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Sitzung August 2007 - Tagesordnung und ... - Eisenach

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3.GS "Georgenschule" Begründung Dringlichkeit Seite: 1<br />

AZ: 65 21 01 04<br />

Stadtverwaltung <strong>Eisenach</strong> <strong>Eisenach</strong>, 13.08.<strong>2007</strong><br />

Oberbürgermeister<br />

E i n l a d u n g<br />

Hiermit lade ich Sie zur 36. <strong>Sitzung</strong> des Stadtrates der Stadt <strong>Eisenach</strong> am Freitag, dem<br />

31. <strong>August</strong> <strong>2007</strong>, um 16.00 Uhr, im Saal 13, EG, Verwaltungsgebäude, Markt 22 (Ein- <strong>und</strong><br />

Ausgang über Badergasse), mit folgender <strong>Tagesordnung</strong> ein:<br />

I. Öffentlicher Teil<br />

1) Eröffnung <strong>und</strong> Begrüßung<br />

2) Einwohnerfragest<strong>und</strong>e<br />

3) Mitteilungen des Oberbürgermeisters<br />

4) Genehmigung der Niederschrift über die 34. <strong>Sitzung</strong> am 08. Mai <strong>2007</strong> – öffentliche <strong>Sitzung</strong><br />

5) Genehmigung der Niederschrift über die 35. <strong>Sitzung</strong> am 25. Mai <strong>2007</strong> – öffentlicher Teil<br />

6) Feststellung der Jahresrechnung 2005 <strong>und</strong> Erteilung der Entlastung<br />

7) Ermächtigung des Oberbürgermeisters zum Abschluss derivater Finanzgeschäfte<br />

8) Sportbad <strong>Eisenach</strong> GmbH (SEG)<br />

hier: Zustimmung zur Festsetzung privatrechtlicher Entgelte für die Nutzung des Frei- <strong>und</strong><br />

Hallenbades des „aquaplex“<br />

9) Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate <strong>und</strong> auf das Spielen um Geld <strong>und</strong><br />

Sachwerte im Gebiet der Stadt <strong>Eisenach</strong> (Spielapparatesteuersatzung)<br />

hier: Beratung <strong>und</strong> Beschlussfassung<br />

10) Überplanmäßige Ausgaben im Unterabschnitt 48300 – Erziehungsgeld DK 083 in Höhe von<br />

111.890,00 €<br />

11) 3. Gr<strong>und</strong>schule „Georgenschule“, Markt 13 – Fassadensanierung Nord- <strong>und</strong> Westseite<br />

hier: Beschlussfassung über eine überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle<br />

21100.94003 Sanierungsmaßnahme, Georgenschule, Markt 13 in Höhe von 152.000 €<br />

12) Förderzentrum „Pestalozzischule“, Ziegeleistraße. 53<br />

hier: Beschlussfassung über eine überplanmäßige Ausgabe i.H.v. 119.416,47 € in der<br />

Haushaltsstelle 27000.94001 Sanierungsmaßnahme, Förderschule, Ziegeleistr. 53<br />

13) Vergabe eines Straßennamens in der Gemarkung <strong>Eisenach</strong>, Flur 10, für das Flurstück<br />

656/21<br />

14) Entwurf Regionalplan Südwestthüringen – Stellungnahme der Stadt <strong>Eisenach</strong><br />

15) Ergänzungssatzung „Stöhrstraße“ – Beschluss über die Einleitung des Verfahrens<br />

16) Abschnittsbildung nach § 7 Abs. 1 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) für die<br />

Julius-Lippold-Straße<br />

17) Betriebssatzung für den Regiebetrieb der Stadt <strong>Eisenach</strong> „Amt für Tiefbau <strong>und</strong> Grünflächen“<br />

hier: Beratung <strong>und</strong> Beschlussfassung<br />

18) Jahresabschluss 2005 des Eigenbetriebes Stadtwerke <strong>Eisenach</strong><br />

19) Anfragen<br />

II. Nichtöffentlicher Teil<br />

Gesellschaftsangelegenheiten<br />

Gr<strong>und</strong>stücksangelegenheiten<br />

Doht<br />

Oberbürgermeister


3.GS "Georgenschule" Begründung Dringlichkeit Seite: 2<br />

AZ: 65 21 01 04<br />

Eingang Büro Stadtrat Vorlagen-Nr. Stadtrats-<strong>Sitzung</strong> TOP Stadtratssitzung<br />

Stadtverwaltung <strong>Eisenach</strong><br />

Beschlussvorlage<br />

Berichtsvorlage<br />

Dezernat Amt Aktenzeichen<br />

III 65 65 21 01 04<br />

Betreff<br />

3.Gr<strong>und</strong>schule "Georgenschule", Markt 13 - Fassadensanierung Nord- <strong>und</strong> Westseite<br />

hier: Begründung der Dringlichkeit zur Beschlussfassung über eine überplanmäßige Ausgabe in der<br />

Haushaltsstelle 21100.94003 Sanierungsmaßnahme, Georgenschule, Markt 13 in Höhe von 90.500 €<br />

vom Fachamt auszufüllen vom Büro Stadtrat auszufüllen<br />

Beratungsfolge <strong>Sitzung</strong> <strong>Sitzung</strong>stermin TOP Abstimmungsergebnis Beschluss<br />

(Zutreffendes ankreuzen) öff. nichtöff. ja nein Enthalt. Nr.<br />

Beigeordnetensitzung<br />

Ortschaftsrat<br />

Rechnungsprüfungsausschuss<br />

Ausschuss für Stadtentwicklung,<br />

Wirtschaft, Kultur <strong>und</strong> Tourismus<br />

Ausschuss für Familie, Jugend,<br />

Soziales <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitswesen<br />

Ausschuss für Bildung, Schule <strong>und</strong><br />

Sport<br />

Jugendhilfeausschuss<br />

Werkausschuss<br />

Bau-, Verkehrs- <strong>und</strong> Umweltausschuss<br />

Haupt- <strong>und</strong> Finanzausschuss<br />

Stadtrat<br />

Finanzielle Auswirkungen<br />

keine haushaltsmäßige Berührung Einnahmen Haushaltsstelle :<br />

weitere Ausgaben HH-Stelle: Ausgaben Haushaltsstelle :<br />

HH-Mittel Lt. HH bzw. NTHH d. lfd.<br />

Jahres (aktueller Stand) -EUR-<br />

HH/JR<br />

Inanspruchnahme<br />

./. verausgabt<br />

./. vorgemerkt<br />

= verfügbar<br />

Frühere Beschlüsse<br />

Haushaltausgaberest<br />

-EUR-<br />

insgesamt<br />

-EUR-<br />

Beschluss-Nr.: Beschluss-Nr.: Beschluss-Nr.: Beschluss-Nr.:


3.GS "Georgenschule" Begründung Dringlichkeit Seite: 3<br />

AZ: 65 21 01 04<br />

Begründung<br />

Im Zuge der Fassadensanierung an der Nordseite der Georgenschule wurden im Bereich des<br />

Zwerchhauses Holzschädigungen nach der Abnahme losen Putzes sichtbar. Eine unverzüglich<br />

veranlasste Begutachtung durch einen Holzschutzsachverständigen ergab, dass Teile der<br />

Dachkonstruktion durch holzzerstörende Insekten <strong>und</strong> pflanzliche Holzschädlinge, darunter auch der<br />

(aktive) Echte Hausschwamm, befallen waren.<br />

Ein schnellstmöglicher Austausch der befallenen Teile der Dach- <strong>und</strong> Deckenkonstruktion war<br />

unumgänglich.<br />

Die Mittelbereitstellung dieser überplanmäßigen Ausgabe fällt gr<strong>und</strong>sätzlich in die Zuständigkeit des<br />

Stadtrates. Da die Schwammsanierung des Echten Hausschwammes jedoch keinen Aufschub duldete,<br />

wurde die Angelegenheit nach § 7 Nr. 2 Buchstabe b) der Haushaltssatzung der Stadt <strong>Eisenach</strong> dem<br />

Haupt <strong>und</strong> Finanzausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.<br />

Herr Doht Frau Rexrodt<br />

Oberbürgermeister Dezernentin für Bau Umwelt <strong>und</strong> Verkehr


Bericht AG „Tor zur Stadt“ Az.: 65.18 AG TzS 3<br />

Eingang Büro Stadtrat Vorlagen-Nr. Stadtrats-<strong>Sitzung</strong> TOP Stadtratssitzung<br />

Betreff<br />

Stadtverwaltung <strong>Eisenach</strong><br />

Beschlussvorlage<br />

Berichtsvorlage<br />

Dezernat Amt Aktenzeichen<br />

III 65 65.18 AG TzS 3<br />

Arbeitsgruppe „Tor zur Stadt“<br />

Hier: Arbeitsbericht <strong>und</strong> Handlungsempfehlung<br />

vom Fachamt auszufüllen vom Büro Stadtrat auszufüllen<br />

Beratungsfolge <strong>Sitzung</strong> <strong>Sitzung</strong>stermin TOP Abstimmungsergebnis Beschluss<br />

(Zutreffendes ankreuzen) öff. nichtöff. ja nein Enthalt. Nr.<br />

Beigeordnetensitzung<br />

Ortschaftsrat<br />

Rechnungsprüfungsausschuss<br />

Ausschuss für Stadtentwicklung,<br />

Wirtschaft, Kultur <strong>und</strong> Tourismus<br />

Ausschuss für Familie, Jugend,<br />

Soziales <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitswesen<br />

Ausschuss für Bildung, Schule <strong>und</strong><br />

Sport<br />

Jugendhilfeausschuss<br />

Werkausschuss<br />

Bau-, Verkehrs- <strong>und</strong><br />

Umweltausschuss<br />

Haupt- <strong>und</strong> Finanzausschuss<br />

Stadtrat<br />

Finanzielle Auswirkungen<br />

keine haushaltsmäßige Berührung Einnahmen Haushaltsstelle:<br />

weitere Ausgaben HH-Stelle: Ausgaben Haushaltsstelle:<br />

HH-Mittel Lt. HH bzw. NTHH d. lfd.<br />

Jahres (aktueller Stand) -EUR-<br />

HH/JR<br />

Inanspruchnahme<br />

./. verausgabt<br />

./. vorgemerkt<br />

= verfügbar<br />

Frühere Beschlüsse<br />

Beschluss-Nr.: 0245/ 2005; 0480/ <strong>2007</strong><br />

Haushaltausgaberest<br />

-EUR-<br />

insgesamt<br />

-EUR-


Bericht AG „Tor zur Stadt“ Az.: 65.18 AG TzS 3<br />

I. Bericht<br />

Zielstellung <strong>und</strong> Tätigkeit der AG „Tor zur Stadt“<br />

Die Arbeitsgruppe “Tor zur Stadt“ wurde mit der Zielstellung gegründet, den Planungs- <strong>und</strong><br />

Realisierungsprozess des Komplexprojektes „Tor zur Stadt“ im Sinne einer für die Stadt<br />

<strong>Eisenach</strong> optimalen städtebaulichen, verkehrlichen <strong>und</strong> gestalterischen Lösung mit einer<br />

Handlungsempfehlung zu unterstützen. Als Basis der Arbeit der AG wurden die folgenden<br />

projektbezogenen Gr<strong>und</strong>satzbeschlüsse vereinbart:<br />

• Realisierungskonzept „Tor zur Stadt“ (SR- Beschluss Nr. 0245/2005)<br />

• Vorentwurf der Umverlegung der B<strong>und</strong>esstraße B19, Ortsdurchfahrt <strong>Eisenach</strong>, III.BA,<br />

(SR- Beschluss Nr. 0175/2005)<br />

• Konzept für einen zentralen Busbahnhof (SR- Beschluss Nr. 0111/2005) sowie<br />

• Bildung der AG „Tor zur Stadt“ mit entsprechender Aufgabenstellung<br />

(SR- Beschluss Nr.0480/<strong>2007</strong>)<br />

Die AG nahm ihre Tätigkeit am 12.03.07 auf. In der Auftaktveranstaltung wurden die Mitglieder<br />

über die Projektchronologie <strong>und</strong> den Stand der planerischen Rahmenbedingungen<br />

(Bebauungsplanverfahren, Konzept ZOB, Planfeststellungsverfahren Verlegung B19,<br />

Bodensanierung), die Finanzierung, über den Stand der kommunalen Abstimmungs- <strong>und</strong><br />

Beschlusslage sowie über die Aufgabenstellung der AG in Kenntnis gesetzt. Seitens der<br />

Stadtverwaltung wurden die Mitglieder der AG auf alle bestehenden vertraglichen Verhältnisse<br />

mit dem Vorhabenträger <strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>enen finanziellen <strong>und</strong> zeitlichen Bedingungen<br />

<strong>und</strong> Risiken hingewiesen.<br />

Es folgten 5 Abstimmungsberatungen zu den Themenbereichen Verkehr <strong>und</strong> Erschließung;<br />

Städtebau, Architektur <strong>und</strong> bauliche Gestaltung sowie Funktion <strong>und</strong> Struktur der<br />

Gewerbeansiedlung.<br />

Wesentliche Inhalte der Diskussion bezüglich des Verkehrs waren die Erforderlichkeit der<br />

Müllerstraße bzw. die Dimensionierung der Kreuzung Bahnhofstraße/ Müllerstraße, die<br />

Einbindung des Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) in die Gesamtverkehrslösung sowie die<br />

Erschließung des Fachmarktzentrums (FMZ). Übereinstimmung bestand hinsichtlich des Zieles,<br />

einen ausreichend großen ZOB zu entwickeln, der in optimierter Form eine qualitätsvolle<br />

Absicherung des ÖPNV gewährleistet.<br />

Trotz des großen Engagements aller AG-Mitglieder konnte für die Gesamtproblematik<br />

keine optimale Kompromissvariante entwickelt werden.<br />

Gesamteinschätzung zur Handlungsempfehlung der AG<br />

Die Arbeitsgruppe „Tor zur Stadt“ hat mit ihrer nun vorliegenden Erklärung empfohlen, die<br />

gr<strong>und</strong>sätzlichen städtebaulich- konzeptionellen Rahmenbedingungen für das Gesamtprojekt<br />

neu abzustecken. Das Realisierungskonzept „Tor zur Stadt“, welches seit seiner<br />

Verabschiedung durch den Stadtrat die planerisch- systematischen, finanziellen <strong>und</strong> zeitlichen<br />

Abläufe für die Umsetzung des Gesamtprojektes bestimmt, wird von der Arbeitsgruppe in<br />

Teilen bewusst <strong>und</strong> billigend in Frage gestellt. Entgegen der durch Stadtratsbeschluss<br />

formulierten Aufgabenstellung hat die Arbeitsgruppe die bestehende Beschlusslage zur<br />

Umverlegung der B<strong>und</strong>esstraße B19 <strong>und</strong> zum Konzept für einen zentralen Busbahnhof<br />

unberücksichtigt gelassen.<br />

Die vorgeschlagenen Lösungsansätze werden durch die Fachverwaltung als für die Stadt<br />

<strong>Eisenach</strong> finanziell <strong>und</strong> zeitlich problembehaftet eingeschätzt. Das Arbeitsziel der AG, für die<br />

Auslegung des vorliegenden Bebauungsplanentwurfes konsensuale Empfehlungen zu<br />

formulieren, konnte nicht erreicht werden. Die Empfehlungen der Arbeitsgruppe können in der<br />

vorgelegten Form nicht mitgetragen werden, weil sie die Weiterverfolgung projektbestimmender<br />

Einzelmaßnahmen nach der gegenwärtigen Beschlusslage in Frage stellen.


Bericht AG „Tor zur Stadt“ Az.: 65.18 AG TzS 3<br />

Es ist daher darauf hinzuweisen, dass im Falle einer Überarbeitung des Gesamtkonzeptes<br />

entsprechend der vorliegenden Empfehlungen mit weitreichenden Konsequenzen zu rechnen<br />

ist. Sämtliche Planungsleistungen <strong>und</strong> Voruntersuchungen der vergangenen Jahre wären<br />

erneut zu beauftragen, zu begleiten <strong>und</strong> zu finanzieren. Seitens der Heinrich Becker GmbH<br />

wurde keine Bereitschaft signalisiert, neuerliche Untersuchungen zu veranlassen. Alle Kosten<br />

müssten daher durch die Stadt <strong>Eisenach</strong> allein getragen werden.<br />

B 19 neu <strong>und</strong> Müllerstraße<br />

Nach Auffassung der Arbeitsgruppe sollte auf den Ausbau der Müllerstraße verzichtet werden<br />

oder diese maximal als schmale Stadtstraße ausgeführt werden. Dazu soll von der Stadt<br />

<strong>Eisenach</strong> eine Verkehrsuntersuchung auf der Gr<strong>und</strong>lage aktualisierter Berechnungsgr<strong>und</strong>lagen<br />

in Auftrag gegeben <strong>und</strong> finanziert werden. Bei einem komprimierten Gutachterverfahren ohne<br />

erneute Datenerhebung besteht dem gegenüber das Risiko, dass sich keine neuen<br />

Erkenntnisse ergeben können, weil die Gr<strong>und</strong>lagen der Berechnung nicht geändert wurden.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich muss in jedem Falle sicher gestellt bleiben, dass das Planfeststellungsverfahren<br />

mit der bestehenden Aufgabenstellung fortgesetzt wird.<br />

Im Falle des geforderten Wegfalls bzw. einer Änderung der in der Planfeststellung<br />

befindlichen Straßenplanung Müllerstraße würde der Abschluss des Planverfahrens<br />

erheblich verzögert <strong>und</strong> voraussichtlich im Ganzen gefährdet. Von der Mitfinanzierung<br />

(5,4 Mio. €) einer geänderten Straßenbaumaßnahme durch B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Freistaat kann dann<br />

nicht weiter ausgegangen werden, weil die Anforderungen an eine leistungsfähige, den<br />

Qualitätskriterien entsprechende <strong>und</strong> sichere Verkehrstrasse von überörtlicher<br />

Bedeutung nicht mehr gegeben wären. Dies wird von der Landestraßenbauverwaltung<br />

als Planträger, der Landesentwicklungsgesellschaft als Projektsteuerer <strong>und</strong> der<br />

Stadtverwaltung übereinstimmend so eingeschätzt.<br />

Die Ortsdurchfahrt auf der B 19 (Wartburgallee – Langensalzaer Straße) ist bereits heute stark<br />

mit Verkehr belastet <strong>und</strong> kann zukünftig den zu erwartenden Verkehrsströmen nicht mehr<br />

gerecht werden. Im Falle einer Reduzierung bzw. bei Wegfall der Müllerstraße müsste der<br />

gesamte Verkehr durch die Waldhausstraße aufgenommen <strong>und</strong> über die Langensalzaer Straße<br />

abgeführt werden. Nach den vorliegenden Untersuchungen kann die in den entsprechenden<br />

Richtlinien <strong>und</strong> im Thüringer Straßengesetz geforderte Qualität <strong>und</strong> Sicherheit der Abwicklung<br />

des Verkehrsaufkommens dann nicht erreicht werden; die entsprechende Durchlassfähigkeit<br />

einer B19 neu ohne die Müllerstraße ist nicht mehr gegeben. Eine Änderung der in den<br />

Planfeststellungsunterlagen dargestellten Ausbauquerschnitte widerspricht den Ergebnissen<br />

der im Vorfeld vom Land Thüringen gemachten Verkehrsuntersuchung.<br />

Die Funktion der Müllerstraße im regionalen <strong>und</strong> innerstädtischen Verkehrsnetz als<br />

Verkehrsableiter nach Nordwesten <strong>und</strong> als alternativer zentrumsnaher Ringschluss ist<br />

Gr<strong>und</strong>lage der aktuellen Beschlusslage. Bei einer Reduzierung bzw. einem Wegfall der<br />

Müllerstraße muss die Innenstadt weiträumig umfahren werden, der Durchgangsverkehr<br />

von Süden nach Nordwesten kann nicht auf die verlegte B19 umgelegt werden. In der<br />

Folge davon kann das im „Verkehrsentwicklungsplan Innenstadt“ beschlossene System<br />

der innerstädtischen Verkehrsberuhigung nicht umgesetzt werden.<br />

Der Wegfall der Müllerstraße hätte zudem geänderte stadträumliche Maßstäbe zur Folge: an<br />

der Bahnhofstraße entlang würde ein zusammenhängender Baukörper von bis zu 150 Metern<br />

Länge ermöglicht.<br />

ZOB- Standort<br />

Die von der Arbeitsgruppe vorgeschlagene Lösung eines geänderten Standortes für den<br />

Zentralen Omnibusbahnhof im Bereich des heutigen Regionalbusbahnhofes Müllerstraße/<br />

Gabelsberger Straße bedingt eine von der Planfeststellung abweichende Trassierung der B 19<br />

mit allen zuvor genannten Konsequenzen. Sie ist geometrisch <strong>und</strong> gr<strong>und</strong>stücksrechtlich<br />

problematisch sowie fördertechnisch wegen ihrer Lage <strong>und</strong> Größe als sehr kritisch zu<br />

bewerten.


Bericht AG „Tor zur Stadt“ Az.: 65.18 AG TzS 3<br />

Eine zeitgemäße <strong>und</strong> nachhaltige Verkehrsschnittstelle vor dem Hauptbahnhof lässt sich mit<br />

dieser Verschiebung des ZOB nicht realisieren. Die von der AG avisierte Lösung widerspricht<br />

hinsichtlich der Anzahl der Bushaltepositionen den mit dem ÖPNV- Träger zuvor getroffenen<br />

Vereinbarungen.<br />

Auswirkungen auf Freistellung <strong>und</strong> Förderung<br />

Durch die im Zuge sämtlicher erforderlicher Umplanungen zu erwartenden Verzögerungen im<br />

Gesamtprojekt wäre von einer planmäßigen Realisierung der baulichen Maßnahmen durch die<br />

Heinrich Becker GmbH gemäß der Freistellungsbedingungen des Ministeriums nicht mehr<br />

auszugehen. Die Möglichkeit einer Fristverlängerung ist an den Fortgang des<br />

Planfeststellungsverfahrens geb<strong>und</strong>en. Anderenfalls wäre die Rücknahme des<br />

Freistellungsbescheides zu befürchten mit der Folge, dass die verausgabten Freistellungsmittel<br />

(bis zu 8,75 Mio. €) an das TMLNU zurück zu zahlen wären.<br />

Das Gesamtvorhaben wäre im Zeitraum günstiger Rahmenbedingungen für EFRE-, GVFG <strong>und</strong><br />

Stadtumbauförderung des TMBV bis 2013 nicht mehr realisierbar.<br />

Resümee<br />

Die Handlungsempfehlung der AG widerspricht den Gr<strong>und</strong>zügen des beschlossenen <strong>und</strong> in der<br />

Umsetzung befindlichen Realisierungskonzeptes „Tor zur Stadt“. In einem förmlichen<br />

Bebauungsplanverfahren sind die privaten <strong>und</strong> öffentlichen Belange abzuwägen, welche eine<br />

geordnete <strong>und</strong> nachhaltige städtebauliche Entwicklung gewährleisten können. Mit Orientierung<br />

auf die Gr<strong>und</strong>lagen des beschlossenen Realisierungskonzeptes sollten die Anregungen der AG<br />

„Tor zur Stadt“ dabei Berücksichtigung finden, wenn sie die Durchführung des Gesamtprojektes<br />

nicht gefährden oder beeinträchtigen. Die AG „Tor zur Stadt“ sollte in den Abwägungsprozess<br />

des Bebauungsplanverfahrens einbezogen werden.<br />

Weitere von der AG thematisierte Aspekte hinsichtlich<br />

• der unvollständigen stadträumlichen Kantenbildung am Bahnhofsvorplatz,<br />

• der Barrierewirkung der Müllerstraße <strong>und</strong> folglich der eingeschränkten Funktionalität des<br />

Fachmarktzentrums durch die Zweiteilung des Baukörpers,<br />

• der Ausprägung von Hinterhofsituationen an der neuen B 19 <strong>und</strong> an der Gabelsberger<br />

Straße,<br />

• der problematischen Andienung des Fachmarktzentrums <strong>und</strong> der Lage der Zufahrt zu den<br />

Parkdecks,<br />

• der erhöhten Frequentierung der Bahnhofstraße mit MIV <strong>und</strong> ÖPNV wegen der Lage von<br />

Parkspindel <strong>und</strong> Lieferzonen sowie der Bedienung des ZOB,<br />

• der Erfordernisse zur qualitätsgerechten Abwicklung des ÖPNV auf einem<br />

standardgerechten ZOB sowie<br />

• der Sorge um die Maßstäblichkeit der Bebauung<br />

werden in die weitere Projektarbeit einbezogen, da sie ganz oder teilweise den planerischen<br />

Überlegungen der Stadt <strong>Eisenach</strong> entsprechen.<br />

Doht<br />

Oberbürgermeister<br />

Rexrodt<br />

Dezernentin für Bau, Umwelt <strong>und</strong> Verkehr<br />

Anlage: Zusammenfassung der Arbeitsergebnisse <strong>und</strong> Empfehlung der Arbeitsgruppe<br />

Verteiler: alle Ausschussmitglieder<br />

III. Unterschriften


Feststellung JR 2005 u. Erteilung d. Entlastung/Änderung Seite: 8<br />

AZ: 20 25 01<br />

Dezernentin Fachamt federführender Sachbearbeiter<br />

Rexrodt Menge Thomas (Tel.:670 523)<br />

Stellungnahme zu beteiligender Fachämter<br />

(Bitte im Falle von Bedenken/Anmerkungen diese ggf. als Anlage beifügen)<br />

Amt Keine<br />

Bedenken Datum Unterschrift<br />

Bedenken Anmerkungen<br />

Stellungnahme der Kämmerei (Amt 20) - im Falle finanzieller Auswirkungen, ggf. Anlage benutzen -<br />

keine Bedenken<br />

folgende Bedenken / Anmerkungen:<br />

Datum <strong>und</strong> Unterschrift<br />

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes (Amt 14)<br />

keine Bedenken<br />

folgende Bedenken / Anmerkungen:<br />

Datum <strong>und</strong> Unterschrift


Feststellung JR 2005 u. Erteilung d. Entlastung/Änderung Seite: 9<br />

AZ: 20 25 01<br />

AG „Tor zur Stadt“ <strong>Eisenach</strong><br />

Zusammenfassung der Arbeitsergebnisse <strong>und</strong> Empfehlung der Arbeitsgruppe<br />

0. Gr<strong>und</strong>satzaussagen<br />

Die Arbeitsgruppe setzte sich in 5 beratenden <strong>Sitzung</strong>en mit den drei Schwerpunkten „Verkehr <strong>und</strong><br />

Erschließung“, „Städtebau <strong>und</strong> Baugestaltung“ sowie „Einzelhandel/ Gewerbestrukturen“ thematisch<br />

auseinander. Die Reihenfolge der Themenbehandlung war äußeren Gegebenheiten geschuldet <strong>und</strong> stellt<br />

keine Rangfolge dar.<br />

Eine Lösung für eine Optimal- bzw. Kompromissvariante für die Gesamtproblematik kann derzeit noch<br />

nicht dargelegt werden, da die AG die Auffassung vertritt, dass gr<strong>und</strong>legende strukturelle Entscheidungen<br />

nochmals überprüft werden müssen.<br />

1. Das Ziel „Tor zur Stadt“<br />

Die AG vertritt einhellig die Auffassung, dass das als „Tor zur Stadt“ benannte Areal zwischen<br />

Hauptbahnhof <strong>und</strong> Nikolaitor hinsichtlich seiner Quartiers- <strong>und</strong> Raumbildung in der Ergänzung des<br />

historischen Stadtgr<strong>und</strong>risses (als ein „Stück Stadt des 21. Jahrh<strong>und</strong>erts“) eine außerordentlich wichtige<br />

Rolle in der Stadtentwicklung <strong>Eisenach</strong>s spielt. Es besteht Einigkeit, das der Gliederung der Baumassen<br />

eine besonders hohe Bedeutung zukommt, die mit funktionalen, aber auch mit architektonischen Mitteln<br />

gesichert werden muss. Dabei sind die Möglichkeiten der Bauleitplanung effektiv einzusetzen.<br />

Die Funktion des Areals als Verkehrsverknüpfungspunkt für Bahn / MIV / ÖPNV / Rad- <strong>und</strong> Fußverkehr<br />

soll gestärkt <strong>und</strong> intensiviert werden. Hinsichtlich seiner Nutzung soll es zu einem die Innenstadt<br />

ergänzenden Kerngebiet entwickelt werden.<br />

Stadträumlich bestehen vor dem historischen Stadteingang Nikolaitor / zukünftiger Nikolaiplatz<br />

besonderes hohe städtebauliche Gestaltungsanforderungen.<br />

2. Fazit <strong>und</strong> Empfehlung<br />

Die Erörterung der drei Schwerpunktthemen hat ergeben, dass eine möglichst weitgehende Erreichung<br />

des o. a. städtebaulichen Gesamtzieles ohne erhebliche Zielkonflikte von der Entscheidung abhängt,<br />

inwieweit die Müllerstraße als wesentlicher Bestandteil des städtischen Gesamtnetzes <strong>und</strong> zur<br />

angemessenen Erschließung des „Tores zur Stadt“ als unabdingbar gelten muss.<br />

Obwohl diese Frage von der Stadtverwaltung <strong>und</strong> den von ihr beauftragten Fachplanern wie auch von der<br />

staatlichen Straßenbauverwaltung in fachlich nicht anfechtbarer Weise beantwortet ist, vertritt die<br />

Arbeitsgruppe mehrheitlich die Auffassung, dass die von ihr vorgenommene „Erweiterung des<br />

Blickwinkels“ zwingend dazu führt, dass eine weitere Verkehrsuntersuchung erstellt wird.<br />

Die geplante Müllerstraße führt nach Auffassung der AG zur völligen Zerschneidung des Gebietes <strong>und</strong> zu<br />

solch gravierenden stadtstrukturellen Verlusten, dass somit die Vorteile der Müllerstraßen- Lösung wie in<br />

der Planfeststellung weitgehend wieder aufgehoben scheinen.<br />

Die Mehrzahl der AG- Mitglieder empfiehlt der Stadt dringend, eine solche alternative Untersuchung in<br />

Auftrag zu geben.<br />

Angesichts der sehr weitreichenden Bedeutung für die Gesamtstadt sollten Bedenken unbedingt<br />

zurückgestellt werden, die sich auf bauplanungsrechtliche, finanzierungstechnische <strong>und</strong> vertragsrechtliche<br />

Fragen beziehen. Die Erfüllung der Verpflichtung hinsichtlich der Realisierung des Fachmarktzentrums<br />

bedarf gleichwohl einer schnellen Entscheidung zur Problematik der Müllerstraße vor dem Hintergr<strong>und</strong><br />

des beschlossenen stimmigen Gesamtkonzeptes zur Bahnhofsvorstadt (Realisierungskonzept „Tor zur<br />

Stadt).<br />

Die konzeptionelle Arbeit dazu muss in maximal drei Monaten erledigbar sein. Allenfalls unabdingbare<br />

weitergehende Untersuchungen würden einen längeren Bearbeitungszeitraum erfordern. Die AG regt an,


Feststellung JR 2005 u. Erteilung d. Entlastung/Änderung Seite: 10<br />

AZ: 20 25 01<br />

nach dem Untersuchungsergebnis zur Müllerstraße ihre Arbeit fortzuführen <strong>und</strong> den Planungsprozess<br />

weiter zu begleiten.<br />

In einem Gespräch mit Vertretern des Investors, der Stadtverwaltung <strong>Eisenach</strong> <strong>und</strong> dem Sprecher der AG<br />

hat sich Herr Becker der oben dargestellten Einschätzung der Gesamtproblematik angeschlossen,<br />

insbesondere deshalb, weil der Wegfall der Müllerstraße zu einer wesentlich effizienteren Vermarktung<br />

seiner Flächen führen würde<br />

Das Arbeitsergebnis wird im Folgenden durch die Resultate der drei Themenschwerpunkte untersetzt:<br />

2.1 Städtebau / Stadtraum /Architektur<br />

Räumliche Fassung des Straßen- / Platzraumes<br />

• Das Ziel der stadträumlichen Entwicklung ist die Ausbildung einer neuen baulichen Kante an der<br />

Südseite der Bahnhofstraße. Durch sie erst kann sich das Tor zur Stadt auch stadträumlich<br />

manifestieren. Ein weiterer wichtiger Aspekt in diesem Zusammenhang ist die Gestaltung der<br />

Platzabfolge Bahnhofsvorplatz – Nikolaiplatz – Karlsplatz.<br />

Die AG vertritt mehrheitlich die Meinung, dass mit dem derzeitigen Bebauungsplanentwurf die<br />

erwünschte Erlebbarkeit der Raumkante nicht sichergestellt ist.<br />

Baugestaltung Fachmarktzentrum<br />

• Die Einordnung des FMZ <strong>und</strong> die Aufteilung in 2 Blöcke werden durch einige Mitglieder der AG<br />

abgelehnt. Auch die Traufhöhen entsprechend B- Plan- Entwurf sowie das Brückenbauwerk zwischen<br />

den Baukörpern werden in ihrer städtebaulichen Wirkung als höchst problematisch <strong>und</strong> funktionell<br />

kritisch gesehen.<br />

• Eine feinmaschige Vernetzung des städtischen Fußwegenetzes mit den Eingängen in das FMZ wird<br />

empfohlen. Die Lage der Eingänge des FMZ <strong>und</strong> Öffnung der Läden nach außen ist von höchster<br />

Priorität <strong>und</strong> bisher ungeklärt. Wenn die gewünschte Belebung des südlichen Gehweges der<br />

Bahnhofstraße nicht durch kleine Läden geschaffen werden kann, so sind mindestens 3 Eingänge an<br />

der Bahnhofstraße zu schaffen (Festsetzungen im Bebauungsplan treffen!). Ladenpassagen in<br />

Längsrichtung im Inneren des FMZ werden durch einige Mitglieder der AG als sehr negativ<br />

eingeschätzt.<br />

• Der gestalterischen Anbindung des FMZ an die vorhandene Bausubstanz muss mit besonderer<br />

Sorgfalt geschehen.<br />

• Zur Verbesserung der räumlichen Wirkung befürwortet die AG eine starke Durchgrünung der<br />

Bahnhofstraße <strong>und</strong> der Wartburgallee. Eine Verbindung zum Stadtpark sollte geschaffen werden.<br />

• Die AG war bisher außer Stande, weitere Aussagen zu Architektur <strong>und</strong> Baugestaltung des FMZ zu<br />

treffen, da gr<strong>und</strong>legende strukturelle Fragen noch offen sind.<br />

Baugestaltung ZOB<br />

• Übereinstimmend vertritt die AG die Meinung, dass an der Bahnhofstraße vor dem ZOB ein<br />

stadträumlich wirksamer Abschluss (konstruktiv/ gebaut) geschaffen werden muss.<br />

• Mehrheitlich wird vorgeschlagen, durch eine alternative Einordnung des ZOB in den Bereich<br />

Müllerstraße/ Gabelsberger Straße die fehlende gebaute Raumkante am Bahnhofsvorplatz zu<br />

ermöglichen. Anderenfalls bestehe das Risiko der Entstehung einer städtebaulichen Brache im Bereich<br />

Müllerstraße/ Gabelsberger Straße, was die Stadt zu einer entsprechenden Bauleitplanung<br />

veranlassen sollte.<br />

2.2 Einzelhandel / Gewerbestrukturen


Feststellung JR 2005 u. Erteilung d. Entlastung/Änderung Seite: 11<br />

AZ: 20 25 01<br />

Großräumige Einzelhandelstruktur<br />

• Die Ergänzung der gesamtstädtischen Einzelhandelsstruktur am Standort „Tor zur Stadt“ wird von der<br />

AG als wünschenswert angesehen. Dringend erforderlich ist, dass die Stadt <strong>Eisenach</strong> entschieden<br />

einer Erweiterung der bestehenden peripheren Einzelhandelstandorte (Hötzelsroda, Stregda)<br />

entgegentritt. So wird dringend von einer potentiellen Ansiedlung eines Elektrogroßmarktes innerhalb<br />

dieser Standorte abgeraten. Eine Ansiedlung innentstadtrelevanter Einzelhandelsbetriebe muss im<br />

Bereich der Innenstadt realisiert werden. Weitergehend sollte auch jede Gelegenheit genutzt werden,<br />

eine Umwidmung von Einzelhandelsflächen an diesen Standorten zu befördern.<br />

• Ein weiteres großflächiges Einkaufszentrum in der Karl- Marx- Straße wird auf Gr<strong>und</strong> seiner fehlenden<br />

städtebaulichen Integration <strong>und</strong> der hohen Gefahr des Umsatzeinbruches für die Innenstadthändler<br />

abgelehnt. Die Funktionsfähigkeit des Fachmarktzentrums am Tor zur Stadt wäre damit nicht mehr<br />

gegeben.<br />

Standort „Tor zur Stadt“ / Fachmarktzentrum<br />

• Der Einzelhandelsstandort im Bereich Tor zur Stadt ist städtebaulich schlüssig <strong>und</strong> vertretbar, seine<br />

Verträglichkeit mit dem Handel im historischen Zentrum ist nachgewiesen. Prinzipiell sind seine<br />

Nutzflächenkennzahlen konsensfähig: 10.000 m 2 Gesamtnutzfläche, davon 5.900 m 2 großflächiger<br />

Einzelhandel. Lebensmittel <strong>und</strong> Elektrowaren werden als Branchen im Fachmarktzentrum im<br />

Wesentlichen als unbedenklich eingestuft.<br />

• Des Weiteren wird von Mitgliedern der AG die Verträglichkeit von großen Ankermietern (große<br />

Handelsmarken mit entsprechender Zugkraft) <strong>und</strong> kleineren Läden in Frage gestellt, das Risiko, dass<br />

die kleineren Läden entsprechend hohe Mieten nicht aufbringen könnten, sei hoch.<br />

• Die Arbeitsgruppe regt mehrheitlich an, im Gesamtkonzept des FMZ ein Veranstaltungszentrum für bis<br />

zu 500 Personen als flankierende Nutzung einzubinden.<br />

2.3 Verkehr <strong>und</strong> Erschließung<br />

Der Themenbereich Verkehr <strong>und</strong> Erschließung <strong>und</strong> insbesondere die B19- Verlegung/ Funktion der<br />

Müllerstraße werden als das wesentliche Problemfeld des Konzeptes betrachtet. Der Vertreter der<br />

Stadtverwaltung wies mehrfach auf mögliche Konsequenzen der nachfolgenden Handlungsempfehlung<br />

bzgl. der Rahmenbedingungen des Projektes hin.<br />

Gesamtstädtisches Verkehrsnetz<br />

• Das „Tor zur Stadt“ ist auch weiterhin stadtstrukturelles Ziel der Stadtentwicklung.<br />

Verkehrsführung am Standort „Tor zur Stadt“/ Planfeststellung B19neu /Müllerstraße<br />

• Die Verkehrslösung des B- Planentwurfes ist eine Kompromisslösung, die z. T. erheblich von den<br />

Ergebnissen des Wettbewerbes abweicht. Sie ist nach Darstellung der Stadtverwaltung aus folgendem<br />

Sachzwang entstanden: Die Durchlassfähigkeit der Bahnunterführung Gabelsberger Straße reicht<br />

nicht aus (<strong>und</strong> ist konstruktiv auch nur mit einem finanziell nicht vertretbaren Aufwand herstellbar),<br />

um den Verkehr der B 19 wie im Ergebnis des Wettbewerbs geplant nur über die Müllerstraße zu<br />

führen. Es war insoweit erforderlich, die Waldhausstraße/ Unterführung Langensalzaer Straße als<br />

weiteren Strang in die Führung der B<strong>und</strong>esstraße einzubeziehen.<br />

• Die Verteilerfunktion der Müllerstraße in der regionalen <strong>und</strong> kommunalen Verkehrsstruktur wurde<br />

fachlich als durchaus folgerichtig dargestellt. Einerseits sollen so wesentliche Verkehrsströme nach<br />

Nordwesten abgeleitet werden. Andererseits soll im Zuge der Verkehrsberuhigung des Stadtzentrums<br />

ein alternativer zentrumsnaher Ringschluss erreicht werden. Nach Auffassung des Verkehrsplaners<br />

sind diese Ziele ohne die Müllerstraße (Ausbaugrad entsprechend Planfeststellung) nicht zu erreichen.<br />

• Die Ergebnisse der bisherigen Planung (Planfeststellung zur B 19 neu) für den Standort „Tor zur<br />

Stadt“ (Geltungsbereich des Bebauungsplanes B 6.1 <strong>und</strong> unmittelbare Umgebung) konnten von den<br />

Mitgliedern der AG teilweise nicht akzeptiert werden. Dies gilt insbesondere für die - in Folge der<br />

Lösungen für die Andienung des FMZ <strong>und</strong> für den ZOB - auf der Bahnhofstraße verbleibende<br />

verkehrliche Belastung sowie für die Funktion <strong>und</strong> Dimension der Müllerstraße. Die Mehrzahl der AG-


Feststellung JR 2005 u. Erteilung d. Entlastung/Änderung Seite: 12<br />

AZ: 20 25 01<br />

Mitglieder fordert ein neues externes Verkehrsgutachten auf der Gr<strong>und</strong>lage aktualisierter<br />

Berechnungsgr<strong>und</strong>lagen.<br />

• Bezüglich der Veränderung in der Planfeststellung zur B 19- Verlegung gibt die Stadtverwaltung zu<br />

bedenken, daß das Verfahren wesentlich verzögert <strong>und</strong> die in Aussicht gestellte Mitfinanzierung durch<br />

Land <strong>und</strong> B<strong>und</strong> gefährdet werden könnte.<br />

Zentraler Omnibusbahnhof (ZOB) / Variantendiskussion<br />

• Die AG vertritt einstimmig die Meinung, das ein unmittelbar an den Hauptbahnhof gekoppelter ZOB<br />

ein städtebauliches Gebot ist. Es besteht die Notwendigkeit, einen funktionsfähigen <strong>und</strong> ausreichend<br />

großen ZOB zu schaffen. Die derzeitig favorisierte ZOB- Variante (gegenüber Hbf) ist nach Auffassung<br />

einer Mehrheit der AG aber zu gering bemessen. Die in der Bahnhofstraße integrierten<br />

Aussteigehaltestellen sollten unbedingt in den ZOB integriert werden, um das städtebauliche Ziel der<br />

Verkehrsberuhigung in der Straße zu erreichen. Die Sprecher der KVG <strong>und</strong> der Stadtverwaltung<br />

vertreten hierfür entgegengesetzte Positionen: Während die Stadtverwaltung entsprechend der<br />

derzeitigen Variante 10+6 Busstellplätze auch aus förderrechtlichen Erwägungen für ausreichend<br />

dimensioniert hält, beansprucht das Busunternehmen wesentlich mehr Stellplätze. Die<br />

Standortalternativen des ZOB:<br />

Bahnhofstraße/ Bahnhofsvorplatz<br />

Nur bei Realisierung der Umverlegung der<br />

B 19 möglich:<br />

• einschließlich von 4+2 Busaussteigepositionen<br />

in der Bahnhofstraße<br />

Müllerstraße/ Gabelsberger Straße<br />

Nur unter Wegfall/ Verlegung der Trasse<br />

Müllerstraße möglich:<br />

• völliger Wegfall der Müllerstraße oder<br />

• Kommunalstraße mit Aufbindung auf die<br />

Uferstraße<br />

Beide Varianten wurden ausführlich diskutiert, beide sind problembehaftet. Kriterien für eine<br />

Standortentscheidung des ZOB sind u. a.:<br />

1. die Verknüpfung zwischen Bahnhof <strong>und</strong> ÖPNV, Auffindbarkeit <strong>und</strong> Wegeführung<br />

2. Flächenbedarf/ Dimensionierung/ Technische Infrastruktur<br />

3. Stadträumliche Auswirkungen > Ausbildung von Raumkanten<br />

4. Lösung der Zu- <strong>und</strong> Abfahrten<br />

5. Förderfähigkeit<br />

6. Gr<strong>und</strong>stücksfragen<br />

7. notwendige Flexibilität für zukünftige Ansprüche<br />

8. Respektierung des Entwurfes der Planfeststellung B19 neu<br />

• Die Stadtverwaltung verweist darauf, dass bei einer Situierung des ZOB in der Gabelsberger Straße<br />

gr<strong>und</strong>stücksrechtliche, bahnrechtliche <strong>und</strong> topographische Probleme zu lösen sind.<br />

Andienung <strong>und</strong> Zufahrt Parkdecks Fachmarktzentrum<br />

• Die bisher vorgesehene Erschließung der Parkdecks wurde als nicht vertretbar angesehen. Die<br />

stadträumlich dringend gewünschte Gestaltung des Nikolaiplatzes als Platz mit Aufenthaltsqualität<br />

wäre damit kaum zu erreichen. Die Zufahrt zu den Parkdecks dort verringert die Chance, für das<br />

Fachmarktzentrum eine attraktive Eingangssituation zu schaffen.<br />

• Die vorgesehene Andienung des FMZ wurde als technisch möglich gesehen, von der Mehrheit der AG-<br />

Mitglieder aber aus funktionellen, stadtgestalterischen <strong>und</strong> Sicherheitsgründen erheblich in Frage<br />

gestellt.<br />

• Als diskussionswürdige Alternative zur bisherigen Erschließungsvariante wird mehrheitlich die<br />

Erschließung der Parkdecks (Parkspindel) im östlichen Block des FMZ angesehen.<br />

• Ein separates Parkhaus neben dem FMZ wird mehrheitlich abgelehnt, soweit dort keine attraktive<br />

Erdgeschossnutzung stattfindet.<br />

Zur Unterstützung der Aussagen ist dieser Empfehlung eine Übersicht der erörterten wesentlichen<br />

Kritikpunkte am bisher vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes beigefügt.


Feststellung JR 2005 u. Erteilung d. Entlastung/Änderung Seite: 13<br />

AZ: 20 25 01<br />

Die Mitglieder der Arbeitsgruppe<br />

Moderation Wiesmaier Gez. 01.08.<strong>2007</strong><br />

Architektenkammer Thüringen<br />

Kammergruppe WAK<br />

Förderkreis zur Erhaltung<br />

<strong>Eisenach</strong>s e. V.<br />

Felsberg<br />

von Trott zu Solz<br />

Klimpt<br />

Gewerbeverein <strong>Eisenach</strong> 1991 e. V. Schwager<br />

B<strong>und</strong> Deutscher Baumeister Volkmar<br />

Hotel Kaiserhof Miller<br />

KVG <strong>Eisenach</strong> mbH Ziegler<br />

Stadtentwicklungsamt <strong>Eisenach</strong> Diedrich Gez. 02.08.<strong>2007</strong><br />

Landesentwicklungsgesellschaft<br />

Thüringen<br />

Salberg<br />

Eingang Büro Stadtrat Vorlagen-Nr. Stadtrats-<strong>Sitzung</strong> TOP Stadtratssitzung<br />

Betreff<br />

Stadtverwaltung <strong>Eisenach</strong><br />

Beschlussvorlage<br />

Berichtsvorlage<br />

Dezernat Amt Aktenzeichen<br />

I 20 20 25 01<br />

Feststellung der Jahresrechnung 2005 <strong>und</strong> Erteilung der Entlastung<br />

vom Fachamt auszufüllen vom Büro Stadtrat auszufüllen<br />

Beratungsfolge <strong>Sitzung</strong> <strong>Sitzung</strong>stermin TOP Abstimmungsergebnis Beschluss


Feststellung JR 2005 u. Erteilung d. Entlastung/Änderung Seite: 14<br />

AZ: 20 25 01<br />

(Zutreffendes ankreuzen) öff. nichtöff. ja nein Enthalt. Nr.<br />

Beigeordnetensitzung<br />

Ortschaftsrat<br />

Rechnungsprüfungsausschuss<br />

Ausschuss für Stadtentwicklung,<br />

Wirtschaft, Kultur <strong>und</strong> Tourismus<br />

Ausschuss für Familie, Jugend,<br />

Soziales <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitswesen<br />

Ausschuss für Bildung, Schule <strong>und</strong><br />

Sport<br />

Jugendhilfeausschuss<br />

Werkausschuss<br />

Bau-, Verkehrs- <strong>und</strong> Umweltausschuss<br />

Haupt- <strong>und</strong> Finanzausschuss<br />

Stadtrat<br />

Finanzielle Auswirkungen<br />

keine haushaltsmäßige Berührung Einnahmen Haushaltsstelle :<br />

weitere Ausgaben HH-Stelle: Ausgaben Haushaltsstelle :<br />

HH-Mittel Lt. HH bzw. NTHH d. lfd.<br />

Jahres (aktueller Stand) -EUR-<br />

HH/JR<br />

Inanspruchnahme<br />

./. verausgabt<br />

./. vorgemerkt<br />

= verfügbar<br />

Frühere Beschlüsse<br />

Haushaltausgaberest<br />

-EUR-<br />

insgesamt<br />

-EUR-<br />

Beschluss-Nr.: Beschluss-Nr.: Beschluss-Nr.: Beschluss-Nr.:


Feststellung JR 2005 u. Erteilung d. Entlastung/Änderung Seite: 15<br />

AZ: 20 25 01<br />

I. Beschlussvorschlag<br />

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt,<br />

der Haupt- <strong>und</strong> Finanzausschuss empfiehlt,<br />

der Stadtrat beschließt:<br />

Aufgr<strong>und</strong> des § 80 Abs. 3 der ThürKO wird die Jahresrechnung der Stadt <strong>Eisenach</strong> für das<br />

Haushaltsjahr 2005 mit den lt. Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes erfolgten Prüfungsfeststellungen<br />

festgestellt.<br />

Gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO wird die Entlastung für das Haushaltsjahr 2005 beschlossen.<br />

II. Begründung<br />

In seiner <strong>Sitzung</strong> am 07.04.06 wurde der Stadtrat mit einer Berichtsvorlage über die in der<br />

Jahresrechnung 2005 festgestellten Ergebnisse informiert <strong>und</strong> der Erläuterungsbericht zur<br />

Jahresrechnung 2005 übergeben. Auf die Ausführungen dort wird verwiesen. Die Jahresrechnung wurde<br />

gemäß § 82 Abs. 1 ThürKO durch das städtische Prüfungsamt abschließend geprüft. Das Ergebnis der<br />

Prüfung ist dem als Anlage beigefügten Prüfungsbericht vom 25.05.<strong>2007</strong> zu entnehmen.<br />

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner <strong>Sitzung</strong> am 11.06.07 über die Jahresrechnung 2005 <strong>und</strong><br />

den Schlussbericht beraten. Dazu wurde auch eine zusammenfassende Stellungnahme der<br />

Finanzverwaltung zum Prüfungsbericht vorgelegt (siehe Anlage). Im Ergebnis der Beratung wurde der<br />

Beschluss einstimmig gefasst <strong>und</strong> damit dem Stadtrat die Entlastung empfohlen.<br />

Gleichzeitig wurde vereinbart, in einer weiteren <strong>Sitzung</strong> wesentliche bzw. nicht geklärte <strong>und</strong> wiederholte<br />

Beanstandungen nochmals aufzurufen. Diese fand am 09.07.<strong>2007</strong> statt. Von der Verwaltung wurden dazu<br />

im Vorfeld nochmals Stellungnahmen zum aktuellen Sachstand <strong>und</strong> zu bereits veranlassten bzw.<br />

umgesetzten Maßnahmen zur künftigen Vermeidung solcher Beanstandungen erstellt. Auf dieser<br />

Gr<strong>und</strong>lage erfolgte eine umfassende Diskussion.<br />

Doht<br />

Oberbürgermeister<br />

Anlagen<br />

Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 25.05.<strong>2007</strong><br />

Stellungnahme der Finanzverwaltung zum Prüfungsbericht vom 25.05.<strong>2007</strong>


Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 16<br />

AZ: 205006/Sei<br />

III. Unterschriften<br />

Amt<br />

Dezernent Fachamt federführender Sachbearbeiter<br />

Oberbürgermeister Hartmann Seibicke (Tel.:Nr_204)<br />

Keine<br />

Bedenken<br />

Stellungnahme zu beteiligender Fachämter<br />

(Bitte im Falle von Bedenken/Anmerkungen diese ggf. als Anlage beifügen)<br />

Bedenken<br />

Anmerkungen<br />

Datum Unterschrift<br />

Stellungnahme der Kämmerei (Amt 20) - im Falle finanzieller Auswirkungen, ggf. Anlage benutzen -<br />

keine Bedenken<br />

folgende Bedenken / Anmerkungen:<br />

Datum <strong>und</strong> Unterschrift<br />

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes (Amt 14)<br />

keine Bedenken<br />

folgende Bedenken / Anmerkungen:<br />

Datum <strong>und</strong> Unterschrift


Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 17<br />

AZ: 205006/Sei<br />

W a r t b u r g s t a d t<br />

E i s e n a c h<br />

Rechnungsprüfungsamt<br />

BERICHT<br />

ÜBER<br />

DIE PRÜFUNG<br />

DER JAHRESRECHNUNG<br />

2005


Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 18<br />

AZ: 205006/Sei<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1. Vorbemerkung 5<br />

2 Feststellung <strong>und</strong> Entlastung des Vorjahres 6<br />

3. Zusammengefasstes Prüfungsergebnis 8<br />

4 Haushaltssatzung <strong>und</strong> Haushaltsplan 2005 9<br />

4.1 Vorlage der Haushaltssatzung <strong>und</strong> Genehmigung 9<br />

4.2 Vorläufige Haushaltsführung 11<br />

5. Jahresabschluss 2005 11<br />

5.1 Ermittlung des Rechnungsergebnisses 11<br />

5.2 Beurteilung der Leistungsfähigkeit <strong>und</strong><br />

Wirtschaftlichkeit<br />

5.3 Kassenmäßiger Abschluss 2005 <strong>und</strong> Kassenwesen 14<br />

5.3.1 Kassenmäßiger Abschluss 14<br />

5.3.2 Bewirtschaftung des Kassenbestandes 15<br />

5.3.3 Kassenprüfung 17<br />

5.3.4 Belegwesen 17<br />

5.3.5 Anwendung automatisierter Verfahren 18<br />

5.4 Verwahrgelder <strong>und</strong> Vorschüsse 18<br />

5.5<br />

5.5.1<br />

5.5.2<br />

5.6<br />

Bildung von Haushalts- <strong>und</strong> Kassenresten<br />

Bildung von Haushaltsresten<br />

Bildung von Kassenresten<br />

Vermögen, Rücklagen, Schulden <strong>und</strong> Bürgschaften<br />

6. Haushaltsvollzug 32<br />

6.1 Haushaltsvollzug <strong>und</strong> Darstellung der<br />

Prüfungsergebnisse<br />

6.2 Über- <strong>und</strong> außerplanmäßige Ausgaben 50<br />

7. Wirtschaftliche Betätigung der Stadt 53<br />

8. Prüfung von Vergaben 56<br />

9. Prüfung von Verwendungsnachweisen 57<br />

12<br />

20<br />

20<br />

24<br />

30<br />

32


Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 19<br />

AZ: 205006/Sei<br />

10. Schlussbemerkung 58<br />

Anlagen<br />

Verzeichnis der Abkürzungen 4<br />

Anlage 1 Feststellung des Ergebnisses 2005 59<br />

Anlage 2 Abschlussverprobung nach Beständen 60<br />

Anlage 3 Verprobung nach Haushaltsvergleich 61<br />

Anlage 4 Übersicht über die geprüften Verwendungsnachweise 62


Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 20<br />

AZ: 205006/Sei<br />

Verzeichnis der Abkürzungen<br />

AAO Auszahlungsanordnung<br />

AGDA Allg. Dienst- <strong>und</strong> Geschäftsanweisung<br />

ABS Gesellschaft zur Arbeitsförderung, Beschäftigung <strong>und</strong><br />

Strukturentwicklung Wartburg-Werraland mbH<br />

DA Dienstanweisung<br />

Epl Einzelplan<br />

FA Fachamt<br />

FM Fördermittel<br />

HAR Haushaltsausgabereste<br />

HER Haushaltseinnahmereste<br />

HH Haushalt<br />

Hhst Haushaltsstelle<br />

HOAI Honorarordnung für Architekten <strong>und</strong> Ingenieure<br />

HKR Haushalt, Kasse, Rechnungswesen<br />

HÜL Haushaltsüberwachungsliste<br />

JA Jahresabschluss<br />

KAR Kassenausgabereste<br />

KER Kasseneinnahmereste<br />

LVA Landesverwaltungsamt<br />

Lzw Landeszuweisung<br />

OT Ortsteil<br />

Pb Prüfbericht<br />

PV Prüfvermerk<br />

RE Rechnungsergebnis<br />

SAB Straßenausbaubeiträge<br />

SB Schlussbericht<br />

SN Sammelnachweis<br />

ThürGemHV Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung<br />

ThürKO Thüringer Kommunalordnung<br />

UA Unterabschnitt<br />

u. a. unter anderem<br />

Vj Vorjahr<br />

VMH Vermögenshaushalt<br />

VN Verwendungsnachweis<br />

VO Vorschusskonto<br />

VOB Vergabe- <strong>und</strong> Vertragsordnung für Bauleistungen<br />

VOL Verdingungsordnung für Leistungen<br />

VV Verwaltungsvorschriften<br />

VW Verwahrkonto<br />

VWH Verwaltungshaushalt


Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 21<br />

AZ: 205006/Sei<br />

1. Vorbemerkung<br />

Die Gr<strong>und</strong>lagen für die örtliche Rechnungsprüfung sind in den §§ 81 ff. ThürKO festgehalten.<br />

Der Prüfungsauftrag für die Prüfung der Jahresrechnung ergibt sich aus § 82 Abs. 1 ThürKO.<br />

Die Schwerpunkte für die Prüfung der Jahresrechnung wurden in der <strong>Sitzung</strong> des<br />

Rechnungsprüfungsausschusses am 06. Dezember 2006 bestätigt.<br />

Die zur Prüfung erforderlichen Unterlagen standen ab dem 06. April 2006 vollständig zur<br />

Verfügung.<br />

Die Prüfung wurde im Zeitraum von Juli 2006 bis März <strong>2007</strong> durchgeführt.<br />

Weitere Aufgaben wurden dem Rechnungsprüfungsamt per Rechnungsprüfungsordnung,<br />

R<strong>und</strong>verfügungen <strong>und</strong> Arbeitsanweisungen übertragen. Danach erstreckte sich die<br />

Prüfungstätigkeit zusätzlich auf:<br />

- Prüfungen im Rahmen der Visakontrolle <strong>und</strong> Maßnahmenprüfung gem. R<strong>und</strong>verfügung,<br />

- Schwerpunktprüfungen in einzelnen Bereichen <strong>und</strong> Einrichtungen der Verwaltung auf<br />

Ordnungsmäßigkeit, Sicherheit <strong>und</strong> Wirtschaftlichkeit,<br />

- unvermutete Kassenprüfungen,<br />

- die Prüfung von Vergaben,<br />

- Prüfung von Verwendungsnachweisen für erhaltene Zuwendungen<br />

- mitwirkende <strong>und</strong> beratende Tätigkeiten,<br />

- Stellungnahme zu ca. 74 Verträgen <strong>und</strong><br />

ca. 289 Beschlussvorlagen.<br />

Die Intensität der Prüfungen durch das Rechnungsprüfungsamt ergibt sich gr<strong>und</strong>sätzlich aus<br />

dem zeitlichen Rahmen <strong>und</strong> der personellen Besetzung.<br />

Die Festsetzung des Prüfungsumfanges <strong>und</strong> – ablaufes oblag jeweils dem pflichtgemäßen<br />

Ermessen der einzelnen Prüfer.<br />

Die im vorliegenden Prüfbericht getroffenen Feststellungen können sich auch auf vergangene<br />

oder spätere Haushaltsjahre beziehen.<br />

Für die Prüfung der Jahresrechnung wurden die Unterlagen gemäß §§ 77 ff. ThürGemHV<br />

vollständig übergeben:<br />

Die Jahresrechnung ist nach § 80 Abs. 2 ThürKO vier Monate nach Abschluss des HH-Jahres<br />

aufzustellen <strong>und</strong> vorzulegen.<br />

Die Vorlage im Stadtrat erfolgte am 07. April 2006.<br />

Die Terminstellung gemäß ThürKO wurde eingehalten.


Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 22<br />

AZ: 205006/Sei<br />

2. Feststellung <strong>und</strong> Entlastung des Vorjahres<br />

Die Jahresrechnung 2004 wurde gem. § 80 Abs. 3 ThürKO mit den lt. Prüfbericht des RPA<br />

erfolgten Prüfungsfeststellungen in der <strong>Sitzung</strong> des Stadtrates am 13. Oktober 2006 mit<br />

Beschluss-Nr. 0419/2006 bestätigt.<br />

Dem Oberbürgermeister wurde Entlastung erteilt.<br />

Der Beschluss wurde ortsüblich bekannt gemacht.<br />

Erneut aufzugreifende Sachverhalte <strong>und</strong> Beanstandungen aus den Vorjahren sind<br />

nachfolgend aufgeführt:<br />

1. Die Beteiligung der Stadt an den Kosten der Oberflächenentwässerung konnte noch<br />

keiner abschließenden Klärung zugeführt werden. Die Abrechnung erfolgte weiterhin<br />

prozentual.<br />

(Sachverhalt: Im SB zur Jahresrechnung 2000 wurde bereits ausgeführt, dass die prozentuale Beteiligung der Stadt<br />

an den Investitions- <strong>und</strong> Unterhaltungskosten nicht gesetzeskonform ist.)<br />

Eine Klärung ist zudem hinsichtlich der Beteiligung des B<strong>und</strong>es an der Straßenent-wässerung<br />

für die B<strong>und</strong>esstraßen erforderlich. Eine Vereinbarung für die Altfälle lag auch im Jahr 2005<br />

noch nicht vor.<br />

(Sachverhalt: Im SB 2003 wurde beanstandet, dass Erstattungen vom B<strong>und</strong> im Haushalt eingestellt wurden, obwohl<br />

keine entsprechende Verwaltungsvereinbarung vorlag <strong>und</strong> die Einnahme somit nicht kassenwirksam wurde.)<br />

2. Eine leistungsbezogene Abrechnung des dem Eigenbetrieb Stadtwerke zugewiesenen<br />

Budgets wurde nicht realisiert.<br />

(Sachverhalt: Im SB zur Jahresrechnung 2002 wurde festgestellt, dass die Stadtwerke zur finanziellen Absicherung<br />

der übertragenen Aufgaben insgesamt rd. 4,0 Mio.€ jährlich erhalten haben. Eine leistungsbezogene Abrechnung<br />

des Budgets wurde bis dato nicht abgefordert. Seitens des RPA wurde darauf hingewiesen, dass sich die tatsächlich<br />

erzielten Effekte der Strukturveränderungen nur auf dieser Gr<strong>und</strong>lage ermitteln lassen.)<br />

Die Ausführungen der Finanzverwaltung zum Jahresabschluss 2004, dass es nach wie vor<br />

Zielstellung sei, eine Kosten- <strong>und</strong> Leistungsrechnung zur leistungsbezogenen Abrechnung<br />

aufzubauen, ist an dieser Stelle wieder aufzunehmen, da im Jahr 2005 noch keine Änderung<br />

erreicht wurde.<br />

3. Die Empfehlung aus dem Vorjahresbericht, den Beschlussvorlagen über Vergaben<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich eine aktuelle Kostenübersicht beizufügen, um gegenüber den Entscheidungsträgern<br />

darzustellen, ob sich die Maßnahmen noch innerhalb des ursprünglich<br />

geplanten Ausgabevolumens bewegen bzw. um den aktuellen Bearbeitungsstand darzustellen,<br />

wurde noch nicht umgesetzt.<br />

4. Im Rahmen der Prüfung der Jahresrechnung 2004 wurde in Bezug auf ausstehende<br />

Miet- <strong>und</strong> Betriebskostenzahlungen eines Sportvereines festgestellt, dass weder Zahlungen<br />

geleistet noch weitere Veranlassungen getroffen worden sind.<br />

Ein Mietvertrag wurde zwischenzeitlich geschlossen.<br />

(Sachverhalt: Anlass der Nachprüfung war die befristete Niederschlagung von Forderungen i. H. von 5.740,42 €<br />

gegenüber einem Sportverein (rückständige Miete <strong>und</strong> Betriebskosten). Folgende Feststellungen waren zu treffen:<br />

- Die Forderungen (aus 1998 bis 2001) waren nicht ordnungsgemäß ins Soll gestellt, so dass Mahnungen<br />

durch die Stadtkasse nicht erfolgen konnten.<br />

- Der Sportverein hatte die gemieteten Räume einem anderen Verein überlassen <strong>und</strong> die Mietzahlung<br />

eingestellt. Eine Kündigung erfolgte nicht.


Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 23<br />

AZ: 205006/Sei<br />

- Nach Geltendmachen der Forderung (insgesamt 11.596,10 €) wurde deren Begleichung abgelehnt.<br />

Auf den Nachnutzer wären 8.740,02 € <strong>und</strong> den Mieter 2.856,08 € entfallen.<br />

Da der Nachnutzer die Forderungen nicht anerkannte, hätten diese nur gegenüber dem Mieter geltend<br />

gemacht werden können.<br />

- Aufgr<strong>und</strong> der finanziellen Situation der betroffenen Vereine wurden dem Mieter 1.116,66 € <strong>und</strong> dem<br />

Nachnutzer 3.000,00 € durch Entscheidung der zuständigen Gremien erlassen.<br />

- Der Mieter zahlte 1.739,42 € <strong>und</strong> betrachtete damit seine Schuld als erledigt.<br />

- Die Restschuld des Nachmieters in Höhe von 5.740,02 € sollte gest<strong>und</strong>et werden.)<br />

Zum Prüfungszeitpunkt ergibt sich, dass infolge des Eintritts der Verjährung die Forderung in<br />

Abgang zu stellen <strong>und</strong> somit nicht mehr realisierbar war.<br />

5. In der Jahresrechnung 2004 wurde die Verwaltung <strong>und</strong> Verwendung von Eintrittskarten<br />

im Reuter-Wagner-Museum entgegen der DA 97/99 beanstandet.<br />

Bis zum heutigen Zeitpunkt ist diesbezüglich noch keine zufriedenstellende Lösung erreicht<br />

worden. W


Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 24<br />

AZ: 205006/Sei<br />

3. Zusammengefasstes Prüfungsergebnis<br />

Die Vorlage der Haushaltssatzung erfolgte nicht termingemäß.<br />

(S. 10)<br />

Um künftig handlungsfähig zu bleiben, sind die Konsolidierungsmaßnahmen weiter zu<br />

verfolgen <strong>und</strong> ausgabenwirksame Entscheidungen kritisch abzuwägen. (S. 14)<br />

Das eingesetzte HKR-Programm ist nicht zertifiziert.<br />

Eine Dienstanweisung gem. § 41 ThürGemHV liegt noch nicht vor. (S. 18)<br />

Die HAR des Vermögenshaushaltes betragen 4,3 Mio. € <strong>und</strong> entsprechen 44,5 % der<br />

Ansätze des Vermögenshaushaltes. (S. 22)<br />

Die Bildung der HAR war in mehreren Fällen zu beanstanden.<br />

(S. 23, 46,47)<br />

Gebuchte Abgänge auf KER waren in mehreren Fällen nicht begründet.<br />

(S. 26)<br />

Die Bildung von KER im Vermögenshaushalt war wiederholt zu beanstanden.<br />

(S. 29)<br />

In der Vermögensübersicht waren 2 Positionen zu korrigieren. Ein aktueller Nachweis der<br />

beweglichen Sachen ist nur teilweise gegeben. (S. 30)<br />

Im Rahmen der Prüfung von investiven Maßnahmen <strong>und</strong> Vergaben waren u. a. Mängel wie<br />

- fehlende Vergabevermerke,<br />

- fehlende schriftliche Aufträge,<br />

- Auftragsvergaben über Dritte,<br />

- unvollständige Rechnungsnachweise,<br />

- freihändige Vergaben auf der Gr<strong>und</strong>lage nur eines Angebotes,<br />

- unzureichende Überwachung der Haushaltsstellen / Verwahrkonten festzustellen <strong>und</strong> zu<br />

beanstanden. (S. 36,38,39,45,46,47)<br />

In einem Honorarvertrag wurde entgegen den Vorgaben der HOAI ein Pauschalhonorar<br />

vereinbart. (S. 37)<br />

Bei der Zuschussgewährung <strong>und</strong> Verwendungsnachweisprüfung durch ein Fachamt waren<br />

Beanstandungen zu treffen. (S. 38)<br />

Die fehlerhafte Auslegung von Rechtsvorschriften im Bereich der Jugendhilfe führte zu<br />

überhöhten Zahlungen. (S. 41)<br />

Die Unterlagen zur Festsetzung der Pacht für Reklameflächen waren unvollständig.<br />

(S. 42)<br />

Im Zuge der Beendigung des Geschäftsbesorgungs- <strong>und</strong> Erschließungsträgervertrages<br />

Karlskuppe wurden erhebliche Mängel in der Dokumentation <strong>und</strong> Nachweisführung<br />

festgestellt. Mehrere Sachverhalte sind noch klärungsbedürftig. (S. 42/43)<br />

Die Prüfung von Verwendungsnachweisen führte zu Beanstandungen.<br />

(S. 43, 57, 62)<br />

Die Unabweisbarkeit von genehmigten über- <strong>und</strong> außerplanmäßigen Ausgaben war nicht<br />

gegeben bzw. die Deckung nicht gesichert. (S. 43, 51)<br />

Verstöße gegen die Dienstanweisung für das Anordnungswesen wurden festgestellt.<br />

(S. 45)<br />

Die Bestandserfassung von Baumaterial des Tiefbauamtes erfolgte nicht ordnungsgemäß.<br />

(S. 48)<br />

Von der ABS mbH wurden für durchgeführte Maßnahmen keine Verwendungsnachweise<br />

abgefordert / vorgelegt. (S. 54)


Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 25<br />

AZ: 205006/Sei<br />

4. Haushaltssatzung <strong>und</strong> Haushaltsplan 2005<br />

4.1 Vorlage der Haushaltssatzung <strong>und</strong> Genehmigung<br />

Der Haushaltsplan bildet die Gr<strong>und</strong>lage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde.<br />

Regelungen zum Erlass der Haushaltssatzung sind in den §§ 55 <strong>und</strong> 57 ThürKO getroffen.<br />

Die Haushaltssatzung wurde mit folgenden Eckdaten am 24.06.2005, mit Beschluss Nr.<br />

190/2005, vom Stadtrat beschlossen:<br />

Verwaltungshaushalt<br />

• in Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben mit 72.552.119 €<br />

Vermögenshaushalt<br />

• in Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben mit 8.671.445 €<br />

Die Steuersätze für Gemeindesteuern blieben im Vergleich zum Vorjahr unverändert.<br />

Gr<strong>und</strong>steuer A 215 v.H.<br />

Gr<strong>und</strong>steuer B 350 v.H.<br />

Gewerbesteuer 380 v.H.<br />

Verpflichtungsermächtigungen im VMH 2.572.972 €<br />

Höchstbetrag der Kassenkredite 10.000.000 €<br />

Höchstbetrag Kassenkredit Stadtwerke 1.000.000 €<br />

Den inhaltlichen Vorgaben des § 55 ThürKO wurde entsprochen, die Angaben zum Eigenbetrieb<br />

sind enthalten.<br />

Die bereits im Vorjahr angebrachte Kritik an der im Stellenplan vorgenommenen Zuordnung<br />

von kw-Vermerken ohne konkrete Untersetzung anhand von Stellenbedarfsberechnungen bleibt<br />

bestehen.<br />

Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Bescheid vom 05.07.2005 die Höhe der geplanten<br />

Verpflichtungsermächtigungen genehmigt <strong>und</strong> den Haushalt gewürdigt.<br />

Insbesondere wurde auf die im Verwaltungshaushalt nicht vollständig erwirtschaftete Pflichtzuführung<br />

<strong>und</strong> die nicht in erforderlicher Höhe vorgehaltende Rücklage verwiesen <strong>und</strong> entsprechende<br />

Maßnahmen angemahnt.<br />

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 09. Juli 2005 <strong>und</strong> die Auslegung in der Zeit<br />

vom 11. bis 27. Juli 2005.<br />

Mit Beschluss vom 18. November 2005, Nr. 0258/2005, wurde eine Nachtragshaushaltssatzung<br />

<strong>und</strong> ein Nachtragshaushaltsplan mit folgendem geänderten Gesamtumfang<br />

beschlossen:


Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 26<br />

AZ: 205006/Sei<br />

Verwaltungshaushalt<br />

• in Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben mit 74.859.358 €<br />

Vermögenshaushalt<br />

• in Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben mit 9.812.044 €<br />

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wurde auf 2.763.072 € erhöht.<br />

Als Gründe für den notwendigen Erlass der Nachtragshaushaltssatzung wurden<br />

- die Ergebnisse der regionalen Steuerschätzung im Mai 2005,<br />

- Mehrausgaben bei den Bewirtschaftungskosten <strong>und</strong><br />

- Mehrausgaben im Bereich der Eingliederungshilfe <strong>und</strong> den Kosten der Unterkunft be-nannt.<br />

Die Genehmigung erfolgte mit Datum vom 24. November 2005, die öffentliche<br />

Bekanntmachung am 02. Dezember 2005 <strong>und</strong> die Auslegung in der Zeit vom<br />

02. bis 16. Dezember 2005.<br />

Nach § 57 Abs. 2 ThürKO ist die Haushaltssatzung spätestens einen Monat vor Beginn des<br />

Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.<br />

Der gesetzlich vorgegebene Termin wurde überschritten.<br />

Das Haushaltsvolumen entwickelte sich unter Berücksichtigung des Nachtrages im Vergleich<br />

zu den Vorjahren wie folgt:<br />

- in T€ -<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005<br />

VWH 64.316 64.568 64.563 65.690 72.922 74.859<br />

VMH 17.305 17.266 14.183 18.444 17.275 9.812<br />

Gesamthaushalt<br />

90<br />

80<br />

70<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

81.621 81.834 78.746 84.134 90.197 84.671<br />

4.2 Vorläufige Haushaltsführung<br />

- in Mio € -<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005<br />

Vwh<br />

Vmh<br />

Gesamt


Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 27<br />

AZ: 205006/Sei<br />

Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgte am 09.07.2005.<br />

Bis dahin waren die Vorschriften der vorläufigen Haushaltsführung (§ 61 ThürKO) zu beachten.<br />

In mehreren Fällen waren sogenannte „Vorgriffsbeschlüsse“ zu kritisieren.<br />

5. Jahresabschluss 2005<br />

Der Jahresrechnung waren ein Verzeichnis der gest<strong>und</strong>eten Beträge gem. § 80 Abs. 1<br />

Satz 1 ThürGemHV sowie Kostenfeststellungen gem. DIN 276 (Anlage 10) beigefügt.<br />

Zum Verzeichnis der gest<strong>und</strong>eten Beträge ergibt sich in zwei Fällen noch Klärungsbedarf.<br />

(Hhst. 63000.35129 Maßnahmen-Nr. 2012 <strong>und</strong> 0068)<br />

Das Fachamt wird eine Überprüfung vornehmen.<br />

5.1 Ermittlung des Rechnungsergebnisses<br />

Mit dem Haushaltsplan gibt der Stadtrat das Programm für das kommende Haushaltsjahr vor.<br />

Mit der Haushaltsrechnung wird nach Ablauf des Haushaltsjahres Rechenschaft darüber<br />

abgelegt, was tatsächlich realisiert wurde.<br />

Das Ergebnis der Haushaltsrechnung 2005 stellt sich in Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben wie folgt<br />

dar:<br />

• Soll-Einnahmen Verwaltungs- <strong>und</strong><br />

Vermögenshaushalt 83.053.507,96 €<br />

• Soll-Ausgaben Verwaltungs- <strong>und</strong><br />

Vermögenshaushalt 83.053.507,96 €<br />

Saldo 0,00 €<br />

Die Summe der bereinigten Soll-Einnahmen entspricht der Summe der bereinigten Soll-<br />

Ausgaben.<br />

Damit konnte ein ausgeglichenes Ergebnis erzielt werden.<br />

Die Verprobungen<br />

1. nach Beständen (Anlage 2)<br />

2. nach Haushaltsvergleich (Anlage 3).<br />

bestätigen die rechnerische Richtigkeit der Abschlusszahlen.<br />

Der Vergleich der Haushaltsansätze gem. Beschlussfassung des Stadtrates mit den im<br />

Jahresabschluss ausgewiesenen Ansätzen ergab Abweichungen.<br />

Diese werden in der Anlage 8 zur Jahresrechnung einzeln ausgewiesen <strong>und</strong> beruhen auf<br />

§ 17 Abs. 1 ThürGemHV (Mehreinnahmen/Mindereinnahmen).<br />

Im Haushaltsplan sind die Haushaltsstellen mit einem Zweckbindungsvermerk versehen.<br />

5.2 Beurteilung der Leistungsfähigkeit <strong>und</strong> Wirtschaftlichkeit<br />

Eine wesentliche Größe zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit ist die Zuführung<br />

vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt.


Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 28<br />

AZ: 205006/Sei<br />

Mit der Festlegung der Pflichtzuführung in § 22 Abs. 1 der ThürGemHV soll sichergestellt<br />

werden, dass zumindest die Ausgaben für die ordentliche Tilgung im Verwaltungshaushalt<br />

erwirtschaftet werden.<br />

Die Pflichtzuführung an den Vermögenshaushalt beträgt 1.584.942,78 €.<br />

Im Rahmen der Erstellung der Jahresrechnung konnte eine Zuführung in Höhe von<br />

1.925.378,62 € erfolgen.<br />

Die Höhe der Mindestrücklage (§ 20 Abs. 2 ThürGemHV) beträgt 1.377.050 €.<br />

Tatsächlich wird zum 31.12.2005 ein Bestand von 922.781,51 € ausgewiesen.<br />

Es sind weitere Anstrengungen erforderlich, um den Sockelbetrag anzusparen.<br />

Formal ist die finanzielle Leistungsfähigkeit erst dann gegeben, wenn der Ausgleich<br />

entsprechend den haushaltsrechtlichen Vorschriften (Pflichtzuführung <strong>und</strong> Mindestrücklage)<br />

hergestellt wird.<br />

Die Berechnung der Nettoinvestitionsrate ergibt einen Betrag von - 260.519,49 €.<br />

Eine angemessene Nettoinvestitionsrate sollte größer sein als 3-5 % der Ausgaben des<br />

Vermögenshaushaltes (Durchschnitt der letzten 3 Jahre).<br />

Sie ist eine wesentliche Voraussetzung zur eigenen Finanzierung von investiven Maß-nahmen.<br />

In diesem Zusammenhang ist auch die durchschnittliche rechnerische Tilgungszeit der<br />

Kredite zu betrachten. Sie gibt an, wie viele Jahre bei gleichbleibender Tilgung bis zum<br />

vollständigen Schuldenabbau benötigt werden.<br />

Jahr 2003 2004 2005<br />

Durchschnittliche<br />

Tilgungszeit in Jahren<br />

20,2 15,68 24,4<br />

Die Warngrenze von 20 Jahren wird in 2005 überschritten.<br />

Die Ausgaben für den sächlichen Verwaltungs- <strong>und</strong> Betriebsaufwand<br />

(HGr. 5/6) konnten insgesamt weiter reduziert werden.<br />

Jahr Ausgaben gesamt<br />

Grupp. 50-68<br />

(sächl. Verw. <strong>und</strong><br />

Betriebsaufwand)<br />

dav. Grupp. 54<br />

(Bewirtschaftung; Ausg. f.<br />

Strom, Gas Wasser etc.)<br />

dav. Grupp. 64,65,66<br />

(Steuern, Geschäftsausgaben,<br />

weitere allg. sächl. Ausg.)<br />

1999 13.564.465 € 4.131.798 € 2.445.569 €<br />

2001 9.449.378 € 2.846.641 € 1.855.487 €<br />

2003 9.519.245 € 2.867.633 € 2.129.829 €<br />

2005 8.666.358 € 2.806.933 € 1.793.308 €<br />

Die Personalausgaben betragen zum Jahresende 18.315.986,95 €.<br />

Durch in den Vorjahren abgeschlossene Tarifverträge konnten die Personalausgaben<br />

annähernd konstant gehalten werden.


Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 29<br />

AZ: 205006/Sei<br />

Ursächlich für die Reduzierung im Vergleich zum Vorjahr ist einerseits die vereinbarte<br />

reduzierte Arbeitszeit auf 39 h bis 31.03.2005 <strong>und</strong> auf 38,5 h bis zum Jahresende sowie diverse<br />

Ausfälle durch Elternzeit, Altersteilzeit, Langzeiterkrankungen etc..<br />

Die Personalausgaben zeigen im Zeitraum von 2002 bis 2005 folgende Entwicklung:<br />

2002 18.401.123,91 €, 414,05 € pro Einwohner (44.442 EW)<br />

2003 18.400.410,05 €, 415,90 € pro Einwohner (44.242 EW)<br />

2004 18.582.748,21 €, 419,42 € pro Einwohner (44.306 EW)<br />

2005 18.315.986,95 €, 415,51 € pro Einwohner (44.081 EW)<br />

19000<br />

18500<br />

18000<br />

17500<br />

17000<br />

Die Entwicklung wesentlicher Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben des städtischen Haushaltes im<br />

Zeitraum von 2002 bis 2005 im Vergleich zu den kreisfreien Städten Thüringens <strong>und</strong> den<br />

Gemeinden des Freistaates wird im Folgenden dargestellt:<br />

Vergleich der Veränderungen im Zeitraum von 2002 bis 2005<br />

Ausgaben<br />

.. Stadt<br />

<strong>Eisenach</strong><br />

Kreisfreie<br />

Städte TH<br />

Gemeinden u. GV<br />

Land Thüringen<br />

Sachausgaben - 11% - 4% - 4%<br />

Personalausgaben - 1% - 16% - 8%<br />

Zinsausgaben - 4% - 8% - 7%<br />

Sachinvestitionen - 18% - 29% - 32%<br />

Tilgung - 30% - 4% + 10%<br />

Einnahmen<br />

1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005<br />

Steuern/steuerähnl.<br />

Einnahmen.<br />

lfd. Zuweisungen u.<br />

Zuschüsse<br />

Einn. aus Verwaltung u.<br />

Betrieb<br />

Entwicklung vorstehender<br />

Einnamen gesamt<br />

Personalkosten in T€<br />

+ 48% + 35% + 27%<br />

+ 8% + 23% + 14%<br />

- 8 % - 2% - 16%<br />

+ 12 % + 14% + 18%<br />

Damit konnte <strong>Eisenach</strong> bei den Sachausgaben eine deutlichere Reduzierung erreichen. Bei<br />

den Sachinvestitionen ist ein 18 %iger Rückgang zu verzeichnen. Der Landestrend zeigt noch<br />

stärkere Einschnitte.<br />

Die Investitionsquote der Stadt <strong>Eisenach</strong> in Bezug auf die Gesamtausgaben liegt bei 8,8 %.


Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 30<br />

AZ: 205006/Sei<br />

Bei den Steuern <strong>und</strong> steuerähnlichen Entgelten konnte im Betrachtungszeitraum eine<br />

wesentliche Einnahmesteigerung von 48 % (von 15,9 Mio € auf 23,7 Mio €) registriert werden.<br />

Hauptursache ist die positive Entwicklung der Einnahmen aus der Gewerbesteuer in diesem<br />

Zeitraum.<br />

Der Gr<strong>und</strong>satz, die Haushaltswirtschaft sparsam <strong>und</strong> wirtschaftlich zu planen <strong>und</strong> zu führen (§<br />

53 ThürKO) ist bei allen Entscheidungen <strong>und</strong> Maßnahmen zu beachten.<br />

Das Rechnungsprüfungsamt hatte entsprechend den hausinternen Vorgaben (Dienstanweisungen<br />

<strong>und</strong> R<strong>und</strong>verfügungen) Gelegenheit zur Stellungnahme.<br />

So waren auch in 2005 durch das Rechnungsprüfungsamt Nachfragen, Hinweise <strong>und</strong> kritische<br />

Anmerkungen in Bezug auf fehlende bzw. lückenhafte Erhebungen zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit<br />

anstehender Entscheidungen vorzubringen. Als Beispiele können genannt werden:<br />

- die Umstrukturierung der Stadtwerke zum 01.01.2006<br />

- Umzug <strong>und</strong> Mietpreisanpassung Lehrlingswohnheim<br />

- der Investitionszuschuss für den Bau einer Kindertagesstätte<br />

- die Schulnetzfortschreibung<br />

- die Nutzung <strong>und</strong> Sanierung des Bürgerhauses<br />

Das vom Rechnungsprüfungsamt angeregte Inhouse-Seminar zum Thema „Wirtschaftlichkeitsberechnungen“<br />

wurde im Jahr 2006 durchgeführt.<br />

Um auch künftig handlungsfähig zu bleiben, sind die Konsolidierungsmaßnahmen, insbesondere<br />

im Verwaltungshaushalt, weiter zu verfolgen <strong>und</strong> Entscheidungen mit ausgabenseitigen<br />

finanziellen Auswirkungen kritisch abzuwägen.<br />

Dabei sind insbesondere die Folgekosten in die Betrachtung einzubeziehen. E<br />

5.3. Kassenmäßiger Abschluss 2005 <strong>und</strong> Kassenwesen<br />

5.3.1 Kassenmäßiger Abschluss<br />

Der kassenmäßige Abschluss wurde auf Gr<strong>und</strong>lage des § 78 ThürGemHV erarbeitet.<br />

Durch Vergleich des kassenmäßigen Abschlusses mit den Haushalts- <strong>und</strong> Kassenresten kann<br />

die Richtigkeit des Abschlusses überprüft werden.<br />

Buchmäßiger Kassenbestand VWH - 2.408.193,75 €<br />

Buchmäßiger Kassenbestand VMH + 2.563.427,46 €<br />

Bestand Verwahr/Vorschüsse + 2.539.294,89 €<br />

Buchmäßiger Kassenbestand gesamt + 2.694.528,60 €<br />

Kontrollrechnung:<br />

HAR VWH 7.803,90 €<br />

+ HAR VMH 4.366.387,61 €<br />

+ Überträge HAR aus Vj VWH 20.167,45 €<br />

+ Überträge HAR aus Vj VMH 2.391.897,89 €<br />

+ KAR VMH 9.294,42 €


Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 31<br />

AZ: 205006/Sei<br />

+ KAR VWH 6.297,02 €<br />

- KER VWH (nach Bereinigung) 2.442.462,12 €<br />

- KER VMH (nach Bereinigung) 2.141.923,83 €<br />

- HER VMH 2.062.228,63 €<br />

+ Bestand Verwahrgelder <strong>und</strong> 2.539.294,89 €<br />

Vorschüsse<br />

Buchmäßiger Kassenbestand + 2.694.528,60 €<br />

Der nachgewiesene Kontobestand der von der Stadtkasse bewirtschafteten Konten weist zum<br />

31.12.2005 einen Betrag von 2.725.112,58 € aus.<br />

Abzüglich der Guthaben auf Personenkonten/Verrechnungen mit 2006 in Höhe von<br />

30.583,98 € ergibt sich bei einer Summe von + 2.694.528,60 €<br />

Übereinstimmung mit dem buchmäßigen Bestand.<br />

Die rechnerische Richtigkeit der Kassenrechnung wird bestätigt.<br />

Die Leiterin der Stadtkasse hat bestätigt, dass alle von der Stadtkasse bearbeiteten Bankkonten<br />

erfasst sind.<br />

Außerhalb der Aufsicht durch die Stadtkasse werden die Bankkonten:<br />

46 833 – Baukonto Hellgrevenhof - mit 1.318,93 € zum 31.12.2005 <strong>und</strong><br />

87602 – Schiedsstelle I - mit 21,22 € zum 31.12.2005 geführt.<br />

5.3.2 Bewirtschaftung des Kassenbestandes<br />

Im Zuge der Prüfung der Jahresrechnung wurde die Verwaltung der Kassenmittel nach<br />

§ 57 ThürGemHV geprüft.<br />

Darstellung der Zinseinnahmen/Zinsausgaben Kassenkredit<br />

Hhst. Bezeichnung HH-Ansatz<br />

(einschl.<br />

91300.20500 Zinsen von öffentl. -<br />

wirtschaftlichen<br />

Unternehmen<br />

91310.80500 Zinsen für Kassen -<br />

kredit<br />

Soll in € Ist in € Abweichung<br />

in €<br />

NTHH)<br />

65.000,00 90.425,88 90.425,88 + 25.425,88<br />

5.000,00 651,31 651,31 ./. 4.348,69<br />

Vorübergehend nicht benötigte Kassenmittel wurden zu einem Zinssatz von 1,75 bis 2,12 %<br />

angelegt.<br />

Im Haushaltsjahr 2005 wurden Zinssätze von 1,75 bis 2,09 % angeboten.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der für das Girokonto ab 01.06.2005 erreichten Erhöhung der Guthabensverzinsung<br />

konnten deutliche Mehreinnahmen erzielt werden.<br />

Die Entwicklung der Zinseinnahmen von 1998 bis 2005 ist nachfolgend dargestellt:<br />

Hhst. 91300.20500 (Zinsen von öffentlich – wirtschaftlichen Unternehmen)<br />

HH-Jahr HH-Ansatz in €<br />

(Umrechnung in € ger<strong>und</strong>et)<br />

Soll in € Entwicklung gegenüber 1998<br />

(Soll) in €


Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 32<br />

AZ: 205006/Sei<br />

1998 117.598 136.848,44<br />

2000 117.598 96.662,80 ./. 40.185,64<br />

2002 100.000 6.655,79 ./. 130.192,65<br />

2004 44.000 60.540,64 ./. 76.307,80<br />

2005 65.000 90.425,88 ./. 46.422,56<br />

160000<br />

140000<br />

120000<br />

100000<br />

80000<br />

60000<br />

40000<br />

20000<br />

0<br />

1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005<br />

Inanspruchnahme des Kassenkredites<br />

HH-Ansatz €<br />

Im § 5 der Haushaltssatzung <strong>und</strong> in der 1. Nachtragshaushaltssatzung wurde der Höchstbetrag<br />

der Kassenkredite mit 10.000.000,00 € festgesetzt.<br />

Durch die Finanzverwaltung wurden 5 Kreditinstitute zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert,<br />

3 Angebote gingen ein. Der Kassenkreditvertrag wurde am 03.08.2005 unterzeichnet.<br />

Bis zu diesem Zeitpunkt war der Vertrag aus 2004 wirksam.<br />

Durch das Rechnungsprüfungsamt wurden die Valutensaldenlisten für das Konto-Nr. 2003<br />

eingesehen. Aus den Valutensaldenlisten ist Folgendes zu entnehmen:<br />

Von 360 Valutentagen waren die Salden an 17 Tagen (4,72 %) im Soll <strong>und</strong> an 343 Tagen<br />

(95,28 %) im Haben.<br />

Der Vergleich zu 2004 stellt sich wie folgt dar:<br />

HH-Jahr Anzahl der Tage Anzahl der Tage<br />

im Soll im Haben<br />

2004 43 316<br />

2005 17 343<br />

Es wird festgestellt, dass sich im Vergleich zu 2004 die Liquidität weiter verbessert hat.<br />

Hhst. 91310.80500 (Zinsen Kassenkredit)<br />

Soll €<br />

HH-Jahr HH-Ansatz in €<br />

Soll in € Entwicklung gegenüber<br />

(Umrechnung in € ger<strong>und</strong>et)<br />

1998 (Soll)in €<br />

1998 19.813 1,56<br />

2000 2.557 303,10 + 301,54<br />

2002 40.000 38.941,23 + 38.939,67


Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 33<br />

AZ: 205006/Sei<br />

2004 25.000 4.078,29 + 4.076,73<br />

2005 5.000 651,31 + 649,75<br />

140000<br />

120000<br />

100000<br />

80000<br />

60000<br />

40000<br />

20000<br />

0<br />

5.3.3 Kassenprüfung<br />

Im Haushaltsjahr 2005 wurde durch das Rechnungsprüfungsamt am 11.10.2005 eine<br />

Kassenprüfung <strong>und</strong> im November 2005 die Prüfung des Mahnwesens, der Vollstreckung <strong>und</strong><br />

der Wertvordruckverwaltung durchgeführt.<br />

Die Nachweise über die Schecks, sonstigen Wertvordrucke <strong>und</strong> des Verwahrgelasses werden<br />

ordnungsgemäß geführt.<br />

Die Kassenprüfung ergab, dass die Übereinstimmung von Kassensoll- <strong>und</strong> Kassenistbestand<br />

gegeben war.<br />

Eine zeitnahe Buchung der Bankauszüge konnte noch nicht umfassend durchgesetzt werden.<br />

Eine ordnungsgemäße Geldverwaltung nach Punkt 5.2 der DA 95/99 wurde bestätigt.<br />

Der Vorschlag des RPA, die Niederschlagungslisten zentral in der Finanzverwaltung zu führen<br />

wurde aufgegriffen <strong>und</strong> wird umgesetzt.<br />

Die Dienstanweisung zu Kleinbeträgen wurde zum 01.12.2005 erlassen.<br />

Sie ist Gr<strong>und</strong>lage für die Dienstanweisung für die Vollstreckungsstelle, diese wurde jedoch erst<br />

zum 22.01.2207 in Kraft gesetzt.<br />

5.3.4 Belegwesen<br />

Im Rahmen der Visakontrolle wurden nachfolgende Beanstandungen getroffen:<br />

- fehlende Unterschrift des Anordnungsbefugten<br />

- falsche Haushaltsstelle<br />

- Rechenfehler<br />

1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005<br />

- fehlende bzw. fehlerhafte Nachweise, Mengenangaben<br />

- Abweichungen zwischen Rechnung <strong>und</strong> beigefügtem Nachweis<br />

- Fälligkeit nicht beachtet<br />

HH-Ansatz €<br />

Soll €


Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 34<br />

AZ: 205006/Sei<br />

- fehlender Vergabevermerk<br />

- fehlende Originalrechnung<br />

Die Ordnungsmäßigkeit der geprüften Belege war insbesondere im Verwaltungshaushalt in der<br />

deutlich überwiegenden Anzahl der geprüften Fälle gegeben.<br />

Auf den Anordnungen zur Auflösung der Deckungskreise fehlen die Unterschriften. B<br />

Zur besseren Übersicht wird zudem empfohlen, auf den Nachweislisten die Haushaltsstellen zu<br />

vermerken, welchen die überplanmäßig bereitgestellten Mittel (gem. Anlage 6 zur<br />

Jahresrechnung) zugeschrieben wurden.<br />

5.3.5 Anwendung automatisierter Verfahren<br />

Die Beanstandungen der Vorjahre in Bezug auf die fehlende Zertifizierung des eingesetzten<br />

HKR-Programmes bleiben bestehen. W<br />

Vor dem Erwerb von Software für den Bereich des Finanzwesens <strong>und</strong> Bereiche mit erheblichen<br />

finanziellen Auswirkungen ist dem Rechnungshof Gelegenheit zur Stellung-nahme zu geben (§<br />

5 des Gesetzes zur überörtlichen Prüfung der Haushalts- <strong>und</strong> Wirtschaftsführung <strong>und</strong> zur<br />

Beratung der Gemeinden <strong>und</strong> Landkreise). H<br />

Zur Sicherung von automatisierten Verfahren sind gem. § 41 ThürGemHV Regelungen durch<br />

den Erlass einer Dienstanweisung zu treffen. Diese Dienstanweisung liegt bisher nicht vor. B<br />

5.4 Verwahrgelder <strong>und</strong> Vorschüsse<br />

Der Jahresrechnung ist nach § 77 Abs. 2 Nr. 4 ThürGemHV<br />

u.a. ein Verzeichnis über die zum Jahresabschluss<br />

unerledigten Verwahrgelder <strong>und</strong> Vorschüsse beizufügen.<br />

Im Rahmen der Prüfung der Jahresrechnung<br />

wurde eine allgemeine Kontrolle der Verwahrgelder<br />

sowie ausgewählter Verwahrkonten (VW)<br />

durchgeführt.<br />

§ 30 (2) ThürGemHV<br />

Eine Einnahme, die sich auf den<br />

Haushalt auswirkt, darf als Verwahrgeld<br />

nur behandelt werden, solange<br />

sie noch nicht endgültig im Haushalt<br />

gebucht werden kann.<br />

In der Jahresrechnung 2005 weisen die Verwahrkonten folgendes Ergebnis aus:<br />

Soll in € Ist in € KER in €<br />

Einnahmen 10.303.238,23 10.294.377,53 8.860,70<br />

Ausgaben 7.750.824,05 7.750.824,05 0,00<br />

Bestand 2.552.414,18 2.543.553,48 8.860,70<br />

Der Vortrag der unerledigten Verwahrgelder <strong>und</strong> Vorschüsse aus dem Haushaltsjahr 2004 nach<br />

2005 erfolgte am 09.03.2005 in voller Höhe.<br />

Die Kasseneinnahmereste (KER) entstanden in nachfolgenden Verwahrkonten:


Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 35<br />

AZ: 205006/Sei<br />

VW Bezeichnung KER in €<br />

0400 Reuter-Wagner-Museum 105,20<br />

0500 Kaution Nutzung kommunaler Flächen 1.000,00<br />

1002 Brandschutzamt 148,00<br />

1005 Kulturamt, Thüringer Museum Verkauf 419,20<br />

1011 Sicherheitsleistungen 4.669,80<br />

1017 Gebäude Denkmalplatz1, Stedtfeld 785,62<br />

1025 Liegenschaften, Hausverkäufe, ungeklärte 1.523,27<br />

Eigentumsverhältnisse<br />

1026 Automobilbaumuseum 209,61<br />

Summe 8.860,70<br />

Aus dem Haushaltsjahr 2004 wurden 7.864,61 € KER nach 2005 übertragen. Zum Jahresabschluss<br />

2005 lagen KER in Höhe von 8.860,70 € vor.<br />

Davon entfielen 5.679,19 € auf das Jahr 2004.<br />

Von diesen Resten wurden im Folgejahr 8.629,02 € ausgeglichen.<br />

10 Verwahrkonten wurden in die stichprobenweise Prüfung einbezogen.<br />

VW 1004 - Kulturamt, Spenden<br />

Einnahmen: 80.587,56 €<br />

Ausgaben: 78.144,90 € Bestand: 2.442,66 €<br />

Bei der Belegkontrolle wurde festgestellt, dass über das Verwahrkonto Mitgliedsbeiträge sowie<br />

Spenden für Vereine vereinnahmt <strong>und</strong> verausgabt wurden. Dieses Verfahren war zu<br />

beanstanden. Die Zahlungen sind durch die Mitglieder bzw. Spender direkt an die Vereine zu<br />

leisten.<br />

Das Fachamt bestätigt, dass die Beanstandung künftig berücksichtigt wird.<br />

VW 1026 - Automobilbaumuseum<br />

Einnahmen: 10.210,63 €<br />

Ausgaben: 6.720,99 € Bestand: 3.489,64 €<br />

U. a. wurden Verkaufserlöse, Einnahmen für Führungen, für Foto- oder Videoerlaubnis im<br />

Verwahrkonto gebucht, um davon Ankäufe oder Restaurationen an Ausstellungsstücken zu<br />

finanzieren.<br />

Für die Einnahmeerhebung gibt es keine schriftliche Festlegung.<br />

Eine geplante Gebührenregelung ist bisher nicht umgesetzt worden. H<br />

VW 1071 - Zinsbeihilfen Wasser<br />

Einnahmen: 45.299,59 €<br />

Ausgaben: 0,00 € Bestand: 45.299,59 €<br />

VW 1072 - Zinsbeihilfen Abwasser<br />

Einnahmen: 5.300,28 €<br />

Ausgaben: 0,00 € Bestand: 5.300,28 €


Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 36<br />

AZ: 205006/Sei<br />

Aus dem Jahr 2004 wurde ein Bestand von 45.299,59 € bzw. 5.300,28 € übernommen.<br />

Auszahlungen erfolgten im Jahr 2005 nicht.<br />

Im Zusammenhang mit der Prüfung der Verwendungsnachweise für Zinsbeihilfen zu<br />

St<strong>und</strong>ungen Wasser/Abwasser wurde festgestellt, dass hierzu keine Vereinbarungen im Zuge<br />

des Aufgabenüberganges Wasser/Abwasser auf den TAV EE getroffen wurden. B<br />

Es ist endgültig zu klären, wer für die weitere Bearbeitung zuständig ist.<br />

Hierbei ist auch zu klären, wer für die Abrufe in 2005 <strong>und</strong> 2006 zuständig war <strong>und</strong> ob Mittel<br />

abgerufen wurden bzw. ob Rückzahlungen erforderlich sind.<br />

Über die Vorschusskonten (VO) werden<br />

Handkassenvorschüsse, das Wechselgeld für<br />

die Zahlstellen, Versicherungsleistungen <strong>und</strong><br />

Geschäftsausgaben bis zur Zuordnung in die<br />

einzelnen Haushaltsstellen dargestellt.<br />

Die Jahresrechnung 2005 weist folgendes Ergebnis aus:<br />

Soll in € Ist in € KER in €<br />

Einnahmen 83.035,71 83.035,71 0,00<br />

Ausgaben 87.294,30 87.294,30 0,00<br />

Bestand ./. 4.258,59 ./. 4.258,59 0,00<br />

Die Vorschusskonten für die Handkassenvorschüsse wurden im 2. Halbjahr 2005 auf der<br />

Gr<strong>und</strong>lage der Dienstanweisung 94/99 vom 02.03.1999, zuletzt geändert am 09.05.2005<br />

geprüft.<br />

Im Ergebnis kann die Ordnungsmäßigkeit bestätigt werden.<br />

5.5. Bildung von Haushalts- <strong>und</strong> Kassenresten<br />

5.5.1 Bildung von Haushaltsresten<br />

Die Bildung der Haushaltsreste ist entsprechend den §§ 19 <strong>und</strong> 79 ThürGemHV vorzu-nehmen.<br />

Eine Ausnahme vom Gr<strong>und</strong>satz der Jährlichkeit <strong>und</strong> Jährigkeit stellt die Übertragung von<br />

Haushaltsmitteln in das Folgejahr dar.<br />

Damit können die nicht verbrauchten aber im folgenden Jahr zur Fortführung der Maßnah-men<br />

benötigten Mittel verfügbar bleiben.<br />

� Haushaltseinnahmereste<br />

§ 30 (1) ThürGemHV<br />

Eine Ausgabe, die sich auf den Haushalt<br />

auswirkt, darf als Vorschuss nur behandelt<br />

werden, wenn die Verpflichtung zur Leistung<br />

feststeht <strong>und</strong> die Deckung gewährleistet ist, die<br />

Ausgabe aber noch nicht endgültig im<br />

Haushalt gebucht werden kann.<br />

Der Haushaltseinnahmerest im Vermögenshaushalt aus dem Jahr 2004 in Höhe von<br />

1.000.000,00 € (Kreditaufnahme) ist vollständig in Anspruch genommen worden.<br />

Im Jahr 2005 wurden erstmals Haushaltseinnahmereste für Zuweisungen <strong>und</strong> Zuschüsse für<br />

Investitionen <strong>und</strong> Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 2.062.228,63 € gebildet.<br />

Diese waren überwiegend begründet, da die Einnahmen im Jahr 2005 nicht mehr realisiert<br />

wurden, aber für die Finanzierung der zu übertragenden Haushaltsausgabereste erforderlich<br />

waren (s. nachfolgende Ausführungen zu HAR im VMH).


Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 37<br />

AZ: 205006/Sei<br />

Die Zuordnung zu den einzelnen Haushaltsstellen ist der Anlage 2 zum Erläuterungsbericht zu<br />

entnehmen.<br />

� Haushaltsausgabereste<br />

Aus dem Jahr 2004 wurden im Verwaltungshaushalt Haushaltsausgabereste in Höhe von<br />

44.893,02 € in das Haushaltsjahr 2005 übertragen:<br />

Die Entwicklung der Haushaltsausgabereste stellt sich wie folgt dar:<br />

(in €)<br />

Haushaltsstelle HAR aus 2004 Abgang HAR 2004 HAR neu Übertrag nach<br />

2005 per 31.12.05<br />

2006<br />

12000.51010 13.396,15 4.208,53 9.187,62 7.803,90 16.991,52<br />

27000.78700 240,67 240,67 0,00 0,00 0,00<br />

61000.65570 31.256,20 20.276,37 10.979,83 0,00 10.979,83<br />

Summe 44.893,02 24.725,57 20.167,45 7.803,90 27.971,35<br />

In der Hhst. 12000.51010 „Baumpflanzungen – Ersatzmaßnahmen“ wurde die Broschüre „Bäume im<br />

Stadtgebiet von <strong>Eisenach</strong>“ mit einer Auflage von 1.000 Stück nachgedruckt. Die Zuordnung der Ausgabe<br />

in Höhe von 1.105,31 € in die v. g. Haushaltsstelle ist zu beanstanden.<br />

B<br />

Der nochmalige Übertrag von 9.187,62 € erfolgte ausnahmsweise aufgr<strong>und</strong> der Zweck-bindung<br />

der eingenommenen Gelder.<br />

Aus einem Vergleich resultierende Einnahmen waren ausschließlich für Planungsleistungen zur<br />

Erarbeitung des 2. Entwurfes bzw. der Satzung zum B-Plan Nr. 12.1 „AWE-Stammwerk“ in der<br />

Haushaltsstelle 61000.65570 zu verwenden. Der Honorarvertrag wurde am 25.01.05 unterzeichnet. Der<br />

Mittelübertrag von 2004 nach 2005 war begründet.<br />

Im Haushaltsjahr 2005 wurde ein Abschlag in Höhe von 20.276,37 € gezahlt. Weitere Leistungen konnten<br />

noch nicht abgerechnet werden. Die nochmalige Übertragung abweichend von § 19 Abs. 2 Satz 3<br />

ThürGemHV in Höhe von 10.979,83 € wurde durch das Fachamt begründet.<br />

Die Haushaltsausgabereste wurden im Jahr 2006 vollständig verbraucht.<br />

Im Vermögenshaushalt sind nach Abschluss des Haushaltsjahres Haushaltsausgabereste in<br />

Höhe von<br />

4.366.387,61 € neu gebildet worden.<br />

Mit den nochmaligen Überträgen aus den Vorjahren ergibt sich folgende Gesamtsumme:<br />

HAR aus Vorjahren = 7.676.082,73 €<br />

Anordnungen auf HAR 2004 - 4.819.303,44 €<br />

Abgänge auf HAR 2004 - 464.881,40 €<br />

Verbleibende HAR Vorjahre 2.391.897,89 €<br />

neu gebildete HAR + 4.366.387,61 €<br />

HAR gesamt 6.758.285,50 €<br />

Eine übersichtliche Einzelauflistung der Reste ist in den Unterlagen zur Jahresrechnung zu<br />

finden.<br />

Die Übernahme der Haushaltsreste in das Folgejahr ist vollständig erfolgt.


Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 38<br />

AZ: 205006/Sei<br />

Nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung der HAR bezogen auf den Haushaltsansatz des<br />

Vermögenshaushaltes (Plan).<br />

Haushaltsjahr HAR<br />

in<br />

Mio. €<br />

(Neu gebildet o. Vorjahre)<br />

%-ualer Anteil vom<br />

Haushaltsvolumen VMH<br />

(o. Umschuldung)<br />

2001 4,7 27,0<br />

2002 5,4 38,2<br />

2003 3,8 20,9<br />

2004 5,7 33,3<br />

2005 4,3 44,5<br />

44,5 % der geplanten Ausgaben des Vermögenshaushaltes konnten somit nicht kassenwirksam<br />

werden.<br />

Nach Einzelplänen gegliedert stellt sich die Bildung der Haushaltsausgabereste wie folgt dar:<br />

Einzelplan HAR 2005<br />

in €<br />

(einschl. HAR VJ)<br />

0- Allgemeine Verwaltung 75.500,00<br />

1- öff. Sicherheit <strong>und</strong> Ordnung 32.700,00<br />

2- Schulen 477.254,82<br />

3- Wissenschaft, Forschung, Kultur 51.440,78<br />

4- Soziale Sicherung 128,00<br />

5- Ges<strong>und</strong>h., Sport, Erholung 18.364,74<br />

6- Bau-u. Wohnungswesen, Verkehr 5.910.297,44<br />

7- Öffentl. Einrichtungen 66.428,04<br />

8- wirtsch. Unternehmen, 126.171,68<br />

9 Allgemeine Finanzwirtschaft 0,00<br />

S u m m e 6.758.285,50<br />

Vor der Bildung der HAR war durch die Fachämter zu prüfen, ob <strong>und</strong> in welcher Höhe nicht<br />

verbrauchte Ansätze des Haushaltsjahres bzw. Reste aus Vorjahren für ihren Zweck weiterhin<br />

zur Verfügung stehen müssen.<br />

Die Anträge der Fachämter auf die Übertragung der Mittel lagen vollständig vor.<br />

Auftragsvergaben, Submissionen bzw. Vertragsabschlüsse waren nicht in jedem Fall erfolgt.<br />

Auf die nachfolgenden Ausführungen wird verwiesen.<br />

Im Rahmen der stichprobenweisen Prüfung wurde insbesondere erfragt,<br />

ob hinreichende Gründe zur Übertragung der Mittel vorlagen <strong>und</strong><br />

welche Reste in Abgang gebracht wurden (bezogen auf HAR > 50.000,00 €).


Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 39<br />

AZ: 205006/Sei<br />

Nachfolgend gebildete Reste sind zum Zeitpunkt der Übertragung nicht mit Aufträgen<br />

untersetzt: B<br />

- Hhst. 02000.93500 EDV Ausrüstung für die gesamte Verwaltung 60.000,00 €<br />

- Hhst. 23000.94003 Sanierungsmaßnahme Elisabeth-Gymnasium 97.070,80 €<br />

entspr.gebildete HER Hhst. 23000.36103 (25.500,00 €)<br />

- Hhst. 24000.94010 Berufsschulzentrum 150.000,00 €<br />

Hhst. 61500.94008 Hochbaumaßnahme Sanierung Schloss<br />

HH -Ansatz: 396.000,00 €<br />

AO- Soll 0,00 €<br />

Nachträge: 224.000,00 €<br />

Neue HAR 620.000,00 €<br />

HAR VJ: 850.760,84 €<br />

Soll auf HAR Vj: 372.593,50 €<br />

Neue HAR Vj: 478.167,34 €<br />

Die Bildung der HAR wurde aufgr<strong>und</strong> von Bewilligungen<br />

vorgenommen. Durch Auftragsvergaben zum laufenden<br />

2. BA sowie dem 3. bis 6. BA waren ca. 650.000,00 €<br />

3. geb<strong>und</strong>en.<br />

Damit waren ca. 1/3 der Reste auftragsmäßig nicht untersetzt.<br />

B<br />

Hhst. 61500.36108 Landeszuweisung Sanierung Schloss<br />

HH- Ansatz 316.800,00 €<br />

Nachträge 179.200,00 €<br />

AO-Soll 0,00 €<br />

HER 496.000,00 €<br />

Erstmals wurden in der Haushaltsstelle HER gebildet.<br />

Der Bildung der Einnahmereste lagen entsprechende<br />

Bewilligungen zugr<strong>und</strong>e. Die Übernahme war in<br />

Bezug auf die Untersetzung der Ausgaben nicht in voller<br />

Höhe begründet. B<br />

Hhst. 61500.98795 Zuschüsse priv. Maßnahmen Stadtumbau<br />

Hhst. 61500.36195 Landeszuweisungen priv. Maßnahmen Stadtumbau<br />

HH –Ansatz(98795) 824.800,00 €<br />

AO- Soll 90.780,00 €<br />

Neue HAR 494.100,00 €<br />

HH –Ansatz(36195) 802.300,00 €<br />

AO- Soll 82.220,00 €<br />

Neue HER 494.100,00 €<br />

Der Haushaltsansatz erfolgte gemäß der Bewilligungen aus<br />

2004 für private Einzelmaßnahmen, auf deren Basis Verträge<br />

mit Dritten geschlossen wurden.<br />

Nach Schlussrechnung der Maßnahmen haben sich bei<br />

zwei Rückbaumaßnahmen erhebliche Kosten-reduzierungen<br />

ergeben, so dass nicht alle verbleibenden, eingeplanten Mittel<br />

zu übertragen waren .<br />

Hhst. 61520.96000 Rückzahlung von Bauausgaben f.d. Stadtplatz<br />

HH-Ansatz: 0,00 €<br />

AO-Soll : 0,00 €<br />

Neue HAR 0,00 €<br />

HAR Vj 129.700,00 €<br />

Soll auf HARVj 0,00 €<br />

Neue HAR Vj 129.700,00 €<br />

307.070,80 €<br />

Die Übertragung der Mittel wurde bereits im<br />

Vorjahresabschluss beanstandet.<br />

Der erneute Übertrag ist auch in 2005 nicht begründet, W<br />

da noch nicht abschließend geklärt ist, ob tatsächlich eine<br />

Zahlungsverpflichtung besteht.<br />

Der Vorgang wird z. Zt. juristisch geprüft.


Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 40<br />

AZ: 205006/Sei<br />

Die geprüften Abgänge auf Haushaltsausgabereste aus dem Vorjahr waren bis auf einen Fall<br />

begründet.<br />

5.5.2 Bildung von Kassenresten<br />

Die Kassenreste werden auf der Gr<strong>und</strong>lage der §§ 78 Punkt 3 <strong>und</strong> 79 Abs. 3 ThürGemHV<br />

nachgewiesen.<br />

� Kasseneinnahmereste<br />

In der Jahresrechnung 2005 werden Kasseneinnahmereste in nachfolgender Höhe darge-stellt:<br />

Verwaltungshaushalt<br />

Betrag<br />

Verwaltungshaushalt 2.442.462,12 €<br />

Vermögenshaushalt 2.141.923,83 €<br />

Gesamt 4.584.385,95 €<br />

Die Kassenreste werden auf der Gr<strong>und</strong>lage der §§ 78 Pkt. 3 <strong>und</strong> 79 (3) ThürGemHV nachgewiesen.<br />

In der Jahresrechnung zum 31.12.2005 sind nachstehende Kasseneinnahmereste (KER) im<br />

Verwaltungshaushalt dargestellt:<br />

KER<br />

Verwaltungshaushalt Betrag in € Betrag in €<br />

je Einzelplan<br />

2005<br />

Vorjahr<br />

0 7.048,83 4.165,81<br />

1 323.407,21 327.658,48<br />

2 26.428,71 18.794,83<br />

3 34.944,48 47.130,82<br />

4 820.559,57 1.341.236,14<br />

5 43.015,22 58.005,71<br />

6 168.940,43 489.227,21<br />

7 22.963,44 24.158,42<br />

8 69.871,12 75.073,72<br />

9 925.283,11 1.250.797,40<br />

Gesamt 2.442.462,12 3.636.248,54<br />

Gegenüber dem Vorjahr mit 3.636.248,54 € wurde die Gesamtsumme der KER im Verwaltungshaushalt<br />

um 33 % reduziert, insbesondere in den Einzelplänen 4, 6 <strong>und</strong> 9.<br />

Von den insgesamt aus dem Vorjahr (2004) übertragenen KER i.H. von 3.636.248,54 € wurden im<br />

Verwaltungshaushalt im Jahr 2005 29 % (1.053.770,53 €) realisiert.<br />

Von den Soll-Einnahmen i. H. von 75.140.072,68 € wurden 1.240.005,61 € Kasseneinnahmereste<br />

aus Vorjahren in Abgang gestellt.<br />

Die stichprobenweise Prüfung ergab, dass diese überwiegend ausreichend begründet sind.<br />

Einzelplan 1<br />

Hhst. 11000.26010 Ordnungsamt, Bußgelder STVO


Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 41<br />

AZ: 205006/Sei<br />

KER 75.288,19 € KER Vorjahr 67.930,76 €<br />

Abgang KER Vj 12.510,38 €<br />

Ist KER Vj. 21.906,72 €<br />

11000.26020 Ordnungsamt, Bußgelder - sonstige Ordnungswidrigkeiten<br />

KER 5.560,52 € KER Vorjahr 7.363,23 €<br />

Abgang KER Vj 3.213,05 €<br />

Ist KER Vj. 249,12 €<br />

Hhst. 11030.10000 Abteilung Gewerbe/Märkte, Verwaltungsgebühren<br />

KER 22.558,92 € KER Vorjahr 28.744,22 €<br />

Abgang KER VJ 14.280,60 €<br />

Ist KER Vj. 7.069,95 €<br />

Hhst. 11300.10000 Straßenverkehrsbehörde, Verwaltungsgebühren<br />

KER 101.578,76 € KER Vorjahr 93.145,97 €<br />

Abgang KER Vj 10.143,96 €<br />

Ist KER Vj. 9.227,05 €<br />

In den v. g. Haushaltsstellen sind den Schuldnern im Haushaltsjahr 2005 regelmäßig<br />

zahlungserleichternde Maßnahmen angeboten worden. Dennoch ist in einzelnen Haushaltsstellen<br />

ein Anstieg der Kassenreste zu verzeichnen. Ursächlich für die Kassenreste sind<br />

zunehmende Zahlungsunfähigkeit <strong>und</strong> Zahlungsunwilligkeit der Betroffenen.<br />

Konsequente <strong>und</strong> zeitnahe Vollstreckungsmaßnahmen könnten hier präventiv wirken.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der personellen Besetzung der Vollstreckungsstelle war eine zeitnahe Bearbeitung<br />

nicht möglich.<br />

Auch im abgelaufenen Haushaltsjahr sind Forderungen wegen Verjährung in Abgang gestellt<br />

worden.<br />

Einzelplan 2<br />

Hhst. 21100.11500 Gr<strong>und</strong>schulen, Hortgebühren<br />

KER 5.688,65 € KER Vorjahr 4.933,86 €<br />

Abgang KER Vj 597,77 €<br />

Ist KER Vj. 1.645,38 €<br />

Hhst. 21100.11510 Gr<strong>und</strong>schulen, Hortgebühren-Personalkostenbeteiligung<br />

KER 10.533,58 € KER Vorjahr 9.741,55 €<br />

Abgang KER Vj 1.123,60 €<br />

Ist KER Vj. 3.357,04 €<br />

In 3 Fällen wurde gemäß § 3 Abs. 3 der Satzung über die Benutzung der Horte an<br />

Gr<strong>und</strong>schulen der Stadt <strong>Eisenach</strong> die Einstellung der Hortbetreuung verfügt, um einen weiteren<br />

Anstieg der Zahlungsrückstände zu verhindern.


Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 42<br />

AZ: 205006/Sei<br />

Beginnend im Jahr 2006 wurden verstärkt Platzverluste ausgesprochen.<br />

Im Jahr 2005 wurden zudem in 14 Fällen Ratenvereinbarungen abgeschlossen, um einen<br />

Abbau der Zahlungsrückstände sozial verträglich zu gestalten.<br />

Die Sollabgänge sind begründet. 2005 wurden 9 befristete <strong>und</strong> 1 unbefristete Nieder-schlagung<br />

von derzeit nicht einbringbaren Forderungen vorgenommen.<br />

Einzelplan 3<br />

Hhst. 35000.11300 Volkshochschule, Benutzungsgebühren<br />

KER 7.881,07 € KER VJ 12.384,09 €<br />

Abgang KER Vj 3.922,71 €<br />

Ist KER Vj. 6.288,91 €<br />

Hinsichtlich der in Abgang gestellten Beträge wurde bei der Nachprüfung festgestellt, dass in 15 Fällen die<br />

Abgänge nicht ausreichend begründet waren bzw. nicht den Festlegungen der Satzung entsprachen.<br />

B<br />

Die Stellungnahme des Fachamtes räumte die Beanstandungen nicht aus.<br />

Das RPA empfahl, die Inanspruchnahme der Eigenschadenversicherung <strong>und</strong> die Regelungen in der<br />

Satzung in Bezug auf ihre Aktualität zu prüfen.<br />

Einzelplan 4 - gesamt -<br />

KER 820.559,57 € KER Vorjahr 1.341.236,14 €<br />

Abgang KER Vj 693.172,68 €<br />

Ist KER Vj. 175.894,75 €<br />

Im gesamten Sachgebiet werden zum Abbau der Kassenreste zahlungserleichternde<br />

Maßnahmen angeboten (St<strong>und</strong>ungen i. d. R. mit Ratenzahlungen).<br />

Vollstreckungen werden über die Vollstreckungsstelle der Stadtkasse oder bei offenen<br />

Unterhaltsforderungen direkt vom Fachamt an die Amtsgerichte <strong>und</strong> Gerichtsvollzieher für<br />

zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen weitergeleitet bzw. es werden eidesstattliche<br />

Versicherungen eingeholt <strong>und</strong> notwendige Korrekturen aufgr<strong>und</strong> der laufenden Fallbearbeitung<br />

(aufgr<strong>und</strong> richterlicher Beschlüsse) vorgenommen.<br />

Einzelplan 6<br />

Hhst. 60000.16500 Abt. Erschließung <strong>und</strong> Beiträge, Erstattung von den Stadtwerken<br />

KER 0,00 € KER Vorjahr 290.937,41 €<br />

Abgang KER Vj. 83.469,17 €<br />

Ist KER Vj. 207.468,24 €<br />

Im Rahmen der Prüfung konnte vom Fachamt keine nachvollziehbare Begründung für die<br />

Abgangsbuchung vorgelegt werden.<br />

B<br />

Eine Klärung ist herbei zu führen.<br />

Das Rechnungsprüfungsamt wird diesen Sachverhalt wieder aufgreifen.<br />

Hhst. 61300.10000 Bauordnungsamt, Verwaltungsgebühren<br />

KER 105.820,26 € KER Vorjahr 119.487,78 €<br />

Abgang KER Vj 1.876,13 €<br />

Ist KER Vj. 34.659,09 €


Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 43<br />

AZ: 205006/Sei<br />

Hhst. 61300.10020 Bauordnungsamt, Kostenersatz aus Ersatzvornahme<br />

KER 29.289,63 € KER Vorjahr 45.266,88 €<br />

Abgang KER Vj. 251,64 €<br />

Ist KER Vj. 15.725,61 €<br />

Vorschläge zur Niederschlagung wurden vom Fachamt geprüft bzw. umgesetzt.<br />

In 2005 wurden Niederschlagungen im Wert von 1.776,13 € veranlasst.<br />

In der Gruppierung 10020 wurden in 2006 die gesamten Kassenreste unbefristet<br />

niedergeschlagen bzw. ausgebucht.<br />

Einzelplan 8<br />

Hhst. 88000.14000 Gr<strong>und</strong>stücksverkehr, Mieten <strong>und</strong> Pachten<br />

KER 37.829,54 € KER Vorjahr 42.359,44 €<br />

Abgang KER Vj 3.884,55 €<br />

Ist KER Vj. 1.191,57 €<br />

In Bezug auf eine offene Forderung aus Vorjahren in Höhe von 33.359,21 € wurde bis zum Prüfzeitpunkt<br />

keine abschließende Klärung herbei geführt. B<br />

Eine notwendige Beschlussvorlage zur Lösung der Problematik wurde noch nicht vorbereitet.<br />

H<br />

Einzelplan 9<br />

Hhst. 90000.00100 Gr<strong>und</strong>steuer B<br />

KER 336.462,50 € KER Vorjahr 494.868,38 €<br />

Abgang KER Vj 145.633,59 €<br />

Ist KER Vj. 165.799,58 €<br />

Hhst. 90000.00300. Gewerbesteuer<br />

KER 392.584,75 € KER Vorjahr 562.428,92 €<br />

Abgang KER Vj 165.926,93 €<br />

Ist KER Vj. 318.649,74 €<br />

Hhst. 90000.02110 Spielapparatesteuer<br />

KER 97.257,08 € KER Vorjahr 77.998,98 €<br />

Abgang KER Vj 12.442,05 €<br />

Ist KER Vj. 18.264,85 €<br />

Im Haushaltsjahr 2005 wurden die Personenkonten für die Gr<strong>und</strong>steuer, Gewerbesteuer,<br />

Spielapparatesteuer, H<strong>und</strong>esteuer, Zweitwohnungssteuer <strong>und</strong> Straßenreinigungsgebühr 4 mal zeitnah<br />

nach der gesetzlichen Regelfälligkeit gemahnt. Angemahnte Beträge werden nach einem angemessenen<br />

Zeitraum <strong>und</strong> bei Erreichen eines entsprechenden Wertumfanges (Kleinbetragsgrenze) in die<br />

Vollstreckung übergeleitet. Die stichprobenweise Prüfung von in Vollstreckung befindlichen Vorgängen<br />

zeigte, dass die Fälle durch die Vollstreckungsstelle ordnungsgemäß bearbeitet werden.<br />

Niederschlagungen erfolgten auf der Gr<strong>und</strong>lage der gültigen Dienstanweisung. Für die zur<br />

Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen wurde die Vollziehung ausgesetzt.


Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 44<br />

AZ: 205006/Sei<br />

Die Prüfung, ob die im Resteverzeichnis 2004 enthaltenen Kasseneinnahmereste mit den im Sachbuch für<br />

den VWH 2005 vorgetragenen Einnahmeresten übereinstimmen, ergab in allen Positionen<br />

Übereinstimmung.<br />

Vermögenshaushalt<br />

KER<br />

Vermögenshaushalt Betrag in €<br />

Betrag in €<br />

Einzelplan<br />

2005<br />

Vorjahr<br />

6 2.120.637,61 4.739.123,33<br />

7 1.700,00 1.700,00<br />

8 19.586,22<br />

-<br />

53.868,78<br />

Gesamt 2.141.923,83 4.794.692,11<br />

5.000.000<br />

4.000.000<br />

3.000.000<br />

2.000.000<br />

1.000.000<br />

Gegenüber dem Vorjahr ist ein geringerer Bestand an KER im Vermögenshaushalt zu ver-zeichnen.<br />

Hauptursache hierfür sind im Jahr 2005 erstmalig gebildete Haushaltsein-nahmereste im Einzelplan 6.<br />

Die Kasseneinnahmereste betragen 17,4 % des Anordnungssolls (einschl. KER Vorjahr).<br />

Von den aus dem Vorjahr übertragenen KER sind ca. 89 % (4.282.373,29 €) realisiert.<br />

Die größten KER sind jedoch weiterhin im Einzelplan 6 ausgewiesen.<br />

Die stichprobenweise Prüfung der aus 2004 übertragenen <strong>und</strong> teilweise weitergeführten KER (> 100.000<br />

€) führte zu folgenden Feststellungen:<br />

Die Bildung nachfolgend nochmals übertragener KER ist zu beanstanden, da die Fälligkeit auch<br />

zum Jahresende 2005 nicht gegeben war. W<br />

Hhst KER 2005 KER Vj Ist KER Vj<br />

(Abgänge auf KER))<br />

823.659,74 € 1.422.049,50 € 598.389,76 €<br />

(0,00 €)<br />

61500.36100<br />

Landeszuweisg. für private<br />

Sanierungsmaßnahmen<br />

61500.36108<br />

Landeszuweisung Schloss<br />

61500.36126<br />

Landeszuweisung<br />

0<br />

EP 6 EP 7 EP 8 EP 9<br />

2004<br />

2005<br />

535.453,29 € 872.587,60 € 337.134,31 €<br />

(0,00 €)<br />

185.656,89 € 322.760,37 € 137.103,48 €<br />

(0,00 €)


Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 45<br />

AZ: 205006/Sei<br />

Nordplatz<br />

61500.36191<br />

Landeszuweisg.<br />

Wohnumfeld Nord<br />

125.200,00 € 709.684,06 € 447.600,00 €<br />

(136.884,06 €)<br />

Es ist weiter darauf hinzuwirken, dass Kasseneinnahmereste kontinuierlich abgebaut bzw. in<br />

Abgang gestellt werden <strong>und</strong> dass bei veranlassten Sollstellungen die Fälligkeit zum Ende des<br />

Haushaltsjahres gegeben ist (§ 80 Abs.1 ThürGemHV).<br />

Abgänge <strong>und</strong> pauschale Bereinigungen auf KER der Vorjahre wurden<br />

im Einzelplan 6 in Höhe von 442.212,45 €<br />

im Einzelplan 8 in Höhe von 9.432,57 € vorgenommen.<br />

Gesamtsumme 451.645,02 €<br />

Die nachfolgend aufgeführten stichprobenweise geprüften Abgänge im Einzelplan 6 sind<br />

begründet.<br />

Hhst 61500.36111 Landeszuweisung Schiffsplatz Abgang 17.055,17 €<br />

Hhst 61500.36112 Landeszuweisung Karl- u. Querstraße Abgang 47.050,28 €<br />

Hhst 61500.36191 Landeszuweisung Priv. Maßnahmen Nord Abgang 136.884,06 €<br />

Hierbei handelt es sich um Fördermittel für Maßnahmen, die nicht umgesetzt wurden oder<br />

kostengünstiger abgerechnet werden konnten.<br />

Hhst 63000.35186 Straßenausbaubeiträge OT Stedtfeld Abgang 16.614,35 €<br />

Auf Gr<strong>und</strong> der Rücknahme bzw. der Änderung eines Bescheides durch das ThürLVA wurden<br />

die Mittel in Abgang gestellt.<br />

� Restebereinigung<br />

Für das Haushaltsjahr 2005 wurden gemäß den VV zu § 79 ThürGemHV sowie nach § 80 der ersten<br />

Änderungsverordnung zur ThürGemHV im Verwaltungshaushalt einnahmeseitig, vor Feststellung des<br />

Abschlussergebnisses, 1.220.115,18 € durch pauschale Restebereinigung in Abgang gestellt. (s.<br />

S. 2 der Jahresrechnung)<br />

Der Restebereinigung bei der Gr<strong>und</strong>-, Gewerbe- <strong>und</strong> Spielapparatesteuer im Vorjahr in Höhe von<br />

insgesamt 714.044,00 € stehen tatsächliche Abgänge im Haushaltsjahr 2005 in Höhe von 324.002,57 €<br />

gegenüber.<br />

Damit wurde im Vorjahr der in Abgang zu stellende Betrag zu hoch festgesetzt <strong>und</strong> das Ergebnis dadurch<br />

verschlechtert.<br />

Im Vermögenshaushalt erfolgte eine pauschale Bereinigung der Kasseneinnahmereste in<br />

Höhe von insgesamt 196.989,77 €. Die Einzelauflistung ist in der Jahresrechnung (S. 3)<br />

aufgeführt.<br />

Eine Überprüfung im Hinblick auf Niederschlagung oder Erlass durch das Fachamt ist<br />

angeraten. H<br />

� Kassenausgabereste<br />

Im Haushaltsjahr 2005 wurden KAR (ohne Abschlussbuchungen)<br />

im Verwaltungshaushalt in Höhe von 6.297,02 € (Hhst. 91210.80700) <strong>und</strong> im<br />

Vermögenshaushalt in Höhe von 9.294,42 € (Hhst. 91210.97780) gebildet.


Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 46<br />

AZ: 205006/Sei<br />

Hierbei handelt es sich wie bereits schon im Vorjahr festgestellt, um Zins- <strong>und</strong> Tilgungsleistungen<br />

für den Monat Dezember.<br />

5.6. Vermögen, Rücklagen, Schulden <strong>und</strong> Bürgschaften<br />

� Vermögensübersicht<br />

Das Vermögen der Stadt ist nach den Vorschriften des § 76 ThürGemHV als Anlage- <strong>und</strong><br />

Geldvermögen sowie nach § 75 ThürGemHV in Form von Bestandsverzeichnissen<br />

darzustellen.<br />

Nachweis des Anlagevermögens<br />

Die Übersicht wurde mit den Erläuterungen gem. § 76 Abs. 1 ThürGemHV aufgestellt.<br />

Es sind alle Beteiligungen, ausgenommen die TEAG – Beteiligung mit 0,36775%, erfasst.<br />

Der ausgewiesene Abgang unter Punkt 1.4 „das im Eigenbetrieb eingebrachte Eigenkapital“ in<br />

Höhe von 4.419 T€ ist ab 01.01.2006 <strong>und</strong> somit erst im Jahr 2006 wirksam.<br />

Das Vermögen gem. § 76 Abs. 2 ThürGemHV, welches kostenrechnenden Einrichtungen dient,<br />

wird in der Anlage zur Jahresrechnung nicht nachgewiesen. W<br />

Auf die Erläuterungen zur Jahresrechnung 2005, letzter Abschnitt <strong>und</strong> die Erläuterungen der<br />

Finanzverwaltung zur Jahresrechnung 2003 wird hingewiesen.<br />

Bestandsnachweise / Inventarisierung<br />

Ein vollständiger <strong>und</strong> aktueller Nachweis der beweglichen Sachen gem. § 75 Abs. 1<br />

ThürGemHV ist nur teilweise gegeben. B<br />

Mit der Erfassung des beweglichen Vermögens in den Verwaltungsgebäuden (Ausstattung,<br />

EDV) wurde begonnen.<br />

� Nachweis des Treuhandvermögens<br />

Dem Erläuterungsbericht zur Jahresrechnung wurde als Anlage 9 eine Übersicht über das<br />

Treuhandvermögen beigefügt.<br />

Folgender Bestand wird ausgewiesen:<br />

Bestand am 31.12.2005 - 627.417,17 €<br />

Zum Vergleich:<br />

Bestand am 31.12.2004 - 417.563,91 €<br />

Bestand am 31.12.2003 - 934.422,53 €<br />

Bestand am 31.12.2002 - 3.752.227,42 €<br />

Im o. g. Bestand ist das Baukonto Hellgrevenhof betragsmäßig nicht mit erfasst, da es zum<br />

01.01.2006 (Tag der Wertstellung) aufgelöst <strong>und</strong> der Bestand in den Haushalt übernommen<br />

wurde.<br />

Am 30.12.2005 bis zur Auflösung ist lt. Kontoauszug ein Bestand von 1.318,93 € ausge-wiesen.


Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 47<br />

AZ: 205006/Sei<br />

� Rücklagen<br />

§ 20 (2) ThürGemHV<br />

Die allgemeine Rücklage soll die rechtzeitige Leistung von Ausgaben sichern. Zu diesem<br />

Zweck muss ein Betrag vorhanden sein, der sich in der Regel auf mindestens 2 v. H. der<br />

Ausgaben des Verwaltungshaushaltes nach dem Durchschnitt der drei dem<br />

Haushaltsjahr vorangehenden Jahre beläuft.<br />

Der Mindestbestand beträgt 1.377.050,48 €.<br />

Im Zuge des Jahresabschlusses konnten 262.174,00 € zugeführt<br />

<strong>und</strong> damit ein Bestand von 922.781,51 € nachgewiesen werden.<br />

� Schulden<br />

Eine Kreditaufnahme erfolgte in Höhe des im Vorjahr gebildeten Haushaltseinnahmerestes (1.000.000 €<br />

).<br />

Die rechnerische Richtigkeit der Schuldenübersicht kann bestätigt werden.<br />

Der Schuldenstand aus Krediten stellt sich zum Jahresende wie folgt dar:<br />

Stand zu Beginn<br />

des HH-Jahres<br />

Kreditaufnahme /<br />

sonst. Zugänge<br />

( Ist in 1000€)<br />

Tilgung /<br />

sonst. Abgänge<br />

Stand am Ende<br />

des HH-Jahres<br />

38.361 1.000 1.549 37.812<br />

Aus Vorgängen die der Kreditaufnahme wirtschaftlich gleichkommen (Leasing Rathaus ) sind<br />

folgende Bestände auszuweisen:<br />

(in 1000 €)<br />

Stand zu Beginn<br />

des HH-Jahres sonst. Zugänge Tilgung<br />

Stand am Ende<br />

des HH-Jahres<br />

12.022 -- 684 11.338


Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 48<br />

AZ: 205006/Sei<br />

Die Entwicklung der Kreditschulden ist nachstehender Übersicht zu entnehmen.<br />

50.000.000 €<br />

45.000.000 €<br />

40.000.000 €<br />

35.000.000 €<br />

30.000.000 €<br />

25.000.000 €<br />

20.000.000 €<br />

15.000.000 €<br />

10.000.000 €<br />

5.000.000 €<br />

0 €<br />

Die Pro-Kopf-Verschuldung (Ist) beträgt zum Jahresende 857,77 €.<br />

Die aus den Kreditaufnahmen vom Kreditmarkt resultierende Zinsbelastung liegt bei<br />

1.923.450,95 € <strong>und</strong> damit bei rd. 2,6 % der Soll-Ausgaben des Verwaltungshaushaltes.<br />

� Bürgschaften<br />

Die Restschuld für die übernommenen<br />

Bürgschaften beträgt gem. Anlage zur<br />

Jahresrechnung<br />

zum 31.12.2005 15.094.152,77 €.<br />

6. Haushaltsvollzug<br />

6.1. Haushaltsvollzug <strong>und</strong> Darstellung der Prüfungsergebnisse<br />

Nachstehende Übersichten zeigen die Ausführung des Haushaltsplanes durch Gegenüberstellung<br />

von Haushaltssoll <strong>und</strong> Anordnungssoll.<br />

Die Kassenreste <strong>und</strong> die Haushaltsreste wurden nicht berücksichtigt.<br />

V e r w a l t u n g s h a u s h a l t<br />

Einnahmen<br />

1992<br />

1993<br />

1994<br />

1995<br />

1996<br />

1997<br />

1998<br />

1999<br />

2000<br />

2001<br />

2002<br />

2003<br />

2004<br />

2005<br />

Schulden<br />

Jahr Restschuld zum 31.12.<br />

in €<br />

1999 17.462.900<br />

2001 16.546.248<br />

2003 15.760.278<br />

2004 15.431.786<br />

2005 15.094.153<br />

Einzelplan Haushaltsansatz Soll-Ergebnis Mehr/Weniger<br />

in €<br />

in €<br />

in €<br />

0 –Allgemeine Verwaltung 506.363,00 542.625,10 + 36.262,10<br />

1 – Öffentl. Sicherheit <strong>und</strong><br />

Ordnung<br />

1.434.079,32 1.367.157,16 ./. 66.922,16<br />

2 – Schulen 2.639.225,77 2.474.500,80 ./. 164.724,97


Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 49<br />

AZ: 205006/Sei<br />

3 – Wissenschaft, Forschung<br />

u. Kulturpflege<br />

5.215.693,61 5.207.866,18 ./. 7.827,43<br />

4 – Soziale Sicherung 14.601.900,00 14.818.685,02 + 216.785,02<br />

5 – Ges<strong>und</strong>heit, Sport,<br />

Erholung<br />

217.967,75 191.968,30 ./. 25.999,45<br />

6 – Bau- <strong>und</strong> Wohnungswesen<br />

628.050,00 466.910,65 ./. 161.139,35<br />

7 – Öffentl. Einrichtungen,<br />

Wirtschaftsförderung<br />

160.900,00 114.515,66 ./. 46.384,34<br />

8 – Wirtschaftl. Unternehmen,<br />

Allg. Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong><br />

Sondervermögen<br />

2.152.052,00 2.017.269,79 ./. 134.782,21<br />

9 – Allg. Finanzwirtschaft 47.337.474,00 47.938.574,02 + 601.100,02<br />

Gesamt 74.893.705,45 75.140.072,68 + 246.367,23<br />

Ausgaben<br />

Einzelplan Haushaltsansatz Soll-Ergebnis Mehr/Weniger<br />

in €<br />

in €<br />

in €<br />

0 –Allgemeine Verwaltung 7.243.708,55 7.032.298,62 ./. 211.409,93<br />

1 – Öffentl. Sicherheit <strong>und</strong><br />

Ordnung<br />

4.636.860,90 4.592.906,90 ./. 43.954,00<br />

2 – Schulen 4.450.195,47 4.129.080,59 ./. 321.114,88<br />

3 – Wissenschaft, Forschung<br />

u. Kulturpflege<br />

10.417.342,94 10.218.139,97 ./. 199.202,97<br />

4 – Soziale Sicherung 32.742.571,48 32.277.076,71 ./. 465.494,77<br />

5 – Ges<strong>und</strong>heit, Sport,<br />

Erholung<br />

2.110.012,38 2.052.597,42 ./. 57.414,96<br />

6 – Bau- <strong>und</strong> Wohnungswesen<br />

2.921.291,99 2.695.457,79 ./. 225.834,20<br />

7 – Öffentl. Einrichtungen,<br />

Wirtschaftsförderung<br />

1.043.213,16 991.529,79 ./. 51.683,37<br />

8 – Wirtschaftl. Unternehmen,<br />

Allg. Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong><br />

Sondervermögen<br />

4.341.670,58 4.286.468,48 ./. 55.202,10<br />

9 – Allg. Finanzwirtschaft 4.986.838,00 5.616.947,57 + 630.109,57<br />

Gesamt 74.893.705,45 73.892.503,84 ./. 1.001.201,61<br />

V e r m ö g e n s h a u s h a l t<br />

Einnahmen<br />

Einzelplan Haushaltsansatz Soll- Einnahmen Mehr / Weniger<br />

in €<br />

in €<br />

in €<br />

0 - Allgemeine Verwaltung 6.100,00 846,15 ./. 5.253,85<br />

1 - Öffentliche Sicherheit <strong>und</strong><br />

Ordnung<br />

0,00 0,00 0,00<br />

2 - Schulen 536.140,00 465.202,40 ./. 70.937,60<br />

3 - Wissenschaft, Forschung, 150.175,00 28.432,75 ./. 121.742,25


Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 50<br />

AZ: 205006/Sei<br />

Kulturpflege<br />

4 - Soziale Sicherung 0,00 0,00 0,00<br />

5 - Ges<strong>und</strong>heit, Sport,<br />

Erholung<br />

6 - Bau- u. Wohnungswesen,<br />

Verkehr<br />

7 - Öffentliche Einrichtungen,<br />

Wirtschaftsförderung<br />

8 - Wirtschaftl. Unternehmen,<br />

Allg. Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Sondermögen<br />

9 - Allgemeine Finanzwirtschaft<br />

0,00 0,00 0,00<br />

4.358.041,00 1.918.846,65 ./. 2.439.194,35<br />

0,00 0,00 0,00<br />

1.568.950,00 1.342.983,33 ./. 225.966.67<br />

3.192.838,00 3.786.546,00 + 593.708,00<br />

Gesamt 9.812.244,00 7.542.857,28 ./. 2.269.386,72<br />

Ausgaben<br />

Einzelplan Haushaltsansatz Soll - Ausgaben Mehr/- Weniger<br />

in €<br />

in €<br />

in €<br />

0 - Allgemeine Verwaltung 702.200,00 696.254,80 ./. 5.945,20<br />

1 - Öffentliche Sicherheit<br />

<strong>und</strong> Ordnung<br />

37.600,00 2.576,36 ./. 35.023,64<br />

2 – Schulen 734.840,00 261.688,15 ./. 473.151,85<br />

3 - Wissenschaft, Forschung<br />

<strong>und</strong> Kulturpflege<br />

265.943,00 185.829,98 ./. 80.113,02<br />

4 - Soziale Sicherung 111.200,00 110.988,00 ./. 212,00<br />

5 - Ges<strong>und</strong>heit, Sport,<br />

Erholung<br />

18.110,00 17.749,45 ./. 360,55<br />

6 - Bau- <strong>und</strong> Wohnungswesen,<br />

Verkehr<br />

6.056.151,00 1.900.106,33 ./. 4.156.044,67<br />

7 - öffentl. Einrichtungen,<br />

Wirtschaftsförderung<br />

80.000,00 31.717,31 ./. 48.282,69<br />

8 - Wirtschaftl. Unternehmen,<br />

Allgemeines Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong><br />

Sondervermögen<br />

257.000,00 233.907,52 ./. 23.092,48<br />

9 - Allgemeine Finanzwirtschaft<br />

1.549.200,00 1.811.116,78 + 261.916,78<br />

Gesamt 9.812.244,00 5.251.934.68 ./. 4.560.309,32<br />

Mit R<strong>und</strong>schreiben vom 12.07.2005 wurden die im genehmigten Haushalt eingeplanten<br />

Ausgabemittel bis zu 80 % freigegeben werden. Diese Regelung galt befristet bis 30.09.2005.<br />

Am 17.10.2005 erging die Mitteilung, dass auf der Gr<strong>und</strong>lage des Erfüllungsstandes der<br />

Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben des Gesamthaushaltes per 30.09.2005 sowie der bis zum<br />

Jahresende zu erwartenden nicht unerheblichen Ausgaben insbesondere bei den sozialen<br />

Leistungen sowie bei den Bewirtschaftungskosten die bisherige Regelung bis zum 31.12.2005<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich beibehalten wird.<br />

Nachfolgend werden in ausgewählten Haushaltsstellen die Abweichungen zwischen Haushaltsansatz<br />

<strong>und</strong> Anordnungssoll betrachtet. Die eingegangenen Stellungnahmen der Fachämter<br />

sind aufgenommen.


Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 51<br />

AZ: 205006/Sei<br />

Außerdem sind den Einzelplänen wesentliche Feststellungen aus Prüfberichten <strong>und</strong> Prüfvermerken<br />

mit den Stellungnahmen der Fachämter beigefügt.<br />

Im Rahmen der Prüfung aufgeklärte Sachverhalte sind nicht mit vermerkt.<br />

Einzelplan 0 - Allgemeine Verwaltung<br />

Feststellungen aus Prüfberichten <strong>und</strong> Prüfvermerken<br />

Prüfbericht 06/06 vom 07.03.2006<br />

Prüfung im Personalamt: Reisekostenabrechnungen 2. Halbjahr 2005<br />

Durch stichprobenweise Kontrolle der Gruppierung 64500 in verschiedenen<br />

Unterabschnitten sollte die ordnungsgemäße Abrechung der Reisekosten geprüft<br />

werden.<br />

Festgestellt wurde, dass durch das Fachamt § 8 Thüringer Reisekostengesetz<br />

(ThürRKG) fehlerhaft ausgelegt worden war.<br />

Infolge dessen wurden die Tagessätze in unzulässiger Weise gekürzt. Durch das<br />

Personalamt wurde die falsche Auslegung bestätigt.<br />

Die finanziellen Auswirkungen waren jedoch im Einzelfall geringfügig.<br />

Durch den Oberbürgermeister wurde entschieden, dass eine Überprüfung <strong>und</strong><br />

Korrektur aller Abrechnungen zu aufwändig sei <strong>und</strong> deshalb nicht erfolgen soll.<br />

Im Ergebnis der Prüfung wurden durch das RPA nachfolgende Empfehlungen<br />

gegeben:<br />

- Mit dem Antrag sollte angegeben werden, wo die Dienstreise beginnt <strong>und</strong> endet.<br />

Sie sollte gr<strong>und</strong>sätzlich/ vorrangig an der Dienststelle beginnen bzw. enden.<br />

- Die Übernachtungskosten sind vor Reiseantritt so zu prüfen, dass sie gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

mit den Höchstbeträgen des Städtekatalogs konform gehen.<br />

Durch das Fachamt wurden die Empfehlungen zur Kenntnis genommen <strong>und</strong><br />

entsprechende Festlegungen getroffen.<br />

Einzelplan 1 – Öffentliche Sicherheit <strong>und</strong> Ordnung<br />

V e r w a l t u n g s h a u s h a l t<br />

♦ Hhst. 11300.11050 Straßenverkehrsbehörde, Entgelte aus Sondernutzung öffentlichen<br />

Verkehrsraumes<br />

Ansatz: 38.000,00 €<br />

Soll: 51.218,37 € Mehreinnahme: 13.218,37 €


Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 52<br />

AZ: 205006/Sei<br />

Die Mehreinnahmen ergaben sich aufgr<strong>und</strong> einer erhöhten Inanspruchnahme von öffentlichen<br />

Flächen für Materiallager <strong>und</strong> Baustelleneinrichtungen <strong>und</strong> durch den Abschluss der<br />

Bautätigkeit in der Fußgängerzone Karlstraße.<br />

Die Einnahmen aus der Sondernutzungserlaubnis des Fördervereins Sommergewinn e.V.<br />

wurden 2005 in dieser Haushaltsstelle gebucht.<br />

Ab 2006 erfolgte die Veranschlagung in der Hhst. 34100.16800 (Heimatpflege, Erstattung<br />

Aufwendungen Sommergewinn).<br />

Einzelplan 2 - Schulen<br />

Feststellungen aus Prüfberichten <strong>und</strong> Prüfvermerken<br />

Prüfvermerk 02/05 (14.6) vom 11.01.2005<br />

Auszahlungsanordnung vom 06.01.2005 Hhst. 21100.52006 über 295,80 €<br />

Der mit der Auszahlung vorgelegte Vergabevermerk wurde durch das Fachamt nicht<br />

vollständig ausgefüllt. Es fehlten wesentliche Angaben zu den beteiligten Firmen bzw.<br />

zu den Gründen, warum kein Angebot abgegeben wurde.<br />

Durch die eingereichte Stellungnahme konnten die Beanstandungen nicht ausgeräumt<br />

werden.<br />

Prüfvermerk 14/05 (14.6) vom 04.11.2005<br />

Auszahlungsanordnung vom 01.11.2005 Hhst. 24020.50000 über 5.794,20 €<br />

Es wurde beanstandet, dass nur 1 Angebot eingeholt wurde (§ 7 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A<br />

i.V.m. Pkt. 3.2.3 der DA 110/2002).<br />

Die Beanstandung konnte durch das Fachamt nicht ausgeräumt werden.<br />

Bei der Zahlung von 5.794,20 € handelt es sich um eine pauschale Mietzahlung. Die<br />

Zuord-nung in die Gruppierung 50000 (Bauunterhaltung) wurde beanstandet.<br />

Nach Auskunft des Fachamtes handelte es sich um eine einmalige Zahlung, die der<br />

Gebäudesicherung diente. Deshalb wurde die Zuordnung zur Gruppierung 50000 nicht<br />

geändert.<br />

Prüfvermerk 14.2/002/2005 – Visaprüfung AAO Soll-Nr.508644 vom 07.04.2005 / Hhst.<br />

22500.94004 – Betrag: 31.660,34 € / Vorhaben: Rauchschutztüren 6. Regelschule<br />

Zu beanstanden war ein Verstoß gegen den § 31 Abs. 2 ThürKO, da Zusatzleistungen erst<br />

nach Vorlage einer entsprechenden Rechnung <strong>und</strong> deren Anweisung schriftlich beauftragt<br />

wurden.<br />

Prüfvermerk 14.4 05 /2005 - Hhst. 21100.94004 Gr<strong>und</strong>schulen, Hochbaumaßnahme<br />

Jakobschule 1. Beleg 009 Betrag 14.616,00 € Honorar<br />

2. Beleg 008 Betrag 20.650,00 €


Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 53<br />

AZ: 205006/Sei<br />

Die entsprechenden Aufträge zu den Rechnungen wurden nicht gemäß Vergabeordnung Pkt.<br />

2.2 in Verbindung mit § 6 AGDA der Finanzverwaltung <strong>und</strong> dem Rechnungsprüfungsamt zur<br />

Mitzeichnung vorgelegt.<br />

Die vereinbarte Abrechnung von Pauschalhonoraren war zu beanstanden, da die Voraussetzungen<br />

des § 16 Abs. 2 HOAI (Gr<strong>und</strong>lagen der Honorarermittlung) nicht gegeben waren.<br />

Es handelte sich um Besondere Leistungen im Sinne der HOAI. Der Honorarermittlung hätte §<br />

5 Abs. 6 HOAI zugr<strong>und</strong>e gelegt werden müssen.<br />

Die in der Stellungnahme des Fachamtes vom 26.01.<strong>2007</strong> aufgeführte Anlehnung an den<br />

§ 6 HOAI (Abrechnung auf St<strong>und</strong>enbasis) ist anhand der Angebotsunterlagen des Ingenieurbüros<br />

nicht nachvollziehbar <strong>und</strong> räumt die Beanstandung nicht aus.<br />

Einzelplan 3 - Wissenschaft, Forschung <strong>und</strong> Kulturpflege<br />

V e r m ö g e n s h a u s h a l t<br />

• Hhst. 34000.36000 Sonstige Kunstpflege, B<strong>und</strong>eszuweisung<br />

Ansatz: 50.000,00 €<br />

Soll: 0,00 € Mindereinnahme: 50.000,00 €<br />

• Hhst. 34000.93500 Sonstige Kunstpflege, Ankauf von Kunst- <strong>und</strong> Kulturgut<br />

Ansatz: 50.000,00 €<br />

Soll: 0,00 € Minderausgabe: 50.000,00 €<br />

Aufgr<strong>und</strong> des Zuwendungsbescheides vom 26.08.2005 über die Bereitstellung von<br />

50.000,00 € für den Kauf der Engolfstein’schen Bestecksammlung wurde der entsprechende<br />

Betrag einnahme- <strong>und</strong> ausgabeseitig im Nachtragshaushalt veranschlagt.<br />

Unberücksichtigt blieb zu diesem Zeitpunkt, dass die gesamte Kaufsumme von<br />

500.000,00 € bereits 2004 gezahlt worden ist.<br />

In dieser Summe war der Förderanteil des B<strong>und</strong>es enthalten, der durch die Wartburg-<br />

Stiftung vorfinanziert wurde.<br />

Aus diesem Gr<strong>und</strong> erfolgte 2005 die Abwicklung des Zahlungseinganges <strong>und</strong> –ausganges<br />

über das Verwahrkonto 1004, was zu den aufgezeigten Minderbeträgen in der<br />

Haushaltsabwicklung führte.<br />

Feststellungen aus Prüfberichten <strong>und</strong> Prüfvermerken<br />

Prüfbericht 44/05 vom 15.12.2005<br />

Prüfung der Zuschüsse an einen Verein<br />

Prüfungsgegenstand waren die Verwendungsnachweise zu den in den Jahren 2000<br />

<strong>und</strong> 2001 gewährten Zuwendungen.<br />

Der Verwendungsnachweis für den Zuschuss 2000 wurde erst nach mehrmaliger<br />

Aufforderung im April 2004 vom Verein vorgelegt.<br />

Die späte Vorlage wurde durch das Rechnungsprüfungsamt beanstandet.<br />

Auf § 16 der AGDA (Interessenwiderstreit) sowie auf Pkt. 1.5.1. der DA 84/97 war<br />

hinzuweisen.<br />

Es wurde beanstandet, dass durch das Fachamt eine zeitnahe termin- <strong>und</strong><br />

ordnungsge-


Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 54<br />

AZ: 205006/Sei<br />

mäße Abgabe <strong>und</strong> Prüfung der Verwendungsnachweise nicht sichergestellt war.<br />

Weiterhin wurde darauf hingewiesen, dass durch das Fachamt künftig gemäß Pkt. 7.3<br />

der Förderrichtlinie zeitnahe Entscheidungen zu treffen sind.<br />

Durch die Stellungnahme des Fachamtes konnten die Beanstandungen nicht<br />

ausgeräumt werden.<br />

Prüfvermerk 12/05 (14.6) vom 29.08.2005<br />

Auszahlungsanordnungen vom 22.08.2005 Hhst. 32100.52004 über 410,00 € (Soll-Nr.<br />

521322) <strong>und</strong> über 90,00 € (Soll-Nr. 521324)<br />

Durch das RPA wurde festgestellt, dass beide Anschaffungen in unmittelbarem<br />

Sachzu-sammenhang stehen. Die getrennte Anweisung <strong>und</strong> die Zuordnung zum VWH<br />

wurde beanstandet.<br />

Weiterhin lag zum Prüfungszeitpunkt kein Vergabevermerk vor (Pkt. 3.7 der DA<br />

110/2002).<br />

Durch das Fachamt wurde der Vergabevermerk nachgereicht.<br />

Die Stellungnahme, bezüglich der Zuordnung zum VWH <strong>und</strong> die getrennte Anweisung<br />

der Rechnungen, klärt die Beanstandung nicht auf.<br />

Prüfbericht 04/06 vom 16.02.2006<br />

Prüfung der Verwendungsnachweise für Zuwendungen 1998 bis 2001<br />

Prüfung der Verwendung ausgereichter Zuschüsse durch das Kulturamt 1998, 2000,<br />

2002 bis 2005<br />

Geprüft wurden die vorliegenden Verwendungsnachweise <strong>und</strong> Unterlagen des<br />

Fachamtes.<br />

Die Prüfung führte zu folgenden Beanstandungen:<br />

- In den eingesehenen Unterlagen war nur ein aktueller Freistellungsbescheid des<br />

Finanzamtes für einen Zuwendungsempfänger <strong>und</strong> nur eine aktuelle<br />

Vereinssatzung enthalten.<br />

Durch das Fachamt wurden am 03.02.2006 alle Vereine angeschrieben <strong>und</strong> die<br />

gültigen<br />

Satzungen, aktuellen Auszüge aus dem Vereinsregister <strong>und</strong> die Bescheinigungen<br />

über


Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 55<br />

AZ: 205006/Sei<br />

die Gemeinnützigkeit abgefordert.<br />

- Bis zum 16.02.2006 wurden keine Berichtsvorlagen für die jeweiligen<br />

Haushaltsjahre<br />

vorgelegt.<br />

Nachfolgende Hinweise wurden durch das Fachamt zur Kenntnis genommen <strong>und</strong><br />

werden künftig beachtet:<br />

- Die Ordnungsmäßigkeit bezüglich des Antrags- <strong>und</strong> Bewilligungsverfahrens sowie<br />

der Nachweisführung ist zu verbessern.<br />

- Die Richtlinie zur allgemeinen Kunst- <strong>und</strong> Kulturförderung in der Wartburgstadt<br />

<strong>Eisenach</strong> ist umgehend zu überarbeiten. Im Sinne der Gleichbehandlung der<br />

möglichen Zuwendungsempfänger im Kulturbereich wird empfohlen, den Pkt. 3.3<br />

der Richtlinie hinsichtlich des Nachweises der Gemeinnützigkeit zu verändern <strong>und</strong><br />

den Schwerpunkt auf die eingereichten Projekte/Maßnahmen zu legen.<br />

Prüfbericht 10/06 vom 14.06.2006<br />

Nachprüfung Haushaltsjahr 2005: Vergaben Hhst. 30020.57000 (Jubiläen, Stadtkulur -<br />

weitere Verwaltungs- u. Betriebsausgaben) <strong>und</strong> ausgewählte Vergaben in den<br />

Haushalts-jahren 2003 bis 2005<br />

Die Prüfung umfasste 22 Vergaben in den genannten Haushaltsjahren.<br />

Es wurde festgestellt, dass zu Beginn der Prüfung die Vergabevermerke nach § 30<br />

VOL nicht vollständig vorlagen.<br />

Die fehlenden Vermerke wurden während der Prüfung nachgereicht. Durch das RPA<br />

wurden Hinweise gegeben, die künftig zu beachten sind.<br />

Bei zwei Freihändigen Vergaben wurde nur ein Angebot eingeholt (§ 7 Nr. 2 Abs. 3<br />

VOL/A i.V.m. Pkt. 3.2.3. der DA 110/2002).<br />

Durch das Fachamt wurde begründet, warum die Vergabe an die ausgewählte Firma<br />

erfolgte. Die Beanstandung bleibt bestehen.<br />

Weiterhin wurde beanstandet, dass eine Ausschreibung <strong>und</strong> drei Freihändige Vergaben<br />

durch Dritte realisiert wurden.<br />

Im Fachamt erfolgte eine entsprechende Information an die Mitarbeiter, dass die<br />

Erteilung von Aufträgen durch Dritte nicht möglich ist.<br />

Folgende Hinweise wurden gegeben:<br />

- Die Möglichkeit des Erwerbs eines Gestaltungshandbuches für die Umsetzung<br />

eines einheitlichen Erscheinungsbildes sollte geprüft werden.<br />

Durch das Fachamt wurde mitgeteilt, dass bei der Realisierung eines<br />

Gestaltungshand-buches alle Bereiche der Stadtverwaltung einfließen sollten bzw.<br />

darüber hinaus geprüft werden muss, ob die Tourismus <strong>Eisenach</strong> GmbH <strong>und</strong> auch<br />

andere Einrichtungen der Stadt eingeb<strong>und</strong>en werden können.<br />

- Die Gestaltung <strong>und</strong> die Druckformenherstellung des <strong>Eisenach</strong>er Kulturkalenders<br />

wird seit 1996 von derselben Firma ausgeführt. Dies beruhte auf einer<br />

Gr<strong>und</strong>verabredung mit der Verwaltungsspitze aus dem Jahr 1996.


Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 56<br />

AZ: 205006/Sei<br />

Das RPA empfiehlt dem Fachamt, diese Beauftragung dem Stadtrat vorzulegen <strong>und</strong><br />

von diesem bestätigen zu lassen.<br />

Das Fachamt teilte mit, dass eine Beschlussfassung in Bezug auf die Gestaltung<br />

<strong>und</strong> Druckformenerstellung für die Folgejahre geprüft wird.<br />

Die Ausgabe des <strong>Eisenach</strong>er Kulturkalenders wurde ab September 2006 eingestellt.<br />

Einzelplan 4 - Soziale Sicherung<br />

V e r w a l t u n g s h a u s h a l t<br />

♦ Hhst. 45560.16200 Jugendhilfe – Vollzeitpflege, Leistungen von anderen Sozialleistungsträgern<br />

( Pflegegelderstattung)<br />

Ansatz: 21.200,00 €<br />

Soll: 35.514,69 € Mehreinnahme: 14.314,69 €<br />

Durch die Erlaubnis die Einwohnermeldedatei einzusehen, wurden alle kostenerstattungspflichtigen<br />

Einzelfälle der wirtschaftlichen Jugendhilfe geprüft. Dabei wurde in<br />

einem Fall festgestellt, dass eine Kindesmutter bereits seit 2002 nicht mehr in <strong>Eisenach</strong><br />

lebt, so dass die zu Unrecht vom Landratsamt Wartburgkreis geforderte Kostenerstattung<br />

über 14.093,06 € zurückgefordert werden konnte.<br />

In einem weiteren Fall erbrachte eine gewährte Rentennachzahlung an die Leistungsbehörde<br />

(Landratsamt Muldentalkreis) eine Rückforderung von insgesamt 3.210,56 €.<br />

Diese Einnahmen sind nicht planbar.<br />

♦ Hhst. 45570.16200 Jugendhilfe – Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform – Erstattung<br />

von anderen Sozialleistungsträgern (Heimkosten)<br />

Ansatz: 115.000,00 €<br />

Soll: 148.001,62 € Mehreinnahme: 33.001,62 €<br />

Die Gr<strong>und</strong>lage für den Haushaltsansatz bilden die Rechnungsergebnisse vergangener<br />

Jahre. Durch einen Wechsel in der örtlichen Zuständigkeit ergab sich eine Kostenerstattungsforderung<br />

für 2 Kinder in Höhe von 15.690,03 €. Bei einem weiteren Fall konnte<br />

das kostenerstattungspflichtige Jugendamt ermittelt werden. Dieser Einzelfall brachte eine<br />

Gesamteinnahme von über 28.000,00 €.<br />

♦ Hhst. 46081.53000 Kindertreff „<strong>Eisenach</strong>-Nord“, Mieten <strong>und</strong> Pachten i. V. m.<br />

Hhst. 46081.11170 Betreuungskosten<br />

Ansatz: 11.900,00 €<br />

Soll: 0,00 € Minderausgabe/ -einnahme:<br />

11.900,00 €<br />

Seit der Eröffnung des Kindertreffs in <strong>Eisenach</strong>-Nord können, aufgr<strong>und</strong> der Vereinbarung<br />

mit der Städtischen Wohnungsgesellschaft mbH <strong>Eisenach</strong>, die Räumlichkeiten genutzt<br />

werden. Dem gegenüber stehen die Einnahmen für die Betreuung der Kinder.<br />

Finanzielle Mittel fließen hierbei nicht. Die Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben werden nur<br />

buchungsmäßig nachgewiesen. Im Haushaltsjahr 2005 wurde durch das Fachamt<br />

versäumt, die entsprechenden Buchungen vorzunehmen.


Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 57<br />

AZ: 205006/Sei<br />

♦ Hhst. 48100.24300 Vollzug des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG), Leistungen von<br />

Unterhaltsverpflichteten (übergeleitete Unterhaltsansprüche)<br />

Ansatz: 150.000,00 €<br />

Soll: 184.878,75 € Mehreinnahme: 34.878,75 €<br />

Durch den Einsatz eines weiteren Sachbearbeiters <strong>und</strong> die zunehmende Rechtssicher-heit<br />

der Bearbeiter konnte die Zahl der zu bearbeitenden Einzelfälle erhöht werden.<br />

♦ Hhst. 41208.25110 Eingliederungshilfe, Kostenbeiträge/Aufwendungsersatz in<br />

Einrichtungen (häusliche Ersparnis)<br />

Ansatz: 63.000,00 €<br />

Soll: 21.765,57 € Mindereinnahme: 41.234,43 €<br />

Die Zahlung der häuslichen Ersparnis erfolgte in den meisten Fällen (Heimbewohner) durch die<br />

Verrechnung mit dem Taschengeld.<br />

Durch die Anwendung des PROSOZ-S Programmes ist damit die Umsetzung des<br />

Bruttoprinzips nicht gegeben.<br />

Feststellungen aus Prüfberichten <strong>und</strong> Prüfvermerken<br />

Prüfbericht 09/05 vom 24.05.2005<br />

Prüfung der Eingliederungshilfe – UA 41270, Erstattung des Landes<br />

Die Prüfung erstreckte sich auf den Verwendungsnachweis 2004 gegenüber dem<br />

Landesamt für Soziales <strong>und</strong> Familie. Die Ordnungsmäßigkeit des<br />

Verwendungsnachweises <strong>und</strong> die zweckentsprechende Verwendung der Mittel konnten<br />

bestätigt werden.<br />

Die späte Verrechnung des gezahlten Vorschusses für den Monat Dezember 2004 im<br />

April 2005 wurde beanstandet.<br />

Durch das Rechnungsprüfungsamt wurden dem Fachamt folgende Hinweise gegeben:<br />

- Durch das Fachamt ist verstärkt Einfluss zu nehmen, dass die Betreuung der<br />

Klienten im<br />

Rahmen der bewilligten Betreuungseinheiten von möglichst einem Betreuer<br />

geleistet<br />

wird.<br />

- Bei Abweichungen zwischen der Rechnungslegung <strong>und</strong> der<br />

Betreuungsdokumentation ist die Anerkennung der Rechnung zu begründen.<br />

Vorschusszahlungen sind künftig zeitnah zu verrechnen.<br />

Das Fachamt stimmt den Empfehlungen zu.


Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 58<br />

AZ: 205006/Sei<br />

Prüfbericht 07/06 vom 16.06.2006<br />

Jugendhilfe – UA 45410 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen<br />

(1. Halbjahr 2005)<br />

Für die Inanspruchnahme von Angeboten zur Förderung von Kindern in<br />

Tageseinrichtungen können Teilnahme- oder Kostenbeiträge festgesetzt werden. Bei<br />

unzumutbarer Belastung der Eltern soll der Beitrag auf Antrag vollständig oder teilweise<br />

erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.<br />

Die Prüfung erstreckte sich darauf, ob die Kostenübernahme ordnungsgemäß erfolgt<br />

ist.<br />

Sie führte zu nachfolgenden Beanstandungen:<br />

- Die Gebührensatzungen der Freien Träger lagen nicht vollständig vor.<br />

Durch das Fachamt wurden die Unterlagen umgehend angefordert.<br />

- Die Arbeitsgr<strong>und</strong>lagen sowie Arbeitsunterlagen sind nicht ausreichend. Es kommt<br />

ein<br />

EDV-Programm zu Einsatz, welches nicht mehr gepflegt wird.<br />

Auf Gr<strong>und</strong> anstehender Gesetzesänderungen im Jahr 2005 wurde von einer<br />

Aktualisie-<br />

rung abgesehen.<br />

Das Fachamt teilt in der Stellungnahme mit, dass derzeit Gespräche mit der Abt.<br />

10.2<br />

(Organisation/EDV) stattfinden.<br />

- Die Einkommensberechnung wurde im Prüfungszeitraum nicht entsprechend § 82<br />

SGB<br />

XII i.V.m. Nr. 82.06 der Sozialhilferichtlinien vorgenommen.<br />

Finanzielle Auswirkungen wurden festgestellt.<br />

Es wurde empfohlen, zu prüfen, ob die Eigenschadensversicherung der Stadt in<br />

Anspruch genommen werden kann.<br />

Das Fachamt informierte am 21.09.2006 darüber, dass ein Jahr komplett überprüft<br />

wurde. Die Summe beträgt zu diesem Zeitpunkt r<strong>und</strong> 34.000 €. Nach Abschluss der<br />

amtsinternen Prüfung wird der Schaden angemeldet.


Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 59<br />

AZ: 205006/Sei<br />

Das Fachamt bestätigte, dass die Mitarbeiter jederzeit bereit sind, an entsprechenden<br />

Schulungen teilzunehmen. Jedoch lagen dem Amt keine Angebote zum § 90 SGB VIII<br />

vor.<br />

Einzelplan 5 - Ges<strong>und</strong>heit, Sport, Erholung<br />

V e r w a l t u n g s h a u s h a l t<br />

♦ Hhst. 56060.16520 Sportplatzanlagen, Erstattung Sportbad EA GmbH (Personalkosten)<br />

Ansatz: 100.000,00 €<br />

Soll: 57.994,25 € Mindereinnahme: 42.005,75 €<br />

Durch das Fachamt wurden die Personalkosten mit Forderungen gegenüber der Kämmerei<br />

verrechnet.<br />

Es wird beanstandet, dass das Bruttoprinzip nicht beachtet wurde. B<br />

Feststellungen aus Prüfberichten <strong>und</strong> Prüfvermerken<br />

Prüfbericht 26/05 vom 02.11.2005<br />

Belegmäßige Nachprüfung 2004/2005 – Verpachtung von Reklameflächen<br />

Prüfungsgr<strong>und</strong>lagen waren der Vertrag vom Dezember 1990 sowie die Belegablage<br />

<strong>und</strong> die Pachtabrechnungen für 2003 <strong>und</strong> 2004.<br />

Eine Prüfung der Richtigkeit der angegebenen Umsatzzahlen als Gr<strong>und</strong>lage für die<br />

Einnahmenfestsetzung war durch das Rechnungsprüfungsamt nicht möglich.<br />

Es lagen keine entsprechenden Unterlagen vor.<br />

Es wurde beanstandet, dass die sachliche <strong>und</strong> rechnerische Richtigkeit durch das<br />

Fachamt bestätigt wurde, obwohl eine Prüfung nicht durchgeführt wurde.<br />

Durch das Fachamt wurde in der Folge mitgeteilt, dass die abgeforderten Unterlagen<br />

nun vollständig vorliegen. Die Prüfung der Unterlagen durch das Fachamt ergab, dass<br />

keine Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden.<br />

Das Rechnungsprüfungsamt behält sich eine Nachprüfung vor.<br />

Einzelplan 6 - Bau- <strong>und</strong> Wohnungswesen, Verkehr<br />

V e r m ö g e n s h a u s h a l t<br />

♦ Hhst. 66000.34785 B<strong>und</strong>esstraßen / EA-Mitte Einnahme aus der Abwicklung von<br />

Baumaßnahmen<br />

Ansatz: 80.280,00 €


Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 60<br />

AZ: 205006/Sei<br />

Soll: 14.718,02 € Mindereinnahme: 65.561,98 €<br />

Bei der geplanten Einnahme handelt es sich um den Anteil eines Anliegers.<br />

Gr<strong>und</strong>lagen für die Einstellung der Einnahme waren die Verwaltungsvereinbarung zwischen<br />

dem Autobahnamt <strong>und</strong> der Stadtverwaltung zum Ausbau der Anschlussstelle, ein<br />

Erschließungsvertrag mit einem Anlieger <strong>und</strong> die vereinbarte Kostenteilung zwischen dem<br />

Thüringer Landesamt für Straßenbau, der Stadt <strong>und</strong> dem Anlieger.<br />

Die ausgewiesene Mindereinnahme ist darauf zurückzuführen, dass das Landesamt für<br />

Straßenbau im Jahr 2005 nur eine 1. Abschlagsrechnung übergab , aus der sich der ins Soll<br />

gestellte Anteil des Anliegers ergibt.<br />

Feststellungen aus Prüfberichten <strong>und</strong> Prüfvermerken<br />

Prüfbericht 45/2005 vom 08.12.2005<br />

Maßnahmeprüfung Stützwand im Zuge der Fritz-Koch-Straße (oberhalb des Prinzenteiches)<br />

1. BA, nach Abschluss der Maßnahme<br />

Zu beanstanden war die Beantragung <strong>und</strong> Bildung der HAR in Vorjahren, da keine vertragliche<br />

Bindung der Mittel gegeben war.<br />

Prüfbericht 46/2005 vom 30.12.2005<br />

- Beendigung des Geschäftsbesorgungs- <strong>und</strong> Erschließungsvertrages zum Wohngebiet<br />

Karlskuppe <strong>und</strong> dessen Abwicklung<br />

- Prüfung der ordnungsgemäß dokumentierten Übernahme der Unterlagen im Zuge der<br />

Beendigung des Vertrages durch die Stadt<br />

Die ordnungsgemäße <strong>und</strong> dokumentierte Übernahme sowie die damit verb<strong>und</strong>ene Prüfung der<br />

Unterlagen des Erschließungsträgers konnte nicht bestätigt werden.<br />

Vielmehr wurde festgestellt <strong>und</strong> beanstandet, dass<br />

- eine Kontrolle der Einhaltung der städtischen Vorgaben bei Gr<strong>und</strong>stücksverkäufen nicht<br />

nachvollziehbar <strong>und</strong> die Einhaltung der Vorgaben nicht im vollen Umfang gewährleistet war,<br />

- die zu verrechnenden gegenseitigen Ansprüche der Vertragspartner (Stadt <strong>und</strong><br />

Erschließungsträger ) nicht belegt sind<br />

- die Haushaltsklarheit während der Vertragsdauer <strong>und</strong> bei der Abwicklung des Vertrages<br />

nicht gewahrt wurde<br />

- Auszahlungsanordnungen keine begründenden Unterlagen beigefügt wurden<br />

- Verzugszinsen <strong>und</strong> Mahngebühren in Kauf genommen wurden<br />

- die Vergabeordnung nicht beachtet wurde<br />

- die Aktenführung im Zusammenhang mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses<br />

nicht geordnet wurde <strong>und</strong> somit nicht ersichtlich ist, welche Originalunterlagen<br />

wem übergeben wurden <strong>und</strong> wer seitens der Stadt mit der Verfolgung der sich ergebenden<br />

Aufgabenkreise beauftragt worden ist.<br />

Die Beanstandungen <strong>und</strong> Feststellungen konnten größtenteils nicht ausgeräumt bzw. aufgeklärt<br />

werden.<br />

Eine Klärung einzelner Fragen wird noch als notwendig erachtet <strong>und</strong> im Dezernat weiter<br />

verfolgt.<br />

Prüfbericht 27/2006 vom 30.06.2006<br />

Nachprüfung Maßnahme Marktgasse<br />

Im Ergebnis der Prüfung war zu beanstanden, dass<br />

- keine Kostenfortschreibung auf Gr<strong>und</strong>lage der DIN 276 für den Teil Freianlagen vorliegt


Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 61<br />

AZ: 205006/Sei<br />

- von 23 geprüften Rechnungen 12 nicht bestätigt werden konnten, da die rechnerische<br />

Richtigkeit (5 Fälle) nicht gegeben war bzw. vorliegende Zahlungsgr<strong>und</strong>lagen Mängel<br />

aufwiesen.<br />

- in einem Fall ein gewährtes Skonto von 20,90 € nicht geltend gemacht wurde<br />

- formelle Vorgaben für Vergabeverfahren, wie das Anlegen einer Vergabeakte, Fertigen von<br />

Vergabevermerken für alle Leistungen, die Trennung der personellen Verantwortlichkeiten<br />

von Vergabeverfahren <strong>und</strong> Maßnahmenbetreuung unbeachtet blieben<br />

- Planungs- <strong>und</strong> Betreuungsleistungen für Freianlagen <strong>und</strong> Verkehrswegebau als Vertragserweitung<br />

zu den Verträgen Karl- <strong>und</strong> Querstraße vergeben wurden, obwohl es sich<br />

um eine eigenständige Maßnahme handelt<br />

- 3 Rechnungen zur Anweisung gelangten, obwohl keine entsprechende Auftragsdokumentation<br />

vorliegt (Verstoß gegen § 31 Abs. 2 ThürKO - Gr<strong>und</strong>satz Schriftform)<br />

- die 2-Monatsfrist zur zweckentsprechenden Verwendung von Fördermitteln nicht durchgängig<br />

eingehalten wurde<br />

- Materiallieferungen nicht direkt für die Maßnahme eingesetzt <strong>und</strong> Ersatzleistungen aufgr<strong>und</strong><br />

Vandalismus über die Maßnahme abgerechnet wurden.<br />

Die aufgeführten Beanstandungen konnten durch die Stellungnahme des Fachamtes<br />

nicht ausgeräumt werden bzw. wurden bestätigt<br />

Prüfbericht 37/2006 vom 12.09.2006<br />

Maßnahmeprüfung Wartburgauffahrt<br />

Die Prüfung führte zu folgenden Feststellungen <strong>und</strong> Beanstandungen:<br />

- Für das Jahr 2004 waren keine Mittel für die vorbereitende Planung veranschlagt,<br />

obwohl der desolate Zustand der Wartburgauffahrt über Jahre bekannt war.<br />

Deshalb wurde die Finanzierung über außer- <strong>und</strong> überplanmäßige Ausgaben gesichert,<br />

obwohl in 2 Fällen die Deckung nicht gewährleistet war.<br />

Die Voraussetzungen des § 58 Abs. 1 ThürKO, Unabweisbarkeit <strong>und</strong> Gewährleistung<br />

der Deckung, waren somit nicht gegeben.<br />

- Die Abstimmung zwischen den Fachämtern bezüglich des Eigenanteiles wies Defizite auf.<br />

- Ein erhöhter Materialpreis wurde akzeptiert, obwohl billigeres Material eingebaut<br />

wurde. Der Empfehlung, die sich daraus ergebende Mehrausgabe von 602,11 € zurückzufordern<br />

kam das Fachamt mit der Begründung, die Firma habe unentgeltlich Wildschäden<br />

im Bankettbereich beseitigt, nicht nach.<br />

Eine Verflechtung der Leistungen ist nicht gerechtfertigt.<br />

- Die Beauftragung von Vermessungsleistungen erfolgte ohne Mitzeichnung der<br />

Finanzverwaltung <strong>und</strong> des Rechnungsprüfungsamtes.<br />

- Beauftragte Alternativpositionen waren nicht dokumentiert.<br />

Die Beanstandungen hinsichtlich der nicht gewährleisteten Deckung der außer- bzw.<br />

überplanmäßigen Ausgaben konnten die Ämter mit ihren Stellungnahmen, in denen die<br />

Verfahrensweise aufgr<strong>und</strong> der Bedeutung der Maßnahme <strong>und</strong> der in Aussicht gestellten<br />

Förderung dargestellt wurden, nicht ausräumen.<br />

Der Antrag zur Bereitstellung der außerplanmäßigen Ausgabe bzw. die entsprechende<br />

Beschlussvorlage zur überplanmäßigen Ausgabe waren auf Anweisung zu erstellen, obwohl<br />

noch keine Deckungsmöglichkeiten nachgewiesen werden konnten. Die Änderung der<br />

Beschlussvorlage <strong>und</strong> damit der ausgewiesene fehlerhaft ermittelte Eigenanteil war nicht mit<br />

dem Fachamt abgestimmt.<br />

Die weiteren Beanstandungen wurden anerkannt <strong>und</strong> zugesagt diese bei zukünftigen<br />

Maßnahmen<br />

zu berücksichtigen.<br />

Prüfvermerk 01/05-14.4 vom 07.10.2005<br />

AAO Honorar Architekturbüro / Beleg Nr. 0044 / Betrag: 3.990,00 €


Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 62<br />

AZ: 205006/Sei<br />

Mit der Anweisung erfolgte die Bezahlung der Leistungen für den ersten Bauabschnitt<br />

„Sanierung Stadtschloss“, Leistungsphase 9, aus Haushaltsmitteln der Vorjahre. Beanstandet<br />

wurde, dass bis zur Vorlage des Verwendungsnachweises für den 1. Bauabschnitt im Jahr<br />

2004 keine Honorarschlussrechnung abgefordert bzw. vorgelegt wurde, so dass die<br />

notwendigen Mittel nicht im Verwahrkonto zur Verfügung standen.<br />

Das Fachamt führte diesbezüglich aus, dass aufgr<strong>und</strong> des Ausscheidens des vorab zuständigen<br />

Mitarbeiters keine genauen Aussagen zum Sachverhalt getroffen werden können.<br />

Urspünglich war vorgesehen, die Leistungsphase 9 nach Abschluss der Gesamtmaßnahme<br />

abzurechnen, was sich aufgr<strong>und</strong> der langen Bauzeit jedoch als nicht praktikabel erwies.<br />

Prüfvermerk 08/05-14.4 vom 15.06.2005<br />

Verwendungsnachweis <strong>Eisenach</strong> Nord – Kuhgehänge Planung Nordplatz<br />

Bewilligung 6161 6502/96<br />

Zu beanstanden war, dass Ausgaben geleistet wurden, bevor die entsprechenden Einnahmen<br />

kassenwirksam wurden.<br />

Durch das Fachamt wurde ausgeführt, dass die Mittelbewirtschaftung in der Verantwortung des<br />

Maßnahmebetreuers lag.<br />

In der Folge wurde das Fachamt aufgefordert, festgestellte Mängel bei der Bearbeitung durch<br />

den Maßnahmebetreuer bei der Honorarfestsetzung zu berücksichtigen.<br />

Dazu führte das Fachamt aus, dass der Mangel in der Mittelbewirtschaftung dem<br />

Maßnahmebetreuer nicht zweifelsfrei anzulasten sei, da auch beim Zuwendungsgeber eine<br />

zeitnahe Bearbeitung der Zuweisungen nicht gegeben war.<br />

Weiterhin wurde dargelegt, dass der Maßnahmebetreuer nicht alle von ihm erbrachten<br />

Leistungen in Rechnung gestellt habe <strong>und</strong> deshalb von einer Honorarkürzung Abstand<br />

genommen wurde.<br />

Das RPA beanstandet ein solches nicht beziffertes gegenseitiges Aufrechnen von Leistungen,<br />

da es dem Bruttoprinzip widerspricht.<br />

Prüfvermerk 10/05 -14.4 vom 18.11.2005<br />

VNW Private Sanierungsmaßnahmen Sanierungsträgertätigkeit 2004, Bewilligung 6161<br />

5078/03<br />

Mit der Zahlung eines Teilbetrages des Sanierungsträgerhonorars für 2004 aus dem HAR 2003<br />

wurde der Gr<strong>und</strong>satz der Jährigkeit nicht beachtet.<br />

Prüfvermerk 11/05 -14.4 vom 28.11.2005<br />

Hhst. 61500.94008 Sanierung Schloss / Honorarrechnung / Betrag 6.208,70 € /, Beleg 0056<br />

<strong>und</strong><br />

Prüfvermerk 13/05 -14.4 vom 09.12.2005<br />

Hhst. 61500.94008 Sanierung Schloss / Honorarrechnung Ingenieur Betrag 37.848,46 € Beleg<br />

0057<br />

Die lange Bearbeitungsdauer für die Prüfung der Rechnungen durch das Fachamt (April –<br />

November bzw. <strong>August</strong> – Dezember 2005) wurde beanstandet.<br />

Zur erst genannten Leistung wurde eine Empfehlung zur Aktualisierung des Vertrages gegeben,<br />

um eine zeitnahe <strong>und</strong> abschnittsweise Abrechnung zu erreichen.<br />

Dieser Empfehlung wurde 2006 entsprochen.


Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 63<br />

AZ: 205006/Sei<br />

Prüfvermerk 14.2/003/2005 vom 29.04.2005 Visaprüfung;<br />

Soll Nr. 502230 vom 01.02.2004 / Hhst. 61500.96012 / Gestaltung Karl- <strong>und</strong> Querstraße /<br />

Betrag: 10.956,05 € - Umverlegung Gasleitung<br />

in Verbindung mit<br />

Prüfvermerk 14.2/018/2004 vom 04.10.2004 Visaprüfung;<br />

Soll Nr. 521896 vom 30.07.2004 / Gestaltung Karl-<strong>und</strong> Querstraße Kostenteilung<br />

Umverlegung von Leitungen der Gasversorgung zwischen Stadt <strong>und</strong> Stadtwerken /<br />

Betrag: 30.802,15 €<br />

Die genannten Auszahlungsanordnungen wurden nicht abgezeichnet, da der Konzessionsvertrag<br />

mit der EVB GmbH bei der Abrechnung teilweise unberücksichtigt blieb <strong>und</strong> es keine schriftliche<br />

Vereinbarung zwischen Stadt <strong>und</strong> Stadtwerken zur Kostenteilung gab.<br />

Trotz der Beanstandungen wurde die Anweisung vorgenommen.<br />

Hinsichtlich der Kostenteilung berief sich das Fachamt auf einen Vermerk vom 30.01.2002,<br />

der jedoch eine diesbezügliche Vereinbarung nicht ersetzt.<br />

Seitens des Fachamtes konnte die Konzessionsproblematik nicht geklärt werden.<br />

In der Folge erging die Entscheidung, die Anweisung vorzunehmen.<br />

Prüfvermerk 14.2/009/2005 vom 31.08.2005<br />

Nachprüfung der Auszahlungsanordnungen der Hhst. 61500.96014 für das Haushaltsjahr 2004 im<br />

Rahmen der Prüfung des Verwendungsnachweises - „Karlsplatz“ Workshop zur Gestaltung –<br />

Die Nachprüfung der Auszahlungsordnungen führte zu folgenden Beanstandungen:<br />

- Die rechnerische Richtigkeit der Rechnungen wurde nicht ordnungsgemäß festgestellt <strong>und</strong><br />

dokumentiert, woraus 2 fehlerhafte Anweisungsbeträge resultieren.<br />

- Die Bestätigung der sachlichen <strong>und</strong> rechnerischen Richtigkeit auf den Auszahlungsanordnungen<br />

erfolgte durch Mitarbeiter, die nicht die entsprechende Befugnis besaßen.<br />

- Es wurden Leistungen abgerechnet <strong>und</strong> akzeptiert, die nicht durch den Auftrag gedeckt<br />

waren (Verstoß gegen § 31 Abs. 2 ThürKO).<br />

Die Stellungnahmen der Fachämter liegen vor. Sie räumen die Beanstandungen nicht aus.<br />

Prüfvermerk 14.2/010/2005 vom 17.10.2005<br />

Ingenieurvertrag zur Maßnahme „Gewässer II. Ordnung Roter Bach – Hochwasserschutz“<br />

Die mangelhafte Ermittlung des vertraglich vereinbarten vorläufigen Gesamthonorars, die Bildung des<br />

HAR aus 2004 <strong>und</strong> Vorjahren ohne entsprechende vertragliche Gr<strong>und</strong>lagen sowie die Abrechnung der<br />

Leistungen aus dem erst im Jahr 2005 geschlossenen Vertrag über den HAR waren zu beanstanden.<br />

In der Stellungnahme des Fachamtes werden die Beanstandungen als unbegründet abgewiesen.<br />

Diese Auffassung kann nicht geteilt werden.<br />

Prüfvermerk 14.2/ 011/2005 vom 21.10.2005<br />

Verwahrkonto 1062 Karl- <strong>und</strong> Querstraße (Privatmaßnahmen) Visaprüfung – AAO (Abgang) Soll- Nr.<br />

004384 / 001 – Betrag: 1.913,36 €<br />

in Verbindung mit<br />

Prüfvermerk 14.2/005/2005 vom 09.05.2005, Belegprüfung VW 1062.4 VW<br />

Im Ergebnis der Prüfung wurde die mangelhafte Überwachung der zu verwaltenden finanziellen Mittel, die<br />

fehlerhafte Buchungen zur Folge hatte, beanstandet.<br />

Der Sachverhalt wurde durch das Fachamt bestätigt.<br />

Das Verwahrkonto wurde mit Zahlung von 3.032,83 € aufgelöst, ein noch zu zahlender Restbetrag von<br />

867,54 € aus der Haushaltsstelle 61500.96012 angewiesen.<br />

Dieser Betrag resultiert aus einer Überzahlung an eine Baufirma in Höhe von 802,69 € <strong>und</strong> einer<br />

überhöhten Rückzahlung für eine Privatmaßnahme in Höhe von 64,85 € im Jahr 2003.


Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 64<br />

AZ: 205006/Sei<br />

Bezüglich der Überzahlung der zwischenzeitlich insolventen Baufirma wurde eine entsprech-ende<br />

Anforderung an den Insolvenzverwalter gestellt.<br />

Auf die Rückforderung der 64,85 € wurde seitens des Fachamtes verzichtet.<br />

Derzeit beläuft sich der Verlust aufgr<strong>und</strong> der unsachgemäßen Überwachung des Verwahrkontos<br />

auf 867,54 €.<br />

Prüfvermerk 14.2/006/2005 vom 25.06.2005<br />

Visaprüfung Hhst. 63000.96029 Trenkelhofer Straße<br />

AAO Soll-Nr. 512607 – Betrag: 329,90 €, AAO Soll-Nr. 512614 – Betrag: 4.195,02 €<br />

Die Skontofrist wurde um 18 Tage überschritten, so dass ein Skontobetrag von insgesamt 90,50 € nicht<br />

geltend gemacht werden konnte.<br />

Dieser Sachverhalt war zu beanstanden.<br />

Prüfvermek 14.2/001/2006 vom 10.01.2006<br />

Buchung des Betrages 1.653,00 € in der Hhst.63390.65500 (Stützmauerprüfung)<br />

in Verbindung mit<br />

Prüfvermerk 14.2/007/2005 Visaprüfung – AAO Soll-Nr. 511930– Hhst.61500.96012 über<br />

1.653,00 € / Auswechslung Glasscheibe Treppe Rathauskeller<br />

Die Auswechslung der Glasscheibe wurde ursprünglich dem Vermögenshaushalt zugeordnet<br />

<strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong> der Beanstandung des Sachverhaltes im Dezember 2005 in die Haushalts-stelle<br />

63390.65500 – „Stützmauerprüfung“ – umgebucht.<br />

Diese Umbuchung war ebenfalls zu beanstanden, da es sich um eine Unterhaltungsleistung<br />

handelte. Eine Zuordnung in die Gruppierung 51 „Unterhaltung des sonstigen<br />

unbeweglichen Vermögens“ wäre sachgerecht gewesen.<br />

Prüfvermerk 14.2/014/2005 vom 21.11.2005<br />

Visaprüfung Trenkelhofer Straße / Hhst. 63000/000.96029<br />

Soll-Nr. 529689 / Betrag: 2.011,47 € / Rechnung IB / Absteckung der Hauptachsen sowie Umprojektierung<br />

Entwässerung<br />

Die Leistungen wurden erbracht, abgerechnet <strong>und</strong> angewiesen, obwohl kein schriftlicher Auftrag vorlag.<br />

Der Verstoß gegen den § 31 Abs. 2 ThürKO ist zu beanstanden.<br />

Prüfvermerk 14.2/02/2006 vom 11.01.2006<br />

Hhst. 69040.96000 Regenrückhaltebecken Stregda, Abrechnung Besonderer Leistungen durch das<br />

Ingenieurbüro, Nachtrag 14.900,55 €<br />

Im Rahmen der Visaprüfung wurden der späte Abschluss der Nachtragsvereinbarung (7-8 Monate nach<br />

Erbringen der Leistungen) <strong>und</strong> die Bezahlung von 216,00 € (netto) ohne Vorliegen einer schriftlichen<br />

Vereinbarung beanstandet.<br />

Das Fachamt führte aus, dass sich die Bestätigung des Nachtrages aufgr<strong>und</strong> von Differenzen mit dem<br />

Auftragnehmer zu den angebotenen Bearbeitungszeiten verzögerte.<br />

Prüfvermerk 14/2006/14.2 vom 29.06.2006 Nachprüfung Maßnahme Sophienstraße<br />

Besondere Leistungen des Ingenieurbüros wurden nicht schriftlich beauftragt <strong>und</strong> die Kostenteilung mit<br />

den Stadtwerken bezüglich der Untersuchung zur Kampfmittelfreiheit nicht schriftlich vereinbart, was zu<br />

beanstanden war.<br />

Das Fachamt führte aus, bei künftigen Maßnahmen die beanstandeten Sachverhalte zu berücksichtigen.<br />

Prüfvermerk 15/2006/14.2 vom 29.06.2006 Maßnahme Stadtbeleuchtung in der Sophienstraße


Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 65<br />

AZ: 205006/Sei<br />

Fehlende Aufmaße sowie mangelhafte Mengennachweise <strong>und</strong> Rechnungslegung führten zu einer<br />

Mindereinnahme bei den Stadtwerken <strong>Eisenach</strong> von ca. 170,00 €.<br />

Ein Nachtrag wurde erst nach der Rechnungslegung durch die Stadtwerke erstellt.<br />

Auf eine Nachberechnung wird seitens der Stadtwerke verzichtet.<br />

Prüfvermerk 19/2006/14.2 vom 18.08.2006<br />

Ordnungsmaßnahme Schiffsplatz <strong>und</strong> Kirchenvorplatz St. Annen / Erschließung Bibliothek unter<br />

Berücksichtigung des Verwendungsnachweises<br />

Prüfvermerk 20/2006/14.2 vom 21.08.2006<br />

Ordnungsmaßnahme Schiffsplatz <strong>und</strong> Kirchenvorplatz St. Annen/Erschließung<br />

Bibliothek / Feststellungen im Rahmen der Prüfung des Verwendungsnachweises<br />

für die Bauabschnitte 1-3<br />

Mit Prüfvermerk 14.2/014/2001 wurde bereits die Bildung der Kasseneinnahmereste <strong>und</strong><br />

Haushaltsausgabereste für die Jahre 1998-2001 beanstandet, da die Gr<strong>und</strong>sätze der<br />

§§ 7 Abs. 1 <strong>und</strong> 19 Abs. 2 ThürGemHV keine Beachtung fanden.<br />

Die fehlerhaft gebildeten Reste wurden in den Jahren 2002-2005 zur Umsetzung der Maßnahme<br />

eingesetzt.<br />

Die Mittelbewirtschaftung in den Folgejahren bleibt jedoch zu beanstanden.<br />

Bei der Veranschlagung weiterer Mittel wurden sowohl einnahmeseitig als auch ausgabeseitig die<br />

Vorgaben der Bewilligungen überschritten <strong>und</strong> nach Abschluss der Maßnahme mehr Fördermittel<br />

abgerufen, als auf Gr<strong>und</strong> der tatsächlichen Kosten hätten in Anspruch genommen werden können.<br />

Der Betrag der zurückzuzahlenden Fördermittel wurde fehlerhaft ermittelt <strong>und</strong> aus einer falschen<br />

Haushaltsstelle angewiesen.<br />

Aufgr<strong>und</strong> einer mangelhaften Haushaltsüberwachung kam es zu Fehlbuchungen im Verwahrkonto bzw. in<br />

der Haushaltsstelle.<br />

Skontobeträge von insgesamt 61,49 € wurden nicht geltend gemacht.<br />

Der Empfehlung, Einbehalte für die Maßnahme, die ursprünglich in 2 Verwahrkonten verwaltet worden<br />

sind, in einem Verwahrkonto zu führen, wurde entsprochen.<br />

Beim vorgelegten Verwendungsnachweis erfolgten fehlerhafte Angaben bei den tat-sächlichen<br />

Einnahmen sowie in den Einzelaufstellungen der Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben.<br />

Für den 1. BA konnte die Vorlage von Originalrechnungen nicht bestätigt werden.<br />

Die 2-Monatsfrist zur zweckentsprechenden Verwendung von Fördermitteln wurde bei 9 von 11<br />

Fördermittelabrufen nicht eingehalten.<br />

Prüfvermerk 12/2005-14.2 vom 04.11.2005<br />

Bestandserfassung der Baumaterialien des Tiefbauamtes<br />

Es wurde festgestellt, dass<br />

- eine Bestandserfassung nicht möglich war,<br />

- eine ordnungsgemäße Lagerhaltung <strong>und</strong> –bewirtschaftung nicht gegeben war <strong>und</strong><br />

- die Zuständigkeiten nicht eindeutig geregelt waren. B<br />

Diese Feststellungen wurden vom Fachamt bestätigt.<br />

Die Umsetzung der Empfehlungen des RPA zur Organisation <strong>und</strong> Nachweisführung wurden<br />

unter Hinweis auf die Personalsituation als nicht realisierbar eingeschätzt.<br />

Die Lagerbewirtschaftung soll durch die Stadtwerke erfolgen.<br />

Der Sachverhalt wird erneut aufgegriffen.<br />

Einzelplan 7 - öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung<br />

V e r w a l t u n g s h a u s h a l t


Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 66<br />

AZ: 205006/Sei<br />

♦ Hhst. 76050.14040 Sonstige Werbeeinrichtungen, Verpachtung von Reklameflächen<br />

Ansatz: 43.800,00 €<br />

Soll: 33.205,83 € Mindereinnahme:10.594,17 €<br />

Wie im Haushaltsjahr 2004 war auch im Jahr 2005 ein Rückgang der Einnahmen im<br />

Bereich der Werbung zu verzeichnen. Lt. Aussage der DSM Erfurt ist <strong>Eisenach</strong> für<br />

Werbung nicht mehr so lukrativ. Daher besteht kaum noch die Möglichkeit durch<br />

Plakatierung/Werbung entsprechende Aufträge mit der DSM zu realisieren.<br />

Durch das Fachamt ist der Planansatz künftig entsprechend den Rahmenbedingungen<br />

anzupassen. H<br />

Feststellungen aus Prüfberichten <strong>und</strong> Prüfvermerken<br />

Prüfvermerk 07/05 (14.6) vom 06.06.2005<br />

Auszahlungsanordnung vom 03.05.2005 Hhst. 76040.50001 über 462,00 € (Soll-Nr.<br />

510771) <strong>und</strong> Hhst. 76040.64110 über 73,92 € (Soll-Nr. 510772)<br />

Die Auszahlungsanordnung wurde am 03.05.2005 erstellt <strong>und</strong> lag am 06.06.2005 dem<br />

RPA zur Visakontrolle vor. Es wurde die lange Bearbeitungszeit <strong>und</strong> die späte Vorlage<br />

im RPA beanstandet.<br />

Das Fachamt erklärte, dass angeforderte fehlenden Unterlagen, nur zögerlich<br />

eingingen, was zu der langen Bearbeitungsdauer führte.<br />

Durch das RPA wurde festgestellt, dass Reparaturleistungen im Küchenbereich des<br />

Gastronomieobjektes durchgeführt wurden. Gemäß § 5 Pkt. 5a des Pachtvertrages,<br />

sind die Instandsetzungsarbeiten in diesem Bereich durch den Pächter zu tragen.<br />

Die Auszahlungsanordnung wurde storniert.<br />

Prüfvermerk 08/05 (14.6) vom 13.06.2005<br />

Auszahlungsanordnung vom 09.06.2005 Hhst. 76040.50001 über 171,37 € (Soll-Nr.<br />

514460) <strong>und</strong> Hhst. 76040.64110 über 27,42 € (Soll-Nr. 514461)<br />

Die Prüfung der Rechnung ergab, dass u.a. Reparaturarbeiten im Gaststättenbereich<br />

durchgeführt wurden. Diese Kosten sind ebenfalls durch den Pächter zu tragen.<br />

Die Rechnung wurde durch den Auftragnehmer neu gestellt, so dass sich für die Stadt<br />

<strong>Eisenach</strong> die Kosten auf 60,59 € reduzierten.<br />

Prüfvermerk 09/05 (14.6) vom 23.06.2005


Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 67<br />

AZ: 205006/Sei<br />

Auszahlungsanordnung vom 20.06.2005 Hhst. 76040.50001 über 225,26 € (Soll-Nr.<br />

515251) <strong>und</strong> Hhst. 76040.64110 über 36,04 € (Soll-Nr. 515252)<br />

Bei der Visaprüfung wurde festgestellt <strong>und</strong> beanstandet, dass kein schriftlicher Auftrag<br />

(§ 31 Abs. 2 ThürGemHV i.V.m. Pkt. 2.2.3 der DA 110/2002) <strong>und</strong> kein Vergabevermerk<br />

vorlagen (§ 30 VOL/A i.V.m. Pkt. 3.7 der DA 110/2002).<br />

In seiner Stellungnahme teilte das Fachamt mit, dass den Mitarbeitern der Einrichtung<br />

die Vergaberichtlinien bekannt sind. Sie wurden nicht beachtet. Das Fachamt geht<br />

davon aus, dass künftig im Vorfeld Abstimmungen mit dem mittelbewirtschaftenden Amt<br />

erfolgen <strong>und</strong> die Vergaberichtlinien eingehalten werden.<br />

Einzelplan 8 - Wirtschaftliche Unternehmen, Allg. Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Sonderver-<br />

mögen<br />

Feststellungen aus Prüfberichten <strong>und</strong> Prüfvermerken<br />

Prüfvermerk 13/05 (14.6) vom 06.09.2005 zum<br />

Prüfbericht des Fachamtes über städtische Liegenschaften in Fremdverwaltung vom<br />

01.08.2005 (Verwaltungsabrechnungen 2004)<br />

Es wurde festgestellt, dass bei 3 Abrechnungen<br />

Kontoführungsgebühren/Geldbeschaffg. nachgewiesen wurden.<br />

Aus den Unterlagen ging hervor, dass der Verwalter wiederholt aufgefordert wurde,<br />

zusätzliche Konten zu kündigen. Der Sachverhalt sollte geklärt werden.<br />

Bei einem Objekt wurde vermerkt, dass die Werterhaltungs- bzw. Reparaturarbeiten ein<br />

anderes Objekt betreffen könnten.<br />

Es wurde empfohlen, dass durch das Fachamt jährlich stichprobenweise<br />

Belegkontrollen bei einzelnen Objekten vorgenommen werden.<br />

Die Tabelle der Abrechnung „Verwaltung Jahresrechnung 2004“ ist rechnerisch nicht<br />

richtig.<br />

Die Beanstandungen wurden nicht vollständig ausgeräumt.<br />

Einzelplan 9 - Allgemeine Finanzwirtschaft<br />

V e r w a l t u n g s h a u s h a l t<br />

♦ Hhst. 90000.02700 Steuern, Zweitwohnungssteuer


Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 68<br />

AZ: 205006/Sei<br />

Ansatz: 36.000,00 €<br />

Soll: 23.524,70 € Mindereinnahme: 12.475,30 €<br />

Vom Urteil des Ersten Senates des B<strong>und</strong>esverfassungsgerichtes (11.10.2005) waren in der<br />

Stadt <strong>Eisenach</strong> 25 Veranlagungsfälle betroffen. Die Bescheide, die mit einem<br />

Vorläufigkeitsvermerk nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Abgabenordnung versehen waren, wurden<br />

aufgehoben. Dies führte zur Reduzierung des Anordnungssolls.<br />

6.2. Über- <strong>und</strong> außerplanmäßige Ausgaben<br />

Der am 18.11.2005 durch den Stadtrat beschlossene Nachtragshaushalt trat rückwirkend zum<br />

01.01.2005 mit Genehmigung des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 24.11.2005 in<br />

Kraft.<br />

Die Befugnisse zur Bewilligung von über- <strong>und</strong> außerplanmäßigen Ausgaben sind im § 7 der<br />

Haushaltssatzung 2005 geregelt.<br />

Gemäß § 7 Punkt 4 der jährlichen Haushaltssatzung werden die über-/außerplanmäßigen<br />

Ausgaben mit entsprechenden inhaltlichen Erläuterungen dem Stadtrat regelmäßig zur<br />

Kenntnis gebracht. Dies erfolgte mit 2 Berichtsvorlagen zur <strong>Sitzung</strong> am 14.10.2005 (für den<br />

Zeitraum 01.01.-30.09.2005) <strong>und</strong> 24.02.2006 (für den Zeitraum 01.10.-31.12.2005).<br />

Mit der Berichtsvorlage (Vorlagen-Nr. 420-20/2006) über den Jahresabschluss 2005 wurden<br />

am 07.04.2006 dem Stadtrat die nach § 7 Abs. 2 <strong>und</strong> 3 beschlossenen bzw. genehmigten <strong>und</strong><br />

ungenehmigten über- <strong>und</strong> außerplanmäßigen Ausgaben für den Zeitraum 01.01. – 31.12.2005<br />

zur Kenntnis gegeben (§ 7 Abs. 4 der Haushaltssatzung). In dem o. g. Zeitraum wurden lt.<br />

Erläuterungsbericht in den Teilhaushalten über- <strong>und</strong> außerplanmäßige Ausgaben über die<br />

beschlossenen Haushaltsansätze hinaus in folgendem Umfang genehmigt:<br />

Verwaltungshaushalt 679.630,63 €<br />

Vermögenshaushalt 138.367,00 €.<br />

Dem Erläuterungsbericht der Kämmerei ist zu entnehmen, dass bis zum Ende des<br />

Haushaltsjahres im Verwaltungshaushalt keine ungenehmigten Haushaltsüberschreitungen<br />

getätigt wurden.<br />

Nach in Kraft treten des Nachtragshaushaltes wurden im VWH 679.630,63 € über- <strong>und</strong><br />

außerplanmäßige Ausgaben genehmigt. In Höhe von 330.332,13 € wurden diese durch über<strong>und</strong><br />

außerplanmäßige Einnahmen gedeckt. Die restliche Finanzierung erfolgte durch<br />

Minderausgaben bzw. freie Mittel im Deckungskreis. Teilweise wurden die beantragten Mittel in<br />

2005 nicht voll in Anspruch genommen.<br />

Es erfolgte eine stichprobenweise Prüfung.<br />

Gr<strong>und</strong>lage war die Anlage 5 zum Erläuterungsbericht der Jahresrechnung 2005.<br />

Prüfungsschwerpunkte waren:<br />

- die Genehmigung nach § 7 der Haushaltssatzung 2005<br />

- die Unabweisbarkeit.<br />

Die genehmigten über- <strong>und</strong> außerplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungshaushalt gliedern<br />

sich nach Beschlussfassung des Nachtragshaushaltes auf die Einzelpläne wie folgt auf:


Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 69<br />

AZ: 205006/Sei<br />

Einzelplan beantragt <strong>und</strong><br />

genehmigt<br />

in €<br />

davon durch<br />

üpl./apl.-Einnahmen<br />

gedeckt<br />

in €<br />

0 – Allgemeine Verwaltung 20.481,00 260,00<br />

1 – Öffentliche Sicherheit <strong>und</strong> Ordnung 38.917,00 0,00<br />

2 – Schulen 29.442,20 29.204,20<br />

3 – Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege 12.490,00 0,00<br />

4 – Soziale Sicherung 491.284,93 200.484,93<br />

5 – Ges<strong>und</strong>heit, Sport, Erholung 4.845,00 2.135,00<br />

6 – Bau- <strong>und</strong> Wohnungswesen, Verkehr 5.483,50 3.004,00<br />

7 – Öffentliche Einrichtungen,<br />

Wirtschaftsförderung<br />

883,00 0,00<br />

8 – Wirtschaftliche Unternehmen, Allgemeines<br />

Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Sondervermögen<br />

4.304,00 204,00<br />

9 – Allgemeine Finanzwirtschaft 71.500,00 95.040,00<br />

Gesamt 679.630,63 330.332,13<br />

Die Bewilligung der über- <strong>und</strong> außerplanmäßigen Ausgaben wurde in allen Fällen entsprechend den<br />

festgelegten Befugnissen vorgenommen.<br />

Eilentscheidungen zu außerplanmäßigen Ausgaben auf Gr<strong>und</strong> besonderer Dringlichkeit gem. §<br />

30 ThürKO traf der Oberbürgermeister im Jahr 2005 nicht.<br />

Die Unabweisbarkeit ist in den folgenden Fällen nicht gegeben. B<br />

Hhst. 33200.71800 (Musikpflege, Zuschüsse <strong>und</strong> Zuwendungen 4.850,00 €)<br />

Hhst. 33200.71820 (Musikpflege, Zuschuss Jazzmeile 3.500,00 €)<br />

Hhst. 34000.71810 (Sonstige Kunstpflege, Zuschuss Jugendkulturpreis 800,00 €)<br />

Hhst. 79110.67800 (Sonstige Förderung von Wirtschaft <strong>und</strong> Verkehr, Erstattung 233,00 €)<br />

Die Zuschüsse sind dem freiwilligen Bereich zuzuordnen. Es besteht gr<strong>und</strong>sätzlich kein Rechtsanspruch<br />

auf die Gewährung von Zuschüssen.<br />

Bei allen weiteren geprüften Bewilligungen kann die Unabweisbarkeit bestätigt werden.<br />

Hhst. 46080.60000 (Kinderbeauftragte, Veranstaltungen - 5.000,00 €)<br />

Für ein Projekt ergaben sich Mehrausgaben in Höhe von 5.000 € in dieser Haushaltsstelle. Die Deckung<br />

der Mehrausgaben war vollständig über zweckgeb<strong>und</strong>ene Spenden möglich. Durch die Finanzverwaltung<br />

war kritisch anzumerken, dass die finanzielle Sicherstellung des o.g. Projektes erst nach dessen<br />

Durchführung <strong>und</strong> die notwendigen vorbereitenden Arbeiten (Auftragsvergaben usw.) bereits in der Zeit<br />

der vorläufigen Haushaltsführung ohne Freigabe der erforderlichen Mittel bzw. deren Bereitstellung<br />

erfolgten.<br />

Es erfolgte gleichzeitig der Hinweis, dass zukünftig solche Verstöße gegen das Haushalts-recht<br />

auszuschließen sind.<br />

Die Mittel wurden im Nachtrag eingestellt.<br />

In 3 weiteren Fällen war die Finanzierung bei Beantragung ebenfalls nicht gesichert:<br />

Hhst. 46401.57010 (Kita Ost II, Verpflegung) 6.737,00 €<br />

Hhst. 46460.57010 (Kita Hötzelsroda, Verpflegung) 677,00 €<br />

Hhst. 46406.57010 (Kita Ost IV, Verpflegung) 186,00 €


Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 70<br />

AZ: 205006/Sei<br />

Die Ausgaben wurde unter dem Vorbehalt genehmigt, dass in den Kindertagesstätten sicherzustellen ist,<br />

dass die zur Finanzierung vorgesehenen Einnahmen auch vollständig erwirtschaftet werden bzw. deren<br />

Eingang gesichert ist.<br />

Die Prüfung durch das RPA ergab, dass die Sicherstellung der Einnahmen zum Jahresende nicht<br />

vollständig gegeben war.<br />

Im Einzelplan 4 gestaltete sich die Planung insbesondere aufgr<strong>und</strong> fehlender Erfahrungswerte (z. B. für<br />

Kosten der Unterkunft, ARGE Gr<strong>und</strong>sicherung <strong>Eisenach</strong>) schwierig, so dass überplanmäßige Ausgaben<br />

zu beantragen waren.<br />

Hhst. 63380.65500 (Stützmauern, Stützmauerprüfung 28.770,00 € + 11.230,00 €)<br />

Die Stadt <strong>Eisenach</strong> hat die Verkehrssicherungspflicht u.a. für die Brücke über die Hörsel, Mühlhäuser<br />

Straße. Nach Vorlage der Lasteneinstufungsberechnung der Brücke sollten mögliche Reserven in der<br />

Tragfähigkeit des Bauwerks ermittelt werden, wofür zusätzliche Ingenieurleistungen notwendig waren.<br />

Es wurden 2 Anträge auf Bewilligung über-/außerplanmäßiger Ausgaben am 21.07.2005 über 28.770 €<br />

<strong>und</strong> am 13.09.2005 über 11.230,00 € gestellt. Der Antrag vom 21.07.2005 enthielt keinen<br />

Deckungsvorschlag. Die Genehmigung wurde am 21.07.2005 mit dem Deckungsvorschlag der<br />

Kämmerei (aus 90000.00300 Gewerbesteuern) erteilt.<br />

Die Maßnahme wurde im „Nachtrag“ berücksichtigt.<br />

Im Folgenden werden über- <strong>und</strong> außerplanmäßigen Ausgaben des Vermögenshaushaltes<br />

betrachtet, welche außerhalb des 1. Nachtrages beschlossen bzw. genehmigt wurden.<br />

Einzelplan beantragt <strong>und</strong> genehmigt<br />

in €<br />

0 - Haupt - <strong>und</strong> Organisationsamt 5.500,00<br />

1 - Brandschutzamt 1.500,00<br />

2 - Schulen 10.586,00<br />

3 - Wissenschaft, Forschung u. Kulturpflege 10.181,00<br />

6 - Bau- <strong>und</strong> Wohnungswesen, Verkehr 45.600,00<br />

8 – Allg. Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Sondervermögen 65.000,00<br />

Gesamt 138.367,00<br />

Hhst 88000.94010 , 65.000,00€ Gr<strong>und</strong>stücksverkehr, Am Gebräun 27<br />

(Deckung aus: 91130.30000 durch erhöhte Zuführung vom Verwaltungshaushalt)<br />

Im Objekt Am Gebräun 27 sollten vorübergehend die Kinder der Kita Stregda untergebracht<br />

werden. Die Nutzung der Räume war wegen eindringenden Regenwassers nicht in vollem<br />

Umfang gewährleistet. Aus diesem Gr<strong>und</strong> wurde im November 2005 eine außerplanmäßige<br />

Ausgabe in Höhe von 65.000,00 € zur Sanierung des Daches beschlossen.<br />

Zur Deckung wurde die Haushaltsstelle 91130.30000 (Zuführung vom VWH) angegeben.<br />

Da sich die Zuführung vom Verwaltungshaushalt erst im Ergebnis der Jahresrechnung<br />

in ihrer endgültigen Höhe ergibt, ist die Heranziehung dieser Haushaltsstelle als Deckungsnachweis<br />

im laufenden Haushaltsjahr unsachgemäß.<br />

Der Betrag wurde als HAR 2005 ins Folgejahr übertragen.<br />

Gründe zur Übertragung waren nicht gegeben, da eine entsprechende Vergabe erst im <strong>August</strong><br />

2006 erfolgte. B


Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 71<br />

AZ: 205006/Sei<br />

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Bewilligungen der über -<strong>und</strong> außerplan-mäßigen<br />

Ausgaben im VMH entsprechend den Festlegungen der Haushaltssatzung<br />

§ 7 erfolgten.<br />

Die Unabweisbarkeit nach § 58 ThürKO war in den weiteren geprüften Fällen gegeben.<br />

7. Wirtschaftliche Betätigung der Stadt<br />

Der Beteiligungsbericht 2005 wurde am 15.12.2006 dem Stadtrat vorgelegt. Er enthält alle<br />

geforderten Angaben gem. § 75 a ThürKO.<br />

Zusätzlich sind Angaben zum Eigenbetrieb Stadtwerke <strong>und</strong> den Zweckverbänden enthalten.<br />

Abweichungen bei wichtigen Kennziffern werden erläutert.<br />

Durch das Rechungsprüfungsamt wurden im Jahr 2005 folgende Betätigungsprüfungen<br />

durchgeführt:<br />

� Gründer – <strong>und</strong> Innovationszentrum Stedtfeld GmbH<br />

� Wartburg-Klinikum-<strong>Eisenach</strong> GmbH<br />

� Gesellschaft zur Arbeitsförderung, Beschäftigung u. Strukturentwicklung Wartburg-<br />

Werraland mbH<br />

Außerdem wurde die Wirtschaftsführung des Eigenbetriebes Stadtwerke im Zusammenhang<br />

mit dem Jahresabschluss 2003 sowie die Kasse des Eigenbetriebes geprüft.<br />

Gemäß Auftrag des Verbandsvorsitzenden erfolgte eine Kassenprüfung des Abfallwirtschaftszweckverbandes<br />

Wartburgkreis-Stadt <strong>Eisenach</strong>.<br />

Prüfbericht 07/2005 vom 14.04.2005<br />

Betätigungsprüfung Gründer- <strong>und</strong> Innovationszentrum Stedtfeld GmbH (GIS)<br />

Die eigenen Prüfungshandlungen sowie Stellungnahmen der Beteiligungsverwaltung ergaben,<br />

dass der Jahresabschluss 2003 dem Gesellschafter unter Nichteinhaltung der gesetzlichen <strong>und</strong><br />

gesellschaftsvertraglichen Verpflichtungen vorgelegt wurde.<br />

Dies war u. a. Ursache für die späte Vorlage des Beteiligungsberichtes 2003 der Stadt<br />

<strong>Eisenach</strong>.<br />

Die Prüfung konnte erst im Oktober 2004 abgeschlossen werden, da aufgr<strong>und</strong> der<br />

Liquiditätsproblematik dem Wirtschaftsprüfer erst nach Rücksprache mit Gesellschafter <strong>und</strong><br />

Gesellschaft die Abgabe einer Fortbestandsprognose <strong>und</strong> somit die Erteilung des<br />

uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes ermöglicht wurde.<br />

Ansonsten waren keine Anhaltspunkte für Verstöße der von der Stadt entsandten Vertreter<br />

gegen die Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts, des Gesellschafts-rechts, sonstiger<br />

privatrechtlicher Vorschriften sowie des Gesellschaftsvertrages, Beschlüssen des Stadtrates<br />

oder seiner Ausschüsse ersichtlich.<br />

Die Gesellschaft ist bemüht, die angespannte Liquidität aufgr<strong>und</strong> der hohen Kapitaldienstverpflichtungen<br />

(hohe Tilgungsraten) zu verbessern. Die Geschäftsführung prüft die<br />

Möglichkeiten der Tilgungsstreckung.<br />

Zur liquditätsseitigen Entlastung wurde im Jahr 2006 durch das Landesverwaltungsamt eine<br />

Tilgungsreduzierung auf 5 Jahre befristet genehmigt, wobei die Gesamtlaufzeit des Darlehens<br />

nicht zu überschreiten ist.


Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 72<br />

AZ: 205006/Sei<br />

Die jährliche Zahlung der Stadt i. H. von 90 T€ ist aus Sicht der Geschäftsführung notwendig.<br />

Hierfür werden für die Stadt Aufgaben der Wirtschaftsförderung erledigt.<br />

Das GIS sichert zum Prüfungszeitpunkt ca. 350 Arbeitsplätze <strong>und</strong> unterstützt den Aufbau<br />

wettbewerbsfähiger Firmen.<br />

Durch das Gesetz zur Kontrolle <strong>und</strong> Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) vom<br />

27.04.1998 sollen Aufsichtsgremien mindestens viermal pro Jahr bzw. müssen einmal<br />

halbjährlich tagen. Der Aufsichtsrat des GIS tagte in den Jahren: 1999 7 mal, 2000 3 mal,<br />

2001 6 mal, 2002 5 mal, 2003 2 mal <strong>und</strong> 2004 2 mal.<br />

Durch die Beteiligungsverwaltung wird eingeschätzt, dass die Aufsichtspflicht ausreichend<br />

erfüllt <strong>und</strong> die Auskunftsrechte sorgfältig wahrgenommen wurden.<br />

Im Rahmen der Beteilligungsprüfung wurde festgestellt, dass der Gründungsbeschlusses nicht<br />

vorgeliegt.<br />

Die Prüfung bezog sich insbesondere auf die Jahresabschlüsse 1999-2003.<br />

Prüfbericht 43/2005 vom 25.12.2005<br />

Betätigungsprüfung ABS Wartburg-Werraland mbH<br />

Im Rahmen der Betätigungsprüfung wurde u. a. festgestellt, dass gemäß den bis zum Jahr<br />

1999 geschlossenen Vereinbarungen über die Durchführung von Maßnahmen zwischen der<br />

Stadt <strong>und</strong> der ABS mbH durch die ABS mbH Verwendungsnachweise über die Durchführung<br />

der Maßnahmen vorzulegen waren.<br />

Es wurde festgestellt <strong>und</strong> beanstandet, dass dies nicht erfolgt ist.<br />

Vom zuständigen Fachamt wurde ausgeführt, dass durch den Oberbürgermeister die Verwendungsnachweise<br />

mehrmals abgefordert worden sind, ohne dass eine Reaktion erfolgte.<br />

In den Vereinbarungen nach 1999 wurde auf die Verpflichtung zur Übergabe von Verwendungsnachweisen<br />

verzichtet. Das Fachamt konnte keine Gründe für den Verzicht angeben. Es<br />

wurde erläutert, dass die entsprechenden Verhandlungen auf Leitungsebene Stadt <strong>und</strong> ABS<br />

mbH geführt wurden.<br />

Prüfbericht 11/2005 vom 19.05.2005<br />

Prüfung der Wirtschaftsführung des Eigenbetriebes Stadtwerke für das Jahr 2003<br />

Die Prüfung erstreckte sich insbesondere darauf, ob die Entscheidungen der zuständigen<br />

Beschlussorgane <strong>und</strong> die Tätigkeit des Eigenbetriebes den kommunalrechtlichen Vorschriften,<br />

den Satzungen, Beschlüssen <strong>und</strong> Dienstanweisungen entsprochen haben.<br />

Weitere stichprobenweise Prüfungen erfolgten hinsichtlich:<br />

• Einhaltung von Haushaltssatzung <strong>und</strong> Wirtschaftsplan<br />

• Prüfung der Begründet- <strong>und</strong> Belegtheit von Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben<br />

• Ordnungsgemäße Aufstellung des Jahresabschlusses <strong>und</strong> der Vermögensnachweise<br />

• Sparsamkeit <strong>und</strong> Wirtschaftlichkeit<br />

• Möglichkeiten zur wirksameren Aufgabenerfüllung<br />

Dazu wurden weiterhin kontrolliert:<br />

• zustimmungspflichtige Geschäfte<br />

• Beitragsveranlagung<br />

• Ordnungsgemäße Erledigung der Kassengeschäfte<br />

• Abschluss von Leasingverträgen<br />

• Verbrauchsabrechnung


Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 73<br />

AZ: 205006/Sei<br />

• Vergaben der Investitionen lt. Vermögensplan - Plan/Ist, Vergabevermerke<br />

• Vergaben<br />

• Vertragsabschlüsse<br />

• Einhaltung der Dienstanweisung zum Anordnungswesen<br />

• Geldanlagen<br />

• Risikofrüherkennung<br />

• Durchführung von Inventuren<br />

Folgende wesentliche Feststellungen <strong>und</strong> Empfehlungen waren zu vermerken:<br />

Insgesamt ergaben sich Abweichungen vom Planansatz, die sich<br />

im Betriebsergebnis mit - 151 T€ <strong>und</strong><br />

Jahresergebnis mit - 218 T€ widerspiegeln.<br />

Die betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich zum Planansatz um 451 T€, während die<br />

betrieblichen Erträge nur um 300 T€ gegenüber dem Planansatz stiegen.<br />

Der Jahresverlust wird mit 41 T€ ausgewiesen.<br />

Als Ursache für die Abweichungen gegenüber dem Wirtschaftsplan wurde durch die<br />

Wirtschaftsprüfer (Wp) folgendes analysiert:<br />

• Die tatsächlich abgesetzten Wassermengen bzw. entsorgten Abwassermengen lagen über<br />

dem Planansatz.<br />

• Durch höhere Wasserverluste entstand ein höherer Materialaufwand.<br />

• Durch die nicht geplante Übernahme von Erschließungsgebieten entstanden höhere<br />

Erträge aus der Auflösung von empfangenen Ertragszuschüssen <strong>und</strong> höhere<br />

Abschreibungen.<br />

• Der gegenüber dem Planansatz niedrigere Personalaufwand ist auf unbesetzte Stellen <strong>und</strong><br />

langfristige Erkrankungen von Arbeitnehmern (Bezug von Krankengeld) zurückzuführen.<br />

• Der tatsächliche Wertberichtigungsbedarf lag über dem Planansatz.<br />

Das Jahresergebnis wird nach Ausführung der Werkleitung im Lagebericht wesentlich durch die<br />

mangelnde Akzeptanz <strong>und</strong> Frequentierung des Parkhauses Uferstraße mit verursacht. Als eine<br />

weitere Ursache für die Verluste werden im Betriebszweig Friedhof neben den Kürzungen<br />

hinsichtlich der Bestattungsbeihilfen auch die rückläufigen Kremationen als Gr<strong>und</strong> gesehen.<br />

Nach dem Investitionsplan für das Wirtschaftsjahr 2003 waren Investitionen (ohne Überhänge<br />

aus 2002) in Höhe von 7.349 T€ vorgesehen. Dem stehen tatsächliche Investitionen (ohne<br />

Übernahmen) in Höhe von 3.691 T€ gegenüber. Wegen der späten Genehmigung der<br />

Haushaltssatzung konnten Maßnahmen nicht mehr abgeschlossen bzw. begonnen werden<br />

(z.B. 3. BA Heinrichstr.). Zusätzliche Kosten entstanden für das Projekt<br />

2. Bauabschnitt Heinrichstr. 11 aufgr<strong>und</strong> der Forderungen der Berufsgenossenschaft für einen<br />

separaten Aufenthaltsraum für die Beschäftigten des Bereiches Abwasser. Die Kosten für diese<br />

zusätzlichen Bauleistungen betrugen bei den geprüften Maßnahmen 17.552,73 €.<br />

Aus den im Vermögensplan für 2003 ausgewiesenen Investitionen ergaben sich im<br />

Wirtschaftsjahr 2003 wesentliche Abweichungen:<br />

Übernahme aus VJ in € Plan 2003 in € Ist 2003 in €<br />

Betriebs- <strong>und</strong> Geschäftsausstattung 80.679 376.600 248.997<br />

Bereich Wasser 524.831 2.188.500 1.358.194<br />

Bereich Abwasser 246.052 3.958.600 2.740.212<br />

Eine Überwachung von der Kostenschätzung bis zur Abrechnung für die im geprüften<br />

Wirtschaftsjahr abgeschlossenen Maßnahmen gibt es nicht. Die Investitionen wurden durch<br />

laufende Fortschreibung der Bauabrechnungen für jede Einzelmaßnahme kontrolliert.


Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 74<br />

AZ: 205006/Sei<br />

Empfohlen wurde, künftig sämtliche abgeschlossenen Investitionsvorhaben des Wirtschaftsjahres<br />

dem Jahresabschluss beizufügen.<br />

Die zustimmungspflichtigen Geschäfte <strong>und</strong> Maßnahmen wurden durch den Werkausschuss<br />

bzw. den Stadtrat genehmigt. Im Werkausschuss wurden 19 Beschlüsse <strong>und</strong> durch den<br />

Stadtrat 10 Beschlüsse gefasst. Zur Einstellung der Maßnahme „Erschließung Baugebiet OBI-<br />

Markt in den Wirtschaftsplan 2003“ wurde am 16.04.2003 eine Eilentscheidung getroffen.<br />

Die Beitragsveranlagung erfolgte bis zum Kassenabschluss 2003 entsprechend der durch die<br />

Werkleitung aufgestellten Investitionsplanung. Die Festlegungen zur Festsetzung der<br />

Teilleistungshöhen wurden erst im III. Quartal 2003 getroffen. Das Ziel des Wirtschaftsplanes<br />

wurde bis zum Jahresende erfüllt, d.h. es wurden Teilleistungsbescheide i.H. von insgesamt<br />

3.395.868,98 € erstellt. Aufgr<strong>und</strong> der angekündigten Gesetzesänderungen wurde die weitere<br />

Beitragsveranlagung in 2004 ausgesetzt.<br />

Die Erledigung der Kassengeschäfte erfolgte ordnungsgemäß.<br />

Zu kritisieren waren fehlende Wirtschaftlichkeitsberechnungen für Leasinggeschäfte <strong>und</strong> die<br />

Erfassung der Lagerbestände.<br />

Für den Abschluss von Leasingverträgen sind künftig Wirtschaftlichkeitsberechnungen<br />

vorzulegen.<br />

Das tatsächliche Vorhandensein <strong>und</strong> die vollständige Erfassung von Vorräten sind durch<br />

Inventuren nachzuweisen. Eine interne Prüfung durch die Werkleitung ergab, dass nicht für alle<br />

Vorräte Inventurprotokolle vorgelegt wurden.<br />

Für die Durchführung von Inventuren sind die Gr<strong>und</strong>sätze lt. §§ 240 ff. des HGB zu beachten.<br />

Durch Kontrollen der Messeinrichtungen wurde festgestellt, dass es Differenzen zwischen<br />

eingekauften Wassermengen <strong>und</strong> verkauften Mengen gab. Die finanziellen Auswirkungen<br />

betrugen ca. 284 T€. Die Ursache wurde in 2004 beseitigt.<br />

Wiederholt wurde auf die Empfehlungen des Wirtschaftsprüfers zum Risikofrüherkennungssystem<br />

hingewiesen, geeignete Frühwarnindikatoren, kritische Schwellenwerte sowie die<br />

Zuständigkeiten zu dokumentieren <strong>und</strong> Berichtspflichten schriftlich festzulegen.<br />

In risikogefährdeten Bereichen sollten die Arbeitsabläufe zusätzlich durch schriftliche<br />

Arbeitsanweisungen geregelt werden.<br />

Die Werkleitung nahm zu den Ausführungen im Bericht Stellung.<br />

8. Prüfung von Vergaben<br />

Auf der Gr<strong>und</strong>lage der Vergabeordnung der Stadt <strong>Eisenach</strong> <strong>und</strong> entsprechender Dienstanweisungen<br />

sind Vergaben teilweise oder vollständig in nachstehendem Umfang geprüft worden:<br />

VOB – Vergaben von Bauleistungen 13 Fälle mit rd. 950 T€<br />

VOL – Vergaben von Lieferungen <strong>und</strong> Leistungen 18 Fälle mit rd. 570 T€<br />

Die im Rahmen der Vorbereitung der Vergabe <strong>und</strong> der Ausschreibungsunterlagen gegebenen<br />

Hinweise des RPA fanden meist Berücksichtigung.<br />

Wesentliche <strong>und</strong> nicht ausgeräumte Beanstandungen sind in die Prüfberichte /Prüfvermerke (s.<br />

Punkt 6) eingeflossen.


Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 75<br />

AZ: 205006/Sei<br />

9. Prüfung von Verwendungsnachweisen<br />

Im Haushaltsjahr 2005 wurden durch das Rechnungsprüfungsamt Verwendungsnachweise (s.<br />

nachfolgende Übersicht) vorgeprüft.<br />

1. VN über erhaltene Fördermittel<br />

gem. Anlage 4 des<br />

Berichtes*<br />

2. VN über Fördermittel für<br />

Privatmaßnahmen i. R. der<br />

Stadtsanierung<br />

Anzahl der geprüften<br />

Verwendungsnach-weise 23 40<br />

Gesamtkosten 7.804.557,29 € 5.966.049,23 €<br />

davon Fördermittel 5.905.591,17 € 2.973.249,48 €<br />

Im Ergebnis der Prüfungen waren zahlreiche Prüfvermerke zu verfassen.<br />

Die häufigsten Beanstandungen waren hinsichtlich der :<br />

- nicht fristgerechten Vorlage der VN,<br />

- Nichteinhaltung der 2-Monatsfrist,<br />

- Nichtbeachtung der Haushaltsklarheit,<br />

- verspäteten Rückzahlung von Fördermitteln,<br />

Die Beanstandungen konnten teilweise durch die Stellungnahmen der Fachämter geklärt<br />

werden.<br />

Ergänzend zu den vorstehenden Ausführungen wird auf die Angaben in der Übersicht (Anlage<br />

4 des Berichtes) verwiesen.<br />

10. Schlussbemerkung<br />

Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt <strong>Eisenach</strong> hat die Jahresrechnung entsprechend dem<br />

gesetzlichen Auftrag nach § 82 <strong>und</strong> § 84 ThürKO geprüft.<br />

Mit der Übergabe des Schlussberichtes wird dem Stadtrat das Prüfungsergebnis bekannt<br />

gegeben.<br />

Der Schlussbericht enthält die wesentlichen im Rahmen der Prüfung der Jahresrechnung <strong>und</strong><br />

im Rahmen der weiteren Prüfungstätigkeit des RPA getroffenen Feststellungen.<br />

Soweit es erforderlich ist, wird das Rechnungsprüfungsamt die Prüfungsbemerkungen weiter<br />

verfolgen.<br />

Der Schlussbericht wurde mit den Dezernenten, der Finanzverwaltung <strong>und</strong> dem<br />

Oberbürgermeister beraten.<br />

Der Rechnungsprüfungsausschuss wurde laufend über die Prüfungsergebnisse informiert.<br />

Der Schlussbericht wurde dem Rechnungsprüfungsausschuss am 11.06.<strong>2007</strong> zur Beratung<br />

vorgelegt.


Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 76<br />

AZ: 205006/Sei<br />

Der Auftrag zur Prüfung der Jahresrechnung ist mit der Fertigstellung <strong>und</strong> Übergabe des<br />

Berichtes erfüllt.<br />

Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt, den Schlussbericht auszuwerten <strong>und</strong> daraus die im<br />

finanzwirtschaftlichen Interesse der Stadt notwendigen Konsequenzen zu ziehen <strong>und</strong><br />

entsprechende Veranlassungen zu treffen.<br />

Gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO stellt der Stadtrat die Jahresrechnung in öffentlicher <strong>Sitzung</strong> fest<br />

<strong>und</strong> beschließt über die Entlastung des Oberbürgermeisters.<br />

<strong>Eisenach</strong>, den 25.05.<strong>2007</strong><br />

Kirschner<br />

Amtsleiterin


Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 77<br />

AZ: 205006/Sei<br />

.. Verwaltungshaushalt<br />

€<br />

Feststellung des Ergebnisses 2005<br />

Vermögenshaushalt<br />

€<br />

Gesamthaushalt<br />

€<br />

Anlage 1<br />

Soll-Einnahmen 76.360.187,86 7.739.847,05 84.100.034,91<br />

+ neue HER 0 2.062.228,63 2.062.228,63<br />

. /. Abgang HER VJ 0 0 0<br />

. /. Abgang KER VJ 1.240.005,61 451.645,02 1.691.650,63<br />

. /. Resteber. lfd. Jahr 1.220.115,18 196.989,77 1.417.104,95<br />

Summe bereinigte<br />

Soll-Einnahmen<br />

73.900.067,07 9.153.440,89 83.053.507,96<br />

Soll-Ausgaben 73.892.503,84 5.251.934,68 79.144.438,52<br />

+ neue HAR 7.803,90 4.366.387,61 4.374.191,51<br />

./. Abgang HAR VJ 240,67 464.881,40 465.122,07<br />

. /. Abgang KAR VJ 0 0 0<br />

Summe bereinigte<br />

Soll-Ausgaben<br />

Etwaiger Unterschied<br />

bereinigte Soll-<br />

Einnahmen ./. bereinigte<br />

Soll-Ausgaben<br />

1) darin enthaltene Zuführung an VMH 1.925.378,62 €<br />

2) darin enthaltene Zuführung an VWH 0,00 €<br />

73.900.067,07 9.153.440,89 83.053.507,96<br />

0 0 0


Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 78<br />

AZ: 205006/Sei<br />

Abschlussverprobung nach Beständen<br />

Verwaltungshaushalt<br />

€<br />

Rechnungsergebnis 2005<br />

Vermögenshaushalt<br />

€<br />

Gesamthaushalt<br />

€<br />

Ist-Überschuss - 2.563.427,46 2.563.427,46<br />

KER 2.442.462,12 2.141.923,83 4.584.385,95<br />

HER alt<br />

(nochm. Übertrag)<br />

- - -<br />

HER neu - 2.062.228,63 2.062.228,63<br />

Zwischensumme<br />

1<br />

2.442.462,12 6.767.579,92 9.210.042,04<br />

Ist-Fehlbetrag 2.408.193,75 - 2.408.193,75<br />

KAR 6.297,02 9.294,42 15.591,44<br />

HAR alt<br />

(nochm. Übertrag)<br />

20.167,45 2.391.897,89 2.412.065,34<br />

HAR neu 7.803,90 4.366.387,61 4.374.191,51<br />

Zwischensumme<br />

2<br />

Gegenüberstellung<br />

ZS 1 <strong>und</strong> ZS 2<br />

2.442.462,12 6.767.579,92 9.210.042,04<br />

gleicht ab gleicht ab gleicht ab<br />

Anlage 2


Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 79<br />

AZ: 205006/Sei<br />

Verprobung nach dem Haushaltsvergleich<br />

Rechnungsergebnis 2005<br />

Verwaltungshaushalt<br />

€<br />

Vermögenshaushalt<br />

€<br />

Anlage 3<br />

Gesamthaushalt<br />

€<br />

Haushaltsverbesserungen<br />

Mehreinnahmen gegenüber<br />

HH-Ansatz<br />

246.367,23 - 2.269.386,72 - 2.023.019,49<br />

Abgänge bei KAR VJ - - -<br />

Abgänge bei HAR VJ 240,67 464.881,40 465.122,07<br />

Neue HER zur Übertragung<br />

auf Nachjahr<br />

Haushalts-<br />

- 2.062.228,63 2.062.228,63<br />

verbesserungen<br />

insgesamt<br />

Haushaltsverschlechterungen<br />

246.607,90 257.723,31 504.331,21<br />

Mehrausgaben gegenüber<br />

HH-Ansatz<br />

- 1.001.201,61 - 4.560.309,32 - 5.561.510,93<br />

Abgänge bei KER VJ 1.240.005,61 451.645,02 1.691.650,63<br />

Abgänge bei HER VJ - - -<br />

Neue HAR zur Übertragung<br />

auf Nachjahr<br />

Haushaltsverschlechterungen<br />

insgesamt<br />

7.803,90 4.366.387,61 4.374.191,51<br />

246.607,90 257.723,31 504.331,21<br />

Gegenüberstellung gleicht ab gleicht ab gleicht ab


Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 80<br />

AZ: 205006/Sei<br />

Übersicht über die Verwendungsnachweise für erhaltenen Zuwendungen<br />

Anlage 4<br />

Maßnahme Amt Fördermittel Gesamtausgaben<br />

Bemerkungen<br />

1 Fenster u. Heizungssanierung,<br />

Anschaffung v. Klimatechnik<br />

i.d. Predigerkirche<br />

41 7.234,00 € 20.303,35 € Keine<br />

2 SAB "Fritz-Koch-Str. u.<br />

Mühlgasse“<br />

66 192,50 € 192,50 € Keine<br />

3 SAB/WVB "Schillergasse 4 u.<br />

Querstr. 20"<br />

66 89,20 € 89,20 € Keine<br />

4 SAB "OT Neuenhof,<br />

66 1.651,65 € 0,00 € Fördermittel verbleiben zur späteren<br />

OT Hörschel"<br />

Auszahlung<br />

5 EB "OT Stregda/Mittelstr." 66 751,97 € 751,97 € Keine<br />

6 SAB "Göringen-Steingasse" 66 1.672,05 € 568,30 € Restbetrag verbleibt zur späteren<br />

Auszahlung<br />

7 SAB „Stresemannstr." 66 1.122,58 € 1.122,58 € Keine<br />

8 EB "Trenkelhofer Str." 66 1.757,32 € 300,75 € Restbetrag verbleibt zur späteren<br />

Auszahlung<br />

9 EB "An der Nessemühle" 66 460,16 € 454,00 € 6,16 € wurden an ThLVwA zurückgezahlt<br />

10 SAB "Trenkelhofer Str." 66 3.807,93 € 436,86 € Restbetrag verbleibt zur späteren<br />

Auszahlung<br />

11 Zuweisung Musikschule 41 152.000,00 € 766.049,94 € Keine<br />

Haushaltsjahr 2004<br />

12 Ausstattung der staatl. Schulen<br />

mit moderner Computer- u.<br />

Kommunikationstechnik<br />

13 Bau eines Spielplatzes im<br />

Wohngebiet Hötzelsroda<br />

51 127.093,13 € 127.047,90 € verspätete Vorlage des VN<br />

II 10.000,00 € 14.555,33 € Überschreitung 2-Monatsfrist bei 1 RE;<br />

Skonto 183,29 € nicht genutzt;<br />

Mängel in Vergabeverfahren<br />

14 Investpauschale 2004 65 574.100,90 € 574.926,17 € Keine<br />

15 "Karlsplatz" Workshop zur<br />

Gestaltung/Vorbereitung<br />

65 22.249,54 € 33.374,30 € Gesamtkosten rechn. richtig mit<br />

33.372,43 € ;Nichteinhaltg. Schriftform in<br />

1 Fall; DA Anordnungswesen nicht<br />

beachtet<br />

41 8.000,00 € 31.026,93 € Keine<br />

16 Bestandsaktualisierung<br />

öffentlicher Bibliotheken 2005<br />

17 Ausstellungskatalog Prof. J.<br />

Heisig 2005<br />

41 1.500,00 € 14.022,81 € Keine<br />

18 Erwerb der Egloffstein'schen<br />

Bestecksammlung<br />

41 50.000,00 € 500.000,00 € Keine<br />

19 Ersatzneubau Stützwand im<br />

Zuge der Fritz-Koch-Str.<br />

66 113.800,00 € 216.179,85 € 2.000,00 € FÖM sind zurückzuzahlen<br />

20 Treppenanlage Pfarrberg 65 444.301,80 € 493.668,66 € 2-Monatsfrist nicht eingehalten;<br />

VN nicht fristgerecht vorgelegt<br />

21 Gehwege Untere Predigergasse 65 34.616,44 € 51.924,65 € Doppelzahlungen für Einzelleistungen<br />

ohne Regulierung nach Feststellung<br />

22 Landeszuschuss Theater 2004 20 4.190.000,00 € 4.190.000,00 € Keine<br />

23 Jugendpauschale 2004 51 159.190,00 € 767.561,24 € Abweichung bei den Personalkosten<br />

"Alte Posthalterei" <strong>und</strong> "Eierclub" wegen<br />

Sammelnachweis; 2 RE in falscher Hhst,<br />

Summe 5.905.591,17 € 7.804.557,29 €


Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 81<br />

AZ: 205006/Sei<br />

Amt 20 <strong>Eisenach</strong>, 25.Mai <strong>2007</strong><br />

Abt. 20.1 – Sei-Sa<br />

Bericht des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) über die Jahresrechnung 2005<br />

hier: Stellungnahme der Finanzverwaltung zu den Beanstandungen<br />

1. Haushaltsjahr 2005:<br />

a) fehlende Unterschriften auf den Anordnungen zur Auflösung der Deckungskreise<br />

Die Unterschriften auf den Anordnungen werden künftig im Rahmen der<br />

Jahresabschlussarbeiten vom Leiter der Finanzverwaltung bzw. seiner<br />

Stellvertreterin vorgenommen.<br />

b) fehlende Dienstanweisung für automatisierte Verfahren gemäß § 41 ThürGemHV <strong>und</strong> wiederholte<br />

Beanstandung in Bezug auf fehlende Zertifizierung des eingesetzten HKR<br />

Auf die Prüfberichte <strong>und</strong> Stellungnahme der Finanzverwaltung in den Vorjahren wird<br />

verwiesen. Im Jahr 2006 wurde durch den Stadtrat der Gr<strong>und</strong>satzbeschluss zur<br />

Einführung eines neuen kommunalen Rechnungswesens auf der Gr<strong>und</strong>lage der<br />

Doppik gefasst (siehe Stadtratsbeschluss vom 13.10.2006, Beschluss-Nr.<br />

0420/2006).<br />

In der Folge ist es unabweisbar, neue Software zu erwerben <strong>und</strong> einzusetzen. Bei der Auswahl wird<br />

dann u. a. auch besonders auf die erforderliche Zertifizierung des HKR-Programmes geachtet <strong>und</strong> die<br />

Dienstanweisung für die Anwendung des automatisierten Verfahrens erstellt. Die Einbindung des<br />

städtischen RPA wird dabei kontinuierlich erfolgen.<br />

c) Bildung von Haushaltsausgaberesten, die zum Zeitpunkt der Übertragung nicht mit Aufträgen<br />

untersetzt waren<br />

Die Beanstandungen werden bestätigt; es wird aber deutlich darauf verwiesen, dass die<br />

Entscheidungen für die Übertragung getroffen wurden, um die Finanzierung dieser unverzichtbaren<br />

bzw. für <strong>Eisenach</strong> sehr bedeutsamen Fortsetzungsmaßnahmen kontinuierlich abzusichern.<br />

Der wiederholt beanstandete Haushaltsausgaberest in der Haushaltsstelle 61500.96000 –<br />

Rückzahlung von Bauausgaben für den Stadtplatz – in Höhe von 129.700,00 € wurde in der<br />

Jahresrechnung 2006 endgültig in Abgang gestellt.<br />

Die Restebildung <strong>und</strong> –übertragung wird auch weiterhin von der Finanzverwaltung sehr kritisch<br />

beurteilt <strong>und</strong> überwacht; der zweckentsprechende Einsatz dieser bzw. ggf. begründete Abgänge<br />

werden zeitnah von den Ämtern abgefordert.<br />

d) Nichtbeachtung Bruttoprinzip bei Haushaltsstelle 56060.16520 – Sportplatzanlagen, Erstattung<br />

Sportbad <strong>Eisenach</strong> GmbH (Personalkosten)<br />

Es handelte sich hierbei um eine „einmalige Verrechnung“, da zum Zeitpunkt der<br />

Haushaltsplanung die Zahlungen noch nicht detailliert absehbar waren. Zukünftig<br />

wird das Bruttoprinzip bei der Haushaltsplanung <strong>und</strong> –ausführung strikt beachtet.<br />

e) Unabweisbarkeit bei über-/ außerplanmäßigen Ausgaben war nicht gegeben<br />

Die Stellungnahmen der Kämmerei zu den Anträgen der Fachämter wurden unter<br />

Berücksichtigung dieser Tatsache verfasst. Die Entscheidung zur Genehmigung<br />

erfolgte aufgr<strong>und</strong> der Wertigkeit <strong>und</strong> Bedeutung dieser Zuschüsse bzw.<br />

Veranstaltungen für die Stadt <strong>Eisenach</strong>.


Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 82<br />

AZ: 205006/Sei<br />

f) Übertragung Haushaltsausgabereste bei Haushaltsstelle 88000.94010 – Gr<strong>und</strong>stücksverkehr, Am<br />

Gebräun 27 in Höhe von 65.000,00 €<br />

Die Realisierung der Maßnahme war zeitlich eher vorgesehen, so dass die<br />

Übertragung des Haushaltsausgaberestes erfolgte, um die Finanzierung<br />

sicherzustellen. Der Haushaltsentwurf 2006 war im Dezember 2005 in den Stadtrat<br />

eingebracht <strong>und</strong> im Januar von diesem beschlossen worden.<br />

Eine Berücksichtigung war von daher zeitlich nicht mehr möglich, für eine<br />

außerplanmäßige Ausgabe in 2006 standen keine Deckungsmittel zur Verfügung.<br />

2. Beanstandungen aus Vorjahren<br />

a) Beteiligung von B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Land an den Kosten der Oberflächenentwässerung<br />

Hier wird auf gegenwärtig laufende Nachprüfungen auf der oberen Leitungsebene<br />

der Stadt unter aktiver Einbindung des RPA verwiesen. Eine zügige Klärung mit<br />

eindeutigen Ergebnissen für die Vergangenheit <strong>und</strong> Zukunft wird angestrebt.<br />

b) Leistungsbeziehungen mit dem Eigenbetrieb; Abrechnung des Budgets an den Eigenbetrieb<br />

Stadtwerke<br />

Im 2. Halbjahr 2006 wurde diese Problematik nochmals intensiv zwischen dem<br />

Eigenbetrieb <strong>und</strong> der Finanzverwaltung beraten. Im Zusammenhang mit dem<br />

Abschluss der Kassenkreditvereinbarung zwischen dem Eigenbetrieb <strong>und</strong> der Stadt<br />

(siehe Beschluss des Stadtrates vom 17.11.2006/ Beschluss-Nr. 0442/2006) wurde<br />

gleichzeitig der Inhalt <strong>und</strong> die Form der Nachweisführung zum Budget festgelegt.<br />

Diese Verfahrensweise hat sich in der praktischen Abwicklung bewährt.<br />

c) Empfehlung aus Vorjahresbericht, den Beschlussvorlagen über Vergaben gr<strong>und</strong>sätzlich eine<br />

Kostenübersicht beizufügen<br />

Die Empfehlung wird von der Kämmerei aufgegriffen <strong>und</strong> in Abstimmung mit dem<br />

Rechnungsprüfungsamt ein entsprechender Entwurf erarbeitet.<br />

d) St<strong>und</strong>ung Mietschulden gegenüber Sportvereinen<br />

Aufgr<strong>und</strong> von mehrfachen Personalwechseln sowie Änderung der Zuständigkeiten<br />

für diesen Fachbereich ist es hier zu Verzögerungen in der Abarbeitung gekommen,<br />

die nicht zufriedenstellend sind. Durch die zwischenzeitlich eingetretene Verjährung<br />

konnte hier nur noch ein Abgang der Forderung veranlasst werden.<br />

e) Verwaltung <strong>und</strong> Verwendung von Eintrittskarten im Reuter-Wagner-Museum entgegen DA 97/99<br />

Nach erneuter Prüfung der Finanzierungsmöglichkeiten ist vorgesehen, in Kürze eine<br />

Registrierkasse für diese Einrichtung zu erwerben, die aus Spendenmitteln finanziert<br />

werden soll.<br />

Hartmann<br />

Amtsleiter


Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 83<br />

AZ: 205006/Sei<br />

Eingang Büro Stadtrat Vorlagen-Nr. Stadtrats-<strong>Sitzung</strong> TOP Stadtratssitzung<br />

Betreff<br />

Stadtverwaltung <strong>Eisenach</strong><br />

Beschlussvorlage<br />

Berichtsvorlage<br />

Dezernat Amt Aktenzeichen<br />

I 20/20.1 205006/Sei<br />

Ermächtigung des Oberbürgermeisters zum Abschluss derivater Finanzgeschäfte<br />

vom Fachamt auszufüllen vom Büro Stadtrat auszufüllen<br />

Beratungsfolge <strong>Sitzung</strong> <strong>Sitzung</strong>stermin TOP Abstimmungsergebnis Beschluss<br />

(Zutreffendes ankreuzen) öff. nichtöff. ja nein Enthalt. Nr.<br />

Beigeordnetensitzung<br />

Ortschaftsrat<br />

Rechnungsprüfungsausschuss<br />

Ausschuss für Stadtentwicklung,<br />

Wirtschaft, Kultur <strong>und</strong> Tourismus<br />

Ausschuss für Familie, Jugend,<br />

Soziales <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitswesen<br />

Ausschuss für Bildung, Schule <strong>und</strong><br />

Sport<br />

Jugendhilfeausschuss<br />

Werkausschuss<br />

Bau-, Verkehrs- <strong>und</strong> Umweltausschuss<br />

Haupt- <strong>und</strong> Finanzausschuss<br />

Stadtrat<br />

Finanzielle Auswirkungen<br />

keine haushaltsmäßige Berührung Einnahmen Haushaltsstelle :<br />

weitere Ausgaben HH-Stelle: 03000.65500 Ausgaben Haushaltsstelle : 91210-805/806/80700<br />

HH-Mittel Lt. HH bzw. NTHH d. lfd.<br />

Jahres (aktueller Stand) -EUR-<br />

HH/JR<br />

Inanspruchnahme<br />

./. verausgabt<br />

./. vorgemerkt<br />

= verfügbar<br />

Frühere Beschlüsse<br />

Haushaltausgaberest<br />

-EUR-<br />

insgesamt<br />

-EUR-


Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 84<br />

AZ: 205006/Sei<br />

Beschluss-Nr.: Beschluss-Nr.: Beschluss-Nr.: Beschluss-Nr.:


Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 85<br />

AZ: 205006/Sei<br />

I. Beschlussvorschlag<br />

Der Haupt- <strong>und</strong> Finanzausschuss empfiehlt,<br />

der Stadtrat beschließt:<br />

1.) Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, zur Optimierung der Konditionen sowie zur<br />

Steuerung von Zinsänderungsrisiken bestehender Verträge mit Banken den Einsatz von<br />

geeigneten derivaten Finanzierungsinstrumenten abzuschließen. Diese Geschäfte dürfen<br />

maximal 25 % des Kreditvolumens der Stadt <strong>Eisenach</strong> betreffen. Als Instrumente können<br />

eingesetzt werden:<br />

1. Swap<br />

2. Forward-Swap<br />

3. Cap<br />

4. Floor<br />

5. Collar<br />

6. Forward Darlehen.<br />

2.) Für die Optimierung des Zinsmanagements wird eine externe Beratung beauftragt.<br />

II. Begründung<br />

Zu 1.)<br />

Mit der Entscheidung über die Kreditaufnahme <strong>und</strong> die Zinsbindungsfrist hat die Kommune im<br />

klassischen Kommunalkredit keine weiteren Möglichkeiten, aktiv auf die Schuldendienstzahlun-gen für<br />

dieses Kreditgeschäft einzuwirken. Dies ist ihr erst nach Ablauf der Zinsbindungsfrist im Zuge von<br />

Verhandlungen über eine Umschuldung möglich.<br />

Bei den derzeit relativ langen Zinsbindungsfristen (siehe Anlage-Kreditportfolio der Stadt <strong>Eisenach</strong>-) ist<br />

die Kommune für viele Jahre geb<strong>und</strong>en. Sie ist zwar damit haushaltswirtschaftlich gesichert, eine<br />

Auflösung bestehender Zinsbindungen zur Nutzung eines gesunkenen Zinsniveaus ist jedoch nur gegen<br />

Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung an den Kreditgeber möglich.<br />

Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> sind in den letzten Jahren auch für den kommunalen Bereich derivate<br />

Finanzinstrumente zur Steuerung <strong>und</strong> Optimierung von Zinsausgaben entwickelt worden. Die<br />

Anwendung derartiger Instrumente im kommunalen Bereich ist ausschließlich im Zusammen-hang mit<br />

bereits bestehenden oder durch Satzungsermächtigung neu aufzunehmenden Kre-diten zulässig.<br />

Der Begriff „Derivat“ stammt aus dem Lateinischen <strong>und</strong> bedeutet Abkömmling, d. h. von einem der<br />

Kapitalbeschaffung dienenden Gr<strong>und</strong>geschäft „abgeleitet“.<br />

Die gr<strong>und</strong>legende Neuerung für das kommunale Schuldenmanagement besteht darin, die Zins-steuerung<br />

zeitlich, sachlich <strong>und</strong> institutionell getrennt von der eigentlichen Kapitalbeschaffung ausführen zu<br />

können.<br />

Die Stadt <strong>Eisenach</strong> beabsichtigt, durch den Einsatz geeigneter Derivate den Zinsaufwand zu senken <strong>und</strong><br />

damit den Haushalt zu entlasten.


Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 86<br />

AZ: 205006/Sei<br />

Die wichtigsten Instrumente sind:<br />

Swap ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Bank <strong>und</strong> Kommune, für einen bestimmten Zeitraum<br />

in Bezug auf einen bestimmten Darlehensbetrag die darauf entfallenden Zinszah-lungsströme zu<br />

tauschen. Der Zinsswap erlaubt den Tausch von festem gegen variablen Zins-satz <strong>und</strong> umgekehrt. Die<br />

Vereinbarung bezieht sich nur auf den Austausch der Zinszahlungen. Der Swap ist vom Gr<strong>und</strong>geschäft<br />

unabhängig.<br />

Forward-Swap ist ein Swap, dessen Konditionen heute vereinbart werden, der aber erst zu einem<br />

zukünftigen Termin in Kraft tritt. Damit können heutige günstige Zinssätze für die Zukunft zur<br />

Zinsanpassung oder Umschuldung gesichert werden.<br />

Swaption (Swapoption) ist eine vertragliche Vereinbarung, die dem Käufer das Recht – aber nicht die<br />

Verpflichtung – einräumt, in einen vorher festgelegten Swap einzutreten. Nach Aus-übung der Option<br />

treten Käufer <strong>und</strong> Verkäufer in einen Zinsswap mit entsprechendem Aus-tausch der Zinszahlungsströme<br />

ein.<br />

Cap ist eine vertragliche Vereinbarung über eine Zinsobergrenze. Gegen Zahlung einer Prämie garantiert<br />

die Bank eine bestimmte Zinsobergrenze. Wenn der zu zahlende Referenzzinssatz über diesem<br />

Höchstsatz liegt, erhält die Kommune die Differenz als Ausgleichsleistung. Sie kann sich auf diese<br />

Weise den Vorteil niedriger variabler Zinsen sichern <strong>und</strong> sich zugleich gegen Zinssteigerungen<br />

absichern.<br />

Floor ist eine vertragliche Vereinbarung über eine Zinsuntergrenze. Gegen Einnahme einer Prämie<br />

garantiert die Kommune eine bestimmte Zinsuntergrenze. Wenn der zu zahlende Referenzzinssatz diese<br />

Untergrenze unterschreitet, erhält die Bank die Differenz als Aus-gleichsleistung.<br />

Collar beinhaltet den gleichzeitigen Kauf eines Caps <strong>und</strong> den Verkauf eines Floors. Der Zweck des<br />

Collars besteht darin, sich durch den Cap gegen steigende Zinsen zu sichern <strong>und</strong> die Prämie für den Kauf<br />

des Caps durch die Einnahme einer Prämie aus dem Verkauf des Floors zu subventionieren.<br />

Forward-Darlehen liegen die gleiche Überlegung zugr<strong>und</strong>e wie dem Forward-Swap, nämlich die<br />

Sicherung eines heutigen günstigen Zinssatzes für einen künftigen Darlehensabschluss. Im Unterschied<br />

zum Forward-Swap wird aber hier das Darlehen bereits selbst vereinbart.<br />

Durch eine aktive Darlehensüberwachung <strong>und</strong> –gestaltung <strong>und</strong> entsprechendes Reagieren auf sich<br />

ändernde Zinserwartungen <strong>und</strong> Marktgegebenheiten können unter Abwägung von Chancen <strong>und</strong> Risiken<br />

Möglichkeiten zur Minimierung von Zinsänderungsrisiken <strong>und</strong> zur Opti-mierung der Zinsausgaben<br />

wahrgenommen werden.<br />

Vom Thüringer Innenministerium wurde mit Datum vom 26.06.2006 ein R<strong>und</strong>schreiben zum Einsatz von<br />

Zinsderivaten in der kommunalen Kreditwirtschaft (RS 7/2006) an die Kommunen übermittelt. In diesem<br />

werden neben inhaltlichen Erörterungen zu organisatorischen Voraus-setzungen <strong>und</strong> Anforderungen an<br />

die Bearbeitung <strong>und</strong> Nachweisführung auch Hinweise zur Genehmigungsbedürftigkeit gegeben. Es wird<br />

darauf abgestellt, dass die Nutzung von Zins-derivaten gr<strong>und</strong>sätzlich weder einem kreditähnlichen<br />

Rechtsgeschäft noch einem Gewähr-vertrag entspricht. Sie ist daher in der Regel nicht gemäß § 64<br />

ThürKO genehmigungspflichtig, wenn die Vereinbarung auf der Gr<strong>und</strong>lage eines bestehenden bzw.<br />

laufenden Kreditgeschäftes abgeschlossen wird (Prinzip der Konnexität). Es wird weiter darauf<br />

hingewiesen, dass es den Kommunen obliegt, die Frage der Genehmigungsbedürftigkeit des<br />

Rechtsgeschäftes hinsicht-lich der Regeln des § 64 Abs. 2 ThürKO selbst zu prüfen <strong>und</strong> den Vertrag<br />

erforderlichenfalls der Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.<br />

Allerdings behält sich die Aufsichtsbehörde vor, bis auf Weiteres auch genehmigungsfreie Verträge zur<br />

Kenntnis zu nehmen. Die Kommunen sind verpflichtet, alle Verträge über den Kauf <strong>und</strong> Verkauf von<br />

Derivaten nach Abschluss (auch aus der Vergangenheit) zur Information vor-zulegen.


Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 87<br />

AZ: 205006/Sei<br />

Im Punkt 3. „Organzuständigkeit“ des genannten R<strong>und</strong>schreibens des Thüringer Innen-ministeriums wird<br />

darauf verwiesen, dass der Abschluss von Zinsderivaten kein Geschäft der laufenden Verwaltung im<br />

Sinne des § 29 Abs. 2 Nr. 1 ThürKO, ebenso wenig es dringlich im Sinne des § 30 ThürKO sein kann.<br />

Da jedoch wirtschaftliche Erwägungen in den entsprechen-den Entscheidungsfällen oft sehr kurzfristiges<br />

Handeln erfordern, kann die Vertretungskörper-schaft die Verwaltungsspitze durch einen<br />

Gr<strong>und</strong>satzbeschluss oder im Rahmen der jährlichen Haushaltssatzung zum Abschluss derivater<br />

Finanzgeschäfte ermächtigen. Der Beschluss muss dabei zumindest Festlegungen zur Art <strong>und</strong> zum<br />

maximalen Risiko der beabsichtigten Derivat-geschäfte enthalten.<br />

Die Verwaltung empfiehlt, dies in Form des hier vorgelegten Gr<strong>und</strong>satzbeschlusses umzu-setzen. Der<br />

Haupt-<strong>und</strong> Finanzausschuss wird in der Folge regelmäßig mit Berichtsvorlagen über Abschlüsse sowie<br />

Ergebnisse von derivaten Zinsgeschäften informiert. Parallel dazu wird nach Beschlussfassung des<br />

Stadtrates eine Anpassung bzw. Präzisierung der Hauptsatzung § 7 Abs. 2 Punkt c) vorbereitet; diese<br />

Regelung ermächtigt den Oberbürgermeister bereits zum Abschluss von Zinssicherungsvereinbarungen,<br />

ist aber bisher ohne Festlegung der Art <strong>und</strong> des maximalen Risikos wie im R<strong>und</strong>schreiben des Thüringer<br />

Innenministeriums gefordert.<br />

Für die notwendigen Arbeiten der Verwaltung <strong>und</strong> die Gewährleistung der Sicherheit ist nach den<br />

Vorgaben des Landes eine entsprechende Dienstanweisung zu erlassen. Diese wird kurzfristig von der<br />

Finanzverwaltung erstellt <strong>und</strong> der Entwurf vor seiner Inkraftsetzung verwaltungsintern beraten <strong>und</strong><br />

abgestimmt.<br />

Die Begrenzung der Geschäfte auf maximal 25 % des Kreditvolumens der Stadt <strong>Eisenach</strong> dient als<br />

Sicherheit <strong>und</strong> zur Minimierung des Risikos. Das Kreditvolumen beträgt zum Jahresab-schluss <strong>2007</strong><br />

voraussichtlich rd. 36 Mio. €., 25 % davon sind rd. 9 Mio. €. Derivatgeschäfte dürfen also nur für einen<br />

Gesamtkreditbetrag von insgesamt rd. 9 Mio. € abgeschlossen werden.<br />

Zu 2.)<br />

Voraussetzung für ein erfolgreiches Kreditmanagement, insbesondere die Steuerung der<br />

Zinsänderungsrisiken <strong>und</strong> die Minimierung der durchschnittlichen Zinsbelastung, sind eine intensive <strong>und</strong><br />

kontinuierliche Marktbeobachtung sowie einschlägige Fachkenntnisse im Umgang mit den<br />

angebotenen Derivaten. Diese Anforderungen können gegenwärtig nur durch externe Beratung erfüllt<br />

werden.<br />

Es wird daher vorgeschlagen, dass verschiedene Angebote zu Beratungsmandaten eingeholt werden <strong>und</strong><br />

nach Sichtung der Unterlagen durch die Verwaltung die Banken ihre Leistungen <strong>und</strong> auch ihre Kosten in<br />

einer Haupt- <strong>und</strong> Finanzausschusssitzung detailliert vorstellen. Auf dieser Gr<strong>und</strong>lage sollte dann die<br />

erforderliche Auswahl für die Vergabe des Auftrages erfolgen.<br />

Nach vorab eingeholten Informationen werden die Kosten unterschiedlich berechnet, teilweise wird eine<br />

feste Pauschale erhoben; in anderen Fällen wird die Kostenpauschale in Höhe eines bestimmten<br />

Prozentsatzes der Zinseinsparung festgelegt <strong>und</strong>/oder ein Maximalbetrag festgesetzt.<br />

Sollten noch in <strong>2007</strong> Kosten für ein Beratungsmandat anfallen, so können diese aus der Haushaltsstelle<br />

03000.65500 Kämmerei/Sachverständigen- <strong>und</strong> Gerichtskosten finanziert werden, da hier voraussichtlich<br />

Minderausgaben gegenüber dem Haushaltsansatz entstehen. Weitere erforderliche Ausgaben werden<br />

dann im Haushaltsentwurf 2008 vorgesehen.


Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 88<br />

AZ: 205006/Sei<br />

Doht<br />

Oberbürgermeister<br />

Anlagen <strong>und</strong> Verteiler<br />

Übersicht Kreditportfolio der Stadt <strong>Eisenach</strong> – alle SR-Mitglieder


SEG - Entgelte Frei- <strong>und</strong> Hallenbad Seite: 89<br />

AZ: 20.1/812410<br />

III. Unterschriften<br />

Amt<br />

Dezernent Fachamt federführender Sachbearbeiter<br />

Oberbürgermeister Hartmann Seibicke (Tel.:Nr_204)<br />

Keine<br />

Bedenken<br />

Stellungnahme zu beteiligender Fachämter<br />

(Bitte im Falle von Bedenken/Anmerkungen diese ggf. als Anlage beifügen)<br />

Bedenken<br />

Anmerkungen<br />

Datum Unterschrift<br />

Stellungnahme der Kämmerei (Amt 20) - im Falle finanzieller Auswirkungen, ggf. Anlage benutzen -<br />

keine Bedenken<br />

folgende Bedenken / Anmerkungen:<br />

Datum <strong>und</strong> Unterschrift<br />

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes (Amt 14)<br />

keine Bedenken<br />

folgende Bedenken / Anmerkungen:<br />

Datum <strong>und</strong> Unterschrift


SEG - Entgelte Frei- <strong>und</strong> Hallenbad Seite: 90<br />

AZ: 20.1/812410<br />

Eingang Büro Stadtrat Vorlagen-Nr. Stadtrats-<strong>Sitzung</strong> TOP Stadtratssitzung<br />

Stadtverwaltung <strong>Eisenach</strong><br />

Beschlussvorlage<br />

Berichtsvorlage<br />

Dezernat Amt Aktenzeichen<br />

I 20 20.1/812410<br />

Betreff<br />

Sportbad <strong>Eisenach</strong> GmbH (SEG)<br />

Hier: Zustimmung zur Festsetzung privatrechtlicher Entgelte für die Nutzung des Frei- <strong>und</strong> Hallenbades<br />

des „aquaplex“<br />

vom Fachamt auszufüllen vom Büro Stadtrat auszufüllen<br />

Beratungsfolge <strong>Sitzung</strong> <strong>Sitzung</strong>stermin TOP Abstimmungsergebnis Beschluss<br />

(Zutreffendes ankreuzen) öff. nichtöff. ja nein Enthalt. Nr.<br />

Beigeordnetensitzung<br />

Ortschaftsrat<br />

Rechnungsprüfungsausschuss<br />

Ausschuss für Stadtentwicklung,<br />

Wirtschaft, Kultur <strong>und</strong> Tourismus<br />

Ausschuss für Familie, Jugend,<br />

Soziales <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitswesen<br />

Ausschuss für Bildung, Schule <strong>und</strong><br />

Sport<br />

Jugendhilfeausschuss<br />

Werkausschuss<br />

Bau-, Verkehrs- <strong>und</strong> Umweltausschuss<br />

Haupt- <strong>und</strong> Finanzausschuss<br />

Stadtrat<br />

Finanzielle Auswirkungen<br />

keine haushaltsmäßige Berührung Einnahmen Haushaltsstelle :<br />

weitere Ausgaben HH-Stelle: Ausgaben Haushaltsstelle :<br />

HH-Mittel Lt. HH bzw. NTHH d. lfd.<br />

Jahres (aktueller Stand) -EUR-<br />

HH/JR<br />

Inanspruchnahme<br />

./. verausgabt<br />

./. vorgemerkt<br />

= verfügbar<br />

Frühere Beschlüsse<br />

Haushaltausgaberest<br />

-EUR-<br />

insgesamt<br />

-EUR-


SEG - Entgelte Frei- <strong>und</strong> Hallenbad Seite: 91<br />

AZ: 20.1/812410<br />

Beschluss-Nr.: 0169/2005 Beschluss-Nr.: Beschluss-Nr.: Beschluss-Nr.:<br />

I. Beschlussvorschlag<br />

Der Ausschuss für Familie, Jugend, Soziales <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitswesen empfiehlt,<br />

der Ausschuss für Bildung, Schule <strong>und</strong> Sport empfiehlt,<br />

der Haupt- <strong>und</strong> Finanzausschuss empfiehlt,<br />

der Stadtrat beschließt:<br />

Der durch die Geschäftsführung der Sportbad <strong>Eisenach</strong> GmbH vorgelegten Preisstruktur<br />

für das Freizeit- <strong>und</strong> Sportbad sowie die überarbeitete Preisstruktur für das Freibad wird<br />

zugestimmt (Anlage 1). Die neue Preisstruktur für das Freibad gilt ab der Freibadsaison<br />

2008.<br />

II. Begründung<br />

Gem. § 26 Abs. 2 Nr. 10 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) ist die Zustimmung des Stadtrates,<br />

bei der Festsetzung privatrechtlicher Entgelte von Unternehmen, an denen die Gemeinde mit mehr als 50<br />

% beteiligt ist, erforderlich.<br />

Der Stadtrat hat in der <strong>Sitzung</strong> am 27.05.2005 mit Beschluss-Nr: 0169/2005 die Eintrittspreisgestaltung<br />

für das Freibad beschlossen.<br />

Auf die in Anlage (Anl. 2) beigefügte detaillierte Erläuterung <strong>und</strong> Begründung wird<br />

verwiesen.<br />

Doht<br />

Oberbürgermeister<br />

Anlagen<br />

1. Preisblatt Freizeit- <strong>und</strong> Sportbad sowie Hallenbad<br />

2. Beschlussvorlage „Eintrittspreise“ zur Vorlage in der <strong>Sitzung</strong> des Aufsichtsrates der SEG am<br />

20.08.<strong>2007</strong>


Spielapparatesteuersatzung Seite: 92<br />

AZ: AZ 20.2 - 08/<strong>2007</strong><br />

III. Unterschriften<br />

Amt<br />

Dezernent Fachamt federführender Sachbearbeiter<br />

Doht Hartmann Hoffmann (Tel.:670-206)<br />

Keine<br />

Bedenken<br />

Stellungnahme zu beteiligender Fachämter<br />

(Bitte im Falle von Bedenken/Anmerkungen diese ggf. als Anlage beifügen)<br />

Bedenken<br />

Anmerkungen<br />

Datum Unterschrift<br />

Stellungnahme der Kämmerei (Amt 20) - im Falle finanzieller Auswirkungen, ggf. Anlage benutzen -<br />

keine Bedenken<br />

folgende Bedenken / Anmerkungen:<br />

Datum <strong>und</strong> Unterschrift<br />

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes (Amt 14)<br />

keine Bedenken<br />

folgende Bedenken / Anmerkungen:<br />

Datum <strong>und</strong> Unterschrift


Spielapparatesteuersatzung Seite: 93<br />

AZ: AZ 20.2 - 08/<strong>2007</strong><br />

Eingang Büro Stadtrat Vorlagen-Nr. Stadtrats-<strong>Sitzung</strong> TOP Stadtratssitzung<br />

Stadtverwaltung <strong>Eisenach</strong><br />

Beschlussvorlage<br />

Berichtsvorlage<br />

Dezernat Amt Aktenzeichen<br />

I 20 20.2 - 08/<strong>2007</strong><br />

Betreff<br />

Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate <strong>und</strong> auf das Spielen um Geld <strong>und</strong> Sachwerte<br />

im Gebiet der Stadt <strong>Eisenach</strong> (Spielapparatesteuersatzung)<br />

Hier: Beratung <strong>und</strong> Beschlussfassung<br />

vom Fachamt auszufüllen vom Büro Stadtrat auszufüllen<br />

Beratungsfolge <strong>Sitzung</strong> <strong>Sitzung</strong>stermin TOP Abstimmungsergebnis Beschluss<br />

(Zutreffendes ankreuzen) öff. nichtöff. ja nein Enthalt. Nr.<br />

Beigeordnetensitzung<br />

Ortschaftsrat<br />

Rechnungsprüfungsausschuss<br />

Ausschuss für Stadtentwicklung,<br />

Wirtschaft, Kultur <strong>und</strong> Tourismus<br />

Ausschuss für Familie, Jugend,<br />

Soziales <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitswesen<br />

Ausschuss für Bildung, Schule <strong>und</strong><br />

Sport<br />

Jugendhilfeausschuss<br />

Werkausschuss<br />

Bau-, Verkehrs- <strong>und</strong> Umweltausschuss<br />

Haupt- <strong>und</strong> Finanzausschuss<br />

Stadtrat<br />

Finanzielle Auswirkungen<br />

keine haushaltsmäßige Berührung Einnahmen Haushaltsstelle : 90000.000.02110<br />

weitere Ausgaben HH-Stelle: Ausgaben Haushaltsstelle :<br />

HH-Mittel Lt. HH bzw. NTHH d. lfd.<br />

Jahres (aktueller Stand) -EUR-<br />

HH/JR<br />

Inanspruchnahme<br />

./. verausgabt<br />

./. vorgemerkt<br />

= verfügbar<br />

Frühere Beschlüsse<br />

Haushaltausgaberest<br />

-EUR-<br />

insgesamt<br />

-EUR-


Spielapparatesteuersatzung Seite: 94<br />

AZ: AZ 20.2 - 08/<strong>2007</strong><br />

Beschluss-Nr.: Beschluss-Nr.: Beschluss-Nr.: Beschluss-Nr.:


Spielapparatesteuersatzung Seite: 95<br />

AZ: AZ 20.2 - 08/<strong>2007</strong><br />

I. Beschlussvorschlag<br />

Der Haupt- <strong>und</strong> Finanzausschuss empfiehlt,<br />

der Stadtrat beschließt<br />

die Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate <strong>und</strong> auf das Spielen um Geld oder<br />

Sachwerte im Gebiet der Stadt <strong>Eisenach</strong> (Spielapparatesteuersatzung)<br />

II. Begründung<br />

Das B<strong>und</strong>esverwaltungsgericht in Leipzig hat am 13.04.2005 die verfassungsrechtlichen<br />

Voraussetzungen für die Erhebung der Spielapparatesteuer präzisiert. Dies betrifft auch den in der<br />

Satzung über die Erhebung einer Spielapparatesteuer in der Stadt <strong>Eisenach</strong><br />

(Spielapparatesteuersatzung) vom 07.12.1998 verwendeten Stückzahlmaßstab, wonach die<br />

Einspielergebnisse von Spielautomaten pauschal nach der Anzahl der aufgestellten Automaten<br />

besteuert werden. Betroffen sind nach den Ausführungen des Gerichts allerdings nur<br />

Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten.<br />

Das B<strong>und</strong>esverwaltungsgericht hält die Besteuerung nach einem Wirklichkeitsmaßstab unter<br />

bestimmten Voraussetzungen für geboten. Es stellt dabei darauf ab, dass der Charakter der<br />

Spielautomatensteuer nach Art. 105 Abs. 2 a GG eine zumindest lockere Beziehung zwischen<br />

dem Steuermaßstab <strong>und</strong> dem Spielaufwand der Benutzer erfordere. Diese Beziehung sei nicht<br />

mehr gewahrt, wenn über einen längeren Zeitraum gemittelte Einspielergebnisse einzelner<br />

Spielautomaten vorliegen, die mehr als 25 Prozent nach oben oder unten vom Durchschnitt der<br />

Einspielergebnisse der Automaten mit Gewinnmöglichkeit im Satzungsgebiet abweichen. Diese<br />

Feststellung ist möglich, nachdem sich das Automatengewerbe in einer gegenüber dem<br />

B<strong>und</strong>eswirtschaftsministerium abgegebenen Erklärung verpflichtet hat, alle Spielapparate mit<br />

Gewinnmöglichkeit vom 1. Januar 1997 an mit elektronischen Zählwerken auszustatten, die<br />

Ausdrucke über Kasseninhalt <strong>und</strong> Röhrenbestand liefern.<br />

Die Steuerabteilung der Stadt <strong>Eisenach</strong> hat auf der Basis der freiwilligen Angaben der<br />

Spielgeräteaufsteller für einen Zeitraum von 12 Monaten (Januar – Dezember 2005) einen<br />

Durchschnitt der Einspielergebnisse gebildet <strong>und</strong> festgestellt, dass die tatsächlichen<br />

Einspielergebnisse von diesem ermittelten Durchschnitt in den überwiegenden Fällen um mehr<br />

als 25 Prozent nach oben bzw. unten abweichen.<br />

Um die vorliegende wegen des darin normierten Stückzahlmaßstabs angreifbare Satzung „zu<br />

heilen“, ist die neue Satzung rückwirkend zum Beginn des Jahres oder des Vierteljahres in<br />

Kraft zu setzen, indem erstmals Widersprüche gegen die Heranziehungen zur<br />

Spielapparatesteuer eingegangen sind, die mit dem Hinweis auf die Unzulässigkeit des<br />

Stückzahlmaßstabs begründet waren. In der Stadt <strong>Eisenach</strong> wurden Rechtsbehelfe mit dieser<br />

Begründung für den Januar 2005 eingelegt, sodass die Satzung der Stadt <strong>Eisenach</strong> zum<br />

01.01.2005 in Kraft treten muss.<br />

Die Selbstverpflichtungserklärung des Automatengewerbes bezieht sich nur auf die<br />

Spielapparate mit Gewinnmöglichkeit. Bisher sind auch nur in diesen Geräten elektronische<br />

Zählwerke eingebaut. Daher wird vorgeschlagen, für Spielapparate ohne Gewinnmöglichkeit<br />

den bisherigen Stückzahlmaßstab als Regelmaßstab beizubehalten.<br />

Als Bemessungsgr<strong>und</strong>lage wird die Bruttokasse vorgeschlagen. Im § 3(1) der Satzung ist<br />

dieser<br />

Begriff als „elektronisch gezählte Kasse zuzüglich Röhrenentnahmen abzüglich Röhrenauffüllungen,<br />

Falschgeld <strong>und</strong> Fehlgeld“ definiert.


Spielapparatesteuersatzung Seite: 96<br />

AZ: AZ 20.2 - 08/<strong>2007</strong><br />

Über die Höhe <strong>und</strong> die Entwicklung der Einspielergebnisse der Geldspielgeräte liegen derzeit in<br />

Thüringen noch keinerlei Erkenntnisse vor. Aus den ganz wenigen vereinzelt vorliegenden<br />

Apparateergebnissen hat der Gemeinde- <strong>und</strong> Städteb<strong>und</strong> Thüringen die Empfehlung<br />

abgeleitet, dass für Apparate mit Gewinnmöglichkeit Steuersätze zwischen 8 bis 12 Prozent<br />

denkbar erscheinen. In der Spielapparatesteuersatzung der Stadt <strong>Eisenach</strong> wurden 12 Prozent<br />

angesetzt. Mit Steuersätzen in dieser Größenordnung könnten nach heutiger Einschätzung im<br />

Durchschnitt der Fälle die heutigen Einnahmen nach dem Stückzahlmaßstab erreicht werden.<br />

Als Alternative zur Besteuerung nach der Bruttokasse wird im § 5 der Satzung weiterhin die<br />

Besteuerung nach dem Stückzahlmaßstab angeboten. Um einen ständigen Wechsel in die<br />

vielleicht günstigere Variante zu unterbinden, wird die Wahl des anzuwendenden Tarifs für das<br />

jeweilige Kalenderjahr <strong>und</strong> die Gesamtheit der Geräte eines Aufstellers festgeschrieben.<br />

Für den Fall des rückwirkenden In-Kraft-Setzens der Satzung war zu beachten, dass die<br />

Steuerschuld, die sich nach der neuen Bemessungsgr<strong>und</strong>lage ergibt, nicht die in der<br />

Vergangenheit für den jeweiligen Vergleichszeitraum ermittelte Steuerschuld übersteigt. Dem<br />

wurde in § 4 der Satzung Rechnung getragen, indem die in der bis dato zu Gr<strong>und</strong>e liegenden<br />

Satzung angesetzten Steuersätze bei Geräten mit Gewinnmöglichkeiten in Spielhallen <strong>und</strong> an<br />

sonstigen Aufstellorten als Höchstsätze eingetragen wurden.<br />

Mangels ausreichender Erkenntnisse über die aus Sicht des Steuergläubigers Stadt <strong>Eisenach</strong><br />

notwendige <strong>und</strong> aus Sicht der Steuerschuldner zumutbare <strong>und</strong> vertretbare Höhe der<br />

Steuersätze wird nicht zu vermeiden sein, dass für die Vergangenheit auch Steuererstattungen<br />

<strong>und</strong> für die Zukunft auch Steuerausfälle in Kauf zu nehmen sind. Dies liegt in der ungewissen<br />

Zahl von Fällen begründet, in denen eine Besteuerung nach der Bruttokasse zu geringeren<br />

Steuerbeträgen führt als nach dem bisherigen Stückzahlmaßstab. Auf diese Problematik wurde<br />

bereits in einer Berichtsvorlage im Oktober 2006: Erhebung der Spielapparatesteuer unter<br />

Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung des B<strong>und</strong>esverwaltungsgerichtes hingewiesen.<br />

Doht<br />

Oberbürgermeister<br />

Anlagen<br />

Entwurf der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate <strong>und</strong> auf das Spielen um Geld oder<br />

Sachwerte im Gebiet der Stadt <strong>Eisenach</strong> (Spielapparatesteuersatzung)


Spielapparatesteuersatzung Seite: 97<br />

AZ: AZ 20.2 - 08/<strong>2007</strong><br />

III. Unterschriften<br />

Amt<br />

Dezernent Fachamt federführender Sachbearbeiter<br />

Doht Hartmann Richter (Tel.:220)<br />

Keine<br />

Bedenken<br />

Stellungnahme zu beteiligender Fachämter<br />

(Bitte im Falle von Bedenken/Anmerkungen diese ggf. als Anlage beifügen)<br />

Bedenken<br />

Anmerkungen<br />

Datum Unterschrift<br />

Stellungnahme der Kämmerei (Amt 20) - im Falle finanzieller Auswirkungen, ggf. Anlage benutzen -<br />

keine Bedenken<br />

folgende Bedenken / Anmerkungen:<br />

Datum <strong>und</strong> Unterschrift<br />

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes (Amt 14)<br />

keine Bedenken<br />

folgende Bedenken / Anmerkungen:<br />

Datum <strong>und</strong> Unterschrift


Überplanmäßige Ausgabe Erziehungsgeld Seite: 98<br />

AZ: 51.13.502<br />

Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate <strong>und</strong> auf<br />

das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt <strong>Eisenach</strong><br />

(Spielapparatesteuersatzung) vom .................................<br />

Aufgr<strong>und</strong> des § 19 Abs. 1 Satz 1 der Thüringer Gemeinde- <strong>und</strong> Landkreisordnung<br />

(Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der<br />

Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch<br />

Art. 5 des Gesetzes vom 23.12.2005 (GVBl. S. 446) <strong>und</strong> der §§ 2 <strong>und</strong> 5 des Thüringer<br />

Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) vom 07.08.1991 (GVBl. S. 285, 329) in der<br />

Fassung der Bekanntmachung vom 19.09.2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch<br />

Artikel 1 des Gesetzes vom 17.12.2004 (GVBl. S. 889), hat der Stadtrat der Stadt<br />

<strong>Eisenach</strong> in seiner <strong>Sitzung</strong> am<br />

folgende Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate <strong>und</strong><br />

auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt <strong>Eisenach</strong><br />

(Spielapparatesteuersatzung) beschlossen:<br />

§ 1<br />

Steuererhebung<br />

Die Stadt erhebt eine Steuer auf Spielapparate <strong>und</strong> auf das Spielen um Geld oder<br />

Sachwerte als örtliche Aufwandsteuer nach Maßgabe des in § 2 aufgeführten<br />

Besteuerungstatbestandes.<br />

§ 2<br />

Steuergegenstand, Besteuerungstatbestand<br />

Gegenstand der Steuer ist der Aufwand für die Benutzung von Spiel- <strong>und</strong><br />

Geschicklichkeitsapparaten, soweit sie öffentlich zugänglich sind. Sportgeräte wie z.B.<br />

Billard, Darts <strong>und</strong> Tischfußball sowie Musikautomaten unterliegen nicht der<br />

Spielapparatesteuer.<br />

§ 3<br />

Bemessungsgr<strong>und</strong>lagen<br />

(1) Bemessungsgr<strong>und</strong>lage ist<br />

a) bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit mit manipulationssicherem Zählwerk die<br />

elektronisch gezählte Bruttokasse (Bruttokasse ist die elektronisch gezählte Kasse<br />

zuzüglich Röhrenentnahme, abzüglich Röhrenauffüllung, Falschgeld <strong>und</strong> Fehlgeld).<br />

b) bei Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit deren Anzahl pro angefangenem<br />

Kalendermonat.<br />

(2) Als manipulationssichere Apparate sind all jene Geräte zu betrachten, bei denen<br />

eine fortlaufende <strong>und</strong> lückenlose Ermittlung von Daten, die zur Ermittlung der


Überplanmäßige Ausgabe Erziehungsgeld Seite: 99<br />

AZ: 51.13.502<br />

umsatzsteuerlichen Bemessungsgr<strong>und</strong>lage nötig sind, durch manipulationssichere<br />

Software gewährleistet wird.<br />

(3) Verfügt ein Apparat über mehrere Spieleinrichtungen, so gilt jede dieser<br />

Einrichtungen als ein Apparat. Apparate mit mehr als einer Spieleinrichtung sind<br />

solche, an denen gleichzeitig zwei oder mehr Spielvorgänge ausgelöst werden können.<br />

§ 4<br />

Steuersätze<br />

(1) Die Steuer beträgt je Apparat <strong>und</strong> angefangenem Kalendermonat<br />

a) in Spielhallen <strong>und</strong> ähnlichen Unternehmen<br />

1. für Apparate mit Gewinnmöglichkeit 12 v.H. der Bruttokasse,<br />

höchstens 105,00 Euro;<br />

2. für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit 41,00 Euro;<br />

b) in Gaststätten <strong>und</strong> sonstigen Aufstellungsorten<br />

1. für Apparate mit Gewinnmöglichkeit 12 v.H. der Bruttokasse,<br />

höchstens 55,00 Euro;<br />

2. für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit 21,00 Euro.<br />

Die Höchstsätze nach Satz 1 Buchst. a) Ziff. 1 <strong>und</strong> Buchst. b) Ziff. 1 gelten bis zum<br />

Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung.<br />

(2) In den Fällen, in denen die Bruttokasse nach § 3 Abs. 1 nicht nachgewiesen wird<br />

oder auf Antrag des Steuerschuldners (§ 5) beträgt die Steuer je Apparat <strong>und</strong><br />

angefangenem Kalendermonat<br />

a) in Spielhallen <strong>und</strong> ähnlichen Unternehmen<br />

1. für Apparate mit Gewinnmöglichkeit 105,00 Euro;<br />

2. für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit 41,00 Euro;<br />

b) in Gaststätten <strong>und</strong> sonstigen Aufstellungsorten<br />

1. für Apparate mit Gewinnmöglichkeit 55,00 Euro;<br />

2. für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit 21,00 Euro.<br />

(3) Für Apparate, mit denen sexuelle Handlungen oder Gewalttätigkeiten dargestellt<br />

werden oder die eine Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges zum<br />

Gegenstand haben beträgt die Steuer je Apparat <strong>und</strong> angefangenem Kalendermonat in<br />

Spielhallen oder sonstigen Aufstellungsorten für Apparate mit oder ohne<br />

Gewinnmöglichkeit 520,00 Euro.<br />

(4) Tritt im Laufe eines Kalendermonats an die Stelle eines Apparates ein gleichartiger<br />

Apparat, so wird die Steuer für diesen Kalendermonat nur einmal erhoben.<br />

§ 5<br />

Abweichende Besteuerung


Überplanmäßige Ausgabe Erziehungsgeld Seite: 100<br />

AZ: 51.13.502<br />

(1) Auf Antrag des Steuerschuldners kann eine Besteuerung nach der Anzahl der<br />

aufgestellten Apparate erfolgen (Stückzahlmaßstab). Es gelten dann die in § 4 Abs. 2<br />

aufgeführten Festbeträge je Apparat. Der Antrag auf abweichende Besteuerung ist<br />

spätestens 3 Monate vor dem Ablauf des Kalenderjahres zu stellen. Ein Wechsel zur<br />

abweichenden Besteuerung erfolgt mit Beginn des Folgejahres.<br />

(2) Die abweichende Besteuerung hat solange Gültigkeit, bis sie schriftlich gegenüber<br />

der Kommune widerrufen wird. Eine Rückkehr zur Regelbesteuerung sowie erneute<br />

Wechsel zur abweichenden Besteuerung sind jeweils nur zum Beginn des folgenden<br />

Kalenderjahres zulässig.<br />

(3) Werden im Satzungsgebiet mehrere Apparate mit Gewinnmöglichkeit betrieben, so<br />

kann die abweichende Besteuerung für diese nur einheitlich beantragt werden.<br />

§ 6<br />

Steuerschuldner<br />

Steuerschuldner ist derjenige, dem die Erträge aus den aufgestellten Apparaten bzw.<br />

Spieleinrichtungen im Sinne des § 2 zufließen (Aufsteller). Mehrere Steuerschuldner<br />

sind Gesamtschuldner.<br />

§ 7<br />

Anzeigepflicht<br />

Der Steuerschuldner hat die erstmalige Aufstellung eines Geldspiel- oder<br />

Unterhaltungsapparates <strong>und</strong> jede Änderung hinsichtlich Art <strong>und</strong> Anzahl der Automaten<br />

an einem Aufstellungsort bis zum 15. Tag des folgenden Kalendermonats der<br />

Stadtverwaltung <strong>Eisenach</strong> auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck anzuzeigen.<br />

§ 8<br />

Entstehung, Festsetzung <strong>und</strong> Fälligkeit<br />

(1) Die Steuerschuld entsteht mit der Verwirklichung des Besteuerungstatbestandes.<br />

(2) Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen. Bis zum 15.<br />

Tag nach Ablauf eines jeden Kalendermonats ist bei der Stadtverwaltung <strong>Eisenach</strong><br />

eine Steuererklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck einzureichen. Die<br />

errechnete Steuer ist am letzten Tag der Einreichungsfrist nach Satz 2 fällig. Die<br />

unbeanstandete Entgegennahme der Steueranmeldung gilt als Steuerfestsetzung.<br />

(3) Ein Steuerbescheid ist nur dann zu erteilen, wenn der Steuerpflichtige eine<br />

Steuererklärung nicht abgibt oder die Steuerschuld abweichend von der Erklärung<br />

festzusetzen ist. Die Steuer kann ggf. durch Schätzung festgesetzt werden <strong>und</strong> ist<br />

einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig.<br />

(4) Bei der Besteuerung nach der Bruttokasse sind den Steueranmeldungen nach Abs.<br />

2 Zählwerk-Ausdrucke für den jeweiligen Besteuerungszeitraum beizufügen, die als<br />

Angaben mindestens Geräteart, Gerätetyp, Gerätenummer, die fortlaufende Nummer


Überplanmäßige Ausgabe Erziehungsgeld Seite: 101<br />

AZ: 51.13.502<br />

des Zählwerk-Ausdruckes, die Spieleinsätze, die Gewinne <strong>und</strong> den Kasseninhalt<br />

enthalten müssen. Für den Folgemonat ist lückenlos an den Auslesezeitpunkt (Tag <strong>und</strong><br />

Uhrzeit des Ausdrucks) des Auslesetages des Vormonats anzuschließen.<br />

§ 9<br />

Steueraufsicht <strong>und</strong> Prüfungsvorschriften<br />

(1) Zur Sicherung einer gleichmäßigen <strong>und</strong> vollständigen Festsetzung <strong>und</strong> Erhebung<br />

der Spielapparatesteuer können die Bediensteten der Stadt <strong>Eisenach</strong> ohne vorherige<br />

Ankündigung <strong>und</strong> außerhalb einer Außenprüfung Geschäftsgr<strong>und</strong>stücke <strong>und</strong><br />

Geschäftsräume, bzw. Aufstellorte, von Steuerschuldnern während der Geschäfts- <strong>und</strong><br />

Arbeitszeiten betreten, um Sachverhalte festzustellen, die für die Besteuerung<br />

erheblich sein können.<br />

(2) Die Steuerschuldner <strong>und</strong> die von ihnen betrauten Personen haben auf Verlangen<br />

der Bediensteten der Stadt Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere, Zählwerk-<br />

Ausdrucke <strong>und</strong> andere Unterlagen vorzulegen, Auskünfte zu erteilen <strong>und</strong> die<br />

notwendigen Verrichtungen an den Apparaten <strong>und</strong> Spieleinrichtungen vorzunehmen,<br />

damit die Feststellungen ermöglicht werden.<br />

§ 10<br />

In – Kraft - Treten<br />

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2005 in Kraft <strong>und</strong> ersetzt ab diesem<br />

Zeitpunkt die Satzung über die Erhebung einer Spielapparatesteuer in der Stadt<br />

<strong>Eisenach</strong> (Spielapparatesteuersatzung) vom 07.12.1998 (Thür. Allgemeine Nr. 294 v.<br />

14.12.1998; <strong>Eisenach</strong>er Presse – Thür. Landeszeitung Nr. 294 v. 14.12.1998),<br />

geändert durch Art. 2 (1. Änderungssatzung) der Euroumstellungs- <strong>und</strong> –<br />

anpassungssatzung I der Stadt <strong>Eisenach</strong> vom 26.09.2001 (Thür. Allgemeine Nr. 234 v.<br />

06.10.2001; <strong>Eisenach</strong>er Presse – Thür. Landeszeitung Nr. 234 v. 06.10.2001).<br />

<strong>Eisenach</strong>, den<br />

Stadt <strong>Eisenach</strong><br />

Doht<br />

Oberbürgermeister<br />

Siegel


Überplanmäßige Ausgabe Erziehungsgeld Seite: 102<br />

AZ: 51.13.502<br />

Eingang Büro Stadtrat Vorlagen-Nr. Stadtrats-<strong>Sitzung</strong> TOP Stadtratssitzung<br />

Stadtverwaltung <strong>Eisenach</strong><br />

Beschlussvorlage<br />

Berichtsvorlage<br />

Dezernat Amt Aktenzeichen<br />

II 51 51.13.502<br />

Betreff<br />

Überplanmäßige Ausgaben im Unterabschnitt 48300- Erziehungsgeld DK 083<br />

in Höhe von 111.890,00 €<br />

vom Fachamt auszufüllen vom Büro Stadtrat auszufüllen<br />

Beratungsfolge <strong>Sitzung</strong> <strong>Sitzung</strong>stermin TOP Abstimmungsergebnis Beschluss<br />

(Zutreffendes ankreuzen) öff. nichtöff. ja nein Enthalt. Nr.<br />

Beigeordnetensitzung<br />

Ortschaftsrat<br />

Rechnungsprüfungsausschuss<br />

Ausschuss für Stadtentwicklung,<br />

Wirtschaft, Kultur <strong>und</strong> Tourismus<br />

Ausschuss für Familie, Jugend,<br />

Soziales <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitswesen<br />

Ausschuss für Bildung, Schule <strong>und</strong><br />

Sport<br />

Jugendhilfeausschuss<br />

Werkausschuss<br />

Bau-, Verkehrs- <strong>und</strong> Umweltausschuss<br />

Haupt- <strong>und</strong> Finanzausschuss<br />

Stadtrat<br />

Finanzielle Auswirkungen<br />

keine haushaltsmäßige Berührung Einnahmen Haushaltsstelle :<br />

weitere Ausgaben HH-Stelle: Ausgaben Haushaltsstelle : UA 48300<br />

HH-Mittel Lt. HH bzw. NTHH d. lfd.<br />

Jahres (aktueller Stand) -EUR-<br />

HH/JR<br />

Inanspruchnahme<br />

./. verausgabt<br />

./. vorgemerkt<br />

365.000,00<br />

346.483,00<br />

18.517,00<br />

= verfügbar 0,00<br />

Frühere Beschlüsse<br />

Haushaltausgaberest<br />

-EUR-<br />

insgesamt<br />

-EUR-<br />

Beschluss-Nr.: Beschluss-Nr.: Beschluss-Nr.: Beschluss-Nr.:


Überplanmäßige Ausgabe Erziehungsgeld Seite: 103<br />

AZ: 51.13.502<br />

I. Beschlussvorschlag<br />

Der Oberbürgermeister empfiehlt,<br />

der Haupt- <strong>und</strong> Finanzausschuß empfiehlt,<br />

der Stadtrat der Stadt <strong>Eisenach</strong> beschließt::<br />

überplanmäßige Ausgaben im Unterabschnitt 48300- Erziehungsgeld DK 083<br />

in Höhe von 111.890,00 €.<br />

Die Deckung erfolgt durch die Einnahmen in der Haushaltsstelle 48300.17100- Landeszuweisung<br />

Erziehungsgeld.<br />

II. Begründung<br />

Am 01.07.2006 trat das neue Thüringer Erziehungsgeldgesetz in Kraft.<br />

Das Thüringer Erziehungsgeld wird für Kinder ab dem Tag nach der Vollendung des zweiten<br />

Lebensjahres bis zum Tag der Vollendung des dritten Lebensjahres gezahlt.<br />

Gemäß § 2 Abs.3 Thüringer Erziehungsgeldgesetz haben Träger von Kindertageseinrichtungen <strong>und</strong><br />

Kindertagespflegepersonen, die im Bedarfsplan nach § 17 ThürKitaG berücksichtigt werden, das Recht,<br />

von dem Erziehungsgeldberechtigten für die Zeit der Inanspruchnahme einer KITA oder Tagespflege<br />

zum Zweck der Anmeldung des Kindes eine Abtretungserklärung über eine Summe bis zu 150,00 €<br />

monatlich zu verlangen. In diesen Fällen erfolgt die Auszahlung des Erziehungsgeldes an die Träger der<br />

KITAS <strong>und</strong> die Kindertagespflegepersonen.<br />

Bei der Berechnung für das Haushaltsjahr <strong>2007</strong> wurde von den Geburten vom 01.01.2005 bis 31.12.2005<br />

ausgegangen.<br />

Aufgr<strong>und</strong> dessen, dass jedoch auch noch die Geburten von Januar 2004 bis Dezember 2004 zu<br />

berücksichtigen sind, ist die überplanmäßige Ausgabe notwendig.<br />

Da die Einnahmen aus Landeszuweisungen für Erziehungsgeld vollständig im UA 48300 gebucht werden<br />

<strong>und</strong> es sich lediglich um eine Weiterleitung von Zahlungen handelt, entsteht kein Zuschussbedarf für die<br />

Stadt <strong>Eisenach</strong>.<br />

Oberbürgermeister Bürgermeisterin<br />

Anlagen <strong>und</strong> Verteiler


3.GS "Georgenschule" - überplanmäßige Ausgabe Seite: 104<br />

AZ: 65 21 01 04<br />

III. Unterschriften<br />

Amt<br />

Dezernent Fachamt federführender Sachbearbeiter<br />

U. Lieske V. Stephan U. Scharfenberg (Tel.: 670795)<br />

Keine<br />

Bedenken<br />

Stellungnahme zu beteiligender Fachämter<br />

(Bitte im Falle von Bedenken/Anmerkungen diese ggf. als Anlage beifügen)<br />

Bedenken<br />

Anmerkungen<br />

Datum Unterschrift<br />

Stellungnahme der Kämmerei (Amt 20) - im Falle finanzieller Auswirkungen, ggf. Anlage benutzen -<br />

keine Bedenken<br />

folgende Bedenken / Anmerkungen:<br />

Datum <strong>und</strong> Unterschrift<br />

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes (Amt 14)<br />

keine Bedenken<br />

folgende Bedenken / Anmerkungen:<br />

Datum <strong>und</strong> Unterschrift


3.GS "Georgenschule" - überplanmäßige Ausgabe Seite: 105<br />

AZ: 65 21 01 04<br />

Eingang Büro Stadtrat Vorlagen-Nr. Stadtrats-<strong>Sitzung</strong> TOP Stadtratssitzung<br />

Stadtverwaltung <strong>Eisenach</strong><br />

Beschlussvorlage<br />

Berichtsvorlage<br />

Dezernat Amt Aktenzeichen<br />

III 65 65 21 01 04<br />

Betreff<br />

3.Gr<strong>und</strong>schule "Georgenschule", Markt 13 - Fassadensanierung Nord- <strong>und</strong> Westseite<br />

hier: Beschlussfassung über eine überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle<br />

21100.94003 Sanierungsmaßnahme, Georgenschule, Markt 13 in Höhe von 152.000 €<br />

vom Fachamt auszufüllen vom Büro Stadtrat auszufüllen<br />

Beratungsfolge <strong>Sitzung</strong> <strong>Sitzung</strong>stermin TOP Abstimmungsergebnis Beschluss<br />

(Zutreffendes ankreuzen) öff. nichtöff. ja nein Enthalt. Nr.<br />

Beigeordnetensitzung<br />

Ortschaftsrat<br />

Rechnungsprüfungsausschuss<br />

Ausschuss für Stadtentwicklung,<br />

Wirtschaft, Kultur <strong>und</strong> Tourismus<br />

Ausschuss für Familie, Jugend,<br />

Soziales <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitswesen<br />

Ausschuss für Bildung, Schule <strong>und</strong><br />

Sport<br />

Jugendhilfeausschuss<br />

Werkausschuss<br />

Bau-, Verkehrs- <strong>und</strong> Umweltausschuss<br />

Haupt- <strong>und</strong> Finanzausschuss<br />

Stadtrat<br />

Finanzielle Auswirkungen<br />

keine haushaltsmäßige Berührung Einnahmen Haushaltsstelle : 21100.36103<br />

weitere Ausgaben HH-Stelle: 24000.94010 Ausgaben Haushaltsstelle : 21100.94003<br />

HH-Mittel Lt. HH bzw. NTHH d. lfd.<br />

Jahres (aktueller Stand) -EUR-<br />

HH/JR<br />

Inanspruchnahme<br />

./. verausgabt<br />

./. vorgemerkt<br />

149.200,00<br />

Haushaltausgaberest<br />

-EUR-<br />

108.453,37<br />

47.464,76<br />

insgesamt<br />

-EUR-<br />

257.653,37<br />

= verfügbar 149.200,00 60.988,61 210.188,61<br />

Frühere Beschlüsse<br />

Beschluss-Nr.: Beschluss-Nr.: Beschluss-Nr.: Beschluss-Nr.:


3.GS "Georgenschule" - überplanmäßige Ausgabe Seite: 106<br />

AZ: 65 21 01 04<br />

I. Beschlussvorschlag<br />

Der Oberbürgermeister empfiehlt<br />

Der Haupt- <strong>und</strong> Finanzausschuss der Wartburgstadt empfiehlt<br />

Der Stadtrat der Wartburgstadt beschließt:<br />

II. Begründung<br />

für die Sanierung der Westfassade an der Georgenschule, Markt 13 in <strong>Eisenach</strong> eine<br />

zusätzliche überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 21100.94003, Sanierungsmaßnahme,<br />

Georgenschule, über 152.000 €.<br />

Die Deckung zur Finanzierung der Mehrausgabe über 152.000,00 € in der Haushaltsstelle<br />

21100.94003 erfolgt über die Minderausgabe in Höhe von 14.441,53 € in der Haushaltsstelle<br />

24000.94010, Berufsschulzentrum <strong>und</strong> der Mehreinnahme in Höhe von 34.198,47 € in der<br />

Haushaltsstelle 20010.36100 , Investitionspauschale sowie der Mehreinnahme über 103.360,00 €<br />

in der Haushaltsstelle 21100.36103, Landes-zuweisung Städtebau, Georgenschule.<br />

Bei der Fassadensanierung an der Nordseite der Georgenschule wurden im Bereich des Zwerchhauses<br />

Holzschädigungen sichtbar. Eine unverzüglich veranlasste Untersuchung durch einen<br />

Holzschutzsachverständigen ergab, dass Teile der Dachkonstruktion durch holzzerstörende Insekten <strong>und</strong><br />

pflanzliche Holzschädlinge, darunter auch der (aktive) Echte Hausschwamm, befallen sind. Für die<br />

weitere Sanierung bedeutete dies, dass alle mit Schwamm <strong>und</strong> Schädlingen befallenen Teile der Dach<strong>und</strong><br />

Deckenkonstruktionen ausgewechselt werden mussten <strong>und</strong> zwar bis einschließlich 1 Meter in das<br />

ges<strong>und</strong>e Holz, also auch 1 Meter in die Nordfassade.<br />

Für die Fassadensanierung der Westseite wurde von einem ähnlich zu erwartenden Schadensbild im<br />

Dachtragwerk ausgegangen. Hierzu beläuft sich die vorliegende Kostenschätzung für die zusätzlichen<br />

holzschutztechnischen Sanierungsmaßnahmen <strong>und</strong> die zugehörigen Zimmererarbeiten einschl.<br />

Nebenkosten auf 152.000 €.<br />

Für die gesamte Fassadensanierung der Schule liegen Fördermittelbescheide des<br />

Landesverwaltungsamtes aus dem Städtebauförderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ (Bew.-<br />

Nrn. 6161-5012/05, 6161-5031/06) vom 16.01.<strong>2007</strong> über eine Fördersumme (B<strong>und</strong>/Land-Anteil) von<br />

370.005,00 € vor. Ein Änderungsantrag wird parallel gestellt, so dass die Mehrkosten der Sanierung der<br />

Westfassade anteilig nach Bereitstellung des städtischen Eigenanteils durch die entsprechende<br />

Einnahme in der Haushaltsstelle 21100.36103 gedeckt werden könnten.<br />

Der Eigenanteil der Stadt hierfür (48.640 €) wird über die Minderausgabe in Höhe von 14.441,53 € in der<br />

Haushaltsstelle 24000.94010, Berufsschulzentrum <strong>und</strong> der Mehreinnahme in Höhe von 34.198,47 € aus<br />

dem Bescheid über die Gewährung der Investitionspauschale vom 13.06.<strong>2007</strong> abgedeckt.<br />

Wir bitten, der zusätzlichen überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 152.000,00 € in der Haushaltsstelle<br />

21100.94003, Sanierungsmaßnahme Georgenschule, Markt 13, zu zustimmen.<br />

Herr Doht Frau Rexrodt<br />

Oberbürgermeister Dezernentin für Bau, Umwelt <strong>und</strong> Verkehr<br />

Anlage :<br />

- Aufteilung der Schulinvestpauschale


FS "Pestalozzi" - überplanmäßige Ausgabe Seite: 107<br />

AZ: 652300


FS "Pestalozzi" - überplanmäßige Ausgabe Seite: 108<br />

AZ: 652300<br />

III. Unterschriften<br />

Amt<br />

Dezernent Fachamt federführender Sachbearbeiter<br />

Frau Rexrodt Frau Menge Frau Stegmann (Tel.:544)<br />

Keine<br />

Bedenken<br />

Stellungnahme zu beteiligender Fachämter<br />

(Bitte im Falle von Bedenken/Anmerkungen diese ggf. als Anlage beifügen)<br />

Bedenken<br />

Anmerkungen<br />

Datum Unterschrift<br />

Stellungnahme der Kämmerei (Amt 20) - im Falle finanzieller Auswirkungen, ggf. Anlage benutzen -<br />

keine Bedenken<br />

folgende Bedenken / Anmerkungen:<br />

Datum <strong>und</strong> Unterschrift<br />

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes (Amt 14)<br />

keine Bedenken<br />

folgende Bedenken / Anmerkungen:<br />

Datum <strong>und</strong> Unterschrift


FS "Pestalozzi" - überplanmäßige Ausgabe Seite: 109<br />

AZ: 652300<br />

Eingang Büro Stadtrat Vorlagen-Nr. Stadtrats-<strong>Sitzung</strong> TOP Stadtratssitzung<br />

Stadtverwaltung <strong>Eisenach</strong><br />

Beschlussvorlage<br />

Berichtsvorlage<br />

Dezernat Amt Aktenzeichen<br />

III 65 652300<br />

Betreff<br />

Förderzentrum „Pestalozzischule“ , Ziegeleistr. 53<br />

hier: Beschlussfassung über eine überplanmäßige Ausgabe i.H.v. 119.416,47 € in der Haushaltsstelle<br />

27000. 94001 Sanierungsmaßnahme, Förderschule, Ziegeleistr. 53<br />

vom Fachamt auszufüllen vom Büro Stadtrat auszufüllen<br />

Beratungsfolge <strong>Sitzung</strong> <strong>Sitzung</strong>stermin TOP Abstimmungsergebnis Beschluss<br />

(Zutreffendes ankreuzen) öff. nichtöff. ja nein Enthalt. Nr.<br />

Beigeordnetensitzung<br />

Ortschaftsrat<br />

Rechnungsprüfungsausschuss<br />

Ausschuss für Stadtentwicklung,<br />

Wirtschaft, Kultur <strong>und</strong> Tourismus<br />

Ausschuss für Familie, Jugend,<br />

Soziales <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitswesen<br />

Ausschuss für Bildung, Schule <strong>und</strong><br />

Sport<br />

Jugendhilfeausschuss<br />

Werkausschuss<br />

Bau-, Verkehrs- <strong>und</strong> Umweltausschuss<br />

Haupt- <strong>und</strong> Finanzausschuss<br />

Stadtrat<br />

Finanzielle Auswirkungen<br />

keine haushaltsmäßige Berührung Einnahmen Haushaltsstelle : 20010. 36100<br />

weitere Ausgaben HH-Stelle: 24000.94010 Ausgaben Haushaltsstelle : 27000. 94001<br />

HH-Mittel Lt. HH bzw. NTHH d. lfd.<br />

Jahres (aktueller Stand) -EUR-<br />

HH/JR<br />

Inanspruchnahme<br />

./. verausgabt<br />

./. vorgemerkt<br />

0,00<br />

0,00<br />

0,00<br />

Haushaltausgaberest<br />

-EUR-<br />

6.942,21<br />

6.185,66<br />

0,00<br />

insgesamt<br />

-EUR-<br />

6.942,21<br />

6.185,66<br />

0,00<br />

= verfügbar 0,00 756,55 756,55<br />

Frühere Beschlüsse<br />

Beschluss-Nr.: Beschluss-Nr.: Beschluss-Nr.: Beschluss-Nr.:


FS "Pestalozzi" - überplanmäßige Ausgabe Seite: 110<br />

AZ: 652300<br />

I. Beschlussvorschlag<br />

Der Haupt- <strong>und</strong> Finanzausschuss der Wartburgstadt empfiehlt,<br />

der Stadtrat der Wartburgstadt beschließt:<br />

für den erforderlichen Einbau von Fenstern (87.416,47 €), die Abdichtung<br />

der Kelleraußenwand (12.000,00 €) sowie für die Sanierung der<br />

Entwässerung im Bereich der Außenanlagen (20.000,00 €) am Schulgebäude<br />

der Pestalozzischule, Ziegeleistr. 53 in <strong>Eisenach</strong> eine überplanmäßige<br />

Ausgabe in der Haushaltsstelle 27000.94001, Sanierungsmaßnahme<br />

Förderschule, über 119.416,47 €.<br />

Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt über die Minderausgabe in der Haushaltsstelle<br />

24000.94010 – Berufsschulzentrum in gleicher Höhe.<br />

II. Begründung<br />

Auf Gr<strong>und</strong> des schlechten baulichen Zustandes der noch nicht erneuerten Fenster, der teilweise<br />

mangelhaften Kelleraußenwandabdichtung sowie der nicht mehr funktionstüchtigen Entwässerung im<br />

Bereich der Außenanlagen sind diese Maßnahmen erforderlich.<br />

Mit Bescheid des Thüringer Ministerium für Bau <strong>und</strong> Verkehr vom 13.06.<strong>2007</strong> wird der Stadt <strong>Eisenach</strong><br />

für Neu-, Um- <strong>und</strong> Erweiterungsbauten sowie für die Sanierung von Schulen, Schullandheimen <strong>und</strong><br />

Schulsporthallen sowie für die Erstausstattung neu geschaffener Unterrichtsräume eine Zuweisung in<br />

Höhe von 391.798,47 € als Investitionspauschale bewilligt.<br />

Somit stehen dem Planansatz (338.800 €) in der Haushaltsstelle 20010.36100 Mehreinnahmen von<br />

52.998,47 € gegenüber.<br />

Die Haushaltsmittel wurden zunächst anteilig i.H.v. 232.570 € für den Neubau des Berufsschulzentrums<br />

veranschlagt (siehe Erläuterung im VMH S 402) Die endgültige Aufteilung der Haushaltsmittel<br />

einschließlich der Mehreinnahme laut Bewilligungsbescheid erfolgte im Ausschuss für Bildung, Schule<br />

<strong>und</strong> Sport am 17.07.<strong>2007</strong> (siehe beiliegende Übersicht).<br />

In der Ausschusssitzung für Bildung, Schule <strong>und</strong> Sport vom 17.07.07 Beschluss-Nr.: BSS 009/<strong>2007</strong><br />

wurde die Verwendung von 119.416,47 € für die genannten Maßnahmen beschlossen.<br />

Oberbürgermeister<br />

Herr Doht<br />

Anlage: Liste Investitionspauschale <strong>2007</strong><br />

Dezernentin für Bau, Umwelt <strong>und</strong> Verkehr<br />

Frau Rexrodt


Vergabe von Straßennamen in <strong>Eisenach</strong> Seite: 111<br />

AZ: 65.11-1814-10-656/21<br />

III. Unterschriften<br />

Amt<br />

Dezernent Fachamt federführender Sachbearbeiter<br />

Frau Rexrodt Frau Menge Herr Kühn (Tel.:Nr. 562)<br />

Keine<br />

Bedenken<br />

Stellungnahme zu beteiligender Fachämter<br />

(Bitte im Falle von Bedenken/Anmerkungen diese ggf. als Anlage beifügen)<br />

Bedenken<br />

Anmerkungen<br />

Datum Unterschrift<br />

Stellungnahme der Kämmerei (Amt 20) - im Falle finanzieller Auswirkungen, ggf. Anlage benutzen -<br />

keine Bedenken<br />

folgende Bedenken / Anmerkungen:<br />

Datum <strong>und</strong> Unterschrift<br />

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes (Amt 14)<br />

keine Bedenken<br />

folgende Bedenken / Anmerkungen:<br />

Datum <strong>und</strong> Unterschrift


Vergabe von Straßennamen in <strong>Eisenach</strong> Seite: 112<br />

AZ: 65.11-1814-10-656/21<br />

Eingang Büro Stadtrat Vorlagen-Nr. Stadtrats-<strong>Sitzung</strong> TOP Stadtratssitzung<br />

Stadtverwaltung <strong>Eisenach</strong><br />

Beschlussvorlage<br />

Berichtsvorlage<br />

Dezernat Amt Aktenzeichen<br />

III 65 65.11-1814-10-<br />

656/21<br />

Betreff<br />

Vergabe eines Straßennamens in der Gemarkung <strong>Eisenach</strong>, Flur 10, für das Flurstück 656/21<br />

vom Fachamt auszufüllen vom Büro Stadtrat auszufüllen<br />

Beratungsfolge <strong>Sitzung</strong> <strong>Sitzung</strong>stermin TOP Abstimmungsergebnis Beschluss<br />

(Zutreffendes ankreuzen) öff. nichtöff. ja nein Enthalt. Nr.<br />

Beigeordnetensitzung<br />

Ortschaftsrat<br />

Rechnungsprüfungsausschuss<br />

Ausschuss für Stadtentwicklung,<br />

Wirtschaft, Kultur <strong>und</strong> Tourismus<br />

Ausschuss für Familie, Jugend,<br />

Soziales <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitswesen<br />

Ausschuss für Bildung, Schule <strong>und</strong><br />

Sport<br />

Jugendhilfeausschuss<br />

Werkausschuss<br />

Bau-, Verkehrs- <strong>und</strong> Umweltausschuss<br />

Haupt- <strong>und</strong> Finanzausschuss<br />

Stadtrat<br />

Finanzielle Auswirkungen<br />

keine haushaltsmäßige Berührung Einnahmen Haushaltsstelle :<br />

weitere Ausgaben HH-Stelle: Ausgaben Haushaltsstelle :<br />

HH-Mittel Lt. HH bzw. NTHH d. lfd.<br />

Jahres (aktueller Stand) -EUR-<br />

HH/JR<br />

Inanspruchnahme<br />

./. verausgabt<br />

./. vorgemerkt<br />

= verfügbar<br />

Frühere Beschlüsse<br />

Haushaltausgaberest<br />

-EUR-<br />

insgesamt<br />

-EUR-<br />

Beschluss-Nr.: Beschluss-Nr.: Beschluss-Nr.: Beschluss-Nr.:


Vergabe von Straßennamen in <strong>Eisenach</strong> Seite: 113<br />

AZ: 65.11-1814-10-656/21<br />

I. Beschlussvorschlag<br />

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Kultur <strong>und</strong> Tourismus empfiehlt:<br />

Der Haupt- <strong>und</strong> Finanzausschuss empfiehlt:<br />

Der Stadtrat der Stadt <strong>Eisenach</strong> beschließt:<br />

Das in der Gemarkung <strong>Eisenach</strong> als Straße zum Sportbad Aquaplex genutzte Gr<strong>und</strong>stück, Flur 10,<br />

Flurstück 656/21 erhält den Straßennamen „................................“<br />

II. Begründung<br />

Im Zusammenhang mit dem Neubau des Sportbades Aquaplex <strong>und</strong> Gründung der<br />

Sportbad <strong>Eisenach</strong> GmbH als Betreiber der Einrichtung wurde die örtliche Zuwegung<br />

aus dem Gesamtgr<strong>und</strong>stück „An der Katzenaue“ herausgemessen <strong>und</strong> als Straße<br />

klassifiziert.<br />

Die konkrete Zuordnung von Gr<strong>und</strong>stücken einschließlich deren Bebauung zu<br />

Straßennamen <strong>und</strong> die Vergabe von Hausnummern ist für die postalische <strong>und</strong><br />

allgemeine Erreichbarkeit notwendig sowie wichtige Voraussetzung zur genauen<br />

Beschreibung eines Einsatzortes für die Einsatzkräfte von Rettungsdiensten <strong>und</strong><br />

Feuerwehr durch die Leitstelle.<br />

Mit der Inbetriebnahme des Sportbades ist auch die Vergabe eines Straßennamens<br />

erforderlich geworden. Die alte Lagebezeichnung „An der Katzenaue“ ist insoweit nicht<br />

zu verwenden, da bereits der Straßenname „An der Katzenaue“ (Abzweig von der<br />

Nebestraße) existiert.<br />

Oberbürgermeister Dezernentin für Bau, Umwelt <strong>und</strong> Verkehr<br />

Anlage: Lageplan


Entwurf RP Seite: 114<br />

AZ: 65.14.2204<br />

III. Unterschriften<br />

Dezernent Fachamt Abteilung federführender<br />

Sachbearbeiter<br />

Dez III - Rexrodt Amt 65 - Menge Abt. 65.1 – Stegmann Siegm<strong>und</strong> (Tel.:237)<br />

Amt<br />

Abt.<br />

65.3<br />

66<br />

Keine<br />

Bedenken<br />

Stellungnahme zu beteiligender Fachämter<br />

(Bitte im Falle von Bedenken/Anmerkungen diese ggf. als Anlage beifügen)<br />

Bedenken<br />

Anmerkungen<br />

Datum Unterschrift<br />

Stellungnahme der Kämmerei (Amt 20) - im Falle finanzieller Auswirkungen, ggf. Anlage benutzen -<br />

keine Bedenken<br />

folgende Bedenken / Anmerkungen:<br />

Datum <strong>und</strong> Unterschrift<br />

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes (Amt 14)<br />

keine Bedenken<br />

folgende Bedenken / Anmerkungen:<br />

Datum <strong>und</strong> Unterschrift


Entwurf RP Seite: 115<br />

AZ: 65.14.2204<br />

Eingang Büro Stadtrat Vorlagen-Nr. Stadtrats-<strong>Sitzung</strong> TOP Stadtratssitzung<br />

Betreff<br />

Stadtverwaltung <strong>Eisenach</strong><br />

Beschlussvorlage<br />

Berichtsvorlage<br />

Dezernat Amt Aktenzeichen<br />

III 65 65.14.2204<br />

Entwurf Regionalplan Südwestthüringen<br />

Stellungnahme der Stadt <strong>Eisenach</strong><br />

vom Fachamt auszufüllen vom Büro Stadtrat auszufüllen<br />

Beratungsfolge <strong>Sitzung</strong> <strong>Sitzung</strong>stermin TOP Abstimmungsergebnis Beschluss<br />

(Zutreffendes ankreuzen) öff. nichtöff. ja nein Enthalt. Nr.<br />

Beigeordnetensitzung<br />

Ortschaftsrat<br />

Rechnungsprüfungsausschuss<br />

Ausschuss für Stadtentwicklung,<br />

Wirtschaft, Kultur <strong>und</strong> Tourismus<br />

Ausschuss für Familie, Jugend,<br />

Soziales <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitswesen<br />

Ausschuss für Bildung, Schule <strong>und</strong><br />

Sport<br />

Jugendhilfeausschuss<br />

Werkausschuss<br />

Bau-, Verkehrs- <strong>und</strong> Umweltausschuss<br />

Haupt- <strong>und</strong> Finanzausschuss<br />

Stadtrat<br />

Finanzielle Auswirkungen<br />

keine haushaltsmäßige Berührung Einnahmen Haushaltsstelle :<br />

weitere Ausgaben HH-Stelle: Ausgaben Haushaltsstelle :<br />

HH-Mittel Lt. HH bzw. NTHH d. lfd.<br />

Jahres (aktueller Stand) -EUR-<br />

HH/JR<br />

Inanspruchnahme<br />

./. verausgabt<br />

./. vorgemerkt<br />

= verfügbar<br />

Frühere Beschlüsse<br />

Haushaltausgaberest<br />

-EUR-<br />

insgesamt<br />

-EUR-


Entwurf RP Seite: 116<br />

AZ: 65.14.2204<br />

Beschluss-Nr.: Beschluss-Nr.: Beschluss-Nr.: Beschluss-Nr.:


Entwurf RP Seite: 117<br />

AZ: 65.14.2204<br />

I. Beschlussvorschlag<br />

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Kultur <strong>und</strong> Tourismus empfiehlt,<br />

der Bau-, Verkehrs- <strong>und</strong> Umweltausschuss empfiehlt,<br />

der Haupt- <strong>und</strong> Finanzausschuss empfiehlt,<br />

der Stadtrat beschließt:<br />

der Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen zuzustimmen.<br />

II. Begründung<br />

Thüringen ist in vier Planungsregionen untergliedert. Eine davon ist Südwestthüringen, dazu gehören die<br />

kreisfreien Städte <strong>Eisenach</strong> <strong>und</strong> Suhl sowie die Landkreise Wartburgkreis, Schmalkalden-Meiningen,<br />

Hildburghausen <strong>und</strong> Sonneberg.<br />

Für diese Region wurde 1999 der Regionale Raumordnungsplan Südthüringen für verbindlich erklärt.<br />

Entsprechend des Landesplanungsgesetzes ist dieser Plan fortzuschreiben <strong>und</strong> den aktuellen<br />

Entwicklungstendenzen anzupassen. Mit Beschlussfassung der Regionalen Planungsgemeinschaft im<br />

Juni 2004 wurde das Verfahren zur Fortschreibung mit der neuen Bezeichnung Regionalplan<br />

Südwestthüringen eröffnet.<br />

Der Regionalplan ist aus dem Landesentwicklungsplan zu entwickeln. Die Erstellung des<br />

Regionalplanentwurfs erfolgte durch die Regionale Planungsstelle Südwestthüringen auf der Basis des<br />

Landesentwicklungsplans von 2004. In die Erarbeitung wurden die verschiedenen regionalen Akteure, wie<br />

z. B. die Gemeinden, Landkreise, Landesplanungsbehörden <strong>und</strong> Fachplanungsträger, einbezogen. Die<br />

einzelnen Planbestandteile wurden in den Gremien der Regionalen Planungsgemeinschaft vorgestellt <strong>und</strong><br />

beraten, am 24.04.<strong>2007</strong> wurde die Freigabe des Entwurfs zum Regionalplan Südwestthüringen<br />

beschlossen.<br />

Um eine breite öffentliche Diskussion zu ermöglichen, wurde die erforderliche Auslegung <strong>und</strong> Anhörung<br />

eingeleitet. Die Planunterlagen lagen vom 18. Juni bis einschließlich 20. <strong>August</strong> <strong>2007</strong> u. a. auch in<br />

<strong>Eisenach</strong> in der Stadtverwaltung, Abt Stadtentwicklung, aus.<br />

Die Stellungnahme Stand 31.07.<strong>2007</strong> wurde in Abstimmung der Fachämter durch die Stadtverwaltung<br />

erarbeitet <strong>und</strong> wird dem Stadtrat hiermit vorgelegt.<br />

Termin für die Abgabe der Stellungnahme war der 20.08.<strong>2007</strong>. Die Stellungnahme wurde termingerecht<br />

unter dem Vorbehalt abgegeben, dass der Stadtrat noch zustimmen muss <strong>und</strong> eventuelle Änderungen<br />

nachgereicht werden.<br />

Doht<br />

Oberbürgermeister<br />

Anlagen <strong>und</strong> Verteiler: Stellungnahme<br />

Rexrodt<br />

Dezernentin für Bau, Umwelt <strong>und</strong> Verkehr


Entwurf RP Seite: 118<br />

AZ: 65.14.2204<br />

III. Unterschriften<br />

Amt<br />

36<br />

41<br />

50<br />

51<br />

Dezernent Fachamt federführender Sachbearbeiter<br />

Rexrodt Menge Schambach (670 511)<br />

Keine<br />

Bedenken<br />

Stellungnahme zu beteiligender Fachämter<br />

(Bitte im Falle von Bedenken/Anmerkungen diese ggf. als Anlage beifügen)<br />

Bedenken<br />

Anmerkungen<br />

Datum Unterschrift<br />

Stellungnahme der Kämmerei (Amt 20) - im Falle finanzieller Auswirkungen, ggf. Anlage benutzen -<br />

keine Bedenken<br />

folgende Bedenken / Anmerkungen:<br />

Datum <strong>und</strong> Unterschrift<br />

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes (Amt 14)<br />

keine Bedenken<br />

folgende Bedenken / Anmerkungen:<br />

Datum <strong>und</strong> Unterschrift


Entwurf RP Seite: 119<br />

AZ: 65.14.2204<br />

Anlage: Stellungnahme<br />

Regionalplan Südwestthüringen – Entwurf 04/<strong>2007</strong><br />

Adresse: Stadtverwaltung <strong>Eisenach</strong><br />

Postfach 1462<br />

99804 <strong>Eisenach</strong><br />

Datum: 31.07.<strong>2007</strong><br />

Unterschrift:<br />

OFFENLEGUNG<br />

vom 18. Juni bis einschließlich 20. <strong>August</strong> <strong>2007</strong><br />

Doht<br />

Oberbürgermeister<br />

Teil Pkt. Anregungen (jeweils begründen)<br />

I 3.3<br />

S. 24<br />

II 1.1.1<br />

G 1-2<br />

S. 1<br />

S. 24, letzter Absatz<br />

In den letzten Satz sollte „bedarfsgerechter“ eingefügt werden:<br />

Neben der Konzentration auf zentrale Orte einschließlich einer quantitativen Anpassung ist<br />

ein bedarfsgerechter Umbau der sozialen Infrastruktur von jugend- zu altenbezogenen<br />

Einrichtungen erforderlich.<br />

Begründung:<br />

Der jetzt bestehende Satz suggeriert, dass die gesamte Infrastruktur in Richtung<br />

altenbezogener Einrichtungen umgebaut werden soll. Aus dem Rückgang der<br />

Gesamtbevölkerung <strong>und</strong>/oder der Altersverschiebungen in der Bevölkerungsstruktur kann<br />

aber nicht geschlussfolgert werden, dass alle Einrichtungen der Kinder- <strong>und</strong> Jugendhilfe zu<br />

Gunsten der älteren Generation abgebaut werden müssen. Die gesellschaftliche Entwicklung<br />

begründet nach wie vor einen hohen Bedarf an unterstützenden öffentlichen Diensten <strong>und</strong><br />

Maßnahmen auch für Kinder <strong>und</strong> Jugendliche.<br />

Zu den Umlandgemeinden der Stadt <strong>Eisenach</strong> sind folgende Gemeinden in den<br />

Regionalplan (RP) aufzunehmen:<br />

Ifta (VG Creuzburg)<br />

Ettenhausen/Suhl (EG Marksuhl)<br />

Ebenshausen, Frankenroda, Hallungen, Nazza (VG Mihla)<br />

Begründung:<br />

Den Stadt-Umland-Räumen wird im RP eine wesentliche Rolle „als herausgehobene<br />

räumliche Leistungsträger <strong>und</strong> Impulsgeber“ zuerkannt, zumal im Planungsraum<br />

Südwestthüringen kein Oberzentrum vorhanden ist. Das eingeforderte Abstimmungsgebot<br />

dient der Sicherung <strong>und</strong> der Weiterentwicklung der zentralen Städte <strong>und</strong> somit auch der<br />

Stabilisierung des Umlandes.<br />

Die funktionsräumlichen Verflechtungen zwischen <strong>Eisenach</strong> <strong>und</strong> den Umlandgemeinden<br />

sind stark ausgeprägt. Eine eindeutige Begrenzung des Entwicklungs-, Ordnungs- <strong>und</strong><br />

Kooperationsgebietes ist sicher schwierig, zumal der Verflechtungsraum entsprechend der<br />

verschiedenen thematischen Schwerpunkte unterschiedlich ausgeprägt ist. Positiv zu<br />

bewerten ist, dass trotzdem die Umlandgemeinden aufgeführt werden, für die ein<br />

gr<strong>und</strong>sätzliches Abstimmungserfordernis besteht.<br />

Durch die unterschiedlichen Verwaltungsstrukturen – Gemeinden,<br />

Verwaltungsgemeinschaften, Einheitsgemeinden – wird die Zuordnung erschwert. Zur<br />

eindeutigen Bestimmung sollten alle Gemeinden einer VG bzw. einer EG dem Stadt-<br />

Umland-Raum zugeordnet werden. Berücksichtigt werden sollte auch, dass es perspektivisch<br />

voraussichtlich zu Gemeindezusammenschlüssen kommen kann.


Ergänzungssatzung "Stöhrstraße" Seite: 120<br />

AZ: 65.3 S 34.7<br />

Teil Pkt. Anregungen (jeweils begründen)<br />

II 1.2.3<br />

Z 1-1<br />

S. 10<br />

II 1.2.3<br />

Z 1-1<br />

S. 10<br />

II 3.1.2<br />

Z 3-5<br />

S. 31<br />

Für die vorgeschlagene Korrektur spricht auch, dass alle o. g. Gemeinden zum<br />

Gr<strong>und</strong>versorgungsbereich von <strong>Eisenach</strong> (→ Teil II, Z 1-2, S.12) gehören. Eine Orientierung<br />

nach <strong>Eisenach</strong> (z. B. Einzelhandelsangebot, weiterbildende Schulen, medizinische<br />

Versorgung, Kultur) besteht bereits.<br />

Die Reduzierung der Anzahl von Gr<strong>und</strong>zentren in Südwestthüringen wird ausdrücklich<br />

befürwortet. Eine zusätzliche Ausweisung von weiteren Gr<strong>und</strong>zentren im nahen <strong>und</strong><br />

weiteren Einzugsbereich von <strong>Eisenach</strong> wird abgelehnt.<br />

Begründung:<br />

Im Regionalen Raumordnungsplan Südthüringen von 1999 sind Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Kleinzentren<br />

festgelegt. Diese werden im neuen RP entsprechend der Festlegungen des<br />

Landesentwicklungsplanes (LEP) auf wenige Gr<strong>und</strong>zentren reduziert. Zur Festlegung der<br />

Gr<strong>und</strong>zentren gab es verschiedene Abstimmungen auf den unterschiedlichen Ebenen mit<br />

teils kontroversen Diskussionen. Im nun vorliegenden Entwurf sind in der Nähe von <strong>Eisenach</strong><br />

die Gr<strong>und</strong>zentren Gerstungen, Ruhla, Treffurt <strong>und</strong> Wutha-Farnroda ausgewiesen.<br />

Im LEP werden die Kriterien für die Ausweisung eines Gr<strong>und</strong>zentrums als Ziel der<br />

Raumordnung verbindlich vorgegeben. Ausschlaggebend ist in erster Linie die Größe des<br />

Versorgungsbereiches mit mindestens 7.000 Einwohnern. Von Seiten der ländlichen<br />

Gemeinden könnte durch Zusammenschlüsse sicher diese Einwohnerzahl erreicht werden.<br />

Dadurch würden sich aber nicht die Siedlungs- <strong>und</strong> raumstrukturellen Gegebenheiten, die<br />

bestehenden Versorgungsbereiche <strong>und</strong> die Erreichbarkeit der Einrichtungen der<br />

Gr<strong>und</strong>versorgung ändern. Deshalb sind trotz sicher angedachten neuen Gemeindestrukturen<br />

keine weiteren Gr<strong>und</strong>zentren auszuweisen.<br />

Die Ausweisung von Wutha-Farnroda als Gr<strong>und</strong>zentrum wird nicht<br />

befürwortet.<br />

Begründung:<br />

Die Ausweisung von Wutha-Farnroda als Gr<strong>und</strong>zentrum wurde von Seiten <strong>Eisenach</strong>s immer<br />

kritisch gesehen. Für die Zuordnung einer zentralörtlichen Funktion für eine unmittelbar an<br />

<strong>Eisenach</strong> angrenzende Gemeinde besteht keine Notwendigkeit.<br />

Wutha-Farnroda mit 7.089 Einwohnern (31.12.2006) entspricht gerade dem<br />

Einwohnerrichtwert. Allein in den letzten zwei Jahren ist die Bevölkerung um –316 zurück<br />

gegangen. Bei weiterer negativer Entwicklung ist zu erwarten, dass bis zum Abschluss des<br />

Regionalplans der Richtwert unterschritten ist. Wutha-Farnroda hat zudem neben der<br />

eigenen Gemeinde keinen weiteren Gr<strong>und</strong>versorgungsbereich.<br />

Ein Gr<strong>und</strong>zentrum sollte neben den statistischen Richtwerten auch eine gewisse urbane<br />

Struktur aufweisen. In Wutha-Farnroda sind zwar etliche Einrichtungen eines zentralen Ortes<br />

vorhanden, diese sind aber über beide ehemaligen Ortsteile verteilt. Ein eigentliches<br />

„Zentrum“ mit entsprechender Aufenthaltsqualität <strong>und</strong> somit auch die Begründung für ein<br />

Gr<strong>und</strong>zentrum besteht nicht.<br />

Neben Wutha hat Ruhla den Status eines Gr<strong>und</strong>zentrums. Beide Gemeinden einschließlich<br />

Seebach treten verstärkt als „Erbstromtal“ auf. Das gemeinsam erarbeitete Regionale<br />

Entwicklungskonzept sowie der vorgelegte Flächennutzungsplan Erbstromtal verweisen auf<br />

die engen Verknüpfungen <strong>und</strong> den Abstimmungsbedarf der Entwicklungsmöglichkeiten.<br />

Von Seiten der Stadt <strong>Eisenach</strong> wird vorgeschlagen, in diesem Bereich nur das Gr<strong>und</strong>zentrum<br />

Ruhla auszuweisen. Ruhla hätte die Chance, sich als wirkliches Zentrum zu etablieren.<br />

Gleichzeitig würde auch den bestehenden zentralen Verflechtungen von Wutha-Farnroda<br />

<strong>und</strong> <strong>Eisenach</strong> entsprochen. Damit ist nicht ausgeschlossen, dass die in Wutha-Farnroda<br />

bereits bestehenden <strong>und</strong> auch noch zu schaffenden gemeindebedienenden<br />

Infrastruktureinrichtungen vorhanden sein sollen.<br />

Zu den vorrangig umzusetzenden Vorhaben im großräumig bedeutsamen Straßennetz<br />

ist die Verlegung der Trasse der B19 im Stadtgebiet von <strong>Eisenach</strong> aufzunehmen.<br />

Begründung:<br />

Als großräumig bedeutsame umzusetzende Trasse wird der Neubau der B19 zwischen<br />

Etterwinden <strong>und</strong> der jetzigen A4 bei Wutha genannt. Dies wird als mittelfristige Lösung zur<br />

Führung des südlich von <strong>Eisenach</strong> kommenden Durchgangsverkehrs akzeptiert.


Ergänzungssatzung "Stöhrstraße" Seite: 121<br />

AZ: 65.3 S 34.7<br />

Teil Pkt. Anregungen (jeweils begründen)<br />

II 3.1.2<br />

Z 3-5<br />

S.<br />

31<br />

II 3.2.1<br />

S. 40<br />

II 3.3.4<br />

S. 52<br />

Für diese großräumige Variante der Umverlegung ist ein erheblicher planerischer Aufwand<br />

notwendig. Das Ergebnis der Untersuchungen <strong>und</strong> der dazu notwendigen Verfahren ist nicht<br />

abzusehen. Dazu kommen die finanziellen Aufwendungen, so dass die Realisierung<br />

realistisch als langfristig einzustufen ist.Unter diesem Aspekt müssen die unmittelbar<br />

anstehenden Probleme der B19 in der Stadt <strong>Eisenach</strong> gelöst werden. In der jetzigen Lage auf<br />

der Bahnhofsstraße trennt die B19 mit dem hohen Verkehrsaufkommen von siebzehn- bis<br />

achtzehntausend Fahrzeugen pro Tag die verschiedenen Nutzungen zwischen Bahnhof <strong>und</strong><br />

Innenstadt.<br />

Mit einer Linienkorrektur der B 19 an die Hangkante des Stadtparks wird die B<strong>und</strong>esstraße<br />

erheblich vom Stadtverkehr entlastet <strong>und</strong> erhält mit den neu geschaffenen Knotenpunkten<br />

eine wesentliche Verteilerfunktion für den Stadtverkehr. Im Interesse des reibungslosen<br />

Verkehrs auf der B19 sollte im Regionalplan Südwestthüringen die Verlegung der jetzigen<br />

B19 im Stadtgebiet mit dem Ziel einer kurzfristigen Umsetzung aufgenommen werden. Die<br />

im RP angegebene Begründung zu den Ortsumfahrungen treffen hier für <strong>Eisenach</strong> als<br />

„Stadtteilumfahrung“ explizit zu.<br />

In die Begründung ist neben der A 71 die A 4 aufzunehmen.<br />

Begründung:<br />

Der Ausbau des großräumig bedeutsamen Straßennetzes dient auch dazu, die A 4 besser zu<br />

erreichen. Dies trifft bei den aufgeführten Vorhaben v. a. die Maßnahmen an der B 84 zu.<br />

Energieversorgung<br />

Es ist zu prüfen, ob die Gewinnung von Elektroenergie durch Wasserkraft im<br />

Planungsgebiet Südwestthüringen regionalplanerisch von Bedeutung ist.<br />

Begründung:<br />

Laut LEP soll der Anteil an erneuerbaren Energien am Primärenergieverbrauch erhöht<br />

werden. (Hinweis: LEP 4.2.4, nicht wie im RP angegeben 4.2.6) Aufgeführt wird<br />

vordergründig die Nutzung von Biomasse <strong>und</strong> Wasserkraft, Sonnen- <strong>und</strong> Windenergie sollen<br />

auch einen wesentlichen Beitrag leisten.<br />

Im vorliegenden Entwurf des Regionalplans (→Teil I, 3.2, S.17) wird der derzeitige Anteil<br />

an erneuerbarer Energie mit 11% am Primärenergieverbrauch angegeben, davon entfallen<br />

auf die Energieträger Biomasse 87%, Windkraft 10%, Wasserkraft 2% <strong>und</strong> Solarnutzung 0,7<br />

%.<br />

Im Teil II – dem normativen Bestandteil der Planunterlagen – werden nur Aussagen zur<br />

Erzeugung von Bioenergie, zur Solarenergiegewinnung <strong>und</strong> zur Windenergie getroffen.<br />

Nicht erwähnt werden die Möglichkeiten der Wasserkraftnutzung. Im Regionalen<br />

Raumordnungsplan Südthüringen von 1999 dagegen wird unter 10.2.4.2 aufgeführt, dass die<br />

Wasserkraft verstärkt genutzt werden soll. Sind in den letzten Jahren alle Möglichkeiten der<br />

Energiegewinnung durch Wasserkraft umgesetzt worden, so dass diese Problematik nicht<br />

mehr im RP erscheint? Bei bestehenden Reserven sollte auf die Möglichkeiten der<br />

Wasserkraft hingewiesen werden.<br />

Der Punkt Bildungs- <strong>und</strong> Wissenschaftseinrichtungen ist durch Aussagen zu<br />

den berufsbildenden Schulen zu ergänzen.<br />

Begründung:<br />

Im LEP sind Zielsetzungen für berufsbildende Schulen festgesetzt.<br />

Im Teil I des RP wird aufgeführt, dass im Bereich der berufsbildenden Schulen Probleme zu<br />

erwarten sind. (→ Teil I, 3.3, S. 30) Der Teil II allerdings enthält zu dieser Thematik keine<br />

Festlegungen.<br />

<strong>Eisenach</strong> hat auf Gr<strong>und</strong> des zahlreich vorhandenen Arbeitsplatzangebotes in Industrie <strong>und</strong><br />

Gewerbe ein besonderes Interesse daran, ein leistungsfähiges modernes Berufschulzentrum<br />

in der Stadt zu etablieren. Empfohlen wird deshalb zu prüfen, inwieweit die Ergebnisse der


Ergänzungssatzung "Stöhrstraße" Seite: 122<br />

AZ: 65.3 S 34.7<br />

Teil Pkt. Anregungen (jeweils begründen)<br />

II 4.6<br />

G4-30<br />

S.<br />

84<br />

vom Thüringer Kultusministerium in Auftrag gegebenen Studie zu den berufsbildenden<br />

Schulen Auswirkungen auf die Regionalplanung von Südwestthüringen haben <strong>und</strong><br />

entsprechende Ziele bzw. Gr<strong>und</strong>sätze in den RP zu übernehmen sind.<br />

Es ist zudem zu beachten, dass man in dieser Studie von einer Bildungsregion „West“ mit<br />

den Schulträgern Stadt <strong>Eisenach</strong>, Wartburgkreis <strong>und</strong> Landkreis Gotha spricht. Der LK Gotha<br />

gehört nicht zur Planungsregion Südwestthüringen <strong>und</strong> es könnte bei Planungen ggf. zu<br />

Überschneidungen der Interessen kommen. Hier sollten die Arbeitsstände abgeglichen oder<br />

aufeinander abgestimmt werden.<br />

Zu den Beispielen der interkommunalen Zusammenarbeit in Bezug auf die<br />

Tourismusentwicklung ist die Thüringer Städtekette mit aufzunehmen.<br />

Begründung:<br />

Der Verein Städtetourismus Thüringen e.V., dem mittlerweile 19 Städte angehören, arbeitet<br />

aktiv an der touristischen Entwicklung <strong>und</strong> Vermarktung der Thüringer Städte. Hier findet<br />

eine engagierte interkommunale, über die Planungsregion hinausgehende Zusammenarbeit<br />

statt.<br />

Mit dieser Nennung am Beginn des Kapitels Tourismus <strong>und</strong> Erholung wird zudem die<br />

besondere Bedeutung der Städte mit ihrem vielfältigen historischem <strong>und</strong> kulturellen<br />

Angebot für die Tourismusentwicklung in der Planungsregion gewürdigt.<br />

Karte Raumnutzungskarte - Westblatt<br />

Das dargestellte Vorranggebiet Landwirtschaftliche Bodennutzung LB 12 –<br />

Nördlich <strong>Eisenach</strong> ist in dem Bereich zwischen der B 84, der jetzigen<br />

Autobahn <strong>und</strong> der Trasse der neuen Autobahn in ein Vorbehaltsgebiet zu<br />

ändern. (s. Planungsausschnitt)<br />

Begründung:<br />

Die extensiven Entwicklungsmöglichkeiten der Stadt <strong>Eisenach</strong> werden durch die<br />

topografische Lage des Stadtgebietes <strong>und</strong> der im Süden angrenzenden geschützten<br />

Landschaftsräume stark eingeschränkt.<br />

Für den Bereich Wohnungsbau ist dies nicht so problematisch, da durch einen gezielten<br />

Stadtumbau alle Möglichkeiten genutzt werden sollen, eine aktive innerstädtische<br />

Entwicklung weiter voran zu treiben.<br />

Bei den Gewerbeflächen ist die Situation differenzierter zu sehen. Die bestehenden<br />

Gewerbe- <strong>und</strong> Industriegebiete in <strong>Eisenach</strong> sind zum Stand 31.12.2006 zu 75% belegt. Die<br />

einzig vorhandenen Potentiale außer der Nachnutzung von Brachen, Lücken u. ä. sind in den<br />

nördlichen Stadtteilen zu finden.<br />

Über die Verbindungsstraße K2A von <strong>Eisenach</strong> zur B 84 bei Großenlupnitz werden die<br />

Gewerbegebiete in Stregda, Hötzelsroda <strong>und</strong> Stockhausen erschlossen.<br />

Mit der Autobahnverlegung <strong>und</strong> dem neuen Anschluss in Großenlupnitz wird das Gebiet<br />

entlang dieser Straße weiter an Bedeutung gewinnen.<br />

In diesem Bereich sind die meisten nicht bebauten bzw. beplanten Flächen als<br />

Vorranggebiet Landwirtschaftliche Bodennutzung ausgewiesen. Diese Vorrang-gebiete sind<br />

für eine nachhaltige Entwicklung der Landwirtschaft vorgesehen. Andere raumbedeutsame<br />

Nutzungen sind in diesen Gebieten ausgeschlossen, soweit diese mit der vorrangigen<br />

Funktion nicht vereinbar sind. (→ Teil II, Z 4-3, S. 69)<br />

Von Seiten der Stadt <strong>Eisenach</strong> wird gefordert, den Teilbereich des LB 12 südlich der neuen<br />

Autobahntrasse in ein Vorbehaltsgebiet zu ändern. Bei Vorbehaltsgebieten soll einer


Ergänzungssatzung "Stöhrstraße" Seite: 123<br />

AZ: 65.3 S 34.7<br />

Teil Pkt. Anregungen (jeweils begründen)<br />

Anlage: Planausschnitt<br />

nachhaltigen Entwicklung der Landwirtschaft bei der Abwägung mit konkurrierenden<br />

raumbedeutsamen Nutzungen besonderes Gewicht beigemessen werden. (→ Teil II, G 4-14,<br />

S. 73) Andere Entwicklungsplanungen sind bei Bedarf aber möglich. Ein Vorbehaltsgebiet<br />

ist als Gr<strong>und</strong>satz der Regionalplanung eine allgemeine Aussage als Vorgabe für<br />

nachfolgende Abwägungs- <strong>und</strong> Ermessens-entscheidungen.<br />

Mit der oben genannten Forderung soll erreicht werden, dass bei Bedarf eine extensive<br />

Gewerbeflächenentwicklung für <strong>Eisenach</strong> überhaupt möglich ist. In einer<br />

dementsprechenden Bauleitplanung muss sich dann mit dem Problem der Landwirtschaft<br />

auseinandergesetzt werden, eine Siedlungsflächenentwicklung wäre aber nicht von<br />

vornherein ausgeschlossen.<br />

Zu berücksichtigen ist auch, dass durch die neue Autobahntrasse die jetzt<br />

vorhandenen landwirtschaftlichen Flächen zerschnitten werden <strong>und</strong> damit auch die<br />

Nutzungsmöglichkeiten eingeschränkt werden. Der gesamte Bereich zwischen der<br />

B84, der jetzigen Autobahn <strong>und</strong> der Trasse der neuen Autobahn sollte in den<br />

Planaussagen auch unter diesem Aspekt überprüft werden.


Ergänzungssatzung "Stöhrstraße" Seite: 124<br />

AZ: 65.3 S 34.7<br />

Eingang Büro Stadtrat Vorlagen-Nr. Stadtrats-<strong>Sitzung</strong> TOP Stadtratssitzung<br />

Betreff<br />

Stadtverwaltung <strong>Eisenach</strong><br />

Beschlussvorlage<br />

Berichtsvorlage<br />

Dezernat Amt Aktenzeichen<br />

III 65 65.3 S 34.7<br />

Ergänzungssatzung „Stöhrstraße“<br />

Beschluss über die Einleitung des Verfahrens<br />

vom Fachamt auszufüllen vom Büro Stadtrat auszufüllen<br />

Beratungsfolge <strong>Sitzung</strong> <strong>Sitzung</strong>stermin TOP Abstimmungsergebnis Beschluss<br />

(Zutreffendes ankreuzen) öff. nichtöff. ja nein Enthalt. Nr.<br />

Beigeordnetensitzung<br />

Ortschaftsrat<br />

Rechnungsprüfungsausschuss<br />

Ausschuss für Stadtentwicklung,<br />

Wirtschaft, Kultur <strong>und</strong> Tourismus<br />

Ausschuss für Familie, Jugend,<br />

Soziales <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitswesen<br />

Ausschuss für Bildung, Schule <strong>und</strong><br />

Sport<br />

Jugendhilfeausschuss<br />

Werkausschuss<br />

Bau-, Verkehrs- <strong>und</strong> Umweltausschuss<br />

Haupt- <strong>und</strong> Finanzausschuss<br />

Stadtrat<br />

Finanzielle Auswirkungen<br />

keine haushaltsmäßige Berührung Einnahmen Haushaltsstelle :<br />

weitere Ausgaben HH-Stelle: Ausgaben Haushaltsstelle :<br />

HH-Mittel Lt. HH bzw. NTHH d. lfd.<br />

Jahres (aktueller Stand) -EUR-<br />

HH/JR<br />

Inanspruchnahme<br />

./. verausgabt<br />

./. vorgemerkt<br />

= verfügbar<br />

Frühere Beschlüsse<br />

Haushaltausgaberest<br />

-EUR-<br />

insgesamt<br />

-EUR-


Ergänzungssatzung "Stöhrstraße" Seite: 125<br />

AZ: 65.3 S 34.7<br />

Beschluss-Nr.: Beschluss-Nr.: Beschluss-Nr.: Beschluss-Nr.:


Ergänzungssatzung "Stöhrstraße" Seite: 126<br />

AZ: 65.3 S 34.7<br />

I. Beschlussvorschlag<br />

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Kultur <strong>und</strong> Tourismus empfiehlt,<br />

der Bau- Verkehrs- <strong>und</strong> Umweltausschuss empfiehlt,<br />

der Haupt- <strong>und</strong> Finanzausschuss empfiehlt,<br />

der Stadtrat beschließt:<br />

Das Verfahren zur Aufstellung der Ergänzungssatzung „Stöhrstraße“ nach § 34 Abs. 4 Nr. 3<br />

Baugesetzbuch (BauGB) soll eingeleitet werden.<br />

II. Begründung<br />

Am nordöstlichen Bereich der Stöhrstraße befindet sich zwischen der letzten Wohnhausbebauung Nr. 12<br />

<strong>und</strong> dem Garagenkomplex eine erschlossene Außenbereichsfläche, die die straßenbegleitende<br />

Wohnbebauung im weiteren Verlauf der Stöhrstraße logisch ergänzen würde.<br />

Gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB kann die Gemeinde durch Satzung einzelne Außenbereichsflächen in<br />

den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbeziehen, wenn die Flächen durch die bauliche Nutzung des<br />

angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt sind. Die betreffende Fläche ist durch die bauliche<br />

Nutzung des angrenzenden Wohnbereiches als reines Wohngebiet nach § 3 Baunutzungsverordnung<br />

(BauNVO) geprägt.<br />

Gemäß § 34 Abs. 5 BauGB ist die Voraussetzung für die Aufstellung dieser Satzung,<br />

dass<br />

1. sie mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar ist,<br />

2. die Zulässigkeit von Vorhaben, die eine Pflicht zur Durchführung einer<br />

Umweltverträglichekeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

oder nach Landesrecht unterliegen, nicht begründet wird <strong>und</strong><br />

3. keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannten<br />

Schutzgüter bestehen.<br />

Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 <strong>und</strong> 3 Satz 1 sowie Abs. 4 BauGB zu<br />

treffen sind. Eine Begründung ist dazu anzufertigen.<br />

Mit der Prüfung der genannten Voraussetzung für die Aufstellung der Satzung soll die Fachverwaltung<br />

beauftragt werden. Der Entwurf der Ergänzungssatzung wird dem Stadtrat zur Entscheidung über die<br />

öffentliche Auslegung zum gegebenen Zeitpunkt vorgelegt.<br />

Oberbürgermeister Dezernentin für Bau, Umwelt <strong>und</strong> Verkehr<br />

Anlagen <strong>und</strong> Verteiler<br />

Karte mit Geltungsbereich : an alle Stadträte


Abschnittsbildung nach § 7Abs. 1 ThürKAG Julius-Lippold-Straße AZ: 66.42 SB-1047/<strong>2007</strong> Seite: 127<br />

III. Unterschriften<br />

Amt<br />

Dezernent Fachamt federführender Sachbearbeiter<br />

Rexrodt Menge Wiegand (Tel.:520)<br />

Keine<br />

Bedenken<br />

Stellungnahme zu beteiligender Fachämter<br />

(Bitte im Falle von Bedenken/Anmerkungen diese ggf. als Anlage beifügen)<br />

Bedenken<br />

Anmerkungen<br />

Datum Unterschrift<br />

Stellungnahme der Kämmerei (Amt 20) - im Falle finanzieller Auswirkungen, ggf. Anlage benutzen -<br />

keine Bedenken<br />

folgende Bedenken / Anmerkungen:<br />

Datum <strong>und</strong> Unterschrift<br />

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes (Amt 14)<br />

keine Bedenken<br />

folgende Bedenken / Anmerkungen:<br />

Datum <strong>und</strong> Unterschrift


Abschnittsbildung nach § 7Abs. 1 ThürKAG Julius-Lippold-Straße AZ: 66.42 SB-1047/<strong>2007</strong> Seite: 128<br />

Eingang Büro Stadtrat Vorlagen-Nr. Stadtrats-<strong>Sitzung</strong> TOP Stadtratssitzung<br />

Betreff<br />

Stadtverwaltung <strong>Eisenach</strong><br />

Beschlussvorlage<br />

Berichtsvorlage<br />

Dezernat Amt Aktenzeichen<br />

III 66 66.42<br />

SB-1047/<strong>2007</strong><br />

Abschnittsbildung nach § 7 Abs. 1 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) für die Julius-Lippold-<br />

Straße<br />

vom Fachamt auszufüllen vom Büro Stadtrat auszufüllen<br />

Beratungsfolge <strong>Sitzung</strong> <strong>Sitzung</strong>stermin TOP Abstimmungsergebnis Beschluss<br />

(Zutreffendes ankreuzen) öff. nichtöff. ja nein Enthalt. Nr.<br />

Beigeordnetensitzung<br />

Ortschaftsrat<br />

Wirtschafts-, Land- <strong>und</strong><br />

Forstwirtschaftsausschuss<br />

Schul-, Sport- <strong>und</strong> Kulturausschuss<br />

Ausschuss für Familie, Jugend,<br />

Soziales <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitswesen<br />

Rechnungsprüfungsausschuss<br />

Jugendhilfeausschuss<br />

Werkausschuss<br />

Bau-, Verkehrs- <strong>und</strong> Umweltausschuss<br />

Haupt- <strong>und</strong> Finanzausschuss<br />

Stadtrat<br />

Finanzielle Auswirkungen<br />

keine haushaltsmäßige Berührung Einnahmen Haushaltsstelle :<br />

weitere Ausgaben HH-Stelle: Ausgaben Haushaltsstelle :<br />

HH-Mittel Lt. HH bzw. NTHH d. lfd.<br />

Jahres (aktueller Stand) -EUR-<br />

HH/JR<br />

Inanspruchnahme<br />

./. verausgabt<br />

./. vorgemerkt<br />

= verfügbar<br />

Frühere Beschlüsse<br />

Haushaltausgaberest<br />

-EUR-<br />

insgesamt<br />

-EUR-<br />

Beschluss-Nr.: Beschluss-Nr.: Beschluss-Nr.: Beschluss-Nr.:


Abschnittsbildung nach § 7Abs. 1 ThürKAG Julius-Lippold-Straße AZ: 66.42 SB-1047/<strong>2007</strong> Seite: 129<br />

I. Beschlussvorschlag<br />

Der Oberbürgermeister empfiehlt,<br />

der Haupt- <strong>und</strong> Finanzausschuss empfiehlt,<br />

der Stadtrat beschließt<br />

Abschnittsbildung nach § 7 Abs. 1 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) für die Julius-Lippold-<br />

Straße<br />

II. Begründung<br />

Die Stadt <strong>Eisenach</strong> führt in Zusammenarbeit mit dem Trink- <strong>und</strong> AbwasserVerband <strong>Eisenach</strong>-Erbstromtal (TAVEE)<br />

<strong>und</strong> der EVB-Netze GmbH eine Baumaßnahme in der Julius-Lippold-Straße durch. Dabei werden die<br />

Teileinrichtungen Gehweg, Fahrbahn, Beleuchtung <strong>und</strong> Oberflächenentwässerung erneuert <strong>und</strong> verbessert.<br />

Für diese Maßnahme ist die Stadt <strong>Eisenach</strong> gem. ThürKAG <strong>und</strong> der Satzung über das Erheben<br />

von Straßenausbaubeiträgen (SAB) der Stadt <strong>Eisenach</strong> verpflichtet, den Aufwand zu<br />

refinanzieren. Dazu erhebt sie Straßenausbaubeiträge von denjenigen, denen durch diese<br />

Maßnahme ein besonderer Vorteil erwächst.<br />

Aufgr<strong>und</strong> von § 7 Abs. 1 ThürKAG <strong>und</strong> § 8 Abs. 1 SAB der Stadt <strong>Eisenach</strong> kann der beitragsfähige Aufwand für<br />

bestimmte Abschnitte einer Erschließungsanlage ermittelt werden. Merkmale, die geeignet sind, Abschnitte<br />

hinreichend zu begrenzen, sind insbesondere Straßeneinmündungen, Plätze, Brücken oder Wasserläufe, sowie das<br />

Ende des bebauten Geländes oder die Baugebietsgrenze.<br />

Nach der Rechtsprechung des B<strong>und</strong>esverwaltungsgerichtes ist bei der Beurteilung der Erschließungsanlage von einer<br />

natürlichen Betrachtungsweise auszugehen. Dies hat zur Konsequenz, dass sich die gesamte Erschließungsanlage<br />

von der Mühlhäuser Straße über die Nebestraße bis zur Kreuzung Zeppelinstraße erstreckt.<br />

Der ausgebaute Abschnitt umfasst nur die Julius-Lippold-Straße <strong>und</strong> wird auch nur Gegenstand der Beitragspflicht<br />

sein.<br />

Doht Rexrodt<br />

Oberbürgermeister Dezernentin für Bau Umwelt <strong>und</strong> Verkehr<br />

Anlagen:<br />

Karte mit Abschnitt<br />

III. Unterschriften<br />

Amt<br />

Dezernent Fachamt federführender Sachbearbeiter<br />

Rexrodt Kehr Buchröder (Tel.:522)<br />

Stellungnahme zu beteiligender Fachämter<br />

(Bitte im Falle von Bedenken/Anmerkungen diese ggf. als Anlage beifügen)<br />

Keine Bedenken Datum Unterschrift


Satzung "Amt f. Tiefbau <strong>und</strong> Grünflächen" Seite: 130<br />

AZ: 10-st<br />

65<br />

Bedenken Anmerkungen<br />

Stellungnahme der Kämmerei (Amt 20) - im Falle finanzieller Auswirkungen, ggf. Anlage benutzen -<br />

keine Bedenken<br />

folgende Bedenken / Anmerkungen:<br />

Datum <strong>und</strong> Unterschrift<br />

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes (Amt 14)<br />

keine Bedenken<br />

folgende Bedenken / Anmerkungen:<br />

Datum <strong>und</strong> Unterschrift<br />

Eingang Büro Stadtrat Vorlagen-Nr. Stadtrats-<strong>Sitzung</strong> TOP Stadtratssitzung


Satzung "Amt f. Tiefbau <strong>und</strong> Grünflächen" Seite: 131<br />

AZ: 10-st<br />

Stadtverwaltung <strong>Eisenach</strong><br />

Beschlussvorlage<br />

Berichtsvorlage<br />

Dezernat Amt Aktenzeichen<br />

I / III III/10/20 10-st<br />

Betreff<br />

Betriebssatzung für den Regiebetrieb der Stadt <strong>Eisenach</strong> „Amt für Tiefbau <strong>und</strong> Grünflächen“<br />

Hier: Beratung <strong>und</strong> Beschlussfassung<br />

vom Fachamt auszufüllen vom Büro Stadtrat auszufüllen<br />

Beratungsfolge <strong>Sitzung</strong> <strong>Sitzung</strong>stermin TOP Abstimmungsergebnis Beschluss<br />

(Zutreffendes ankreuzen) öff. nichtöff. ja nein Enthalt. Nr.<br />

Beigeordnetensitzung<br />

Ortschaftsrat<br />

Rechnungsprüfungsausschuss<br />

Ausschuss für Stadtentwicklung,<br />

Wirtschaft, Kultur <strong>und</strong> Tourismus<br />

Ausschuss für Familie, Jugend,<br />

Soziales <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitswesen<br />

Ausschuss für Bildung, Schule <strong>und</strong><br />

Sport<br />

Jugendhilfeausschuss<br />

Werkausschuss<br />

Bau-, Verkehrs- <strong>und</strong> Umweltausschuss<br />

Haupt- <strong>und</strong> Finanzausschuss<br />

Stadtrat<br />

Finanzielle Auswirkungen<br />

keine haushaltsmäßige Berührung Einnahmen Haushaltsstelle :<br />

weitere Ausgaben HH-Stelle: Ausgaben Haushaltsstelle :<br />

HH-Mittel Lt. HH bzw. NTHH d. lfd.<br />

Jahres (aktueller Stand) -EUR-<br />

HH/JR<br />

Inanspruchnahme<br />

./. verausgabt<br />

./. vorgemerkt<br />

= verfügbar<br />

Frühere Beschlüsse<br />

Haushaltausgaberest<br />

-EUR-<br />

insgesamt<br />

-EUR-<br />

Beschluss-Nr.: Beschluss-Nr.: Beschluss-Nr.: Beschluss-Nr.:


Satzung "Amt f. Tiefbau <strong>und</strong> Grünflächen" Seite: 132<br />

AZ: 10-st<br />

I. Beschlussvorschlag<br />

Der Haupt- <strong>und</strong> Finanzausschuss empfiehlt:<br />

Der Werkausschuss empfiehlt:<br />

Der Statdtrat beschließt:<br />

die Betriebssatzung für den Regiebetrieb der Stadt <strong>Eisenach</strong> „Amt für Tiefbau <strong>und</strong> Grünflächen“<br />

II. Begründung<br />

Es wird auf die Begründung zu TOP 15, öffentlicher Teil, der 35. <strong>Sitzung</strong> des Stadtrates der Stadt<br />

<strong>Eisenach</strong> vom 25.05.<strong>2007</strong> verwiesen.<br />

Oberbürgermeister Bürgermeister oder hauptamtliche Beigeordnete<br />

Anlagen <strong>und</strong> Verteiler<br />

Die Anlage, Entwurf der<br />

Betriebssatzung für den Regiebetrieb der Stadt <strong>Eisenach</strong> „Amt für Tiefbau <strong>und</strong> Grünflächen“<br />

ist den Stadtratsunterlagen der 35. <strong>Sitzung</strong> des Stadtrates der Stadt <strong>Eisenach</strong> vom 25.05.<strong>2007</strong> unter TOP<br />

15, öffentlicher Teil, zu entnehmen.<br />

– alle Stadtratsmitglieder -


III. Unterschriften<br />

Amt<br />

Dezernent Fachamt federführender Sachbearbeiter<br />

Doht Strathmann Strathmann (Tel.:670-101)<br />

Keine<br />

Bedenken<br />

Stellungnahme zu beteiligender Fachämter<br />

(Bitte im Falle von Bedenken/Anmerkungen diese ggf. als Anlage beifügen)<br />

Bedenken<br />

Anmerkungen<br />

Datum Unterschrift<br />

Stellungnahme der Kämmerei (Amt 20) - im Falle finanzieller Auswirkungen, ggf. Anlage benutzen -<br />

keine Bedenken<br />

folgende Bedenken / Anmerkungen:<br />

Datum <strong>und</strong> Unterschrift<br />

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes (Amt 14)<br />

keine Bedenken<br />

folgende Bedenken / Anmerkungen:<br />

Datum <strong>und</strong> Unterschrift<br />

Seite 133


Betriebssatzung für den Regiebetrieb der Stadt <strong>Eisenach</strong><br />

„Amt für Tiefbau <strong>und</strong> Grünflächen“ vom ...............................<br />

Aufgr<strong>und</strong> des § 19 Abs. 1 Satz 1 der Thüringer Gemeinde- <strong>und</strong> Landkreisordnung<br />

(Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der<br />

Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch<br />

Art. 5 des Gesetzes vom 23.12.2005 (GVBl. S. 446), <strong>und</strong> § 3 Abs. 1 der Thüringer<br />

Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) vom 15.07.1993 (GVBl. S. 432), geändert durch<br />

Verordnung vom 12.06.2006 (GVBl. S. 407), hat der Stadtrat der Stadt <strong>Eisenach</strong> in<br />

seiner <strong>Sitzung</strong> am folgende Betriebssatzung beschlossen:<br />

§ 1<br />

Regiebetrieb, Name, Wirtschaftsjahr<br />

(1) Der Regiebetrieb der Stadt <strong>Eisenach</strong> wird als öffentliche, juristisch nicht<br />

selbständige Einrichtung der Stadt <strong>Eisenach</strong> geführt. Er ist ein optimierter Regiebetrieb<br />

gemäß § 3 Abs. 1 Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV).<br />

(2) Die Einrichtung führt den Namen „Amt für Tiefbau <strong>und</strong> Grünflächen“, nachfolgend<br />

Betrieb genannt.<br />

(3) Der Betrieb ist Bestandteil der Behörde Stadtverwaltung <strong>Eisenach</strong>.<br />

(4) Wirtschaftsjahr des Betriebes ist das Kalenderjahr.<br />

Aufgaben des Betriebes sind<br />

a) Tiefbau,<br />

b) Bauhof,<br />

c) Beleuchtung / Parken,<br />

d) Grünflächen,<br />

e) Friedhofs- <strong>und</strong> Bestattungswesen,<br />

f) Sport,<br />

g) Gebäudeunterhaltung.<br />

§ 2<br />

Gegenstand des Betriebes<br />

§ 3<br />

Wirtschaftsführung <strong>und</strong> Rechnungswesen<br />

Der Betrieb wird nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten als optimierter Regiebetrieb<br />

geführt. Im Übrigen finden die Vorschriften der Thüringer Eigenbetriebsverordnung über<br />

Wirtschaftsführung <strong>und</strong> Rechnungswesen (§§ 6 bis 25 ThürEBV) entsprechende<br />

Anwendung, sofern diese Satzung nichts näheres bestimmt.<br />

§ 4<br />

Zuständigkeit<br />

Seite 134


(1) An Stelle einer Werkleitung nach den Vorschriften der §§ 6 bis 25 ThürEBV tritt der<br />

Oberbürgermeister; an Stelle eines Werkausschusses nach den Vorschriften der §§ 6<br />

bis 25 ThürEBV tritt der Haupt- <strong>und</strong> Finanzausschuss.<br />

(2) Der Oberbürgermeister, der Stadtrat <strong>und</strong> der Haupt- <strong>und</strong> Finanzausschuss<br />

entscheiden über alle Angelegenheiten des Betriebes, die ihnen durch die Thüringer<br />

Kommunalordnung, die Thüringer Eigenbetriebsverordnung, die Hauptsatzung oder der<br />

Geschäftsordnung vorbehalten sind.<br />

§ 5<br />

In-Kraft-Treten<br />

Diese Satzung tritt am 01.01.2008 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Betriebssatzung für den<br />

Eigenbetrieb der Stadt <strong>Eisenach</strong> „STADTWERKE EISENACH“ vom 05.02.1997 (Thür.<br />

Allgemeine Nr. 91 v. 19.04.1997, <strong>Eisenach</strong>er Presse – Thür. Landeszeitung Nr. 91 v.<br />

19.04.1997), zuletzt geändert durch 4. Änderungssatzung vom 02.12.2005 (Thür.<br />

Allgemeine Nr. 287 v. 09.12.2005, <strong>Eisenach</strong>er Presse – Thür. Landeszeitung Nr. 287 v.<br />

09.12.2005), außer Kraft.<br />

<strong>Eisenach</strong>, den<br />

Stadt <strong>Eisenach</strong><br />

Doht<br />

Oberbürgermeister<br />

(Siegel)<br />

Seite 135


Fraktion DIE LINKE. im <strong>Eisenach</strong>er Stadtrat, Georgenstraße 25<br />

Katja Wolf<br />

Georgenstraße 25<br />

99817 <strong>Eisenach</strong><br />

Anfrage an den Oberbürgermeister<br />

Änderung der Besteuerung von Einkünften <strong>Eisenach</strong>er Tagesmütter<br />

Die Finanzminister der Länder beraten zur Zeit die Frage, ob Tagesmütter demnächst stärker<br />

besteuert werden sollten. Derzeit sind Einkünfte von Tagesmüttern, welche durch das<br />

Jugendamt vermittelt werden, steuerfrei.<br />

Ich frage den Oberbürgermeister:<br />

1. Wie <strong>und</strong> in welcher Höhe werden Tagesmütter in <strong>Eisenach</strong> finanziert, welche über das<br />

Jugendamt vermittelt werden? (Je Kind/ insgesamt)<br />

2. Welche Auswirkung hätte ggf. eine stärkere Besteuerung auf diese Frauen?<br />

3. Welche Auswirkungen hätte es auf die Stadtkasse, wenn das für die Frauen entstehende<br />

Katja Wolf<br />

Defizit durch die Stadt ausgeglichen werden würde?<br />

Seite 136


−<br />

⎯<br />

Stadtverwaltung � Postfach 1462 � 99804 <strong>Eisenach</strong> � Amt: 51 Jugend- u. Schulverw.-amt<br />

Stadtratsfraktion<br />

Die Linke.PDS Gebäude: Markt 2<br />

Auskunft erteilt: Frau Bauer<br />

Telefon: (0 36 91) 670 784<br />

Telefax: (0 36 91) 670 942<br />

E-Mail:<br />

sabine.bauer@eisenach.de<br />

AZ: 51.3<br />

Ihre Zeichen Ihre Nachricht vom Datei, unsere Nachricht vom Datum<br />

26.07.<strong>2007</strong><br />

Anfrage zur Besteuerung der Einkünfte von Tagesmüttern – Eingang am 25.06.07<br />

Reg.-Nr. 235/<strong>2007</strong><br />

Sehr geehrte Stadtratsmitglieder,<br />

die in <strong>Eisenach</strong> tätigen Tagesmütter erhalten einen Aufwendungsersatz für Ihre Betreuungsleistungen, welcher<br />

thüringenweit einheitlich vom Landesjugendamt festgelegt ist. Der Aufwendungsersatz gliedert sich in Zuwendungen<br />

für materielle Aufwendungen <strong>und</strong> Kosten der Erziehung. Es erfolgt eine Staffelung der finanziellen Zuwendung nach<br />

dem Alter des betreuten Kindes <strong>und</strong> dem zeitlichen Umfang der Betreuung. Für ein Kind unter 3 Jahren, welches<br />

acht bis zehn St<strong>und</strong>en täglich betreut wird, erhält die Tagesmutter 348,00 € monatlich (231,00€ für materielle<br />

Aufwendungen <strong>und</strong> 117,00€ als Kosten für die Erziehungsleistung). Bei geringerer Betreuungszeit bzw. Kindern<br />

über 3 Jahren verringert sich der Betrag.<br />

Dazu wird auf Antrag ein Zuschuss für die Altersvorsorge in Höhe von 50% der monatlich nachgewiesenen<br />

Aufwendungen gewährt, maximal jedoch 39,00 € monatlich je Tagesmutter. Insgesamt hat die Stadt <strong>Eisenach</strong> im<br />

Jahr 2006 r<strong>und</strong> 40.700,00€ für Aufwendungsersatz <strong>und</strong> Altersvorsorge ausgegeben.<br />

Nach den uns vorliegenden Informationen wird ab dem Veranlagungszeitraum 2008 das den Betrag von 300,00€ je<br />

Kind bei Vollzeitbetreuung übersteigende Einkommen einschließlich der Zuwendungen für Altersvorsorge versteuert<br />

(ein entsprechendes Schreiben des B<strong>und</strong>esfinanzministeriums liegt als Anlage bei). In dem Falle, in dem der<br />

verbleibende Anteil der Zuwendungen (bei Betreuung mehrerer Kinder) die Steuerfreigrenze übersteigt, würde sich<br />

das Einkommen der Tagesmütter mindern. Aufgr<strong>und</strong> der Höhe der Steuerfreibetragsgrenze ist dies jedoch eher<br />

unwahrscheinlich.<br />

Das eventuell entstehende Defizit kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht beziffert werden, da dies von der<br />

persönlichen Situation der Tagesmutter, ihrer jeweiligen Steuerklasse, der Anzahl der betreuten Kinder im Jahr 2008<br />

<strong>und</strong> weiteren Faktoren abhängt. Eine Information über die finanziellen Auswirkungen bei Ausgleich des eventuellen<br />

Defizites ist daher nicht möglich.<br />

Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />

Doht<br />

Oberbürgermeister<br />

Seite 137


−<br />

⎯<br />

Stadtrat <strong>Eisenach</strong><br />

Fraktion DIE LINKE.<br />

Georgenstraße 25<br />

99817 <strong>Eisenach</strong> 19.07. <strong>2007</strong><br />

Stadtverwaltung<br />

Oberbürgermeister<br />

Matthias Doht<br />

Markt 1<br />

99817 <strong>Eisenach</strong><br />

Anfrage<br />

Im § 5 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Pflegeversicherungsgesetzes zum 30. Juni <strong>2007</strong> wird geregelt,<br />

dass die Entwicklung der Sozialhilfeaufwendungen, die dem örtlichen Träger der Sozialhilfe im Zusammenhang mit<br />

der Unterbringung von Pflegebedürftigen in stationären Pflegeeinrichtungen aufgr<strong>und</strong> des oben genannten Gesetzes<br />

entstehen, bis zum 30.07. <strong>2007</strong> zu überprüfen sind. Ziel ist es, die nachgewiesenen Mehraufwendungen der<br />

kommunalen Träger auszugleichen.<br />

Wir fragen:<br />

1. Wurde die Revision nach § 5 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Pflegeversicherungsgesetzes zum<br />

30. Juni <strong>2007</strong> mit welchem Ergebnis durchgeführt?<br />

2. Wo wurden oder werden die Ergebnisse der Revision bekannt gegeben <strong>und</strong> veröffentlicht?<br />

3. In welcher Art <strong>und</strong> Weise fand eine inhaltliche Diskussion mit den kommunalen Spitzenverbänden in<br />

Umsetzung des § 5 Thüringer Gesetz zur Ausführung des Pflegeversicherungsgesetzes statt?<br />

4. Welcher finanzielle Mehrbedarf wurde im Ergebnis der Revision errechnet?<br />

5. Wie hat sich die Landesregierung positioniert, um der Stadt die entstandenen Mehrkosten zu erstatten?<br />

Karin May<br />

Fraktionsvorsitzende<br />

Stadtverwaltung � Postfach 1462 � 99804 <strong>Eisenach</strong> � Amt: 50.2 Sozialamt<br />

Stadtrat <strong>Eisenach</strong><br />

Fraktion DIE LINKE Gebäude: Markt 22<br />

Georgenstraße 25 Auskunft erteilt: Herr Koch<br />

Telefon: (0 36 91) 670 447<br />

99817 <strong>Eisenach</strong> Telefax: (0 36 91) 670 943<br />

Ihre Zeichen Ihre Nachricht vom Datei, unsere Nachricht vom Datum<br />

Anfrage der Stadtratsfraktion DIE LINKE vom 19.07.<strong>2007</strong> – Reg.-Nr. 236/<strong>2007</strong> –<br />

E-Mail:<br />

AZ:<br />

Seite 138


„Im § 5 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Pflegeversicherungsgesetzes zum 30. Juni <strong>2007</strong> wird<br />

geregelt, dass die Entwicklung des Sozialhilfeaufwendungen, die dem örtlichen Träger der Sozialhilfe im<br />

Zusammenhang mit der Unterbringung von Pflegebedürftigen in stationären Pflegeeinrichtungen aufgr<strong>und</strong><br />

des oben genannten Gesetzes entstehen, bis zum 30.07.<strong>2007</strong> zu überprüfen sind. Ziel ist es, die<br />

nachgewiesenen<br />

Mehraufwendungen der kommunalen Träger auszugleichen.“<br />

Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren,<br />

bezugnehmend auf obige Anfrage möchten wir Ihnen mitteilen, dass eine Beantwortung<br />

der obigen Anfrage frühestens im Oktober <strong>2007</strong> erfolgen kann.<br />

Durch das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit wurden wir – wie alle anderen örtlichen<br />

Sozialhilfeträger im Freistaat – aufgefordert bis zum 30.09.<strong>2007</strong> etwaige Mehraufwendungen für den Zeitraum 01.<br />

Juli 2005 – 30. Juni <strong>2007</strong> nachzuweisen.<br />

Im Zusammmenhang mit der Antwort an das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit erfolgt die<br />

Beantwortung Ihrer Anfrage.<br />

Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />

Matthias Doht<br />

Oberbürgermeister<br />

Sozialdemokratische Partei Deutschlands<br />

Fraktion im Stadtrat der Wartburgstadt <strong>Eisenach</strong><br />

Marienstraße 57<br />

99817 <strong>Eisenach</strong><br />

Herrn Oberbürgermeister<br />

Matthias Doht<br />

ANFRAGE ZUR STADTRATSSITZUNG AM 31.08.07<br />

<strong>Eisenach</strong>, den 21.07.07<br />

Bebautes Gelände des Stadtbauhofs in Hötzelsroda<br />

Unmittelbar hinter dem Kindergarten <strong>und</strong> in Nachbarschaft eines Wohnblocks<br />

befindet sich in Hötzelsroda ein Gr<strong>und</strong>stück des Staubauhofs. Die Gebäude sind<br />

wahrscheinlich leer <strong>und</strong> werden nicht genutzt. Das Außengelände wirkt geprägt<br />

Seite 139


−<br />

⎯<br />

durch wucherndes Unkraut. Insgesamt bietet das Gr<strong>und</strong>stück einen verwahrlosten<br />

Eindruck.<br />

Wir fragen daher:<br />

Wie sieht die weitere Nutzung des Gebäudes <strong>und</strong> des Freigeländes aus?<br />

Für die Fraktion der SPD<br />

Christiane Winter<br />

-Fraktionsvorsitzende-<br />

Stadtverwaltung � Postfach 1462 � 99804 <strong>Eisenach</strong> � Stadtwerke <strong>Eisenach</strong>, Abt. VRB<br />

An alle Mitglieder Gebäude: Gaswerkstr. 28<br />

des Stadtrates der Stadt <strong>Eisenach</strong> Auskunft erteilt: Frau Menz<br />

Telefon: (0 36 91) 75 62 13<br />

Telefax: (0 36 91)<br />

Ihre Zeichen Ihre Nachricht vom Datei, unsere Nachricht vom Datum<br />

25.07.<strong>2007</strong><br />

Zuarbeit zur Anfrage vom 21.07.07<br />

Reg.- Nr.:237/<strong>2007</strong> der SPD für die Stadtratsitzung am 31.08.07<br />

Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren,<br />

bei dem betroffenen Gr<strong>und</strong>stück handelt es sich um einen derzeit zum Winterdienst (vom 01.11. bis 31.03. des<br />

Folgejahres) <strong>und</strong> zur Materialhaltung für kleinere Maßnahmen der umliegenden Ortsteile genutzten Stützpunkt.<br />

Hier werden im Winterdiensteinsatz die Fahrzeuge <strong>und</strong> Materialien untergestellt, um eine schnelle Reaktionszeit zu<br />

gewähren. Damit ist im Weiteren ein direkter Einsatz möglich, um erst einmal die Strecken bis zur Stadt zu räumen<br />

<strong>und</strong> um letztendlich auch bis zur Gaswerkstrasse zu kommen, damit auch die anderen Fahrzeuge in den Einsatz<br />

gebracht werden können.<br />

Nach Prüfung dieser Abläufe sind die Stadtwerke weiterhin interessiert, den Standort mit dieser komfortablen Option<br />

zu halten, sofern die Stadt keine bessere Nutzung plant.<br />

E-Mail:<br />

AZ:<br />

Seite 140


Natürlich muss das Gr<strong>und</strong>stück in Ordnung gehalten werden. Dazu wird es eine Aufräumaktion <strong>und</strong> eine<br />

Pflegemaßnahme geben. Wir werden noch im <strong>August</strong> mit diesen Arbeiten beginnen.<br />

Diese Maßnahmen werden jedoch nur nach erheblichem Bedarf durchgeführt, da, wie oben dargestellt, sich die<br />

Nutzung nur auf eine Lagerung <strong>und</strong> Abstellung begrenzt.<br />

Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />

Doht<br />

Oberbürgermeister<br />

An den<br />

Oberbürgermeister der<br />

Stadt <strong>Eisenach</strong><br />

<strong>Eisenach</strong>, den 9. <strong>August</strong> <strong>2007</strong><br />

Anfrage zur Mitarbeit der Stadt <strong>Eisenach</strong> im Integrierten ländlichen Entwicklungskonzept Mittlere Werra-<br />

Region<br />

Unter der Federführung des Landratsamtes Wartburgkreis ist geplant, in der mittleren Werra-Region ein Integriertes<br />

ländliches Entwicklungskonzept (ILEK) zu erarbeiten.<br />

Dazu hat zu Beginn des Jahres <strong>2007</strong> eine Informationsveranstaltung im LRA Wartburgkreis stattgef<strong>und</strong>en, in der<br />

empfohlen wurde, die westlich gelegenen Ortsteile der Stadt <strong>Eisenach</strong> mit einzubeziehen.<br />

Gefördert werden durch das ILEK beispielsweise Infrastrukturmaßnahmen im ländlichen Raum, ländlicher Wegebau,<br />

aber auch die Erschließung landwirtschaftlicher <strong>und</strong> touristischer Potenziale gehören dazu.<br />

Zur Mitarbeit der Stadt <strong>Eisenach</strong> sollten Gespräche mit deren Oberbürgermeister geführt werden.<br />

In der Beratung zum ILEK am 04.06.<strong>2007</strong> im Landratsamt Wartburgkreis hat die Stadt <strong>Eisenach</strong> informiert, dass<br />

ihrerseits kein weiteres Interesse an der Mitarbeit im ILEK Mittlere Werra-Region besteht.<br />

Wir fragen:<br />

1. Wurde eine mögliche Mitarbeit der Stadt <strong>Eisenach</strong> in diesem Programm in den entsprechenden<br />

Ausschüssen (BVU <strong>und</strong> SWKT) vorgestellt <strong>und</strong> darüber beraten?<br />

2. Wenn ja, zu welchen Ergebnissen gelangten die Ausschüsse?<br />

Seite 141


3. Wenn nein, warum wurde die mögliche Mitarbeit der Stadt nicht in den Ausschüssen beraten?<br />

4. Wer fällte in der Stadtverwaltung die Entscheidung, diesen Sachverhalt nicht in den Ausschüssen zu<br />

beraten?<br />

5. Wer entschied in der Stadtverwaltung, dass die Stadt nicht im ILEK mitarbeitet.<br />

6. Durch wen in der Stadtverwaltung wurde die <strong>Eisenach</strong>er Entscheidung dem Landratsamt Wartburgkreis<br />

mitgeteilt?<br />

7. Wie wurde die Nichtmitarbeit an diesem Programm durch die Stadt <strong>Eisenach</strong> begründet?<br />

gez. Dieter Suck<br />

CDU-Fraktion<br />

Seite 142

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