÖVM mit diesem <strong>Makler</strong>vergleich wieder einmal den Finger am Puls der Zeit hatte. Ein Umstand,<br />

der mich als Präsidentin mit Stolz erfüllt, auch wenn mir bewusst ist, dass unsere Pionierarbeit bald schon den<br />

einen oder anderen Nachahmer fi nden wird.<br />

Als größte politisch unabhängige <strong>Makler</strong>vereinigung Österreichs war der ÖVM selbstverständlich auch beim<br />

<strong>Makler</strong>-Symposium in Velden vertreten. Eigentlich hätten dort Vertreter aus Branche, Wissenschaft, Recht und<br />

Politik nach den ursprünglichen Plänen über das novellierte Versicherungsvertragsrecht diskutieren sollen. Doch<br />

dazu kam es nicht, da das Änderungsgesetz, das bereits 2010 unter Dach und Fach hätte sein sollen, seit Monaten<br />

auf Eis liegt. Eine Aussage der Vertreterin aus dem Justizministerium - „Es sei noch kein Baustein der Novelle<br />

einzementiert!“ – lässt die Vermutung zu, dass die Novelle erst 2012 kommen wird.<br />

Das Kernstück dieser Novelle ist neben einem erweiterten Rücktrittsrecht und Themen aus dem Bereich des<br />

Datenschutzes die Gleichstellung elektronischer Kommunikationsmedien mit der Papierform.<br />

Österreich hat eine <strong>Intern</strong>etdurchdringung von rund 70 Prozent und liegt somit im europäischen Spitzenfeld.<br />

E-Commerce boomt, Facebook und Twitter sind mittlerweile aus unserem täglichen Leben nicht mehr wegzudenken.<br />

Papier repräsentiert veraltete „Technik“ aus dem letzten Jahrtausend, dessen Erzeugung nicht gerade<br />

umweltschonend, dessen Druck und Versand kostspielig und dessen Verwaltung und Archivierung aufwendig ist.<br />

Es ist demnach an der Zeit, dass der technische Fortschritt auch bei den heimischen Versicherern Einzug hält und<br />

somit dem geänderten Kommunikationsverhalten Rechnung getragen wird.<br />

Dr. Claudia Ilk, ÖVM-Präsidentin<br />

Impressum:<br />

<strong>Österreichischer</strong> <strong>Versicherungsmaklerring</strong><br />

1140 Wien, Gottfried Alber Gasse 5/5<br />

Tel.: 01/4169333, Fax.: 01/41693334<br />

E-Mail: offi ce@oevm.at<br />

Für den Inhalt verantwortlich: Der Vorstand des ÖVM<br />

Redaktionsteam: ÖVM Sekretariat<br />

Layout: Klepp & Partners Werbeagentur GmbH<br />

Druck: Holzhausen Druck & Medien GmbH<br />

3


makler<br />

4<br />

intern Coverstory<br />

ASSEKURANZ AWARD AUSTRIA<br />

Gewinner sind die <strong>Makler</strong>!<br />

v.l.n.r.: Dr. Claudia Ilk, Günther Weiss, Sylvia Weißenböck<br />

Der ÖVM zeichnete am 9. Juni wieder<br />

Österreichs beste Versicherungsunternehmen<br />

aus. Gewinner des Abends waren aber nicht<br />

nur die Versicherer, sondern vielmehr die<br />

<strong>Makler</strong>schaft und der ÖVM selbst.<br />

„Der Assekuranz Award Austria ist mehr als nur eine<br />

Auszeichnung für Versicherungsunternehmen. Er fördert<br />

den Wettbewerb zwischen den Anbietern am Versicherungsmarkt,<br />

er initiiert neue innovative Produkte und<br />

ohne Versicherungsmakler gäbe es keine kritische und<br />

unabhängige Marktdurchleuchtung. Das gilt es vermehrt<br />

im Bewusstsein der Versicherungskunden zu verankern“,<br />

hob ÖVM Präsidentin Claudia Ilk die dynamische Rolle der<br />

<strong>Makler</strong>schaft am Versicherungsmarkt hervor. In ihrer Ansprache<br />

im Wiener Ringstraßenhotel Le Meridien betonte<br />

sie zudem die Bedeutung der unabhängigen <strong>Makler</strong> für die<br />

Konsumenten: „Von der Markttransparenz, die wir <strong>Makler</strong><br />

schaffen, profi tieren in erster Linie die Konsumenten. Es<br />

ist besonders erfreulich, dass auch der Konsumentenschutz<br />

diesen Aspekt zunehmend würdigt.“<br />

Aber auch von Seiten der Versicherungsunternehmen ist<br />

der Award des ÖVM nicht mehr wegzudenken. Etwa für<br />

Günther Weiß, Vorstandsvorsitzender der HDI Versicherung<br />

AG: „Der Assekuranz Award ist ein wichtiger Baustein<br />

unseres Qualitätsmanagements und ergänzt eigene<br />

Befragungen um die wichtige Sicht der <strong>Makler</strong>.“<br />

Spitzenvertreter der Versicherungsunternehmen<br />

nahmen Awards entgegen<br />

Neben Günther Weiß nahmen im Le Meridien viele weitere<br />

Spitzenvertreter der österreichischen Versicherungsunternehmen<br />

ihre Auszeichnungen entgegen. Darunter Johanna


v.l.n.r.: Klaus Kretz, Mag. Thomas Bayer, Mag. Dr. Katja Meier-Pesti, Ing. Otto Ellinger, Mag. Alastair McEwen, Mag. Johanna<br />

Stefan, KR Gerhard Heine, Ing. Thomas Lackner, Günther Weiss, Dr. Claudia Ilk, Dr. Jochen Zöschg, Mag. Franz Pichler<br />

Stefan von der Donau Versicherung , Jochen Zöschg von<br />

der Zürich Versicherung, Klaus Kretz von Wüstenrot,<br />

Franz Pichler von der UNIQA, Thomas Bayer von der<br />

Generali Versicherung und Gerhard Heine von der Wiener<br />

Städtischen. Sie alle erhielten für ihre Produkte ein Gütesiegel,<br />

das <strong>Makler</strong>n wie Versicherungskunden signalisiert,<br />

dass man auf das ausgezeichnete Versicherungsprodukt<br />

Vertrauen setzen kann. Die Jury für die 2011er Awards<br />

bildeten 520 <strong>Makler</strong>innen und <strong>Makler</strong>, die ihre Wertungen<br />

per Online-Umfrage abgegeben hatten. Damit konnte der<br />

ÖVM die beste Rücklaufquote in der Geschichte des Assekuranz<br />

Award Austria verzeichnen.<br />

Ein Hauch von Casino<br />

Mit einem Hauch von Casino-Atmosphäre wurden die Gewinner<br />

der AAA-Sparten präsentiert: Ein an die Leinwand<br />

projizierter Spielautomat mit seinen drei rotierenden Rollen<br />

zeigte die Logos der jeweils ersten drei Plätze. Als großer<br />

Gewinner des Abends kristallisierte sich bald die Donau<br />

Versicherung AG heraus: Sie holte in der Kfz-Kasko und<br />

in der Gewerbeversicherung „Gold“ und in allen anderen<br />

Sparten „Silber“. Zwei erste Plätze gingen an die HDI<br />

Versicherung AG, nämlich in der Kfz-Haftpfl icht und in<br />

der Sparte Haushalt/Eigenheim. In der Kfz-Kasko konnte<br />

die HDI zudem einen zweiten Platz belegen. Rang eins in<br />

der Sparte Landwirtschaft verbuchte die Wüstenrot Versicherungs-AG<br />

für sich. Die Zürich Versicherungs-AG holte<br />

sich drei dritte Plätze, und zwar in den beiden Kfz-Sparten<br />

und in Haushalt/Eigenheim.<br />

Innovation:<br />

<strong>Intern</strong>e Benchmarkstudie für <strong>Makler</strong><br />

Erstmals konnten die Versicherungsmakler mit der Umfrage<br />

auch an einer internen Benchmarkstudie für die <strong>Makler</strong><br />

5


makler<br />

6<br />

intern Coverstory<br />

v.l.n.r.: Klaus Kretz, KR Gerhard Heine, Mag. Thomas Bayer, Dr. Claudia Ilk, Sylvia Weißenböck, Günther Weiss<br />

v.l.n.r.: Mag. Thomas Bayer, Dr. Claudia Ilk, Mag. Johanna<br />

Stefan, KR Gerhard Heine<br />

v.l.n.r.: Dr. Jochen Zöschg, Günther Weiss, Mag. Johanna<br />

Stefan, Dr. Claudia Ilk<br />

v.l.n.r.: Mag. Johanna Stefan, Klaus Kretz, Mag. Franz Pichler<br />

selbst teilnehmen. 140 <strong>Makler</strong> hatten unternehmenseigene<br />

Daten abgegeben, aus denen eine aussagekräftige Studie<br />

über Umsatz, Ausbildungsstruktur und Geschäftsaufkommen<br />

ihrer Branche entstand. Damit erhielten sie eine<br />

Messlatte für den eigenen Geschäftserfolg. Für Claudia Ilk<br />

eine geglückte Premiere: „Wir hatten uns 2010 vorgenommen,<br />

den Award noch attraktiver zu machen und uns als<br />

Ideenbringer und Wegbereiter der Branche zu behaupten.<br />

Alle bisher umgesetzten Neuerungen sind erfolgreich gewesen.<br />

Das begann 2010 in Linz mit einem aufgemotzten<br />

Showprogramm und einem gläsernen Award als sichtbarem<br />

Zeichen für die Versicherungen und setzte sich<br />

dieses Jahr mit der internen Benchmarkstudie fort. Das<br />

gleich beim ersten Mal so viele Kolleginnen und Kollegen<br />

mitgemacht haben, ist ein schöner Erfolg!“ Ilk weiter:<br />

„Auch die Entscheidung, den AAA künftig jährlich zu<br />

vergeben, war notwendig und richtig, um uns gegenüber<br />

Nachahmern bei Branchenrankings weiter durchsetzen zu<br />

können. Der Assekuranz Award Austria ist weiterhin die<br />

größte vergleichende Studie zur Leistungsqualität der österreichischen<br />

Assekuranzen aus <strong>Makler</strong>sicht. Unser Gütesiegel<br />

basiert auf einer wissenschaftlich fundierten Befragung<br />

und garantiert die hohe Qualität des Awards. Auch deshalb<br />

haben wir weiter die Nase vorne.“<br />

Ehrenpreis Dr. Kurt Markaritzer<br />

Im Rahmen der Vergabe der Assekuranz Awards hatte der<br />

ÖVM auch einen Ehrenpreis für herausragende journalistische<br />

Leistungen an den ehemaligen Chefredakteur des<br />

Versicherungsjournals Dr. Kurt Markaritzer vergeben. „Ich<br />

freue mich, dass du heute diese Auszeichnung bekommst.<br />

Als Journalist und als Mensch: Du hast sie redlich ver


dient“, führte dazu Versicherungsjournal-Chefredakteur<br />

Emanuel Lampert in seiner Laudatio aus.<br />

Auch seitens des ÖVM wurden Markaritzer Rosen gestreut:<br />

„Sie haben mit Ihrem Sachverstand die qualitätsvolle Berichterstattung<br />

in der Versicherungsbranche wesentlich<br />

geprägt“, so Claudia Ilk.<br />

Dass Journalisten vom Schlage Markaritzers gerade für die<br />

unabhängigen <strong>Makler</strong> immer wichtiger werden, hat auch<br />

der ÖVM-Vorstand längst erkannt. „Wir haben schon<br />

2010 beschlossen, für den ÖVM und insbesondere den<br />

AAA vermehrt Werbung und Pressearbeit zu machen.<br />

Unser Ziel ist es, den ÖVM in der Medienlandschaft<br />

langfristig als unabhängigen Experten am Versicherungsmarkt<br />

zu positionieren, der zu Recht das Vertrauen von<br />

Konsumenten und Versicherern hat“, bringt es Alexander<br />

Meixner, Pressereferent des ÖVM, auf den Punkt.<br />

Für die Verleihung der Assekuranz Awards 2012 beim<br />

ÖVM Forum in Linz plant Meixner bereits weitere Innovationen,<br />

um die Kontakte zu den Medienvertretern weiter<br />

auszubauen: „Das werden wir aber erst im Herbst bekannt<br />

geben, damit uns unsere Nachahmer nicht mit unseren<br />

eigenen Ideen überholen. Schließlich wollen wir ja weiter<br />

unseren Ruf als Ideenbringer und Marktgestalter verteidigen!“<br />

v.l.n.r.: Werner Panhauser, Wolfgang Kaiser, Ing. Thomas<br />

Lackner, Mag. Florian Wally<br />

v.l.n.r.: Sylvia Weißenböck, Mag. Johanna Stefan<br />

Assekuranz Awards Austria 2011<br />

KFZ-HAFTPFLICHT<br />

1. HDI Versicherung AG 5 Sterne<br />

2. Donau Versicherung AG 4 Sterne<br />

3. Zürich Versicherungs AG 4 Sterne<br />

KFZ-KASKO<br />

1. Donau Versicherung AG 4 Sterne<br />

2. HDI Versicherung AG 4 Sterne<br />

3. Zürich Versicherungs AG 4 Sterne<br />

GEWERBE<br />

1. Donau Versicherung AG 4 Sterne<br />

2. Generali Versicherung AG 4 Sterne<br />

3. Wr. Städtische Versicherung AG 4 Sterne<br />

LANDWIRTSCHAFT<br />

1. Wüstenrot Versicherungs AG 5 Sterne<br />

2. Donau Versicherung AG 3 Sterne<br />

3. UNIQA Versicherungen AG 3 Sterne<br />

HAUSHALT/EIGENHEIM<br />

1. HDI Versicherung AG 5 Sterne<br />

2. Donau Versicherung AG 4 Sterne<br />

3. Zürich Versicherungs AG 4 Sterne<br />

7


makler<br />

8<br />

intern<br />

Neuer ÖVM-Vorstand gewählt<br />

v.l.n.r.: Gerhard Veits, Ulrike Menger, Alfred Binder, Dr. Claudia Ilk, Michael Schopper, Ing. Mirko Ivanic, Mag. Alexander<br />

Meixner, Christine Weiländer, Mag. Thomas Leitner<br />

Das einstimmige Votum für den neuen<br />

Vorstand des Rings <strong>Österreichischer</strong><br />

Versicherungsmakler ist ein deutliches<br />

Zeichen für die hohe Zufriedenheit der<br />

Mitglieder mit ihrer Interessenvertretung.<br />

Das erfolgreiche Engagement des Vorstands<br />

spiegelt sich auch in der guten Bilanz der<br />

abgelaufenen Periode wider.<br />

Für ÖVM-Präsidentin Claudia Ilk ist die einstimmige Bestätigung<br />

ihres Wahlvorschlages aber nicht nur ein Zeugnis<br />

für die gute Arbeit der Vergangenheit; vielmehr sei sie ein<br />

Auftrag, „die <strong>Makler</strong>innen und <strong>Makler</strong> auch in Zukunft<br />

mit viel Engagement und neuen Ideen effi zient in ihren<br />

Anliegen zu vertreten.“ Ilk: „Unser Seminarzentrum hat<br />

sich bestens entwickelt und zeigt noch viel Potenzial für die<br />

nächsten Jahre. Und beim ÖVM-Forum in Linz konnten<br />

wir mit 2.400 Besuchern einen neuen Rekord verzeichnen.<br />

Aber auch bei der Messe und dem Assekuranz Award Austria<br />

haben wir noch einiges in petto.“<br />

Zwei neue Vorstandsmitglieder<br />

Mit Thomas Leitner und Michael Schopper wurden am 11.<br />

März im Salzburger Neu-Anif zwei neue Mitglieder in den<br />

Vorstand gewählt. Schopper ist nun Vizepräsident, Leitner<br />

übernimmt den Landesvorsitz in Kärnten und ist für IT<br />

und neue Medien verantwortlich. Beide sind wie Vorstand<br />

Alexander Meixner unter 40 Jahre alt. Meixner wurde zudem<br />

neben Alfred Binder zum zweiten Geschäftsführer<br />

der Veranstaltungs-GesmbH gewählt.<br />

Aus dem Vorstand schieden auf eigenen Wunsch der<br />

Salzburger Landesvorsitzende Hannes Pfeifenberger und<br />

sein oberösterreichisches Pendant Christian Weixelbaumer<br />

aus. „Hannes Pfeifenberger und Christian Weixelbaumer<br />

werden dem Vorstand<br />

weiterhin mit Rat und Tat<br />

zur Seite stehen. Sie haben<br />

viel Know How eingebracht<br />

und ihre professionelle<br />

Aktivität hat den<br />

ÖVM mitgeprägt. Die Verjüngung<br />

bringt viel Elan<br />

und neue Ideen für die<br />

Vorstandsarbeit“, so Ilk.<br />

Rechenschaftsbericht<br />

von<br />

Präsidentin Ilk<br />

Moderiert wurde die Generalversammlung<br />

im Huber-<br />

Christian Weixlbaumer,<br />

Dr. Claudia Ilk<br />

Hannes Pfeifenberger,<br />

Dr. Claudia Ilk<br />

tushof von Werner Seiner, ehemals GRAWE-Vorstand, der<br />

neben Ehrenpräsident Kurt Dolezal auch ÖVT-Vizepräsident<br />

Manfred Taudes begrüßen konnte. Dort präsentierte<br />

auch ÖVM-Präsidentin Claudia Ilk ihren Rechenschaftsbericht.<br />

„Der Erfolg des ÖVM Forums 2010 war kein<br />

Zufall. Wir haben uns im Vorfeld zusammengesetzt und<br />

Ideen entwickelt, wie wir die Messe und die Verleihung des<br />

Assekuranz Awards Austria noch besser machen können.<br />

Mit drei neuen Hauptpreisen und einem professionellen<br />

Showprogramm haben wir die ersten Schritte gleich umgesetzt;<br />

zudem werden die Awards von nun an jährlich vergeben.<br />

Mit dem Anreiz, durch die Teilnahme an der Umfrage<br />

ein kostenloses Benchmarking für die einzelne Kanzlei zu<br />

erhalten, ist es uns außerdem gelungen, die Beteiligung an<br />

der Umfrage auf ein neues Rekordniveau zu pushen“, strich<br />

Ilk einige Schwerpunkte der abgelaufenen Vorstandsperiode<br />

hervor. Die Benchmarkstudie wurde zudem auf vier Seiten<br />

ausgedehnt, die ersten Ergebnisse ließen bereits interessante


Rückschlüsse zu. „Wir wollen aber noch nicht allzu viel<br />

verraten, da wir die Resultate anlässlich der Verleihung der<br />

Assekuranz Awards in Wien öffentlichkeitswirksam präsentieren<br />

werden. Denn in den nächsten Jahren steht auch<br />

verstärkte Öffentlichkeitsarbeit auf unserem Programm“,<br />

so Ilk weiter.<br />

Erfreuliche Entwicklung der ÖVM Akademie<br />

Auch über die Entwicklung der ÖVM-Akademie zeigten sich<br />

die Mitglieder der Generalversammlung erfreut. Über sechzig<br />

Seminare wurden österreichweit abgehalten, erläuterte<br />

Alexander Meixner. Das günstige Preisniveau - Seminare<br />

des ÖVM kosten nur etwa halb so viel wie bei den Mitbewerbern<br />

- sollte neben einer zielgerichteten Themenauswahl<br />

weiterhin Garant für den erfolgreichen Kurs der Akademie<br />

sein. Der Seminarraum - er bietet 35 Personen Platz - kann<br />

auch von Versicherungsgesellschaften und <strong>Makler</strong>n günstig<br />

angemietet werden. Im letzten Jahr wurde dieses Angebot<br />

bereits von mehreren Gesellschaften genutzt.<br />

Hoher Respekt der<br />

Versicherungen für den ÖVM<br />

Auch Ombudsmann Gerhard Veits konnte eine positive<br />

Günther WEISS, Vorsitzender des Vorstandes HDI Versicherung AG<br />

„Der Vergleich macht Sie sicher.“<br />

Ein Grundsatz, der nicht<br />

nur für Versicherungsnehmer<br />

und <strong>Makler</strong> gilt, sondern durchaus<br />

auch für Versicherungen.<br />

Auch wenn wir von unseren<br />

Kunden und unseren Vermittlungspartnern<br />

immer wieder<br />

gutes Feedback erhalten:<br />

Der strukturierte Vergleich mit<br />

anderen Versicherungsunternehmen<br />

liefert uns konkrete<br />

Ergebnisse und einen klaren Einblick, wo wir mit unseren<br />

Produkten und Services am Markt stehen.<br />

Der Assekuranz Award Austria liefert uns ein umfassendes<br />

Bild darüber, was unsere wichtigsten Partner – die Versicherungsmakler<br />

– von unserem Angebot halten. Durch die<br />

Aufteilung in zehn Teilbereiche können wir die Ergebnisse<br />

sehr differenziert betrachten. So sehen wir, wo wir uns<br />

besonders auszeichnen und erkennen weitere Verbesserungspotenziale.<br />

So gesehen ist der Assekuranz Award<br />

ein wichtiger Baustein unseres Qualitätsmanagements<br />

und ergänzt eigene Befragungen um die wichtige Sicht der<br />

<strong>Makler</strong>.<br />

Erneute Auszeichnungen sind<br />

wichtige Bestätigung und Antrieb<br />

Wir schätzen die hohe Qualität der Befragung beim Assekuranz<br />

Award und freuen uns daher umso mehr, wenn wir<br />

Bilanz ziehen. Die meisten betreuten Fälle des Ombudsmannes<br />

hatten Provisionen und Courtagevereinbarungen<br />

zum Gegenstand. Veits. „Es zeigt sich, dass die Versicherungswirtschaft<br />

den ÖVM und seine Mitglieder ernst nimmt.<br />

Anfragen werden schnellstens beantwortet und man ist stets<br />

bemüht, eine amikale Lösung zu fi nden.“ Veits führte dies<br />

nicht zuletzt auf die hohe Mitgliederanzahl des ÖVM und<br />

das erfolgreiche ÖVM-Forum zurück. Kassier Alfred Binder,<br />

dessen Genauigkeit und Ordnungsmäßigkeit von den<br />

Kassaprüfern ausdrücklich hervorgehoben wurde, verwies<br />

insbesondere auf die positive Entwicklung der Einnahmen<br />

im Seminar- und Produktebereich, eine der vier Einnahmequellen<br />

neben der ÖVM-Zeitung makler intern, dem ÖVM-<br />

Forum und der Mitgliedsbeiträge. Zudem konnte auch für<br />

das Jahr 2011, in dem kein ÖVM-Forum stattfi ndet, sowohl<br />

für den Verein als auch für die GesmbH ein ausgeglichenes<br />

Budget erstellt werden.<br />

Im Rahmen der Generalversammlung referierten Erwin<br />

Gisch und Roland Weinrauch über die betriebliche Rechtsschutz-<br />

und Haftpfl ichtversicherung und daraus resultierende<br />

Haftungspotenziale für Versicherungsmakler. Ein<br />

Seminar ganz unter dem ÖVM-Motto: Von Experten für<br />

Experten.<br />

PR Artikel<br />

hier gut abschneiden. Die ersten Plätze bei der Kfz-Haftpfl<br />

icht- sowie der Haushalt- und Eigenheimversicherung<br />

und der zweite Platz bei der Kfz-Kasko-Versicherung sind<br />

eine wichtige Bestätigung unserer Arbeit. Die tollen Rückmeldungen<br />

der Befragten zeigen uns, dass sich der Einsatz<br />

unseres Teams voll bezahlt macht. Darum möchte ich diese<br />

Awards diesmal besonders unseren engagierten Mitarbeitern<br />

widmen, die Tag für Tag daran arbeiten unseren Kunden<br />

das bestmögliche Service und innovative Produkte zu<br />

bieten. Ich denke das Besondere an HDI ist die Tatsache,<br />

dass wir uns nicht auf unseren Erfolgen ausruhen sondern<br />

jeder Award nicht weniger bedeutet als ein Auftrag die hohe<br />

Qualität auch in Zukunft zu halten oder im Idealfall beim<br />

nächsten Award ein noch besseres Ergebnis einzufahren.<br />

Der Weg zu einer „neuen“ Versicherung<br />

Mit Zusatzleistungen wie dem seit mehreren Jahren sehr<br />

beliebten Anwaltstelefon oder dem Werkstattnetz, wo HDI<br />

Kfz-Kunden in ausgewählten Kfz-Werkstätten elf Prozent<br />

Rabatt erhalten, zeigen wir, dass es heutzutage mehr<br />

braucht als günstige Prämien, um beim Kunden erfolgreich<br />

zu sein. Wir gehen den Weg von der klassischen Absicherung<br />

von potenziellen Schadenfällen<br />

in Richtung Service<br />

und Dienstleistung für unsere<br />

Kunden. Und diese erneute<br />

Auszeichnung zeigt mir dabei<br />

ganz deutlich: Wir sind gut<br />

unterwegs.<br />

Versicherung<br />

9


makler<br />

10<br />

teuerliche news<br />

intern steuer<br />

Launiges zum Gebührenthema:<br />

Ein E-Mail ist eine Urkunde<br />

Seit Jahren zerbrechen sich zahlreiche hochintelligente Menschen<br />

ihre klugen Köpfe darüber, ob ein E-Mail eine gebührenpfl<br />

ichtige Urkunde ist. Zweifellos ist das eine der wichtigsten<br />

Fragen der Menschheit und rechtfertigt aus volkswirtschaftlicher<br />

Sicht den Einsatz der geballten österreichischen<br />

Verstandeskraft. Aus dem jahrelangen Diskussionsprozess<br />

war unschwer zu entnehmen, dass eine eindeutige dogmatische<br />

Lösung nicht wirklich vertretbar ist. Zwei schlaue Linzer<br />

haben daraufhin einen Musterfall initiiert.<br />

Der UFS (Unabhängiger Finanzsenat) Linz, die zweite Instanz<br />

im Finanzverfahren, hat in einer weisen Entscheidung<br />

sinngemäß folgende Aussage getroffen: „Wenn der Gesetzgeber<br />

möchte, dass ein E-Mail eine Urkunde ist, dann soll er<br />

das gefälligst so in das Gesetz hineinschreiben, dass es ein<br />

normaler Mensch auch wieder herauslesen kann.“<br />

Diese Entscheidung ist meines Erachtens viel zu wenig gewürdigt<br />

worden. Ohne die personelle Zusammensetzung<br />

des Senates zu kennen, ist darauf hinzuweisen, dass die<br />

„Meinungsmacher“ in einem UFSSenat meist um ehemalige<br />

Finanzbeamte sind, die vermutlich am Beginn ihrer Karriere<br />

durchaus auf den Grundsatz „in dubio pro fi sco“ eingeschult<br />

worden sind. Diese ehemaligen Beamten haben es geschafft,<br />

sich zu emanzipieren und ein profundes rechtsstaatliches<br />

Empfi nden zu entwickeln. Aufgrund der wunderbaren Begründung<br />

des UFS gab es ja sogar leise Hoffnungen, der<br />

Fiskus würde es „moralisch“ gar nicht wagen, gegen so eine<br />

Aussage aufzutreten.<br />

Besuchen Sie uns auf unserer Homepage unter www.oevm.at<br />

Tirol<br />

• FKS Versicherunsagentur GmbH, 6020 Innsbruck<br />

• Pervida GmbH, 6460 Imst<br />

• Gratl Roland, 9900 Lienz<br />

Der Vorsitzende des für die Gebühren zuständigen Höchstgerichts<br />

hat allerdings schon vor der weisen UFS-Entscheidung<br />

im Fachschrifttum kundgetan, dass er sehr wohl die<br />

Urkundeneigenschaft eines E-Mails eindeutig aus dem Gebührengesetz<br />

herauslese. Das musste die Finanzverwaltung<br />

wohl wie eine offi zielle Einladung zu einer Amtsbeschwerde<br />

beim VwGH (Verwaltungsgerichtshof) lesen.<br />

Wenig überraschend hat das Höchstgericht nun unlängst<br />

entschieden, dass ein mit einer elektronischen Signatur versehenes<br />

E-Mail eine Urkunde (!) ist. (Dies, obwohl sich in<br />

einem Computer nur die Zahlen „0“ und „1“ fi nden; eine<br />

Antwort auf die wirkliche Frage, wie elektronisch gespeicherte<br />

Zahlen eine Urkunde sein können, hat der Gerichtshof<br />

allerdings nicht gegeben).<br />

ACHTUNG:<br />

Das E-Mail muss nicht ausgedruckt sein. Mathematisch<br />

könnte man diese Entscheidung durch die Gleichung „Bildschirm<br />

= Papier“ ausdrücken. Vielleicht führt diese phantasievolle<br />

Interpretation des Urkundenbegriffes irgendwann<br />

noch dazu, dass wir Steuerzahler unsere Steuerschulden mit<br />

eingescannten Geldscheinen per E-Mail zahlen können?<br />

Erich Resch, erich.resch@tpa-horwath.com<br />

Der Österreichische <strong>Versicherungsmaklerring</strong><br />

begrüßt seine neuen Mitglieder vom<br />

Zeitraum April 2011 bis Juni 2011:<br />

Vorarlberg<br />

• S & S Versicherungsmakler GmbH, 6800 Feldkirch<br />

Steiermark<br />

• Versicherung-Consulting-Reisinger GmbH,<br />

8212 Pischelsdorf


Nähere Informationen<br />

unter: www.oevm-forum.at<br />

Der Branchen-Event des Jahres!<br />

FORUM 2012<br />

<strong>Intern</strong>ationale <strong>Makler</strong> Messe<br />

19. und 20. April 2012<br />

DESIGN CENTER LINZ


makler<br />

12<br />

intern<br />

Elektrofahrräder – Gegenstand der<br />

Versicherung oder Ausschluss<br />

Aufgrund einer Anfrage im ÖVM-Netzwerk haben wir uns<br />

dem Spezialthema Deckung von Elektrofahrrädern in der<br />

Privathaftpfl ichtversicherung gewidmet. Da es anscheinend<br />

keine einheitliche Linie zu dieser Fragestellung gibt, haben<br />

wir nachfolgende Tabelle erstellt, aus der die unterschiedlichen<br />

Zugänge der Versicherer ersichtlich sind.<br />

Versicherung<br />

Im Rahmen der Haushalt bzw. Privathaftpfl ichtversicherung ist die Verwendung von Elektrofahrrädern<br />

mitversichert?<br />

Zürich<br />

Wenn NEIN, welche Versicherungsmöglichkeit (De-<br />

„Defi nition Fahrrad: Nicht als Kraftfahrzeuge, sondern als<br />

ckungseinschluss) wird angeboten? Zu welcher Prä-<br />

Fahrräder im Sinne der StVO 1960 gelten auch elektrisch<br />

mie?<br />

betriebene Fahrräder mit<br />

Ist einer der angeführten Punkte nicht erfüllt und/oder<br />

1. einer höchsten zulässigen Leistung von nicht mehr als 600<br />

überschritten, handelt es sich nicht mehr um ein Fahrrad<br />

Watt und<br />

sondern um ein Motorfahrrad, das den kraftfahrrechtlichen<br />

2. einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h.<br />

Ausrüstungs- und Lenkerbestimmungen (z.B. Zulasssungs-,<br />

Sind die oben angeführten Punkte erfüllt handelt es sich um<br />

Lenkerberechtigungs- und Helmpfl icht) unterliegt. In einem<br />

ein Fahrrad und es besteht ein Versicherungsschutz analog<br />

solchen Falle ist eine Kfz-Haftpfl ichtversicherung notwen-<br />

„Fahrrad“ in der Privat- und Sporthaftpfl ichtversicherung als<br />

dig. Zur Kalkulation der KFZ-Haftpfl ichtprämie wird bei<br />

auch in der Haushaltsversicherung.<br />

Zürich die Fahrzeugart „E-Moped 1-sitzig“ herangezogen.<br />

Generali<br />

Die Verwendung von Elektro-Fahrrädern ist in der Privathaftpfl ichtversicherung mitversichert, insofern das Elektro-Fahrrad<br />

der letzen KFG -Novelle entspricht.<br />

Uniqa E-Bikes sind ohne Prämienzuschläge in der Haushalts- bzw. Privathaftpfl ichtversicherung mitversichert.<br />

Salzburger LV E-Bikes sind ohne Prämienzuschläge in der Haushalts- bzw. Privathaftpfl ichtversicherung mitversichert.<br />

WÜ-RO<br />

Soferne E-Bikes nicht zulassungspfl ichtig sind werden diese wie normale Fahrräder ohne Zusatzprämie oder Aufpreis im<br />

Rahmen der HH bzw Privat HP mitversichert.<br />

E- Bikes und Pedelecs werden grundsätzlich Fahrrädern ohne Elektroantrieb gleichgestellt. Die ED gilt somit in Versiche-<br />

GRA-WE rungsräumlichkeiten, die nur dem VN oder Familienangehörigen zugänglich sind bzw. wenn das Fahrrad versperrt abgestellt<br />

wird, auch auf dem Versicherungsgrundstück. Der einfache Diebstahl ist mit € 1.500,-- begrenzt.<br />

VICTORIA- VB<br />

Die Verwendung von Elektro-Fahrrädern ist in der HH- bzw. Privathaftpfl ichtversicherung mitversichert, insofern das Elektro-Fahrrad<br />

der letzen KFG -Novelle entspricht.<br />

Die Verwendung von Elektro-Fahrrädern ist in der HH- Privathaftpfl ichtversicherung, Sporthaftpfl icht mitversichert, inso-<br />

VAV<br />

fern das Elektro-Fahrrad der letzen KFG -Novelle entspricht. Im Rahmen der Haushaltversicherung sind Fahrräder bis<br />

€ 500,00 generell mitversichert. Eine Erhöhung dieser 1. Risikosumme ist über Abschluss des Komfortbausteines möglich<br />

(Zuschlagsprämie € 35,00). Die Versicherungssumme für Fahrräder beträgt dann € 1.500,00.<br />

Im Rahmen der Privathaftpfl icht gelten Elektro Fahrräder bis 400 W- max 20 kmh als mitversichert. Der Diebstal von ver-<br />

NÖ<br />

sprerrten Elektro-Fahrrädern wo immer innerhalb Österreichs befi ndlich gilt- wie normale Fahrräder- im Standardschutz bis<br />

€ 750,-- (Erhöhung auf max. € 2.000,--) als versichert.<br />

Die E- Bikes gelten in beiden All-in-One Produkten (Haushalt- bzw. Privathaftpfl ichtvers.) automatisch eingeschlossen.<br />

ALLIANZ Ausgenommen davon ist die Haltung und Verwendung von elektrisch angetriebenen Fahrräder und Segways mit einer<br />

zulässigen Leistung von mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h.<br />

HELVETIA<br />

E-Bikes, die keiner behördlichen Zulassung bedürfen, sind daher in der Privathaftpfl ichtversicherung (auch als Bestandteil<br />

der Haushaltsversicherung) mitversichert.<br />

OÖ<br />

Die Verwendung von Elektro-Fahrrädern ist in der Privathaftpfl ichtversicherung mitversichert, insofern das Elektro-Fahrrad<br />

der letzen KFG -Novelle entspricht:<br />

DONAU<br />

Die Haltung und Verwendung von Elektro-Fahrrädern ist im Rahmen der Privathaftpfl icht (auch als Bestandteil in der<br />

Haushaltsversicherung) bis zu einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitversichert.<br />

Da im Netzwerk immer wieder derartige Spezialfragen<br />

auftauchen, werden wir unsere guten Kontakte zu den<br />

Versicherungsgesellschaften zukünftig auch dazu nutzen,<br />

unseren Mitgliedern fachlich fundierte Informationen aus<br />

erster Hand zu liefern. In Ausarbeitung ist beispielsweise<br />

eine Übersicht über Kumulgrenzen im Katastrophenschutz,<br />

die spätestens Ende Juni fertiggestellt sein wird.<br />

Liebes ÖVM-Mitglied,<br />

sollten Ihnen im Zuge Ihrer täglichen Arbeit derartige Spezialfragen<br />

unterkommen, so senden Sie uns doch bitte unter offi ce@oevm.at<br />

ein Mail, damit wir uns der Sache annehmen können.<br />

Vielen Dank für Ihre Mitarbeit im Voraus!<br />

Der ÖVM-Vorstand


makler<br />

14<br />

intern<br />

<strong>Makler</strong>vollmacht – Wesen und Wert?<br />

Die Vollmacht ist eine Form der Stellvertretung und im<br />

ABGB daher in den §§ 1002 ff geregelt.<br />

Ohne die Regeln der Stellvertretung müsste man bei jedem<br />

Rechtsgeschäft persönlich mitwirken. Die Stellvertretung<br />

bewirkt ganz allgemein sowohl eine Vereinfachung als auch<br />

eine Vergrößerung des Handlungsspielraums. Daneben ist<br />

sie in manchen Fällen eine unersetzbare Notwendigkeit,<br />

um nicht voll geschäftsfähigen (Bsp.: Minderjährige) und<br />

juristischen Personen (Bsp.: Organe) eine uneingeschränkte<br />

Teilnahme am Geschäftsverkehr zu ermöglichen.<br />

Abgrenzungen:<br />

Neben der Stellvertretung gibt es noch andere Möglichkeiten,<br />

durch die man als Geschäftsherr seinen Handlungsspielraum<br />

erweitern kann.<br />

Der indirekte (mittelbare) Stellvertreter handelt im eigenen<br />

Namen und schließt dadurch zunächst ein Eigengeschäft<br />

ab. Anschließend soll er in einem zweiten Schritt Vorteile<br />

und Lasten aus diesem Geschäft auf den Geschäftsherrn<br />

übertragen. Diese Form der Stellvertretung wird gewählt,<br />

wenn man gegenüber dem Dritten nicht in Erscheinung<br />

treten möchte.<br />

Der Bote gibt keine eigene Willenerklärung ab. Er fungiert<br />

nur als Überbringer von Nachrichten zwischen Geschäftsherrn<br />

und Dritten. Er gibt das wieder, was ihm aufgetragen<br />

wurde, dem Dritten mitzuteilen.<br />

Der Vertragsvermittler hat nur die Vermittlung von Geschäftspartnern<br />

zur Aufgabe. Er bereitet den Vertragsabschluss<br />

vor, tätigt ihn aber nicht selbst.<br />

Der Treuhänder erhält ein Recht (Treuhandgut) übertragen,<br />

über das er im eigenen Namen verfügen kann. Dabei ist er<br />

aber dem Treugeber verpfl ichtet, dessen Zweckvorgaben<br />

zu beachten. Er kann somit rechtlich mehr, als er darf.<br />

Merkmale:<br />

Die Vollmacht ist eine direkte Stellvertretung und somit<br />

durch folgende Merkmale gekennzeichnet:<br />

- Inhalt der Stellvertretung sind rechtsgeschäftliche Er-<br />

klärungen und nicht faktische<br />

Handlungen.<br />

- Der Stellvertreter handelt im Namen<br />

des Vertretenen (Geschäftsherrn)<br />

und nicht im eigenen<br />

Namen.<br />

- Durch die Erklärungen des Stellvertreters<br />

wird unmittelbar der<br />

Geschäftsherr berechtigt und verpfl ichtet.<br />

- Der Stellvertreter übermittelt nicht bloß eine Erklärung<br />

des Geschäftsherrn, sondern gibt eine eigene Willenerklärung<br />

ab.<br />

- Vollmachten sind seit dem Abgabenänderungsgesetz<br />

2001 gebührenfrei.<br />

mag. meixner<br />

Vertretungsmacht 1) :<br />

Die grundlegende Voraussetzung einer wirksamen Stellvertretung<br />

ist das Vorliegen einer Vertretungsmacht. Das<br />

ist die Befugnis, den Geschäftsherrn rechtsgeschäftlich zu<br />

vertreten und insofern in seinem Namen rechtsgeschäftliche<br />

Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.<br />

Gemäß dem Prinzip der Privatautonomie 2) beruhen die<br />

Rechtsfolgen aus einem Vertrag auf dem Willen der Parteien.<br />

Damit diesem Grundsatz auch bei der Stellvertretung<br />

entsprochen wird, muss die Vertretungsmacht des Stellvertreters<br />

grundsätzlich auf dem Willen des Geschäftsherrn<br />

beruhen. Grundsätzlich bedarf es keiner Zustimmung des<br />

Stellvertreters, da sie ihm ja nur eine Befugnis einräumt<br />

und für sich genommen keine Pfl ichten des Vertreters<br />

begründet. 3) In der Rechtsterminologie wird diese Art der<br />

Begründung der Vertretungsmacht Bevollmächtigung oder<br />

Vollmachtserteilung genannt, die so erteilte Vertretungsmacht<br />

Vollmacht.<br />

Die Ausgestaltung der Vollmacht obliegt allein dem Geschäftsherrn.<br />

Je nach Umfang unterscheidet man General-,<br />

Gattungs- und Einzelvollmacht.<br />

Der Stellvertreter muss dem Dritten mitteilen, dass er das<br />

Geschäft nicht für sich selbst, sondern für den Geschäftsherrn<br />

schließen möchte. Dies erfolgt meist durch Vorlage<br />

der Vollmacht. 4)<br />

1)<br />

Sind die gesetzlich defi nierten Voraussetzungen – Erteilung, Offenlegung, Geschäftsfähigkeit – erfüllt, kann grundsätzlich jeder als Stellvertreter seinen Geschäftsherrn wirksam<br />

zum Vertragspartner eines Dritten machen.<br />

2)<br />

Privatautonomie nennt man das Prinzip der Selbstgestaltung von Rechtsverhältnissen durch den Einzelnen nach seinem Willen. Sie stellt eine Grundsäule unseres Rechtssystems<br />

dar.<br />

3)<br />

Die Pfl ichten des Vertreters sind in einem separaten Auftrag defi niert. Ein derartiger Auftrag kann schriftlich oder mündlich erteilt werden. Verzichtet ein Versicherungsmakler<br />

auf einen schriftlichen <strong>Makler</strong>vertrag, so treffen ihn uneingeschränkt alle Pfl ichten, die der § 28 <strong>Makler</strong>G normiert.<br />

– Fortsetzung auf Seite 16 –


NICHTS IST ÜBERZEUGENDER ALS DER ERFOLG!<br />

Der ÖVM hat es sich zum Ziel gesetzt, „jungen Neueinsteigern“<br />

Hilfestellung für den Berufsstart als Versicherungsmakler anzubieten.<br />

Fachwissen und fundierte Kenntnisse über die rechtlichen<br />

Grundlagen des <strong>Makler</strong>berufes sind die Basis für ein erfolgreiches<br />

Bestehen am Markt und damit auch für eine funktionierende<br />

Partnerschaft mit den Versicherungsgesellschaften.<br />

Jungmakler - Starter - Paket *<br />

Paketpreis € 920,- /statt € 2.575,-<br />

� Jungmakler-Mitgliedsbeitrag für 2 Jahre<br />

� 7 Seminartage Ihrer Wahl aus dem gesamten ÖVA Schulungsangebot<br />

� 2-Tageskarte für das ÖVM FORUM am 19./20. April 2012<br />

Konnten wir Ihr Interesse wecken?<br />

Nähere Informationen erhalten Sie im ÖVM-Sekretariat<br />

Tel. (01) 416 93 33 oder auf unserer Homepage unter www.oevm.at<br />

* Das Jungmakler - Starter - Paket kann jedes ÖVM-Mitglied erwerben, welches seinen Gewerbeschein<br />

noch nicht länger als 2 Jahre besitzt und die 7 Bausteine in einem Zeitraum von 2 Jahren absolviert.<br />

Mit freundlicher<br />

Unterstützung von:


makler<br />

16<br />

intern<br />

In der Praxis wird dem Versicherungsunternehmen eine<br />

Kopie der vom Kunden unterfertigten Vollmacht vorgelegt.<br />

Ein „Ignorieren“ einer seitens des <strong>Makler</strong>s offengelegten<br />

Vollmacht wäre nur dann denkbar, wenn Zweifel<br />

daran bestehen, dass die Vollmacht, so wie sie in der Urkunde<br />

dokumentiert wird, tatsächlich eingeräumt wurde.<br />

Sofern Versicherer es aus anderen Gründen unterlassen,<br />

mit dem bevollmächtigten <strong>Makler</strong> zu korrespondieren<br />

bzw. diesem entsprechende Urkunden und Dokumente<br />

zukommen zu lassen, ist dies nicht rechtens. Um jedoch als<br />

<strong>Makler</strong> in einem solchen Fall zu seinem Recht zu kommen,<br />

müsste jedoch der Gerichtsweg beschritten werden, was<br />

aber weder zweckmäßig noch zielführend sein kann. Man<br />

wird demnach nochmals bei Versicherer – möglicherweise<br />

an übergeordneter Stelle - intervenieren müssen, um diesen<br />

vielleicht doch dazu zu bewegen, das Vollmachtsverhältnis<br />

anzuerkennen.<br />

Die rechtsgeschäftlich begründete Vertretungsmacht setzt<br />

ein Vertrauen des Geschäftsherrn in seinen Vertreter voraus.<br />

Der Vertreter muss daher die Möglichkeit haben, die<br />

Vollmacht jederzeit zu widerrufen. Der Stellvertreter kann<br />

seinerseits die Vollmacht aufkündigen. Außerdem erlischt<br />

die Vertretungsvollmacht, falls nicht etwas anderes vereinbart<br />

wurde, bei Tod oder Konkurs des Geschäftsherrn<br />

oder des Stellvertreters, bei einer zeitlich befristeten Vollmacht<br />

durch Zeitablauf. Wurde die Vollmacht nur für ein<br />

bestimmtes Geschäft eingeräumt, erlischt sie mit Abschluss<br />

des Geschäfts.<br />

Innen- und Außenverhältnis:<br />

Die Vollmacht regelt das Außenverhältnis, also das Rechtsverhältnis<br />

zwischen Stellvertreter und Drittem. Sie bestimmt<br />

das rechtliche Können des Stellvertreters, inwieweit<br />

der Vertreter mit direkter Wirkung für seinen Geschäftsherrn<br />

rechtsgeschäftlich tätig werden kann.<br />

Das Verhältnis zwischen Geschäftsherrn und Stellvertreter<br />

wird Innenverhältnis genannt. Dieses kann insbesondere<br />

durch einen Auftrag geregelt werden. Ein solcher verpfl ichtet<br />

den Stellvertreter zum Handeln und begründet somit<br />

ein rechtliches Müssen. 5)<br />

Außen- und Innenverhältnis der Stellvertretung bestehen<br />

unabhängig voneinander. Dies zeigt sich zum einen darin,<br />

dass Vollmacht und Auftrag separat voneinander begrün-<br />

det und beendet werden. Es kann daher eine Vollmacht<br />

bestehen, ohne dass auch gleichzeitig ein Auftrag zur Stellvertretung<br />

vorhanden ist, und umgekehrt.<br />

Vertretung ohne Vertretungsmacht:<br />

Handelt jemand im fremden Namen ohne dazu bevollmächtigt<br />

zu sein oder überschreitet derjenige seine<br />

Vollmacht kommt grundsätzlich kein gültiges Geschäft<br />

zustande. Der schwebend unwirksame Vertrag kann aber<br />

durch eine nachträgliche Genehmigung des Geschäftsherrn<br />

geheilt werden. Erfolgt eine solche Genehmigung nicht,<br />

verbleibt dem Dritten nur ein Schadensersatzanspruch<br />

gegen den Scheinvertreter. Der Dritte ist demnach gut beraten,<br />

sich stets die Vollmacht des Stellvertreters vorlegen<br />

zu lassen.<br />

Bei der Vertretung ohne Vertretungsmacht kommt in zwei<br />

Ausnahmefällen trotzdem ein gültiger Vertrag zustande:<br />

- Anscheinsvollmacht: Verursacht der Geschäftsherr<br />

beim gutgläubigen Dritten 6) den Anschein, dass der Vertreter<br />

von ihm eine Vollmacht hat, muss er das durch<br />

den Vertreter abgeschlossene Geschäft gegen sich wirken<br />

lassen.<br />

- Fortwirken der erloschenen Vollmacht: Mit dem<br />

Widerruf erlischt grundsätzlich die Vollmacht. Der Geschäftsherr<br />

muss aber auch hier einen Vertretungsakt<br />

gegen sich gelten lassen, wenn er den Dritten anfangs<br />

über die Erteilung der Vollmacht verständigt hat, es aber<br />

dann verabsäumt, ihn aber auch über den Widerruf zu<br />

informieren.<br />

Missbrauch der Vertretungsmacht:<br />

Wenn ein Vertreter zwar innerhalb seiner Vollmacht handelt,<br />

aber seine Pfl ichten aus dem Innenverhältnis missachtet,<br />

kommt für den Geschäftsherrn – Gutgläubigkeit<br />

des Dritten vorausgesetzt – ein gültiges und rechtlich<br />

bindendes Geschäft zustande. Dem Geschäftsherrn bleibt<br />

dann nur der Zivilrechtweg offen, um Schadenersatz gegen<br />

den Vertreter geltend zu machen, offen.<br />

Vollmachten von Versicherungsagenten:<br />

Trifft man in der Praxis auf von Versicherungskunden<br />

bevollmächtigte Versicherungsagenten, die im Namen des<br />

Kunden bestehende Verträge kündigen und neue (beim<br />

vom Versicherungsagenten vertretenen Versicherungsunternehmen)<br />

abschließen, so keimen Zweifel auf, ob der<br />

4)<br />

Rein rechtlich genügt es aber auch, wenn aus den Umständen eindeutig hervorgeht, dass das Geschäft für den Geschäftsherrn abgeschlossen werden soll. Sind die Umstände<br />

unklar und legt der Stellvertreter seine Vertretungsfunktion nicht offen, ist im Zweifelsfall ein Eigengeschäft des Stellvertreters anzunehmen.<br />

5)<br />

Gemäß § 1 iVm § 14 <strong>Makler</strong>G besteht für einen <strong>Makler</strong> nur dann ein rechtliches Müssen, wenn ein Alleinvermittlungsauftrag vorliegt. Anders verhält es sich aber, wenn man am<br />

Markt als Berater in Versicherungsangelegenheiten auftritt.<br />

6)<br />

Gutgläubigkeit liegt dann vor, wenn der Dritte von der fehlenden Vertretungsmacht weder wusste, noch von dieser etwas wissen hätte müssen.<br />

– Fortsetzung auf Seite 18 –


ALLES FACEBOOK ODER WAS?<br />

Facebook, Xing, Twitter & Co. sind zurzeit in aller<br />

Munde. Auch österreichische Unternehmen im Versicherungsbereich<br />

entdecken soziale Netzwerke als Marketinginstrument.<br />

Wir baten Romana Sattler, Marketingverantwortliche<br />

der EFM Versicherungsmakler, mit über<br />

50 Standorten die Nr. 1 in Österreich, zum Gespräch.<br />

<strong>Makler</strong> <strong>Intern</strong>: Frau Sattler, wie schätzen Sie die Bedeutung<br />

von Social Media in der Versicherungsbranche<br />

ein?<br />

Romana Sattler: Social Media ist für alle Branchen,<br />

auch für die Versicherungsbranche, ein sehr wichtiges Thema.<br />

Immerhin gibt es in Österreich bereits 2,4 Millionen<br />

Nutzer auf Facebook und weitere 350.000 Nutzer auf Xing.<br />

Viele unterschätzen die Online-Aktivitäten in der Meinung<br />

nur die junge Generation zu erreichen. Doch laut einer aktuellen<br />

amerikanischen Facebook Studie sind alle Altersgruppen<br />

vertreten und sogar 42% der Über-50-Jährigen.<br />

Hier erkennt man erst das versteckte Potenzial hinter sozialen<br />

Netzwerken.<br />

<strong>Makler</strong> <strong>Intern</strong>: Was macht die sozialen Netzwerke so<br />

wichtig?<br />

Romana Sattler: Auf der einen Seite steigt die Nutzung<br />

des <strong>Intern</strong>ets immer weiter an, was es als Unternehmen<br />

erforderlich macht über einen ansprechenden Webauftritt<br />

zu verfügen. Auf der anderen Seite ist es gerade<br />

in der Versicherungsbranche wichtig Vertrauen zu Kunden<br />

aufzubauen. Dies schafft man mit Empfehlungsmarketing,<br />

wofür Social Media bestens geeignet ist. So können Kunden<br />

öffentlich Erfahrungen mit dem Unternehmen austauschen.<br />

Außerdem ist ein Kunde immer glaubwürdiger, als<br />

das Unternehmen selbst.<br />

<strong>Makler</strong> <strong>Intern</strong>: Welche Netzwerke würden Sie Ihren<br />

Branchenkollegen empfehlen?<br />

GEMEINSAM NOCH<br />

ERFOLGREICHER!<br />

Romana Sattler: Im Privatkundenbereich<br />

eignen sich auf<br />

jeden Fall Facebook und Twitter,<br />

im B2B-Bereich würde ich eher<br />

ein Xing Profil empfehlen, auf welchem<br />

man als Experte auftreten<br />

kann. Für internationale Firmen ist<br />

LinkedIn ein Muss. Ganz interessant<br />

sind aber auch You Tube und<br />

Qype, eine Empfehlungsplattform<br />

für Dienstleistungen.<br />

PR Artikel<br />

Interview mit der EFM-Marketingverantwortlichen,<br />

R. Sattler<br />

<strong>Makler</strong> <strong>Intern</strong>: Wie sieht der Social Media Auftritt bei<br />

den EFM Versicherungsmaklern aus?<br />

Romana Sattler: Bisher sind wir in der Testphase. Einige<br />

unserer Versicherungsmakler haben mit Facebook<br />

bereits sehr gute Erfahrungen gemacht. So wurden über<br />

dieses Medium bereits Termine vereinbart, Schadensmeldungen<br />

abgewickelt und das Unternehmen weiterempfohlen.<br />

Derzeit ist ein Relaunch unseres Onlinekonzepts in<br />

Gange, welches im Sommer 2011 vollständig überarbeitet<br />

sein soll. Danach wird es österreichweit einen einheitlichen<br />

Social Media Auftritt geben.<br />

<strong>Makler</strong> <strong>Intern</strong>: Können Sie anderen Versicherungsmaklern<br />

einen Tipp für ihren Social Media Auftritt geben?<br />

Romana Sattler: In Gesprächen merken wir immer<br />

wieder, dass viele in der Branche das Thema Social Media<br />

vor sich her schieben. In der heutigen virtuellen Welt,<br />

sollte sich jedoch jeder Versicherungsmakler aktiv damit<br />

beschäftigen. Um eine erfolgreiche Umsetzung der Social<br />

Media Strategie zu garantieren, empfehle ich sich für die<br />

Konzepterstellung extern Unterstützung zu holen.<br />

<strong>Makler</strong> <strong>Intern</strong>: Frau Sattler, danke für das interessante<br />

Gespräch.<br />

EFM - MIT ÜBER 50 STANDORTEN DIE NR. NR 1 IN ÖSTERREICH<br />

© Reingard Sattler<br />

17


makler<br />

18<br />

intern<br />

betreffende Versicherungsagent seine Informationspfl icht<br />

nach § 137f Abs. 8 GewO 1994 ausreichend erfüllt hat.<br />

Dem Kunden geht es um die Optimierung seines Versicherungsschutzes<br />

und eine solche kann nur erzielt werden,<br />

wenn eine unabhängige und auf eine ausgewogene Marktuntersuchung<br />

basierende Beratung erfolgt. Aber genau das<br />

kann ein Versicherungsagent nun einmal nicht bieten.<br />

Der verständige und voll informierte Verbraucher will,<br />

wenn es ihm um bestmöglichen Versicherungsschutz geht,<br />

wohl grundsätzlich gerade nicht einen Vertreter, der die<br />

Versicherungsprodukte einer eingeschränkten Anzahl von<br />

Versicherungsunternehmen anbieten kann.<br />

§ 1009 ABGB verpfl ichtet den Bevollmächtigten, das Geschäft<br />

seinem Versprechen und der enthaltenen Vollmacht<br />

gemäß, emsig und redlich zu besorgen. Den Gewalthaber<br />

trifft somit eine umfassende Treuepfl icht gegenüber seinem<br />

Geschäftsherrn, dessen Interessen er zu wahren hat. Eine<br />

Doppelvertretung, also die Vertretung beider Vertragspartner<br />

desselben Vertrages kann eine problematische Interes-<br />

Ob Ein-Mann-Betrieb, 20<br />

Personen-Unternehmen oder<br />

mittelständische Firma – ein<br />

durchdachter und lückenloser<br />

Versicherungsschutz ist das<br />

Um und Auf und verhindert<br />

zusätzliche Sorgenfalten im<br />

ohnehin umkämpften Unternehmeralltag.<br />

Gewerbebetriebe beschäftigen<br />

tagtäglich entscheidende<br />

Fragen, auf die Antworten gefunden werden müssen. Für<br />

hypothetische, jedoch im Falle des Falles unternehmerisch<br />

essentielle Fragen wie z.B. „Was passiert im Falle einer<br />

Betriebsunterbrechung oder eines Betriebsausfalles?“<br />

fehlt im Geschäftsalltag oft die Zeit. Die Wiener Städtische<br />

Versicherung bietet vielfältige Versicherungslösungen,<br />

die – je nach den Bedürfnissen eines Betriebes – zu einem<br />

maßgeschneiderten Versicherungspaket kombiniert werden<br />

können.<br />

750x Individualität<br />

Die Wiener Städtische setzt auf individuelle Beratung<br />

und auf den jeweiligen Betrieb abgestimmte Lösungskonzepte<br />

– so gibt es für 750 Betriebsarten optimale und<br />

unkomplizierte Versicherungslösungen. Nach der Analyse<br />

des jeweils vorhandenen Risikopotenzials kann die beste<br />

Schutzvariante für das einzelne Unternehmen bestimmt<br />

senkollision begründen. Ist eine solche Interessenkollision<br />

zu befürchten, dann ist die Doppelvertretung unzulässig.<br />

Im Ergebnis ist eine solcherart vom Versicherungskunden<br />

erteilte Vollmacht unwirksam und der Versicherungsagent<br />

handelt ohne Vertretungsmacht. Für den Versicherungskunden<br />

heißt das, dass alle Vertragserklärungen, also<br />

Kündigungen ebenso wie Neuabschlüsse, dann ebenfalls<br />

unwirksam sind.<br />

Mag. Alexander Meixner<br />

ÖVM Vorstand<br />

Quellen:<br />

Doralt, Peter: Wirtschaftsprivatrecht I; Facultas, Wien 2007<br />

Koziol, Helmut: ABGB – Kommentar; Springer, Wien 2007<br />

Kodex Wirtschaftsgesetze 17. Aufl age<br />

Wolf, Christian: Was ist die Versicherungsvollmacht wert? –<br />

Newsletter WK Stmk, 2010<br />

WILLKOMMEN IN DER BUSINESS CLASS DER WIENER STÄDTISCHEN!<br />

PR Artikel<br />

werden. Dabei wird auf die Grundabsicherung, die jedem<br />

Unternehmen empfohlen wird, im Baukastensystem aufgebaut:<br />

So können neben der Basisabsicherung von Sach-<br />

und Vermögenswerten, des Betriebes, bei Bedarf auch des<br />

Betriebsgebäudes, gegen „klassische“ Gefahren wie Feuer<br />

oder Sturm auch die Betriebshaftpfl icht und je nach Bedarf<br />

erweiterte Absicherungen, wie z.B. Transport oder spezielle<br />

Elektrogeräteversicherung oder Betriebsunterbrechung aufgrund<br />

eines versicherten Sachschadens, gewählt werden.<br />

KR Gerhard Heine, <strong>Makler</strong>chef Wiener Städtische Versicherung:<br />

„Ein umfassender Versicherungsschutz sowohl für<br />

die Sachwerte des Unternehmens als auch das Haftpfl ichtrisiko<br />

bzw. die verschiedenen Betriebsunterbrechungsgefahren<br />

entscheidet im Fall des Falles über die Existenz<br />

und sollte für jeden Gewerbebetrieb Standard sein. Wir<br />

raten Versicherungslösungen auf einer fundierten Risikoanalyse<br />

aufzusetzen, um nicht nur eine optimale Deckung<br />

im Schadenfall zu haben, sondern darüber hinaus Risiken<br />

frühzeitig zu erkennen und für den Geschäftserfolg optimal<br />

zu nutzen.“


Würden Sie im Geschäftsleben eine unbeschränkte<br />

persönliche Haftung übernehmen?<br />

Unternehmensleiter sind es gewohnt, Haftungsrisiken für<br />

ihr Unternehmen zu erkennen und zu begrenzen.<br />

Unternehmensleiter (Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte)<br />

können bereits für leichte Pfl ichtverletzungen<br />

persönlich haftbar gemacht werden.<br />

Für berufl iche Entscheidungen haften diese mit ihrem gesamten<br />

persönlichen Vermögen. Neue Gesetze und Gerichtsurteile<br />

haben die ohnehin strenge Haftung noch verschärft.<br />

Die D&O-Versicherung ist bei größeren Unternehmen<br />

schon heute weit verbreitet. Auch kleinere und mittlere Unternehmen<br />

entdecken zunehmend ihre existenzsichernde<br />

Bedeutung.<br />

Vermögensschaden- Haftpfl ichtversicherung<br />

von Organen juristischer Personen<br />

Die D & O- Versicherung (abgeleitet aus directors`and offi<br />

cers` liability insurance) bietet Unternehmensleitern qualifi<br />

zierten juristischen Beistand, schützt deren persönliches<br />

Vermögen und fördert damit deren Mut zu unternehmerischen<br />

Entscheidungen.<br />

Kapitalgesellschaften wird mit der D & O ein Schutz gegen<br />

Vermögensschäden geboten, der die vielfältigen und<br />

gravierenden Haftungsrisiken ihrer Entscheidungs- und<br />

Aufsichtsgremien zum Gegenstand hat, die nicht nur das<br />

Privatvermögen der Manager, sondern auch das Firmenvermögen<br />

bedrohen.<br />

HAFTUNG<br />

Das Ende der Schonzeit<br />

Missmanagement bleibt nicht länger ohne fi nanzielle Folgen<br />

für Unternehmenslenker - zumindest wenn sie nachweislich<br />

ihre Pfl ichten verletzt haben. In diesem Fall droht<br />

Regress. Viele Entscheider sind verunsichert.<br />

Die Schonzeit für Unternehmenslenker, so scheint es, ist<br />

vorbei. Missmanagement führt nicht nur zum Rauswurf,<br />

sondern neuerdings zum Griff ins Portemonnaie des Verantwortlichen.<br />

Statt eines goldenen Handschlags gibt es<br />

einen Stopp der Pensionszahlungen und Schadensersatzansprüche<br />

in Millionenhöhe.<br />

Erst kommt die Krise, dann der Rauswurf und zuletzt<br />

die Schadensersatzklage. Manager werden von ihren Ex-<br />

Arbeitgebern zunehmend mit Regressansprüchen konfrontiert.<br />

Sind den Managern Pfl ichtverletzungen nachzuweisen, treten<br />

D&O-Versicherungen (Directors and Offi cers Liability<br />

Insurance) ein.<br />

Wie im Fall eines Rehabilitationszentrums: Der neue Chef<br />

des Betreibers von Rehabilitationszentren<br />

klagt den Unternehmensgründer<br />

und dessen ehemalige Vorstandskollegen.<br />

Fünf Millionen Euro<br />

will man sich von den Altvorständen<br />

holen.<br />

Der Vorwurf: Die Bilanzen der<br />

Rehabzentren seien durch Luftbuchungen<br />

statt eines tatsächlichen<br />

Verlustes Gewinne ausgewiesen. Als Folge wurde Dividende<br />

gezahlt, obwohl das Geld dafür nicht vorhanden war.<br />

Oder der Fall einer deutschen Messe: Der Oberbürgermeister,<br />

zugleich Aufsichtsratschef der Messegesellschaft lässt<br />

die Machenschaften seines früheren Bediensteten juristisch<br />

durchleuchten. Der ehemalige Messe-Chef hat womöglich<br />

einen Verlust von vielen Millionen Mark verschleiert.<br />

Pfl ichtverletzung lautet dann der Vorwurf.<br />

Vorstände und Aufsichtsräte sind verunsichert. Um im<br />

Hyperwettbewerb bestehen zu können, müssen sie oft<br />

blitzschnell Entscheidungen treffen, Tag für Tag enorme<br />

Risiken eingehen. Und im Hintergrund lauert der Erwartungsdruck<br />

der Kapitalmärkte. Der zwingt die Unternehmenslenker,<br />

die Möglichkeiten der Bilanzierung voll auszuschöpfen.<br />

Solange alles gut geht, kein Problem. Aber was passiert,<br />

wenn Topmanager keinen Erfolg haben? Droht dann<br />

der Regress? Wo verläuft die Grenze zwischen mutiger<br />

Unternehmensführung einerseits und Pfl ichtverletzung<br />

andererseits, zwischen kreativer Buchhaltung und Bilanzverfälschung?<br />

Juristisches Duell: Der neue R.-Chef K. K. fordert von seinem<br />

Vorgänger und dessen ehemaligen Vorstandskollegen<br />

1,2 Millionen Euro Schadensersatz, nebst Zinsen<br />

Der ehemalige Vorstandssprecher einer Beteiligungs AG<br />

einer Bank weiß mittlerweile ganz genau, wo das Abseits<br />

beginnt. Im November vergangenen Jahres verurteilte ihn<br />

ein deutsches Landesgericht zur Zahlung von 2,5 Millionen<br />

Euro Schadensersatz.<br />

Der Beklagte hatte, so die Richter, als Aufsichtsrat des<br />

Milliardenpleitiers B. „nicht dem anzulegenden Sorgfaltsmaßstab<br />

genügt“. Der Kontrolleur hatte Luftnummern<br />

des Vorstands durchgehen lassen. Obwohl er frühzeitig<br />

Hinweise bekommen hatte, vertraute er den Beschwichtigungen<br />

vom Firmengründer und dessen Finanzchef.<br />

Der Fall zeigt, dass schon vermeintlich geringe Fehler ausreichen,<br />

um mit Millionen aus dem Privatvermögen bluten<br />

mmag. alphart<br />

– Fortsetzung auf Seite 20 –<br />

19


makler<br />

20<br />

intern<br />

zu müssen. Aufsichtsräte und Vorstände müssen nun ihren<br />

Handlungsspielraum neu vermessen, Sanktionen für Fehlverhalten<br />

jederzeit ins Kalkül einbeziehen.<br />

Das ist gar nicht so einfach. Stichhaltiger juristischer Rat ist<br />

schwer zu bekommen, weil die Rechtsprechung in puncto<br />

Managerhaftung noch ganz am Anfang steht.<br />

Das aber heißt: Den Nachfolgern im Unternehmen bleibt<br />

keine Wahl. Über Fehlverhalten können sie nicht mehr<br />

großzügig hinwegsehen, weil sie negative Schlagzeilen für<br />

das Unternehmen befürchten oder weil sie das dem lieben<br />

Ex-Kollegen nicht antun wollen. Wer nicht handelt, muss<br />

damit rechnen, eines Tages selbst haftbar gemacht zu werden.<br />

Denn: Was unternehmerisch falsch ist, führt natürlich nicht<br />

automatisch zur Haftung. Die Kläger müssen ihren Prozessgegnern<br />

die Verletzung der Sorgfaltspfl icht akribisch<br />

nachweisen. Zusätzlich ist der Schaden, der der Gesellschaft<br />

daraus entstanden ist, konkret darzulegen.<br />

Vergleichsweise eindeutig sind nur jene Fälle, in denen<br />

Manager nachweislich unverantwortbare Risiken eingegangen<br />

sind, Verluste kaschiert oder den Aufsichtsrat belogen<br />

haben.<br />

In jedem Fall: Die Manager leben heutzutage ungleich<br />

Wir freuen uns über unseren<br />

Erfolg beim Assekuranz Award<br />

Austria 2011 und sagen ein<br />

ganz herzliches Danke an alle<br />

<strong>Makler</strong>innen und <strong>Makler</strong>, die<br />

uns diesen Vertrauensbeweis<br />

ausgestellt haben. Unsere Top-<br />

Platzierungen bestätigen, dass<br />

wir mit unserer konsequenten<br />

persönlichen Beziehungspfl ege,<br />

unserer auf Innovation<br />

ausgelegten Produktpalette<br />

und unserem Service richtig liegen. Geschäftsführer Mag.<br />

Alastair McEwen und seinem Team der Donau Brokerline<br />

gratuliere ich herzlich zu diesem tollen Beleg ihres Einsatzes.<br />

Ganz besonders freut uns der erste Platz in der Gewerbeversicherung.<br />

Die Donau hat traditionell sehr lange und<br />

große Erfahrung im Firmengeschäft und im betrieblichen<br />

Risikomanagement. In den letzten Jahren lag der Schwerpunkt<br />

verstärkt im KMU-Bereich. Durch die sehr guten<br />

Erfolge die wir damit erzielt haben, haben wir im letzten<br />

Jahr unsere Zeichnungsgrenzen im Industriebereich erweitert<br />

und uns organisatorisch entsprechend aufgestellt.<br />

In Italien hat die Donau eine eigene Niederlassung und als<br />

Teil der Vienna Insurance Group verfügen wir über ein internationales<br />

Netzwerk für den grenzüberschreitenden Versicherungsbedarf.<br />

Dieses Know how, ergänzt mit unseren<br />

gefährlicher als noch vor wenigen Jahren. Je mehr Unternehmen<br />

ganz oder beinahe zusammenbrechen, je rasanter<br />

sich die Firmen verändern, desto mehr Haftungsansprüche<br />

wird es geben.<br />

Mit der neuen Vermögensschaden-Haftpfl ichtversicherung,<br />

die Consultor Versicherungsservice und Wirtschaftsberatungs<br />

GmbH mit ausländischen Versicherungen<br />

ausgehandelt hat, bietet Consultor Managern Schutz vor<br />

gerecht- und ungerechtfertigten Schadenersatzansprüchen,<br />

die den Versicherungsnehmer doppelt schützt: Haftpfl<br />

ichtversicherung für die Befriedigung gerechtfertigter<br />

Schadenersatzverpfl ichtungen, die durch Pfl ichtverletzung<br />

des Organs entstehen, Übernahme der Kosten, die<br />

aus der Abwehr unbegründeter Ansprüche entstehen.<br />

Rechtsschutz bei Aufrechnung, eingeschränkter Vorsatzausschluss<br />

und Mitversicherung der wissentlichen Pfl ichtverletzung,<br />

weltweiter Versicherungsschutz, Vorbeugende<br />

Rechtskosten, Strafverfahrenskosten und Strafrechtsschutz,<br />

Kosten zur Minderung von Reputationsschäden,<br />

voller Innenverhältnisschutz sind nur einige Merkmale<br />

diese Versicherungsproduktes.<br />

MMag. Wolfgang Alphart<br />

GD-Stv. Mag. Johanna STEFAN, Donau Versicherung AG Vienna Insurance Group<br />

PR Artikel<br />

organisatorischen Rahmenbedingungen und kurzen Entscheidungswegen,<br />

macht uns zu einem Top-Partner für den<br />

Betriebsbereich und damit konnten und können wir unsere<br />

Partnerinnen und Partner überzeugen.<br />

Der erste Rang in der Kasko-Versicherung und die zweiten<br />

Plätze in der Kfz-Haftpfl icht-Versicherung, in der Landwirtschaft<br />

und der Eigenheim- und Haushaltsversicherung sind<br />

für uns eine Bestätigung, dass wir im Konsumentenbereich<br />

mit unseren Produkten marktgerecht positioniert sind. Mich<br />

persönlich hat auch beeindruckt, dass im Rahmen der Studie<br />

das zukünftige Potenzial abgefragt wurde, und es freut<br />

mich sehr, dass die <strong>Makler</strong>innen und <strong>Makler</strong> die Donau<br />

auch für die Zukunft bestens gerüstet sehen.<br />

Der ÖVM hat mit großer Professionalität und Engagement<br />

einen sehr interessanten und gelungenen Abend gestaltet.<br />

Mit dem Assekuranz Award Austria wurde ein nicht wegzudenkendes<br />

Qualitätssiegel in der Versicherungswirtschaft<br />

geschaffen. Die Casino-Atmosphäre im Hotel Le Méridien<br />

hat der Preisverleihung eine aufregende Spannung verliehen<br />

und es war ein Vergnügen, in diesem Rahmen unseren<br />

Erfolg mit Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartnern und<br />

mit Kolleginnen und Kollegen<br />

zu feiern.


Meine CleVesto: Die fondsgebundene<br />

Lebensversicherung mit neuen Top-Vorteilen.<br />

Die individuelle Versicherung<br />

aus der individuellen Schweiz.<br />

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22<br />

intern<br />

Klauseln – eine Serie – Teil 13<br />

AK – 021 - Neu hinzugekommene<br />

Versicherungsorte<br />

Neu hinzugekommene Versicherungsorte innerhalb Europas im<br />

geographischen Sinn gelten ohne besondere Anmeldung ab dem Zeitpunkt<br />

des Eintritts des versicherten Interesses des VN automatisch<br />

in die bestehenden Verträge im Rahmen der polizzierten Versicherungssummen<br />

für alle Positionen eingeschlossen.<br />

In Abänderung des § 56 VersVG bzw. allenfalls bestehender dem<br />

Versicherungsvertrag zugrunde liegenden einschlägigen Bestimmungen<br />

in Versicherungsbedingungen o. ä., verzichtet der Versicherer auf den<br />

Einwand einer Unterversicherung, soweit die Versicherungssumme<br />

bzw. die Höchsthaftungssumme oder dergleichen um nicht mehr als<br />

25 % vom Versicherungswert abweicht.<br />

Die Ersatzleistung ist mit der Versicherungssumme bzw. mit der<br />

Höchsthaftungssumme oder dergleichen begrenzt.<br />

Diese Klausel trägt dem Umstand in zumeist Großbetrieben<br />

Rechnung, dass Zweigstellen oder -betriebe eröffnet<br />

werden, ohne dass es die für Versicherungen zuständige<br />

Stelle Ihres Klienten rechtzeitig mitgeteilt bekommt.<br />

Ehrlich gesagt, diese Klausel ist sehr weit, vielleicht für<br />

manchen Versicherer zu weit gefasst. Darum gilt es vielleicht<br />

in manchen Fällen mit den bestehenden Bausteinen<br />

einer VU das Auslangen zu fi nden.<br />

Eine entsprechend angepasste Vorsorge- oder Investitionsrahmendeckung,<br />

kombiniert mit einer passenden Stichtagsvereinbarung<br />

für die Meldung der Versicherungsorte kann<br />

Ihnen hier trotzdem eine Punktlandung ermöglichen.<br />

Jedenfalls sollte man schon davon ausgehen können, dass<br />

an den neuen Risikoorten die selben Risikoumstände herrschen<br />

wie an jenen der VU bekannten.<br />

AK – 042 - Einfriedungen<br />

Es gilt vereinbart, dass Schäden an Einfriedungen und Kulturen<br />

durch ein versichertes Ereignis zu entschädigen sind. Ebenso stehen<br />

unter Versicherungsschutz Schäden an Einfriedungen und Kulturen<br />

durch unbekannte Fahrzeuge. Es ist belanglos, ob Schäden durch<br />

das Schadenereignis direkt oder im Zuge von Rettungsmaßnahmen<br />

eingetreten sind.<br />

Hier rate ich die textliche Erweiterung bzw. Klarstellung, dass es sich<br />

um jegliche Einfriedungen/Zäune, auch am Gelände handelt und<br />

nicht nur um Grundstückseinfriedungen.<br />

Falls vorhanden, denken Sie auch an Mauern, Skulpturen<br />

udgl., die von den Versicherern zumeist nicht als Gebäudebestandteil<br />

angesehen werden.<br />

ST – 001 - Mitversicherung von diversen<br />

Baulichkeiten und deren Erweiterungen<br />

Der Versicherungsschutz erstreckt sich, sofern kein anderweitiger<br />

Versicherungsschutz besteht auf Verglasungen (wie Glasdächer,<br />

ing. a. punzl<br />

Sonderverglasung ,wie Plexiglaskuppeln,<br />

Plexiglas-Lichtbänder etc.),<br />

Firmenschilder, Reklameanlagen,<br />

Umzäunungen, Laternen, Fahnenstangen,<br />

Antennenanlagen, Solaranlagen<br />

(auch freistehend), Markisen,<br />

Wäschespinnen u. dgl.<br />

Verlassen Sie sich nie darauf, dass<br />

die oft sehr umfassende Beschreibung<br />

mitversicherter Gebäude- oder Bestandteile der Außenanlagen<br />

in der Feuerversicherung jener in der Sturmversicherung<br />

entspricht! Diese ist fast immer wesentlich<br />

eingeschränkt und manche Risiken kann man nur separat,<br />

oft mit erheblicher Mehrprämie mitversichern. Zum Beispiel<br />

Firmenschilder oder Markisen.<br />

ED – 012 - Schlossänderungen<br />

Versichert sind die Kosten für notwendige Schlossänderungen der<br />

Versicherungsräumlichkeiten - soweit nichts anderes vereinbart ist -<br />

bis € ,- auf 1.Risiko wenn die Schlüssel abhanden gekommen<br />

sind.<br />

Auch hier wird dem einen oder anderen Versicherer der<br />

Deckungsumfang zu weit gehen. Oft wird es nur möglich<br />

sein, den Schlüsselverlust aufgrund Einbruchdiebstahl oder<br />

Beraubung im Sinne der Bedingungen zu versichern. Das<br />

reine Abhandenkommen oder sogar der Einbruchdiebstahl<br />

in ein KFZ wären sohin nicht gedeckt.<br />

Denken Sie dabei aber nicht nur ein Schlüssel Ihres Klienten,<br />

dieser könnte auch fremde Schlüssel haben, z.B.<br />

Bewachungsfi rmen, KFZ-Gewerbe udgl.<br />

TR – 003 - Verpackungs- und Verladeklausel<br />

Schäden infolge ungenügender/unzweckmäßiger/fehlender Verpackung<br />

oder Verladung gelten mitversichert, soweit der VN dies nicht<br />

verschuldet hat oder die Verpackung/Verladung durch Dritte erfolgte<br />

oder am Absendeort handelsüblich war. Es gilt somit vereinbart, dass<br />

die HANDELSVERPACKUNG als „transportgerecht“ im<br />

Sinne der Bedingungen entspricht.<br />

Ein sehr häufi ger Grund für eine Deckungsablehnung in<br />

der Transportversicherung ist eine nicht transportgerechte<br />

Verpackung und oder Verladung. An sich verständlich,<br />

wenn z.B. hochempfi ndliche Elektrogeräte ohne sichere<br />

Verpackung und Fixierung einfach lose in einen LKW gestellt<br />

werden. Sollte es aber ohne Wissen und ohne Zutun<br />

Ihres Klienten zu nicht transportgerechten Verpackungen<br />

und/ oder Verladungen kommen, soll es nicht zu seinem<br />

Schaden sein.<br />

Ing. Alexander Punzl<br />

ÖVM Mitglied


NEU und EXKLUSIV für unsere Mitglieder –<br />

Synopsen der Versicherer zum Download<br />

Eine Synopse ist eine zusammenfassende, vergleichende<br />

Übersicht und Gegenüberstellung gleichartiger Daten und<br />

Texte.<br />

Welcher <strong>Makler</strong> kennt dieses Problem nicht? Eine Versicherungsgesellschaft<br />

bringt eine neue Tarifgeneration auf<br />

den Markt. Der Verkaufsfolder beinhaltet nur einige wenige<br />

Vorteile des neuen Produktes. Erweiteter Deckungsumfang<br />

bei geringfügig erhöhter Prämie. Im Sinne des § 28<br />

<strong>Makler</strong>G – vorausgesetzt Sie haben in Ihrem <strong>Makler</strong>vertrag<br />

nicht die laufende Überprüfung der Verträge abbedungen<br />

– müssten Sie den Kunden nun eine Konvertierung<br />

empfehlen. Wie sieht aber nun der Deckungsumfang des<br />

neuen Produktes aus? Ist der neue Tarif wirklich in allen<br />

Bereichen besser als das alte? Wurden „ungeliebte“ Deckungen<br />

des alten Bedingungswerks aufgrund des bisherigen<br />

Schadensverlaufes gestrichen? Es gibt aus <strong>Makler</strong>sicht<br />

nur eine zuverlässige Möglichkeit, wie man auf Antworten<br />

zu all diesen Fragen kommt. Man lässt sich beide Bedingungswerke<br />

kommen und vergleicht diese Paragraph für<br />

Paragraph. Aufwändig, aber zielführend! Oder man ist Mit-<br />

Wir kämpfen, damit Ihre Ansprüche<br />

im Schadensfall durchgesetzt werden!<br />

· Anlageverluste<br />

· Versicherungsstreitigkeiten<br />

· Lebensversicherungen<br />

· Schadenersatz bei Personenschäden<br />

· Falschberatung durch Banken<br />

· Fehlberatung durch Anwälte<br />

· Überprüfung anwaltlicher Leistungen und Honorare<br />

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Erste Allgemeine Schadenshilfe AG<br />

Vorarlbergerstrasse 37, FL 9486 Schaanwald<br />

T: +423 377 1700 | F: +423 377 1709<br />

www.schadenshilfe.com<br />

glied beim ÖVM. Wir haben exklusiv für unsere Mitglieder<br />

einen Dowload-Bereich auf unserer Homepage eingerichtet,<br />

in den wir laufend Synopsen, die wir seitens der Versicherer<br />

automatisiert erhalten, zur Verfügung stellen.<br />

Ein weiterer guter Grund, um Mitglied beim<br />

ÖVM zu sein!<br />

Weg zu den Synopsen:<br />

www.oevm.at ➙ Button: Leistungen für Mitglieder ➙<br />

Button: Download nur für Mitglieder ➙ Synopsen-Bedingungsvergleiche<br />

Sollten Ihnen Synopsen diverser Versicherer vorliegen, dann wären<br />

wir Ihnen sehr verbunden, wenn Sie diese auch den anderen Mitgliedern<br />

zur Verfügung stellen würden. Ein Mail unter offi ce@oevm.<br />

at genügt. Wir stellen die Synopse dann auf unserer Homepage<br />

zum Download den Mitgliedern zur Verfügung.<br />

Besten Dank für Ihre Kollegialität im Voraus!


makler<br />

24<br />

intern Haftpflichtecke<br />

Der Eigenschaden<br />

in der Betriebshaftpfl icht<br />

Der sogenannte Eigenschaden steht mit dem Begriff der<br />

Betriebshaftpfl icht grundsätzlich in einem Spannungsfeld:<br />

gehört es doch zu den Grundprinzipien der Haftpfl icht, dass<br />

sich der Befreiungsanspruch des Versicherungsnehmers auf<br />

Forderungen eines geschädigten Dritten bezieht und Schadenersatzforderungen<br />

gegen sich selbst vom versicherten<br />

Risiko ausgenommen werden (vergleiche Artikel 7 Pkt. 6. 1<br />

AHVB). Damit wird grundsätzlich nur dem § 1445 ABGB<br />

Rechnung getragen, der bestimmt, dass für den Zusammenfall<br />

von Schuldner und Gläubiger in einer Person die Forderung<br />

untergeht (= Solution). Was für natürliche Personen gilt,<br />

muss in gleicher Weise auch auf juristische Personen angewendet<br />

werden. Aus diesem Grund sind Schäden, die eine<br />

juristische Person ihren Gesellschaftern zufügt gänzlich ausgeschlossen,<br />

soweit der Versicherungsnehmer an juristischen<br />

Personen beteiligt ist (und diese schädigt) nur im Ausmaß<br />

seiner prozentuellen Beteiligung an diesen Gesellschaften<br />

(vergleiche Artikel 7. 6. 3 bzw. Artikel 7.6.4 AHVB).<br />

Soweit es juristische Personen betrifft kann dieses Problem<br />

(Salzburg, 10.6.2011) Wüstenrot<br />

hat in der Sparte Landwirtschaft<br />

beim diesjährigen Assekuranz<br />

Award mit fünf Sternen<br />

die Nase unter den heimischen<br />

Versicherern klar vorn. Produkt-<br />

und Servicequalität sind<br />

es, die Österreichs <strong>Makler</strong> vom<br />

Profi paket für Landwirte von<br />

Wüstenrot überzeugt haben.<br />

Entgegengenommen wurde<br />

der Award in der Sparte Landwirtschaft von Klaus Kretz,<br />

dem Leiter des <strong>Makler</strong>services von Wüstenrot, der sich<br />

über den ersten Platz besonders freut: „Diese Auszeichnung<br />

hat für uns einen sehr hohen Stellenwert. Sie ist Bestätigung<br />

und Ansporn zugleich. Wir haben mit 81 Punkten<br />

die höchst vergebene Punkteanzahl der Erhebung erhalten,<br />

dafür möchten wir uns bei allen Vertriebspartnern bedanken,<br />

die an der Studie teilgenommen haben. Dieses Ergebnis<br />

zu toppen, wird unser klares Ziel für die kommenden<br />

Jahre sein.“<br />

Wüstenrot punktet bei den Vertriebspartnern neben hoher<br />

Produktqualität vor allem mit einem speziell entwickelten,<br />

elektronischen Vermittlerportal, das dem <strong>Makler</strong> im täglichen<br />

Geschäftsablauf eine besonders einfache und<br />

schnelle Abwicklung ermöglicht. Mit dem Profi paket für<br />

Landwirte besticht Wüstenrot durch individuelle Gestaltbar-<br />

dr. stögerer<br />

durch Cross Liability Vereinbarungen gemildert bzw. beseitigt<br />

werden. Zu beachten ist, dass auf dem Markt unterschiedliche<br />

Formulierungen angeboten werden, wobei in den<br />

meisten Fällen die Deckung reiner Vermögensschäden nicht<br />

möglich ist.<br />

Beinahe ebenso verbreitet ist das Problem der KFZ Eigenschäden:<br />

ein Firmenfahrzeug kollidiert mit einem anderen<br />

Firmenfahrzeug oder ein LKW streift das Hallentor bzw. die<br />

Einfahrt zum eigenen Betriebsgrundstück. Sollte ein Flottenversicherungsvertrag<br />

bestehen, kann diesem Problem mit<br />

einer Sondervereinbarung in der Flottenpolizze begegnet<br />

werden. Soweit jedoch nur einzelne KFZ Polizzen (möglicherweise<br />

noch bei verschiedenen Versicherern) vorliegen,<br />

kann nur versucht werden, in der Betriebshaftpfl icht eine<br />

entsprechende Subsidiärdeckung zu erlangen. Ein weiteres<br />

Problem des Eigenschadens stellt sich im Bereich der Störfalldeckung<br />

gemäß Artikel 6 AHVB. So lange eine Kontamination<br />

durch<br />

Assekuranz Award 2011: Wüstenrot holt Gold in der Sparte Landwirtschaft<br />

– Fortsetzung auf Seite 25 –<br />

PR Artikel<br />

keit. Mittels Baukastensystem lässt sich die Basisdeckung<br />

individuell um Bausteine erweitern und auch die Gefahr der<br />

Unterversicherung ist bei Wüstenrot ausgeschlossen. Zudem<br />

bietet die dreijährige Prämiengarantie von Wüstenrot<br />

fi nanzielle Sicherheit für den Konsumenten.<br />

„Der <strong>Makler</strong>vertrieb ist für uns ein starker Wachstumsmotor.<br />

Wir werden auch in Zukunft noch mehr in die Stärkung<br />

dieses Vertriebssegments investieren. Der Fokus liegt darin,<br />

die Produktqualität laufend zu optimieren, mit Innovationen<br />

zu punkten und vor allem unser Serviceangebot weiter<br />

auszubauen, um unsere Vertriebspartner im täglichen<br />

Geschäft maßgeblich<br />

zu unterstützen“, führt<br />

Franz Meingast MBA,<br />

Vorstandsdirektor von<br />

Wüstenrot weiter aus.<br />

Gen. Dir. Stv. Mag. Johanna Stefan (Donau Versicherung AG), Klaus Kretz<br />

(Wüstenrot Versicherungs-AG), Mag. Franz Pichler (UNIQA Versicherungen<br />

AG), Dr. Claudia Ilk (ÖVM Präsidentin)


ein gebrochenes Heizölrohr oder einen undichten Erdtank<br />

ausschließlich das „betriebseigene“ Erdreich betrifft, mangelt<br />

es am geschädigten Dritten und der Haftpfl ichtschutz wäre<br />

grundsätzlich noch nicht gegeben. Gelangt die Kontamination<br />

in der Folge danach ins Grundwasser, bestünde voller<br />

Versicherungsschutz, wobei die Entsorgung des eigenen<br />

Erdreichs in den meisten Fällen aus dem Titel Rettungskosten<br />

auch vom Haftpfl ichtversicherer zu tragen sein wird.<br />

Um allfällige Grenzfälle gar nicht erst entstehen zu lassen<br />

(vergleiche „vorgezogenen Rettungskosten“) bzw. auch die<br />

Problematik des Herstellen des ursprünglichen Zustandes<br />

abzuklären sollten aus meiner Sicht Eigenschaden Vereinbarungen<br />

die auch das Wiederauffüllen und Begrünen des<br />

Grundstückes beinhalten, abschlossen werden.<br />

Eine für dieses Thema richtungsweisende Entscheidung wurde<br />

erst kürzlich veröffentlicht: In einem Landeskrankenhaus<br />

wurde ein Kind geboren, das infolge einer Fehlbehandlung<br />

geistig und körperlich schwerstbehindert und hochgradig<br />

pfl egebedürftig war. Das Land Niederösterreich leistete Sozialhilfe<br />

und Pfl egegeld, wobei es die erbrachten Leistungen<br />

beim Krankenhaus regressierte. Dessen Haftpfl ichtversicherer<br />

erkannte die Regreßansprüche als berechtigt und<br />

refundierte dem Land Niederösterreich die entsprechenden<br />

Beträge. Rund 9 Jahre später übernahm das Land Niederösterreich<br />

auch die Trägerschaft für das bezughabende Krankenhaus<br />

vom bisherigen Träger. Der Haftpfl ichtversicherer<br />

wendete Zusammenfall vom Schuldner und Gläubiger ein<br />

und bestritt ab diesem Zeitpunkt die Regreßforderungen. In<br />

Erkenntnis 7Ob 104/09h sprach der oberste Gerichtshof im<br />

Einklang mit dem deutschen Schrifttum und der deutschen<br />

Rechtssprechung aus, dass es nicht einzusehen sei, dass ein<br />

Versicherer durch die zufällige Vereinigung von Haftpfl ichtforderungen<br />

und Haftpfl ichtschuld in einer Person einen<br />

Vermögensvorteil ziehen sollte, die er eben sonst nach der<br />

materiellen Rechtslage nicht zugestanden wäre. Bei der Beantwortung<br />

der Frage, ob ein von der Deckung ausgeschlossener<br />

Eigenschaden nach Artikel 7. 6. 1. AHVB vorliege, sei<br />

naturgemäß auf die Verhältnisse im Zeitpunkt des Vorfalls<br />

abzustellen ob eine unvorhergesehenen ´Konfusion´ beseitige<br />

nicht das bestehende Deckungsbedürfnis des Versicherungsnehmers<br />

für die Forderung, wofür auch entsprechende Prämienzahlungen<br />

geleistet wurden.<br />

Für die Beurteilung des Eigenschadens sei jedenfalls auf die<br />

Verhältnisse im Zeitpunkt des Vorfalls abzustellen, weil da<br />

geprüft werden muß, ob überhaupt ein gedeckter Versicherungsfall<br />

vorliegt. – Für den Versicherungsmakler bedeutet<br />

das, bei Erstellen der Risikoanalyse auch mögliche Eigenschadenszenarien<br />

zu berücksichtigen und soweit möglich<br />

den Haftpfl ichtversicherungsschutz durch Zusatzvereinbarungen<br />

auch darauf auszudehnen.<br />

Dr. Johannes Stögerer<br />

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25


makler<br />

intern<br />

26<br />

was ist das ...?<br />

Mit dieser Serie/Rubrik wollen wir dem interessierten Leser Begriffe aus der Finanzwirtschaft näher bringen<br />

Mit dieser Serie/Rubrik wollen wir dem interessierten Leser Begriffe aus der Finanzwirtschaft näher bringen,<br />

um für etwaige Kundenfragen gewappnet zu sein. Frei nach dem Motto:<br />

„Was wir wissen, ist ein Tropfen; was wir nicht wissen, ein Ozean.“<br />

Sir Isaac Newton<br />

Zerobond oder Null-<br />

Kupon-Anleihen<br />

Eine österreichische Versicherung wird Anfang Juni mit<br />

einer indexgebundenen Lebensversicherung auf den Markt<br />

kommen, deren Laufzeit 11,5 Jahre betragen wird. Die<br />

Ablaufl eistung derartiger Verträge ist an einen Index, in<br />

diesem Fall genauer an eine Null-Kupon-Anleihe - Senior<br />

Euro Medium Term Note (EMTN) - einer österreichischen<br />

Großbank, gebunden. Grund genug, um folgenden Fragen<br />

nachzugehen: Was versteht man nun unter einer Nullkuponanleihe?<br />

Wo liegen die Vor- und wo die Nachteile dieser<br />

Anleihenform? Was bedeutet, eine Anleihe ist als Senior<br />

eingestuft? Wofür steht Euro Medium Term Note oder<br />

kurz EMTN?<br />

Was versteht man unter<br />

einer Null-Kupon-Anleihe?<br />

Anleihen (engl. Bonds) können entweder als Kupon- oder<br />

als Null-Kupon-Anleihen (engl. Zero Bonds) begeben werden.<br />

Im letzteren Fall nimmt der Emittent keine laufenden<br />

Zinsausschüttungen vor. Vielmehr leistet er nur eine einzige<br />

Zahlung am Ende der Laufzeit, die sowohl die Zinsen<br />

als auch die Tilgung enthält.<br />

Es existieren zwei Arten von Zero-Bonds, zum einen<br />

„echte“ Nullkupon-Anleihen, zum anderen Kapitalzuwachsanleihen<br />

(engl. Capital-Growth-Bonds).<br />

Zero-Bonds stellen Abzinsungsanleihen dar. Der Emittent<br />

bestimmt<br />

- einen Nennwert – meist 100 -,<br />

- schlägt von diesem Nominalwert einen gewissen Prozentsatz<br />

ab (Diskont) und<br />

- begibt die Anleihe dann zu diesem abgezinsten Wert<br />

weit unter der Nominale<br />

Als Beispiel soll der Auszug aus den Emissionsbedingungen<br />

eines Zero-Bonds dienen:<br />

- Emissionskurs: 84%<br />

- Laufzeit: 5 Jahre<br />

- Stückelung: 1.000<br />

- Tilgungskurs: 100<br />

- Emissionsrendite: 3,55% p.a.<br />

mag. meixner<br />

Capital-Growth-Bonds stellen Aufzinsungsanleihen<br />

dar. Sie werden<br />

- zu einem Ausgabekurs von beispielsweise<br />

100 oder 1.000 begeben<br />

und<br />

- am Ende der Laufzeit zu einem bereits bei der Emission<br />

feststehenden Kurs getilgt.<br />

Auch hier soll ein Auszug aus Emissionsbedingungen als<br />

Beispiel dienen:<br />

- Emissionskurs: 100%<br />

- Laufzeit: 15 Jahre<br />

- Stückelung: 1.000<br />

- Tilgungskurs: 295%<br />

- Emissionsrendite: 7,48% p.a.<br />

Die Emissionsrendite unterstellt, dass ein gleichmäßiger<br />

Kupon gezahlt wird, der dann ohne Zinsänderungsrisiko<br />

zum selben Zinssatz wieder reinvestiert werden kann.<br />

Wo liegen die Vor- und<br />

wo die Nachteile dieser Anleiheform?<br />

Vorteile der Zerobonds:<br />

- kein Wiederveranlagungsrisko: Bei gewöhnlichen Anleihen<br />

fallen jährlich Zinsen an. Diese können bei sinkendem<br />

Zinsniveau nicht mehr zum selben Zinssatz<br />

reinvestiert werden. Dieses Risiko fällt bei Null-Kupon-<br />

Anleihen aufgrund der fehlenden Zinszahlungen während<br />

der Laufzeit weg.<br />

- Kündigung in der Regel seitens des Emittenten ausgeschlossen<br />

- Steuerstundungseffekt: Die Kapitalertragsteuer wird erst<br />

am Ende der Laufzeit fällig und muss nicht schon Jahr<br />

für Jahr abgeführt werden.<br />

- Zinseszinseffekt: Da die Zinsen bei Zerobonds nicht<br />

periodisch bezahlt, sondern thesauriert werden, entsteht<br />

ein Zinseszinseffekt.<br />

- Da zum einen die Zinsen nicht ausgeschüttet werden<br />

und zum anderen die Laufzeiten derartiger Anleihen


lang sind, werden hohe Ansprüche an die Zahlungsfähigkeit<br />

des Emittenten gestellt.<br />

Nachteile der Zerobonds:<br />

- hohe Volatilität: Da bei einer Nullkuponanleihe während<br />

der Laufzeit keinerlei Rückzahlungen erfolgen und somit<br />

eine Wiederveranlagung der Erträge nicht möglich ist,<br />

weisen Nullkuponanleihen eine hohe Volatilität auf. Ihr<br />

Kurs reagiert im Vergleich zu einer „herkömmlichen“<br />

Anleihe daher besonders stark auf Schwankungen des<br />

Marktzinssatzes. Dies kann gerade dann kritisch sein,<br />

wenn sich der Anleger einer hohen Restlaufzeit gegenüber<br />

sieht und es aufgrund der Kursschwankungen vorteilhaft<br />

wäre, das Papier vor Endfälligkeit abzustoßen.<br />

Was bedeutet, eine Anleihe<br />

ist als Senior eingestuft?<br />

Eine Senior Euro Medium Term Note ist eine Schuldverschreibung,<br />

die im Insolvenzfalle des Emittenten vor den<br />

so genannten nachrangigen Anleihen bedient wird. Ein<br />

Merkmal, das den Erwerber derartiger Papiere eine höhere<br />

Der Mensch<br />

kann sprechen,<br />

ohne ein Wort<br />

zu sagen.<br />

IST DER MENSCH NICHT EIN WUNDER?<br />

WIR VERSICHERN DAS WUNDER MENSCH.<br />

Sicherheit hinsichtlich der Rückführbarkeit verspricht.<br />

Wofür steht Euro Medium Term Note?<br />

Im Rahmen eines sogenannten EMTN-Programms, einer<br />

Art Rahmenvertrag zwischen Unternehmen und den<br />

Händlern von Schuldverschreibungen, wird Unternehmen<br />

die Emission von Wertpapieren vorrangig am europäischen<br />

Markt zur fl exiblen Beschaffung von Fremdkapital<br />

innerhalb kürzester Zeit ermöglicht. Die Konditionen<br />

dieser Anleihen variieren je nach Marktlage erheblich. Die<br />

Laufzeiten derartiger EMTN sind mittelfristig gestaltet und<br />

liegen zwischen 2 und 15 Jahren.<br />

Mag. Alexander Meixner<br />

ÖVM Vorstand<br />

Quellen:<br />

Beike, Rolf/Schlütz, Johannes: Finanznachrichten; 2010<br />

Zirkounig, Rudolf/Eichler, Harald/Schmit, Johann: Handbuch für<br />

Wertpapiere; 1991<br />

www.merkur.at<br />

27


makler<br />

28<br />

intern<br />

Schweigen als Zustimmung<br />

Anfrage durch den ÖVM von Mag. Alexander Meixner,<br />

Pressereferent:<br />

Sehr geehrter Herr Mag. Kleemann,<br />

unsere Mitglieder haben im Bedingungswerk der Zürich<br />

folgende Klausel gefunden, von der wir meinen, dass sie gegen<br />

den § 6 (1) Abs. 2 KSchG verstößt. Ein Verhalten eines<br />

Konsumenten kann nur dann als Abgabe oder Nichtabgabe<br />

einer Erklärung gelten, wenn auf die Bedeutung seines Verhaltens<br />

am Beginn der dafür vorgesehenen Frist gesondert<br />

hingewiesen wird. Eine Berufung auf die Klausel wird da<br />

unserer Meinung nach zu wenig sein.<br />

Klauseltext:<br />

Änderung des Vertrages<br />

Änderungen bei bestehenden Verträgen müssen zwischen Ihnen und<br />

Zürich vereinbart werden. Zürich kann Ihnen dazu jederzeit, allerdings<br />

frühestens nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres, ein Angebot<br />

auf Änderung des bestehenden Vertrags unterbreiten. Wenn Sie ein solches,<br />

unter Berufung auf diese Klausel gemachtes Angebot zur Vertragsänderung<br />

nicht innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt des Angebots<br />

Generali: Ausgezeichnete Gewerbeversicherung<br />

Die Gewerbeversicherung zählt zu einer der Kernkompetenzen<br />

der Generali, in deren Ausbau sehr viel investiert<br />

wird. Dass sich die Investitionen lohnen, bestätigten Österreichs<br />

Versicherungsmak-ler durch die Verleihung des<br />

Assekuranz Award Austria 2011.<br />

Die Generali wurde mit ihren deckungsstarken und innovativen<br />

Produkten von den <strong>Makler</strong>n auf den ausgezeichneten<br />

2. Platz gewählt. Neben der Produktqualität erhielten auch<br />

die Leistungsbereiche Flexibilität, Schadenregulierung und<br />

<strong>Makler</strong>betreuung beste Beurteilungen.<br />

„Der Assekuranz Award Austria 2011 ist für uns ein wichtiger<br />

Maßstab und zeigt, wo wir am richti-gen Weg sind und<br />

wo wir Verbesserungspotenzial orten. Der hervorragende<br />

zweite Platz in dieser Sparte ist für uns Bestätigung, dass<br />

die Gewerbeversicherung der Generali ausgezeichnet ist“<br />

so Thomas Bayer, Leiter Unabhängige Vertriebe der Generali,<br />

der die Auszeichnung in Empfang nahm.<br />

„Mit der Modulierbarkeit unserer Produkte kann der <strong>Makler</strong><br />

individuelle Lösungen gestalten. Vor allem in wirtschaftlich<br />

schwierigen Zeiten, in denen die Ausgaben sehr genau<br />

geprüft werden, kommt es darauf an, eine maßgeschneiderte<br />

Risikoabdeckung zu bieten, die Sicherheit und Preis<br />

in Einklang bringt“ betont Bayer.<br />

Die Generali ermöglicht dem Berater fl exible, bedarfsgerechte<br />

Versicherungslösungen anzubieten. Die Bedürfnisse<br />

ausdrücklich ablehnen, gilt Ihr Schweigen als Zustimmung zu diesem<br />

Änderungsangebot und wird die von Zürich angebotene Änderung<br />

Vertragsinhalt. Auf die Bedeutung des Schweigens und die Möglichkeit<br />

innerhalb einer Frist von zwei Monaten eine ausdrückliche Erklärung<br />

abzugeben, wird Sie Zürich in diesem Angebot auf Vertragsänderung<br />

besonders hinweisen. Kommt eine Vertragsänderung zwischen Ihnen und<br />

Zürich aufgrund Ihres ausdrücklichen Widerspruchs nicht zustande,<br />

unterbleibt die Durchführung der angebotenen Vertragsänderung. Ein<br />

Angebot auf Vertragsänderung durch Zürich erfolgt schriftlich. Ihr<br />

Widerspruch kann schriftlich und in jeder anderen Form erfolgen, die im<br />

Rahmen der Geschäftsverbindung vereinbart worden ist.<br />

In Erwartung Ihrer geschätzten Antwort verbleiben ich<br />

mit freundlichen Grüßen<br />

Mag. Alexander MEIXNER, Mitglied des Vorstandes<br />

Antwort der Zürich von Dr. Gerhard Schüller, Bereich<br />

Legal & Compliance<br />

Sehr geehrter Herr Mag. Meixner,<br />

Ihre Anfrage wurde mir zuständigkeitshalber zur Beantwor-<br />

der kleineren Betriebe<br />

werden mit dem<br />

einfach erklärbaren<br />

All Round Business<br />

Paket bestens abgedeckt.<br />

Für die mittleren<br />

gewerblichen und<br />

industriellen Betriebe<br />

hat die Generali das<br />

Special-Business<br />

Paket AllRisk entwickelt,<br />

das Deckungen<br />

für eine Vielzahl<br />

hervorragende Bewertung in sämtlichen Sparten hinsichtlich <strong>Makler</strong>betreuung.<br />

– Fortsetzung auf Seite 29 –<br />

PR Artikel<br />

Mag. Thomas Bayer, Leiter Unabhängige<br />

Vertriebe, der die Auszeichnung von Frau<br />

Dr. Claudia Ilk, Präsidentin des ÖVM<br />

entgegen nahm.<br />

drohender Gefah-renpotenziale enthält und die Möglichkeit<br />

speziell benötigter Zusatzdeckungen einräumt.<br />

Eine Top-Bewertung hinsichtlich Schadensregulierung<br />

zeigt, dass die <strong>Makler</strong> auch mit der raschen und korrekten<br />

Schadensabwicklung sehr zufrieden sind.<br />

Die starke Unterstützung der Vertriebspartner vor Ort<br />

wurde mit einer ausgezeichneten Bewertung hinsichtlich<br />

<strong>Makler</strong>betreuung belohnt. Der Einsatz der<br />

BusinessCoaches – Spezialisten, die den<br />

Markt bestens kennen und den <strong>Makler</strong>n in<br />

den Bundesländern zur Seite stehen, hat<br />

sich bewährt. Dass die Generali Österreichs<br />

<strong>Makler</strong> bestens betreut wissen will und<br />

auch auf dem besten Weg ist, zeigt die


tung weitergeleitet und ich komme dem gerne nach.<br />

Die von Ihnen angesprochene Klausel wurde von uns im<br />

Zuge der Modernisierung unserer Vertragswerke und in<br />

Reaktion auf das zunehmende rechtliche Risiko durch das<br />

Infragestellen der Wirksamkeit von Vertragsklauseln eingeführt.<br />

Es erfolgte im Vorfeld eine genaue rechtliche Prüfung<br />

und Abklärung mit Unterstützung durch eine im österreichischen<br />

Versicherungsrecht besonders renommierte<br />

Anwaltssozietät. Daher entspricht diese Klausel im vollen<br />

Umfang der im § 6 Abs. 1 Z 2 KSchG dargelegten Vorgabe<br />

und der dazu ergangenen Rechtsprechung. Dem Sachverhalt,<br />

auf den Sie in Ihrer Anfrage hinweisen, wird im Rahmen<br />

der Klausel durch den Satz: „Auf die Bedeutung des<br />

Schweigens und die Möglichkeit innerhalb einer Frist von<br />

zwei Monaten eine ausdrückliche Erklärung abzugeben,<br />

wird Sie Zürich in diesem Angebot auf Vertragsänderung<br />

besonders hinweisen.“ vollständig entsprochen. Eine allgemein<br />

vielleicht nicht so bekannte Voraussetzung für die<br />

Anwendung einer solchen „Erklärungsfi ktion“ ist, dass<br />

diese nicht ohne einer grundlegenden Vereinbarung angewendet<br />

werden kann. Es wäre nicht zulässig, im Anlassfall<br />

Kundinnen und Kunden damit zu konfrontieren, dass ihr<br />

Schweigen als Zustimmung angesehen werden wird.<br />

Wir möchten gerne darauf hinweisen, dass diese Klausel<br />

keine einseitige Vertragsänderung durch Zürich ermöglicht,<br />

sie statuiert lediglich Voraussetzungen für das Zustande-<br />

kommen einer Willenserklärung auf Seite der Versicherungsnehmerin/des<br />

Versicherungsnehmers. Es steht den<br />

VersicherungsnehmerInnen bzw. deren VertreterInnen frei,<br />

zu einem Angebot ausdrückliche Erklärungen abzugeben.<br />

Wir sind besonders bestrebt im Interesse der Kundinnen<br />

und Kunden, aber auch im Interesse unserer <strong>Makler</strong>partnerInnen,<br />

Klarheit über die Bedingungen der bei uns abgeschlossenen<br />

Versicherungen zu bewahren und dadurch den<br />

Beratungsaufwand insgesamt niedriger zu halten.<br />

Für ein persönliches Gespräch stehe ich oder Dr. Jochen<br />

Zöschg als Leiter des Bereichs <strong>Makler</strong>/Agenturen, gerne zu<br />

Ihrer Verfügung.<br />

Mit freundlichen Grüßen Gerhard Schüller<br />

Conclusio:<br />

Unsere Rechtsmeinung hat sich trotz des Mails der Zürich<br />

nicht geändert. Wir sind noch immer der Meinung, dass<br />

diese Klausel im Fall der Fälle nicht hält. Eine letztgültige<br />

Entscheidung kann jedoch nur ein Gericht treffen. Wir<br />

schlagen daher vor, die gegenständliche Klausel durch ein<br />

Generalübereinkommen mit der Zürich für all jene Verträge,<br />

die von Ihnen vermittelt werden, abzubedingen. Ob<br />

die Zürich dazu bereit sein wird, steht jedoch auf einem<br />

anderen Blatt Papier und wird vermutlich vom jeweiligen<br />

Geschäftsvolumen abhängen.<br />

PR Artikel<br />

NV-Veranlagung schafft Mehrwert:<br />

Die staatlich geförderte Zukunftspension der<br />

NV als absoluter Spitzenreiter<br />

Die Niederösterreichische Versicherung ist ein seit Jahrzehnten<br />

erfolgreicher Regionalversicherer, der die Kunden<br />

im Ostraum von Österreich mit Versicherungslösungen<br />

für alle Lebensbereiche ansprechen will. Das umfassende<br />

Produktportfolio bietet für jedes Vorhaben den richtigen<br />

Versicherungsschutz: Im Bereich Mobilität bietet die NV alles<br />

rund ums Kraftfahrzeug inklusive Leasing und KFZ-Zulassung,<br />

das Segment Wohnen und Betrieb bietet Schutz<br />

rund ums Bauen & Wohnen, Gewerbe und Agrar, und der<br />

Bereich Vermögen und Vorsorge bietet Schutz für die ganze<br />

Familie, aber auch die Schaffung von Werten.<br />

Durften sich die Kunden der NV bereits im Jahr 2009 über<br />

ein Rekordergebnis bei der Zukunftspensionplus freuen,<br />

so wurde diese Erfolgsstory auch im Jahr 2010 fortgesetzt.<br />

Den Veranlagungsprofi s der Security KAG, die den Apollo<br />

32 als Fonds für die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge<br />

managen, ist im Vergleich zu den Mitbewerbern ein wahres<br />

Bravourstück gelungen. Dabei waren die wirtschaftlichen<br />

Rahmenbedingungen sicher noch nicht optimal. Dr. Ladreiter,<br />

Vorstand der Security KAG: „Der Jahresausklang war<br />

zwar tendenziell erfreulich, aber nicht ungetrübt. Einmal<br />

mehr drückt die europäische Schuldenkrise auf die Stimmung,<br />

sodass keine Jahresendrallye stattfi nden konnte“.<br />

Doch der Vergleich mit anderen Anbietern lässt keinen<br />

Zweifel aufkommen; die Zukunftspensionplus der Niederösterreichischen<br />

Versicherung bleibt das Beste, das Sie für<br />

Ihre Kunden tun können.<br />

www.noevers.at<br />

29


makler<br />

30<br />

intern Aus- und Weiterbildung Vorschau der<br />

Seminar<br />

ÖVA<br />

Fachgrundausbildung<br />

für Mitarbeiter von <strong>Makler</strong> büros<br />

• ein komplettes Grund schulungsprogramm<br />

• Schulungen durch Praktiker<br />

• Gruppenarbeiten<br />

ÖVA Praxistraining<br />

für Mitarbeiter<br />

ÖVA Seminar<br />

Die Fondsgebundene Lebensversicherung<br />

ÖVA Seminar<br />

Die Betriebs Haftpfl ichtversicherung<br />

ÖVA Seminar<br />

Der Schaden in der Haushalts- und<br />

Sturmversicherung<br />

ÖVA Seminar<br />

<strong>Makler</strong>haftung & Risikominimierung aus Sicht<br />

des Praktikers und des Juristen<br />

ÖVA Seminar<br />

Schadensbearbeitung<br />

ÖVA Seminar<br />

Der Haftpfl ichtschaden<br />

ÖVA Seminar<br />

Kriminalität gegen Versicherungen<br />

Sept. Okt. Nov. Dez.<br />

7.<br />

9.<br />

29./30.<br />

21.<br />

27.<br />

23.<br />

4./5.<br />

14.<br />

19.<br />

20./21.<br />

7.<br />

12.<br />

21./22.<br />

10.<br />

11.<br />

30.<br />

24./25.<br />

3.<br />

15.<br />

17.<br />

23.<br />

25./26.<br />

Die einzelnen Einladungen werden noch rechtzeitig per Post versendet.<br />

Anmeldemöglichkeiten auch über unsere Homepage unter: www.oevm.at / Aus- u. Weiterbildung<br />

1.


ÖVA Österreichische Versicherungsakademie 2011<br />

Ort Thema Referenten<br />

Wien<br />

Tirol<br />

Rechtsschutz Versicherung Ing. Mirko G. Ivanic<br />

Wien<br />

Ing. Alexander Punzl<br />

Haftpfl ichtversicherung<br />

Tirol Gerhard Kofl er<br />

Wien<br />

Mag. Alexander Meixner<br />

Unfallversicherung, Insassenunfall, Sozialversicherung<br />

Tirol Michael Schopper<br />

Wien<br />

Mag. Alexander Meixner<br />

Lebensversicherung, BUZ<br />

Tirol Michael Schopper<br />

Wien<br />

Mag. Alexander Meixner<br />

Krankenversicherung, BUFT<br />

Tirol Michael Schopper<br />

Wien<br />

Tirol<br />

Salzburg<br />

Wien<br />

Wien<br />

Tirol<br />

Wien<br />

Tirol<br />

Salzburg<br />

Praxistraining Sachsparten Ing. Franz Innerhuber<br />

Die Fondgebundene Lebensversicherung Mag. Alexander Meixner<br />

Schwerpunkte der Betriebs-Haftpfl ichtversicherung mit ausgewählten<br />

OGH Urteilen<br />

Ausgewählte Schadenbeispiele aus dem ÖVM Netzwerk zum Thema<br />

Haushalt- und Sturmversicherung<br />

Risikopotentiale im Alltagsgeschäft<br />

Risikopotentiale in der Schadensabwicklung<br />

Risikominimierung durch organisatorische Maßnahmen<br />

Dr. Johannes Stögerer<br />

Alfred Binder<br />

Paul Veselka<br />

RA Mag. Markus Freilinger<br />

Gerhard Veits<br />

Wien Schadensbearbeitung durch den Versicherungsmakler Gerhard Veits<br />

Tirol<br />

Wien<br />

Salzburg<br />

Ausgewählte Schadenbeispiele aus dem ÖVM Netzwerk zum Thema<br />

Haftpfl icht<br />

Schwerpunkt: Information der Versicherungsmakler über relevante<br />

Tatformen und Täterprofi le. Mit praktischen Fallbeispielen<br />

Gerhard Kofl er<br />

Mag. Maximilian Edelbacher<br />

Mag. Gerhard Janoch<br />

31


makler<br />

32<br />

intern<br />

ÖVM Einladung zum VersVG Zirkeltraining 2011<br />

Schon unsere erste Studienreise war ein voller Erfolg und<br />

wurde von den Teilnehmern mit dem Prädikat „anstrengend-lehrreich-erholsam“<br />

ausgezeichnet.<br />

Gerhard Veits, unser „Coach“ führte 2006 die wissbegierigen<br />

Teilnehmer in die Türkei, nach Ölüdeniz. Bestens<br />

vorbereitet und aus einem schier unerschöpfl ichen VersVG-<br />

ABGB-Topf wurde ein interessantes Programm zusammengestellt.<br />

Auch für’s gemeinsame Abendprogramm hatte<br />

er professionell vorgesorgt. Bei einem selbst produzierten<br />

Lernspiel in Anlehnung an „Trivial Pursiut“ kamen viele<br />

ins Staunen und Schwitzen. 800 Fragen aus den Bereichen<br />

Haftpfl icht, Sachversicherung, Personenversicherung, Paragraphen<br />

von VersVG bis ABGB eröffneten am ersten<br />

Abend doch noch die eine oder andere Wissenslücke.<br />

Die vormittäglichen Lernstunden fanden immer an schönen<br />

schattigen Plätzen statt. In T-Shirt und Badehose statt<br />

Businesskleidung, mit Blick auf den Pool oder Meer anstatt<br />

Seminarraum mit Klimaanlage.<br />

2007 war Sharm el Sheikh in Ägypten unser nächstes Ziel<br />

der Studienreise. Damals stellten sich 16 Teilnehmer dem<br />

täglichen Versicherungswissen –Gehirntraining sowie dem<br />

Kampf um die Siegertrophäe.


Auffrischung und Festigung der Kenntnisse zum Versicherungsvertragsrecht<br />

im Vordergrund. Daneben wurde aber<br />

auch das Wissen zur Spartenkunde und zum Schadenersatzrecht<br />

verfeinert. Durch verschiedene Trainingseinheiten,<br />

Wiederholungsübungen sowohl in Einzel- als auch Gruppenarbeiten<br />

entstand eine Eigendynamik mit besonderem<br />

Lernerfolg.<br />

Gerhard Veits besitzt die Gabe, einen trockenen Lehrstoff<br />

mit praxisbezogenen Beispielen so lebendig vorzutragen,<br />

dass der erhoffte Lernerfolg nicht ausbleibt. Um die Köpfe<br />

von den vielen Gesetzestexten immer wieder kurzfristig<br />

frei zu machen, wurden zur Aufl ockerung Logik- und Allgemeinwissen<br />

- Tests eingestreut. Dieses besondere Unterrichtskonzept<br />

hat sich auch diesmal wieder bestens bewährt.<br />

Aber nachdem der Mensch nicht immer nur pauken und<br />

lernen kann, dürften Spiel, Sport und Spaß bei all den Reisen<br />

nicht zu kurz kommen. Die Nachmittage wurden mit<br />

gemeinsamen sportlichen Aktivitäten wie Beach-Volleyball,<br />

Fußball, Go-Kart, Klettern oder Boccia Turnier und vielem<br />

mehr abwechslungsreich gestaltet.<br />

….und alle machten mit, keiner ließ sich den Spaß entgehen!<br />

Nun ist es wieder soweit!<br />

Auch „Speed-Queen“<br />

Renate Götschl vertraut auf<br />

muki Versicherungen ...<br />

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Wir wollen Sie herzlich zur nächsten<br />

Studienreise- VersVG Zirkeltraining einladen.<br />

19. – 24. September 2011<br />

Therme Hotel Orvieto, Abano – Italien<br />

www.termeorvieto.it<br />

Die Einladungen wurden bereits an alle ÖVM Mitglieder<br />

versandt. Nähere Informationen erhalten Sie im ÖVM Sekretariat.<br />

Das Training umfasst:<br />

n die wichtigsten Paragraphen des VersVG „aus dem<br />

Handgelenk“<br />

n für das Versicherungsgeschäft relevanteParagraphen<br />

des ABGB „aus dem Stand“<br />

n Einführung in das Schadenersatzrecht für die<br />

Tagespraxis<br />

n Übungen und Spiele für Konzentration und<br />

Teamarbeit<br />

n Versicherungsspartenkunde – von allem etwas!<br />

n etc. etc.<br />

Ihr starker Partner in den Sparten:<br />

Kranken<br />

Unfall<br />

Kfz Haftpflicht<br />

Kfz Kasko<br />

Insassenunfall<br />

Rechtsschutz<br />

Eigenheim<br />

Haushalt<br />

call muki 05 0665-1000 www.muki.com


makler<br />

intern<br />

Die Lehrlingsmediation<br />

Lehrlinge werden zum Erlernen eines Lehrberufes aufgrund<br />

eines Lehrvertrages bei einem Lehrberechtigten fachlich<br />

ausgebildet.<br />

Das Bundesausbildungsgesetz (BAG) sieht nun vor, dass<br />

dieser Lehrvertrag auch vorzeitig beendet werden kann.<br />

Wenn es zu keiner einvernehmlichen Aufl ösung kommt,<br />

kann das Lehrverhältnis sowohl vom Lehrling als auch vom<br />

Lehrberechtigten zum Ende des ersten Lehrjahres als auch<br />

zum Ende des zweiten Lehrjahres einseitig außerordentlich<br />

aufgelöst werden.<br />

Dabei sind die gesetzlichen Vorgaben und Fristen exakt<br />

einzuhalten.<br />

Spätestens am Ende des 9. bzw. 21. Lehrmonats muss eine<br />

Mitteilung des Lehrberechtigten an den Lehrling, an die<br />

AK-Lehrlingsstelle, an den Betriebsrat und Jugendbetriebsrat<br />

ergehen.<br />

Die Aufl ösung kann nur nach einem Mediationsverfahren<br />

erfolgen. Das Mediationsverfahren muss durch einen „eingetragenen<br />

Mediator“ (http://www.mediatoren.justiz.gv.at)<br />

durchgeführt werden.<br />

Der Mediator wird durch den Lehrherrn ausgewählt, der<br />

Lehrling kann diesen ablehnen, dann müssen zwei weitere<br />

Mediatoren vorgeschlagen werden.<br />

Der Auftrag an den/die Mediatoren erfolgt durch den<br />

Lehrberechtigten, der auch die Kosten trägt. Sinnvollerweise<br />

sollten nur Mediatoren ausgewählt werden, die auch eine<br />

Weiterbildung bezüglich Lehrlingsmediation erhalten haben.<br />

Spätestens am Ende des 10. bzw.<br />

22 Lehrmonats muss der Auftrag<br />

erfolgt sein. Teilnehmer an der Mediation<br />

sind bzw. können sein:<br />

Lehrling und dessen gesetzlicher<br />

Vertreter (bei Minderjährigen),<br />

eventuell eine weitere Vertrauensperson<br />

(z.B. Rechtsanwalt), der<br />

Lehrbeauftragte und sein Rechtsberater<br />

sowie der oder die Mediatoren.<br />

Das Mediationsverfahren muss spätestens<br />

mit Beginn des 5. Werktages<br />

vor Ablauf des 11. bzw. 23. Lehrmonats<br />

abgeschlossen sein.<br />

Spätestens am letzten Tag des 11.<br />

bzw. des 23. Lehrmonats muss die<br />

ÖBB, WIESER<br />

Aufl ösung durch eine schriftliche<br />

Aufl ösungserklärung erfolgen.<br />

Diese Erklärung geht an den Lehrling<br />

und an den/die gesetzlichen<br />

Vertreter. Ebenso sind die Lehrlingsstelle<br />

und die Berufsschule<br />

unverzüglich davon in Kenntnis zu<br />

setzen.<br />

Für die Durchführung gibt es entsprechend ausgearbeitet<br />

Formulare.<br />

Bei einer einvernehmlichen Aufl ösung muss jedenfalls auch<br />

eine Belehrungsbestätigung durch die Arbeiterkammer ausstellt<br />

werden.<br />

Unberührt von der oben angeführten Vorgehensweise<br />

bleiben die Möglichkeiten der vorzeitigen Aufl ösung durch<br />

schuldhaftes Verhalten (z.B. Diebstahl), gröbliche Pfl ichtverletzung<br />

oder Gesundheitsgefährdung.<br />

Die Meldung an die AK-Lehrlingsstelle hat auch den Vorteil,<br />

dass das AMS aktiv werden kann und bei einer Fortsetzung<br />

der Lehre bei einem anderen Unternehmen die Lehrzeiten<br />

anerkannt werden.<br />

Ein vernünftiges Gesetz, das sich seit der Einführung 2008<br />

bereits sehr gut bewährt hat.<br />

Mag. Werner Seiner<br />

ÖVM Mitglied<br />

mag. w. seiner


Donau KrankenVersicherung NEU!<br />

Für die Gesundheit ist das Beste gerade gut genug. Ob in der Klinik oder beim Spezialisten in<br />

der Praxis, ob im Inland oder im Ausland: mit der KrankenVersicherung der Donau bleiben keine<br />

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