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Fachverwaltergespräch 04.07.05 I.pdf

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da die zu bedienenden laufenden dinglichen Grundpfandrechtszinsen (in<br />

der Regel heute 15 – 20 %) bezogen auf das eingetragene Kapital die<br />

Masse bereits regelmäßig ausschöpfen. Alle übrigen Gläubiger fallen<br />

damit regelmäßig aus.<br />

q) Änderung der Zwangsverwalterverordnung<br />

Die Zwangsverwalterverordnung ist am 01.01.2004 geändert worden. Die bis<br />

dahin angeordneten Verfahren werden nach der alten VO, die ab dem<br />

01.01.2004 angeordneten Verfahren werden nach der neuen Verordnung<br />

bearbeitet. Mit Ausnahme der Vergütung.<br />

7. Resümee<br />

Damit hoffe ich, Ihnen den Umgang mit der Zwangsverwaltung etwas näher<br />

gebracht zu haben.<br />

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