Sitzung August 2007 - Tagesordnung und ... - Eisenach
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3.GS "Georgenschule" Begründung Dringlichkeit Seite: 1<br />
AZ: 65 21 01 04<br />
Stadtverwaltung <strong>Eisenach</strong> <strong>Eisenach</strong>, 13.08.<strong>2007</strong><br />
Oberbürgermeister<br />
E i n l a d u n g<br />
Hiermit lade ich Sie zur 36. <strong>Sitzung</strong> des Stadtrates der Stadt <strong>Eisenach</strong> am Freitag, dem<br />
31. <strong>August</strong> <strong>2007</strong>, um 16.00 Uhr, im Saal 13, EG, Verwaltungsgebäude, Markt 22 (Ein- <strong>und</strong><br />
Ausgang über Badergasse), mit folgender <strong>Tagesordnung</strong> ein:<br />
I. Öffentlicher Teil<br />
1) Eröffnung <strong>und</strong> Begrüßung<br />
2) Einwohnerfragest<strong>und</strong>e<br />
3) Mitteilungen des Oberbürgermeisters<br />
4) Genehmigung der Niederschrift über die 34. <strong>Sitzung</strong> am 08. Mai <strong>2007</strong> – öffentliche <strong>Sitzung</strong><br />
5) Genehmigung der Niederschrift über die 35. <strong>Sitzung</strong> am 25. Mai <strong>2007</strong> – öffentlicher Teil<br />
6) Feststellung der Jahresrechnung 2005 <strong>und</strong> Erteilung der Entlastung<br />
7) Ermächtigung des Oberbürgermeisters zum Abschluss derivater Finanzgeschäfte<br />
8) Sportbad <strong>Eisenach</strong> GmbH (SEG)<br />
hier: Zustimmung zur Festsetzung privatrechtlicher Entgelte für die Nutzung des Frei- <strong>und</strong><br />
Hallenbades des „aquaplex“<br />
9) Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate <strong>und</strong> auf das Spielen um Geld <strong>und</strong><br />
Sachwerte im Gebiet der Stadt <strong>Eisenach</strong> (Spielapparatesteuersatzung)<br />
hier: Beratung <strong>und</strong> Beschlussfassung<br />
10) Überplanmäßige Ausgaben im Unterabschnitt 48300 – Erziehungsgeld DK 083 in Höhe von<br />
111.890,00 €<br />
11) 3. Gr<strong>und</strong>schule „Georgenschule“, Markt 13 – Fassadensanierung Nord- <strong>und</strong> Westseite<br />
hier: Beschlussfassung über eine überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle<br />
21100.94003 Sanierungsmaßnahme, Georgenschule, Markt 13 in Höhe von 152.000 €<br />
12) Förderzentrum „Pestalozzischule“, Ziegeleistraße. 53<br />
hier: Beschlussfassung über eine überplanmäßige Ausgabe i.H.v. 119.416,47 € in der<br />
Haushaltsstelle 27000.94001 Sanierungsmaßnahme, Förderschule, Ziegeleistr. 53<br />
13) Vergabe eines Straßennamens in der Gemarkung <strong>Eisenach</strong>, Flur 10, für das Flurstück<br />
656/21<br />
14) Entwurf Regionalplan Südwestthüringen – Stellungnahme der Stadt <strong>Eisenach</strong><br />
15) Ergänzungssatzung „Stöhrstraße“ – Beschluss über die Einleitung des Verfahrens<br />
16) Abschnittsbildung nach § 7 Abs. 1 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) für die<br />
Julius-Lippold-Straße<br />
17) Betriebssatzung für den Regiebetrieb der Stadt <strong>Eisenach</strong> „Amt für Tiefbau <strong>und</strong> Grünflächen“<br />
hier: Beratung <strong>und</strong> Beschlussfassung<br />
18) Jahresabschluss 2005 des Eigenbetriebes Stadtwerke <strong>Eisenach</strong><br />
19) Anfragen<br />
II. Nichtöffentlicher Teil<br />
Gesellschaftsangelegenheiten<br />
Gr<strong>und</strong>stücksangelegenheiten<br />
Doht<br />
Oberbürgermeister
3.GS "Georgenschule" Begründung Dringlichkeit Seite: 2<br />
AZ: 65 21 01 04<br />
Eingang Büro Stadtrat Vorlagen-Nr. Stadtrats-<strong>Sitzung</strong> TOP Stadtratssitzung<br />
Stadtverwaltung <strong>Eisenach</strong><br />
Beschlussvorlage<br />
Berichtsvorlage<br />
Dezernat Amt Aktenzeichen<br />
III 65 65 21 01 04<br />
Betreff<br />
3.Gr<strong>und</strong>schule "Georgenschule", Markt 13 - Fassadensanierung Nord- <strong>und</strong> Westseite<br />
hier: Begründung der Dringlichkeit zur Beschlussfassung über eine überplanmäßige Ausgabe in der<br />
Haushaltsstelle 21100.94003 Sanierungsmaßnahme, Georgenschule, Markt 13 in Höhe von 90.500 €<br />
vom Fachamt auszufüllen vom Büro Stadtrat auszufüllen<br />
Beratungsfolge <strong>Sitzung</strong> <strong>Sitzung</strong>stermin TOP Abstimmungsergebnis Beschluss<br />
(Zutreffendes ankreuzen) öff. nichtöff. ja nein Enthalt. Nr.<br />
Beigeordnetensitzung<br />
Ortschaftsrat<br />
Rechnungsprüfungsausschuss<br />
Ausschuss für Stadtentwicklung,<br />
Wirtschaft, Kultur <strong>und</strong> Tourismus<br />
Ausschuss für Familie, Jugend,<br />
Soziales <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitswesen<br />
Ausschuss für Bildung, Schule <strong>und</strong><br />
Sport<br />
Jugendhilfeausschuss<br />
Werkausschuss<br />
Bau-, Verkehrs- <strong>und</strong> Umweltausschuss<br />
Haupt- <strong>und</strong> Finanzausschuss<br />
Stadtrat<br />
Finanzielle Auswirkungen<br />
keine haushaltsmäßige Berührung Einnahmen Haushaltsstelle :<br />
weitere Ausgaben HH-Stelle: Ausgaben Haushaltsstelle :<br />
HH-Mittel Lt. HH bzw. NTHH d. lfd.<br />
Jahres (aktueller Stand) -EUR-<br />
HH/JR<br />
Inanspruchnahme<br />
./. verausgabt<br />
./. vorgemerkt<br />
= verfügbar<br />
Frühere Beschlüsse<br />
Haushaltausgaberest<br />
-EUR-<br />
insgesamt<br />
-EUR-<br />
Beschluss-Nr.: Beschluss-Nr.: Beschluss-Nr.: Beschluss-Nr.:
3.GS "Georgenschule" Begründung Dringlichkeit Seite: 3<br />
AZ: 65 21 01 04<br />
Begründung<br />
Im Zuge der Fassadensanierung an der Nordseite der Georgenschule wurden im Bereich des<br />
Zwerchhauses Holzschädigungen nach der Abnahme losen Putzes sichtbar. Eine unverzüglich<br />
veranlasste Begutachtung durch einen Holzschutzsachverständigen ergab, dass Teile der<br />
Dachkonstruktion durch holzzerstörende Insekten <strong>und</strong> pflanzliche Holzschädlinge, darunter auch der<br />
(aktive) Echte Hausschwamm, befallen waren.<br />
Ein schnellstmöglicher Austausch der befallenen Teile der Dach- <strong>und</strong> Deckenkonstruktion war<br />
unumgänglich.<br />
Die Mittelbereitstellung dieser überplanmäßigen Ausgabe fällt gr<strong>und</strong>sätzlich in die Zuständigkeit des<br />
Stadtrates. Da die Schwammsanierung des Echten Hausschwammes jedoch keinen Aufschub duldete,<br />
wurde die Angelegenheit nach § 7 Nr. 2 Buchstabe b) der Haushaltssatzung der Stadt <strong>Eisenach</strong> dem<br />
Haupt <strong>und</strong> Finanzausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.<br />
Herr Doht Frau Rexrodt<br />
Oberbürgermeister Dezernentin für Bau Umwelt <strong>und</strong> Verkehr
Bericht AG „Tor zur Stadt“ Az.: 65.18 AG TzS 3<br />
Eingang Büro Stadtrat Vorlagen-Nr. Stadtrats-<strong>Sitzung</strong> TOP Stadtratssitzung<br />
Betreff<br />
Stadtverwaltung <strong>Eisenach</strong><br />
Beschlussvorlage<br />
Berichtsvorlage<br />
Dezernat Amt Aktenzeichen<br />
III 65 65.18 AG TzS 3<br />
Arbeitsgruppe „Tor zur Stadt“<br />
Hier: Arbeitsbericht <strong>und</strong> Handlungsempfehlung<br />
vom Fachamt auszufüllen vom Büro Stadtrat auszufüllen<br />
Beratungsfolge <strong>Sitzung</strong> <strong>Sitzung</strong>stermin TOP Abstimmungsergebnis Beschluss<br />
(Zutreffendes ankreuzen) öff. nichtöff. ja nein Enthalt. Nr.<br />
Beigeordnetensitzung<br />
Ortschaftsrat<br />
Rechnungsprüfungsausschuss<br />
Ausschuss für Stadtentwicklung,<br />
Wirtschaft, Kultur <strong>und</strong> Tourismus<br />
Ausschuss für Familie, Jugend,<br />
Soziales <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitswesen<br />
Ausschuss für Bildung, Schule <strong>und</strong><br />
Sport<br />
Jugendhilfeausschuss<br />
Werkausschuss<br />
Bau-, Verkehrs- <strong>und</strong><br />
Umweltausschuss<br />
Haupt- <strong>und</strong> Finanzausschuss<br />
Stadtrat<br />
Finanzielle Auswirkungen<br />
keine haushaltsmäßige Berührung Einnahmen Haushaltsstelle:<br />
weitere Ausgaben HH-Stelle: Ausgaben Haushaltsstelle:<br />
HH-Mittel Lt. HH bzw. NTHH d. lfd.<br />
Jahres (aktueller Stand) -EUR-<br />
HH/JR<br />
Inanspruchnahme<br />
./. verausgabt<br />
./. vorgemerkt<br />
= verfügbar<br />
Frühere Beschlüsse<br />
Beschluss-Nr.: 0245/ 2005; 0480/ <strong>2007</strong><br />
Haushaltausgaberest<br />
-EUR-<br />
insgesamt<br />
-EUR-
Bericht AG „Tor zur Stadt“ Az.: 65.18 AG TzS 3<br />
I. Bericht<br />
Zielstellung <strong>und</strong> Tätigkeit der AG „Tor zur Stadt“<br />
Die Arbeitsgruppe “Tor zur Stadt“ wurde mit der Zielstellung gegründet, den Planungs- <strong>und</strong><br />
Realisierungsprozess des Komplexprojektes „Tor zur Stadt“ im Sinne einer für die Stadt<br />
<strong>Eisenach</strong> optimalen städtebaulichen, verkehrlichen <strong>und</strong> gestalterischen Lösung mit einer<br />
Handlungsempfehlung zu unterstützen. Als Basis der Arbeit der AG wurden die folgenden<br />
projektbezogenen Gr<strong>und</strong>satzbeschlüsse vereinbart:<br />
• Realisierungskonzept „Tor zur Stadt“ (SR- Beschluss Nr. 0245/2005)<br />
• Vorentwurf der Umverlegung der B<strong>und</strong>esstraße B19, Ortsdurchfahrt <strong>Eisenach</strong>, III.BA,<br />
(SR- Beschluss Nr. 0175/2005)<br />
• Konzept für einen zentralen Busbahnhof (SR- Beschluss Nr. 0111/2005) sowie<br />
• Bildung der AG „Tor zur Stadt“ mit entsprechender Aufgabenstellung<br />
(SR- Beschluss Nr.0480/<strong>2007</strong>)<br />
Die AG nahm ihre Tätigkeit am 12.03.07 auf. In der Auftaktveranstaltung wurden die Mitglieder<br />
über die Projektchronologie <strong>und</strong> den Stand der planerischen Rahmenbedingungen<br />
(Bebauungsplanverfahren, Konzept ZOB, Planfeststellungsverfahren Verlegung B19,<br />
Bodensanierung), die Finanzierung, über den Stand der kommunalen Abstimmungs- <strong>und</strong><br />
Beschlusslage sowie über die Aufgabenstellung der AG in Kenntnis gesetzt. Seitens der<br />
Stadtverwaltung wurden die Mitglieder der AG auf alle bestehenden vertraglichen Verhältnisse<br />
mit dem Vorhabenträger <strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>enen finanziellen <strong>und</strong> zeitlichen Bedingungen<br />
<strong>und</strong> Risiken hingewiesen.<br />
Es folgten 5 Abstimmungsberatungen zu den Themenbereichen Verkehr <strong>und</strong> Erschließung;<br />
Städtebau, Architektur <strong>und</strong> bauliche Gestaltung sowie Funktion <strong>und</strong> Struktur der<br />
Gewerbeansiedlung.<br />
Wesentliche Inhalte der Diskussion bezüglich des Verkehrs waren die Erforderlichkeit der<br />
Müllerstraße bzw. die Dimensionierung der Kreuzung Bahnhofstraße/ Müllerstraße, die<br />
Einbindung des Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) in die Gesamtverkehrslösung sowie die<br />
Erschließung des Fachmarktzentrums (FMZ). Übereinstimmung bestand hinsichtlich des Zieles,<br />
einen ausreichend großen ZOB zu entwickeln, der in optimierter Form eine qualitätsvolle<br />
Absicherung des ÖPNV gewährleistet.<br />
Trotz des großen Engagements aller AG-Mitglieder konnte für die Gesamtproblematik<br />
keine optimale Kompromissvariante entwickelt werden.<br />
Gesamteinschätzung zur Handlungsempfehlung der AG<br />
Die Arbeitsgruppe „Tor zur Stadt“ hat mit ihrer nun vorliegenden Erklärung empfohlen, die<br />
gr<strong>und</strong>sätzlichen städtebaulich- konzeptionellen Rahmenbedingungen für das Gesamtprojekt<br />
neu abzustecken. Das Realisierungskonzept „Tor zur Stadt“, welches seit seiner<br />
Verabschiedung durch den Stadtrat die planerisch- systematischen, finanziellen <strong>und</strong> zeitlichen<br />
Abläufe für die Umsetzung des Gesamtprojektes bestimmt, wird von der Arbeitsgruppe in<br />
Teilen bewusst <strong>und</strong> billigend in Frage gestellt. Entgegen der durch Stadtratsbeschluss<br />
formulierten Aufgabenstellung hat die Arbeitsgruppe die bestehende Beschlusslage zur<br />
Umverlegung der B<strong>und</strong>esstraße B19 <strong>und</strong> zum Konzept für einen zentralen Busbahnhof<br />
unberücksichtigt gelassen.<br />
Die vorgeschlagenen Lösungsansätze werden durch die Fachverwaltung als für die Stadt<br />
<strong>Eisenach</strong> finanziell <strong>und</strong> zeitlich problembehaftet eingeschätzt. Das Arbeitsziel der AG, für die<br />
Auslegung des vorliegenden Bebauungsplanentwurfes konsensuale Empfehlungen zu<br />
formulieren, konnte nicht erreicht werden. Die Empfehlungen der Arbeitsgruppe können in der<br />
vorgelegten Form nicht mitgetragen werden, weil sie die Weiterverfolgung projektbestimmender<br />
Einzelmaßnahmen nach der gegenwärtigen Beschlusslage in Frage stellen.
Bericht AG „Tor zur Stadt“ Az.: 65.18 AG TzS 3<br />
Es ist daher darauf hinzuweisen, dass im Falle einer Überarbeitung des Gesamtkonzeptes<br />
entsprechend der vorliegenden Empfehlungen mit weitreichenden Konsequenzen zu rechnen<br />
ist. Sämtliche Planungsleistungen <strong>und</strong> Voruntersuchungen der vergangenen Jahre wären<br />
erneut zu beauftragen, zu begleiten <strong>und</strong> zu finanzieren. Seitens der Heinrich Becker GmbH<br />
wurde keine Bereitschaft signalisiert, neuerliche Untersuchungen zu veranlassen. Alle Kosten<br />
müssten daher durch die Stadt <strong>Eisenach</strong> allein getragen werden.<br />
B 19 neu <strong>und</strong> Müllerstraße<br />
Nach Auffassung der Arbeitsgruppe sollte auf den Ausbau der Müllerstraße verzichtet werden<br />
oder diese maximal als schmale Stadtstraße ausgeführt werden. Dazu soll von der Stadt<br />
<strong>Eisenach</strong> eine Verkehrsuntersuchung auf der Gr<strong>und</strong>lage aktualisierter Berechnungsgr<strong>und</strong>lagen<br />
in Auftrag gegeben <strong>und</strong> finanziert werden. Bei einem komprimierten Gutachterverfahren ohne<br />
erneute Datenerhebung besteht dem gegenüber das Risiko, dass sich keine neuen<br />
Erkenntnisse ergeben können, weil die Gr<strong>und</strong>lagen der Berechnung nicht geändert wurden.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich muss in jedem Falle sicher gestellt bleiben, dass das Planfeststellungsverfahren<br />
mit der bestehenden Aufgabenstellung fortgesetzt wird.<br />
Im Falle des geforderten Wegfalls bzw. einer Änderung der in der Planfeststellung<br />
befindlichen Straßenplanung Müllerstraße würde der Abschluss des Planverfahrens<br />
erheblich verzögert <strong>und</strong> voraussichtlich im Ganzen gefährdet. Von der Mitfinanzierung<br />
(5,4 Mio. €) einer geänderten Straßenbaumaßnahme durch B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Freistaat kann dann<br />
nicht weiter ausgegangen werden, weil die Anforderungen an eine leistungsfähige, den<br />
Qualitätskriterien entsprechende <strong>und</strong> sichere Verkehrstrasse von überörtlicher<br />
Bedeutung nicht mehr gegeben wären. Dies wird von der Landestraßenbauverwaltung<br />
als Planträger, der Landesentwicklungsgesellschaft als Projektsteuerer <strong>und</strong> der<br />
Stadtverwaltung übereinstimmend so eingeschätzt.<br />
Die Ortsdurchfahrt auf der B 19 (Wartburgallee – Langensalzaer Straße) ist bereits heute stark<br />
mit Verkehr belastet <strong>und</strong> kann zukünftig den zu erwartenden Verkehrsströmen nicht mehr<br />
gerecht werden. Im Falle einer Reduzierung bzw. bei Wegfall der Müllerstraße müsste der<br />
gesamte Verkehr durch die Waldhausstraße aufgenommen <strong>und</strong> über die Langensalzaer Straße<br />
abgeführt werden. Nach den vorliegenden Untersuchungen kann die in den entsprechenden<br />
Richtlinien <strong>und</strong> im Thüringer Straßengesetz geforderte Qualität <strong>und</strong> Sicherheit der Abwicklung<br />
des Verkehrsaufkommens dann nicht erreicht werden; die entsprechende Durchlassfähigkeit<br />
einer B19 neu ohne die Müllerstraße ist nicht mehr gegeben. Eine Änderung der in den<br />
Planfeststellungsunterlagen dargestellten Ausbauquerschnitte widerspricht den Ergebnissen<br />
der im Vorfeld vom Land Thüringen gemachten Verkehrsuntersuchung.<br />
Die Funktion der Müllerstraße im regionalen <strong>und</strong> innerstädtischen Verkehrsnetz als<br />
Verkehrsableiter nach Nordwesten <strong>und</strong> als alternativer zentrumsnaher Ringschluss ist<br />
Gr<strong>und</strong>lage der aktuellen Beschlusslage. Bei einer Reduzierung bzw. einem Wegfall der<br />
Müllerstraße muss die Innenstadt weiträumig umfahren werden, der Durchgangsverkehr<br />
von Süden nach Nordwesten kann nicht auf die verlegte B19 umgelegt werden. In der<br />
Folge davon kann das im „Verkehrsentwicklungsplan Innenstadt“ beschlossene System<br />
der innerstädtischen Verkehrsberuhigung nicht umgesetzt werden.<br />
Der Wegfall der Müllerstraße hätte zudem geänderte stadträumliche Maßstäbe zur Folge: an<br />
der Bahnhofstraße entlang würde ein zusammenhängender Baukörper von bis zu 150 Metern<br />
Länge ermöglicht.<br />
ZOB- Standort<br />
Die von der Arbeitsgruppe vorgeschlagene Lösung eines geänderten Standortes für den<br />
Zentralen Omnibusbahnhof im Bereich des heutigen Regionalbusbahnhofes Müllerstraße/<br />
Gabelsberger Straße bedingt eine von der Planfeststellung abweichende Trassierung der B 19<br />
mit allen zuvor genannten Konsequenzen. Sie ist geometrisch <strong>und</strong> gr<strong>und</strong>stücksrechtlich<br />
problematisch sowie fördertechnisch wegen ihrer Lage <strong>und</strong> Größe als sehr kritisch zu<br />
bewerten.
Bericht AG „Tor zur Stadt“ Az.: 65.18 AG TzS 3<br />
Eine zeitgemäße <strong>und</strong> nachhaltige Verkehrsschnittstelle vor dem Hauptbahnhof lässt sich mit<br />
dieser Verschiebung des ZOB nicht realisieren. Die von der AG avisierte Lösung widerspricht<br />
hinsichtlich der Anzahl der Bushaltepositionen den mit dem ÖPNV- Träger zuvor getroffenen<br />
Vereinbarungen.<br />
Auswirkungen auf Freistellung <strong>und</strong> Förderung<br />
Durch die im Zuge sämtlicher erforderlicher Umplanungen zu erwartenden Verzögerungen im<br />
Gesamtprojekt wäre von einer planmäßigen Realisierung der baulichen Maßnahmen durch die<br />
Heinrich Becker GmbH gemäß der Freistellungsbedingungen des Ministeriums nicht mehr<br />
auszugehen. Die Möglichkeit einer Fristverlängerung ist an den Fortgang des<br />
Planfeststellungsverfahrens geb<strong>und</strong>en. Anderenfalls wäre die Rücknahme des<br />
Freistellungsbescheides zu befürchten mit der Folge, dass die verausgabten Freistellungsmittel<br />
(bis zu 8,75 Mio. €) an das TMLNU zurück zu zahlen wären.<br />
Das Gesamtvorhaben wäre im Zeitraum günstiger Rahmenbedingungen für EFRE-, GVFG <strong>und</strong><br />
Stadtumbauförderung des TMBV bis 2013 nicht mehr realisierbar.<br />
Resümee<br />
Die Handlungsempfehlung der AG widerspricht den Gr<strong>und</strong>zügen des beschlossenen <strong>und</strong> in der<br />
Umsetzung befindlichen Realisierungskonzeptes „Tor zur Stadt“. In einem förmlichen<br />
Bebauungsplanverfahren sind die privaten <strong>und</strong> öffentlichen Belange abzuwägen, welche eine<br />
geordnete <strong>und</strong> nachhaltige städtebauliche Entwicklung gewährleisten können. Mit Orientierung<br />
auf die Gr<strong>und</strong>lagen des beschlossenen Realisierungskonzeptes sollten die Anregungen der AG<br />
„Tor zur Stadt“ dabei Berücksichtigung finden, wenn sie die Durchführung des Gesamtprojektes<br />
nicht gefährden oder beeinträchtigen. Die AG „Tor zur Stadt“ sollte in den Abwägungsprozess<br />
des Bebauungsplanverfahrens einbezogen werden.<br />
Weitere von der AG thematisierte Aspekte hinsichtlich<br />
• der unvollständigen stadträumlichen Kantenbildung am Bahnhofsvorplatz,<br />
• der Barrierewirkung der Müllerstraße <strong>und</strong> folglich der eingeschränkten Funktionalität des<br />
Fachmarktzentrums durch die Zweiteilung des Baukörpers,<br />
• der Ausprägung von Hinterhofsituationen an der neuen B 19 <strong>und</strong> an der Gabelsberger<br />
Straße,<br />
• der problematischen Andienung des Fachmarktzentrums <strong>und</strong> der Lage der Zufahrt zu den<br />
Parkdecks,<br />
• der erhöhten Frequentierung der Bahnhofstraße mit MIV <strong>und</strong> ÖPNV wegen der Lage von<br />
Parkspindel <strong>und</strong> Lieferzonen sowie der Bedienung des ZOB,<br />
• der Erfordernisse zur qualitätsgerechten Abwicklung des ÖPNV auf einem<br />
standardgerechten ZOB sowie<br />
• der Sorge um die Maßstäblichkeit der Bebauung<br />
werden in die weitere Projektarbeit einbezogen, da sie ganz oder teilweise den planerischen<br />
Überlegungen der Stadt <strong>Eisenach</strong> entsprechen.<br />
Doht<br />
Oberbürgermeister<br />
Rexrodt<br />
Dezernentin für Bau, Umwelt <strong>und</strong> Verkehr<br />
Anlage: Zusammenfassung der Arbeitsergebnisse <strong>und</strong> Empfehlung der Arbeitsgruppe<br />
Verteiler: alle Ausschussmitglieder<br />
III. Unterschriften
Feststellung JR 2005 u. Erteilung d. Entlastung/Änderung Seite: 8<br />
AZ: 20 25 01<br />
Dezernentin Fachamt federführender Sachbearbeiter<br />
Rexrodt Menge Thomas (Tel.:670 523)<br />
Stellungnahme zu beteiligender Fachämter<br />
(Bitte im Falle von Bedenken/Anmerkungen diese ggf. als Anlage beifügen)<br />
Amt Keine<br />
Bedenken Datum Unterschrift<br />
Bedenken Anmerkungen<br />
Stellungnahme der Kämmerei (Amt 20) - im Falle finanzieller Auswirkungen, ggf. Anlage benutzen -<br />
keine Bedenken<br />
folgende Bedenken / Anmerkungen:<br />
Datum <strong>und</strong> Unterschrift<br />
Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes (Amt 14)<br />
keine Bedenken<br />
folgende Bedenken / Anmerkungen:<br />
Datum <strong>und</strong> Unterschrift
Feststellung JR 2005 u. Erteilung d. Entlastung/Änderung Seite: 9<br />
AZ: 20 25 01<br />
AG „Tor zur Stadt“ <strong>Eisenach</strong><br />
Zusammenfassung der Arbeitsergebnisse <strong>und</strong> Empfehlung der Arbeitsgruppe<br />
0. Gr<strong>und</strong>satzaussagen<br />
Die Arbeitsgruppe setzte sich in 5 beratenden <strong>Sitzung</strong>en mit den drei Schwerpunkten „Verkehr <strong>und</strong><br />
Erschließung“, „Städtebau <strong>und</strong> Baugestaltung“ sowie „Einzelhandel/ Gewerbestrukturen“ thematisch<br />
auseinander. Die Reihenfolge der Themenbehandlung war äußeren Gegebenheiten geschuldet <strong>und</strong> stellt<br />
keine Rangfolge dar.<br />
Eine Lösung für eine Optimal- bzw. Kompromissvariante für die Gesamtproblematik kann derzeit noch<br />
nicht dargelegt werden, da die AG die Auffassung vertritt, dass gr<strong>und</strong>legende strukturelle Entscheidungen<br />
nochmals überprüft werden müssen.<br />
1. Das Ziel „Tor zur Stadt“<br />
Die AG vertritt einhellig die Auffassung, dass das als „Tor zur Stadt“ benannte Areal zwischen<br />
Hauptbahnhof <strong>und</strong> Nikolaitor hinsichtlich seiner Quartiers- <strong>und</strong> Raumbildung in der Ergänzung des<br />
historischen Stadtgr<strong>und</strong>risses (als ein „Stück Stadt des 21. Jahrh<strong>und</strong>erts“) eine außerordentlich wichtige<br />
Rolle in der Stadtentwicklung <strong>Eisenach</strong>s spielt. Es besteht Einigkeit, das der Gliederung der Baumassen<br />
eine besonders hohe Bedeutung zukommt, die mit funktionalen, aber auch mit architektonischen Mitteln<br />
gesichert werden muss. Dabei sind die Möglichkeiten der Bauleitplanung effektiv einzusetzen.<br />
Die Funktion des Areals als Verkehrsverknüpfungspunkt für Bahn / MIV / ÖPNV / Rad- <strong>und</strong> Fußverkehr<br />
soll gestärkt <strong>und</strong> intensiviert werden. Hinsichtlich seiner Nutzung soll es zu einem die Innenstadt<br />
ergänzenden Kerngebiet entwickelt werden.<br />
Stadträumlich bestehen vor dem historischen Stadteingang Nikolaitor / zukünftiger Nikolaiplatz<br />
besonderes hohe städtebauliche Gestaltungsanforderungen.<br />
2. Fazit <strong>und</strong> Empfehlung<br />
Die Erörterung der drei Schwerpunktthemen hat ergeben, dass eine möglichst weitgehende Erreichung<br />
des o. a. städtebaulichen Gesamtzieles ohne erhebliche Zielkonflikte von der Entscheidung abhängt,<br />
inwieweit die Müllerstraße als wesentlicher Bestandteil des städtischen Gesamtnetzes <strong>und</strong> zur<br />
angemessenen Erschließung des „Tores zur Stadt“ als unabdingbar gelten muss.<br />
Obwohl diese Frage von der Stadtverwaltung <strong>und</strong> den von ihr beauftragten Fachplanern wie auch von der<br />
staatlichen Straßenbauverwaltung in fachlich nicht anfechtbarer Weise beantwortet ist, vertritt die<br />
Arbeitsgruppe mehrheitlich die Auffassung, dass die von ihr vorgenommene „Erweiterung des<br />
Blickwinkels“ zwingend dazu führt, dass eine weitere Verkehrsuntersuchung erstellt wird.<br />
Die geplante Müllerstraße führt nach Auffassung der AG zur völligen Zerschneidung des Gebietes <strong>und</strong> zu<br />
solch gravierenden stadtstrukturellen Verlusten, dass somit die Vorteile der Müllerstraßen- Lösung wie in<br />
der Planfeststellung weitgehend wieder aufgehoben scheinen.<br />
Die Mehrzahl der AG- Mitglieder empfiehlt der Stadt dringend, eine solche alternative Untersuchung in<br />
Auftrag zu geben.<br />
Angesichts der sehr weitreichenden Bedeutung für die Gesamtstadt sollten Bedenken unbedingt<br />
zurückgestellt werden, die sich auf bauplanungsrechtliche, finanzierungstechnische <strong>und</strong> vertragsrechtliche<br />
Fragen beziehen. Die Erfüllung der Verpflichtung hinsichtlich der Realisierung des Fachmarktzentrums<br />
bedarf gleichwohl einer schnellen Entscheidung zur Problematik der Müllerstraße vor dem Hintergr<strong>und</strong><br />
des beschlossenen stimmigen Gesamtkonzeptes zur Bahnhofsvorstadt (Realisierungskonzept „Tor zur<br />
Stadt).<br />
Die konzeptionelle Arbeit dazu muss in maximal drei Monaten erledigbar sein. Allenfalls unabdingbare<br />
weitergehende Untersuchungen würden einen längeren Bearbeitungszeitraum erfordern. Die AG regt an,
Feststellung JR 2005 u. Erteilung d. Entlastung/Änderung Seite: 10<br />
AZ: 20 25 01<br />
nach dem Untersuchungsergebnis zur Müllerstraße ihre Arbeit fortzuführen <strong>und</strong> den Planungsprozess<br />
weiter zu begleiten.<br />
In einem Gespräch mit Vertretern des Investors, der Stadtverwaltung <strong>Eisenach</strong> <strong>und</strong> dem Sprecher der AG<br />
hat sich Herr Becker der oben dargestellten Einschätzung der Gesamtproblematik angeschlossen,<br />
insbesondere deshalb, weil der Wegfall der Müllerstraße zu einer wesentlich effizienteren Vermarktung<br />
seiner Flächen führen würde<br />
Das Arbeitsergebnis wird im Folgenden durch die Resultate der drei Themenschwerpunkte untersetzt:<br />
2.1 Städtebau / Stadtraum /Architektur<br />
Räumliche Fassung des Straßen- / Platzraumes<br />
• Das Ziel der stadträumlichen Entwicklung ist die Ausbildung einer neuen baulichen Kante an der<br />
Südseite der Bahnhofstraße. Durch sie erst kann sich das Tor zur Stadt auch stadträumlich<br />
manifestieren. Ein weiterer wichtiger Aspekt in diesem Zusammenhang ist die Gestaltung der<br />
Platzabfolge Bahnhofsvorplatz – Nikolaiplatz – Karlsplatz.<br />
Die AG vertritt mehrheitlich die Meinung, dass mit dem derzeitigen Bebauungsplanentwurf die<br />
erwünschte Erlebbarkeit der Raumkante nicht sichergestellt ist.<br />
Baugestaltung Fachmarktzentrum<br />
• Die Einordnung des FMZ <strong>und</strong> die Aufteilung in 2 Blöcke werden durch einige Mitglieder der AG<br />
abgelehnt. Auch die Traufhöhen entsprechend B- Plan- Entwurf sowie das Brückenbauwerk zwischen<br />
den Baukörpern werden in ihrer städtebaulichen Wirkung als höchst problematisch <strong>und</strong> funktionell<br />
kritisch gesehen.<br />
• Eine feinmaschige Vernetzung des städtischen Fußwegenetzes mit den Eingängen in das FMZ wird<br />
empfohlen. Die Lage der Eingänge des FMZ <strong>und</strong> Öffnung der Läden nach außen ist von höchster<br />
Priorität <strong>und</strong> bisher ungeklärt. Wenn die gewünschte Belebung des südlichen Gehweges der<br />
Bahnhofstraße nicht durch kleine Läden geschaffen werden kann, so sind mindestens 3 Eingänge an<br />
der Bahnhofstraße zu schaffen (Festsetzungen im Bebauungsplan treffen!). Ladenpassagen in<br />
Längsrichtung im Inneren des FMZ werden durch einige Mitglieder der AG als sehr negativ<br />
eingeschätzt.<br />
• Der gestalterischen Anbindung des FMZ an die vorhandene Bausubstanz muss mit besonderer<br />
Sorgfalt geschehen.<br />
• Zur Verbesserung der räumlichen Wirkung befürwortet die AG eine starke Durchgrünung der<br />
Bahnhofstraße <strong>und</strong> der Wartburgallee. Eine Verbindung zum Stadtpark sollte geschaffen werden.<br />
• Die AG war bisher außer Stande, weitere Aussagen zu Architektur <strong>und</strong> Baugestaltung des FMZ zu<br />
treffen, da gr<strong>und</strong>legende strukturelle Fragen noch offen sind.<br />
Baugestaltung ZOB<br />
• Übereinstimmend vertritt die AG die Meinung, dass an der Bahnhofstraße vor dem ZOB ein<br />
stadträumlich wirksamer Abschluss (konstruktiv/ gebaut) geschaffen werden muss.<br />
• Mehrheitlich wird vorgeschlagen, durch eine alternative Einordnung des ZOB in den Bereich<br />
Müllerstraße/ Gabelsberger Straße die fehlende gebaute Raumkante am Bahnhofsvorplatz zu<br />
ermöglichen. Anderenfalls bestehe das Risiko der Entstehung einer städtebaulichen Brache im Bereich<br />
Müllerstraße/ Gabelsberger Straße, was die Stadt zu einer entsprechenden Bauleitplanung<br />
veranlassen sollte.<br />
2.2 Einzelhandel / Gewerbestrukturen
Feststellung JR 2005 u. Erteilung d. Entlastung/Änderung Seite: 11<br />
AZ: 20 25 01<br />
Großräumige Einzelhandelstruktur<br />
• Die Ergänzung der gesamtstädtischen Einzelhandelsstruktur am Standort „Tor zur Stadt“ wird von der<br />
AG als wünschenswert angesehen. Dringend erforderlich ist, dass die Stadt <strong>Eisenach</strong> entschieden<br />
einer Erweiterung der bestehenden peripheren Einzelhandelstandorte (Hötzelsroda, Stregda)<br />
entgegentritt. So wird dringend von einer potentiellen Ansiedlung eines Elektrogroßmarktes innerhalb<br />
dieser Standorte abgeraten. Eine Ansiedlung innentstadtrelevanter Einzelhandelsbetriebe muss im<br />
Bereich der Innenstadt realisiert werden. Weitergehend sollte auch jede Gelegenheit genutzt werden,<br />
eine Umwidmung von Einzelhandelsflächen an diesen Standorten zu befördern.<br />
• Ein weiteres großflächiges Einkaufszentrum in der Karl- Marx- Straße wird auf Gr<strong>und</strong> seiner fehlenden<br />
städtebaulichen Integration <strong>und</strong> der hohen Gefahr des Umsatzeinbruches für die Innenstadthändler<br />
abgelehnt. Die Funktionsfähigkeit des Fachmarktzentrums am Tor zur Stadt wäre damit nicht mehr<br />
gegeben.<br />
Standort „Tor zur Stadt“ / Fachmarktzentrum<br />
• Der Einzelhandelsstandort im Bereich Tor zur Stadt ist städtebaulich schlüssig <strong>und</strong> vertretbar, seine<br />
Verträglichkeit mit dem Handel im historischen Zentrum ist nachgewiesen. Prinzipiell sind seine<br />
Nutzflächenkennzahlen konsensfähig: 10.000 m 2 Gesamtnutzfläche, davon 5.900 m 2 großflächiger<br />
Einzelhandel. Lebensmittel <strong>und</strong> Elektrowaren werden als Branchen im Fachmarktzentrum im<br />
Wesentlichen als unbedenklich eingestuft.<br />
• Des Weiteren wird von Mitgliedern der AG die Verträglichkeit von großen Ankermietern (große<br />
Handelsmarken mit entsprechender Zugkraft) <strong>und</strong> kleineren Läden in Frage gestellt, das Risiko, dass<br />
die kleineren Läden entsprechend hohe Mieten nicht aufbringen könnten, sei hoch.<br />
• Die Arbeitsgruppe regt mehrheitlich an, im Gesamtkonzept des FMZ ein Veranstaltungszentrum für bis<br />
zu 500 Personen als flankierende Nutzung einzubinden.<br />
2.3 Verkehr <strong>und</strong> Erschließung<br />
Der Themenbereich Verkehr <strong>und</strong> Erschließung <strong>und</strong> insbesondere die B19- Verlegung/ Funktion der<br />
Müllerstraße werden als das wesentliche Problemfeld des Konzeptes betrachtet. Der Vertreter der<br />
Stadtverwaltung wies mehrfach auf mögliche Konsequenzen der nachfolgenden Handlungsempfehlung<br />
bzgl. der Rahmenbedingungen des Projektes hin.<br />
Gesamtstädtisches Verkehrsnetz<br />
• Das „Tor zur Stadt“ ist auch weiterhin stadtstrukturelles Ziel der Stadtentwicklung.<br />
Verkehrsführung am Standort „Tor zur Stadt“/ Planfeststellung B19neu /Müllerstraße<br />
• Die Verkehrslösung des B- Planentwurfes ist eine Kompromisslösung, die z. T. erheblich von den<br />
Ergebnissen des Wettbewerbes abweicht. Sie ist nach Darstellung der Stadtverwaltung aus folgendem<br />
Sachzwang entstanden: Die Durchlassfähigkeit der Bahnunterführung Gabelsberger Straße reicht<br />
nicht aus (<strong>und</strong> ist konstruktiv auch nur mit einem finanziell nicht vertretbaren Aufwand herstellbar),<br />
um den Verkehr der B 19 wie im Ergebnis des Wettbewerbs geplant nur über die Müllerstraße zu<br />
führen. Es war insoweit erforderlich, die Waldhausstraße/ Unterführung Langensalzaer Straße als<br />
weiteren Strang in die Führung der B<strong>und</strong>esstraße einzubeziehen.<br />
• Die Verteilerfunktion der Müllerstraße in der regionalen <strong>und</strong> kommunalen Verkehrsstruktur wurde<br />
fachlich als durchaus folgerichtig dargestellt. Einerseits sollen so wesentliche Verkehrsströme nach<br />
Nordwesten abgeleitet werden. Andererseits soll im Zuge der Verkehrsberuhigung des Stadtzentrums<br />
ein alternativer zentrumsnaher Ringschluss erreicht werden. Nach Auffassung des Verkehrsplaners<br />
sind diese Ziele ohne die Müllerstraße (Ausbaugrad entsprechend Planfeststellung) nicht zu erreichen.<br />
• Die Ergebnisse der bisherigen Planung (Planfeststellung zur B 19 neu) für den Standort „Tor zur<br />
Stadt“ (Geltungsbereich des Bebauungsplanes B 6.1 <strong>und</strong> unmittelbare Umgebung) konnten von den<br />
Mitgliedern der AG teilweise nicht akzeptiert werden. Dies gilt insbesondere für die - in Folge der<br />
Lösungen für die Andienung des FMZ <strong>und</strong> für den ZOB - auf der Bahnhofstraße verbleibende<br />
verkehrliche Belastung sowie für die Funktion <strong>und</strong> Dimension der Müllerstraße. Die Mehrzahl der AG-
Feststellung JR 2005 u. Erteilung d. Entlastung/Änderung Seite: 12<br />
AZ: 20 25 01<br />
Mitglieder fordert ein neues externes Verkehrsgutachten auf der Gr<strong>und</strong>lage aktualisierter<br />
Berechnungsgr<strong>und</strong>lagen.<br />
• Bezüglich der Veränderung in der Planfeststellung zur B 19- Verlegung gibt die Stadtverwaltung zu<br />
bedenken, daß das Verfahren wesentlich verzögert <strong>und</strong> die in Aussicht gestellte Mitfinanzierung durch<br />
Land <strong>und</strong> B<strong>und</strong> gefährdet werden könnte.<br />
Zentraler Omnibusbahnhof (ZOB) / Variantendiskussion<br />
• Die AG vertritt einstimmig die Meinung, das ein unmittelbar an den Hauptbahnhof gekoppelter ZOB<br />
ein städtebauliches Gebot ist. Es besteht die Notwendigkeit, einen funktionsfähigen <strong>und</strong> ausreichend<br />
großen ZOB zu schaffen. Die derzeitig favorisierte ZOB- Variante (gegenüber Hbf) ist nach Auffassung<br />
einer Mehrheit der AG aber zu gering bemessen. Die in der Bahnhofstraße integrierten<br />
Aussteigehaltestellen sollten unbedingt in den ZOB integriert werden, um das städtebauliche Ziel der<br />
Verkehrsberuhigung in der Straße zu erreichen. Die Sprecher der KVG <strong>und</strong> der Stadtverwaltung<br />
vertreten hierfür entgegengesetzte Positionen: Während die Stadtverwaltung entsprechend der<br />
derzeitigen Variante 10+6 Busstellplätze auch aus förderrechtlichen Erwägungen für ausreichend<br />
dimensioniert hält, beansprucht das Busunternehmen wesentlich mehr Stellplätze. Die<br />
Standortalternativen des ZOB:<br />
Bahnhofstraße/ Bahnhofsvorplatz<br />
Nur bei Realisierung der Umverlegung der<br />
B 19 möglich:<br />
• einschließlich von 4+2 Busaussteigepositionen<br />
in der Bahnhofstraße<br />
Müllerstraße/ Gabelsberger Straße<br />
Nur unter Wegfall/ Verlegung der Trasse<br />
Müllerstraße möglich:<br />
• völliger Wegfall der Müllerstraße oder<br />
• Kommunalstraße mit Aufbindung auf die<br />
Uferstraße<br />
Beide Varianten wurden ausführlich diskutiert, beide sind problembehaftet. Kriterien für eine<br />
Standortentscheidung des ZOB sind u. a.:<br />
1. die Verknüpfung zwischen Bahnhof <strong>und</strong> ÖPNV, Auffindbarkeit <strong>und</strong> Wegeführung<br />
2. Flächenbedarf/ Dimensionierung/ Technische Infrastruktur<br />
3. Stadträumliche Auswirkungen > Ausbildung von Raumkanten<br />
4. Lösung der Zu- <strong>und</strong> Abfahrten<br />
5. Förderfähigkeit<br />
6. Gr<strong>und</strong>stücksfragen<br />
7. notwendige Flexibilität für zukünftige Ansprüche<br />
8. Respektierung des Entwurfes der Planfeststellung B19 neu<br />
• Die Stadtverwaltung verweist darauf, dass bei einer Situierung des ZOB in der Gabelsberger Straße<br />
gr<strong>und</strong>stücksrechtliche, bahnrechtliche <strong>und</strong> topographische Probleme zu lösen sind.<br />
Andienung <strong>und</strong> Zufahrt Parkdecks Fachmarktzentrum<br />
• Die bisher vorgesehene Erschließung der Parkdecks wurde als nicht vertretbar angesehen. Die<br />
stadträumlich dringend gewünschte Gestaltung des Nikolaiplatzes als Platz mit Aufenthaltsqualität<br />
wäre damit kaum zu erreichen. Die Zufahrt zu den Parkdecks dort verringert die Chance, für das<br />
Fachmarktzentrum eine attraktive Eingangssituation zu schaffen.<br />
• Die vorgesehene Andienung des FMZ wurde als technisch möglich gesehen, von der Mehrheit der AG-<br />
Mitglieder aber aus funktionellen, stadtgestalterischen <strong>und</strong> Sicherheitsgründen erheblich in Frage<br />
gestellt.<br />
• Als diskussionswürdige Alternative zur bisherigen Erschließungsvariante wird mehrheitlich die<br />
Erschließung der Parkdecks (Parkspindel) im östlichen Block des FMZ angesehen.<br />
• Ein separates Parkhaus neben dem FMZ wird mehrheitlich abgelehnt, soweit dort keine attraktive<br />
Erdgeschossnutzung stattfindet.<br />
Zur Unterstützung der Aussagen ist dieser Empfehlung eine Übersicht der erörterten wesentlichen<br />
Kritikpunkte am bisher vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes beigefügt.
Feststellung JR 2005 u. Erteilung d. Entlastung/Änderung Seite: 13<br />
AZ: 20 25 01<br />
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe<br />
Moderation Wiesmaier Gez. 01.08.<strong>2007</strong><br />
Architektenkammer Thüringen<br />
Kammergruppe WAK<br />
Förderkreis zur Erhaltung<br />
<strong>Eisenach</strong>s e. V.<br />
Felsberg<br />
von Trott zu Solz<br />
Klimpt<br />
Gewerbeverein <strong>Eisenach</strong> 1991 e. V. Schwager<br />
B<strong>und</strong> Deutscher Baumeister Volkmar<br />
Hotel Kaiserhof Miller<br />
KVG <strong>Eisenach</strong> mbH Ziegler<br />
Stadtentwicklungsamt <strong>Eisenach</strong> Diedrich Gez. 02.08.<strong>2007</strong><br />
Landesentwicklungsgesellschaft<br />
Thüringen<br />
Salberg<br />
Eingang Büro Stadtrat Vorlagen-Nr. Stadtrats-<strong>Sitzung</strong> TOP Stadtratssitzung<br />
Betreff<br />
Stadtverwaltung <strong>Eisenach</strong><br />
Beschlussvorlage<br />
Berichtsvorlage<br />
Dezernat Amt Aktenzeichen<br />
I 20 20 25 01<br />
Feststellung der Jahresrechnung 2005 <strong>und</strong> Erteilung der Entlastung<br />
vom Fachamt auszufüllen vom Büro Stadtrat auszufüllen<br />
Beratungsfolge <strong>Sitzung</strong> <strong>Sitzung</strong>stermin TOP Abstimmungsergebnis Beschluss
Feststellung JR 2005 u. Erteilung d. Entlastung/Änderung Seite: 14<br />
AZ: 20 25 01<br />
(Zutreffendes ankreuzen) öff. nichtöff. ja nein Enthalt. Nr.<br />
Beigeordnetensitzung<br />
Ortschaftsrat<br />
Rechnungsprüfungsausschuss<br />
Ausschuss für Stadtentwicklung,<br />
Wirtschaft, Kultur <strong>und</strong> Tourismus<br />
Ausschuss für Familie, Jugend,<br />
Soziales <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitswesen<br />
Ausschuss für Bildung, Schule <strong>und</strong><br />
Sport<br />
Jugendhilfeausschuss<br />
Werkausschuss<br />
Bau-, Verkehrs- <strong>und</strong> Umweltausschuss<br />
Haupt- <strong>und</strong> Finanzausschuss<br />
Stadtrat<br />
Finanzielle Auswirkungen<br />
keine haushaltsmäßige Berührung Einnahmen Haushaltsstelle :<br />
weitere Ausgaben HH-Stelle: Ausgaben Haushaltsstelle :<br />
HH-Mittel Lt. HH bzw. NTHH d. lfd.<br />
Jahres (aktueller Stand) -EUR-<br />
HH/JR<br />
Inanspruchnahme<br />
./. verausgabt<br />
./. vorgemerkt<br />
= verfügbar<br />
Frühere Beschlüsse<br />
Haushaltausgaberest<br />
-EUR-<br />
insgesamt<br />
-EUR-<br />
Beschluss-Nr.: Beschluss-Nr.: Beschluss-Nr.: Beschluss-Nr.:
Feststellung JR 2005 u. Erteilung d. Entlastung/Änderung Seite: 15<br />
AZ: 20 25 01<br />
I. Beschlussvorschlag<br />
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt,<br />
der Haupt- <strong>und</strong> Finanzausschuss empfiehlt,<br />
der Stadtrat beschließt:<br />
Aufgr<strong>und</strong> des § 80 Abs. 3 der ThürKO wird die Jahresrechnung der Stadt <strong>Eisenach</strong> für das<br />
Haushaltsjahr 2005 mit den lt. Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes erfolgten Prüfungsfeststellungen<br />
festgestellt.<br />
Gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO wird die Entlastung für das Haushaltsjahr 2005 beschlossen.<br />
II. Begründung<br />
In seiner <strong>Sitzung</strong> am 07.04.06 wurde der Stadtrat mit einer Berichtsvorlage über die in der<br />
Jahresrechnung 2005 festgestellten Ergebnisse informiert <strong>und</strong> der Erläuterungsbericht zur<br />
Jahresrechnung 2005 übergeben. Auf die Ausführungen dort wird verwiesen. Die Jahresrechnung wurde<br />
gemäß § 82 Abs. 1 ThürKO durch das städtische Prüfungsamt abschließend geprüft. Das Ergebnis der<br />
Prüfung ist dem als Anlage beigefügten Prüfungsbericht vom 25.05.<strong>2007</strong> zu entnehmen.<br />
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner <strong>Sitzung</strong> am 11.06.07 über die Jahresrechnung 2005 <strong>und</strong><br />
den Schlussbericht beraten. Dazu wurde auch eine zusammenfassende Stellungnahme der<br />
Finanzverwaltung zum Prüfungsbericht vorgelegt (siehe Anlage). Im Ergebnis der Beratung wurde der<br />
Beschluss einstimmig gefasst <strong>und</strong> damit dem Stadtrat die Entlastung empfohlen.<br />
Gleichzeitig wurde vereinbart, in einer weiteren <strong>Sitzung</strong> wesentliche bzw. nicht geklärte <strong>und</strong> wiederholte<br />
Beanstandungen nochmals aufzurufen. Diese fand am 09.07.<strong>2007</strong> statt. Von der Verwaltung wurden dazu<br />
im Vorfeld nochmals Stellungnahmen zum aktuellen Sachstand <strong>und</strong> zu bereits veranlassten bzw.<br />
umgesetzten Maßnahmen zur künftigen Vermeidung solcher Beanstandungen erstellt. Auf dieser<br />
Gr<strong>und</strong>lage erfolgte eine umfassende Diskussion.<br />
Doht<br />
Oberbürgermeister<br />
Anlagen<br />
Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 25.05.<strong>2007</strong><br />
Stellungnahme der Finanzverwaltung zum Prüfungsbericht vom 25.05.<strong>2007</strong>
Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 16<br />
AZ: 205006/Sei<br />
III. Unterschriften<br />
Amt<br />
Dezernent Fachamt federführender Sachbearbeiter<br />
Oberbürgermeister Hartmann Seibicke (Tel.:Nr_204)<br />
Keine<br />
Bedenken<br />
Stellungnahme zu beteiligender Fachämter<br />
(Bitte im Falle von Bedenken/Anmerkungen diese ggf. als Anlage beifügen)<br />
Bedenken<br />
Anmerkungen<br />
Datum Unterschrift<br />
Stellungnahme der Kämmerei (Amt 20) - im Falle finanzieller Auswirkungen, ggf. Anlage benutzen -<br />
keine Bedenken<br />
folgende Bedenken / Anmerkungen:<br />
Datum <strong>und</strong> Unterschrift<br />
Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes (Amt 14)<br />
keine Bedenken<br />
folgende Bedenken / Anmerkungen:<br />
Datum <strong>und</strong> Unterschrift
Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 17<br />
AZ: 205006/Sei<br />
W a r t b u r g s t a d t<br />
E i s e n a c h<br />
Rechnungsprüfungsamt<br />
BERICHT<br />
ÜBER<br />
DIE PRÜFUNG<br />
DER JAHRESRECHNUNG<br />
2005
Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 18<br />
AZ: 205006/Sei<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
1. Vorbemerkung 5<br />
2 Feststellung <strong>und</strong> Entlastung des Vorjahres 6<br />
3. Zusammengefasstes Prüfungsergebnis 8<br />
4 Haushaltssatzung <strong>und</strong> Haushaltsplan 2005 9<br />
4.1 Vorlage der Haushaltssatzung <strong>und</strong> Genehmigung 9<br />
4.2 Vorläufige Haushaltsführung 11<br />
5. Jahresabschluss 2005 11<br />
5.1 Ermittlung des Rechnungsergebnisses 11<br />
5.2 Beurteilung der Leistungsfähigkeit <strong>und</strong><br />
Wirtschaftlichkeit<br />
5.3 Kassenmäßiger Abschluss 2005 <strong>und</strong> Kassenwesen 14<br />
5.3.1 Kassenmäßiger Abschluss 14<br />
5.3.2 Bewirtschaftung des Kassenbestandes 15<br />
5.3.3 Kassenprüfung 17<br />
5.3.4 Belegwesen 17<br />
5.3.5 Anwendung automatisierter Verfahren 18<br />
5.4 Verwahrgelder <strong>und</strong> Vorschüsse 18<br />
5.5<br />
5.5.1<br />
5.5.2<br />
5.6<br />
Bildung von Haushalts- <strong>und</strong> Kassenresten<br />
Bildung von Haushaltsresten<br />
Bildung von Kassenresten<br />
Vermögen, Rücklagen, Schulden <strong>und</strong> Bürgschaften<br />
6. Haushaltsvollzug 32<br />
6.1 Haushaltsvollzug <strong>und</strong> Darstellung der<br />
Prüfungsergebnisse<br />
6.2 Über- <strong>und</strong> außerplanmäßige Ausgaben 50<br />
7. Wirtschaftliche Betätigung der Stadt 53<br />
8. Prüfung von Vergaben 56<br />
9. Prüfung von Verwendungsnachweisen 57<br />
12<br />
20<br />
20<br />
24<br />
30<br />
32
Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 19<br />
AZ: 205006/Sei<br />
10. Schlussbemerkung 58<br />
Anlagen<br />
Verzeichnis der Abkürzungen 4<br />
Anlage 1 Feststellung des Ergebnisses 2005 59<br />
Anlage 2 Abschlussverprobung nach Beständen 60<br />
Anlage 3 Verprobung nach Haushaltsvergleich 61<br />
Anlage 4 Übersicht über die geprüften Verwendungsnachweise 62
Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 20<br />
AZ: 205006/Sei<br />
Verzeichnis der Abkürzungen<br />
AAO Auszahlungsanordnung<br />
AGDA Allg. Dienst- <strong>und</strong> Geschäftsanweisung<br />
ABS Gesellschaft zur Arbeitsförderung, Beschäftigung <strong>und</strong><br />
Strukturentwicklung Wartburg-Werraland mbH<br />
DA Dienstanweisung<br />
Epl Einzelplan<br />
FA Fachamt<br />
FM Fördermittel<br />
HAR Haushaltsausgabereste<br />
HER Haushaltseinnahmereste<br />
HH Haushalt<br />
Hhst Haushaltsstelle<br />
HOAI Honorarordnung für Architekten <strong>und</strong> Ingenieure<br />
HKR Haushalt, Kasse, Rechnungswesen<br />
HÜL Haushaltsüberwachungsliste<br />
JA Jahresabschluss<br />
KAR Kassenausgabereste<br />
KER Kasseneinnahmereste<br />
LVA Landesverwaltungsamt<br />
Lzw Landeszuweisung<br />
OT Ortsteil<br />
Pb Prüfbericht<br />
PV Prüfvermerk<br />
RE Rechnungsergebnis<br />
SAB Straßenausbaubeiträge<br />
SB Schlussbericht<br />
SN Sammelnachweis<br />
ThürGemHV Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung<br />
ThürKO Thüringer Kommunalordnung<br />
UA Unterabschnitt<br />
u. a. unter anderem<br />
Vj Vorjahr<br />
VMH Vermögenshaushalt<br />
VN Verwendungsnachweis<br />
VO Vorschusskonto<br />
VOB Vergabe- <strong>und</strong> Vertragsordnung für Bauleistungen<br />
VOL Verdingungsordnung für Leistungen<br />
VV Verwaltungsvorschriften<br />
VW Verwahrkonto<br />
VWH Verwaltungshaushalt
Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 21<br />
AZ: 205006/Sei<br />
1. Vorbemerkung<br />
Die Gr<strong>und</strong>lagen für die örtliche Rechnungsprüfung sind in den §§ 81 ff. ThürKO festgehalten.<br />
Der Prüfungsauftrag für die Prüfung der Jahresrechnung ergibt sich aus § 82 Abs. 1 ThürKO.<br />
Die Schwerpunkte für die Prüfung der Jahresrechnung wurden in der <strong>Sitzung</strong> des<br />
Rechnungsprüfungsausschusses am 06. Dezember 2006 bestätigt.<br />
Die zur Prüfung erforderlichen Unterlagen standen ab dem 06. April 2006 vollständig zur<br />
Verfügung.<br />
Die Prüfung wurde im Zeitraum von Juli 2006 bis März <strong>2007</strong> durchgeführt.<br />
Weitere Aufgaben wurden dem Rechnungsprüfungsamt per Rechnungsprüfungsordnung,<br />
R<strong>und</strong>verfügungen <strong>und</strong> Arbeitsanweisungen übertragen. Danach erstreckte sich die<br />
Prüfungstätigkeit zusätzlich auf:<br />
- Prüfungen im Rahmen der Visakontrolle <strong>und</strong> Maßnahmenprüfung gem. R<strong>und</strong>verfügung,<br />
- Schwerpunktprüfungen in einzelnen Bereichen <strong>und</strong> Einrichtungen der Verwaltung auf<br />
Ordnungsmäßigkeit, Sicherheit <strong>und</strong> Wirtschaftlichkeit,<br />
- unvermutete Kassenprüfungen,<br />
- die Prüfung von Vergaben,<br />
- Prüfung von Verwendungsnachweisen für erhaltene Zuwendungen<br />
- mitwirkende <strong>und</strong> beratende Tätigkeiten,<br />
- Stellungnahme zu ca. 74 Verträgen <strong>und</strong><br />
ca. 289 Beschlussvorlagen.<br />
Die Intensität der Prüfungen durch das Rechnungsprüfungsamt ergibt sich gr<strong>und</strong>sätzlich aus<br />
dem zeitlichen Rahmen <strong>und</strong> der personellen Besetzung.<br />
Die Festsetzung des Prüfungsumfanges <strong>und</strong> – ablaufes oblag jeweils dem pflichtgemäßen<br />
Ermessen der einzelnen Prüfer.<br />
Die im vorliegenden Prüfbericht getroffenen Feststellungen können sich auch auf vergangene<br />
oder spätere Haushaltsjahre beziehen.<br />
Für die Prüfung der Jahresrechnung wurden die Unterlagen gemäß §§ 77 ff. ThürGemHV<br />
vollständig übergeben:<br />
Die Jahresrechnung ist nach § 80 Abs. 2 ThürKO vier Monate nach Abschluss des HH-Jahres<br />
aufzustellen <strong>und</strong> vorzulegen.<br />
Die Vorlage im Stadtrat erfolgte am 07. April 2006.<br />
Die Terminstellung gemäß ThürKO wurde eingehalten.
Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 22<br />
AZ: 205006/Sei<br />
2. Feststellung <strong>und</strong> Entlastung des Vorjahres<br />
Die Jahresrechnung 2004 wurde gem. § 80 Abs. 3 ThürKO mit den lt. Prüfbericht des RPA<br />
erfolgten Prüfungsfeststellungen in der <strong>Sitzung</strong> des Stadtrates am 13. Oktober 2006 mit<br />
Beschluss-Nr. 0419/2006 bestätigt.<br />
Dem Oberbürgermeister wurde Entlastung erteilt.<br />
Der Beschluss wurde ortsüblich bekannt gemacht.<br />
Erneut aufzugreifende Sachverhalte <strong>und</strong> Beanstandungen aus den Vorjahren sind<br />
nachfolgend aufgeführt:<br />
1. Die Beteiligung der Stadt an den Kosten der Oberflächenentwässerung konnte noch<br />
keiner abschließenden Klärung zugeführt werden. Die Abrechnung erfolgte weiterhin<br />
prozentual.<br />
(Sachverhalt: Im SB zur Jahresrechnung 2000 wurde bereits ausgeführt, dass die prozentuale Beteiligung der Stadt<br />
an den Investitions- <strong>und</strong> Unterhaltungskosten nicht gesetzeskonform ist.)<br />
Eine Klärung ist zudem hinsichtlich der Beteiligung des B<strong>und</strong>es an der Straßenent-wässerung<br />
für die B<strong>und</strong>esstraßen erforderlich. Eine Vereinbarung für die Altfälle lag auch im Jahr 2005<br />
noch nicht vor.<br />
(Sachverhalt: Im SB 2003 wurde beanstandet, dass Erstattungen vom B<strong>und</strong> im Haushalt eingestellt wurden, obwohl<br />
keine entsprechende Verwaltungsvereinbarung vorlag <strong>und</strong> die Einnahme somit nicht kassenwirksam wurde.)<br />
2. Eine leistungsbezogene Abrechnung des dem Eigenbetrieb Stadtwerke zugewiesenen<br />
Budgets wurde nicht realisiert.<br />
(Sachverhalt: Im SB zur Jahresrechnung 2002 wurde festgestellt, dass die Stadtwerke zur finanziellen Absicherung<br />
der übertragenen Aufgaben insgesamt rd. 4,0 Mio.€ jährlich erhalten haben. Eine leistungsbezogene Abrechnung<br />
des Budgets wurde bis dato nicht abgefordert. Seitens des RPA wurde darauf hingewiesen, dass sich die tatsächlich<br />
erzielten Effekte der Strukturveränderungen nur auf dieser Gr<strong>und</strong>lage ermitteln lassen.)<br />
Die Ausführungen der Finanzverwaltung zum Jahresabschluss 2004, dass es nach wie vor<br />
Zielstellung sei, eine Kosten- <strong>und</strong> Leistungsrechnung zur leistungsbezogenen Abrechnung<br />
aufzubauen, ist an dieser Stelle wieder aufzunehmen, da im Jahr 2005 noch keine Änderung<br />
erreicht wurde.<br />
3. Die Empfehlung aus dem Vorjahresbericht, den Beschlussvorlagen über Vergaben<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich eine aktuelle Kostenübersicht beizufügen, um gegenüber den Entscheidungsträgern<br />
darzustellen, ob sich die Maßnahmen noch innerhalb des ursprünglich<br />
geplanten Ausgabevolumens bewegen bzw. um den aktuellen Bearbeitungsstand darzustellen,<br />
wurde noch nicht umgesetzt.<br />
4. Im Rahmen der Prüfung der Jahresrechnung 2004 wurde in Bezug auf ausstehende<br />
Miet- <strong>und</strong> Betriebskostenzahlungen eines Sportvereines festgestellt, dass weder Zahlungen<br />
geleistet noch weitere Veranlassungen getroffen worden sind.<br />
Ein Mietvertrag wurde zwischenzeitlich geschlossen.<br />
(Sachverhalt: Anlass der Nachprüfung war die befristete Niederschlagung von Forderungen i. H. von 5.740,42 €<br />
gegenüber einem Sportverein (rückständige Miete <strong>und</strong> Betriebskosten). Folgende Feststellungen waren zu treffen:<br />
- Die Forderungen (aus 1998 bis 2001) waren nicht ordnungsgemäß ins Soll gestellt, so dass Mahnungen<br />
durch die Stadtkasse nicht erfolgen konnten.<br />
- Der Sportverein hatte die gemieteten Räume einem anderen Verein überlassen <strong>und</strong> die Mietzahlung<br />
eingestellt. Eine Kündigung erfolgte nicht.
Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 23<br />
AZ: 205006/Sei<br />
- Nach Geltendmachen der Forderung (insgesamt 11.596,10 €) wurde deren Begleichung abgelehnt.<br />
Auf den Nachnutzer wären 8.740,02 € <strong>und</strong> den Mieter 2.856,08 € entfallen.<br />
Da der Nachnutzer die Forderungen nicht anerkannte, hätten diese nur gegenüber dem Mieter geltend<br />
gemacht werden können.<br />
- Aufgr<strong>und</strong> der finanziellen Situation der betroffenen Vereine wurden dem Mieter 1.116,66 € <strong>und</strong> dem<br />
Nachnutzer 3.000,00 € durch Entscheidung der zuständigen Gremien erlassen.<br />
- Der Mieter zahlte 1.739,42 € <strong>und</strong> betrachtete damit seine Schuld als erledigt.<br />
- Die Restschuld des Nachmieters in Höhe von 5.740,02 € sollte gest<strong>und</strong>et werden.)<br />
Zum Prüfungszeitpunkt ergibt sich, dass infolge des Eintritts der Verjährung die Forderung in<br />
Abgang zu stellen <strong>und</strong> somit nicht mehr realisierbar war.<br />
5. In der Jahresrechnung 2004 wurde die Verwaltung <strong>und</strong> Verwendung von Eintrittskarten<br />
im Reuter-Wagner-Museum entgegen der DA 97/99 beanstandet.<br />
Bis zum heutigen Zeitpunkt ist diesbezüglich noch keine zufriedenstellende Lösung erreicht<br />
worden. W
Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 24<br />
AZ: 205006/Sei<br />
3. Zusammengefasstes Prüfungsergebnis<br />
Die Vorlage der Haushaltssatzung erfolgte nicht termingemäß.<br />
(S. 10)<br />
Um künftig handlungsfähig zu bleiben, sind die Konsolidierungsmaßnahmen weiter zu<br />
verfolgen <strong>und</strong> ausgabenwirksame Entscheidungen kritisch abzuwägen. (S. 14)<br />
Das eingesetzte HKR-Programm ist nicht zertifiziert.<br />
Eine Dienstanweisung gem. § 41 ThürGemHV liegt noch nicht vor. (S. 18)<br />
Die HAR des Vermögenshaushaltes betragen 4,3 Mio. € <strong>und</strong> entsprechen 44,5 % der<br />
Ansätze des Vermögenshaushaltes. (S. 22)<br />
Die Bildung der HAR war in mehreren Fällen zu beanstanden.<br />
(S. 23, 46,47)<br />
Gebuchte Abgänge auf KER waren in mehreren Fällen nicht begründet.<br />
(S. 26)<br />
Die Bildung von KER im Vermögenshaushalt war wiederholt zu beanstanden.<br />
(S. 29)<br />
In der Vermögensübersicht waren 2 Positionen zu korrigieren. Ein aktueller Nachweis der<br />
beweglichen Sachen ist nur teilweise gegeben. (S. 30)<br />
Im Rahmen der Prüfung von investiven Maßnahmen <strong>und</strong> Vergaben waren u. a. Mängel wie<br />
- fehlende Vergabevermerke,<br />
- fehlende schriftliche Aufträge,<br />
- Auftragsvergaben über Dritte,<br />
- unvollständige Rechnungsnachweise,<br />
- freihändige Vergaben auf der Gr<strong>und</strong>lage nur eines Angebotes,<br />
- unzureichende Überwachung der Haushaltsstellen / Verwahrkonten festzustellen <strong>und</strong> zu<br />
beanstanden. (S. 36,38,39,45,46,47)<br />
In einem Honorarvertrag wurde entgegen den Vorgaben der HOAI ein Pauschalhonorar<br />
vereinbart. (S. 37)<br />
Bei der Zuschussgewährung <strong>und</strong> Verwendungsnachweisprüfung durch ein Fachamt waren<br />
Beanstandungen zu treffen. (S. 38)<br />
Die fehlerhafte Auslegung von Rechtsvorschriften im Bereich der Jugendhilfe führte zu<br />
überhöhten Zahlungen. (S. 41)<br />
Die Unterlagen zur Festsetzung der Pacht für Reklameflächen waren unvollständig.<br />
(S. 42)<br />
Im Zuge der Beendigung des Geschäftsbesorgungs- <strong>und</strong> Erschließungsträgervertrages<br />
Karlskuppe wurden erhebliche Mängel in der Dokumentation <strong>und</strong> Nachweisführung<br />
festgestellt. Mehrere Sachverhalte sind noch klärungsbedürftig. (S. 42/43)<br />
Die Prüfung von Verwendungsnachweisen führte zu Beanstandungen.<br />
(S. 43, 57, 62)<br />
Die Unabweisbarkeit von genehmigten über- <strong>und</strong> außerplanmäßigen Ausgaben war nicht<br />
gegeben bzw. die Deckung nicht gesichert. (S. 43, 51)<br />
Verstöße gegen die Dienstanweisung für das Anordnungswesen wurden festgestellt.<br />
(S. 45)<br />
Die Bestandserfassung von Baumaterial des Tiefbauamtes erfolgte nicht ordnungsgemäß.<br />
(S. 48)<br />
Von der ABS mbH wurden für durchgeführte Maßnahmen keine Verwendungsnachweise<br />
abgefordert / vorgelegt. (S. 54)
Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 25<br />
AZ: 205006/Sei<br />
4. Haushaltssatzung <strong>und</strong> Haushaltsplan 2005<br />
4.1 Vorlage der Haushaltssatzung <strong>und</strong> Genehmigung<br />
Der Haushaltsplan bildet die Gr<strong>und</strong>lage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde.<br />
Regelungen zum Erlass der Haushaltssatzung sind in den §§ 55 <strong>und</strong> 57 ThürKO getroffen.<br />
Die Haushaltssatzung wurde mit folgenden Eckdaten am 24.06.2005, mit Beschluss Nr.<br />
190/2005, vom Stadtrat beschlossen:<br />
Verwaltungshaushalt<br />
• in Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben mit 72.552.119 €<br />
Vermögenshaushalt<br />
• in Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben mit 8.671.445 €<br />
Die Steuersätze für Gemeindesteuern blieben im Vergleich zum Vorjahr unverändert.<br />
Gr<strong>und</strong>steuer A 215 v.H.<br />
Gr<strong>und</strong>steuer B 350 v.H.<br />
Gewerbesteuer 380 v.H.<br />
Verpflichtungsermächtigungen im VMH 2.572.972 €<br />
Höchstbetrag der Kassenkredite 10.000.000 €<br />
Höchstbetrag Kassenkredit Stadtwerke 1.000.000 €<br />
Den inhaltlichen Vorgaben des § 55 ThürKO wurde entsprochen, die Angaben zum Eigenbetrieb<br />
sind enthalten.<br />
Die bereits im Vorjahr angebrachte Kritik an der im Stellenplan vorgenommenen Zuordnung<br />
von kw-Vermerken ohne konkrete Untersetzung anhand von Stellenbedarfsberechnungen bleibt<br />
bestehen.<br />
Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Bescheid vom 05.07.2005 die Höhe der geplanten<br />
Verpflichtungsermächtigungen genehmigt <strong>und</strong> den Haushalt gewürdigt.<br />
Insbesondere wurde auf die im Verwaltungshaushalt nicht vollständig erwirtschaftete Pflichtzuführung<br />
<strong>und</strong> die nicht in erforderlicher Höhe vorgehaltende Rücklage verwiesen <strong>und</strong> entsprechende<br />
Maßnahmen angemahnt.<br />
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 09. Juli 2005 <strong>und</strong> die Auslegung in der Zeit<br />
vom 11. bis 27. Juli 2005.<br />
Mit Beschluss vom 18. November 2005, Nr. 0258/2005, wurde eine Nachtragshaushaltssatzung<br />
<strong>und</strong> ein Nachtragshaushaltsplan mit folgendem geänderten Gesamtumfang<br />
beschlossen:
Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 26<br />
AZ: 205006/Sei<br />
Verwaltungshaushalt<br />
• in Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben mit 74.859.358 €<br />
Vermögenshaushalt<br />
• in Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben mit 9.812.044 €<br />
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wurde auf 2.763.072 € erhöht.<br />
Als Gründe für den notwendigen Erlass der Nachtragshaushaltssatzung wurden<br />
- die Ergebnisse der regionalen Steuerschätzung im Mai 2005,<br />
- Mehrausgaben bei den Bewirtschaftungskosten <strong>und</strong><br />
- Mehrausgaben im Bereich der Eingliederungshilfe <strong>und</strong> den Kosten der Unterkunft be-nannt.<br />
Die Genehmigung erfolgte mit Datum vom 24. November 2005, die öffentliche<br />
Bekanntmachung am 02. Dezember 2005 <strong>und</strong> die Auslegung in der Zeit vom<br />
02. bis 16. Dezember 2005.<br />
Nach § 57 Abs. 2 ThürKO ist die Haushaltssatzung spätestens einen Monat vor Beginn des<br />
Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.<br />
Der gesetzlich vorgegebene Termin wurde überschritten.<br />
Das Haushaltsvolumen entwickelte sich unter Berücksichtigung des Nachtrages im Vergleich<br />
zu den Vorjahren wie folgt:<br />
- in T€ -<br />
2000 2001 2002 2003 2004 2005<br />
VWH 64.316 64.568 64.563 65.690 72.922 74.859<br />
VMH 17.305 17.266 14.183 18.444 17.275 9.812<br />
Gesamthaushalt<br />
90<br />
80<br />
70<br />
60<br />
50<br />
40<br />
30<br />
20<br />
10<br />
0<br />
81.621 81.834 78.746 84.134 90.197 84.671<br />
4.2 Vorläufige Haushaltsführung<br />
- in Mio € -<br />
2000 2001 2002 2003 2004 2005<br />
Vwh<br />
Vmh<br />
Gesamt
Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 27<br />
AZ: 205006/Sei<br />
Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgte am 09.07.2005.<br />
Bis dahin waren die Vorschriften der vorläufigen Haushaltsführung (§ 61 ThürKO) zu beachten.<br />
In mehreren Fällen waren sogenannte „Vorgriffsbeschlüsse“ zu kritisieren.<br />
5. Jahresabschluss 2005<br />
Der Jahresrechnung waren ein Verzeichnis der gest<strong>und</strong>eten Beträge gem. § 80 Abs. 1<br />
Satz 1 ThürGemHV sowie Kostenfeststellungen gem. DIN 276 (Anlage 10) beigefügt.<br />
Zum Verzeichnis der gest<strong>und</strong>eten Beträge ergibt sich in zwei Fällen noch Klärungsbedarf.<br />
(Hhst. 63000.35129 Maßnahmen-Nr. 2012 <strong>und</strong> 0068)<br />
Das Fachamt wird eine Überprüfung vornehmen.<br />
5.1 Ermittlung des Rechnungsergebnisses<br />
Mit dem Haushaltsplan gibt der Stadtrat das Programm für das kommende Haushaltsjahr vor.<br />
Mit der Haushaltsrechnung wird nach Ablauf des Haushaltsjahres Rechenschaft darüber<br />
abgelegt, was tatsächlich realisiert wurde.<br />
Das Ergebnis der Haushaltsrechnung 2005 stellt sich in Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben wie folgt<br />
dar:<br />
• Soll-Einnahmen Verwaltungs- <strong>und</strong><br />
Vermögenshaushalt 83.053.507,96 €<br />
• Soll-Ausgaben Verwaltungs- <strong>und</strong><br />
Vermögenshaushalt 83.053.507,96 €<br />
Saldo 0,00 €<br />
Die Summe der bereinigten Soll-Einnahmen entspricht der Summe der bereinigten Soll-<br />
Ausgaben.<br />
Damit konnte ein ausgeglichenes Ergebnis erzielt werden.<br />
Die Verprobungen<br />
1. nach Beständen (Anlage 2)<br />
2. nach Haushaltsvergleich (Anlage 3).<br />
bestätigen die rechnerische Richtigkeit der Abschlusszahlen.<br />
Der Vergleich der Haushaltsansätze gem. Beschlussfassung des Stadtrates mit den im<br />
Jahresabschluss ausgewiesenen Ansätzen ergab Abweichungen.<br />
Diese werden in der Anlage 8 zur Jahresrechnung einzeln ausgewiesen <strong>und</strong> beruhen auf<br />
§ 17 Abs. 1 ThürGemHV (Mehreinnahmen/Mindereinnahmen).<br />
Im Haushaltsplan sind die Haushaltsstellen mit einem Zweckbindungsvermerk versehen.<br />
5.2 Beurteilung der Leistungsfähigkeit <strong>und</strong> Wirtschaftlichkeit<br />
Eine wesentliche Größe zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit ist die Zuführung<br />
vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt.
Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 28<br />
AZ: 205006/Sei<br />
Mit der Festlegung der Pflichtzuführung in § 22 Abs. 1 der ThürGemHV soll sichergestellt<br />
werden, dass zumindest die Ausgaben für die ordentliche Tilgung im Verwaltungshaushalt<br />
erwirtschaftet werden.<br />
Die Pflichtzuführung an den Vermögenshaushalt beträgt 1.584.942,78 €.<br />
Im Rahmen der Erstellung der Jahresrechnung konnte eine Zuführung in Höhe von<br />
1.925.378,62 € erfolgen.<br />
Die Höhe der Mindestrücklage (§ 20 Abs. 2 ThürGemHV) beträgt 1.377.050 €.<br />
Tatsächlich wird zum 31.12.2005 ein Bestand von 922.781,51 € ausgewiesen.<br />
Es sind weitere Anstrengungen erforderlich, um den Sockelbetrag anzusparen.<br />
Formal ist die finanzielle Leistungsfähigkeit erst dann gegeben, wenn der Ausgleich<br />
entsprechend den haushaltsrechtlichen Vorschriften (Pflichtzuführung <strong>und</strong> Mindestrücklage)<br />
hergestellt wird.<br />
Die Berechnung der Nettoinvestitionsrate ergibt einen Betrag von - 260.519,49 €.<br />
Eine angemessene Nettoinvestitionsrate sollte größer sein als 3-5 % der Ausgaben des<br />
Vermögenshaushaltes (Durchschnitt der letzten 3 Jahre).<br />
Sie ist eine wesentliche Voraussetzung zur eigenen Finanzierung von investiven Maß-nahmen.<br />
In diesem Zusammenhang ist auch die durchschnittliche rechnerische Tilgungszeit der<br />
Kredite zu betrachten. Sie gibt an, wie viele Jahre bei gleichbleibender Tilgung bis zum<br />
vollständigen Schuldenabbau benötigt werden.<br />
Jahr 2003 2004 2005<br />
Durchschnittliche<br />
Tilgungszeit in Jahren<br />
20,2 15,68 24,4<br />
Die Warngrenze von 20 Jahren wird in 2005 überschritten.<br />
Die Ausgaben für den sächlichen Verwaltungs- <strong>und</strong> Betriebsaufwand<br />
(HGr. 5/6) konnten insgesamt weiter reduziert werden.<br />
Jahr Ausgaben gesamt<br />
Grupp. 50-68<br />
(sächl. Verw. <strong>und</strong><br />
Betriebsaufwand)<br />
dav. Grupp. 54<br />
(Bewirtschaftung; Ausg. f.<br />
Strom, Gas Wasser etc.)<br />
dav. Grupp. 64,65,66<br />
(Steuern, Geschäftsausgaben,<br />
weitere allg. sächl. Ausg.)<br />
1999 13.564.465 € 4.131.798 € 2.445.569 €<br />
2001 9.449.378 € 2.846.641 € 1.855.487 €<br />
2003 9.519.245 € 2.867.633 € 2.129.829 €<br />
2005 8.666.358 € 2.806.933 € 1.793.308 €<br />
Die Personalausgaben betragen zum Jahresende 18.315.986,95 €.<br />
Durch in den Vorjahren abgeschlossene Tarifverträge konnten die Personalausgaben<br />
annähernd konstant gehalten werden.
Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 29<br />
AZ: 205006/Sei<br />
Ursächlich für die Reduzierung im Vergleich zum Vorjahr ist einerseits die vereinbarte<br />
reduzierte Arbeitszeit auf 39 h bis 31.03.2005 <strong>und</strong> auf 38,5 h bis zum Jahresende sowie diverse<br />
Ausfälle durch Elternzeit, Altersteilzeit, Langzeiterkrankungen etc..<br />
Die Personalausgaben zeigen im Zeitraum von 2002 bis 2005 folgende Entwicklung:<br />
2002 18.401.123,91 €, 414,05 € pro Einwohner (44.442 EW)<br />
2003 18.400.410,05 €, 415,90 € pro Einwohner (44.242 EW)<br />
2004 18.582.748,21 €, 419,42 € pro Einwohner (44.306 EW)<br />
2005 18.315.986,95 €, 415,51 € pro Einwohner (44.081 EW)<br />
19000<br />
18500<br />
18000<br />
17500<br />
17000<br />
Die Entwicklung wesentlicher Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben des städtischen Haushaltes im<br />
Zeitraum von 2002 bis 2005 im Vergleich zu den kreisfreien Städten Thüringens <strong>und</strong> den<br />
Gemeinden des Freistaates wird im Folgenden dargestellt:<br />
Vergleich der Veränderungen im Zeitraum von 2002 bis 2005<br />
Ausgaben<br />
.. Stadt<br />
<strong>Eisenach</strong><br />
Kreisfreie<br />
Städte TH<br />
Gemeinden u. GV<br />
Land Thüringen<br />
Sachausgaben - 11% - 4% - 4%<br />
Personalausgaben - 1% - 16% - 8%<br />
Zinsausgaben - 4% - 8% - 7%<br />
Sachinvestitionen - 18% - 29% - 32%<br />
Tilgung - 30% - 4% + 10%<br />
Einnahmen<br />
1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005<br />
Steuern/steuerähnl.<br />
Einnahmen.<br />
lfd. Zuweisungen u.<br />
Zuschüsse<br />
Einn. aus Verwaltung u.<br />
Betrieb<br />
Entwicklung vorstehender<br />
Einnamen gesamt<br />
Personalkosten in T€<br />
+ 48% + 35% + 27%<br />
+ 8% + 23% + 14%<br />
- 8 % - 2% - 16%<br />
+ 12 % + 14% + 18%<br />
Damit konnte <strong>Eisenach</strong> bei den Sachausgaben eine deutlichere Reduzierung erreichen. Bei<br />
den Sachinvestitionen ist ein 18 %iger Rückgang zu verzeichnen. Der Landestrend zeigt noch<br />
stärkere Einschnitte.<br />
Die Investitionsquote der Stadt <strong>Eisenach</strong> in Bezug auf die Gesamtausgaben liegt bei 8,8 %.
Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 30<br />
AZ: 205006/Sei<br />
Bei den Steuern <strong>und</strong> steuerähnlichen Entgelten konnte im Betrachtungszeitraum eine<br />
wesentliche Einnahmesteigerung von 48 % (von 15,9 Mio € auf 23,7 Mio €) registriert werden.<br />
Hauptursache ist die positive Entwicklung der Einnahmen aus der Gewerbesteuer in diesem<br />
Zeitraum.<br />
Der Gr<strong>und</strong>satz, die Haushaltswirtschaft sparsam <strong>und</strong> wirtschaftlich zu planen <strong>und</strong> zu führen (§<br />
53 ThürKO) ist bei allen Entscheidungen <strong>und</strong> Maßnahmen zu beachten.<br />
Das Rechnungsprüfungsamt hatte entsprechend den hausinternen Vorgaben (Dienstanweisungen<br />
<strong>und</strong> R<strong>und</strong>verfügungen) Gelegenheit zur Stellungnahme.<br />
So waren auch in 2005 durch das Rechnungsprüfungsamt Nachfragen, Hinweise <strong>und</strong> kritische<br />
Anmerkungen in Bezug auf fehlende bzw. lückenhafte Erhebungen zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit<br />
anstehender Entscheidungen vorzubringen. Als Beispiele können genannt werden:<br />
- die Umstrukturierung der Stadtwerke zum 01.01.2006<br />
- Umzug <strong>und</strong> Mietpreisanpassung Lehrlingswohnheim<br />
- der Investitionszuschuss für den Bau einer Kindertagesstätte<br />
- die Schulnetzfortschreibung<br />
- die Nutzung <strong>und</strong> Sanierung des Bürgerhauses<br />
Das vom Rechnungsprüfungsamt angeregte Inhouse-Seminar zum Thema „Wirtschaftlichkeitsberechnungen“<br />
wurde im Jahr 2006 durchgeführt.<br />
Um auch künftig handlungsfähig zu bleiben, sind die Konsolidierungsmaßnahmen, insbesondere<br />
im Verwaltungshaushalt, weiter zu verfolgen <strong>und</strong> Entscheidungen mit ausgabenseitigen<br />
finanziellen Auswirkungen kritisch abzuwägen.<br />
Dabei sind insbesondere die Folgekosten in die Betrachtung einzubeziehen. E<br />
5.3. Kassenmäßiger Abschluss 2005 <strong>und</strong> Kassenwesen<br />
5.3.1 Kassenmäßiger Abschluss<br />
Der kassenmäßige Abschluss wurde auf Gr<strong>und</strong>lage des § 78 ThürGemHV erarbeitet.<br />
Durch Vergleich des kassenmäßigen Abschlusses mit den Haushalts- <strong>und</strong> Kassenresten kann<br />
die Richtigkeit des Abschlusses überprüft werden.<br />
Buchmäßiger Kassenbestand VWH - 2.408.193,75 €<br />
Buchmäßiger Kassenbestand VMH + 2.563.427,46 €<br />
Bestand Verwahr/Vorschüsse + 2.539.294,89 €<br />
Buchmäßiger Kassenbestand gesamt + 2.694.528,60 €<br />
Kontrollrechnung:<br />
HAR VWH 7.803,90 €<br />
+ HAR VMH 4.366.387,61 €<br />
+ Überträge HAR aus Vj VWH 20.167,45 €<br />
+ Überträge HAR aus Vj VMH 2.391.897,89 €<br />
+ KAR VMH 9.294,42 €
Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 31<br />
AZ: 205006/Sei<br />
+ KAR VWH 6.297,02 €<br />
- KER VWH (nach Bereinigung) 2.442.462,12 €<br />
- KER VMH (nach Bereinigung) 2.141.923,83 €<br />
- HER VMH 2.062.228,63 €<br />
+ Bestand Verwahrgelder <strong>und</strong> 2.539.294,89 €<br />
Vorschüsse<br />
Buchmäßiger Kassenbestand + 2.694.528,60 €<br />
Der nachgewiesene Kontobestand der von der Stadtkasse bewirtschafteten Konten weist zum<br />
31.12.2005 einen Betrag von 2.725.112,58 € aus.<br />
Abzüglich der Guthaben auf Personenkonten/Verrechnungen mit 2006 in Höhe von<br />
30.583,98 € ergibt sich bei einer Summe von + 2.694.528,60 €<br />
Übereinstimmung mit dem buchmäßigen Bestand.<br />
Die rechnerische Richtigkeit der Kassenrechnung wird bestätigt.<br />
Die Leiterin der Stadtkasse hat bestätigt, dass alle von der Stadtkasse bearbeiteten Bankkonten<br />
erfasst sind.<br />
Außerhalb der Aufsicht durch die Stadtkasse werden die Bankkonten:<br />
46 833 – Baukonto Hellgrevenhof - mit 1.318,93 € zum 31.12.2005 <strong>und</strong><br />
87602 – Schiedsstelle I - mit 21,22 € zum 31.12.2005 geführt.<br />
5.3.2 Bewirtschaftung des Kassenbestandes<br />
Im Zuge der Prüfung der Jahresrechnung wurde die Verwaltung der Kassenmittel nach<br />
§ 57 ThürGemHV geprüft.<br />
Darstellung der Zinseinnahmen/Zinsausgaben Kassenkredit<br />
Hhst. Bezeichnung HH-Ansatz<br />
(einschl.<br />
91300.20500 Zinsen von öffentl. -<br />
wirtschaftlichen<br />
Unternehmen<br />
91310.80500 Zinsen für Kassen -<br />
kredit<br />
Soll in € Ist in € Abweichung<br />
in €<br />
NTHH)<br />
65.000,00 90.425,88 90.425,88 + 25.425,88<br />
5.000,00 651,31 651,31 ./. 4.348,69<br />
Vorübergehend nicht benötigte Kassenmittel wurden zu einem Zinssatz von 1,75 bis 2,12 %<br />
angelegt.<br />
Im Haushaltsjahr 2005 wurden Zinssätze von 1,75 bis 2,09 % angeboten.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der für das Girokonto ab 01.06.2005 erreichten Erhöhung der Guthabensverzinsung<br />
konnten deutliche Mehreinnahmen erzielt werden.<br />
Die Entwicklung der Zinseinnahmen von 1998 bis 2005 ist nachfolgend dargestellt:<br />
Hhst. 91300.20500 (Zinsen von öffentlich – wirtschaftlichen Unternehmen)<br />
HH-Jahr HH-Ansatz in €<br />
(Umrechnung in € ger<strong>und</strong>et)<br />
Soll in € Entwicklung gegenüber 1998<br />
(Soll) in €
Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 32<br />
AZ: 205006/Sei<br />
1998 117.598 136.848,44<br />
2000 117.598 96.662,80 ./. 40.185,64<br />
2002 100.000 6.655,79 ./. 130.192,65<br />
2004 44.000 60.540,64 ./. 76.307,80<br />
2005 65.000 90.425,88 ./. 46.422,56<br />
160000<br />
140000<br />
120000<br />
100000<br />
80000<br />
60000<br />
40000<br />
20000<br />
0<br />
1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005<br />
Inanspruchnahme des Kassenkredites<br />
HH-Ansatz €<br />
Im § 5 der Haushaltssatzung <strong>und</strong> in der 1. Nachtragshaushaltssatzung wurde der Höchstbetrag<br />
der Kassenkredite mit 10.000.000,00 € festgesetzt.<br />
Durch die Finanzverwaltung wurden 5 Kreditinstitute zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert,<br />
3 Angebote gingen ein. Der Kassenkreditvertrag wurde am 03.08.2005 unterzeichnet.<br />
Bis zu diesem Zeitpunkt war der Vertrag aus 2004 wirksam.<br />
Durch das Rechnungsprüfungsamt wurden die Valutensaldenlisten für das Konto-Nr. 2003<br />
eingesehen. Aus den Valutensaldenlisten ist Folgendes zu entnehmen:<br />
Von 360 Valutentagen waren die Salden an 17 Tagen (4,72 %) im Soll <strong>und</strong> an 343 Tagen<br />
(95,28 %) im Haben.<br />
Der Vergleich zu 2004 stellt sich wie folgt dar:<br />
HH-Jahr Anzahl der Tage Anzahl der Tage<br />
im Soll im Haben<br />
2004 43 316<br />
2005 17 343<br />
Es wird festgestellt, dass sich im Vergleich zu 2004 die Liquidität weiter verbessert hat.<br />
Hhst. 91310.80500 (Zinsen Kassenkredit)<br />
Soll €<br />
HH-Jahr HH-Ansatz in €<br />
Soll in € Entwicklung gegenüber<br />
(Umrechnung in € ger<strong>und</strong>et)<br />
1998 (Soll)in €<br />
1998 19.813 1,56<br />
2000 2.557 303,10 + 301,54<br />
2002 40.000 38.941,23 + 38.939,67
Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 33<br />
AZ: 205006/Sei<br />
2004 25.000 4.078,29 + 4.076,73<br />
2005 5.000 651,31 + 649,75<br />
140000<br />
120000<br />
100000<br />
80000<br />
60000<br />
40000<br />
20000<br />
0<br />
5.3.3 Kassenprüfung<br />
Im Haushaltsjahr 2005 wurde durch das Rechnungsprüfungsamt am 11.10.2005 eine<br />
Kassenprüfung <strong>und</strong> im November 2005 die Prüfung des Mahnwesens, der Vollstreckung <strong>und</strong><br />
der Wertvordruckverwaltung durchgeführt.<br />
Die Nachweise über die Schecks, sonstigen Wertvordrucke <strong>und</strong> des Verwahrgelasses werden<br />
ordnungsgemäß geführt.<br />
Die Kassenprüfung ergab, dass die Übereinstimmung von Kassensoll- <strong>und</strong> Kassenistbestand<br />
gegeben war.<br />
Eine zeitnahe Buchung der Bankauszüge konnte noch nicht umfassend durchgesetzt werden.<br />
Eine ordnungsgemäße Geldverwaltung nach Punkt 5.2 der DA 95/99 wurde bestätigt.<br />
Der Vorschlag des RPA, die Niederschlagungslisten zentral in der Finanzverwaltung zu führen<br />
wurde aufgegriffen <strong>und</strong> wird umgesetzt.<br />
Die Dienstanweisung zu Kleinbeträgen wurde zum 01.12.2005 erlassen.<br />
Sie ist Gr<strong>und</strong>lage für die Dienstanweisung für die Vollstreckungsstelle, diese wurde jedoch erst<br />
zum 22.01.2207 in Kraft gesetzt.<br />
5.3.4 Belegwesen<br />
Im Rahmen der Visakontrolle wurden nachfolgende Beanstandungen getroffen:<br />
- fehlende Unterschrift des Anordnungsbefugten<br />
- falsche Haushaltsstelle<br />
- Rechenfehler<br />
1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005<br />
- fehlende bzw. fehlerhafte Nachweise, Mengenangaben<br />
- Abweichungen zwischen Rechnung <strong>und</strong> beigefügtem Nachweis<br />
- Fälligkeit nicht beachtet<br />
HH-Ansatz €<br />
Soll €
Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 34<br />
AZ: 205006/Sei<br />
- fehlender Vergabevermerk<br />
- fehlende Originalrechnung<br />
Die Ordnungsmäßigkeit der geprüften Belege war insbesondere im Verwaltungshaushalt in der<br />
deutlich überwiegenden Anzahl der geprüften Fälle gegeben.<br />
Auf den Anordnungen zur Auflösung der Deckungskreise fehlen die Unterschriften. B<br />
Zur besseren Übersicht wird zudem empfohlen, auf den Nachweislisten die Haushaltsstellen zu<br />
vermerken, welchen die überplanmäßig bereitgestellten Mittel (gem. Anlage 6 zur<br />
Jahresrechnung) zugeschrieben wurden.<br />
5.3.5 Anwendung automatisierter Verfahren<br />
Die Beanstandungen der Vorjahre in Bezug auf die fehlende Zertifizierung des eingesetzten<br />
HKR-Programmes bleiben bestehen. W<br />
Vor dem Erwerb von Software für den Bereich des Finanzwesens <strong>und</strong> Bereiche mit erheblichen<br />
finanziellen Auswirkungen ist dem Rechnungshof Gelegenheit zur Stellung-nahme zu geben (§<br />
5 des Gesetzes zur überörtlichen Prüfung der Haushalts- <strong>und</strong> Wirtschaftsführung <strong>und</strong> zur<br />
Beratung der Gemeinden <strong>und</strong> Landkreise). H<br />
Zur Sicherung von automatisierten Verfahren sind gem. § 41 ThürGemHV Regelungen durch<br />
den Erlass einer Dienstanweisung zu treffen. Diese Dienstanweisung liegt bisher nicht vor. B<br />
5.4 Verwahrgelder <strong>und</strong> Vorschüsse<br />
Der Jahresrechnung ist nach § 77 Abs. 2 Nr. 4 ThürGemHV<br />
u.a. ein Verzeichnis über die zum Jahresabschluss<br />
unerledigten Verwahrgelder <strong>und</strong> Vorschüsse beizufügen.<br />
Im Rahmen der Prüfung der Jahresrechnung<br />
wurde eine allgemeine Kontrolle der Verwahrgelder<br />
sowie ausgewählter Verwahrkonten (VW)<br />
durchgeführt.<br />
§ 30 (2) ThürGemHV<br />
Eine Einnahme, die sich auf den<br />
Haushalt auswirkt, darf als Verwahrgeld<br />
nur behandelt werden, solange<br />
sie noch nicht endgültig im Haushalt<br />
gebucht werden kann.<br />
In der Jahresrechnung 2005 weisen die Verwahrkonten folgendes Ergebnis aus:<br />
Soll in € Ist in € KER in €<br />
Einnahmen 10.303.238,23 10.294.377,53 8.860,70<br />
Ausgaben 7.750.824,05 7.750.824,05 0,00<br />
Bestand 2.552.414,18 2.543.553,48 8.860,70<br />
Der Vortrag der unerledigten Verwahrgelder <strong>und</strong> Vorschüsse aus dem Haushaltsjahr 2004 nach<br />
2005 erfolgte am 09.03.2005 in voller Höhe.<br />
Die Kasseneinnahmereste (KER) entstanden in nachfolgenden Verwahrkonten:
Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 35<br />
AZ: 205006/Sei<br />
VW Bezeichnung KER in €<br />
0400 Reuter-Wagner-Museum 105,20<br />
0500 Kaution Nutzung kommunaler Flächen 1.000,00<br />
1002 Brandschutzamt 148,00<br />
1005 Kulturamt, Thüringer Museum Verkauf 419,20<br />
1011 Sicherheitsleistungen 4.669,80<br />
1017 Gebäude Denkmalplatz1, Stedtfeld 785,62<br />
1025 Liegenschaften, Hausverkäufe, ungeklärte 1.523,27<br />
Eigentumsverhältnisse<br />
1026 Automobilbaumuseum 209,61<br />
Summe 8.860,70<br />
Aus dem Haushaltsjahr 2004 wurden 7.864,61 € KER nach 2005 übertragen. Zum Jahresabschluss<br />
2005 lagen KER in Höhe von 8.860,70 € vor.<br />
Davon entfielen 5.679,19 € auf das Jahr 2004.<br />
Von diesen Resten wurden im Folgejahr 8.629,02 € ausgeglichen.<br />
10 Verwahrkonten wurden in die stichprobenweise Prüfung einbezogen.<br />
VW 1004 - Kulturamt, Spenden<br />
Einnahmen: 80.587,56 €<br />
Ausgaben: 78.144,90 € Bestand: 2.442,66 €<br />
Bei der Belegkontrolle wurde festgestellt, dass über das Verwahrkonto Mitgliedsbeiträge sowie<br />
Spenden für Vereine vereinnahmt <strong>und</strong> verausgabt wurden. Dieses Verfahren war zu<br />
beanstanden. Die Zahlungen sind durch die Mitglieder bzw. Spender direkt an die Vereine zu<br />
leisten.<br />
Das Fachamt bestätigt, dass die Beanstandung künftig berücksichtigt wird.<br />
VW 1026 - Automobilbaumuseum<br />
Einnahmen: 10.210,63 €<br />
Ausgaben: 6.720,99 € Bestand: 3.489,64 €<br />
U. a. wurden Verkaufserlöse, Einnahmen für Führungen, für Foto- oder Videoerlaubnis im<br />
Verwahrkonto gebucht, um davon Ankäufe oder Restaurationen an Ausstellungsstücken zu<br />
finanzieren.<br />
Für die Einnahmeerhebung gibt es keine schriftliche Festlegung.<br />
Eine geplante Gebührenregelung ist bisher nicht umgesetzt worden. H<br />
VW 1071 - Zinsbeihilfen Wasser<br />
Einnahmen: 45.299,59 €<br />
Ausgaben: 0,00 € Bestand: 45.299,59 €<br />
VW 1072 - Zinsbeihilfen Abwasser<br />
Einnahmen: 5.300,28 €<br />
Ausgaben: 0,00 € Bestand: 5.300,28 €
Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 36<br />
AZ: 205006/Sei<br />
Aus dem Jahr 2004 wurde ein Bestand von 45.299,59 € bzw. 5.300,28 € übernommen.<br />
Auszahlungen erfolgten im Jahr 2005 nicht.<br />
Im Zusammenhang mit der Prüfung der Verwendungsnachweise für Zinsbeihilfen zu<br />
St<strong>und</strong>ungen Wasser/Abwasser wurde festgestellt, dass hierzu keine Vereinbarungen im Zuge<br />
des Aufgabenüberganges Wasser/Abwasser auf den TAV EE getroffen wurden. B<br />
Es ist endgültig zu klären, wer für die weitere Bearbeitung zuständig ist.<br />
Hierbei ist auch zu klären, wer für die Abrufe in 2005 <strong>und</strong> 2006 zuständig war <strong>und</strong> ob Mittel<br />
abgerufen wurden bzw. ob Rückzahlungen erforderlich sind.<br />
Über die Vorschusskonten (VO) werden<br />
Handkassenvorschüsse, das Wechselgeld für<br />
die Zahlstellen, Versicherungsleistungen <strong>und</strong><br />
Geschäftsausgaben bis zur Zuordnung in die<br />
einzelnen Haushaltsstellen dargestellt.<br />
Die Jahresrechnung 2005 weist folgendes Ergebnis aus:<br />
Soll in € Ist in € KER in €<br />
Einnahmen 83.035,71 83.035,71 0,00<br />
Ausgaben 87.294,30 87.294,30 0,00<br />
Bestand ./. 4.258,59 ./. 4.258,59 0,00<br />
Die Vorschusskonten für die Handkassenvorschüsse wurden im 2. Halbjahr 2005 auf der<br />
Gr<strong>und</strong>lage der Dienstanweisung 94/99 vom 02.03.1999, zuletzt geändert am 09.05.2005<br />
geprüft.<br />
Im Ergebnis kann die Ordnungsmäßigkeit bestätigt werden.<br />
5.5. Bildung von Haushalts- <strong>und</strong> Kassenresten<br />
5.5.1 Bildung von Haushaltsresten<br />
Die Bildung der Haushaltsreste ist entsprechend den §§ 19 <strong>und</strong> 79 ThürGemHV vorzu-nehmen.<br />
Eine Ausnahme vom Gr<strong>und</strong>satz der Jährlichkeit <strong>und</strong> Jährigkeit stellt die Übertragung von<br />
Haushaltsmitteln in das Folgejahr dar.<br />
Damit können die nicht verbrauchten aber im folgenden Jahr zur Fortführung der Maßnah-men<br />
benötigten Mittel verfügbar bleiben.<br />
� Haushaltseinnahmereste<br />
§ 30 (1) ThürGemHV<br />
Eine Ausgabe, die sich auf den Haushalt<br />
auswirkt, darf als Vorschuss nur behandelt<br />
werden, wenn die Verpflichtung zur Leistung<br />
feststeht <strong>und</strong> die Deckung gewährleistet ist, die<br />
Ausgabe aber noch nicht endgültig im<br />
Haushalt gebucht werden kann.<br />
Der Haushaltseinnahmerest im Vermögenshaushalt aus dem Jahr 2004 in Höhe von<br />
1.000.000,00 € (Kreditaufnahme) ist vollständig in Anspruch genommen worden.<br />
Im Jahr 2005 wurden erstmals Haushaltseinnahmereste für Zuweisungen <strong>und</strong> Zuschüsse für<br />
Investitionen <strong>und</strong> Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 2.062.228,63 € gebildet.<br />
Diese waren überwiegend begründet, da die Einnahmen im Jahr 2005 nicht mehr realisiert<br />
wurden, aber für die Finanzierung der zu übertragenden Haushaltsausgabereste erforderlich<br />
waren (s. nachfolgende Ausführungen zu HAR im VMH).
Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 37<br />
AZ: 205006/Sei<br />
Die Zuordnung zu den einzelnen Haushaltsstellen ist der Anlage 2 zum Erläuterungsbericht zu<br />
entnehmen.<br />
� Haushaltsausgabereste<br />
Aus dem Jahr 2004 wurden im Verwaltungshaushalt Haushaltsausgabereste in Höhe von<br />
44.893,02 € in das Haushaltsjahr 2005 übertragen:<br />
Die Entwicklung der Haushaltsausgabereste stellt sich wie folgt dar:<br />
(in €)<br />
Haushaltsstelle HAR aus 2004 Abgang HAR 2004 HAR neu Übertrag nach<br />
2005 per 31.12.05<br />
2006<br />
12000.51010 13.396,15 4.208,53 9.187,62 7.803,90 16.991,52<br />
27000.78700 240,67 240,67 0,00 0,00 0,00<br />
61000.65570 31.256,20 20.276,37 10.979,83 0,00 10.979,83<br />
Summe 44.893,02 24.725,57 20.167,45 7.803,90 27.971,35<br />
In der Hhst. 12000.51010 „Baumpflanzungen – Ersatzmaßnahmen“ wurde die Broschüre „Bäume im<br />
Stadtgebiet von <strong>Eisenach</strong>“ mit einer Auflage von 1.000 Stück nachgedruckt. Die Zuordnung der Ausgabe<br />
in Höhe von 1.105,31 € in die v. g. Haushaltsstelle ist zu beanstanden.<br />
B<br />
Der nochmalige Übertrag von 9.187,62 € erfolgte ausnahmsweise aufgr<strong>und</strong> der Zweck-bindung<br />
der eingenommenen Gelder.<br />
Aus einem Vergleich resultierende Einnahmen waren ausschließlich für Planungsleistungen zur<br />
Erarbeitung des 2. Entwurfes bzw. der Satzung zum B-Plan Nr. 12.1 „AWE-Stammwerk“ in der<br />
Haushaltsstelle 61000.65570 zu verwenden. Der Honorarvertrag wurde am 25.01.05 unterzeichnet. Der<br />
Mittelübertrag von 2004 nach 2005 war begründet.<br />
Im Haushaltsjahr 2005 wurde ein Abschlag in Höhe von 20.276,37 € gezahlt. Weitere Leistungen konnten<br />
noch nicht abgerechnet werden. Die nochmalige Übertragung abweichend von § 19 Abs. 2 Satz 3<br />
ThürGemHV in Höhe von 10.979,83 € wurde durch das Fachamt begründet.<br />
Die Haushaltsausgabereste wurden im Jahr 2006 vollständig verbraucht.<br />
Im Vermögenshaushalt sind nach Abschluss des Haushaltsjahres Haushaltsausgabereste in<br />
Höhe von<br />
4.366.387,61 € neu gebildet worden.<br />
Mit den nochmaligen Überträgen aus den Vorjahren ergibt sich folgende Gesamtsumme:<br />
HAR aus Vorjahren = 7.676.082,73 €<br />
Anordnungen auf HAR 2004 - 4.819.303,44 €<br />
Abgänge auf HAR 2004 - 464.881,40 €<br />
Verbleibende HAR Vorjahre 2.391.897,89 €<br />
neu gebildete HAR + 4.366.387,61 €<br />
HAR gesamt 6.758.285,50 €<br />
Eine übersichtliche Einzelauflistung der Reste ist in den Unterlagen zur Jahresrechnung zu<br />
finden.<br />
Die Übernahme der Haushaltsreste in das Folgejahr ist vollständig erfolgt.
Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 38<br />
AZ: 205006/Sei<br />
Nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung der HAR bezogen auf den Haushaltsansatz des<br />
Vermögenshaushaltes (Plan).<br />
Haushaltsjahr HAR<br />
in<br />
Mio. €<br />
(Neu gebildet o. Vorjahre)<br />
%-ualer Anteil vom<br />
Haushaltsvolumen VMH<br />
(o. Umschuldung)<br />
2001 4,7 27,0<br />
2002 5,4 38,2<br />
2003 3,8 20,9<br />
2004 5,7 33,3<br />
2005 4,3 44,5<br />
44,5 % der geplanten Ausgaben des Vermögenshaushaltes konnten somit nicht kassenwirksam<br />
werden.<br />
Nach Einzelplänen gegliedert stellt sich die Bildung der Haushaltsausgabereste wie folgt dar:<br />
Einzelplan HAR 2005<br />
in €<br />
(einschl. HAR VJ)<br />
0- Allgemeine Verwaltung 75.500,00<br />
1- öff. Sicherheit <strong>und</strong> Ordnung 32.700,00<br />
2- Schulen 477.254,82<br />
3- Wissenschaft, Forschung, Kultur 51.440,78<br />
4- Soziale Sicherung 128,00<br />
5- Ges<strong>und</strong>h., Sport, Erholung 18.364,74<br />
6- Bau-u. Wohnungswesen, Verkehr 5.910.297,44<br />
7- Öffentl. Einrichtungen 66.428,04<br />
8- wirtsch. Unternehmen, 126.171,68<br />
9 Allgemeine Finanzwirtschaft 0,00<br />
S u m m e 6.758.285,50<br />
Vor der Bildung der HAR war durch die Fachämter zu prüfen, ob <strong>und</strong> in welcher Höhe nicht<br />
verbrauchte Ansätze des Haushaltsjahres bzw. Reste aus Vorjahren für ihren Zweck weiterhin<br />
zur Verfügung stehen müssen.<br />
Die Anträge der Fachämter auf die Übertragung der Mittel lagen vollständig vor.<br />
Auftragsvergaben, Submissionen bzw. Vertragsabschlüsse waren nicht in jedem Fall erfolgt.<br />
Auf die nachfolgenden Ausführungen wird verwiesen.<br />
Im Rahmen der stichprobenweisen Prüfung wurde insbesondere erfragt,<br />
ob hinreichende Gründe zur Übertragung der Mittel vorlagen <strong>und</strong><br />
welche Reste in Abgang gebracht wurden (bezogen auf HAR > 50.000,00 €).
Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 39<br />
AZ: 205006/Sei<br />
Nachfolgend gebildete Reste sind zum Zeitpunkt der Übertragung nicht mit Aufträgen<br />
untersetzt: B<br />
- Hhst. 02000.93500 EDV Ausrüstung für die gesamte Verwaltung 60.000,00 €<br />
- Hhst. 23000.94003 Sanierungsmaßnahme Elisabeth-Gymnasium 97.070,80 €<br />
entspr.gebildete HER Hhst. 23000.36103 (25.500,00 €)<br />
- Hhst. 24000.94010 Berufsschulzentrum 150.000,00 €<br />
Hhst. 61500.94008 Hochbaumaßnahme Sanierung Schloss<br />
HH -Ansatz: 396.000,00 €<br />
AO- Soll 0,00 €<br />
Nachträge: 224.000,00 €<br />
Neue HAR 620.000,00 €<br />
HAR VJ: 850.760,84 €<br />
Soll auf HAR Vj: 372.593,50 €<br />
Neue HAR Vj: 478.167,34 €<br />
Die Bildung der HAR wurde aufgr<strong>und</strong> von Bewilligungen<br />
vorgenommen. Durch Auftragsvergaben zum laufenden<br />
2. BA sowie dem 3. bis 6. BA waren ca. 650.000,00 €<br />
3. geb<strong>und</strong>en.<br />
Damit waren ca. 1/3 der Reste auftragsmäßig nicht untersetzt.<br />
B<br />
Hhst. 61500.36108 Landeszuweisung Sanierung Schloss<br />
HH- Ansatz 316.800,00 €<br />
Nachträge 179.200,00 €<br />
AO-Soll 0,00 €<br />
HER 496.000,00 €<br />
Erstmals wurden in der Haushaltsstelle HER gebildet.<br />
Der Bildung der Einnahmereste lagen entsprechende<br />
Bewilligungen zugr<strong>und</strong>e. Die Übernahme war in<br />
Bezug auf die Untersetzung der Ausgaben nicht in voller<br />
Höhe begründet. B<br />
Hhst. 61500.98795 Zuschüsse priv. Maßnahmen Stadtumbau<br />
Hhst. 61500.36195 Landeszuweisungen priv. Maßnahmen Stadtumbau<br />
HH –Ansatz(98795) 824.800,00 €<br />
AO- Soll 90.780,00 €<br />
Neue HAR 494.100,00 €<br />
HH –Ansatz(36195) 802.300,00 €<br />
AO- Soll 82.220,00 €<br />
Neue HER 494.100,00 €<br />
Der Haushaltsansatz erfolgte gemäß der Bewilligungen aus<br />
2004 für private Einzelmaßnahmen, auf deren Basis Verträge<br />
mit Dritten geschlossen wurden.<br />
Nach Schlussrechnung der Maßnahmen haben sich bei<br />
zwei Rückbaumaßnahmen erhebliche Kosten-reduzierungen<br />
ergeben, so dass nicht alle verbleibenden, eingeplanten Mittel<br />
zu übertragen waren .<br />
Hhst. 61520.96000 Rückzahlung von Bauausgaben f.d. Stadtplatz<br />
HH-Ansatz: 0,00 €<br />
AO-Soll : 0,00 €<br />
Neue HAR 0,00 €<br />
HAR Vj 129.700,00 €<br />
Soll auf HARVj 0,00 €<br />
Neue HAR Vj 129.700,00 €<br />
307.070,80 €<br />
Die Übertragung der Mittel wurde bereits im<br />
Vorjahresabschluss beanstandet.<br />
Der erneute Übertrag ist auch in 2005 nicht begründet, W<br />
da noch nicht abschließend geklärt ist, ob tatsächlich eine<br />
Zahlungsverpflichtung besteht.<br />
Der Vorgang wird z. Zt. juristisch geprüft.
Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 40<br />
AZ: 205006/Sei<br />
Die geprüften Abgänge auf Haushaltsausgabereste aus dem Vorjahr waren bis auf einen Fall<br />
begründet.<br />
5.5.2 Bildung von Kassenresten<br />
Die Kassenreste werden auf der Gr<strong>und</strong>lage der §§ 78 Punkt 3 <strong>und</strong> 79 Abs. 3 ThürGemHV<br />
nachgewiesen.<br />
� Kasseneinnahmereste<br />
In der Jahresrechnung 2005 werden Kasseneinnahmereste in nachfolgender Höhe darge-stellt:<br />
Verwaltungshaushalt<br />
Betrag<br />
Verwaltungshaushalt 2.442.462,12 €<br />
Vermögenshaushalt 2.141.923,83 €<br />
Gesamt 4.584.385,95 €<br />
Die Kassenreste werden auf der Gr<strong>und</strong>lage der §§ 78 Pkt. 3 <strong>und</strong> 79 (3) ThürGemHV nachgewiesen.<br />
In der Jahresrechnung zum 31.12.2005 sind nachstehende Kasseneinnahmereste (KER) im<br />
Verwaltungshaushalt dargestellt:<br />
KER<br />
Verwaltungshaushalt Betrag in € Betrag in €<br />
je Einzelplan<br />
2005<br />
Vorjahr<br />
0 7.048,83 4.165,81<br />
1 323.407,21 327.658,48<br />
2 26.428,71 18.794,83<br />
3 34.944,48 47.130,82<br />
4 820.559,57 1.341.236,14<br />
5 43.015,22 58.005,71<br />
6 168.940,43 489.227,21<br />
7 22.963,44 24.158,42<br />
8 69.871,12 75.073,72<br />
9 925.283,11 1.250.797,40<br />
Gesamt 2.442.462,12 3.636.248,54<br />
Gegenüber dem Vorjahr mit 3.636.248,54 € wurde die Gesamtsumme der KER im Verwaltungshaushalt<br />
um 33 % reduziert, insbesondere in den Einzelplänen 4, 6 <strong>und</strong> 9.<br />
Von den insgesamt aus dem Vorjahr (2004) übertragenen KER i.H. von 3.636.248,54 € wurden im<br />
Verwaltungshaushalt im Jahr 2005 29 % (1.053.770,53 €) realisiert.<br />
Von den Soll-Einnahmen i. H. von 75.140.072,68 € wurden 1.240.005,61 € Kasseneinnahmereste<br />
aus Vorjahren in Abgang gestellt.<br />
Die stichprobenweise Prüfung ergab, dass diese überwiegend ausreichend begründet sind.<br />
Einzelplan 1<br />
Hhst. 11000.26010 Ordnungsamt, Bußgelder STVO
Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 41<br />
AZ: 205006/Sei<br />
KER 75.288,19 € KER Vorjahr 67.930,76 €<br />
Abgang KER Vj 12.510,38 €<br />
Ist KER Vj. 21.906,72 €<br />
11000.26020 Ordnungsamt, Bußgelder - sonstige Ordnungswidrigkeiten<br />
KER 5.560,52 € KER Vorjahr 7.363,23 €<br />
Abgang KER Vj 3.213,05 €<br />
Ist KER Vj. 249,12 €<br />
Hhst. 11030.10000 Abteilung Gewerbe/Märkte, Verwaltungsgebühren<br />
KER 22.558,92 € KER Vorjahr 28.744,22 €<br />
Abgang KER VJ 14.280,60 €<br />
Ist KER Vj. 7.069,95 €<br />
Hhst. 11300.10000 Straßenverkehrsbehörde, Verwaltungsgebühren<br />
KER 101.578,76 € KER Vorjahr 93.145,97 €<br />
Abgang KER Vj 10.143,96 €<br />
Ist KER Vj. 9.227,05 €<br />
In den v. g. Haushaltsstellen sind den Schuldnern im Haushaltsjahr 2005 regelmäßig<br />
zahlungserleichternde Maßnahmen angeboten worden. Dennoch ist in einzelnen Haushaltsstellen<br />
ein Anstieg der Kassenreste zu verzeichnen. Ursächlich für die Kassenreste sind<br />
zunehmende Zahlungsunfähigkeit <strong>und</strong> Zahlungsunwilligkeit der Betroffenen.<br />
Konsequente <strong>und</strong> zeitnahe Vollstreckungsmaßnahmen könnten hier präventiv wirken.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der personellen Besetzung der Vollstreckungsstelle war eine zeitnahe Bearbeitung<br />
nicht möglich.<br />
Auch im abgelaufenen Haushaltsjahr sind Forderungen wegen Verjährung in Abgang gestellt<br />
worden.<br />
Einzelplan 2<br />
Hhst. 21100.11500 Gr<strong>und</strong>schulen, Hortgebühren<br />
KER 5.688,65 € KER Vorjahr 4.933,86 €<br />
Abgang KER Vj 597,77 €<br />
Ist KER Vj. 1.645,38 €<br />
Hhst. 21100.11510 Gr<strong>und</strong>schulen, Hortgebühren-Personalkostenbeteiligung<br />
KER 10.533,58 € KER Vorjahr 9.741,55 €<br />
Abgang KER Vj 1.123,60 €<br />
Ist KER Vj. 3.357,04 €<br />
In 3 Fällen wurde gemäß § 3 Abs. 3 der Satzung über die Benutzung der Horte an<br />
Gr<strong>und</strong>schulen der Stadt <strong>Eisenach</strong> die Einstellung der Hortbetreuung verfügt, um einen weiteren<br />
Anstieg der Zahlungsrückstände zu verhindern.
Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 42<br />
AZ: 205006/Sei<br />
Beginnend im Jahr 2006 wurden verstärkt Platzverluste ausgesprochen.<br />
Im Jahr 2005 wurden zudem in 14 Fällen Ratenvereinbarungen abgeschlossen, um einen<br />
Abbau der Zahlungsrückstände sozial verträglich zu gestalten.<br />
Die Sollabgänge sind begründet. 2005 wurden 9 befristete <strong>und</strong> 1 unbefristete Nieder-schlagung<br />
von derzeit nicht einbringbaren Forderungen vorgenommen.<br />
Einzelplan 3<br />
Hhst. 35000.11300 Volkshochschule, Benutzungsgebühren<br />
KER 7.881,07 € KER VJ 12.384,09 €<br />
Abgang KER Vj 3.922,71 €<br />
Ist KER Vj. 6.288,91 €<br />
Hinsichtlich der in Abgang gestellten Beträge wurde bei der Nachprüfung festgestellt, dass in 15 Fällen die<br />
Abgänge nicht ausreichend begründet waren bzw. nicht den Festlegungen der Satzung entsprachen.<br />
B<br />
Die Stellungnahme des Fachamtes räumte die Beanstandungen nicht aus.<br />
Das RPA empfahl, die Inanspruchnahme der Eigenschadenversicherung <strong>und</strong> die Regelungen in der<br />
Satzung in Bezug auf ihre Aktualität zu prüfen.<br />
Einzelplan 4 - gesamt -<br />
KER 820.559,57 € KER Vorjahr 1.341.236,14 €<br />
Abgang KER Vj 693.172,68 €<br />
Ist KER Vj. 175.894,75 €<br />
Im gesamten Sachgebiet werden zum Abbau der Kassenreste zahlungserleichternde<br />
Maßnahmen angeboten (St<strong>und</strong>ungen i. d. R. mit Ratenzahlungen).<br />
Vollstreckungen werden über die Vollstreckungsstelle der Stadtkasse oder bei offenen<br />
Unterhaltsforderungen direkt vom Fachamt an die Amtsgerichte <strong>und</strong> Gerichtsvollzieher für<br />
zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen weitergeleitet bzw. es werden eidesstattliche<br />
Versicherungen eingeholt <strong>und</strong> notwendige Korrekturen aufgr<strong>und</strong> der laufenden Fallbearbeitung<br />
(aufgr<strong>und</strong> richterlicher Beschlüsse) vorgenommen.<br />
Einzelplan 6<br />
Hhst. 60000.16500 Abt. Erschließung <strong>und</strong> Beiträge, Erstattung von den Stadtwerken<br />
KER 0,00 € KER Vorjahr 290.937,41 €<br />
Abgang KER Vj. 83.469,17 €<br />
Ist KER Vj. 207.468,24 €<br />
Im Rahmen der Prüfung konnte vom Fachamt keine nachvollziehbare Begründung für die<br />
Abgangsbuchung vorgelegt werden.<br />
B<br />
Eine Klärung ist herbei zu führen.<br />
Das Rechnungsprüfungsamt wird diesen Sachverhalt wieder aufgreifen.<br />
Hhst. 61300.10000 Bauordnungsamt, Verwaltungsgebühren<br />
KER 105.820,26 € KER Vorjahr 119.487,78 €<br />
Abgang KER Vj 1.876,13 €<br />
Ist KER Vj. 34.659,09 €
Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 43<br />
AZ: 205006/Sei<br />
Hhst. 61300.10020 Bauordnungsamt, Kostenersatz aus Ersatzvornahme<br />
KER 29.289,63 € KER Vorjahr 45.266,88 €<br />
Abgang KER Vj. 251,64 €<br />
Ist KER Vj. 15.725,61 €<br />
Vorschläge zur Niederschlagung wurden vom Fachamt geprüft bzw. umgesetzt.<br />
In 2005 wurden Niederschlagungen im Wert von 1.776,13 € veranlasst.<br />
In der Gruppierung 10020 wurden in 2006 die gesamten Kassenreste unbefristet<br />
niedergeschlagen bzw. ausgebucht.<br />
Einzelplan 8<br />
Hhst. 88000.14000 Gr<strong>und</strong>stücksverkehr, Mieten <strong>und</strong> Pachten<br />
KER 37.829,54 € KER Vorjahr 42.359,44 €<br />
Abgang KER Vj 3.884,55 €<br />
Ist KER Vj. 1.191,57 €<br />
In Bezug auf eine offene Forderung aus Vorjahren in Höhe von 33.359,21 € wurde bis zum Prüfzeitpunkt<br />
keine abschließende Klärung herbei geführt. B<br />
Eine notwendige Beschlussvorlage zur Lösung der Problematik wurde noch nicht vorbereitet.<br />
H<br />
Einzelplan 9<br />
Hhst. 90000.00100 Gr<strong>und</strong>steuer B<br />
KER 336.462,50 € KER Vorjahr 494.868,38 €<br />
Abgang KER Vj 145.633,59 €<br />
Ist KER Vj. 165.799,58 €<br />
Hhst. 90000.00300. Gewerbesteuer<br />
KER 392.584,75 € KER Vorjahr 562.428,92 €<br />
Abgang KER Vj 165.926,93 €<br />
Ist KER Vj. 318.649,74 €<br />
Hhst. 90000.02110 Spielapparatesteuer<br />
KER 97.257,08 € KER Vorjahr 77.998,98 €<br />
Abgang KER Vj 12.442,05 €<br />
Ist KER Vj. 18.264,85 €<br />
Im Haushaltsjahr 2005 wurden die Personenkonten für die Gr<strong>und</strong>steuer, Gewerbesteuer,<br />
Spielapparatesteuer, H<strong>und</strong>esteuer, Zweitwohnungssteuer <strong>und</strong> Straßenreinigungsgebühr 4 mal zeitnah<br />
nach der gesetzlichen Regelfälligkeit gemahnt. Angemahnte Beträge werden nach einem angemessenen<br />
Zeitraum <strong>und</strong> bei Erreichen eines entsprechenden Wertumfanges (Kleinbetragsgrenze) in die<br />
Vollstreckung übergeleitet. Die stichprobenweise Prüfung von in Vollstreckung befindlichen Vorgängen<br />
zeigte, dass die Fälle durch die Vollstreckungsstelle ordnungsgemäß bearbeitet werden.<br />
Niederschlagungen erfolgten auf der Gr<strong>und</strong>lage der gültigen Dienstanweisung. Für die zur<br />
Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen wurde die Vollziehung ausgesetzt.
Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 44<br />
AZ: 205006/Sei<br />
Die Prüfung, ob die im Resteverzeichnis 2004 enthaltenen Kasseneinnahmereste mit den im Sachbuch für<br />
den VWH 2005 vorgetragenen Einnahmeresten übereinstimmen, ergab in allen Positionen<br />
Übereinstimmung.<br />
Vermögenshaushalt<br />
KER<br />
Vermögenshaushalt Betrag in €<br />
Betrag in €<br />
Einzelplan<br />
2005<br />
Vorjahr<br />
6 2.120.637,61 4.739.123,33<br />
7 1.700,00 1.700,00<br />
8 19.586,22<br />
-<br />
53.868,78<br />
Gesamt 2.141.923,83 4.794.692,11<br />
5.000.000<br />
4.000.000<br />
3.000.000<br />
2.000.000<br />
1.000.000<br />
Gegenüber dem Vorjahr ist ein geringerer Bestand an KER im Vermögenshaushalt zu ver-zeichnen.<br />
Hauptursache hierfür sind im Jahr 2005 erstmalig gebildete Haushaltsein-nahmereste im Einzelplan 6.<br />
Die Kasseneinnahmereste betragen 17,4 % des Anordnungssolls (einschl. KER Vorjahr).<br />
Von den aus dem Vorjahr übertragenen KER sind ca. 89 % (4.282.373,29 €) realisiert.<br />
Die größten KER sind jedoch weiterhin im Einzelplan 6 ausgewiesen.<br />
Die stichprobenweise Prüfung der aus 2004 übertragenen <strong>und</strong> teilweise weitergeführten KER (> 100.000<br />
€) führte zu folgenden Feststellungen:<br />
Die Bildung nachfolgend nochmals übertragener KER ist zu beanstanden, da die Fälligkeit auch<br />
zum Jahresende 2005 nicht gegeben war. W<br />
Hhst KER 2005 KER Vj Ist KER Vj<br />
(Abgänge auf KER))<br />
823.659,74 € 1.422.049,50 € 598.389,76 €<br />
(0,00 €)<br />
61500.36100<br />
Landeszuweisg. für private<br />
Sanierungsmaßnahmen<br />
61500.36108<br />
Landeszuweisung Schloss<br />
61500.36126<br />
Landeszuweisung<br />
0<br />
EP 6 EP 7 EP 8 EP 9<br />
2004<br />
2005<br />
535.453,29 € 872.587,60 € 337.134,31 €<br />
(0,00 €)<br />
185.656,89 € 322.760,37 € 137.103,48 €<br />
(0,00 €)
Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 45<br />
AZ: 205006/Sei<br />
Nordplatz<br />
61500.36191<br />
Landeszuweisg.<br />
Wohnumfeld Nord<br />
125.200,00 € 709.684,06 € 447.600,00 €<br />
(136.884,06 €)<br />
Es ist weiter darauf hinzuwirken, dass Kasseneinnahmereste kontinuierlich abgebaut bzw. in<br />
Abgang gestellt werden <strong>und</strong> dass bei veranlassten Sollstellungen die Fälligkeit zum Ende des<br />
Haushaltsjahres gegeben ist (§ 80 Abs.1 ThürGemHV).<br />
Abgänge <strong>und</strong> pauschale Bereinigungen auf KER der Vorjahre wurden<br />
im Einzelplan 6 in Höhe von 442.212,45 €<br />
im Einzelplan 8 in Höhe von 9.432,57 € vorgenommen.<br />
Gesamtsumme 451.645,02 €<br />
Die nachfolgend aufgeführten stichprobenweise geprüften Abgänge im Einzelplan 6 sind<br />
begründet.<br />
Hhst 61500.36111 Landeszuweisung Schiffsplatz Abgang 17.055,17 €<br />
Hhst 61500.36112 Landeszuweisung Karl- u. Querstraße Abgang 47.050,28 €<br />
Hhst 61500.36191 Landeszuweisung Priv. Maßnahmen Nord Abgang 136.884,06 €<br />
Hierbei handelt es sich um Fördermittel für Maßnahmen, die nicht umgesetzt wurden oder<br />
kostengünstiger abgerechnet werden konnten.<br />
Hhst 63000.35186 Straßenausbaubeiträge OT Stedtfeld Abgang 16.614,35 €<br />
Auf Gr<strong>und</strong> der Rücknahme bzw. der Änderung eines Bescheides durch das ThürLVA wurden<br />
die Mittel in Abgang gestellt.<br />
� Restebereinigung<br />
Für das Haushaltsjahr 2005 wurden gemäß den VV zu § 79 ThürGemHV sowie nach § 80 der ersten<br />
Änderungsverordnung zur ThürGemHV im Verwaltungshaushalt einnahmeseitig, vor Feststellung des<br />
Abschlussergebnisses, 1.220.115,18 € durch pauschale Restebereinigung in Abgang gestellt. (s.<br />
S. 2 der Jahresrechnung)<br />
Der Restebereinigung bei der Gr<strong>und</strong>-, Gewerbe- <strong>und</strong> Spielapparatesteuer im Vorjahr in Höhe von<br />
insgesamt 714.044,00 € stehen tatsächliche Abgänge im Haushaltsjahr 2005 in Höhe von 324.002,57 €<br />
gegenüber.<br />
Damit wurde im Vorjahr der in Abgang zu stellende Betrag zu hoch festgesetzt <strong>und</strong> das Ergebnis dadurch<br />
verschlechtert.<br />
Im Vermögenshaushalt erfolgte eine pauschale Bereinigung der Kasseneinnahmereste in<br />
Höhe von insgesamt 196.989,77 €. Die Einzelauflistung ist in der Jahresrechnung (S. 3)<br />
aufgeführt.<br />
Eine Überprüfung im Hinblick auf Niederschlagung oder Erlass durch das Fachamt ist<br />
angeraten. H<br />
� Kassenausgabereste<br />
Im Haushaltsjahr 2005 wurden KAR (ohne Abschlussbuchungen)<br />
im Verwaltungshaushalt in Höhe von 6.297,02 € (Hhst. 91210.80700) <strong>und</strong> im<br />
Vermögenshaushalt in Höhe von 9.294,42 € (Hhst. 91210.97780) gebildet.
Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 46<br />
AZ: 205006/Sei<br />
Hierbei handelt es sich wie bereits schon im Vorjahr festgestellt, um Zins- <strong>und</strong> Tilgungsleistungen<br />
für den Monat Dezember.<br />
5.6. Vermögen, Rücklagen, Schulden <strong>und</strong> Bürgschaften<br />
� Vermögensübersicht<br />
Das Vermögen der Stadt ist nach den Vorschriften des § 76 ThürGemHV als Anlage- <strong>und</strong><br />
Geldvermögen sowie nach § 75 ThürGemHV in Form von Bestandsverzeichnissen<br />
darzustellen.<br />
Nachweis des Anlagevermögens<br />
Die Übersicht wurde mit den Erläuterungen gem. § 76 Abs. 1 ThürGemHV aufgestellt.<br />
Es sind alle Beteiligungen, ausgenommen die TEAG – Beteiligung mit 0,36775%, erfasst.<br />
Der ausgewiesene Abgang unter Punkt 1.4 „das im Eigenbetrieb eingebrachte Eigenkapital“ in<br />
Höhe von 4.419 T€ ist ab 01.01.2006 <strong>und</strong> somit erst im Jahr 2006 wirksam.<br />
Das Vermögen gem. § 76 Abs. 2 ThürGemHV, welches kostenrechnenden Einrichtungen dient,<br />
wird in der Anlage zur Jahresrechnung nicht nachgewiesen. W<br />
Auf die Erläuterungen zur Jahresrechnung 2005, letzter Abschnitt <strong>und</strong> die Erläuterungen der<br />
Finanzverwaltung zur Jahresrechnung 2003 wird hingewiesen.<br />
Bestandsnachweise / Inventarisierung<br />
Ein vollständiger <strong>und</strong> aktueller Nachweis der beweglichen Sachen gem. § 75 Abs. 1<br />
ThürGemHV ist nur teilweise gegeben. B<br />
Mit der Erfassung des beweglichen Vermögens in den Verwaltungsgebäuden (Ausstattung,<br />
EDV) wurde begonnen.<br />
� Nachweis des Treuhandvermögens<br />
Dem Erläuterungsbericht zur Jahresrechnung wurde als Anlage 9 eine Übersicht über das<br />
Treuhandvermögen beigefügt.<br />
Folgender Bestand wird ausgewiesen:<br />
Bestand am 31.12.2005 - 627.417,17 €<br />
Zum Vergleich:<br />
Bestand am 31.12.2004 - 417.563,91 €<br />
Bestand am 31.12.2003 - 934.422,53 €<br />
Bestand am 31.12.2002 - 3.752.227,42 €<br />
Im o. g. Bestand ist das Baukonto Hellgrevenhof betragsmäßig nicht mit erfasst, da es zum<br />
01.01.2006 (Tag der Wertstellung) aufgelöst <strong>und</strong> der Bestand in den Haushalt übernommen<br />
wurde.<br />
Am 30.12.2005 bis zur Auflösung ist lt. Kontoauszug ein Bestand von 1.318,93 € ausge-wiesen.
Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 47<br />
AZ: 205006/Sei<br />
� Rücklagen<br />
§ 20 (2) ThürGemHV<br />
Die allgemeine Rücklage soll die rechtzeitige Leistung von Ausgaben sichern. Zu diesem<br />
Zweck muss ein Betrag vorhanden sein, der sich in der Regel auf mindestens 2 v. H. der<br />
Ausgaben des Verwaltungshaushaltes nach dem Durchschnitt der drei dem<br />
Haushaltsjahr vorangehenden Jahre beläuft.<br />
Der Mindestbestand beträgt 1.377.050,48 €.<br />
Im Zuge des Jahresabschlusses konnten 262.174,00 € zugeführt<br />
<strong>und</strong> damit ein Bestand von 922.781,51 € nachgewiesen werden.<br />
� Schulden<br />
Eine Kreditaufnahme erfolgte in Höhe des im Vorjahr gebildeten Haushaltseinnahmerestes (1.000.000 €<br />
).<br />
Die rechnerische Richtigkeit der Schuldenübersicht kann bestätigt werden.<br />
Der Schuldenstand aus Krediten stellt sich zum Jahresende wie folgt dar:<br />
Stand zu Beginn<br />
des HH-Jahres<br />
Kreditaufnahme /<br />
sonst. Zugänge<br />
( Ist in 1000€)<br />
Tilgung /<br />
sonst. Abgänge<br />
Stand am Ende<br />
des HH-Jahres<br />
38.361 1.000 1.549 37.812<br />
Aus Vorgängen die der Kreditaufnahme wirtschaftlich gleichkommen (Leasing Rathaus ) sind<br />
folgende Bestände auszuweisen:<br />
(in 1000 €)<br />
Stand zu Beginn<br />
des HH-Jahres sonst. Zugänge Tilgung<br />
Stand am Ende<br />
des HH-Jahres<br />
12.022 -- 684 11.338
Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 48<br />
AZ: 205006/Sei<br />
Die Entwicklung der Kreditschulden ist nachstehender Übersicht zu entnehmen.<br />
50.000.000 €<br />
45.000.000 €<br />
40.000.000 €<br />
35.000.000 €<br />
30.000.000 €<br />
25.000.000 €<br />
20.000.000 €<br />
15.000.000 €<br />
10.000.000 €<br />
5.000.000 €<br />
0 €<br />
Die Pro-Kopf-Verschuldung (Ist) beträgt zum Jahresende 857,77 €.<br />
Die aus den Kreditaufnahmen vom Kreditmarkt resultierende Zinsbelastung liegt bei<br />
1.923.450,95 € <strong>und</strong> damit bei rd. 2,6 % der Soll-Ausgaben des Verwaltungshaushaltes.<br />
� Bürgschaften<br />
Die Restschuld für die übernommenen<br />
Bürgschaften beträgt gem. Anlage zur<br />
Jahresrechnung<br />
zum 31.12.2005 15.094.152,77 €.<br />
6. Haushaltsvollzug<br />
6.1. Haushaltsvollzug <strong>und</strong> Darstellung der Prüfungsergebnisse<br />
Nachstehende Übersichten zeigen die Ausführung des Haushaltsplanes durch Gegenüberstellung<br />
von Haushaltssoll <strong>und</strong> Anordnungssoll.<br />
Die Kassenreste <strong>und</strong> die Haushaltsreste wurden nicht berücksichtigt.<br />
V e r w a l t u n g s h a u s h a l t<br />
Einnahmen<br />
1992<br />
1993<br />
1994<br />
1995<br />
1996<br />
1997<br />
1998<br />
1999<br />
2000<br />
2001<br />
2002<br />
2003<br />
2004<br />
2005<br />
Schulden<br />
Jahr Restschuld zum 31.12.<br />
in €<br />
1999 17.462.900<br />
2001 16.546.248<br />
2003 15.760.278<br />
2004 15.431.786<br />
2005 15.094.153<br />
Einzelplan Haushaltsansatz Soll-Ergebnis Mehr/Weniger<br />
in €<br />
in €<br />
in €<br />
0 –Allgemeine Verwaltung 506.363,00 542.625,10 + 36.262,10<br />
1 – Öffentl. Sicherheit <strong>und</strong><br />
Ordnung<br />
1.434.079,32 1.367.157,16 ./. 66.922,16<br />
2 – Schulen 2.639.225,77 2.474.500,80 ./. 164.724,97
Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 49<br />
AZ: 205006/Sei<br />
3 – Wissenschaft, Forschung<br />
u. Kulturpflege<br />
5.215.693,61 5.207.866,18 ./. 7.827,43<br />
4 – Soziale Sicherung 14.601.900,00 14.818.685,02 + 216.785,02<br />
5 – Ges<strong>und</strong>heit, Sport,<br />
Erholung<br />
217.967,75 191.968,30 ./. 25.999,45<br />
6 – Bau- <strong>und</strong> Wohnungswesen<br />
628.050,00 466.910,65 ./. 161.139,35<br />
7 – Öffentl. Einrichtungen,<br />
Wirtschaftsförderung<br />
160.900,00 114.515,66 ./. 46.384,34<br />
8 – Wirtschaftl. Unternehmen,<br />
Allg. Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong><br />
Sondervermögen<br />
2.152.052,00 2.017.269,79 ./. 134.782,21<br />
9 – Allg. Finanzwirtschaft 47.337.474,00 47.938.574,02 + 601.100,02<br />
Gesamt 74.893.705,45 75.140.072,68 + 246.367,23<br />
Ausgaben<br />
Einzelplan Haushaltsansatz Soll-Ergebnis Mehr/Weniger<br />
in €<br />
in €<br />
in €<br />
0 –Allgemeine Verwaltung 7.243.708,55 7.032.298,62 ./. 211.409,93<br />
1 – Öffentl. Sicherheit <strong>und</strong><br />
Ordnung<br />
4.636.860,90 4.592.906,90 ./. 43.954,00<br />
2 – Schulen 4.450.195,47 4.129.080,59 ./. 321.114,88<br />
3 – Wissenschaft, Forschung<br />
u. Kulturpflege<br />
10.417.342,94 10.218.139,97 ./. 199.202,97<br />
4 – Soziale Sicherung 32.742.571,48 32.277.076,71 ./. 465.494,77<br />
5 – Ges<strong>und</strong>heit, Sport,<br />
Erholung<br />
2.110.012,38 2.052.597,42 ./. 57.414,96<br />
6 – Bau- <strong>und</strong> Wohnungswesen<br />
2.921.291,99 2.695.457,79 ./. 225.834,20<br />
7 – Öffentl. Einrichtungen,<br />
Wirtschaftsförderung<br />
1.043.213,16 991.529,79 ./. 51.683,37<br />
8 – Wirtschaftl. Unternehmen,<br />
Allg. Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong><br />
Sondervermögen<br />
4.341.670,58 4.286.468,48 ./. 55.202,10<br />
9 – Allg. Finanzwirtschaft 4.986.838,00 5.616.947,57 + 630.109,57<br />
Gesamt 74.893.705,45 73.892.503,84 ./. 1.001.201,61<br />
V e r m ö g e n s h a u s h a l t<br />
Einnahmen<br />
Einzelplan Haushaltsansatz Soll- Einnahmen Mehr / Weniger<br />
in €<br />
in €<br />
in €<br />
0 - Allgemeine Verwaltung 6.100,00 846,15 ./. 5.253,85<br />
1 - Öffentliche Sicherheit <strong>und</strong><br />
Ordnung<br />
0,00 0,00 0,00<br />
2 - Schulen 536.140,00 465.202,40 ./. 70.937,60<br />
3 - Wissenschaft, Forschung, 150.175,00 28.432,75 ./. 121.742,25
Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 50<br />
AZ: 205006/Sei<br />
Kulturpflege<br />
4 - Soziale Sicherung 0,00 0,00 0,00<br />
5 - Ges<strong>und</strong>heit, Sport,<br />
Erholung<br />
6 - Bau- u. Wohnungswesen,<br />
Verkehr<br />
7 - Öffentliche Einrichtungen,<br />
Wirtschaftsförderung<br />
8 - Wirtschaftl. Unternehmen,<br />
Allg. Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Sondermögen<br />
9 - Allgemeine Finanzwirtschaft<br />
0,00 0,00 0,00<br />
4.358.041,00 1.918.846,65 ./. 2.439.194,35<br />
0,00 0,00 0,00<br />
1.568.950,00 1.342.983,33 ./. 225.966.67<br />
3.192.838,00 3.786.546,00 + 593.708,00<br />
Gesamt 9.812.244,00 7.542.857,28 ./. 2.269.386,72<br />
Ausgaben<br />
Einzelplan Haushaltsansatz Soll - Ausgaben Mehr/- Weniger<br />
in €<br />
in €<br />
in €<br />
0 - Allgemeine Verwaltung 702.200,00 696.254,80 ./. 5.945,20<br />
1 - Öffentliche Sicherheit<br />
<strong>und</strong> Ordnung<br />
37.600,00 2.576,36 ./. 35.023,64<br />
2 – Schulen 734.840,00 261.688,15 ./. 473.151,85<br />
3 - Wissenschaft, Forschung<br />
<strong>und</strong> Kulturpflege<br />
265.943,00 185.829,98 ./. 80.113,02<br />
4 - Soziale Sicherung 111.200,00 110.988,00 ./. 212,00<br />
5 - Ges<strong>und</strong>heit, Sport,<br />
Erholung<br />
18.110,00 17.749,45 ./. 360,55<br />
6 - Bau- <strong>und</strong> Wohnungswesen,<br />
Verkehr<br />
6.056.151,00 1.900.106,33 ./. 4.156.044,67<br />
7 - öffentl. Einrichtungen,<br />
Wirtschaftsförderung<br />
80.000,00 31.717,31 ./. 48.282,69<br />
8 - Wirtschaftl. Unternehmen,<br />
Allgemeines Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong><br />
Sondervermögen<br />
257.000,00 233.907,52 ./. 23.092,48<br />
9 - Allgemeine Finanzwirtschaft<br />
1.549.200,00 1.811.116,78 + 261.916,78<br />
Gesamt 9.812.244,00 5.251.934.68 ./. 4.560.309,32<br />
Mit R<strong>und</strong>schreiben vom 12.07.2005 wurden die im genehmigten Haushalt eingeplanten<br />
Ausgabemittel bis zu 80 % freigegeben werden. Diese Regelung galt befristet bis 30.09.2005.<br />
Am 17.10.2005 erging die Mitteilung, dass auf der Gr<strong>und</strong>lage des Erfüllungsstandes der<br />
Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben des Gesamthaushaltes per 30.09.2005 sowie der bis zum<br />
Jahresende zu erwartenden nicht unerheblichen Ausgaben insbesondere bei den sozialen<br />
Leistungen sowie bei den Bewirtschaftungskosten die bisherige Regelung bis zum 31.12.2005<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich beibehalten wird.<br />
Nachfolgend werden in ausgewählten Haushaltsstellen die Abweichungen zwischen Haushaltsansatz<br />
<strong>und</strong> Anordnungssoll betrachtet. Die eingegangenen Stellungnahmen der Fachämter<br />
sind aufgenommen.
Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 51<br />
AZ: 205006/Sei<br />
Außerdem sind den Einzelplänen wesentliche Feststellungen aus Prüfberichten <strong>und</strong> Prüfvermerken<br />
mit den Stellungnahmen der Fachämter beigefügt.<br />
Im Rahmen der Prüfung aufgeklärte Sachverhalte sind nicht mit vermerkt.<br />
Einzelplan 0 - Allgemeine Verwaltung<br />
Feststellungen aus Prüfberichten <strong>und</strong> Prüfvermerken<br />
Prüfbericht 06/06 vom 07.03.2006<br />
Prüfung im Personalamt: Reisekostenabrechnungen 2. Halbjahr 2005<br />
Durch stichprobenweise Kontrolle der Gruppierung 64500 in verschiedenen<br />
Unterabschnitten sollte die ordnungsgemäße Abrechung der Reisekosten geprüft<br />
werden.<br />
Festgestellt wurde, dass durch das Fachamt § 8 Thüringer Reisekostengesetz<br />
(ThürRKG) fehlerhaft ausgelegt worden war.<br />
Infolge dessen wurden die Tagessätze in unzulässiger Weise gekürzt. Durch das<br />
Personalamt wurde die falsche Auslegung bestätigt.<br />
Die finanziellen Auswirkungen waren jedoch im Einzelfall geringfügig.<br />
Durch den Oberbürgermeister wurde entschieden, dass eine Überprüfung <strong>und</strong><br />
Korrektur aller Abrechnungen zu aufwändig sei <strong>und</strong> deshalb nicht erfolgen soll.<br />
Im Ergebnis der Prüfung wurden durch das RPA nachfolgende Empfehlungen<br />
gegeben:<br />
- Mit dem Antrag sollte angegeben werden, wo die Dienstreise beginnt <strong>und</strong> endet.<br />
Sie sollte gr<strong>und</strong>sätzlich/ vorrangig an der Dienststelle beginnen bzw. enden.<br />
- Die Übernachtungskosten sind vor Reiseantritt so zu prüfen, dass sie gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
mit den Höchstbeträgen des Städtekatalogs konform gehen.<br />
Durch das Fachamt wurden die Empfehlungen zur Kenntnis genommen <strong>und</strong><br />
entsprechende Festlegungen getroffen.<br />
Einzelplan 1 – Öffentliche Sicherheit <strong>und</strong> Ordnung<br />
V e r w a l t u n g s h a u s h a l t<br />
♦ Hhst. 11300.11050 Straßenverkehrsbehörde, Entgelte aus Sondernutzung öffentlichen<br />
Verkehrsraumes<br />
Ansatz: 38.000,00 €<br />
Soll: 51.218,37 € Mehreinnahme: 13.218,37 €
Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 52<br />
AZ: 205006/Sei<br />
Die Mehreinnahmen ergaben sich aufgr<strong>und</strong> einer erhöhten Inanspruchnahme von öffentlichen<br />
Flächen für Materiallager <strong>und</strong> Baustelleneinrichtungen <strong>und</strong> durch den Abschluss der<br />
Bautätigkeit in der Fußgängerzone Karlstraße.<br />
Die Einnahmen aus der Sondernutzungserlaubnis des Fördervereins Sommergewinn e.V.<br />
wurden 2005 in dieser Haushaltsstelle gebucht.<br />
Ab 2006 erfolgte die Veranschlagung in der Hhst. 34100.16800 (Heimatpflege, Erstattung<br />
Aufwendungen Sommergewinn).<br />
Einzelplan 2 - Schulen<br />
Feststellungen aus Prüfberichten <strong>und</strong> Prüfvermerken<br />
Prüfvermerk 02/05 (14.6) vom 11.01.2005<br />
Auszahlungsanordnung vom 06.01.2005 Hhst. 21100.52006 über 295,80 €<br />
Der mit der Auszahlung vorgelegte Vergabevermerk wurde durch das Fachamt nicht<br />
vollständig ausgefüllt. Es fehlten wesentliche Angaben zu den beteiligten Firmen bzw.<br />
zu den Gründen, warum kein Angebot abgegeben wurde.<br />
Durch die eingereichte Stellungnahme konnten die Beanstandungen nicht ausgeräumt<br />
werden.<br />
Prüfvermerk 14/05 (14.6) vom 04.11.2005<br />
Auszahlungsanordnung vom 01.11.2005 Hhst. 24020.50000 über 5.794,20 €<br />
Es wurde beanstandet, dass nur 1 Angebot eingeholt wurde (§ 7 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A<br />
i.V.m. Pkt. 3.2.3 der DA 110/2002).<br />
Die Beanstandung konnte durch das Fachamt nicht ausgeräumt werden.<br />
Bei der Zahlung von 5.794,20 € handelt es sich um eine pauschale Mietzahlung. Die<br />
Zuord-nung in die Gruppierung 50000 (Bauunterhaltung) wurde beanstandet.<br />
Nach Auskunft des Fachamtes handelte es sich um eine einmalige Zahlung, die der<br />
Gebäudesicherung diente. Deshalb wurde die Zuordnung zur Gruppierung 50000 nicht<br />
geändert.<br />
Prüfvermerk 14.2/002/2005 – Visaprüfung AAO Soll-Nr.508644 vom 07.04.2005 / Hhst.<br />
22500.94004 – Betrag: 31.660,34 € / Vorhaben: Rauchschutztüren 6. Regelschule<br />
Zu beanstanden war ein Verstoß gegen den § 31 Abs. 2 ThürKO, da Zusatzleistungen erst<br />
nach Vorlage einer entsprechenden Rechnung <strong>und</strong> deren Anweisung schriftlich beauftragt<br />
wurden.<br />
Prüfvermerk 14.4 05 /2005 - Hhst. 21100.94004 Gr<strong>und</strong>schulen, Hochbaumaßnahme<br />
Jakobschule 1. Beleg 009 Betrag 14.616,00 € Honorar<br />
2. Beleg 008 Betrag 20.650,00 €
Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 53<br />
AZ: 205006/Sei<br />
Die entsprechenden Aufträge zu den Rechnungen wurden nicht gemäß Vergabeordnung Pkt.<br />
2.2 in Verbindung mit § 6 AGDA der Finanzverwaltung <strong>und</strong> dem Rechnungsprüfungsamt zur<br />
Mitzeichnung vorgelegt.<br />
Die vereinbarte Abrechnung von Pauschalhonoraren war zu beanstanden, da die Voraussetzungen<br />
des § 16 Abs. 2 HOAI (Gr<strong>und</strong>lagen der Honorarermittlung) nicht gegeben waren.<br />
Es handelte sich um Besondere Leistungen im Sinne der HOAI. Der Honorarermittlung hätte §<br />
5 Abs. 6 HOAI zugr<strong>und</strong>e gelegt werden müssen.<br />
Die in der Stellungnahme des Fachamtes vom 26.01.<strong>2007</strong> aufgeführte Anlehnung an den<br />
§ 6 HOAI (Abrechnung auf St<strong>und</strong>enbasis) ist anhand der Angebotsunterlagen des Ingenieurbüros<br />
nicht nachvollziehbar <strong>und</strong> räumt die Beanstandung nicht aus.<br />
Einzelplan 3 - Wissenschaft, Forschung <strong>und</strong> Kulturpflege<br />
V e r m ö g e n s h a u s h a l t<br />
• Hhst. 34000.36000 Sonstige Kunstpflege, B<strong>und</strong>eszuweisung<br />
Ansatz: 50.000,00 €<br />
Soll: 0,00 € Mindereinnahme: 50.000,00 €<br />
• Hhst. 34000.93500 Sonstige Kunstpflege, Ankauf von Kunst- <strong>und</strong> Kulturgut<br />
Ansatz: 50.000,00 €<br />
Soll: 0,00 € Minderausgabe: 50.000,00 €<br />
Aufgr<strong>und</strong> des Zuwendungsbescheides vom 26.08.2005 über die Bereitstellung von<br />
50.000,00 € für den Kauf der Engolfstein’schen Bestecksammlung wurde der entsprechende<br />
Betrag einnahme- <strong>und</strong> ausgabeseitig im Nachtragshaushalt veranschlagt.<br />
Unberücksichtigt blieb zu diesem Zeitpunkt, dass die gesamte Kaufsumme von<br />
500.000,00 € bereits 2004 gezahlt worden ist.<br />
In dieser Summe war der Förderanteil des B<strong>und</strong>es enthalten, der durch die Wartburg-<br />
Stiftung vorfinanziert wurde.<br />
Aus diesem Gr<strong>und</strong> erfolgte 2005 die Abwicklung des Zahlungseinganges <strong>und</strong> –ausganges<br />
über das Verwahrkonto 1004, was zu den aufgezeigten Minderbeträgen in der<br />
Haushaltsabwicklung führte.<br />
Feststellungen aus Prüfberichten <strong>und</strong> Prüfvermerken<br />
Prüfbericht 44/05 vom 15.12.2005<br />
Prüfung der Zuschüsse an einen Verein<br />
Prüfungsgegenstand waren die Verwendungsnachweise zu den in den Jahren 2000<br />
<strong>und</strong> 2001 gewährten Zuwendungen.<br />
Der Verwendungsnachweis für den Zuschuss 2000 wurde erst nach mehrmaliger<br />
Aufforderung im April 2004 vom Verein vorgelegt.<br />
Die späte Vorlage wurde durch das Rechnungsprüfungsamt beanstandet.<br />
Auf § 16 der AGDA (Interessenwiderstreit) sowie auf Pkt. 1.5.1. der DA 84/97 war<br />
hinzuweisen.<br />
Es wurde beanstandet, dass durch das Fachamt eine zeitnahe termin- <strong>und</strong><br />
ordnungsge-
Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 54<br />
AZ: 205006/Sei<br />
mäße Abgabe <strong>und</strong> Prüfung der Verwendungsnachweise nicht sichergestellt war.<br />
Weiterhin wurde darauf hingewiesen, dass durch das Fachamt künftig gemäß Pkt. 7.3<br />
der Förderrichtlinie zeitnahe Entscheidungen zu treffen sind.<br />
Durch die Stellungnahme des Fachamtes konnten die Beanstandungen nicht<br />
ausgeräumt werden.<br />
Prüfvermerk 12/05 (14.6) vom 29.08.2005<br />
Auszahlungsanordnungen vom 22.08.2005 Hhst. 32100.52004 über 410,00 € (Soll-Nr.<br />
521322) <strong>und</strong> über 90,00 € (Soll-Nr. 521324)<br />
Durch das RPA wurde festgestellt, dass beide Anschaffungen in unmittelbarem<br />
Sachzu-sammenhang stehen. Die getrennte Anweisung <strong>und</strong> die Zuordnung zum VWH<br />
wurde beanstandet.<br />
Weiterhin lag zum Prüfungszeitpunkt kein Vergabevermerk vor (Pkt. 3.7 der DA<br />
110/2002).<br />
Durch das Fachamt wurde der Vergabevermerk nachgereicht.<br />
Die Stellungnahme, bezüglich der Zuordnung zum VWH <strong>und</strong> die getrennte Anweisung<br />
der Rechnungen, klärt die Beanstandung nicht auf.<br />
Prüfbericht 04/06 vom 16.02.2006<br />
Prüfung der Verwendungsnachweise für Zuwendungen 1998 bis 2001<br />
Prüfung der Verwendung ausgereichter Zuschüsse durch das Kulturamt 1998, 2000,<br />
2002 bis 2005<br />
Geprüft wurden die vorliegenden Verwendungsnachweise <strong>und</strong> Unterlagen des<br />
Fachamtes.<br />
Die Prüfung führte zu folgenden Beanstandungen:<br />
- In den eingesehenen Unterlagen war nur ein aktueller Freistellungsbescheid des<br />
Finanzamtes für einen Zuwendungsempfänger <strong>und</strong> nur eine aktuelle<br />
Vereinssatzung enthalten.<br />
Durch das Fachamt wurden am 03.02.2006 alle Vereine angeschrieben <strong>und</strong> die<br />
gültigen<br />
Satzungen, aktuellen Auszüge aus dem Vereinsregister <strong>und</strong> die Bescheinigungen<br />
über
Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 55<br />
AZ: 205006/Sei<br />
die Gemeinnützigkeit abgefordert.<br />
- Bis zum 16.02.2006 wurden keine Berichtsvorlagen für die jeweiligen<br />
Haushaltsjahre<br />
vorgelegt.<br />
Nachfolgende Hinweise wurden durch das Fachamt zur Kenntnis genommen <strong>und</strong><br />
werden künftig beachtet:<br />
- Die Ordnungsmäßigkeit bezüglich des Antrags- <strong>und</strong> Bewilligungsverfahrens sowie<br />
der Nachweisführung ist zu verbessern.<br />
- Die Richtlinie zur allgemeinen Kunst- <strong>und</strong> Kulturförderung in der Wartburgstadt<br />
<strong>Eisenach</strong> ist umgehend zu überarbeiten. Im Sinne der Gleichbehandlung der<br />
möglichen Zuwendungsempfänger im Kulturbereich wird empfohlen, den Pkt. 3.3<br />
der Richtlinie hinsichtlich des Nachweises der Gemeinnützigkeit zu verändern <strong>und</strong><br />
den Schwerpunkt auf die eingereichten Projekte/Maßnahmen zu legen.<br />
Prüfbericht 10/06 vom 14.06.2006<br />
Nachprüfung Haushaltsjahr 2005: Vergaben Hhst. 30020.57000 (Jubiläen, Stadtkulur -<br />
weitere Verwaltungs- u. Betriebsausgaben) <strong>und</strong> ausgewählte Vergaben in den<br />
Haushalts-jahren 2003 bis 2005<br />
Die Prüfung umfasste 22 Vergaben in den genannten Haushaltsjahren.<br />
Es wurde festgestellt, dass zu Beginn der Prüfung die Vergabevermerke nach § 30<br />
VOL nicht vollständig vorlagen.<br />
Die fehlenden Vermerke wurden während der Prüfung nachgereicht. Durch das RPA<br />
wurden Hinweise gegeben, die künftig zu beachten sind.<br />
Bei zwei Freihändigen Vergaben wurde nur ein Angebot eingeholt (§ 7 Nr. 2 Abs. 3<br />
VOL/A i.V.m. Pkt. 3.2.3. der DA 110/2002).<br />
Durch das Fachamt wurde begründet, warum die Vergabe an die ausgewählte Firma<br />
erfolgte. Die Beanstandung bleibt bestehen.<br />
Weiterhin wurde beanstandet, dass eine Ausschreibung <strong>und</strong> drei Freihändige Vergaben<br />
durch Dritte realisiert wurden.<br />
Im Fachamt erfolgte eine entsprechende Information an die Mitarbeiter, dass die<br />
Erteilung von Aufträgen durch Dritte nicht möglich ist.<br />
Folgende Hinweise wurden gegeben:<br />
- Die Möglichkeit des Erwerbs eines Gestaltungshandbuches für die Umsetzung<br />
eines einheitlichen Erscheinungsbildes sollte geprüft werden.<br />
Durch das Fachamt wurde mitgeteilt, dass bei der Realisierung eines<br />
Gestaltungshand-buches alle Bereiche der Stadtverwaltung einfließen sollten bzw.<br />
darüber hinaus geprüft werden muss, ob die Tourismus <strong>Eisenach</strong> GmbH <strong>und</strong> auch<br />
andere Einrichtungen der Stadt eingeb<strong>und</strong>en werden können.<br />
- Die Gestaltung <strong>und</strong> die Druckformenherstellung des <strong>Eisenach</strong>er Kulturkalenders<br />
wird seit 1996 von derselben Firma ausgeführt. Dies beruhte auf einer<br />
Gr<strong>und</strong>verabredung mit der Verwaltungsspitze aus dem Jahr 1996.
Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 56<br />
AZ: 205006/Sei<br />
Das RPA empfiehlt dem Fachamt, diese Beauftragung dem Stadtrat vorzulegen <strong>und</strong><br />
von diesem bestätigen zu lassen.<br />
Das Fachamt teilte mit, dass eine Beschlussfassung in Bezug auf die Gestaltung<br />
<strong>und</strong> Druckformenerstellung für die Folgejahre geprüft wird.<br />
Die Ausgabe des <strong>Eisenach</strong>er Kulturkalenders wurde ab September 2006 eingestellt.<br />
Einzelplan 4 - Soziale Sicherung<br />
V e r w a l t u n g s h a u s h a l t<br />
♦ Hhst. 45560.16200 Jugendhilfe – Vollzeitpflege, Leistungen von anderen Sozialleistungsträgern<br />
( Pflegegelderstattung)<br />
Ansatz: 21.200,00 €<br />
Soll: 35.514,69 € Mehreinnahme: 14.314,69 €<br />
Durch die Erlaubnis die Einwohnermeldedatei einzusehen, wurden alle kostenerstattungspflichtigen<br />
Einzelfälle der wirtschaftlichen Jugendhilfe geprüft. Dabei wurde in<br />
einem Fall festgestellt, dass eine Kindesmutter bereits seit 2002 nicht mehr in <strong>Eisenach</strong><br />
lebt, so dass die zu Unrecht vom Landratsamt Wartburgkreis geforderte Kostenerstattung<br />
über 14.093,06 € zurückgefordert werden konnte.<br />
In einem weiteren Fall erbrachte eine gewährte Rentennachzahlung an die Leistungsbehörde<br />
(Landratsamt Muldentalkreis) eine Rückforderung von insgesamt 3.210,56 €.<br />
Diese Einnahmen sind nicht planbar.<br />
♦ Hhst. 45570.16200 Jugendhilfe – Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform – Erstattung<br />
von anderen Sozialleistungsträgern (Heimkosten)<br />
Ansatz: 115.000,00 €<br />
Soll: 148.001,62 € Mehreinnahme: 33.001,62 €<br />
Die Gr<strong>und</strong>lage für den Haushaltsansatz bilden die Rechnungsergebnisse vergangener<br />
Jahre. Durch einen Wechsel in der örtlichen Zuständigkeit ergab sich eine Kostenerstattungsforderung<br />
für 2 Kinder in Höhe von 15.690,03 €. Bei einem weiteren Fall konnte<br />
das kostenerstattungspflichtige Jugendamt ermittelt werden. Dieser Einzelfall brachte eine<br />
Gesamteinnahme von über 28.000,00 €.<br />
♦ Hhst. 46081.53000 Kindertreff „<strong>Eisenach</strong>-Nord“, Mieten <strong>und</strong> Pachten i. V. m.<br />
Hhst. 46081.11170 Betreuungskosten<br />
Ansatz: 11.900,00 €<br />
Soll: 0,00 € Minderausgabe/ -einnahme:<br />
11.900,00 €<br />
Seit der Eröffnung des Kindertreffs in <strong>Eisenach</strong>-Nord können, aufgr<strong>und</strong> der Vereinbarung<br />
mit der Städtischen Wohnungsgesellschaft mbH <strong>Eisenach</strong>, die Räumlichkeiten genutzt<br />
werden. Dem gegenüber stehen die Einnahmen für die Betreuung der Kinder.<br />
Finanzielle Mittel fließen hierbei nicht. Die Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben werden nur<br />
buchungsmäßig nachgewiesen. Im Haushaltsjahr 2005 wurde durch das Fachamt<br />
versäumt, die entsprechenden Buchungen vorzunehmen.
Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 57<br />
AZ: 205006/Sei<br />
♦ Hhst. 48100.24300 Vollzug des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG), Leistungen von<br />
Unterhaltsverpflichteten (übergeleitete Unterhaltsansprüche)<br />
Ansatz: 150.000,00 €<br />
Soll: 184.878,75 € Mehreinnahme: 34.878,75 €<br />
Durch den Einsatz eines weiteren Sachbearbeiters <strong>und</strong> die zunehmende Rechtssicher-heit<br />
der Bearbeiter konnte die Zahl der zu bearbeitenden Einzelfälle erhöht werden.<br />
♦ Hhst. 41208.25110 Eingliederungshilfe, Kostenbeiträge/Aufwendungsersatz in<br />
Einrichtungen (häusliche Ersparnis)<br />
Ansatz: 63.000,00 €<br />
Soll: 21.765,57 € Mindereinnahme: 41.234,43 €<br />
Die Zahlung der häuslichen Ersparnis erfolgte in den meisten Fällen (Heimbewohner) durch die<br />
Verrechnung mit dem Taschengeld.<br />
Durch die Anwendung des PROSOZ-S Programmes ist damit die Umsetzung des<br />
Bruttoprinzips nicht gegeben.<br />
Feststellungen aus Prüfberichten <strong>und</strong> Prüfvermerken<br />
Prüfbericht 09/05 vom 24.05.2005<br />
Prüfung der Eingliederungshilfe – UA 41270, Erstattung des Landes<br />
Die Prüfung erstreckte sich auf den Verwendungsnachweis 2004 gegenüber dem<br />
Landesamt für Soziales <strong>und</strong> Familie. Die Ordnungsmäßigkeit des<br />
Verwendungsnachweises <strong>und</strong> die zweckentsprechende Verwendung der Mittel konnten<br />
bestätigt werden.<br />
Die späte Verrechnung des gezahlten Vorschusses für den Monat Dezember 2004 im<br />
April 2005 wurde beanstandet.<br />
Durch das Rechnungsprüfungsamt wurden dem Fachamt folgende Hinweise gegeben:<br />
- Durch das Fachamt ist verstärkt Einfluss zu nehmen, dass die Betreuung der<br />
Klienten im<br />
Rahmen der bewilligten Betreuungseinheiten von möglichst einem Betreuer<br />
geleistet<br />
wird.<br />
- Bei Abweichungen zwischen der Rechnungslegung <strong>und</strong> der<br />
Betreuungsdokumentation ist die Anerkennung der Rechnung zu begründen.<br />
Vorschusszahlungen sind künftig zeitnah zu verrechnen.<br />
Das Fachamt stimmt den Empfehlungen zu.
Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 58<br />
AZ: 205006/Sei<br />
Prüfbericht 07/06 vom 16.06.2006<br />
Jugendhilfe – UA 45410 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen<br />
(1. Halbjahr 2005)<br />
Für die Inanspruchnahme von Angeboten zur Förderung von Kindern in<br />
Tageseinrichtungen können Teilnahme- oder Kostenbeiträge festgesetzt werden. Bei<br />
unzumutbarer Belastung der Eltern soll der Beitrag auf Antrag vollständig oder teilweise<br />
erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.<br />
Die Prüfung erstreckte sich darauf, ob die Kostenübernahme ordnungsgemäß erfolgt<br />
ist.<br />
Sie führte zu nachfolgenden Beanstandungen:<br />
- Die Gebührensatzungen der Freien Träger lagen nicht vollständig vor.<br />
Durch das Fachamt wurden die Unterlagen umgehend angefordert.<br />
- Die Arbeitsgr<strong>und</strong>lagen sowie Arbeitsunterlagen sind nicht ausreichend. Es kommt<br />
ein<br />
EDV-Programm zu Einsatz, welches nicht mehr gepflegt wird.<br />
Auf Gr<strong>und</strong> anstehender Gesetzesänderungen im Jahr 2005 wurde von einer<br />
Aktualisie-<br />
rung abgesehen.<br />
Das Fachamt teilt in der Stellungnahme mit, dass derzeit Gespräche mit der Abt.<br />
10.2<br />
(Organisation/EDV) stattfinden.<br />
- Die Einkommensberechnung wurde im Prüfungszeitraum nicht entsprechend § 82<br />
SGB<br />
XII i.V.m. Nr. 82.06 der Sozialhilferichtlinien vorgenommen.<br />
Finanzielle Auswirkungen wurden festgestellt.<br />
Es wurde empfohlen, zu prüfen, ob die Eigenschadensversicherung der Stadt in<br />
Anspruch genommen werden kann.<br />
Das Fachamt informierte am 21.09.2006 darüber, dass ein Jahr komplett überprüft<br />
wurde. Die Summe beträgt zu diesem Zeitpunkt r<strong>und</strong> 34.000 €. Nach Abschluss der<br />
amtsinternen Prüfung wird der Schaden angemeldet.
Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 59<br />
AZ: 205006/Sei<br />
Das Fachamt bestätigte, dass die Mitarbeiter jederzeit bereit sind, an entsprechenden<br />
Schulungen teilzunehmen. Jedoch lagen dem Amt keine Angebote zum § 90 SGB VIII<br />
vor.<br />
Einzelplan 5 - Ges<strong>und</strong>heit, Sport, Erholung<br />
V e r w a l t u n g s h a u s h a l t<br />
♦ Hhst. 56060.16520 Sportplatzanlagen, Erstattung Sportbad EA GmbH (Personalkosten)<br />
Ansatz: 100.000,00 €<br />
Soll: 57.994,25 € Mindereinnahme: 42.005,75 €<br />
Durch das Fachamt wurden die Personalkosten mit Forderungen gegenüber der Kämmerei<br />
verrechnet.<br />
Es wird beanstandet, dass das Bruttoprinzip nicht beachtet wurde. B<br />
Feststellungen aus Prüfberichten <strong>und</strong> Prüfvermerken<br />
Prüfbericht 26/05 vom 02.11.2005<br />
Belegmäßige Nachprüfung 2004/2005 – Verpachtung von Reklameflächen<br />
Prüfungsgr<strong>und</strong>lagen waren der Vertrag vom Dezember 1990 sowie die Belegablage<br />
<strong>und</strong> die Pachtabrechnungen für 2003 <strong>und</strong> 2004.<br />
Eine Prüfung der Richtigkeit der angegebenen Umsatzzahlen als Gr<strong>und</strong>lage für die<br />
Einnahmenfestsetzung war durch das Rechnungsprüfungsamt nicht möglich.<br />
Es lagen keine entsprechenden Unterlagen vor.<br />
Es wurde beanstandet, dass die sachliche <strong>und</strong> rechnerische Richtigkeit durch das<br />
Fachamt bestätigt wurde, obwohl eine Prüfung nicht durchgeführt wurde.<br />
Durch das Fachamt wurde in der Folge mitgeteilt, dass die abgeforderten Unterlagen<br />
nun vollständig vorliegen. Die Prüfung der Unterlagen durch das Fachamt ergab, dass<br />
keine Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden.<br />
Das Rechnungsprüfungsamt behält sich eine Nachprüfung vor.<br />
Einzelplan 6 - Bau- <strong>und</strong> Wohnungswesen, Verkehr<br />
V e r m ö g e n s h a u s h a l t<br />
♦ Hhst. 66000.34785 B<strong>und</strong>esstraßen / EA-Mitte Einnahme aus der Abwicklung von<br />
Baumaßnahmen<br />
Ansatz: 80.280,00 €
Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 60<br />
AZ: 205006/Sei<br />
Soll: 14.718,02 € Mindereinnahme: 65.561,98 €<br />
Bei der geplanten Einnahme handelt es sich um den Anteil eines Anliegers.<br />
Gr<strong>und</strong>lagen für die Einstellung der Einnahme waren die Verwaltungsvereinbarung zwischen<br />
dem Autobahnamt <strong>und</strong> der Stadtverwaltung zum Ausbau der Anschlussstelle, ein<br />
Erschließungsvertrag mit einem Anlieger <strong>und</strong> die vereinbarte Kostenteilung zwischen dem<br />
Thüringer Landesamt für Straßenbau, der Stadt <strong>und</strong> dem Anlieger.<br />
Die ausgewiesene Mindereinnahme ist darauf zurückzuführen, dass das Landesamt für<br />
Straßenbau im Jahr 2005 nur eine 1. Abschlagsrechnung übergab , aus der sich der ins Soll<br />
gestellte Anteil des Anliegers ergibt.<br />
Feststellungen aus Prüfberichten <strong>und</strong> Prüfvermerken<br />
Prüfbericht 45/2005 vom 08.12.2005<br />
Maßnahmeprüfung Stützwand im Zuge der Fritz-Koch-Straße (oberhalb des Prinzenteiches)<br />
1. BA, nach Abschluss der Maßnahme<br />
Zu beanstanden war die Beantragung <strong>und</strong> Bildung der HAR in Vorjahren, da keine vertragliche<br />
Bindung der Mittel gegeben war.<br />
Prüfbericht 46/2005 vom 30.12.2005<br />
- Beendigung des Geschäftsbesorgungs- <strong>und</strong> Erschließungsvertrages zum Wohngebiet<br />
Karlskuppe <strong>und</strong> dessen Abwicklung<br />
- Prüfung der ordnungsgemäß dokumentierten Übernahme der Unterlagen im Zuge der<br />
Beendigung des Vertrages durch die Stadt<br />
Die ordnungsgemäße <strong>und</strong> dokumentierte Übernahme sowie die damit verb<strong>und</strong>ene Prüfung der<br />
Unterlagen des Erschließungsträgers konnte nicht bestätigt werden.<br />
Vielmehr wurde festgestellt <strong>und</strong> beanstandet, dass<br />
- eine Kontrolle der Einhaltung der städtischen Vorgaben bei Gr<strong>und</strong>stücksverkäufen nicht<br />
nachvollziehbar <strong>und</strong> die Einhaltung der Vorgaben nicht im vollen Umfang gewährleistet war,<br />
- die zu verrechnenden gegenseitigen Ansprüche der Vertragspartner (Stadt <strong>und</strong><br />
Erschließungsträger ) nicht belegt sind<br />
- die Haushaltsklarheit während der Vertragsdauer <strong>und</strong> bei der Abwicklung des Vertrages<br />
nicht gewahrt wurde<br />
- Auszahlungsanordnungen keine begründenden Unterlagen beigefügt wurden<br />
- Verzugszinsen <strong>und</strong> Mahngebühren in Kauf genommen wurden<br />
- die Vergabeordnung nicht beachtet wurde<br />
- die Aktenführung im Zusammenhang mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses<br />
nicht geordnet wurde <strong>und</strong> somit nicht ersichtlich ist, welche Originalunterlagen<br />
wem übergeben wurden <strong>und</strong> wer seitens der Stadt mit der Verfolgung der sich ergebenden<br />
Aufgabenkreise beauftragt worden ist.<br />
Die Beanstandungen <strong>und</strong> Feststellungen konnten größtenteils nicht ausgeräumt bzw. aufgeklärt<br />
werden.<br />
Eine Klärung einzelner Fragen wird noch als notwendig erachtet <strong>und</strong> im Dezernat weiter<br />
verfolgt.<br />
Prüfbericht 27/2006 vom 30.06.2006<br />
Nachprüfung Maßnahme Marktgasse<br />
Im Ergebnis der Prüfung war zu beanstanden, dass<br />
- keine Kostenfortschreibung auf Gr<strong>und</strong>lage der DIN 276 für den Teil Freianlagen vorliegt
Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 61<br />
AZ: 205006/Sei<br />
- von 23 geprüften Rechnungen 12 nicht bestätigt werden konnten, da die rechnerische<br />
Richtigkeit (5 Fälle) nicht gegeben war bzw. vorliegende Zahlungsgr<strong>und</strong>lagen Mängel<br />
aufwiesen.<br />
- in einem Fall ein gewährtes Skonto von 20,90 € nicht geltend gemacht wurde<br />
- formelle Vorgaben für Vergabeverfahren, wie das Anlegen einer Vergabeakte, Fertigen von<br />
Vergabevermerken für alle Leistungen, die Trennung der personellen Verantwortlichkeiten<br />
von Vergabeverfahren <strong>und</strong> Maßnahmenbetreuung unbeachtet blieben<br />
- Planungs- <strong>und</strong> Betreuungsleistungen für Freianlagen <strong>und</strong> Verkehrswegebau als Vertragserweitung<br />
zu den Verträgen Karl- <strong>und</strong> Querstraße vergeben wurden, obwohl es sich<br />
um eine eigenständige Maßnahme handelt<br />
- 3 Rechnungen zur Anweisung gelangten, obwohl keine entsprechende Auftragsdokumentation<br />
vorliegt (Verstoß gegen § 31 Abs. 2 ThürKO - Gr<strong>und</strong>satz Schriftform)<br />
- die 2-Monatsfrist zur zweckentsprechenden Verwendung von Fördermitteln nicht durchgängig<br />
eingehalten wurde<br />
- Materiallieferungen nicht direkt für die Maßnahme eingesetzt <strong>und</strong> Ersatzleistungen aufgr<strong>und</strong><br />
Vandalismus über die Maßnahme abgerechnet wurden.<br />
Die aufgeführten Beanstandungen konnten durch die Stellungnahme des Fachamtes<br />
nicht ausgeräumt werden bzw. wurden bestätigt<br />
Prüfbericht 37/2006 vom 12.09.2006<br />
Maßnahmeprüfung Wartburgauffahrt<br />
Die Prüfung führte zu folgenden Feststellungen <strong>und</strong> Beanstandungen:<br />
- Für das Jahr 2004 waren keine Mittel für die vorbereitende Planung veranschlagt,<br />
obwohl der desolate Zustand der Wartburgauffahrt über Jahre bekannt war.<br />
Deshalb wurde die Finanzierung über außer- <strong>und</strong> überplanmäßige Ausgaben gesichert,<br />
obwohl in 2 Fällen die Deckung nicht gewährleistet war.<br />
Die Voraussetzungen des § 58 Abs. 1 ThürKO, Unabweisbarkeit <strong>und</strong> Gewährleistung<br />
der Deckung, waren somit nicht gegeben.<br />
- Die Abstimmung zwischen den Fachämtern bezüglich des Eigenanteiles wies Defizite auf.<br />
- Ein erhöhter Materialpreis wurde akzeptiert, obwohl billigeres Material eingebaut<br />
wurde. Der Empfehlung, die sich daraus ergebende Mehrausgabe von 602,11 € zurückzufordern<br />
kam das Fachamt mit der Begründung, die Firma habe unentgeltlich Wildschäden<br />
im Bankettbereich beseitigt, nicht nach.<br />
Eine Verflechtung der Leistungen ist nicht gerechtfertigt.<br />
- Die Beauftragung von Vermessungsleistungen erfolgte ohne Mitzeichnung der<br />
Finanzverwaltung <strong>und</strong> des Rechnungsprüfungsamtes.<br />
- Beauftragte Alternativpositionen waren nicht dokumentiert.<br />
Die Beanstandungen hinsichtlich der nicht gewährleisteten Deckung der außer- bzw.<br />
überplanmäßigen Ausgaben konnten die Ämter mit ihren Stellungnahmen, in denen die<br />
Verfahrensweise aufgr<strong>und</strong> der Bedeutung der Maßnahme <strong>und</strong> der in Aussicht gestellten<br />
Förderung dargestellt wurden, nicht ausräumen.<br />
Der Antrag zur Bereitstellung der außerplanmäßigen Ausgabe bzw. die entsprechende<br />
Beschlussvorlage zur überplanmäßigen Ausgabe waren auf Anweisung zu erstellen, obwohl<br />
noch keine Deckungsmöglichkeiten nachgewiesen werden konnten. Die Änderung der<br />
Beschlussvorlage <strong>und</strong> damit der ausgewiesene fehlerhaft ermittelte Eigenanteil war nicht mit<br />
dem Fachamt abgestimmt.<br />
Die weiteren Beanstandungen wurden anerkannt <strong>und</strong> zugesagt diese bei zukünftigen<br />
Maßnahmen<br />
zu berücksichtigen.<br />
Prüfvermerk 01/05-14.4 vom 07.10.2005<br />
AAO Honorar Architekturbüro / Beleg Nr. 0044 / Betrag: 3.990,00 €
Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 62<br />
AZ: 205006/Sei<br />
Mit der Anweisung erfolgte die Bezahlung der Leistungen für den ersten Bauabschnitt<br />
„Sanierung Stadtschloss“, Leistungsphase 9, aus Haushaltsmitteln der Vorjahre. Beanstandet<br />
wurde, dass bis zur Vorlage des Verwendungsnachweises für den 1. Bauabschnitt im Jahr<br />
2004 keine Honorarschlussrechnung abgefordert bzw. vorgelegt wurde, so dass die<br />
notwendigen Mittel nicht im Verwahrkonto zur Verfügung standen.<br />
Das Fachamt führte diesbezüglich aus, dass aufgr<strong>und</strong> des Ausscheidens des vorab zuständigen<br />
Mitarbeiters keine genauen Aussagen zum Sachverhalt getroffen werden können.<br />
Urspünglich war vorgesehen, die Leistungsphase 9 nach Abschluss der Gesamtmaßnahme<br />
abzurechnen, was sich aufgr<strong>und</strong> der langen Bauzeit jedoch als nicht praktikabel erwies.<br />
Prüfvermerk 08/05-14.4 vom 15.06.2005<br />
Verwendungsnachweis <strong>Eisenach</strong> Nord – Kuhgehänge Planung Nordplatz<br />
Bewilligung 6161 6502/96<br />
Zu beanstanden war, dass Ausgaben geleistet wurden, bevor die entsprechenden Einnahmen<br />
kassenwirksam wurden.<br />
Durch das Fachamt wurde ausgeführt, dass die Mittelbewirtschaftung in der Verantwortung des<br />
Maßnahmebetreuers lag.<br />
In der Folge wurde das Fachamt aufgefordert, festgestellte Mängel bei der Bearbeitung durch<br />
den Maßnahmebetreuer bei der Honorarfestsetzung zu berücksichtigen.<br />
Dazu führte das Fachamt aus, dass der Mangel in der Mittelbewirtschaftung dem<br />
Maßnahmebetreuer nicht zweifelsfrei anzulasten sei, da auch beim Zuwendungsgeber eine<br />
zeitnahe Bearbeitung der Zuweisungen nicht gegeben war.<br />
Weiterhin wurde dargelegt, dass der Maßnahmebetreuer nicht alle von ihm erbrachten<br />
Leistungen in Rechnung gestellt habe <strong>und</strong> deshalb von einer Honorarkürzung Abstand<br />
genommen wurde.<br />
Das RPA beanstandet ein solches nicht beziffertes gegenseitiges Aufrechnen von Leistungen,<br />
da es dem Bruttoprinzip widerspricht.<br />
Prüfvermerk 10/05 -14.4 vom 18.11.2005<br />
VNW Private Sanierungsmaßnahmen Sanierungsträgertätigkeit 2004, Bewilligung 6161<br />
5078/03<br />
Mit der Zahlung eines Teilbetrages des Sanierungsträgerhonorars für 2004 aus dem HAR 2003<br />
wurde der Gr<strong>und</strong>satz der Jährigkeit nicht beachtet.<br />
Prüfvermerk 11/05 -14.4 vom 28.11.2005<br />
Hhst. 61500.94008 Sanierung Schloss / Honorarrechnung / Betrag 6.208,70 € /, Beleg 0056<br />
<strong>und</strong><br />
Prüfvermerk 13/05 -14.4 vom 09.12.2005<br />
Hhst. 61500.94008 Sanierung Schloss / Honorarrechnung Ingenieur Betrag 37.848,46 € Beleg<br />
0057<br />
Die lange Bearbeitungsdauer für die Prüfung der Rechnungen durch das Fachamt (April –<br />
November bzw. <strong>August</strong> – Dezember 2005) wurde beanstandet.<br />
Zur erst genannten Leistung wurde eine Empfehlung zur Aktualisierung des Vertrages gegeben,<br />
um eine zeitnahe <strong>und</strong> abschnittsweise Abrechnung zu erreichen.<br />
Dieser Empfehlung wurde 2006 entsprochen.
Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 63<br />
AZ: 205006/Sei<br />
Prüfvermerk 14.2/003/2005 vom 29.04.2005 Visaprüfung;<br />
Soll Nr. 502230 vom 01.02.2004 / Hhst. 61500.96012 / Gestaltung Karl- <strong>und</strong> Querstraße /<br />
Betrag: 10.956,05 € - Umverlegung Gasleitung<br />
in Verbindung mit<br />
Prüfvermerk 14.2/018/2004 vom 04.10.2004 Visaprüfung;<br />
Soll Nr. 521896 vom 30.07.2004 / Gestaltung Karl-<strong>und</strong> Querstraße Kostenteilung<br />
Umverlegung von Leitungen der Gasversorgung zwischen Stadt <strong>und</strong> Stadtwerken /<br />
Betrag: 30.802,15 €<br />
Die genannten Auszahlungsanordnungen wurden nicht abgezeichnet, da der Konzessionsvertrag<br />
mit der EVB GmbH bei der Abrechnung teilweise unberücksichtigt blieb <strong>und</strong> es keine schriftliche<br />
Vereinbarung zwischen Stadt <strong>und</strong> Stadtwerken zur Kostenteilung gab.<br />
Trotz der Beanstandungen wurde die Anweisung vorgenommen.<br />
Hinsichtlich der Kostenteilung berief sich das Fachamt auf einen Vermerk vom 30.01.2002,<br />
der jedoch eine diesbezügliche Vereinbarung nicht ersetzt.<br />
Seitens des Fachamtes konnte die Konzessionsproblematik nicht geklärt werden.<br />
In der Folge erging die Entscheidung, die Anweisung vorzunehmen.<br />
Prüfvermerk 14.2/009/2005 vom 31.08.2005<br />
Nachprüfung der Auszahlungsanordnungen der Hhst. 61500.96014 für das Haushaltsjahr 2004 im<br />
Rahmen der Prüfung des Verwendungsnachweises - „Karlsplatz“ Workshop zur Gestaltung –<br />
Die Nachprüfung der Auszahlungsordnungen führte zu folgenden Beanstandungen:<br />
- Die rechnerische Richtigkeit der Rechnungen wurde nicht ordnungsgemäß festgestellt <strong>und</strong><br />
dokumentiert, woraus 2 fehlerhafte Anweisungsbeträge resultieren.<br />
- Die Bestätigung der sachlichen <strong>und</strong> rechnerischen Richtigkeit auf den Auszahlungsanordnungen<br />
erfolgte durch Mitarbeiter, die nicht die entsprechende Befugnis besaßen.<br />
- Es wurden Leistungen abgerechnet <strong>und</strong> akzeptiert, die nicht durch den Auftrag gedeckt<br />
waren (Verstoß gegen § 31 Abs. 2 ThürKO).<br />
Die Stellungnahmen der Fachämter liegen vor. Sie räumen die Beanstandungen nicht aus.<br />
Prüfvermerk 14.2/010/2005 vom 17.10.2005<br />
Ingenieurvertrag zur Maßnahme „Gewässer II. Ordnung Roter Bach – Hochwasserschutz“<br />
Die mangelhafte Ermittlung des vertraglich vereinbarten vorläufigen Gesamthonorars, die Bildung des<br />
HAR aus 2004 <strong>und</strong> Vorjahren ohne entsprechende vertragliche Gr<strong>und</strong>lagen sowie die Abrechnung der<br />
Leistungen aus dem erst im Jahr 2005 geschlossenen Vertrag über den HAR waren zu beanstanden.<br />
In der Stellungnahme des Fachamtes werden die Beanstandungen als unbegründet abgewiesen.<br />
Diese Auffassung kann nicht geteilt werden.<br />
Prüfvermerk 14.2/ 011/2005 vom 21.10.2005<br />
Verwahrkonto 1062 Karl- <strong>und</strong> Querstraße (Privatmaßnahmen) Visaprüfung – AAO (Abgang) Soll- Nr.<br />
004384 / 001 – Betrag: 1.913,36 €<br />
in Verbindung mit<br />
Prüfvermerk 14.2/005/2005 vom 09.05.2005, Belegprüfung VW 1062.4 VW<br />
Im Ergebnis der Prüfung wurde die mangelhafte Überwachung der zu verwaltenden finanziellen Mittel, die<br />
fehlerhafte Buchungen zur Folge hatte, beanstandet.<br />
Der Sachverhalt wurde durch das Fachamt bestätigt.<br />
Das Verwahrkonto wurde mit Zahlung von 3.032,83 € aufgelöst, ein noch zu zahlender Restbetrag von<br />
867,54 € aus der Haushaltsstelle 61500.96012 angewiesen.<br />
Dieser Betrag resultiert aus einer Überzahlung an eine Baufirma in Höhe von 802,69 € <strong>und</strong> einer<br />
überhöhten Rückzahlung für eine Privatmaßnahme in Höhe von 64,85 € im Jahr 2003.
Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 64<br />
AZ: 205006/Sei<br />
Bezüglich der Überzahlung der zwischenzeitlich insolventen Baufirma wurde eine entsprech-ende<br />
Anforderung an den Insolvenzverwalter gestellt.<br />
Auf die Rückforderung der 64,85 € wurde seitens des Fachamtes verzichtet.<br />
Derzeit beläuft sich der Verlust aufgr<strong>und</strong> der unsachgemäßen Überwachung des Verwahrkontos<br />
auf 867,54 €.<br />
Prüfvermerk 14.2/006/2005 vom 25.06.2005<br />
Visaprüfung Hhst. 63000.96029 Trenkelhofer Straße<br />
AAO Soll-Nr. 512607 – Betrag: 329,90 €, AAO Soll-Nr. 512614 – Betrag: 4.195,02 €<br />
Die Skontofrist wurde um 18 Tage überschritten, so dass ein Skontobetrag von insgesamt 90,50 € nicht<br />
geltend gemacht werden konnte.<br />
Dieser Sachverhalt war zu beanstanden.<br />
Prüfvermek 14.2/001/2006 vom 10.01.2006<br />
Buchung des Betrages 1.653,00 € in der Hhst.63390.65500 (Stützmauerprüfung)<br />
in Verbindung mit<br />
Prüfvermerk 14.2/007/2005 Visaprüfung – AAO Soll-Nr. 511930– Hhst.61500.96012 über<br />
1.653,00 € / Auswechslung Glasscheibe Treppe Rathauskeller<br />
Die Auswechslung der Glasscheibe wurde ursprünglich dem Vermögenshaushalt zugeordnet<br />
<strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong> der Beanstandung des Sachverhaltes im Dezember 2005 in die Haushalts-stelle<br />
63390.65500 – „Stützmauerprüfung“ – umgebucht.<br />
Diese Umbuchung war ebenfalls zu beanstanden, da es sich um eine Unterhaltungsleistung<br />
handelte. Eine Zuordnung in die Gruppierung 51 „Unterhaltung des sonstigen<br />
unbeweglichen Vermögens“ wäre sachgerecht gewesen.<br />
Prüfvermerk 14.2/014/2005 vom 21.11.2005<br />
Visaprüfung Trenkelhofer Straße / Hhst. 63000/000.96029<br />
Soll-Nr. 529689 / Betrag: 2.011,47 € / Rechnung IB / Absteckung der Hauptachsen sowie Umprojektierung<br />
Entwässerung<br />
Die Leistungen wurden erbracht, abgerechnet <strong>und</strong> angewiesen, obwohl kein schriftlicher Auftrag vorlag.<br />
Der Verstoß gegen den § 31 Abs. 2 ThürKO ist zu beanstanden.<br />
Prüfvermerk 14.2/02/2006 vom 11.01.2006<br />
Hhst. 69040.96000 Regenrückhaltebecken Stregda, Abrechnung Besonderer Leistungen durch das<br />
Ingenieurbüro, Nachtrag 14.900,55 €<br />
Im Rahmen der Visaprüfung wurden der späte Abschluss der Nachtragsvereinbarung (7-8 Monate nach<br />
Erbringen der Leistungen) <strong>und</strong> die Bezahlung von 216,00 € (netto) ohne Vorliegen einer schriftlichen<br />
Vereinbarung beanstandet.<br />
Das Fachamt führte aus, dass sich die Bestätigung des Nachtrages aufgr<strong>und</strong> von Differenzen mit dem<br />
Auftragnehmer zu den angebotenen Bearbeitungszeiten verzögerte.<br />
Prüfvermerk 14/2006/14.2 vom 29.06.2006 Nachprüfung Maßnahme Sophienstraße<br />
Besondere Leistungen des Ingenieurbüros wurden nicht schriftlich beauftragt <strong>und</strong> die Kostenteilung mit<br />
den Stadtwerken bezüglich der Untersuchung zur Kampfmittelfreiheit nicht schriftlich vereinbart, was zu<br />
beanstanden war.<br />
Das Fachamt führte aus, bei künftigen Maßnahmen die beanstandeten Sachverhalte zu berücksichtigen.<br />
Prüfvermerk 15/2006/14.2 vom 29.06.2006 Maßnahme Stadtbeleuchtung in der Sophienstraße
Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 65<br />
AZ: 205006/Sei<br />
Fehlende Aufmaße sowie mangelhafte Mengennachweise <strong>und</strong> Rechnungslegung führten zu einer<br />
Mindereinnahme bei den Stadtwerken <strong>Eisenach</strong> von ca. 170,00 €.<br />
Ein Nachtrag wurde erst nach der Rechnungslegung durch die Stadtwerke erstellt.<br />
Auf eine Nachberechnung wird seitens der Stadtwerke verzichtet.<br />
Prüfvermerk 19/2006/14.2 vom 18.08.2006<br />
Ordnungsmaßnahme Schiffsplatz <strong>und</strong> Kirchenvorplatz St. Annen / Erschließung Bibliothek unter<br />
Berücksichtigung des Verwendungsnachweises<br />
Prüfvermerk 20/2006/14.2 vom 21.08.2006<br />
Ordnungsmaßnahme Schiffsplatz <strong>und</strong> Kirchenvorplatz St. Annen/Erschließung<br />
Bibliothek / Feststellungen im Rahmen der Prüfung des Verwendungsnachweises<br />
für die Bauabschnitte 1-3<br />
Mit Prüfvermerk 14.2/014/2001 wurde bereits die Bildung der Kasseneinnahmereste <strong>und</strong><br />
Haushaltsausgabereste für die Jahre 1998-2001 beanstandet, da die Gr<strong>und</strong>sätze der<br />
§§ 7 Abs. 1 <strong>und</strong> 19 Abs. 2 ThürGemHV keine Beachtung fanden.<br />
Die fehlerhaft gebildeten Reste wurden in den Jahren 2002-2005 zur Umsetzung der Maßnahme<br />
eingesetzt.<br />
Die Mittelbewirtschaftung in den Folgejahren bleibt jedoch zu beanstanden.<br />
Bei der Veranschlagung weiterer Mittel wurden sowohl einnahmeseitig als auch ausgabeseitig die<br />
Vorgaben der Bewilligungen überschritten <strong>und</strong> nach Abschluss der Maßnahme mehr Fördermittel<br />
abgerufen, als auf Gr<strong>und</strong> der tatsächlichen Kosten hätten in Anspruch genommen werden können.<br />
Der Betrag der zurückzuzahlenden Fördermittel wurde fehlerhaft ermittelt <strong>und</strong> aus einer falschen<br />
Haushaltsstelle angewiesen.<br />
Aufgr<strong>und</strong> einer mangelhaften Haushaltsüberwachung kam es zu Fehlbuchungen im Verwahrkonto bzw. in<br />
der Haushaltsstelle.<br />
Skontobeträge von insgesamt 61,49 € wurden nicht geltend gemacht.<br />
Der Empfehlung, Einbehalte für die Maßnahme, die ursprünglich in 2 Verwahrkonten verwaltet worden<br />
sind, in einem Verwahrkonto zu führen, wurde entsprochen.<br />
Beim vorgelegten Verwendungsnachweis erfolgten fehlerhafte Angaben bei den tat-sächlichen<br />
Einnahmen sowie in den Einzelaufstellungen der Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben.<br />
Für den 1. BA konnte die Vorlage von Originalrechnungen nicht bestätigt werden.<br />
Die 2-Monatsfrist zur zweckentsprechenden Verwendung von Fördermitteln wurde bei 9 von 11<br />
Fördermittelabrufen nicht eingehalten.<br />
Prüfvermerk 12/2005-14.2 vom 04.11.2005<br />
Bestandserfassung der Baumaterialien des Tiefbauamtes<br />
Es wurde festgestellt, dass<br />
- eine Bestandserfassung nicht möglich war,<br />
- eine ordnungsgemäße Lagerhaltung <strong>und</strong> –bewirtschaftung nicht gegeben war <strong>und</strong><br />
- die Zuständigkeiten nicht eindeutig geregelt waren. B<br />
Diese Feststellungen wurden vom Fachamt bestätigt.<br />
Die Umsetzung der Empfehlungen des RPA zur Organisation <strong>und</strong> Nachweisführung wurden<br />
unter Hinweis auf die Personalsituation als nicht realisierbar eingeschätzt.<br />
Die Lagerbewirtschaftung soll durch die Stadtwerke erfolgen.<br />
Der Sachverhalt wird erneut aufgegriffen.<br />
Einzelplan 7 - öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung<br />
V e r w a l t u n g s h a u s h a l t
Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 66<br />
AZ: 205006/Sei<br />
♦ Hhst. 76050.14040 Sonstige Werbeeinrichtungen, Verpachtung von Reklameflächen<br />
Ansatz: 43.800,00 €<br />
Soll: 33.205,83 € Mindereinnahme:10.594,17 €<br />
Wie im Haushaltsjahr 2004 war auch im Jahr 2005 ein Rückgang der Einnahmen im<br />
Bereich der Werbung zu verzeichnen. Lt. Aussage der DSM Erfurt ist <strong>Eisenach</strong> für<br />
Werbung nicht mehr so lukrativ. Daher besteht kaum noch die Möglichkeit durch<br />
Plakatierung/Werbung entsprechende Aufträge mit der DSM zu realisieren.<br />
Durch das Fachamt ist der Planansatz künftig entsprechend den Rahmenbedingungen<br />
anzupassen. H<br />
Feststellungen aus Prüfberichten <strong>und</strong> Prüfvermerken<br />
Prüfvermerk 07/05 (14.6) vom 06.06.2005<br />
Auszahlungsanordnung vom 03.05.2005 Hhst. 76040.50001 über 462,00 € (Soll-Nr.<br />
510771) <strong>und</strong> Hhst. 76040.64110 über 73,92 € (Soll-Nr. 510772)<br />
Die Auszahlungsanordnung wurde am 03.05.2005 erstellt <strong>und</strong> lag am 06.06.2005 dem<br />
RPA zur Visakontrolle vor. Es wurde die lange Bearbeitungszeit <strong>und</strong> die späte Vorlage<br />
im RPA beanstandet.<br />
Das Fachamt erklärte, dass angeforderte fehlenden Unterlagen, nur zögerlich<br />
eingingen, was zu der langen Bearbeitungsdauer führte.<br />
Durch das RPA wurde festgestellt, dass Reparaturleistungen im Küchenbereich des<br />
Gastronomieobjektes durchgeführt wurden. Gemäß § 5 Pkt. 5a des Pachtvertrages,<br />
sind die Instandsetzungsarbeiten in diesem Bereich durch den Pächter zu tragen.<br />
Die Auszahlungsanordnung wurde storniert.<br />
Prüfvermerk 08/05 (14.6) vom 13.06.2005<br />
Auszahlungsanordnung vom 09.06.2005 Hhst. 76040.50001 über 171,37 € (Soll-Nr.<br />
514460) <strong>und</strong> Hhst. 76040.64110 über 27,42 € (Soll-Nr. 514461)<br />
Die Prüfung der Rechnung ergab, dass u.a. Reparaturarbeiten im Gaststättenbereich<br />
durchgeführt wurden. Diese Kosten sind ebenfalls durch den Pächter zu tragen.<br />
Die Rechnung wurde durch den Auftragnehmer neu gestellt, so dass sich für die Stadt<br />
<strong>Eisenach</strong> die Kosten auf 60,59 € reduzierten.<br />
Prüfvermerk 09/05 (14.6) vom 23.06.2005
Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 67<br />
AZ: 205006/Sei<br />
Auszahlungsanordnung vom 20.06.2005 Hhst. 76040.50001 über 225,26 € (Soll-Nr.<br />
515251) <strong>und</strong> Hhst. 76040.64110 über 36,04 € (Soll-Nr. 515252)<br />
Bei der Visaprüfung wurde festgestellt <strong>und</strong> beanstandet, dass kein schriftlicher Auftrag<br />
(§ 31 Abs. 2 ThürGemHV i.V.m. Pkt. 2.2.3 der DA 110/2002) <strong>und</strong> kein Vergabevermerk<br />
vorlagen (§ 30 VOL/A i.V.m. Pkt. 3.7 der DA 110/2002).<br />
In seiner Stellungnahme teilte das Fachamt mit, dass den Mitarbeitern der Einrichtung<br />
die Vergaberichtlinien bekannt sind. Sie wurden nicht beachtet. Das Fachamt geht<br />
davon aus, dass künftig im Vorfeld Abstimmungen mit dem mittelbewirtschaftenden Amt<br />
erfolgen <strong>und</strong> die Vergaberichtlinien eingehalten werden.<br />
Einzelplan 8 - Wirtschaftliche Unternehmen, Allg. Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Sonderver-<br />
mögen<br />
Feststellungen aus Prüfberichten <strong>und</strong> Prüfvermerken<br />
Prüfvermerk 13/05 (14.6) vom 06.09.2005 zum<br />
Prüfbericht des Fachamtes über städtische Liegenschaften in Fremdverwaltung vom<br />
01.08.2005 (Verwaltungsabrechnungen 2004)<br />
Es wurde festgestellt, dass bei 3 Abrechnungen<br />
Kontoführungsgebühren/Geldbeschaffg. nachgewiesen wurden.<br />
Aus den Unterlagen ging hervor, dass der Verwalter wiederholt aufgefordert wurde,<br />
zusätzliche Konten zu kündigen. Der Sachverhalt sollte geklärt werden.<br />
Bei einem Objekt wurde vermerkt, dass die Werterhaltungs- bzw. Reparaturarbeiten ein<br />
anderes Objekt betreffen könnten.<br />
Es wurde empfohlen, dass durch das Fachamt jährlich stichprobenweise<br />
Belegkontrollen bei einzelnen Objekten vorgenommen werden.<br />
Die Tabelle der Abrechnung „Verwaltung Jahresrechnung 2004“ ist rechnerisch nicht<br />
richtig.<br />
Die Beanstandungen wurden nicht vollständig ausgeräumt.<br />
Einzelplan 9 - Allgemeine Finanzwirtschaft<br />
V e r w a l t u n g s h a u s h a l t<br />
♦ Hhst. 90000.02700 Steuern, Zweitwohnungssteuer
Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 68<br />
AZ: 205006/Sei<br />
Ansatz: 36.000,00 €<br />
Soll: 23.524,70 € Mindereinnahme: 12.475,30 €<br />
Vom Urteil des Ersten Senates des B<strong>und</strong>esverfassungsgerichtes (11.10.2005) waren in der<br />
Stadt <strong>Eisenach</strong> 25 Veranlagungsfälle betroffen. Die Bescheide, die mit einem<br />
Vorläufigkeitsvermerk nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Abgabenordnung versehen waren, wurden<br />
aufgehoben. Dies führte zur Reduzierung des Anordnungssolls.<br />
6.2. Über- <strong>und</strong> außerplanmäßige Ausgaben<br />
Der am 18.11.2005 durch den Stadtrat beschlossene Nachtragshaushalt trat rückwirkend zum<br />
01.01.2005 mit Genehmigung des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 24.11.2005 in<br />
Kraft.<br />
Die Befugnisse zur Bewilligung von über- <strong>und</strong> außerplanmäßigen Ausgaben sind im § 7 der<br />
Haushaltssatzung 2005 geregelt.<br />
Gemäß § 7 Punkt 4 der jährlichen Haushaltssatzung werden die über-/außerplanmäßigen<br />
Ausgaben mit entsprechenden inhaltlichen Erläuterungen dem Stadtrat regelmäßig zur<br />
Kenntnis gebracht. Dies erfolgte mit 2 Berichtsvorlagen zur <strong>Sitzung</strong> am 14.10.2005 (für den<br />
Zeitraum 01.01.-30.09.2005) <strong>und</strong> 24.02.2006 (für den Zeitraum 01.10.-31.12.2005).<br />
Mit der Berichtsvorlage (Vorlagen-Nr. 420-20/2006) über den Jahresabschluss 2005 wurden<br />
am 07.04.2006 dem Stadtrat die nach § 7 Abs. 2 <strong>und</strong> 3 beschlossenen bzw. genehmigten <strong>und</strong><br />
ungenehmigten über- <strong>und</strong> außerplanmäßigen Ausgaben für den Zeitraum 01.01. – 31.12.2005<br />
zur Kenntnis gegeben (§ 7 Abs. 4 der Haushaltssatzung). In dem o. g. Zeitraum wurden lt.<br />
Erläuterungsbericht in den Teilhaushalten über- <strong>und</strong> außerplanmäßige Ausgaben über die<br />
beschlossenen Haushaltsansätze hinaus in folgendem Umfang genehmigt:<br />
Verwaltungshaushalt 679.630,63 €<br />
Vermögenshaushalt 138.367,00 €.<br />
Dem Erläuterungsbericht der Kämmerei ist zu entnehmen, dass bis zum Ende des<br />
Haushaltsjahres im Verwaltungshaushalt keine ungenehmigten Haushaltsüberschreitungen<br />
getätigt wurden.<br />
Nach in Kraft treten des Nachtragshaushaltes wurden im VWH 679.630,63 € über- <strong>und</strong><br />
außerplanmäßige Ausgaben genehmigt. In Höhe von 330.332,13 € wurden diese durch über<strong>und</strong><br />
außerplanmäßige Einnahmen gedeckt. Die restliche Finanzierung erfolgte durch<br />
Minderausgaben bzw. freie Mittel im Deckungskreis. Teilweise wurden die beantragten Mittel in<br />
2005 nicht voll in Anspruch genommen.<br />
Es erfolgte eine stichprobenweise Prüfung.<br />
Gr<strong>und</strong>lage war die Anlage 5 zum Erläuterungsbericht der Jahresrechnung 2005.<br />
Prüfungsschwerpunkte waren:<br />
- die Genehmigung nach § 7 der Haushaltssatzung 2005<br />
- die Unabweisbarkeit.<br />
Die genehmigten über- <strong>und</strong> außerplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungshaushalt gliedern<br />
sich nach Beschlussfassung des Nachtragshaushaltes auf die Einzelpläne wie folgt auf:
Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 69<br />
AZ: 205006/Sei<br />
Einzelplan beantragt <strong>und</strong><br />
genehmigt<br />
in €<br />
davon durch<br />
üpl./apl.-Einnahmen<br />
gedeckt<br />
in €<br />
0 – Allgemeine Verwaltung 20.481,00 260,00<br />
1 – Öffentliche Sicherheit <strong>und</strong> Ordnung 38.917,00 0,00<br />
2 – Schulen 29.442,20 29.204,20<br />
3 – Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege 12.490,00 0,00<br />
4 – Soziale Sicherung 491.284,93 200.484,93<br />
5 – Ges<strong>und</strong>heit, Sport, Erholung 4.845,00 2.135,00<br />
6 – Bau- <strong>und</strong> Wohnungswesen, Verkehr 5.483,50 3.004,00<br />
7 – Öffentliche Einrichtungen,<br />
Wirtschaftsförderung<br />
883,00 0,00<br />
8 – Wirtschaftliche Unternehmen, Allgemeines<br />
Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Sondervermögen<br />
4.304,00 204,00<br />
9 – Allgemeine Finanzwirtschaft 71.500,00 95.040,00<br />
Gesamt 679.630,63 330.332,13<br />
Die Bewilligung der über- <strong>und</strong> außerplanmäßigen Ausgaben wurde in allen Fällen entsprechend den<br />
festgelegten Befugnissen vorgenommen.<br />
Eilentscheidungen zu außerplanmäßigen Ausgaben auf Gr<strong>und</strong> besonderer Dringlichkeit gem. §<br />
30 ThürKO traf der Oberbürgermeister im Jahr 2005 nicht.<br />
Die Unabweisbarkeit ist in den folgenden Fällen nicht gegeben. B<br />
Hhst. 33200.71800 (Musikpflege, Zuschüsse <strong>und</strong> Zuwendungen 4.850,00 €)<br />
Hhst. 33200.71820 (Musikpflege, Zuschuss Jazzmeile 3.500,00 €)<br />
Hhst. 34000.71810 (Sonstige Kunstpflege, Zuschuss Jugendkulturpreis 800,00 €)<br />
Hhst. 79110.67800 (Sonstige Förderung von Wirtschaft <strong>und</strong> Verkehr, Erstattung 233,00 €)<br />
Die Zuschüsse sind dem freiwilligen Bereich zuzuordnen. Es besteht gr<strong>und</strong>sätzlich kein Rechtsanspruch<br />
auf die Gewährung von Zuschüssen.<br />
Bei allen weiteren geprüften Bewilligungen kann die Unabweisbarkeit bestätigt werden.<br />
Hhst. 46080.60000 (Kinderbeauftragte, Veranstaltungen - 5.000,00 €)<br />
Für ein Projekt ergaben sich Mehrausgaben in Höhe von 5.000 € in dieser Haushaltsstelle. Die Deckung<br />
der Mehrausgaben war vollständig über zweckgeb<strong>und</strong>ene Spenden möglich. Durch die Finanzverwaltung<br />
war kritisch anzumerken, dass die finanzielle Sicherstellung des o.g. Projektes erst nach dessen<br />
Durchführung <strong>und</strong> die notwendigen vorbereitenden Arbeiten (Auftragsvergaben usw.) bereits in der Zeit<br />
der vorläufigen Haushaltsführung ohne Freigabe der erforderlichen Mittel bzw. deren Bereitstellung<br />
erfolgten.<br />
Es erfolgte gleichzeitig der Hinweis, dass zukünftig solche Verstöße gegen das Haushalts-recht<br />
auszuschließen sind.<br />
Die Mittel wurden im Nachtrag eingestellt.<br />
In 3 weiteren Fällen war die Finanzierung bei Beantragung ebenfalls nicht gesichert:<br />
Hhst. 46401.57010 (Kita Ost II, Verpflegung) 6.737,00 €<br />
Hhst. 46460.57010 (Kita Hötzelsroda, Verpflegung) 677,00 €<br />
Hhst. 46406.57010 (Kita Ost IV, Verpflegung) 186,00 €
Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 70<br />
AZ: 205006/Sei<br />
Die Ausgaben wurde unter dem Vorbehalt genehmigt, dass in den Kindertagesstätten sicherzustellen ist,<br />
dass die zur Finanzierung vorgesehenen Einnahmen auch vollständig erwirtschaftet werden bzw. deren<br />
Eingang gesichert ist.<br />
Die Prüfung durch das RPA ergab, dass die Sicherstellung der Einnahmen zum Jahresende nicht<br />
vollständig gegeben war.<br />
Im Einzelplan 4 gestaltete sich die Planung insbesondere aufgr<strong>und</strong> fehlender Erfahrungswerte (z. B. für<br />
Kosten der Unterkunft, ARGE Gr<strong>und</strong>sicherung <strong>Eisenach</strong>) schwierig, so dass überplanmäßige Ausgaben<br />
zu beantragen waren.<br />
Hhst. 63380.65500 (Stützmauern, Stützmauerprüfung 28.770,00 € + 11.230,00 €)<br />
Die Stadt <strong>Eisenach</strong> hat die Verkehrssicherungspflicht u.a. für die Brücke über die Hörsel, Mühlhäuser<br />
Straße. Nach Vorlage der Lasteneinstufungsberechnung der Brücke sollten mögliche Reserven in der<br />
Tragfähigkeit des Bauwerks ermittelt werden, wofür zusätzliche Ingenieurleistungen notwendig waren.<br />
Es wurden 2 Anträge auf Bewilligung über-/außerplanmäßiger Ausgaben am 21.07.2005 über 28.770 €<br />
<strong>und</strong> am 13.09.2005 über 11.230,00 € gestellt. Der Antrag vom 21.07.2005 enthielt keinen<br />
Deckungsvorschlag. Die Genehmigung wurde am 21.07.2005 mit dem Deckungsvorschlag der<br />
Kämmerei (aus 90000.00300 Gewerbesteuern) erteilt.<br />
Die Maßnahme wurde im „Nachtrag“ berücksichtigt.<br />
Im Folgenden werden über- <strong>und</strong> außerplanmäßigen Ausgaben des Vermögenshaushaltes<br />
betrachtet, welche außerhalb des 1. Nachtrages beschlossen bzw. genehmigt wurden.<br />
Einzelplan beantragt <strong>und</strong> genehmigt<br />
in €<br />
0 - Haupt - <strong>und</strong> Organisationsamt 5.500,00<br />
1 - Brandschutzamt 1.500,00<br />
2 - Schulen 10.586,00<br />
3 - Wissenschaft, Forschung u. Kulturpflege 10.181,00<br />
6 - Bau- <strong>und</strong> Wohnungswesen, Verkehr 45.600,00<br />
8 – Allg. Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Sondervermögen 65.000,00<br />
Gesamt 138.367,00<br />
Hhst 88000.94010 , 65.000,00€ Gr<strong>und</strong>stücksverkehr, Am Gebräun 27<br />
(Deckung aus: 91130.30000 durch erhöhte Zuführung vom Verwaltungshaushalt)<br />
Im Objekt Am Gebräun 27 sollten vorübergehend die Kinder der Kita Stregda untergebracht<br />
werden. Die Nutzung der Räume war wegen eindringenden Regenwassers nicht in vollem<br />
Umfang gewährleistet. Aus diesem Gr<strong>und</strong> wurde im November 2005 eine außerplanmäßige<br />
Ausgabe in Höhe von 65.000,00 € zur Sanierung des Daches beschlossen.<br />
Zur Deckung wurde die Haushaltsstelle 91130.30000 (Zuführung vom VWH) angegeben.<br />
Da sich die Zuführung vom Verwaltungshaushalt erst im Ergebnis der Jahresrechnung<br />
in ihrer endgültigen Höhe ergibt, ist die Heranziehung dieser Haushaltsstelle als Deckungsnachweis<br />
im laufenden Haushaltsjahr unsachgemäß.<br />
Der Betrag wurde als HAR 2005 ins Folgejahr übertragen.<br />
Gründe zur Übertragung waren nicht gegeben, da eine entsprechende Vergabe erst im <strong>August</strong><br />
2006 erfolgte. B
Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 71<br />
AZ: 205006/Sei<br />
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Bewilligungen der über -<strong>und</strong> außerplan-mäßigen<br />
Ausgaben im VMH entsprechend den Festlegungen der Haushaltssatzung<br />
§ 7 erfolgten.<br />
Die Unabweisbarkeit nach § 58 ThürKO war in den weiteren geprüften Fällen gegeben.<br />
7. Wirtschaftliche Betätigung der Stadt<br />
Der Beteiligungsbericht 2005 wurde am 15.12.2006 dem Stadtrat vorgelegt. Er enthält alle<br />
geforderten Angaben gem. § 75 a ThürKO.<br />
Zusätzlich sind Angaben zum Eigenbetrieb Stadtwerke <strong>und</strong> den Zweckverbänden enthalten.<br />
Abweichungen bei wichtigen Kennziffern werden erläutert.<br />
Durch das Rechungsprüfungsamt wurden im Jahr 2005 folgende Betätigungsprüfungen<br />
durchgeführt:<br />
� Gründer – <strong>und</strong> Innovationszentrum Stedtfeld GmbH<br />
� Wartburg-Klinikum-<strong>Eisenach</strong> GmbH<br />
� Gesellschaft zur Arbeitsförderung, Beschäftigung u. Strukturentwicklung Wartburg-<br />
Werraland mbH<br />
Außerdem wurde die Wirtschaftsführung des Eigenbetriebes Stadtwerke im Zusammenhang<br />
mit dem Jahresabschluss 2003 sowie die Kasse des Eigenbetriebes geprüft.<br />
Gemäß Auftrag des Verbandsvorsitzenden erfolgte eine Kassenprüfung des Abfallwirtschaftszweckverbandes<br />
Wartburgkreis-Stadt <strong>Eisenach</strong>.<br />
Prüfbericht 07/2005 vom 14.04.2005<br />
Betätigungsprüfung Gründer- <strong>und</strong> Innovationszentrum Stedtfeld GmbH (GIS)<br />
Die eigenen Prüfungshandlungen sowie Stellungnahmen der Beteiligungsverwaltung ergaben,<br />
dass der Jahresabschluss 2003 dem Gesellschafter unter Nichteinhaltung der gesetzlichen <strong>und</strong><br />
gesellschaftsvertraglichen Verpflichtungen vorgelegt wurde.<br />
Dies war u. a. Ursache für die späte Vorlage des Beteiligungsberichtes 2003 der Stadt<br />
<strong>Eisenach</strong>.<br />
Die Prüfung konnte erst im Oktober 2004 abgeschlossen werden, da aufgr<strong>und</strong> der<br />
Liquiditätsproblematik dem Wirtschaftsprüfer erst nach Rücksprache mit Gesellschafter <strong>und</strong><br />
Gesellschaft die Abgabe einer Fortbestandsprognose <strong>und</strong> somit die Erteilung des<br />
uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes ermöglicht wurde.<br />
Ansonsten waren keine Anhaltspunkte für Verstöße der von der Stadt entsandten Vertreter<br />
gegen die Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts, des Gesellschafts-rechts, sonstiger<br />
privatrechtlicher Vorschriften sowie des Gesellschaftsvertrages, Beschlüssen des Stadtrates<br />
oder seiner Ausschüsse ersichtlich.<br />
Die Gesellschaft ist bemüht, die angespannte Liquidität aufgr<strong>und</strong> der hohen Kapitaldienstverpflichtungen<br />
(hohe Tilgungsraten) zu verbessern. Die Geschäftsführung prüft die<br />
Möglichkeiten der Tilgungsstreckung.<br />
Zur liquditätsseitigen Entlastung wurde im Jahr 2006 durch das Landesverwaltungsamt eine<br />
Tilgungsreduzierung auf 5 Jahre befristet genehmigt, wobei die Gesamtlaufzeit des Darlehens<br />
nicht zu überschreiten ist.
Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 72<br />
AZ: 205006/Sei<br />
Die jährliche Zahlung der Stadt i. H. von 90 T€ ist aus Sicht der Geschäftsführung notwendig.<br />
Hierfür werden für die Stadt Aufgaben der Wirtschaftsförderung erledigt.<br />
Das GIS sichert zum Prüfungszeitpunkt ca. 350 Arbeitsplätze <strong>und</strong> unterstützt den Aufbau<br />
wettbewerbsfähiger Firmen.<br />
Durch das Gesetz zur Kontrolle <strong>und</strong> Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) vom<br />
27.04.1998 sollen Aufsichtsgremien mindestens viermal pro Jahr bzw. müssen einmal<br />
halbjährlich tagen. Der Aufsichtsrat des GIS tagte in den Jahren: 1999 7 mal, 2000 3 mal,<br />
2001 6 mal, 2002 5 mal, 2003 2 mal <strong>und</strong> 2004 2 mal.<br />
Durch die Beteiligungsverwaltung wird eingeschätzt, dass die Aufsichtspflicht ausreichend<br />
erfüllt <strong>und</strong> die Auskunftsrechte sorgfältig wahrgenommen wurden.<br />
Im Rahmen der Beteilligungsprüfung wurde festgestellt, dass der Gründungsbeschlusses nicht<br />
vorgeliegt.<br />
Die Prüfung bezog sich insbesondere auf die Jahresabschlüsse 1999-2003.<br />
Prüfbericht 43/2005 vom 25.12.2005<br />
Betätigungsprüfung ABS Wartburg-Werraland mbH<br />
Im Rahmen der Betätigungsprüfung wurde u. a. festgestellt, dass gemäß den bis zum Jahr<br />
1999 geschlossenen Vereinbarungen über die Durchführung von Maßnahmen zwischen der<br />
Stadt <strong>und</strong> der ABS mbH durch die ABS mbH Verwendungsnachweise über die Durchführung<br />
der Maßnahmen vorzulegen waren.<br />
Es wurde festgestellt <strong>und</strong> beanstandet, dass dies nicht erfolgt ist.<br />
Vom zuständigen Fachamt wurde ausgeführt, dass durch den Oberbürgermeister die Verwendungsnachweise<br />
mehrmals abgefordert worden sind, ohne dass eine Reaktion erfolgte.<br />
In den Vereinbarungen nach 1999 wurde auf die Verpflichtung zur Übergabe von Verwendungsnachweisen<br />
verzichtet. Das Fachamt konnte keine Gründe für den Verzicht angeben. Es<br />
wurde erläutert, dass die entsprechenden Verhandlungen auf Leitungsebene Stadt <strong>und</strong> ABS<br />
mbH geführt wurden.<br />
Prüfbericht 11/2005 vom 19.05.2005<br />
Prüfung der Wirtschaftsführung des Eigenbetriebes Stadtwerke für das Jahr 2003<br />
Die Prüfung erstreckte sich insbesondere darauf, ob die Entscheidungen der zuständigen<br />
Beschlussorgane <strong>und</strong> die Tätigkeit des Eigenbetriebes den kommunalrechtlichen Vorschriften,<br />
den Satzungen, Beschlüssen <strong>und</strong> Dienstanweisungen entsprochen haben.<br />
Weitere stichprobenweise Prüfungen erfolgten hinsichtlich:<br />
• Einhaltung von Haushaltssatzung <strong>und</strong> Wirtschaftsplan<br />
• Prüfung der Begründet- <strong>und</strong> Belegtheit von Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben<br />
• Ordnungsgemäße Aufstellung des Jahresabschlusses <strong>und</strong> der Vermögensnachweise<br />
• Sparsamkeit <strong>und</strong> Wirtschaftlichkeit<br />
• Möglichkeiten zur wirksameren Aufgabenerfüllung<br />
Dazu wurden weiterhin kontrolliert:<br />
• zustimmungspflichtige Geschäfte<br />
• Beitragsveranlagung<br />
• Ordnungsgemäße Erledigung der Kassengeschäfte<br />
• Abschluss von Leasingverträgen<br />
• Verbrauchsabrechnung
Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 73<br />
AZ: 205006/Sei<br />
• Vergaben der Investitionen lt. Vermögensplan - Plan/Ist, Vergabevermerke<br />
• Vergaben<br />
• Vertragsabschlüsse<br />
• Einhaltung der Dienstanweisung zum Anordnungswesen<br />
• Geldanlagen<br />
• Risikofrüherkennung<br />
• Durchführung von Inventuren<br />
Folgende wesentliche Feststellungen <strong>und</strong> Empfehlungen waren zu vermerken:<br />
Insgesamt ergaben sich Abweichungen vom Planansatz, die sich<br />
im Betriebsergebnis mit - 151 T€ <strong>und</strong><br />
Jahresergebnis mit - 218 T€ widerspiegeln.<br />
Die betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich zum Planansatz um 451 T€, während die<br />
betrieblichen Erträge nur um 300 T€ gegenüber dem Planansatz stiegen.<br />
Der Jahresverlust wird mit 41 T€ ausgewiesen.<br />
Als Ursache für die Abweichungen gegenüber dem Wirtschaftsplan wurde durch die<br />
Wirtschaftsprüfer (Wp) folgendes analysiert:<br />
• Die tatsächlich abgesetzten Wassermengen bzw. entsorgten Abwassermengen lagen über<br />
dem Planansatz.<br />
• Durch höhere Wasserverluste entstand ein höherer Materialaufwand.<br />
• Durch die nicht geplante Übernahme von Erschließungsgebieten entstanden höhere<br />
Erträge aus der Auflösung von empfangenen Ertragszuschüssen <strong>und</strong> höhere<br />
Abschreibungen.<br />
• Der gegenüber dem Planansatz niedrigere Personalaufwand ist auf unbesetzte Stellen <strong>und</strong><br />
langfristige Erkrankungen von Arbeitnehmern (Bezug von Krankengeld) zurückzuführen.<br />
• Der tatsächliche Wertberichtigungsbedarf lag über dem Planansatz.<br />
Das Jahresergebnis wird nach Ausführung der Werkleitung im Lagebericht wesentlich durch die<br />
mangelnde Akzeptanz <strong>und</strong> Frequentierung des Parkhauses Uferstraße mit verursacht. Als eine<br />
weitere Ursache für die Verluste werden im Betriebszweig Friedhof neben den Kürzungen<br />
hinsichtlich der Bestattungsbeihilfen auch die rückläufigen Kremationen als Gr<strong>und</strong> gesehen.<br />
Nach dem Investitionsplan für das Wirtschaftsjahr 2003 waren Investitionen (ohne Überhänge<br />
aus 2002) in Höhe von 7.349 T€ vorgesehen. Dem stehen tatsächliche Investitionen (ohne<br />
Übernahmen) in Höhe von 3.691 T€ gegenüber. Wegen der späten Genehmigung der<br />
Haushaltssatzung konnten Maßnahmen nicht mehr abgeschlossen bzw. begonnen werden<br />
(z.B. 3. BA Heinrichstr.). Zusätzliche Kosten entstanden für das Projekt<br />
2. Bauabschnitt Heinrichstr. 11 aufgr<strong>und</strong> der Forderungen der Berufsgenossenschaft für einen<br />
separaten Aufenthaltsraum für die Beschäftigten des Bereiches Abwasser. Die Kosten für diese<br />
zusätzlichen Bauleistungen betrugen bei den geprüften Maßnahmen 17.552,73 €.<br />
Aus den im Vermögensplan für 2003 ausgewiesenen Investitionen ergaben sich im<br />
Wirtschaftsjahr 2003 wesentliche Abweichungen:<br />
Übernahme aus VJ in € Plan 2003 in € Ist 2003 in €<br />
Betriebs- <strong>und</strong> Geschäftsausstattung 80.679 376.600 248.997<br />
Bereich Wasser 524.831 2.188.500 1.358.194<br />
Bereich Abwasser 246.052 3.958.600 2.740.212<br />
Eine Überwachung von der Kostenschätzung bis zur Abrechnung für die im geprüften<br />
Wirtschaftsjahr abgeschlossenen Maßnahmen gibt es nicht. Die Investitionen wurden durch<br />
laufende Fortschreibung der Bauabrechnungen für jede Einzelmaßnahme kontrolliert.
Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 74<br />
AZ: 205006/Sei<br />
Empfohlen wurde, künftig sämtliche abgeschlossenen Investitionsvorhaben des Wirtschaftsjahres<br />
dem Jahresabschluss beizufügen.<br />
Die zustimmungspflichtigen Geschäfte <strong>und</strong> Maßnahmen wurden durch den Werkausschuss<br />
bzw. den Stadtrat genehmigt. Im Werkausschuss wurden 19 Beschlüsse <strong>und</strong> durch den<br />
Stadtrat 10 Beschlüsse gefasst. Zur Einstellung der Maßnahme „Erschließung Baugebiet OBI-<br />
Markt in den Wirtschaftsplan 2003“ wurde am 16.04.2003 eine Eilentscheidung getroffen.<br />
Die Beitragsveranlagung erfolgte bis zum Kassenabschluss 2003 entsprechend der durch die<br />
Werkleitung aufgestellten Investitionsplanung. Die Festlegungen zur Festsetzung der<br />
Teilleistungshöhen wurden erst im III. Quartal 2003 getroffen. Das Ziel des Wirtschaftsplanes<br />
wurde bis zum Jahresende erfüllt, d.h. es wurden Teilleistungsbescheide i.H. von insgesamt<br />
3.395.868,98 € erstellt. Aufgr<strong>und</strong> der angekündigten Gesetzesänderungen wurde die weitere<br />
Beitragsveranlagung in 2004 ausgesetzt.<br />
Die Erledigung der Kassengeschäfte erfolgte ordnungsgemäß.<br />
Zu kritisieren waren fehlende Wirtschaftlichkeitsberechnungen für Leasinggeschäfte <strong>und</strong> die<br />
Erfassung der Lagerbestände.<br />
Für den Abschluss von Leasingverträgen sind künftig Wirtschaftlichkeitsberechnungen<br />
vorzulegen.<br />
Das tatsächliche Vorhandensein <strong>und</strong> die vollständige Erfassung von Vorräten sind durch<br />
Inventuren nachzuweisen. Eine interne Prüfung durch die Werkleitung ergab, dass nicht für alle<br />
Vorräte Inventurprotokolle vorgelegt wurden.<br />
Für die Durchführung von Inventuren sind die Gr<strong>und</strong>sätze lt. §§ 240 ff. des HGB zu beachten.<br />
Durch Kontrollen der Messeinrichtungen wurde festgestellt, dass es Differenzen zwischen<br />
eingekauften Wassermengen <strong>und</strong> verkauften Mengen gab. Die finanziellen Auswirkungen<br />
betrugen ca. 284 T€. Die Ursache wurde in 2004 beseitigt.<br />
Wiederholt wurde auf die Empfehlungen des Wirtschaftsprüfers zum Risikofrüherkennungssystem<br />
hingewiesen, geeignete Frühwarnindikatoren, kritische Schwellenwerte sowie die<br />
Zuständigkeiten zu dokumentieren <strong>und</strong> Berichtspflichten schriftlich festzulegen.<br />
In risikogefährdeten Bereichen sollten die Arbeitsabläufe zusätzlich durch schriftliche<br />
Arbeitsanweisungen geregelt werden.<br />
Die Werkleitung nahm zu den Ausführungen im Bericht Stellung.<br />
8. Prüfung von Vergaben<br />
Auf der Gr<strong>und</strong>lage der Vergabeordnung der Stadt <strong>Eisenach</strong> <strong>und</strong> entsprechender Dienstanweisungen<br />
sind Vergaben teilweise oder vollständig in nachstehendem Umfang geprüft worden:<br />
VOB – Vergaben von Bauleistungen 13 Fälle mit rd. 950 T€<br />
VOL – Vergaben von Lieferungen <strong>und</strong> Leistungen 18 Fälle mit rd. 570 T€<br />
Die im Rahmen der Vorbereitung der Vergabe <strong>und</strong> der Ausschreibungsunterlagen gegebenen<br />
Hinweise des RPA fanden meist Berücksichtigung.<br />
Wesentliche <strong>und</strong> nicht ausgeräumte Beanstandungen sind in die Prüfberichte /Prüfvermerke (s.<br />
Punkt 6) eingeflossen.
Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 75<br />
AZ: 205006/Sei<br />
9. Prüfung von Verwendungsnachweisen<br />
Im Haushaltsjahr 2005 wurden durch das Rechnungsprüfungsamt Verwendungsnachweise (s.<br />
nachfolgende Übersicht) vorgeprüft.<br />
1. VN über erhaltene Fördermittel<br />
gem. Anlage 4 des<br />
Berichtes*<br />
2. VN über Fördermittel für<br />
Privatmaßnahmen i. R. der<br />
Stadtsanierung<br />
Anzahl der geprüften<br />
Verwendungsnach-weise 23 40<br />
Gesamtkosten 7.804.557,29 € 5.966.049,23 €<br />
davon Fördermittel 5.905.591,17 € 2.973.249,48 €<br />
Im Ergebnis der Prüfungen waren zahlreiche Prüfvermerke zu verfassen.<br />
Die häufigsten Beanstandungen waren hinsichtlich der :<br />
- nicht fristgerechten Vorlage der VN,<br />
- Nichteinhaltung der 2-Monatsfrist,<br />
- Nichtbeachtung der Haushaltsklarheit,<br />
- verspäteten Rückzahlung von Fördermitteln,<br />
Die Beanstandungen konnten teilweise durch die Stellungnahmen der Fachämter geklärt<br />
werden.<br />
Ergänzend zu den vorstehenden Ausführungen wird auf die Angaben in der Übersicht (Anlage<br />
4 des Berichtes) verwiesen.<br />
10. Schlussbemerkung<br />
Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt <strong>Eisenach</strong> hat die Jahresrechnung entsprechend dem<br />
gesetzlichen Auftrag nach § 82 <strong>und</strong> § 84 ThürKO geprüft.<br />
Mit der Übergabe des Schlussberichtes wird dem Stadtrat das Prüfungsergebnis bekannt<br />
gegeben.<br />
Der Schlussbericht enthält die wesentlichen im Rahmen der Prüfung der Jahresrechnung <strong>und</strong><br />
im Rahmen der weiteren Prüfungstätigkeit des RPA getroffenen Feststellungen.<br />
Soweit es erforderlich ist, wird das Rechnungsprüfungsamt die Prüfungsbemerkungen weiter<br />
verfolgen.<br />
Der Schlussbericht wurde mit den Dezernenten, der Finanzverwaltung <strong>und</strong> dem<br />
Oberbürgermeister beraten.<br />
Der Rechnungsprüfungsausschuss wurde laufend über die Prüfungsergebnisse informiert.<br />
Der Schlussbericht wurde dem Rechnungsprüfungsausschuss am 11.06.<strong>2007</strong> zur Beratung<br />
vorgelegt.
Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 76<br />
AZ: 205006/Sei<br />
Der Auftrag zur Prüfung der Jahresrechnung ist mit der Fertigstellung <strong>und</strong> Übergabe des<br />
Berichtes erfüllt.<br />
Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt, den Schlussbericht auszuwerten <strong>und</strong> daraus die im<br />
finanzwirtschaftlichen Interesse der Stadt notwendigen Konsequenzen zu ziehen <strong>und</strong><br />
entsprechende Veranlassungen zu treffen.<br />
Gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO stellt der Stadtrat die Jahresrechnung in öffentlicher <strong>Sitzung</strong> fest<br />
<strong>und</strong> beschließt über die Entlastung des Oberbürgermeisters.<br />
<strong>Eisenach</strong>, den 25.05.<strong>2007</strong><br />
Kirschner<br />
Amtsleiterin
Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 77<br />
AZ: 205006/Sei<br />
.. Verwaltungshaushalt<br />
€<br />
Feststellung des Ergebnisses 2005<br />
Vermögenshaushalt<br />
€<br />
Gesamthaushalt<br />
€<br />
Anlage 1<br />
Soll-Einnahmen 76.360.187,86 7.739.847,05 84.100.034,91<br />
+ neue HER 0 2.062.228,63 2.062.228,63<br />
. /. Abgang HER VJ 0 0 0<br />
. /. Abgang KER VJ 1.240.005,61 451.645,02 1.691.650,63<br />
. /. Resteber. lfd. Jahr 1.220.115,18 196.989,77 1.417.104,95<br />
Summe bereinigte<br />
Soll-Einnahmen<br />
73.900.067,07 9.153.440,89 83.053.507,96<br />
Soll-Ausgaben 73.892.503,84 5.251.934,68 79.144.438,52<br />
+ neue HAR 7.803,90 4.366.387,61 4.374.191,51<br />
./. Abgang HAR VJ 240,67 464.881,40 465.122,07<br />
. /. Abgang KAR VJ 0 0 0<br />
Summe bereinigte<br />
Soll-Ausgaben<br />
Etwaiger Unterschied<br />
bereinigte Soll-<br />
Einnahmen ./. bereinigte<br />
Soll-Ausgaben<br />
1) darin enthaltene Zuführung an VMH 1.925.378,62 €<br />
2) darin enthaltene Zuführung an VWH 0,00 €<br />
73.900.067,07 9.153.440,89 83.053.507,96<br />
0 0 0
Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 78<br />
AZ: 205006/Sei<br />
Abschlussverprobung nach Beständen<br />
Verwaltungshaushalt<br />
€<br />
Rechnungsergebnis 2005<br />
Vermögenshaushalt<br />
€<br />
Gesamthaushalt<br />
€<br />
Ist-Überschuss - 2.563.427,46 2.563.427,46<br />
KER 2.442.462,12 2.141.923,83 4.584.385,95<br />
HER alt<br />
(nochm. Übertrag)<br />
- - -<br />
HER neu - 2.062.228,63 2.062.228,63<br />
Zwischensumme<br />
1<br />
2.442.462,12 6.767.579,92 9.210.042,04<br />
Ist-Fehlbetrag 2.408.193,75 - 2.408.193,75<br />
KAR 6.297,02 9.294,42 15.591,44<br />
HAR alt<br />
(nochm. Übertrag)<br />
20.167,45 2.391.897,89 2.412.065,34<br />
HAR neu 7.803,90 4.366.387,61 4.374.191,51<br />
Zwischensumme<br />
2<br />
Gegenüberstellung<br />
ZS 1 <strong>und</strong> ZS 2<br />
2.442.462,12 6.767.579,92 9.210.042,04<br />
gleicht ab gleicht ab gleicht ab<br />
Anlage 2
Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 79<br />
AZ: 205006/Sei<br />
Verprobung nach dem Haushaltsvergleich<br />
Rechnungsergebnis 2005<br />
Verwaltungshaushalt<br />
€<br />
Vermögenshaushalt<br />
€<br />
Anlage 3<br />
Gesamthaushalt<br />
€<br />
Haushaltsverbesserungen<br />
Mehreinnahmen gegenüber<br />
HH-Ansatz<br />
246.367,23 - 2.269.386,72 - 2.023.019,49<br />
Abgänge bei KAR VJ - - -<br />
Abgänge bei HAR VJ 240,67 464.881,40 465.122,07<br />
Neue HER zur Übertragung<br />
auf Nachjahr<br />
Haushalts-<br />
- 2.062.228,63 2.062.228,63<br />
verbesserungen<br />
insgesamt<br />
Haushaltsverschlechterungen<br />
246.607,90 257.723,31 504.331,21<br />
Mehrausgaben gegenüber<br />
HH-Ansatz<br />
- 1.001.201,61 - 4.560.309,32 - 5.561.510,93<br />
Abgänge bei KER VJ 1.240.005,61 451.645,02 1.691.650,63<br />
Abgänge bei HER VJ - - -<br />
Neue HAR zur Übertragung<br />
auf Nachjahr<br />
Haushaltsverschlechterungen<br />
insgesamt<br />
7.803,90 4.366.387,61 4.374.191,51<br />
246.607,90 257.723,31 504.331,21<br />
Gegenüberstellung gleicht ab gleicht ab gleicht ab
Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 80<br />
AZ: 205006/Sei<br />
Übersicht über die Verwendungsnachweise für erhaltenen Zuwendungen<br />
Anlage 4<br />
Maßnahme Amt Fördermittel Gesamtausgaben<br />
Bemerkungen<br />
1 Fenster u. Heizungssanierung,<br />
Anschaffung v. Klimatechnik<br />
i.d. Predigerkirche<br />
41 7.234,00 € 20.303,35 € Keine<br />
2 SAB "Fritz-Koch-Str. u.<br />
Mühlgasse“<br />
66 192,50 € 192,50 € Keine<br />
3 SAB/WVB "Schillergasse 4 u.<br />
Querstr. 20"<br />
66 89,20 € 89,20 € Keine<br />
4 SAB "OT Neuenhof,<br />
66 1.651,65 € 0,00 € Fördermittel verbleiben zur späteren<br />
OT Hörschel"<br />
Auszahlung<br />
5 EB "OT Stregda/Mittelstr." 66 751,97 € 751,97 € Keine<br />
6 SAB "Göringen-Steingasse" 66 1.672,05 € 568,30 € Restbetrag verbleibt zur späteren<br />
Auszahlung<br />
7 SAB „Stresemannstr." 66 1.122,58 € 1.122,58 € Keine<br />
8 EB "Trenkelhofer Str." 66 1.757,32 € 300,75 € Restbetrag verbleibt zur späteren<br />
Auszahlung<br />
9 EB "An der Nessemühle" 66 460,16 € 454,00 € 6,16 € wurden an ThLVwA zurückgezahlt<br />
10 SAB "Trenkelhofer Str." 66 3.807,93 € 436,86 € Restbetrag verbleibt zur späteren<br />
Auszahlung<br />
11 Zuweisung Musikschule 41 152.000,00 € 766.049,94 € Keine<br />
Haushaltsjahr 2004<br />
12 Ausstattung der staatl. Schulen<br />
mit moderner Computer- u.<br />
Kommunikationstechnik<br />
13 Bau eines Spielplatzes im<br />
Wohngebiet Hötzelsroda<br />
51 127.093,13 € 127.047,90 € verspätete Vorlage des VN<br />
II 10.000,00 € 14.555,33 € Überschreitung 2-Monatsfrist bei 1 RE;<br />
Skonto 183,29 € nicht genutzt;<br />
Mängel in Vergabeverfahren<br />
14 Investpauschale 2004 65 574.100,90 € 574.926,17 € Keine<br />
15 "Karlsplatz" Workshop zur<br />
Gestaltung/Vorbereitung<br />
65 22.249,54 € 33.374,30 € Gesamtkosten rechn. richtig mit<br />
33.372,43 € ;Nichteinhaltg. Schriftform in<br />
1 Fall; DA Anordnungswesen nicht<br />
beachtet<br />
41 8.000,00 € 31.026,93 € Keine<br />
16 Bestandsaktualisierung<br />
öffentlicher Bibliotheken 2005<br />
17 Ausstellungskatalog Prof. J.<br />
Heisig 2005<br />
41 1.500,00 € 14.022,81 € Keine<br />
18 Erwerb der Egloffstein'schen<br />
Bestecksammlung<br />
41 50.000,00 € 500.000,00 € Keine<br />
19 Ersatzneubau Stützwand im<br />
Zuge der Fritz-Koch-Str.<br />
66 113.800,00 € 216.179,85 € 2.000,00 € FÖM sind zurückzuzahlen<br />
20 Treppenanlage Pfarrberg 65 444.301,80 € 493.668,66 € 2-Monatsfrist nicht eingehalten;<br />
VN nicht fristgerecht vorgelegt<br />
21 Gehwege Untere Predigergasse 65 34.616,44 € 51.924,65 € Doppelzahlungen für Einzelleistungen<br />
ohne Regulierung nach Feststellung<br />
22 Landeszuschuss Theater 2004 20 4.190.000,00 € 4.190.000,00 € Keine<br />
23 Jugendpauschale 2004 51 159.190,00 € 767.561,24 € Abweichung bei den Personalkosten<br />
"Alte Posthalterei" <strong>und</strong> "Eierclub" wegen<br />
Sammelnachweis; 2 RE in falscher Hhst,<br />
Summe 5.905.591,17 € 7.804.557,29 €
Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 81<br />
AZ: 205006/Sei<br />
Amt 20 <strong>Eisenach</strong>, 25.Mai <strong>2007</strong><br />
Abt. 20.1 – Sei-Sa<br />
Bericht des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) über die Jahresrechnung 2005<br />
hier: Stellungnahme der Finanzverwaltung zu den Beanstandungen<br />
1. Haushaltsjahr 2005:<br />
a) fehlende Unterschriften auf den Anordnungen zur Auflösung der Deckungskreise<br />
Die Unterschriften auf den Anordnungen werden künftig im Rahmen der<br />
Jahresabschlussarbeiten vom Leiter der Finanzverwaltung bzw. seiner<br />
Stellvertreterin vorgenommen.<br />
b) fehlende Dienstanweisung für automatisierte Verfahren gemäß § 41 ThürGemHV <strong>und</strong> wiederholte<br />
Beanstandung in Bezug auf fehlende Zertifizierung des eingesetzten HKR<br />
Auf die Prüfberichte <strong>und</strong> Stellungnahme der Finanzverwaltung in den Vorjahren wird<br />
verwiesen. Im Jahr 2006 wurde durch den Stadtrat der Gr<strong>und</strong>satzbeschluss zur<br />
Einführung eines neuen kommunalen Rechnungswesens auf der Gr<strong>und</strong>lage der<br />
Doppik gefasst (siehe Stadtratsbeschluss vom 13.10.2006, Beschluss-Nr.<br />
0420/2006).<br />
In der Folge ist es unabweisbar, neue Software zu erwerben <strong>und</strong> einzusetzen. Bei der Auswahl wird<br />
dann u. a. auch besonders auf die erforderliche Zertifizierung des HKR-Programmes geachtet <strong>und</strong> die<br />
Dienstanweisung für die Anwendung des automatisierten Verfahrens erstellt. Die Einbindung des<br />
städtischen RPA wird dabei kontinuierlich erfolgen.<br />
c) Bildung von Haushaltsausgaberesten, die zum Zeitpunkt der Übertragung nicht mit Aufträgen<br />
untersetzt waren<br />
Die Beanstandungen werden bestätigt; es wird aber deutlich darauf verwiesen, dass die<br />
Entscheidungen für die Übertragung getroffen wurden, um die Finanzierung dieser unverzichtbaren<br />
bzw. für <strong>Eisenach</strong> sehr bedeutsamen Fortsetzungsmaßnahmen kontinuierlich abzusichern.<br />
Der wiederholt beanstandete Haushaltsausgaberest in der Haushaltsstelle 61500.96000 –<br />
Rückzahlung von Bauausgaben für den Stadtplatz – in Höhe von 129.700,00 € wurde in der<br />
Jahresrechnung 2006 endgültig in Abgang gestellt.<br />
Die Restebildung <strong>und</strong> –übertragung wird auch weiterhin von der Finanzverwaltung sehr kritisch<br />
beurteilt <strong>und</strong> überwacht; der zweckentsprechende Einsatz dieser bzw. ggf. begründete Abgänge<br />
werden zeitnah von den Ämtern abgefordert.<br />
d) Nichtbeachtung Bruttoprinzip bei Haushaltsstelle 56060.16520 – Sportplatzanlagen, Erstattung<br />
Sportbad <strong>Eisenach</strong> GmbH (Personalkosten)<br />
Es handelte sich hierbei um eine „einmalige Verrechnung“, da zum Zeitpunkt der<br />
Haushaltsplanung die Zahlungen noch nicht detailliert absehbar waren. Zukünftig<br />
wird das Bruttoprinzip bei der Haushaltsplanung <strong>und</strong> –ausführung strikt beachtet.<br />
e) Unabweisbarkeit bei über-/ außerplanmäßigen Ausgaben war nicht gegeben<br />
Die Stellungnahmen der Kämmerei zu den Anträgen der Fachämter wurden unter<br />
Berücksichtigung dieser Tatsache verfasst. Die Entscheidung zur Genehmigung<br />
erfolgte aufgr<strong>und</strong> der Wertigkeit <strong>und</strong> Bedeutung dieser Zuschüsse bzw.<br />
Veranstaltungen für die Stadt <strong>Eisenach</strong>.
Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 82<br />
AZ: 205006/Sei<br />
f) Übertragung Haushaltsausgabereste bei Haushaltsstelle 88000.94010 – Gr<strong>und</strong>stücksverkehr, Am<br />
Gebräun 27 in Höhe von 65.000,00 €<br />
Die Realisierung der Maßnahme war zeitlich eher vorgesehen, so dass die<br />
Übertragung des Haushaltsausgaberestes erfolgte, um die Finanzierung<br />
sicherzustellen. Der Haushaltsentwurf 2006 war im Dezember 2005 in den Stadtrat<br />
eingebracht <strong>und</strong> im Januar von diesem beschlossen worden.<br />
Eine Berücksichtigung war von daher zeitlich nicht mehr möglich, für eine<br />
außerplanmäßige Ausgabe in 2006 standen keine Deckungsmittel zur Verfügung.<br />
2. Beanstandungen aus Vorjahren<br />
a) Beteiligung von B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Land an den Kosten der Oberflächenentwässerung<br />
Hier wird auf gegenwärtig laufende Nachprüfungen auf der oberen Leitungsebene<br />
der Stadt unter aktiver Einbindung des RPA verwiesen. Eine zügige Klärung mit<br />
eindeutigen Ergebnissen für die Vergangenheit <strong>und</strong> Zukunft wird angestrebt.<br />
b) Leistungsbeziehungen mit dem Eigenbetrieb; Abrechnung des Budgets an den Eigenbetrieb<br />
Stadtwerke<br />
Im 2. Halbjahr 2006 wurde diese Problematik nochmals intensiv zwischen dem<br />
Eigenbetrieb <strong>und</strong> der Finanzverwaltung beraten. Im Zusammenhang mit dem<br />
Abschluss der Kassenkreditvereinbarung zwischen dem Eigenbetrieb <strong>und</strong> der Stadt<br />
(siehe Beschluss des Stadtrates vom 17.11.2006/ Beschluss-Nr. 0442/2006) wurde<br />
gleichzeitig der Inhalt <strong>und</strong> die Form der Nachweisführung zum Budget festgelegt.<br />
Diese Verfahrensweise hat sich in der praktischen Abwicklung bewährt.<br />
c) Empfehlung aus Vorjahresbericht, den Beschlussvorlagen über Vergaben gr<strong>und</strong>sätzlich eine<br />
Kostenübersicht beizufügen<br />
Die Empfehlung wird von der Kämmerei aufgegriffen <strong>und</strong> in Abstimmung mit dem<br />
Rechnungsprüfungsamt ein entsprechender Entwurf erarbeitet.<br />
d) St<strong>und</strong>ung Mietschulden gegenüber Sportvereinen<br />
Aufgr<strong>und</strong> von mehrfachen Personalwechseln sowie Änderung der Zuständigkeiten<br />
für diesen Fachbereich ist es hier zu Verzögerungen in der Abarbeitung gekommen,<br />
die nicht zufriedenstellend sind. Durch die zwischenzeitlich eingetretene Verjährung<br />
konnte hier nur noch ein Abgang der Forderung veranlasst werden.<br />
e) Verwaltung <strong>und</strong> Verwendung von Eintrittskarten im Reuter-Wagner-Museum entgegen DA 97/99<br />
Nach erneuter Prüfung der Finanzierungsmöglichkeiten ist vorgesehen, in Kürze eine<br />
Registrierkasse für diese Einrichtung zu erwerben, die aus Spendenmitteln finanziert<br />
werden soll.<br />
Hartmann<br />
Amtsleiter
Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 83<br />
AZ: 205006/Sei<br />
Eingang Büro Stadtrat Vorlagen-Nr. Stadtrats-<strong>Sitzung</strong> TOP Stadtratssitzung<br />
Betreff<br />
Stadtverwaltung <strong>Eisenach</strong><br />
Beschlussvorlage<br />
Berichtsvorlage<br />
Dezernat Amt Aktenzeichen<br />
I 20/20.1 205006/Sei<br />
Ermächtigung des Oberbürgermeisters zum Abschluss derivater Finanzgeschäfte<br />
vom Fachamt auszufüllen vom Büro Stadtrat auszufüllen<br />
Beratungsfolge <strong>Sitzung</strong> <strong>Sitzung</strong>stermin TOP Abstimmungsergebnis Beschluss<br />
(Zutreffendes ankreuzen) öff. nichtöff. ja nein Enthalt. Nr.<br />
Beigeordnetensitzung<br />
Ortschaftsrat<br />
Rechnungsprüfungsausschuss<br />
Ausschuss für Stadtentwicklung,<br />
Wirtschaft, Kultur <strong>und</strong> Tourismus<br />
Ausschuss für Familie, Jugend,<br />
Soziales <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitswesen<br />
Ausschuss für Bildung, Schule <strong>und</strong><br />
Sport<br />
Jugendhilfeausschuss<br />
Werkausschuss<br />
Bau-, Verkehrs- <strong>und</strong> Umweltausschuss<br />
Haupt- <strong>und</strong> Finanzausschuss<br />
Stadtrat<br />
Finanzielle Auswirkungen<br />
keine haushaltsmäßige Berührung Einnahmen Haushaltsstelle :<br />
weitere Ausgaben HH-Stelle: 03000.65500 Ausgaben Haushaltsstelle : 91210-805/806/80700<br />
HH-Mittel Lt. HH bzw. NTHH d. lfd.<br />
Jahres (aktueller Stand) -EUR-<br />
HH/JR<br />
Inanspruchnahme<br />
./. verausgabt<br />
./. vorgemerkt<br />
= verfügbar<br />
Frühere Beschlüsse<br />
Haushaltausgaberest<br />
-EUR-<br />
insgesamt<br />
-EUR-
Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 84<br />
AZ: 205006/Sei<br />
Beschluss-Nr.: Beschluss-Nr.: Beschluss-Nr.: Beschluss-Nr.:
Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 85<br />
AZ: 205006/Sei<br />
I. Beschlussvorschlag<br />
Der Haupt- <strong>und</strong> Finanzausschuss empfiehlt,<br />
der Stadtrat beschließt:<br />
1.) Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, zur Optimierung der Konditionen sowie zur<br />
Steuerung von Zinsänderungsrisiken bestehender Verträge mit Banken den Einsatz von<br />
geeigneten derivaten Finanzierungsinstrumenten abzuschließen. Diese Geschäfte dürfen<br />
maximal 25 % des Kreditvolumens der Stadt <strong>Eisenach</strong> betreffen. Als Instrumente können<br />
eingesetzt werden:<br />
1. Swap<br />
2. Forward-Swap<br />
3. Cap<br />
4. Floor<br />
5. Collar<br />
6. Forward Darlehen.<br />
2.) Für die Optimierung des Zinsmanagements wird eine externe Beratung beauftragt.<br />
II. Begründung<br />
Zu 1.)<br />
Mit der Entscheidung über die Kreditaufnahme <strong>und</strong> die Zinsbindungsfrist hat die Kommune im<br />
klassischen Kommunalkredit keine weiteren Möglichkeiten, aktiv auf die Schuldendienstzahlun-gen für<br />
dieses Kreditgeschäft einzuwirken. Dies ist ihr erst nach Ablauf der Zinsbindungsfrist im Zuge von<br />
Verhandlungen über eine Umschuldung möglich.<br />
Bei den derzeit relativ langen Zinsbindungsfristen (siehe Anlage-Kreditportfolio der Stadt <strong>Eisenach</strong>-) ist<br />
die Kommune für viele Jahre geb<strong>und</strong>en. Sie ist zwar damit haushaltswirtschaftlich gesichert, eine<br />
Auflösung bestehender Zinsbindungen zur Nutzung eines gesunkenen Zinsniveaus ist jedoch nur gegen<br />
Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung an den Kreditgeber möglich.<br />
Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> sind in den letzten Jahren auch für den kommunalen Bereich derivate<br />
Finanzinstrumente zur Steuerung <strong>und</strong> Optimierung von Zinsausgaben entwickelt worden. Die<br />
Anwendung derartiger Instrumente im kommunalen Bereich ist ausschließlich im Zusammen-hang mit<br />
bereits bestehenden oder durch Satzungsermächtigung neu aufzunehmenden Kre-diten zulässig.<br />
Der Begriff „Derivat“ stammt aus dem Lateinischen <strong>und</strong> bedeutet Abkömmling, d. h. von einem der<br />
Kapitalbeschaffung dienenden Gr<strong>und</strong>geschäft „abgeleitet“.<br />
Die gr<strong>und</strong>legende Neuerung für das kommunale Schuldenmanagement besteht darin, die Zins-steuerung<br />
zeitlich, sachlich <strong>und</strong> institutionell getrennt von der eigentlichen Kapitalbeschaffung ausführen zu<br />
können.<br />
Die Stadt <strong>Eisenach</strong> beabsichtigt, durch den Einsatz geeigneter Derivate den Zinsaufwand zu senken <strong>und</strong><br />
damit den Haushalt zu entlasten.
Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 86<br />
AZ: 205006/Sei<br />
Die wichtigsten Instrumente sind:<br />
Swap ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Bank <strong>und</strong> Kommune, für einen bestimmten Zeitraum<br />
in Bezug auf einen bestimmten Darlehensbetrag die darauf entfallenden Zinszah-lungsströme zu<br />
tauschen. Der Zinsswap erlaubt den Tausch von festem gegen variablen Zins-satz <strong>und</strong> umgekehrt. Die<br />
Vereinbarung bezieht sich nur auf den Austausch der Zinszahlungen. Der Swap ist vom Gr<strong>und</strong>geschäft<br />
unabhängig.<br />
Forward-Swap ist ein Swap, dessen Konditionen heute vereinbart werden, der aber erst zu einem<br />
zukünftigen Termin in Kraft tritt. Damit können heutige günstige Zinssätze für die Zukunft zur<br />
Zinsanpassung oder Umschuldung gesichert werden.<br />
Swaption (Swapoption) ist eine vertragliche Vereinbarung, die dem Käufer das Recht – aber nicht die<br />
Verpflichtung – einräumt, in einen vorher festgelegten Swap einzutreten. Nach Aus-übung der Option<br />
treten Käufer <strong>und</strong> Verkäufer in einen Zinsswap mit entsprechendem Aus-tausch der Zinszahlungsströme<br />
ein.<br />
Cap ist eine vertragliche Vereinbarung über eine Zinsobergrenze. Gegen Zahlung einer Prämie garantiert<br />
die Bank eine bestimmte Zinsobergrenze. Wenn der zu zahlende Referenzzinssatz über diesem<br />
Höchstsatz liegt, erhält die Kommune die Differenz als Ausgleichsleistung. Sie kann sich auf diese<br />
Weise den Vorteil niedriger variabler Zinsen sichern <strong>und</strong> sich zugleich gegen Zinssteigerungen<br />
absichern.<br />
Floor ist eine vertragliche Vereinbarung über eine Zinsuntergrenze. Gegen Einnahme einer Prämie<br />
garantiert die Kommune eine bestimmte Zinsuntergrenze. Wenn der zu zahlende Referenzzinssatz diese<br />
Untergrenze unterschreitet, erhält die Bank die Differenz als Aus-gleichsleistung.<br />
Collar beinhaltet den gleichzeitigen Kauf eines Caps <strong>und</strong> den Verkauf eines Floors. Der Zweck des<br />
Collars besteht darin, sich durch den Cap gegen steigende Zinsen zu sichern <strong>und</strong> die Prämie für den Kauf<br />
des Caps durch die Einnahme einer Prämie aus dem Verkauf des Floors zu subventionieren.<br />
Forward-Darlehen liegen die gleiche Überlegung zugr<strong>und</strong>e wie dem Forward-Swap, nämlich die<br />
Sicherung eines heutigen günstigen Zinssatzes für einen künftigen Darlehensabschluss. Im Unterschied<br />
zum Forward-Swap wird aber hier das Darlehen bereits selbst vereinbart.<br />
Durch eine aktive Darlehensüberwachung <strong>und</strong> –gestaltung <strong>und</strong> entsprechendes Reagieren auf sich<br />
ändernde Zinserwartungen <strong>und</strong> Marktgegebenheiten können unter Abwägung von Chancen <strong>und</strong> Risiken<br />
Möglichkeiten zur Minimierung von Zinsänderungsrisiken <strong>und</strong> zur Opti-mierung der Zinsausgaben<br />
wahrgenommen werden.<br />
Vom Thüringer Innenministerium wurde mit Datum vom 26.06.2006 ein R<strong>und</strong>schreiben zum Einsatz von<br />
Zinsderivaten in der kommunalen Kreditwirtschaft (RS 7/2006) an die Kommunen übermittelt. In diesem<br />
werden neben inhaltlichen Erörterungen zu organisatorischen Voraus-setzungen <strong>und</strong> Anforderungen an<br />
die Bearbeitung <strong>und</strong> Nachweisführung auch Hinweise zur Genehmigungsbedürftigkeit gegeben. Es wird<br />
darauf abgestellt, dass die Nutzung von Zins-derivaten gr<strong>und</strong>sätzlich weder einem kreditähnlichen<br />
Rechtsgeschäft noch einem Gewähr-vertrag entspricht. Sie ist daher in der Regel nicht gemäß § 64<br />
ThürKO genehmigungspflichtig, wenn die Vereinbarung auf der Gr<strong>und</strong>lage eines bestehenden bzw.<br />
laufenden Kreditgeschäftes abgeschlossen wird (Prinzip der Konnexität). Es wird weiter darauf<br />
hingewiesen, dass es den Kommunen obliegt, die Frage der Genehmigungsbedürftigkeit des<br />
Rechtsgeschäftes hinsicht-lich der Regeln des § 64 Abs. 2 ThürKO selbst zu prüfen <strong>und</strong> den Vertrag<br />
erforderlichenfalls der Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.<br />
Allerdings behält sich die Aufsichtsbehörde vor, bis auf Weiteres auch genehmigungsfreie Verträge zur<br />
Kenntnis zu nehmen. Die Kommunen sind verpflichtet, alle Verträge über den Kauf <strong>und</strong> Verkauf von<br />
Derivaten nach Abschluss (auch aus der Vergangenheit) zur Information vor-zulegen.
Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 87<br />
AZ: 205006/Sei<br />
Im Punkt 3. „Organzuständigkeit“ des genannten R<strong>und</strong>schreibens des Thüringer Innen-ministeriums wird<br />
darauf verwiesen, dass der Abschluss von Zinsderivaten kein Geschäft der laufenden Verwaltung im<br />
Sinne des § 29 Abs. 2 Nr. 1 ThürKO, ebenso wenig es dringlich im Sinne des § 30 ThürKO sein kann.<br />
Da jedoch wirtschaftliche Erwägungen in den entsprechen-den Entscheidungsfällen oft sehr kurzfristiges<br />
Handeln erfordern, kann die Vertretungskörper-schaft die Verwaltungsspitze durch einen<br />
Gr<strong>und</strong>satzbeschluss oder im Rahmen der jährlichen Haushaltssatzung zum Abschluss derivater<br />
Finanzgeschäfte ermächtigen. Der Beschluss muss dabei zumindest Festlegungen zur Art <strong>und</strong> zum<br />
maximalen Risiko der beabsichtigten Derivat-geschäfte enthalten.<br />
Die Verwaltung empfiehlt, dies in Form des hier vorgelegten Gr<strong>und</strong>satzbeschlusses umzu-setzen. Der<br />
Haupt-<strong>und</strong> Finanzausschuss wird in der Folge regelmäßig mit Berichtsvorlagen über Abschlüsse sowie<br />
Ergebnisse von derivaten Zinsgeschäften informiert. Parallel dazu wird nach Beschlussfassung des<br />
Stadtrates eine Anpassung bzw. Präzisierung der Hauptsatzung § 7 Abs. 2 Punkt c) vorbereitet; diese<br />
Regelung ermächtigt den Oberbürgermeister bereits zum Abschluss von Zinssicherungsvereinbarungen,<br />
ist aber bisher ohne Festlegung der Art <strong>und</strong> des maximalen Risikos wie im R<strong>und</strong>schreiben des Thüringer<br />
Innenministeriums gefordert.<br />
Für die notwendigen Arbeiten der Verwaltung <strong>und</strong> die Gewährleistung der Sicherheit ist nach den<br />
Vorgaben des Landes eine entsprechende Dienstanweisung zu erlassen. Diese wird kurzfristig von der<br />
Finanzverwaltung erstellt <strong>und</strong> der Entwurf vor seiner Inkraftsetzung verwaltungsintern beraten <strong>und</strong><br />
abgestimmt.<br />
Die Begrenzung der Geschäfte auf maximal 25 % des Kreditvolumens der Stadt <strong>Eisenach</strong> dient als<br />
Sicherheit <strong>und</strong> zur Minimierung des Risikos. Das Kreditvolumen beträgt zum Jahresab-schluss <strong>2007</strong><br />
voraussichtlich rd. 36 Mio. €., 25 % davon sind rd. 9 Mio. €. Derivatgeschäfte dürfen also nur für einen<br />
Gesamtkreditbetrag von insgesamt rd. 9 Mio. € abgeschlossen werden.<br />
Zu 2.)<br />
Voraussetzung für ein erfolgreiches Kreditmanagement, insbesondere die Steuerung der<br />
Zinsänderungsrisiken <strong>und</strong> die Minimierung der durchschnittlichen Zinsbelastung, sind eine intensive <strong>und</strong><br />
kontinuierliche Marktbeobachtung sowie einschlägige Fachkenntnisse im Umgang mit den<br />
angebotenen Derivaten. Diese Anforderungen können gegenwärtig nur durch externe Beratung erfüllt<br />
werden.<br />
Es wird daher vorgeschlagen, dass verschiedene Angebote zu Beratungsmandaten eingeholt werden <strong>und</strong><br />
nach Sichtung der Unterlagen durch die Verwaltung die Banken ihre Leistungen <strong>und</strong> auch ihre Kosten in<br />
einer Haupt- <strong>und</strong> Finanzausschusssitzung detailliert vorstellen. Auf dieser Gr<strong>und</strong>lage sollte dann die<br />
erforderliche Auswahl für die Vergabe des Auftrages erfolgen.<br />
Nach vorab eingeholten Informationen werden die Kosten unterschiedlich berechnet, teilweise wird eine<br />
feste Pauschale erhoben; in anderen Fällen wird die Kostenpauschale in Höhe eines bestimmten<br />
Prozentsatzes der Zinseinsparung festgelegt <strong>und</strong>/oder ein Maximalbetrag festgesetzt.<br />
Sollten noch in <strong>2007</strong> Kosten für ein Beratungsmandat anfallen, so können diese aus der Haushaltsstelle<br />
03000.65500 Kämmerei/Sachverständigen- <strong>und</strong> Gerichtskosten finanziert werden, da hier voraussichtlich<br />
Minderausgaben gegenüber dem Haushaltsansatz entstehen. Weitere erforderliche Ausgaben werden<br />
dann im Haushaltsentwurf 2008 vorgesehen.
Gr<strong>und</strong>satzbeschluss SR - Ermächtigung OB Seite: 88<br />
AZ: 205006/Sei<br />
Doht<br />
Oberbürgermeister<br />
Anlagen <strong>und</strong> Verteiler<br />
Übersicht Kreditportfolio der Stadt <strong>Eisenach</strong> – alle SR-Mitglieder
SEG - Entgelte Frei- <strong>und</strong> Hallenbad Seite: 89<br />
AZ: 20.1/812410<br />
III. Unterschriften<br />
Amt<br />
Dezernent Fachamt federführender Sachbearbeiter<br />
Oberbürgermeister Hartmann Seibicke (Tel.:Nr_204)<br />
Keine<br />
Bedenken<br />
Stellungnahme zu beteiligender Fachämter<br />
(Bitte im Falle von Bedenken/Anmerkungen diese ggf. als Anlage beifügen)<br />
Bedenken<br />
Anmerkungen<br />
Datum Unterschrift<br />
Stellungnahme der Kämmerei (Amt 20) - im Falle finanzieller Auswirkungen, ggf. Anlage benutzen -<br />
keine Bedenken<br />
folgende Bedenken / Anmerkungen:<br />
Datum <strong>und</strong> Unterschrift<br />
Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes (Amt 14)<br />
keine Bedenken<br />
folgende Bedenken / Anmerkungen:<br />
Datum <strong>und</strong> Unterschrift
SEG - Entgelte Frei- <strong>und</strong> Hallenbad Seite: 90<br />
AZ: 20.1/812410<br />
Eingang Büro Stadtrat Vorlagen-Nr. Stadtrats-<strong>Sitzung</strong> TOP Stadtratssitzung<br />
Stadtverwaltung <strong>Eisenach</strong><br />
Beschlussvorlage<br />
Berichtsvorlage<br />
Dezernat Amt Aktenzeichen<br />
I 20 20.1/812410<br />
Betreff<br />
Sportbad <strong>Eisenach</strong> GmbH (SEG)<br />
Hier: Zustimmung zur Festsetzung privatrechtlicher Entgelte für die Nutzung des Frei- <strong>und</strong> Hallenbades<br />
des „aquaplex“<br />
vom Fachamt auszufüllen vom Büro Stadtrat auszufüllen<br />
Beratungsfolge <strong>Sitzung</strong> <strong>Sitzung</strong>stermin TOP Abstimmungsergebnis Beschluss<br />
(Zutreffendes ankreuzen) öff. nichtöff. ja nein Enthalt. Nr.<br />
Beigeordnetensitzung<br />
Ortschaftsrat<br />
Rechnungsprüfungsausschuss<br />
Ausschuss für Stadtentwicklung,<br />
Wirtschaft, Kultur <strong>und</strong> Tourismus<br />
Ausschuss für Familie, Jugend,<br />
Soziales <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitswesen<br />
Ausschuss für Bildung, Schule <strong>und</strong><br />
Sport<br />
Jugendhilfeausschuss<br />
Werkausschuss<br />
Bau-, Verkehrs- <strong>und</strong> Umweltausschuss<br />
Haupt- <strong>und</strong> Finanzausschuss<br />
Stadtrat<br />
Finanzielle Auswirkungen<br />
keine haushaltsmäßige Berührung Einnahmen Haushaltsstelle :<br />
weitere Ausgaben HH-Stelle: Ausgaben Haushaltsstelle :<br />
HH-Mittel Lt. HH bzw. NTHH d. lfd.<br />
Jahres (aktueller Stand) -EUR-<br />
HH/JR<br />
Inanspruchnahme<br />
./. verausgabt<br />
./. vorgemerkt<br />
= verfügbar<br />
Frühere Beschlüsse<br />
Haushaltausgaberest<br />
-EUR-<br />
insgesamt<br />
-EUR-
SEG - Entgelte Frei- <strong>und</strong> Hallenbad Seite: 91<br />
AZ: 20.1/812410<br />
Beschluss-Nr.: 0169/2005 Beschluss-Nr.: Beschluss-Nr.: Beschluss-Nr.:<br />
I. Beschlussvorschlag<br />
Der Ausschuss für Familie, Jugend, Soziales <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitswesen empfiehlt,<br />
der Ausschuss für Bildung, Schule <strong>und</strong> Sport empfiehlt,<br />
der Haupt- <strong>und</strong> Finanzausschuss empfiehlt,<br />
der Stadtrat beschließt:<br />
Der durch die Geschäftsführung der Sportbad <strong>Eisenach</strong> GmbH vorgelegten Preisstruktur<br />
für das Freizeit- <strong>und</strong> Sportbad sowie die überarbeitete Preisstruktur für das Freibad wird<br />
zugestimmt (Anlage 1). Die neue Preisstruktur für das Freibad gilt ab der Freibadsaison<br />
2008.<br />
II. Begründung<br />
Gem. § 26 Abs. 2 Nr. 10 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) ist die Zustimmung des Stadtrates,<br />
bei der Festsetzung privatrechtlicher Entgelte von Unternehmen, an denen die Gemeinde mit mehr als 50<br />
% beteiligt ist, erforderlich.<br />
Der Stadtrat hat in der <strong>Sitzung</strong> am 27.05.2005 mit Beschluss-Nr: 0169/2005 die Eintrittspreisgestaltung<br />
für das Freibad beschlossen.<br />
Auf die in Anlage (Anl. 2) beigefügte detaillierte Erläuterung <strong>und</strong> Begründung wird<br />
verwiesen.<br />
Doht<br />
Oberbürgermeister<br />
Anlagen<br />
1. Preisblatt Freizeit- <strong>und</strong> Sportbad sowie Hallenbad<br />
2. Beschlussvorlage „Eintrittspreise“ zur Vorlage in der <strong>Sitzung</strong> des Aufsichtsrates der SEG am<br />
20.08.<strong>2007</strong>
Spielapparatesteuersatzung Seite: 92<br />
AZ: AZ 20.2 - 08/<strong>2007</strong><br />
III. Unterschriften<br />
Amt<br />
Dezernent Fachamt federführender Sachbearbeiter<br />
Doht Hartmann Hoffmann (Tel.:670-206)<br />
Keine<br />
Bedenken<br />
Stellungnahme zu beteiligender Fachämter<br />
(Bitte im Falle von Bedenken/Anmerkungen diese ggf. als Anlage beifügen)<br />
Bedenken<br />
Anmerkungen<br />
Datum Unterschrift<br />
Stellungnahme der Kämmerei (Amt 20) - im Falle finanzieller Auswirkungen, ggf. Anlage benutzen -<br />
keine Bedenken<br />
folgende Bedenken / Anmerkungen:<br />
Datum <strong>und</strong> Unterschrift<br />
Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes (Amt 14)<br />
keine Bedenken<br />
folgende Bedenken / Anmerkungen:<br />
Datum <strong>und</strong> Unterschrift
Spielapparatesteuersatzung Seite: 93<br />
AZ: AZ 20.2 - 08/<strong>2007</strong><br />
Eingang Büro Stadtrat Vorlagen-Nr. Stadtrats-<strong>Sitzung</strong> TOP Stadtratssitzung<br />
Stadtverwaltung <strong>Eisenach</strong><br />
Beschlussvorlage<br />
Berichtsvorlage<br />
Dezernat Amt Aktenzeichen<br />
I 20 20.2 - 08/<strong>2007</strong><br />
Betreff<br />
Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate <strong>und</strong> auf das Spielen um Geld <strong>und</strong> Sachwerte<br />
im Gebiet der Stadt <strong>Eisenach</strong> (Spielapparatesteuersatzung)<br />
Hier: Beratung <strong>und</strong> Beschlussfassung<br />
vom Fachamt auszufüllen vom Büro Stadtrat auszufüllen<br />
Beratungsfolge <strong>Sitzung</strong> <strong>Sitzung</strong>stermin TOP Abstimmungsergebnis Beschluss<br />
(Zutreffendes ankreuzen) öff. nichtöff. ja nein Enthalt. Nr.<br />
Beigeordnetensitzung<br />
Ortschaftsrat<br />
Rechnungsprüfungsausschuss<br />
Ausschuss für Stadtentwicklung,<br />
Wirtschaft, Kultur <strong>und</strong> Tourismus<br />
Ausschuss für Familie, Jugend,<br />
Soziales <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitswesen<br />
Ausschuss für Bildung, Schule <strong>und</strong><br />
Sport<br />
Jugendhilfeausschuss<br />
Werkausschuss<br />
Bau-, Verkehrs- <strong>und</strong> Umweltausschuss<br />
Haupt- <strong>und</strong> Finanzausschuss<br />
Stadtrat<br />
Finanzielle Auswirkungen<br />
keine haushaltsmäßige Berührung Einnahmen Haushaltsstelle : 90000.000.02110<br />
weitere Ausgaben HH-Stelle: Ausgaben Haushaltsstelle :<br />
HH-Mittel Lt. HH bzw. NTHH d. lfd.<br />
Jahres (aktueller Stand) -EUR-<br />
HH/JR<br />
Inanspruchnahme<br />
./. verausgabt<br />
./. vorgemerkt<br />
= verfügbar<br />
Frühere Beschlüsse<br />
Haushaltausgaberest<br />
-EUR-<br />
insgesamt<br />
-EUR-
Spielapparatesteuersatzung Seite: 94<br />
AZ: AZ 20.2 - 08/<strong>2007</strong><br />
Beschluss-Nr.: Beschluss-Nr.: Beschluss-Nr.: Beschluss-Nr.:
Spielapparatesteuersatzung Seite: 95<br />
AZ: AZ 20.2 - 08/<strong>2007</strong><br />
I. Beschlussvorschlag<br />
Der Haupt- <strong>und</strong> Finanzausschuss empfiehlt,<br />
der Stadtrat beschließt<br />
die Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate <strong>und</strong> auf das Spielen um Geld oder<br />
Sachwerte im Gebiet der Stadt <strong>Eisenach</strong> (Spielapparatesteuersatzung)<br />
II. Begründung<br />
Das B<strong>und</strong>esverwaltungsgericht in Leipzig hat am 13.04.2005 die verfassungsrechtlichen<br />
Voraussetzungen für die Erhebung der Spielapparatesteuer präzisiert. Dies betrifft auch den in der<br />
Satzung über die Erhebung einer Spielapparatesteuer in der Stadt <strong>Eisenach</strong><br />
(Spielapparatesteuersatzung) vom 07.12.1998 verwendeten Stückzahlmaßstab, wonach die<br />
Einspielergebnisse von Spielautomaten pauschal nach der Anzahl der aufgestellten Automaten<br />
besteuert werden. Betroffen sind nach den Ausführungen des Gerichts allerdings nur<br />
Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten.<br />
Das B<strong>und</strong>esverwaltungsgericht hält die Besteuerung nach einem Wirklichkeitsmaßstab unter<br />
bestimmten Voraussetzungen für geboten. Es stellt dabei darauf ab, dass der Charakter der<br />
Spielautomatensteuer nach Art. 105 Abs. 2 a GG eine zumindest lockere Beziehung zwischen<br />
dem Steuermaßstab <strong>und</strong> dem Spielaufwand der Benutzer erfordere. Diese Beziehung sei nicht<br />
mehr gewahrt, wenn über einen längeren Zeitraum gemittelte Einspielergebnisse einzelner<br />
Spielautomaten vorliegen, die mehr als 25 Prozent nach oben oder unten vom Durchschnitt der<br />
Einspielergebnisse der Automaten mit Gewinnmöglichkeit im Satzungsgebiet abweichen. Diese<br />
Feststellung ist möglich, nachdem sich das Automatengewerbe in einer gegenüber dem<br />
B<strong>und</strong>eswirtschaftsministerium abgegebenen Erklärung verpflichtet hat, alle Spielapparate mit<br />
Gewinnmöglichkeit vom 1. Januar 1997 an mit elektronischen Zählwerken auszustatten, die<br />
Ausdrucke über Kasseninhalt <strong>und</strong> Röhrenbestand liefern.<br />
Die Steuerabteilung der Stadt <strong>Eisenach</strong> hat auf der Basis der freiwilligen Angaben der<br />
Spielgeräteaufsteller für einen Zeitraum von 12 Monaten (Januar – Dezember 2005) einen<br />
Durchschnitt der Einspielergebnisse gebildet <strong>und</strong> festgestellt, dass die tatsächlichen<br />
Einspielergebnisse von diesem ermittelten Durchschnitt in den überwiegenden Fällen um mehr<br />
als 25 Prozent nach oben bzw. unten abweichen.<br />
Um die vorliegende wegen des darin normierten Stückzahlmaßstabs angreifbare Satzung „zu<br />
heilen“, ist die neue Satzung rückwirkend zum Beginn des Jahres oder des Vierteljahres in<br />
Kraft zu setzen, indem erstmals Widersprüche gegen die Heranziehungen zur<br />
Spielapparatesteuer eingegangen sind, die mit dem Hinweis auf die Unzulässigkeit des<br />
Stückzahlmaßstabs begründet waren. In der Stadt <strong>Eisenach</strong> wurden Rechtsbehelfe mit dieser<br />
Begründung für den Januar 2005 eingelegt, sodass die Satzung der Stadt <strong>Eisenach</strong> zum<br />
01.01.2005 in Kraft treten muss.<br />
Die Selbstverpflichtungserklärung des Automatengewerbes bezieht sich nur auf die<br />
Spielapparate mit Gewinnmöglichkeit. Bisher sind auch nur in diesen Geräten elektronische<br />
Zählwerke eingebaut. Daher wird vorgeschlagen, für Spielapparate ohne Gewinnmöglichkeit<br />
den bisherigen Stückzahlmaßstab als Regelmaßstab beizubehalten.<br />
Als Bemessungsgr<strong>und</strong>lage wird die Bruttokasse vorgeschlagen. Im § 3(1) der Satzung ist<br />
dieser<br />
Begriff als „elektronisch gezählte Kasse zuzüglich Röhrenentnahmen abzüglich Röhrenauffüllungen,<br />
Falschgeld <strong>und</strong> Fehlgeld“ definiert.
Spielapparatesteuersatzung Seite: 96<br />
AZ: AZ 20.2 - 08/<strong>2007</strong><br />
Über die Höhe <strong>und</strong> die Entwicklung der Einspielergebnisse der Geldspielgeräte liegen derzeit in<br />
Thüringen noch keinerlei Erkenntnisse vor. Aus den ganz wenigen vereinzelt vorliegenden<br />
Apparateergebnissen hat der Gemeinde- <strong>und</strong> Städteb<strong>und</strong> Thüringen die Empfehlung<br />
abgeleitet, dass für Apparate mit Gewinnmöglichkeit Steuersätze zwischen 8 bis 12 Prozent<br />
denkbar erscheinen. In der Spielapparatesteuersatzung der Stadt <strong>Eisenach</strong> wurden 12 Prozent<br />
angesetzt. Mit Steuersätzen in dieser Größenordnung könnten nach heutiger Einschätzung im<br />
Durchschnitt der Fälle die heutigen Einnahmen nach dem Stückzahlmaßstab erreicht werden.<br />
Als Alternative zur Besteuerung nach der Bruttokasse wird im § 5 der Satzung weiterhin die<br />
Besteuerung nach dem Stückzahlmaßstab angeboten. Um einen ständigen Wechsel in die<br />
vielleicht günstigere Variante zu unterbinden, wird die Wahl des anzuwendenden Tarifs für das<br />
jeweilige Kalenderjahr <strong>und</strong> die Gesamtheit der Geräte eines Aufstellers festgeschrieben.<br />
Für den Fall des rückwirkenden In-Kraft-Setzens der Satzung war zu beachten, dass die<br />
Steuerschuld, die sich nach der neuen Bemessungsgr<strong>und</strong>lage ergibt, nicht die in der<br />
Vergangenheit für den jeweiligen Vergleichszeitraum ermittelte Steuerschuld übersteigt. Dem<br />
wurde in § 4 der Satzung Rechnung getragen, indem die in der bis dato zu Gr<strong>und</strong>e liegenden<br />
Satzung angesetzten Steuersätze bei Geräten mit Gewinnmöglichkeiten in Spielhallen <strong>und</strong> an<br />
sonstigen Aufstellorten als Höchstsätze eingetragen wurden.<br />
Mangels ausreichender Erkenntnisse über die aus Sicht des Steuergläubigers Stadt <strong>Eisenach</strong><br />
notwendige <strong>und</strong> aus Sicht der Steuerschuldner zumutbare <strong>und</strong> vertretbare Höhe der<br />
Steuersätze wird nicht zu vermeiden sein, dass für die Vergangenheit auch Steuererstattungen<br />
<strong>und</strong> für die Zukunft auch Steuerausfälle in Kauf zu nehmen sind. Dies liegt in der ungewissen<br />
Zahl von Fällen begründet, in denen eine Besteuerung nach der Bruttokasse zu geringeren<br />
Steuerbeträgen führt als nach dem bisherigen Stückzahlmaßstab. Auf diese Problematik wurde<br />
bereits in einer Berichtsvorlage im Oktober 2006: Erhebung der Spielapparatesteuer unter<br />
Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung des B<strong>und</strong>esverwaltungsgerichtes hingewiesen.<br />
Doht<br />
Oberbürgermeister<br />
Anlagen<br />
Entwurf der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate <strong>und</strong> auf das Spielen um Geld oder<br />
Sachwerte im Gebiet der Stadt <strong>Eisenach</strong> (Spielapparatesteuersatzung)
Spielapparatesteuersatzung Seite: 97<br />
AZ: AZ 20.2 - 08/<strong>2007</strong><br />
III. Unterschriften<br />
Amt<br />
Dezernent Fachamt federführender Sachbearbeiter<br />
Doht Hartmann Richter (Tel.:220)<br />
Keine<br />
Bedenken<br />
Stellungnahme zu beteiligender Fachämter<br />
(Bitte im Falle von Bedenken/Anmerkungen diese ggf. als Anlage beifügen)<br />
Bedenken<br />
Anmerkungen<br />
Datum Unterschrift<br />
Stellungnahme der Kämmerei (Amt 20) - im Falle finanzieller Auswirkungen, ggf. Anlage benutzen -<br />
keine Bedenken<br />
folgende Bedenken / Anmerkungen:<br />
Datum <strong>und</strong> Unterschrift<br />
Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes (Amt 14)<br />
keine Bedenken<br />
folgende Bedenken / Anmerkungen:<br />
Datum <strong>und</strong> Unterschrift
Überplanmäßige Ausgabe Erziehungsgeld Seite: 98<br />
AZ: 51.13.502<br />
Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate <strong>und</strong> auf<br />
das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt <strong>Eisenach</strong><br />
(Spielapparatesteuersatzung) vom .................................<br />
Aufgr<strong>und</strong> des § 19 Abs. 1 Satz 1 der Thüringer Gemeinde- <strong>und</strong> Landkreisordnung<br />
(Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der<br />
Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch<br />
Art. 5 des Gesetzes vom 23.12.2005 (GVBl. S. 446) <strong>und</strong> der §§ 2 <strong>und</strong> 5 des Thüringer<br />
Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) vom 07.08.1991 (GVBl. S. 285, 329) in der<br />
Fassung der Bekanntmachung vom 19.09.2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch<br />
Artikel 1 des Gesetzes vom 17.12.2004 (GVBl. S. 889), hat der Stadtrat der Stadt<br />
<strong>Eisenach</strong> in seiner <strong>Sitzung</strong> am<br />
folgende Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate <strong>und</strong><br />
auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt <strong>Eisenach</strong><br />
(Spielapparatesteuersatzung) beschlossen:<br />
§ 1<br />
Steuererhebung<br />
Die Stadt erhebt eine Steuer auf Spielapparate <strong>und</strong> auf das Spielen um Geld oder<br />
Sachwerte als örtliche Aufwandsteuer nach Maßgabe des in § 2 aufgeführten<br />
Besteuerungstatbestandes.<br />
§ 2<br />
Steuergegenstand, Besteuerungstatbestand<br />
Gegenstand der Steuer ist der Aufwand für die Benutzung von Spiel- <strong>und</strong><br />
Geschicklichkeitsapparaten, soweit sie öffentlich zugänglich sind. Sportgeräte wie z.B.<br />
Billard, Darts <strong>und</strong> Tischfußball sowie Musikautomaten unterliegen nicht der<br />
Spielapparatesteuer.<br />
§ 3<br />
Bemessungsgr<strong>und</strong>lagen<br />
(1) Bemessungsgr<strong>und</strong>lage ist<br />
a) bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit mit manipulationssicherem Zählwerk die<br />
elektronisch gezählte Bruttokasse (Bruttokasse ist die elektronisch gezählte Kasse<br />
zuzüglich Röhrenentnahme, abzüglich Röhrenauffüllung, Falschgeld <strong>und</strong> Fehlgeld).<br />
b) bei Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit deren Anzahl pro angefangenem<br />
Kalendermonat.<br />
(2) Als manipulationssichere Apparate sind all jene Geräte zu betrachten, bei denen<br />
eine fortlaufende <strong>und</strong> lückenlose Ermittlung von Daten, die zur Ermittlung der
Überplanmäßige Ausgabe Erziehungsgeld Seite: 99<br />
AZ: 51.13.502<br />
umsatzsteuerlichen Bemessungsgr<strong>und</strong>lage nötig sind, durch manipulationssichere<br />
Software gewährleistet wird.<br />
(3) Verfügt ein Apparat über mehrere Spieleinrichtungen, so gilt jede dieser<br />
Einrichtungen als ein Apparat. Apparate mit mehr als einer Spieleinrichtung sind<br />
solche, an denen gleichzeitig zwei oder mehr Spielvorgänge ausgelöst werden können.<br />
§ 4<br />
Steuersätze<br />
(1) Die Steuer beträgt je Apparat <strong>und</strong> angefangenem Kalendermonat<br />
a) in Spielhallen <strong>und</strong> ähnlichen Unternehmen<br />
1. für Apparate mit Gewinnmöglichkeit 12 v.H. der Bruttokasse,<br />
höchstens 105,00 Euro;<br />
2. für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit 41,00 Euro;<br />
b) in Gaststätten <strong>und</strong> sonstigen Aufstellungsorten<br />
1. für Apparate mit Gewinnmöglichkeit 12 v.H. der Bruttokasse,<br />
höchstens 55,00 Euro;<br />
2. für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit 21,00 Euro.<br />
Die Höchstsätze nach Satz 1 Buchst. a) Ziff. 1 <strong>und</strong> Buchst. b) Ziff. 1 gelten bis zum<br />
Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung.<br />
(2) In den Fällen, in denen die Bruttokasse nach § 3 Abs. 1 nicht nachgewiesen wird<br />
oder auf Antrag des Steuerschuldners (§ 5) beträgt die Steuer je Apparat <strong>und</strong><br />
angefangenem Kalendermonat<br />
a) in Spielhallen <strong>und</strong> ähnlichen Unternehmen<br />
1. für Apparate mit Gewinnmöglichkeit 105,00 Euro;<br />
2. für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit 41,00 Euro;<br />
b) in Gaststätten <strong>und</strong> sonstigen Aufstellungsorten<br />
1. für Apparate mit Gewinnmöglichkeit 55,00 Euro;<br />
2. für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit 21,00 Euro.<br />
(3) Für Apparate, mit denen sexuelle Handlungen oder Gewalttätigkeiten dargestellt<br />
werden oder die eine Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges zum<br />
Gegenstand haben beträgt die Steuer je Apparat <strong>und</strong> angefangenem Kalendermonat in<br />
Spielhallen oder sonstigen Aufstellungsorten für Apparate mit oder ohne<br />
Gewinnmöglichkeit 520,00 Euro.<br />
(4) Tritt im Laufe eines Kalendermonats an die Stelle eines Apparates ein gleichartiger<br />
Apparat, so wird die Steuer für diesen Kalendermonat nur einmal erhoben.<br />
§ 5<br />
Abweichende Besteuerung
Überplanmäßige Ausgabe Erziehungsgeld Seite: 100<br />
AZ: 51.13.502<br />
(1) Auf Antrag des Steuerschuldners kann eine Besteuerung nach der Anzahl der<br />
aufgestellten Apparate erfolgen (Stückzahlmaßstab). Es gelten dann die in § 4 Abs. 2<br />
aufgeführten Festbeträge je Apparat. Der Antrag auf abweichende Besteuerung ist<br />
spätestens 3 Monate vor dem Ablauf des Kalenderjahres zu stellen. Ein Wechsel zur<br />
abweichenden Besteuerung erfolgt mit Beginn des Folgejahres.<br />
(2) Die abweichende Besteuerung hat solange Gültigkeit, bis sie schriftlich gegenüber<br />
der Kommune widerrufen wird. Eine Rückkehr zur Regelbesteuerung sowie erneute<br />
Wechsel zur abweichenden Besteuerung sind jeweils nur zum Beginn des folgenden<br />
Kalenderjahres zulässig.<br />
(3) Werden im Satzungsgebiet mehrere Apparate mit Gewinnmöglichkeit betrieben, so<br />
kann die abweichende Besteuerung für diese nur einheitlich beantragt werden.<br />
§ 6<br />
Steuerschuldner<br />
Steuerschuldner ist derjenige, dem die Erträge aus den aufgestellten Apparaten bzw.<br />
Spieleinrichtungen im Sinne des § 2 zufließen (Aufsteller). Mehrere Steuerschuldner<br />
sind Gesamtschuldner.<br />
§ 7<br />
Anzeigepflicht<br />
Der Steuerschuldner hat die erstmalige Aufstellung eines Geldspiel- oder<br />
Unterhaltungsapparates <strong>und</strong> jede Änderung hinsichtlich Art <strong>und</strong> Anzahl der Automaten<br />
an einem Aufstellungsort bis zum 15. Tag des folgenden Kalendermonats der<br />
Stadtverwaltung <strong>Eisenach</strong> auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck anzuzeigen.<br />
§ 8<br />
Entstehung, Festsetzung <strong>und</strong> Fälligkeit<br />
(1) Die Steuerschuld entsteht mit der Verwirklichung des Besteuerungstatbestandes.<br />
(2) Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen. Bis zum 15.<br />
Tag nach Ablauf eines jeden Kalendermonats ist bei der Stadtverwaltung <strong>Eisenach</strong><br />
eine Steuererklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck einzureichen. Die<br />
errechnete Steuer ist am letzten Tag der Einreichungsfrist nach Satz 2 fällig. Die<br />
unbeanstandete Entgegennahme der Steueranmeldung gilt als Steuerfestsetzung.<br />
(3) Ein Steuerbescheid ist nur dann zu erteilen, wenn der Steuerpflichtige eine<br />
Steuererklärung nicht abgibt oder die Steuerschuld abweichend von der Erklärung<br />
festzusetzen ist. Die Steuer kann ggf. durch Schätzung festgesetzt werden <strong>und</strong> ist<br />
einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig.<br />
(4) Bei der Besteuerung nach der Bruttokasse sind den Steueranmeldungen nach Abs.<br />
2 Zählwerk-Ausdrucke für den jeweiligen Besteuerungszeitraum beizufügen, die als<br />
Angaben mindestens Geräteart, Gerätetyp, Gerätenummer, die fortlaufende Nummer
Überplanmäßige Ausgabe Erziehungsgeld Seite: 101<br />
AZ: 51.13.502<br />
des Zählwerk-Ausdruckes, die Spieleinsätze, die Gewinne <strong>und</strong> den Kasseninhalt<br />
enthalten müssen. Für den Folgemonat ist lückenlos an den Auslesezeitpunkt (Tag <strong>und</strong><br />
Uhrzeit des Ausdrucks) des Auslesetages des Vormonats anzuschließen.<br />
§ 9<br />
Steueraufsicht <strong>und</strong> Prüfungsvorschriften<br />
(1) Zur Sicherung einer gleichmäßigen <strong>und</strong> vollständigen Festsetzung <strong>und</strong> Erhebung<br />
der Spielapparatesteuer können die Bediensteten der Stadt <strong>Eisenach</strong> ohne vorherige<br />
Ankündigung <strong>und</strong> außerhalb einer Außenprüfung Geschäftsgr<strong>und</strong>stücke <strong>und</strong><br />
Geschäftsräume, bzw. Aufstellorte, von Steuerschuldnern während der Geschäfts- <strong>und</strong><br />
Arbeitszeiten betreten, um Sachverhalte festzustellen, die für die Besteuerung<br />
erheblich sein können.<br />
(2) Die Steuerschuldner <strong>und</strong> die von ihnen betrauten Personen haben auf Verlangen<br />
der Bediensteten der Stadt Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere, Zählwerk-<br />
Ausdrucke <strong>und</strong> andere Unterlagen vorzulegen, Auskünfte zu erteilen <strong>und</strong> die<br />
notwendigen Verrichtungen an den Apparaten <strong>und</strong> Spieleinrichtungen vorzunehmen,<br />
damit die Feststellungen ermöglicht werden.<br />
§ 10<br />
In – Kraft - Treten<br />
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2005 in Kraft <strong>und</strong> ersetzt ab diesem<br />
Zeitpunkt die Satzung über die Erhebung einer Spielapparatesteuer in der Stadt<br />
<strong>Eisenach</strong> (Spielapparatesteuersatzung) vom 07.12.1998 (Thür. Allgemeine Nr. 294 v.<br />
14.12.1998; <strong>Eisenach</strong>er Presse – Thür. Landeszeitung Nr. 294 v. 14.12.1998),<br />
geändert durch Art. 2 (1. Änderungssatzung) der Euroumstellungs- <strong>und</strong> –<br />
anpassungssatzung I der Stadt <strong>Eisenach</strong> vom 26.09.2001 (Thür. Allgemeine Nr. 234 v.<br />
06.10.2001; <strong>Eisenach</strong>er Presse – Thür. Landeszeitung Nr. 234 v. 06.10.2001).<br />
<strong>Eisenach</strong>, den<br />
Stadt <strong>Eisenach</strong><br />
Doht<br />
Oberbürgermeister<br />
Siegel
Überplanmäßige Ausgabe Erziehungsgeld Seite: 102<br />
AZ: 51.13.502<br />
Eingang Büro Stadtrat Vorlagen-Nr. Stadtrats-<strong>Sitzung</strong> TOP Stadtratssitzung<br />
Stadtverwaltung <strong>Eisenach</strong><br />
Beschlussvorlage<br />
Berichtsvorlage<br />
Dezernat Amt Aktenzeichen<br />
II 51 51.13.502<br />
Betreff<br />
Überplanmäßige Ausgaben im Unterabschnitt 48300- Erziehungsgeld DK 083<br />
in Höhe von 111.890,00 €<br />
vom Fachamt auszufüllen vom Büro Stadtrat auszufüllen<br />
Beratungsfolge <strong>Sitzung</strong> <strong>Sitzung</strong>stermin TOP Abstimmungsergebnis Beschluss<br />
(Zutreffendes ankreuzen) öff. nichtöff. ja nein Enthalt. Nr.<br />
Beigeordnetensitzung<br />
Ortschaftsrat<br />
Rechnungsprüfungsausschuss<br />
Ausschuss für Stadtentwicklung,<br />
Wirtschaft, Kultur <strong>und</strong> Tourismus<br />
Ausschuss für Familie, Jugend,<br />
Soziales <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitswesen<br />
Ausschuss für Bildung, Schule <strong>und</strong><br />
Sport<br />
Jugendhilfeausschuss<br />
Werkausschuss<br />
Bau-, Verkehrs- <strong>und</strong> Umweltausschuss<br />
Haupt- <strong>und</strong> Finanzausschuss<br />
Stadtrat<br />
Finanzielle Auswirkungen<br />
keine haushaltsmäßige Berührung Einnahmen Haushaltsstelle :<br />
weitere Ausgaben HH-Stelle: Ausgaben Haushaltsstelle : UA 48300<br />
HH-Mittel Lt. HH bzw. NTHH d. lfd.<br />
Jahres (aktueller Stand) -EUR-<br />
HH/JR<br />
Inanspruchnahme<br />
./. verausgabt<br />
./. vorgemerkt<br />
365.000,00<br />
346.483,00<br />
18.517,00<br />
= verfügbar 0,00<br />
Frühere Beschlüsse<br />
Haushaltausgaberest<br />
-EUR-<br />
insgesamt<br />
-EUR-<br />
Beschluss-Nr.: Beschluss-Nr.: Beschluss-Nr.: Beschluss-Nr.:
Überplanmäßige Ausgabe Erziehungsgeld Seite: 103<br />
AZ: 51.13.502<br />
I. Beschlussvorschlag<br />
Der Oberbürgermeister empfiehlt,<br />
der Haupt- <strong>und</strong> Finanzausschuß empfiehlt,<br />
der Stadtrat der Stadt <strong>Eisenach</strong> beschließt::<br />
überplanmäßige Ausgaben im Unterabschnitt 48300- Erziehungsgeld DK 083<br />
in Höhe von 111.890,00 €.<br />
Die Deckung erfolgt durch die Einnahmen in der Haushaltsstelle 48300.17100- Landeszuweisung<br />
Erziehungsgeld.<br />
II. Begründung<br />
Am 01.07.2006 trat das neue Thüringer Erziehungsgeldgesetz in Kraft.<br />
Das Thüringer Erziehungsgeld wird für Kinder ab dem Tag nach der Vollendung des zweiten<br />
Lebensjahres bis zum Tag der Vollendung des dritten Lebensjahres gezahlt.<br />
Gemäß § 2 Abs.3 Thüringer Erziehungsgeldgesetz haben Träger von Kindertageseinrichtungen <strong>und</strong><br />
Kindertagespflegepersonen, die im Bedarfsplan nach § 17 ThürKitaG berücksichtigt werden, das Recht,<br />
von dem Erziehungsgeldberechtigten für die Zeit der Inanspruchnahme einer KITA oder Tagespflege<br />
zum Zweck der Anmeldung des Kindes eine Abtretungserklärung über eine Summe bis zu 150,00 €<br />
monatlich zu verlangen. In diesen Fällen erfolgt die Auszahlung des Erziehungsgeldes an die Träger der<br />
KITAS <strong>und</strong> die Kindertagespflegepersonen.<br />
Bei der Berechnung für das Haushaltsjahr <strong>2007</strong> wurde von den Geburten vom 01.01.2005 bis 31.12.2005<br />
ausgegangen.<br />
Aufgr<strong>und</strong> dessen, dass jedoch auch noch die Geburten von Januar 2004 bis Dezember 2004 zu<br />
berücksichtigen sind, ist die überplanmäßige Ausgabe notwendig.<br />
Da die Einnahmen aus Landeszuweisungen für Erziehungsgeld vollständig im UA 48300 gebucht werden<br />
<strong>und</strong> es sich lediglich um eine Weiterleitung von Zahlungen handelt, entsteht kein Zuschussbedarf für die<br />
Stadt <strong>Eisenach</strong>.<br />
Oberbürgermeister Bürgermeisterin<br />
Anlagen <strong>und</strong> Verteiler
3.GS "Georgenschule" - überplanmäßige Ausgabe Seite: 104<br />
AZ: 65 21 01 04<br />
III. Unterschriften<br />
Amt<br />
Dezernent Fachamt federführender Sachbearbeiter<br />
U. Lieske V. Stephan U. Scharfenberg (Tel.: 670795)<br />
Keine<br />
Bedenken<br />
Stellungnahme zu beteiligender Fachämter<br />
(Bitte im Falle von Bedenken/Anmerkungen diese ggf. als Anlage beifügen)<br />
Bedenken<br />
Anmerkungen<br />
Datum Unterschrift<br />
Stellungnahme der Kämmerei (Amt 20) - im Falle finanzieller Auswirkungen, ggf. Anlage benutzen -<br />
keine Bedenken<br />
folgende Bedenken / Anmerkungen:<br />
Datum <strong>und</strong> Unterschrift<br />
Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes (Amt 14)<br />
keine Bedenken<br />
folgende Bedenken / Anmerkungen:<br />
Datum <strong>und</strong> Unterschrift
3.GS "Georgenschule" - überplanmäßige Ausgabe Seite: 105<br />
AZ: 65 21 01 04<br />
Eingang Büro Stadtrat Vorlagen-Nr. Stadtrats-<strong>Sitzung</strong> TOP Stadtratssitzung<br />
Stadtverwaltung <strong>Eisenach</strong><br />
Beschlussvorlage<br />
Berichtsvorlage<br />
Dezernat Amt Aktenzeichen<br />
III 65 65 21 01 04<br />
Betreff<br />
3.Gr<strong>und</strong>schule "Georgenschule", Markt 13 - Fassadensanierung Nord- <strong>und</strong> Westseite<br />
hier: Beschlussfassung über eine überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle<br />
21100.94003 Sanierungsmaßnahme, Georgenschule, Markt 13 in Höhe von 152.000 €<br />
vom Fachamt auszufüllen vom Büro Stadtrat auszufüllen<br />
Beratungsfolge <strong>Sitzung</strong> <strong>Sitzung</strong>stermin TOP Abstimmungsergebnis Beschluss<br />
(Zutreffendes ankreuzen) öff. nichtöff. ja nein Enthalt. Nr.<br />
Beigeordnetensitzung<br />
Ortschaftsrat<br />
Rechnungsprüfungsausschuss<br />
Ausschuss für Stadtentwicklung,<br />
Wirtschaft, Kultur <strong>und</strong> Tourismus<br />
Ausschuss für Familie, Jugend,<br />
Soziales <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitswesen<br />
Ausschuss für Bildung, Schule <strong>und</strong><br />
Sport<br />
Jugendhilfeausschuss<br />
Werkausschuss<br />
Bau-, Verkehrs- <strong>und</strong> Umweltausschuss<br />
Haupt- <strong>und</strong> Finanzausschuss<br />
Stadtrat<br />
Finanzielle Auswirkungen<br />
keine haushaltsmäßige Berührung Einnahmen Haushaltsstelle : 21100.36103<br />
weitere Ausgaben HH-Stelle: 24000.94010 Ausgaben Haushaltsstelle : 21100.94003<br />
HH-Mittel Lt. HH bzw. NTHH d. lfd.<br />
Jahres (aktueller Stand) -EUR-<br />
HH/JR<br />
Inanspruchnahme<br />
./. verausgabt<br />
./. vorgemerkt<br />
149.200,00<br />
Haushaltausgaberest<br />
-EUR-<br />
108.453,37<br />
47.464,76<br />
insgesamt<br />
-EUR-<br />
257.653,37<br />
= verfügbar 149.200,00 60.988,61 210.188,61<br />
Frühere Beschlüsse<br />
Beschluss-Nr.: Beschluss-Nr.: Beschluss-Nr.: Beschluss-Nr.:
3.GS "Georgenschule" - überplanmäßige Ausgabe Seite: 106<br />
AZ: 65 21 01 04<br />
I. Beschlussvorschlag<br />
Der Oberbürgermeister empfiehlt<br />
Der Haupt- <strong>und</strong> Finanzausschuss der Wartburgstadt empfiehlt<br />
Der Stadtrat der Wartburgstadt beschließt:<br />
II. Begründung<br />
für die Sanierung der Westfassade an der Georgenschule, Markt 13 in <strong>Eisenach</strong> eine<br />
zusätzliche überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 21100.94003, Sanierungsmaßnahme,<br />
Georgenschule, über 152.000 €.<br />
Die Deckung zur Finanzierung der Mehrausgabe über 152.000,00 € in der Haushaltsstelle<br />
21100.94003 erfolgt über die Minderausgabe in Höhe von 14.441,53 € in der Haushaltsstelle<br />
24000.94010, Berufsschulzentrum <strong>und</strong> der Mehreinnahme in Höhe von 34.198,47 € in der<br />
Haushaltsstelle 20010.36100 , Investitionspauschale sowie der Mehreinnahme über 103.360,00 €<br />
in der Haushaltsstelle 21100.36103, Landes-zuweisung Städtebau, Georgenschule.<br />
Bei der Fassadensanierung an der Nordseite der Georgenschule wurden im Bereich des Zwerchhauses<br />
Holzschädigungen sichtbar. Eine unverzüglich veranlasste Untersuchung durch einen<br />
Holzschutzsachverständigen ergab, dass Teile der Dachkonstruktion durch holzzerstörende Insekten <strong>und</strong><br />
pflanzliche Holzschädlinge, darunter auch der (aktive) Echte Hausschwamm, befallen sind. Für die<br />
weitere Sanierung bedeutete dies, dass alle mit Schwamm <strong>und</strong> Schädlingen befallenen Teile der Dach<strong>und</strong><br />
Deckenkonstruktionen ausgewechselt werden mussten <strong>und</strong> zwar bis einschließlich 1 Meter in das<br />
ges<strong>und</strong>e Holz, also auch 1 Meter in die Nordfassade.<br />
Für die Fassadensanierung der Westseite wurde von einem ähnlich zu erwartenden Schadensbild im<br />
Dachtragwerk ausgegangen. Hierzu beläuft sich die vorliegende Kostenschätzung für die zusätzlichen<br />
holzschutztechnischen Sanierungsmaßnahmen <strong>und</strong> die zugehörigen Zimmererarbeiten einschl.<br />
Nebenkosten auf 152.000 €.<br />
Für die gesamte Fassadensanierung der Schule liegen Fördermittelbescheide des<br />
Landesverwaltungsamtes aus dem Städtebauförderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ (Bew.-<br />
Nrn. 6161-5012/05, 6161-5031/06) vom 16.01.<strong>2007</strong> über eine Fördersumme (B<strong>und</strong>/Land-Anteil) von<br />
370.005,00 € vor. Ein Änderungsantrag wird parallel gestellt, so dass die Mehrkosten der Sanierung der<br />
Westfassade anteilig nach Bereitstellung des städtischen Eigenanteils durch die entsprechende<br />
Einnahme in der Haushaltsstelle 21100.36103 gedeckt werden könnten.<br />
Der Eigenanteil der Stadt hierfür (48.640 €) wird über die Minderausgabe in Höhe von 14.441,53 € in der<br />
Haushaltsstelle 24000.94010, Berufsschulzentrum <strong>und</strong> der Mehreinnahme in Höhe von 34.198,47 € aus<br />
dem Bescheid über die Gewährung der Investitionspauschale vom 13.06.<strong>2007</strong> abgedeckt.<br />
Wir bitten, der zusätzlichen überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 152.000,00 € in der Haushaltsstelle<br />
21100.94003, Sanierungsmaßnahme Georgenschule, Markt 13, zu zustimmen.<br />
Herr Doht Frau Rexrodt<br />
Oberbürgermeister Dezernentin für Bau, Umwelt <strong>und</strong> Verkehr<br />
Anlage :<br />
- Aufteilung der Schulinvestpauschale
FS "Pestalozzi" - überplanmäßige Ausgabe Seite: 107<br />
AZ: 652300
FS "Pestalozzi" - überplanmäßige Ausgabe Seite: 108<br />
AZ: 652300<br />
III. Unterschriften<br />
Amt<br />
Dezernent Fachamt federführender Sachbearbeiter<br />
Frau Rexrodt Frau Menge Frau Stegmann (Tel.:544)<br />
Keine<br />
Bedenken<br />
Stellungnahme zu beteiligender Fachämter<br />
(Bitte im Falle von Bedenken/Anmerkungen diese ggf. als Anlage beifügen)<br />
Bedenken<br />
Anmerkungen<br />
Datum Unterschrift<br />
Stellungnahme der Kämmerei (Amt 20) - im Falle finanzieller Auswirkungen, ggf. Anlage benutzen -<br />
keine Bedenken<br />
folgende Bedenken / Anmerkungen:<br />
Datum <strong>und</strong> Unterschrift<br />
Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes (Amt 14)<br />
keine Bedenken<br />
folgende Bedenken / Anmerkungen:<br />
Datum <strong>und</strong> Unterschrift
FS "Pestalozzi" - überplanmäßige Ausgabe Seite: 109<br />
AZ: 652300<br />
Eingang Büro Stadtrat Vorlagen-Nr. Stadtrats-<strong>Sitzung</strong> TOP Stadtratssitzung<br />
Stadtverwaltung <strong>Eisenach</strong><br />
Beschlussvorlage<br />
Berichtsvorlage<br />
Dezernat Amt Aktenzeichen<br />
III 65 652300<br />
Betreff<br />
Förderzentrum „Pestalozzischule“ , Ziegeleistr. 53<br />
hier: Beschlussfassung über eine überplanmäßige Ausgabe i.H.v. 119.416,47 € in der Haushaltsstelle<br />
27000. 94001 Sanierungsmaßnahme, Förderschule, Ziegeleistr. 53<br />
vom Fachamt auszufüllen vom Büro Stadtrat auszufüllen<br />
Beratungsfolge <strong>Sitzung</strong> <strong>Sitzung</strong>stermin TOP Abstimmungsergebnis Beschluss<br />
(Zutreffendes ankreuzen) öff. nichtöff. ja nein Enthalt. Nr.<br />
Beigeordnetensitzung<br />
Ortschaftsrat<br />
Rechnungsprüfungsausschuss<br />
Ausschuss für Stadtentwicklung,<br />
Wirtschaft, Kultur <strong>und</strong> Tourismus<br />
Ausschuss für Familie, Jugend,<br />
Soziales <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitswesen<br />
Ausschuss für Bildung, Schule <strong>und</strong><br />
Sport<br />
Jugendhilfeausschuss<br />
Werkausschuss<br />
Bau-, Verkehrs- <strong>und</strong> Umweltausschuss<br />
Haupt- <strong>und</strong> Finanzausschuss<br />
Stadtrat<br />
Finanzielle Auswirkungen<br />
keine haushaltsmäßige Berührung Einnahmen Haushaltsstelle : 20010. 36100<br />
weitere Ausgaben HH-Stelle: 24000.94010 Ausgaben Haushaltsstelle : 27000. 94001<br />
HH-Mittel Lt. HH bzw. NTHH d. lfd.<br />
Jahres (aktueller Stand) -EUR-<br />
HH/JR<br />
Inanspruchnahme<br />
./. verausgabt<br />
./. vorgemerkt<br />
0,00<br />
0,00<br />
0,00<br />
Haushaltausgaberest<br />
-EUR-<br />
6.942,21<br />
6.185,66<br />
0,00<br />
insgesamt<br />
-EUR-<br />
6.942,21<br />
6.185,66<br />
0,00<br />
= verfügbar 0,00 756,55 756,55<br />
Frühere Beschlüsse<br />
Beschluss-Nr.: Beschluss-Nr.: Beschluss-Nr.: Beschluss-Nr.:
FS "Pestalozzi" - überplanmäßige Ausgabe Seite: 110<br />
AZ: 652300<br />
I. Beschlussvorschlag<br />
Der Haupt- <strong>und</strong> Finanzausschuss der Wartburgstadt empfiehlt,<br />
der Stadtrat der Wartburgstadt beschließt:<br />
für den erforderlichen Einbau von Fenstern (87.416,47 €), die Abdichtung<br />
der Kelleraußenwand (12.000,00 €) sowie für die Sanierung der<br />
Entwässerung im Bereich der Außenanlagen (20.000,00 €) am Schulgebäude<br />
der Pestalozzischule, Ziegeleistr. 53 in <strong>Eisenach</strong> eine überplanmäßige<br />
Ausgabe in der Haushaltsstelle 27000.94001, Sanierungsmaßnahme<br />
Förderschule, über 119.416,47 €.<br />
Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt über die Minderausgabe in der Haushaltsstelle<br />
24000.94010 – Berufsschulzentrum in gleicher Höhe.<br />
II. Begründung<br />
Auf Gr<strong>und</strong> des schlechten baulichen Zustandes der noch nicht erneuerten Fenster, der teilweise<br />
mangelhaften Kelleraußenwandabdichtung sowie der nicht mehr funktionstüchtigen Entwässerung im<br />
Bereich der Außenanlagen sind diese Maßnahmen erforderlich.<br />
Mit Bescheid des Thüringer Ministerium für Bau <strong>und</strong> Verkehr vom 13.06.<strong>2007</strong> wird der Stadt <strong>Eisenach</strong><br />
für Neu-, Um- <strong>und</strong> Erweiterungsbauten sowie für die Sanierung von Schulen, Schullandheimen <strong>und</strong><br />
Schulsporthallen sowie für die Erstausstattung neu geschaffener Unterrichtsräume eine Zuweisung in<br />
Höhe von 391.798,47 € als Investitionspauschale bewilligt.<br />
Somit stehen dem Planansatz (338.800 €) in der Haushaltsstelle 20010.36100 Mehreinnahmen von<br />
52.998,47 € gegenüber.<br />
Die Haushaltsmittel wurden zunächst anteilig i.H.v. 232.570 € für den Neubau des Berufsschulzentrums<br />
veranschlagt (siehe Erläuterung im VMH S 402) Die endgültige Aufteilung der Haushaltsmittel<br />
einschließlich der Mehreinnahme laut Bewilligungsbescheid erfolgte im Ausschuss für Bildung, Schule<br />
<strong>und</strong> Sport am 17.07.<strong>2007</strong> (siehe beiliegende Übersicht).<br />
In der Ausschusssitzung für Bildung, Schule <strong>und</strong> Sport vom 17.07.07 Beschluss-Nr.: BSS 009/<strong>2007</strong><br />
wurde die Verwendung von 119.416,47 € für die genannten Maßnahmen beschlossen.<br />
Oberbürgermeister<br />
Herr Doht<br />
Anlage: Liste Investitionspauschale <strong>2007</strong><br />
Dezernentin für Bau, Umwelt <strong>und</strong> Verkehr<br />
Frau Rexrodt
Vergabe von Straßennamen in <strong>Eisenach</strong> Seite: 111<br />
AZ: 65.11-1814-10-656/21<br />
III. Unterschriften<br />
Amt<br />
Dezernent Fachamt federführender Sachbearbeiter<br />
Frau Rexrodt Frau Menge Herr Kühn (Tel.:Nr. 562)<br />
Keine<br />
Bedenken<br />
Stellungnahme zu beteiligender Fachämter<br />
(Bitte im Falle von Bedenken/Anmerkungen diese ggf. als Anlage beifügen)<br />
Bedenken<br />
Anmerkungen<br />
Datum Unterschrift<br />
Stellungnahme der Kämmerei (Amt 20) - im Falle finanzieller Auswirkungen, ggf. Anlage benutzen -<br />
keine Bedenken<br />
folgende Bedenken / Anmerkungen:<br />
Datum <strong>und</strong> Unterschrift<br />
Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes (Amt 14)<br />
keine Bedenken<br />
folgende Bedenken / Anmerkungen:<br />
Datum <strong>und</strong> Unterschrift
Vergabe von Straßennamen in <strong>Eisenach</strong> Seite: 112<br />
AZ: 65.11-1814-10-656/21<br />
Eingang Büro Stadtrat Vorlagen-Nr. Stadtrats-<strong>Sitzung</strong> TOP Stadtratssitzung<br />
Stadtverwaltung <strong>Eisenach</strong><br />
Beschlussvorlage<br />
Berichtsvorlage<br />
Dezernat Amt Aktenzeichen<br />
III 65 65.11-1814-10-<br />
656/21<br />
Betreff<br />
Vergabe eines Straßennamens in der Gemarkung <strong>Eisenach</strong>, Flur 10, für das Flurstück 656/21<br />
vom Fachamt auszufüllen vom Büro Stadtrat auszufüllen<br />
Beratungsfolge <strong>Sitzung</strong> <strong>Sitzung</strong>stermin TOP Abstimmungsergebnis Beschluss<br />
(Zutreffendes ankreuzen) öff. nichtöff. ja nein Enthalt. Nr.<br />
Beigeordnetensitzung<br />
Ortschaftsrat<br />
Rechnungsprüfungsausschuss<br />
Ausschuss für Stadtentwicklung,<br />
Wirtschaft, Kultur <strong>und</strong> Tourismus<br />
Ausschuss für Familie, Jugend,<br />
Soziales <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitswesen<br />
Ausschuss für Bildung, Schule <strong>und</strong><br />
Sport<br />
Jugendhilfeausschuss<br />
Werkausschuss<br />
Bau-, Verkehrs- <strong>und</strong> Umweltausschuss<br />
Haupt- <strong>und</strong> Finanzausschuss<br />
Stadtrat<br />
Finanzielle Auswirkungen<br />
keine haushaltsmäßige Berührung Einnahmen Haushaltsstelle :<br />
weitere Ausgaben HH-Stelle: Ausgaben Haushaltsstelle :<br />
HH-Mittel Lt. HH bzw. NTHH d. lfd.<br />
Jahres (aktueller Stand) -EUR-<br />
HH/JR<br />
Inanspruchnahme<br />
./. verausgabt<br />
./. vorgemerkt<br />
= verfügbar<br />
Frühere Beschlüsse<br />
Haushaltausgaberest<br />
-EUR-<br />
insgesamt<br />
-EUR-<br />
Beschluss-Nr.: Beschluss-Nr.: Beschluss-Nr.: Beschluss-Nr.:
Vergabe von Straßennamen in <strong>Eisenach</strong> Seite: 113<br />
AZ: 65.11-1814-10-656/21<br />
I. Beschlussvorschlag<br />
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Kultur <strong>und</strong> Tourismus empfiehlt:<br />
Der Haupt- <strong>und</strong> Finanzausschuss empfiehlt:<br />
Der Stadtrat der Stadt <strong>Eisenach</strong> beschließt:<br />
Das in der Gemarkung <strong>Eisenach</strong> als Straße zum Sportbad Aquaplex genutzte Gr<strong>und</strong>stück, Flur 10,<br />
Flurstück 656/21 erhält den Straßennamen „................................“<br />
II. Begründung<br />
Im Zusammenhang mit dem Neubau des Sportbades Aquaplex <strong>und</strong> Gründung der<br />
Sportbad <strong>Eisenach</strong> GmbH als Betreiber der Einrichtung wurde die örtliche Zuwegung<br />
aus dem Gesamtgr<strong>und</strong>stück „An der Katzenaue“ herausgemessen <strong>und</strong> als Straße<br />
klassifiziert.<br />
Die konkrete Zuordnung von Gr<strong>und</strong>stücken einschließlich deren Bebauung zu<br />
Straßennamen <strong>und</strong> die Vergabe von Hausnummern ist für die postalische <strong>und</strong><br />
allgemeine Erreichbarkeit notwendig sowie wichtige Voraussetzung zur genauen<br />
Beschreibung eines Einsatzortes für die Einsatzkräfte von Rettungsdiensten <strong>und</strong><br />
Feuerwehr durch die Leitstelle.<br />
Mit der Inbetriebnahme des Sportbades ist auch die Vergabe eines Straßennamens<br />
erforderlich geworden. Die alte Lagebezeichnung „An der Katzenaue“ ist insoweit nicht<br />
zu verwenden, da bereits der Straßenname „An der Katzenaue“ (Abzweig von der<br />
Nebestraße) existiert.<br />
Oberbürgermeister Dezernentin für Bau, Umwelt <strong>und</strong> Verkehr<br />
Anlage: Lageplan
Entwurf RP Seite: 114<br />
AZ: 65.14.2204<br />
III. Unterschriften<br />
Dezernent Fachamt Abteilung federführender<br />
Sachbearbeiter<br />
Dez III - Rexrodt Amt 65 - Menge Abt. 65.1 – Stegmann Siegm<strong>und</strong> (Tel.:237)<br />
Amt<br />
Abt.<br />
65.3<br />
66<br />
Keine<br />
Bedenken<br />
Stellungnahme zu beteiligender Fachämter<br />
(Bitte im Falle von Bedenken/Anmerkungen diese ggf. als Anlage beifügen)<br />
Bedenken<br />
Anmerkungen<br />
Datum Unterschrift<br />
Stellungnahme der Kämmerei (Amt 20) - im Falle finanzieller Auswirkungen, ggf. Anlage benutzen -<br />
keine Bedenken<br />
folgende Bedenken / Anmerkungen:<br />
Datum <strong>und</strong> Unterschrift<br />
Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes (Amt 14)<br />
keine Bedenken<br />
folgende Bedenken / Anmerkungen:<br />
Datum <strong>und</strong> Unterschrift
Entwurf RP Seite: 115<br />
AZ: 65.14.2204<br />
Eingang Büro Stadtrat Vorlagen-Nr. Stadtrats-<strong>Sitzung</strong> TOP Stadtratssitzung<br />
Betreff<br />
Stadtverwaltung <strong>Eisenach</strong><br />
Beschlussvorlage<br />
Berichtsvorlage<br />
Dezernat Amt Aktenzeichen<br />
III 65 65.14.2204<br />
Entwurf Regionalplan Südwestthüringen<br />
Stellungnahme der Stadt <strong>Eisenach</strong><br />
vom Fachamt auszufüllen vom Büro Stadtrat auszufüllen<br />
Beratungsfolge <strong>Sitzung</strong> <strong>Sitzung</strong>stermin TOP Abstimmungsergebnis Beschluss<br />
(Zutreffendes ankreuzen) öff. nichtöff. ja nein Enthalt. Nr.<br />
Beigeordnetensitzung<br />
Ortschaftsrat<br />
Rechnungsprüfungsausschuss<br />
Ausschuss für Stadtentwicklung,<br />
Wirtschaft, Kultur <strong>und</strong> Tourismus<br />
Ausschuss für Familie, Jugend,<br />
Soziales <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitswesen<br />
Ausschuss für Bildung, Schule <strong>und</strong><br />
Sport<br />
Jugendhilfeausschuss<br />
Werkausschuss<br />
Bau-, Verkehrs- <strong>und</strong> Umweltausschuss<br />
Haupt- <strong>und</strong> Finanzausschuss<br />
Stadtrat<br />
Finanzielle Auswirkungen<br />
keine haushaltsmäßige Berührung Einnahmen Haushaltsstelle :<br />
weitere Ausgaben HH-Stelle: Ausgaben Haushaltsstelle :<br />
HH-Mittel Lt. HH bzw. NTHH d. lfd.<br />
Jahres (aktueller Stand) -EUR-<br />
HH/JR<br />
Inanspruchnahme<br />
./. verausgabt<br />
./. vorgemerkt<br />
= verfügbar<br />
Frühere Beschlüsse<br />
Haushaltausgaberest<br />
-EUR-<br />
insgesamt<br />
-EUR-
Entwurf RP Seite: 116<br />
AZ: 65.14.2204<br />
Beschluss-Nr.: Beschluss-Nr.: Beschluss-Nr.: Beschluss-Nr.:
Entwurf RP Seite: 117<br />
AZ: 65.14.2204<br />
I. Beschlussvorschlag<br />
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Kultur <strong>und</strong> Tourismus empfiehlt,<br />
der Bau-, Verkehrs- <strong>und</strong> Umweltausschuss empfiehlt,<br />
der Haupt- <strong>und</strong> Finanzausschuss empfiehlt,<br />
der Stadtrat beschließt:<br />
der Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen zuzustimmen.<br />
II. Begründung<br />
Thüringen ist in vier Planungsregionen untergliedert. Eine davon ist Südwestthüringen, dazu gehören die<br />
kreisfreien Städte <strong>Eisenach</strong> <strong>und</strong> Suhl sowie die Landkreise Wartburgkreis, Schmalkalden-Meiningen,<br />
Hildburghausen <strong>und</strong> Sonneberg.<br />
Für diese Region wurde 1999 der Regionale Raumordnungsplan Südthüringen für verbindlich erklärt.<br />
Entsprechend des Landesplanungsgesetzes ist dieser Plan fortzuschreiben <strong>und</strong> den aktuellen<br />
Entwicklungstendenzen anzupassen. Mit Beschlussfassung der Regionalen Planungsgemeinschaft im<br />
Juni 2004 wurde das Verfahren zur Fortschreibung mit der neuen Bezeichnung Regionalplan<br />
Südwestthüringen eröffnet.<br />
Der Regionalplan ist aus dem Landesentwicklungsplan zu entwickeln. Die Erstellung des<br />
Regionalplanentwurfs erfolgte durch die Regionale Planungsstelle Südwestthüringen auf der Basis des<br />
Landesentwicklungsplans von 2004. In die Erarbeitung wurden die verschiedenen regionalen Akteure, wie<br />
z. B. die Gemeinden, Landkreise, Landesplanungsbehörden <strong>und</strong> Fachplanungsträger, einbezogen. Die<br />
einzelnen Planbestandteile wurden in den Gremien der Regionalen Planungsgemeinschaft vorgestellt <strong>und</strong><br />
beraten, am 24.04.<strong>2007</strong> wurde die Freigabe des Entwurfs zum Regionalplan Südwestthüringen<br />
beschlossen.<br />
Um eine breite öffentliche Diskussion zu ermöglichen, wurde die erforderliche Auslegung <strong>und</strong> Anhörung<br />
eingeleitet. Die Planunterlagen lagen vom 18. Juni bis einschließlich 20. <strong>August</strong> <strong>2007</strong> u. a. auch in<br />
<strong>Eisenach</strong> in der Stadtverwaltung, Abt Stadtentwicklung, aus.<br />
Die Stellungnahme Stand 31.07.<strong>2007</strong> wurde in Abstimmung der Fachämter durch die Stadtverwaltung<br />
erarbeitet <strong>und</strong> wird dem Stadtrat hiermit vorgelegt.<br />
Termin für die Abgabe der Stellungnahme war der 20.08.<strong>2007</strong>. Die Stellungnahme wurde termingerecht<br />
unter dem Vorbehalt abgegeben, dass der Stadtrat noch zustimmen muss <strong>und</strong> eventuelle Änderungen<br />
nachgereicht werden.<br />
Doht<br />
Oberbürgermeister<br />
Anlagen <strong>und</strong> Verteiler: Stellungnahme<br />
Rexrodt<br />
Dezernentin für Bau, Umwelt <strong>und</strong> Verkehr
Entwurf RP Seite: 118<br />
AZ: 65.14.2204<br />
III. Unterschriften<br />
Amt<br />
36<br />
41<br />
50<br />
51<br />
Dezernent Fachamt federführender Sachbearbeiter<br />
Rexrodt Menge Schambach (670 511)<br />
Keine<br />
Bedenken<br />
Stellungnahme zu beteiligender Fachämter<br />
(Bitte im Falle von Bedenken/Anmerkungen diese ggf. als Anlage beifügen)<br />
Bedenken<br />
Anmerkungen<br />
Datum Unterschrift<br />
Stellungnahme der Kämmerei (Amt 20) - im Falle finanzieller Auswirkungen, ggf. Anlage benutzen -<br />
keine Bedenken<br />
folgende Bedenken / Anmerkungen:<br />
Datum <strong>und</strong> Unterschrift<br />
Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes (Amt 14)<br />
keine Bedenken<br />
folgende Bedenken / Anmerkungen:<br />
Datum <strong>und</strong> Unterschrift
Entwurf RP Seite: 119<br />
AZ: 65.14.2204<br />
Anlage: Stellungnahme<br />
Regionalplan Südwestthüringen – Entwurf 04/<strong>2007</strong><br />
Adresse: Stadtverwaltung <strong>Eisenach</strong><br />
Postfach 1462<br />
99804 <strong>Eisenach</strong><br />
Datum: 31.07.<strong>2007</strong><br />
Unterschrift:<br />
OFFENLEGUNG<br />
vom 18. Juni bis einschließlich 20. <strong>August</strong> <strong>2007</strong><br />
Doht<br />
Oberbürgermeister<br />
Teil Pkt. Anregungen (jeweils begründen)<br />
I 3.3<br />
S. 24<br />
II 1.1.1<br />
G 1-2<br />
S. 1<br />
S. 24, letzter Absatz<br />
In den letzten Satz sollte „bedarfsgerechter“ eingefügt werden:<br />
Neben der Konzentration auf zentrale Orte einschließlich einer quantitativen Anpassung ist<br />
ein bedarfsgerechter Umbau der sozialen Infrastruktur von jugend- zu altenbezogenen<br />
Einrichtungen erforderlich.<br />
Begründung:<br />
Der jetzt bestehende Satz suggeriert, dass die gesamte Infrastruktur in Richtung<br />
altenbezogener Einrichtungen umgebaut werden soll. Aus dem Rückgang der<br />
Gesamtbevölkerung <strong>und</strong>/oder der Altersverschiebungen in der Bevölkerungsstruktur kann<br />
aber nicht geschlussfolgert werden, dass alle Einrichtungen der Kinder- <strong>und</strong> Jugendhilfe zu<br />
Gunsten der älteren Generation abgebaut werden müssen. Die gesellschaftliche Entwicklung<br />
begründet nach wie vor einen hohen Bedarf an unterstützenden öffentlichen Diensten <strong>und</strong><br />
Maßnahmen auch für Kinder <strong>und</strong> Jugendliche.<br />
Zu den Umlandgemeinden der Stadt <strong>Eisenach</strong> sind folgende Gemeinden in den<br />
Regionalplan (RP) aufzunehmen:<br />
Ifta (VG Creuzburg)<br />
Ettenhausen/Suhl (EG Marksuhl)<br />
Ebenshausen, Frankenroda, Hallungen, Nazza (VG Mihla)<br />
Begründung:<br />
Den Stadt-Umland-Räumen wird im RP eine wesentliche Rolle „als herausgehobene<br />
räumliche Leistungsträger <strong>und</strong> Impulsgeber“ zuerkannt, zumal im Planungsraum<br />
Südwestthüringen kein Oberzentrum vorhanden ist. Das eingeforderte Abstimmungsgebot<br />
dient der Sicherung <strong>und</strong> der Weiterentwicklung der zentralen Städte <strong>und</strong> somit auch der<br />
Stabilisierung des Umlandes.<br />
Die funktionsräumlichen Verflechtungen zwischen <strong>Eisenach</strong> <strong>und</strong> den Umlandgemeinden<br />
sind stark ausgeprägt. Eine eindeutige Begrenzung des Entwicklungs-, Ordnungs- <strong>und</strong><br />
Kooperationsgebietes ist sicher schwierig, zumal der Verflechtungsraum entsprechend der<br />
verschiedenen thematischen Schwerpunkte unterschiedlich ausgeprägt ist. Positiv zu<br />
bewerten ist, dass trotzdem die Umlandgemeinden aufgeführt werden, für die ein<br />
gr<strong>und</strong>sätzliches Abstimmungserfordernis besteht.<br />
Durch die unterschiedlichen Verwaltungsstrukturen – Gemeinden,<br />
Verwaltungsgemeinschaften, Einheitsgemeinden – wird die Zuordnung erschwert. Zur<br />
eindeutigen Bestimmung sollten alle Gemeinden einer VG bzw. einer EG dem Stadt-<br />
Umland-Raum zugeordnet werden. Berücksichtigt werden sollte auch, dass es perspektivisch<br />
voraussichtlich zu Gemeindezusammenschlüssen kommen kann.
Ergänzungssatzung "Stöhrstraße" Seite: 120<br />
AZ: 65.3 S 34.7<br />
Teil Pkt. Anregungen (jeweils begründen)<br />
II 1.2.3<br />
Z 1-1<br />
S. 10<br />
II 1.2.3<br />
Z 1-1<br />
S. 10<br />
II 3.1.2<br />
Z 3-5<br />
S. 31<br />
Für die vorgeschlagene Korrektur spricht auch, dass alle o. g. Gemeinden zum<br />
Gr<strong>und</strong>versorgungsbereich von <strong>Eisenach</strong> (→ Teil II, Z 1-2, S.12) gehören. Eine Orientierung<br />
nach <strong>Eisenach</strong> (z. B. Einzelhandelsangebot, weiterbildende Schulen, medizinische<br />
Versorgung, Kultur) besteht bereits.<br />
Die Reduzierung der Anzahl von Gr<strong>und</strong>zentren in Südwestthüringen wird ausdrücklich<br />
befürwortet. Eine zusätzliche Ausweisung von weiteren Gr<strong>und</strong>zentren im nahen <strong>und</strong><br />
weiteren Einzugsbereich von <strong>Eisenach</strong> wird abgelehnt.<br />
Begründung:<br />
Im Regionalen Raumordnungsplan Südthüringen von 1999 sind Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Kleinzentren<br />
festgelegt. Diese werden im neuen RP entsprechend der Festlegungen des<br />
Landesentwicklungsplanes (LEP) auf wenige Gr<strong>und</strong>zentren reduziert. Zur Festlegung der<br />
Gr<strong>und</strong>zentren gab es verschiedene Abstimmungen auf den unterschiedlichen Ebenen mit<br />
teils kontroversen Diskussionen. Im nun vorliegenden Entwurf sind in der Nähe von <strong>Eisenach</strong><br />
die Gr<strong>und</strong>zentren Gerstungen, Ruhla, Treffurt <strong>und</strong> Wutha-Farnroda ausgewiesen.<br />
Im LEP werden die Kriterien für die Ausweisung eines Gr<strong>und</strong>zentrums als Ziel der<br />
Raumordnung verbindlich vorgegeben. Ausschlaggebend ist in erster Linie die Größe des<br />
Versorgungsbereiches mit mindestens 7.000 Einwohnern. Von Seiten der ländlichen<br />
Gemeinden könnte durch Zusammenschlüsse sicher diese Einwohnerzahl erreicht werden.<br />
Dadurch würden sich aber nicht die Siedlungs- <strong>und</strong> raumstrukturellen Gegebenheiten, die<br />
bestehenden Versorgungsbereiche <strong>und</strong> die Erreichbarkeit der Einrichtungen der<br />
Gr<strong>und</strong>versorgung ändern. Deshalb sind trotz sicher angedachten neuen Gemeindestrukturen<br />
keine weiteren Gr<strong>und</strong>zentren auszuweisen.<br />
Die Ausweisung von Wutha-Farnroda als Gr<strong>und</strong>zentrum wird nicht<br />
befürwortet.<br />
Begründung:<br />
Die Ausweisung von Wutha-Farnroda als Gr<strong>und</strong>zentrum wurde von Seiten <strong>Eisenach</strong>s immer<br />
kritisch gesehen. Für die Zuordnung einer zentralörtlichen Funktion für eine unmittelbar an<br />
<strong>Eisenach</strong> angrenzende Gemeinde besteht keine Notwendigkeit.<br />
Wutha-Farnroda mit 7.089 Einwohnern (31.12.2006) entspricht gerade dem<br />
Einwohnerrichtwert. Allein in den letzten zwei Jahren ist die Bevölkerung um –316 zurück<br />
gegangen. Bei weiterer negativer Entwicklung ist zu erwarten, dass bis zum Abschluss des<br />
Regionalplans der Richtwert unterschritten ist. Wutha-Farnroda hat zudem neben der<br />
eigenen Gemeinde keinen weiteren Gr<strong>und</strong>versorgungsbereich.<br />
Ein Gr<strong>und</strong>zentrum sollte neben den statistischen Richtwerten auch eine gewisse urbane<br />
Struktur aufweisen. In Wutha-Farnroda sind zwar etliche Einrichtungen eines zentralen Ortes<br />
vorhanden, diese sind aber über beide ehemaligen Ortsteile verteilt. Ein eigentliches<br />
„Zentrum“ mit entsprechender Aufenthaltsqualität <strong>und</strong> somit auch die Begründung für ein<br />
Gr<strong>und</strong>zentrum besteht nicht.<br />
Neben Wutha hat Ruhla den Status eines Gr<strong>und</strong>zentrums. Beide Gemeinden einschließlich<br />
Seebach treten verstärkt als „Erbstromtal“ auf. Das gemeinsam erarbeitete Regionale<br />
Entwicklungskonzept sowie der vorgelegte Flächennutzungsplan Erbstromtal verweisen auf<br />
die engen Verknüpfungen <strong>und</strong> den Abstimmungsbedarf der Entwicklungsmöglichkeiten.<br />
Von Seiten der Stadt <strong>Eisenach</strong> wird vorgeschlagen, in diesem Bereich nur das Gr<strong>und</strong>zentrum<br />
Ruhla auszuweisen. Ruhla hätte die Chance, sich als wirkliches Zentrum zu etablieren.<br />
Gleichzeitig würde auch den bestehenden zentralen Verflechtungen von Wutha-Farnroda<br />
<strong>und</strong> <strong>Eisenach</strong> entsprochen. Damit ist nicht ausgeschlossen, dass die in Wutha-Farnroda<br />
bereits bestehenden <strong>und</strong> auch noch zu schaffenden gemeindebedienenden<br />
Infrastruktureinrichtungen vorhanden sein sollen.<br />
Zu den vorrangig umzusetzenden Vorhaben im großräumig bedeutsamen Straßennetz<br />
ist die Verlegung der Trasse der B19 im Stadtgebiet von <strong>Eisenach</strong> aufzunehmen.<br />
Begründung:<br />
Als großräumig bedeutsame umzusetzende Trasse wird der Neubau der B19 zwischen<br />
Etterwinden <strong>und</strong> der jetzigen A4 bei Wutha genannt. Dies wird als mittelfristige Lösung zur<br />
Führung des südlich von <strong>Eisenach</strong> kommenden Durchgangsverkehrs akzeptiert.
Ergänzungssatzung "Stöhrstraße" Seite: 121<br />
AZ: 65.3 S 34.7<br />
Teil Pkt. Anregungen (jeweils begründen)<br />
II 3.1.2<br />
Z 3-5<br />
S.<br />
31<br />
II 3.2.1<br />
S. 40<br />
II 3.3.4<br />
S. 52<br />
Für diese großräumige Variante der Umverlegung ist ein erheblicher planerischer Aufwand<br />
notwendig. Das Ergebnis der Untersuchungen <strong>und</strong> der dazu notwendigen Verfahren ist nicht<br />
abzusehen. Dazu kommen die finanziellen Aufwendungen, so dass die Realisierung<br />
realistisch als langfristig einzustufen ist.Unter diesem Aspekt müssen die unmittelbar<br />
anstehenden Probleme der B19 in der Stadt <strong>Eisenach</strong> gelöst werden. In der jetzigen Lage auf<br />
der Bahnhofsstraße trennt die B19 mit dem hohen Verkehrsaufkommen von siebzehn- bis<br />
achtzehntausend Fahrzeugen pro Tag die verschiedenen Nutzungen zwischen Bahnhof <strong>und</strong><br />
Innenstadt.<br />
Mit einer Linienkorrektur der B 19 an die Hangkante des Stadtparks wird die B<strong>und</strong>esstraße<br />
erheblich vom Stadtverkehr entlastet <strong>und</strong> erhält mit den neu geschaffenen Knotenpunkten<br />
eine wesentliche Verteilerfunktion für den Stadtverkehr. Im Interesse des reibungslosen<br />
Verkehrs auf der B19 sollte im Regionalplan Südwestthüringen die Verlegung der jetzigen<br />
B19 im Stadtgebiet mit dem Ziel einer kurzfristigen Umsetzung aufgenommen werden. Die<br />
im RP angegebene Begründung zu den Ortsumfahrungen treffen hier für <strong>Eisenach</strong> als<br />
„Stadtteilumfahrung“ explizit zu.<br />
In die Begründung ist neben der A 71 die A 4 aufzunehmen.<br />
Begründung:<br />
Der Ausbau des großräumig bedeutsamen Straßennetzes dient auch dazu, die A 4 besser zu<br />
erreichen. Dies trifft bei den aufgeführten Vorhaben v. a. die Maßnahmen an der B 84 zu.<br />
Energieversorgung<br />
Es ist zu prüfen, ob die Gewinnung von Elektroenergie durch Wasserkraft im<br />
Planungsgebiet Südwestthüringen regionalplanerisch von Bedeutung ist.<br />
Begründung:<br />
Laut LEP soll der Anteil an erneuerbaren Energien am Primärenergieverbrauch erhöht<br />
werden. (Hinweis: LEP 4.2.4, nicht wie im RP angegeben 4.2.6) Aufgeführt wird<br />
vordergründig die Nutzung von Biomasse <strong>und</strong> Wasserkraft, Sonnen- <strong>und</strong> Windenergie sollen<br />
auch einen wesentlichen Beitrag leisten.<br />
Im vorliegenden Entwurf des Regionalplans (→Teil I, 3.2, S.17) wird der derzeitige Anteil<br />
an erneuerbarer Energie mit 11% am Primärenergieverbrauch angegeben, davon entfallen<br />
auf die Energieträger Biomasse 87%, Windkraft 10%, Wasserkraft 2% <strong>und</strong> Solarnutzung 0,7<br />
%.<br />
Im Teil II – dem normativen Bestandteil der Planunterlagen – werden nur Aussagen zur<br />
Erzeugung von Bioenergie, zur Solarenergiegewinnung <strong>und</strong> zur Windenergie getroffen.<br />
Nicht erwähnt werden die Möglichkeiten der Wasserkraftnutzung. Im Regionalen<br />
Raumordnungsplan Südthüringen von 1999 dagegen wird unter 10.2.4.2 aufgeführt, dass die<br />
Wasserkraft verstärkt genutzt werden soll. Sind in den letzten Jahren alle Möglichkeiten der<br />
Energiegewinnung durch Wasserkraft umgesetzt worden, so dass diese Problematik nicht<br />
mehr im RP erscheint? Bei bestehenden Reserven sollte auf die Möglichkeiten der<br />
Wasserkraft hingewiesen werden.<br />
Der Punkt Bildungs- <strong>und</strong> Wissenschaftseinrichtungen ist durch Aussagen zu<br />
den berufsbildenden Schulen zu ergänzen.<br />
Begründung:<br />
Im LEP sind Zielsetzungen für berufsbildende Schulen festgesetzt.<br />
Im Teil I des RP wird aufgeführt, dass im Bereich der berufsbildenden Schulen Probleme zu<br />
erwarten sind. (→ Teil I, 3.3, S. 30) Der Teil II allerdings enthält zu dieser Thematik keine<br />
Festlegungen.<br />
<strong>Eisenach</strong> hat auf Gr<strong>und</strong> des zahlreich vorhandenen Arbeitsplatzangebotes in Industrie <strong>und</strong><br />
Gewerbe ein besonderes Interesse daran, ein leistungsfähiges modernes Berufschulzentrum<br />
in der Stadt zu etablieren. Empfohlen wird deshalb zu prüfen, inwieweit die Ergebnisse der
Ergänzungssatzung "Stöhrstraße" Seite: 122<br />
AZ: 65.3 S 34.7<br />
Teil Pkt. Anregungen (jeweils begründen)<br />
II 4.6<br />
G4-30<br />
S.<br />
84<br />
vom Thüringer Kultusministerium in Auftrag gegebenen Studie zu den berufsbildenden<br />
Schulen Auswirkungen auf die Regionalplanung von Südwestthüringen haben <strong>und</strong><br />
entsprechende Ziele bzw. Gr<strong>und</strong>sätze in den RP zu übernehmen sind.<br />
Es ist zudem zu beachten, dass man in dieser Studie von einer Bildungsregion „West“ mit<br />
den Schulträgern Stadt <strong>Eisenach</strong>, Wartburgkreis <strong>und</strong> Landkreis Gotha spricht. Der LK Gotha<br />
gehört nicht zur Planungsregion Südwestthüringen <strong>und</strong> es könnte bei Planungen ggf. zu<br />
Überschneidungen der Interessen kommen. Hier sollten die Arbeitsstände abgeglichen oder<br />
aufeinander abgestimmt werden.<br />
Zu den Beispielen der interkommunalen Zusammenarbeit in Bezug auf die<br />
Tourismusentwicklung ist die Thüringer Städtekette mit aufzunehmen.<br />
Begründung:<br />
Der Verein Städtetourismus Thüringen e.V., dem mittlerweile 19 Städte angehören, arbeitet<br />
aktiv an der touristischen Entwicklung <strong>und</strong> Vermarktung der Thüringer Städte. Hier findet<br />
eine engagierte interkommunale, über die Planungsregion hinausgehende Zusammenarbeit<br />
statt.<br />
Mit dieser Nennung am Beginn des Kapitels Tourismus <strong>und</strong> Erholung wird zudem die<br />
besondere Bedeutung der Städte mit ihrem vielfältigen historischem <strong>und</strong> kulturellen<br />
Angebot für die Tourismusentwicklung in der Planungsregion gewürdigt.<br />
Karte Raumnutzungskarte - Westblatt<br />
Das dargestellte Vorranggebiet Landwirtschaftliche Bodennutzung LB 12 –<br />
Nördlich <strong>Eisenach</strong> ist in dem Bereich zwischen der B 84, der jetzigen<br />
Autobahn <strong>und</strong> der Trasse der neuen Autobahn in ein Vorbehaltsgebiet zu<br />
ändern. (s. Planungsausschnitt)<br />
Begründung:<br />
Die extensiven Entwicklungsmöglichkeiten der Stadt <strong>Eisenach</strong> werden durch die<br />
topografische Lage des Stadtgebietes <strong>und</strong> der im Süden angrenzenden geschützten<br />
Landschaftsräume stark eingeschränkt.<br />
Für den Bereich Wohnungsbau ist dies nicht so problematisch, da durch einen gezielten<br />
Stadtumbau alle Möglichkeiten genutzt werden sollen, eine aktive innerstädtische<br />
Entwicklung weiter voran zu treiben.<br />
Bei den Gewerbeflächen ist die Situation differenzierter zu sehen. Die bestehenden<br />
Gewerbe- <strong>und</strong> Industriegebiete in <strong>Eisenach</strong> sind zum Stand 31.12.2006 zu 75% belegt. Die<br />
einzig vorhandenen Potentiale außer der Nachnutzung von Brachen, Lücken u. ä. sind in den<br />
nördlichen Stadtteilen zu finden.<br />
Über die Verbindungsstraße K2A von <strong>Eisenach</strong> zur B 84 bei Großenlupnitz werden die<br />
Gewerbegebiete in Stregda, Hötzelsroda <strong>und</strong> Stockhausen erschlossen.<br />
Mit der Autobahnverlegung <strong>und</strong> dem neuen Anschluss in Großenlupnitz wird das Gebiet<br />
entlang dieser Straße weiter an Bedeutung gewinnen.<br />
In diesem Bereich sind die meisten nicht bebauten bzw. beplanten Flächen als<br />
Vorranggebiet Landwirtschaftliche Bodennutzung ausgewiesen. Diese Vorrang-gebiete sind<br />
für eine nachhaltige Entwicklung der Landwirtschaft vorgesehen. Andere raumbedeutsame<br />
Nutzungen sind in diesen Gebieten ausgeschlossen, soweit diese mit der vorrangigen<br />
Funktion nicht vereinbar sind. (→ Teil II, Z 4-3, S. 69)<br />
Von Seiten der Stadt <strong>Eisenach</strong> wird gefordert, den Teilbereich des LB 12 südlich der neuen<br />
Autobahntrasse in ein Vorbehaltsgebiet zu ändern. Bei Vorbehaltsgebieten soll einer
Ergänzungssatzung "Stöhrstraße" Seite: 123<br />
AZ: 65.3 S 34.7<br />
Teil Pkt. Anregungen (jeweils begründen)<br />
Anlage: Planausschnitt<br />
nachhaltigen Entwicklung der Landwirtschaft bei der Abwägung mit konkurrierenden<br />
raumbedeutsamen Nutzungen besonderes Gewicht beigemessen werden. (→ Teil II, G 4-14,<br />
S. 73) Andere Entwicklungsplanungen sind bei Bedarf aber möglich. Ein Vorbehaltsgebiet<br />
ist als Gr<strong>und</strong>satz der Regionalplanung eine allgemeine Aussage als Vorgabe für<br />
nachfolgende Abwägungs- <strong>und</strong> Ermessens-entscheidungen.<br />
Mit der oben genannten Forderung soll erreicht werden, dass bei Bedarf eine extensive<br />
Gewerbeflächenentwicklung für <strong>Eisenach</strong> überhaupt möglich ist. In einer<br />
dementsprechenden Bauleitplanung muss sich dann mit dem Problem der Landwirtschaft<br />
auseinandergesetzt werden, eine Siedlungsflächenentwicklung wäre aber nicht von<br />
vornherein ausgeschlossen.<br />
Zu berücksichtigen ist auch, dass durch die neue Autobahntrasse die jetzt<br />
vorhandenen landwirtschaftlichen Flächen zerschnitten werden <strong>und</strong> damit auch die<br />
Nutzungsmöglichkeiten eingeschränkt werden. Der gesamte Bereich zwischen der<br />
B84, der jetzigen Autobahn <strong>und</strong> der Trasse der neuen Autobahn sollte in den<br />
Planaussagen auch unter diesem Aspekt überprüft werden.
Ergänzungssatzung "Stöhrstraße" Seite: 124<br />
AZ: 65.3 S 34.7<br />
Eingang Büro Stadtrat Vorlagen-Nr. Stadtrats-<strong>Sitzung</strong> TOP Stadtratssitzung<br />
Betreff<br />
Stadtverwaltung <strong>Eisenach</strong><br />
Beschlussvorlage<br />
Berichtsvorlage<br />
Dezernat Amt Aktenzeichen<br />
III 65 65.3 S 34.7<br />
Ergänzungssatzung „Stöhrstraße“<br />
Beschluss über die Einleitung des Verfahrens<br />
vom Fachamt auszufüllen vom Büro Stadtrat auszufüllen<br />
Beratungsfolge <strong>Sitzung</strong> <strong>Sitzung</strong>stermin TOP Abstimmungsergebnis Beschluss<br />
(Zutreffendes ankreuzen) öff. nichtöff. ja nein Enthalt. Nr.<br />
Beigeordnetensitzung<br />
Ortschaftsrat<br />
Rechnungsprüfungsausschuss<br />
Ausschuss für Stadtentwicklung,<br />
Wirtschaft, Kultur <strong>und</strong> Tourismus<br />
Ausschuss für Familie, Jugend,<br />
Soziales <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitswesen<br />
Ausschuss für Bildung, Schule <strong>und</strong><br />
Sport<br />
Jugendhilfeausschuss<br />
Werkausschuss<br />
Bau-, Verkehrs- <strong>und</strong> Umweltausschuss<br />
Haupt- <strong>und</strong> Finanzausschuss<br />
Stadtrat<br />
Finanzielle Auswirkungen<br />
keine haushaltsmäßige Berührung Einnahmen Haushaltsstelle :<br />
weitere Ausgaben HH-Stelle: Ausgaben Haushaltsstelle :<br />
HH-Mittel Lt. HH bzw. NTHH d. lfd.<br />
Jahres (aktueller Stand) -EUR-<br />
HH/JR<br />
Inanspruchnahme<br />
./. verausgabt<br />
./. vorgemerkt<br />
= verfügbar<br />
Frühere Beschlüsse<br />
Haushaltausgaberest<br />
-EUR-<br />
insgesamt<br />
-EUR-
Ergänzungssatzung "Stöhrstraße" Seite: 125<br />
AZ: 65.3 S 34.7<br />
Beschluss-Nr.: Beschluss-Nr.: Beschluss-Nr.: Beschluss-Nr.:
Ergänzungssatzung "Stöhrstraße" Seite: 126<br />
AZ: 65.3 S 34.7<br />
I. Beschlussvorschlag<br />
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Kultur <strong>und</strong> Tourismus empfiehlt,<br />
der Bau- Verkehrs- <strong>und</strong> Umweltausschuss empfiehlt,<br />
der Haupt- <strong>und</strong> Finanzausschuss empfiehlt,<br />
der Stadtrat beschließt:<br />
Das Verfahren zur Aufstellung der Ergänzungssatzung „Stöhrstraße“ nach § 34 Abs. 4 Nr. 3<br />
Baugesetzbuch (BauGB) soll eingeleitet werden.<br />
II. Begründung<br />
Am nordöstlichen Bereich der Stöhrstraße befindet sich zwischen der letzten Wohnhausbebauung Nr. 12<br />
<strong>und</strong> dem Garagenkomplex eine erschlossene Außenbereichsfläche, die die straßenbegleitende<br />
Wohnbebauung im weiteren Verlauf der Stöhrstraße logisch ergänzen würde.<br />
Gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB kann die Gemeinde durch Satzung einzelne Außenbereichsflächen in<br />
den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbeziehen, wenn die Flächen durch die bauliche Nutzung des<br />
angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt sind. Die betreffende Fläche ist durch die bauliche<br />
Nutzung des angrenzenden Wohnbereiches als reines Wohngebiet nach § 3 Baunutzungsverordnung<br />
(BauNVO) geprägt.<br />
Gemäß § 34 Abs. 5 BauGB ist die Voraussetzung für die Aufstellung dieser Satzung,<br />
dass<br />
1. sie mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar ist,<br />
2. die Zulässigkeit von Vorhaben, die eine Pflicht zur Durchführung einer<br />
Umweltverträglichekeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
oder nach Landesrecht unterliegen, nicht begründet wird <strong>und</strong><br />
3. keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannten<br />
Schutzgüter bestehen.<br />
Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 <strong>und</strong> 3 Satz 1 sowie Abs. 4 BauGB zu<br />
treffen sind. Eine Begründung ist dazu anzufertigen.<br />
Mit der Prüfung der genannten Voraussetzung für die Aufstellung der Satzung soll die Fachverwaltung<br />
beauftragt werden. Der Entwurf der Ergänzungssatzung wird dem Stadtrat zur Entscheidung über die<br />
öffentliche Auslegung zum gegebenen Zeitpunkt vorgelegt.<br />
Oberbürgermeister Dezernentin für Bau, Umwelt <strong>und</strong> Verkehr<br />
Anlagen <strong>und</strong> Verteiler<br />
Karte mit Geltungsbereich : an alle Stadträte
Abschnittsbildung nach § 7Abs. 1 ThürKAG Julius-Lippold-Straße AZ: 66.42 SB-1047/<strong>2007</strong> Seite: 127<br />
III. Unterschriften<br />
Amt<br />
Dezernent Fachamt federführender Sachbearbeiter<br />
Rexrodt Menge Wiegand (Tel.:520)<br />
Keine<br />
Bedenken<br />
Stellungnahme zu beteiligender Fachämter<br />
(Bitte im Falle von Bedenken/Anmerkungen diese ggf. als Anlage beifügen)<br />
Bedenken<br />
Anmerkungen<br />
Datum Unterschrift<br />
Stellungnahme der Kämmerei (Amt 20) - im Falle finanzieller Auswirkungen, ggf. Anlage benutzen -<br />
keine Bedenken<br />
folgende Bedenken / Anmerkungen:<br />
Datum <strong>und</strong> Unterschrift<br />
Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes (Amt 14)<br />
keine Bedenken<br />
folgende Bedenken / Anmerkungen:<br />
Datum <strong>und</strong> Unterschrift
Abschnittsbildung nach § 7Abs. 1 ThürKAG Julius-Lippold-Straße AZ: 66.42 SB-1047/<strong>2007</strong> Seite: 128<br />
Eingang Büro Stadtrat Vorlagen-Nr. Stadtrats-<strong>Sitzung</strong> TOP Stadtratssitzung<br />
Betreff<br />
Stadtverwaltung <strong>Eisenach</strong><br />
Beschlussvorlage<br />
Berichtsvorlage<br />
Dezernat Amt Aktenzeichen<br />
III 66 66.42<br />
SB-1047/<strong>2007</strong><br />
Abschnittsbildung nach § 7 Abs. 1 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) für die Julius-Lippold-<br />
Straße<br />
vom Fachamt auszufüllen vom Büro Stadtrat auszufüllen<br />
Beratungsfolge <strong>Sitzung</strong> <strong>Sitzung</strong>stermin TOP Abstimmungsergebnis Beschluss<br />
(Zutreffendes ankreuzen) öff. nichtöff. ja nein Enthalt. Nr.<br />
Beigeordnetensitzung<br />
Ortschaftsrat<br />
Wirtschafts-, Land- <strong>und</strong><br />
Forstwirtschaftsausschuss<br />
Schul-, Sport- <strong>und</strong> Kulturausschuss<br />
Ausschuss für Familie, Jugend,<br />
Soziales <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitswesen<br />
Rechnungsprüfungsausschuss<br />
Jugendhilfeausschuss<br />
Werkausschuss<br />
Bau-, Verkehrs- <strong>und</strong> Umweltausschuss<br />
Haupt- <strong>und</strong> Finanzausschuss<br />
Stadtrat<br />
Finanzielle Auswirkungen<br />
keine haushaltsmäßige Berührung Einnahmen Haushaltsstelle :<br />
weitere Ausgaben HH-Stelle: Ausgaben Haushaltsstelle :<br />
HH-Mittel Lt. HH bzw. NTHH d. lfd.<br />
Jahres (aktueller Stand) -EUR-<br />
HH/JR<br />
Inanspruchnahme<br />
./. verausgabt<br />
./. vorgemerkt<br />
= verfügbar<br />
Frühere Beschlüsse<br />
Haushaltausgaberest<br />
-EUR-<br />
insgesamt<br />
-EUR-<br />
Beschluss-Nr.: Beschluss-Nr.: Beschluss-Nr.: Beschluss-Nr.:
Abschnittsbildung nach § 7Abs. 1 ThürKAG Julius-Lippold-Straße AZ: 66.42 SB-1047/<strong>2007</strong> Seite: 129<br />
I. Beschlussvorschlag<br />
Der Oberbürgermeister empfiehlt,<br />
der Haupt- <strong>und</strong> Finanzausschuss empfiehlt,<br />
der Stadtrat beschließt<br />
Abschnittsbildung nach § 7 Abs. 1 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) für die Julius-Lippold-<br />
Straße<br />
II. Begründung<br />
Die Stadt <strong>Eisenach</strong> führt in Zusammenarbeit mit dem Trink- <strong>und</strong> AbwasserVerband <strong>Eisenach</strong>-Erbstromtal (TAVEE)<br />
<strong>und</strong> der EVB-Netze GmbH eine Baumaßnahme in der Julius-Lippold-Straße durch. Dabei werden die<br />
Teileinrichtungen Gehweg, Fahrbahn, Beleuchtung <strong>und</strong> Oberflächenentwässerung erneuert <strong>und</strong> verbessert.<br />
Für diese Maßnahme ist die Stadt <strong>Eisenach</strong> gem. ThürKAG <strong>und</strong> der Satzung über das Erheben<br />
von Straßenausbaubeiträgen (SAB) der Stadt <strong>Eisenach</strong> verpflichtet, den Aufwand zu<br />
refinanzieren. Dazu erhebt sie Straßenausbaubeiträge von denjenigen, denen durch diese<br />
Maßnahme ein besonderer Vorteil erwächst.<br />
Aufgr<strong>und</strong> von § 7 Abs. 1 ThürKAG <strong>und</strong> § 8 Abs. 1 SAB der Stadt <strong>Eisenach</strong> kann der beitragsfähige Aufwand für<br />
bestimmte Abschnitte einer Erschließungsanlage ermittelt werden. Merkmale, die geeignet sind, Abschnitte<br />
hinreichend zu begrenzen, sind insbesondere Straßeneinmündungen, Plätze, Brücken oder Wasserläufe, sowie das<br />
Ende des bebauten Geländes oder die Baugebietsgrenze.<br />
Nach der Rechtsprechung des B<strong>und</strong>esverwaltungsgerichtes ist bei der Beurteilung der Erschließungsanlage von einer<br />
natürlichen Betrachtungsweise auszugehen. Dies hat zur Konsequenz, dass sich die gesamte Erschließungsanlage<br />
von der Mühlhäuser Straße über die Nebestraße bis zur Kreuzung Zeppelinstraße erstreckt.<br />
Der ausgebaute Abschnitt umfasst nur die Julius-Lippold-Straße <strong>und</strong> wird auch nur Gegenstand der Beitragspflicht<br />
sein.<br />
Doht Rexrodt<br />
Oberbürgermeister Dezernentin für Bau Umwelt <strong>und</strong> Verkehr<br />
Anlagen:<br />
Karte mit Abschnitt<br />
III. Unterschriften<br />
Amt<br />
Dezernent Fachamt federführender Sachbearbeiter<br />
Rexrodt Kehr Buchröder (Tel.:522)<br />
Stellungnahme zu beteiligender Fachämter<br />
(Bitte im Falle von Bedenken/Anmerkungen diese ggf. als Anlage beifügen)<br />
Keine Bedenken Datum Unterschrift
Satzung "Amt f. Tiefbau <strong>und</strong> Grünflächen" Seite: 130<br />
AZ: 10-st<br />
65<br />
Bedenken Anmerkungen<br />
Stellungnahme der Kämmerei (Amt 20) - im Falle finanzieller Auswirkungen, ggf. Anlage benutzen -<br />
keine Bedenken<br />
folgende Bedenken / Anmerkungen:<br />
Datum <strong>und</strong> Unterschrift<br />
Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes (Amt 14)<br />
keine Bedenken<br />
folgende Bedenken / Anmerkungen:<br />
Datum <strong>und</strong> Unterschrift<br />
Eingang Büro Stadtrat Vorlagen-Nr. Stadtrats-<strong>Sitzung</strong> TOP Stadtratssitzung
Satzung "Amt f. Tiefbau <strong>und</strong> Grünflächen" Seite: 131<br />
AZ: 10-st<br />
Stadtverwaltung <strong>Eisenach</strong><br />
Beschlussvorlage<br />
Berichtsvorlage<br />
Dezernat Amt Aktenzeichen<br />
I / III III/10/20 10-st<br />
Betreff<br />
Betriebssatzung für den Regiebetrieb der Stadt <strong>Eisenach</strong> „Amt für Tiefbau <strong>und</strong> Grünflächen“<br />
Hier: Beratung <strong>und</strong> Beschlussfassung<br />
vom Fachamt auszufüllen vom Büro Stadtrat auszufüllen<br />
Beratungsfolge <strong>Sitzung</strong> <strong>Sitzung</strong>stermin TOP Abstimmungsergebnis Beschluss<br />
(Zutreffendes ankreuzen) öff. nichtöff. ja nein Enthalt. Nr.<br />
Beigeordnetensitzung<br />
Ortschaftsrat<br />
Rechnungsprüfungsausschuss<br />
Ausschuss für Stadtentwicklung,<br />
Wirtschaft, Kultur <strong>und</strong> Tourismus<br />
Ausschuss für Familie, Jugend,<br />
Soziales <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitswesen<br />
Ausschuss für Bildung, Schule <strong>und</strong><br />
Sport<br />
Jugendhilfeausschuss<br />
Werkausschuss<br />
Bau-, Verkehrs- <strong>und</strong> Umweltausschuss<br />
Haupt- <strong>und</strong> Finanzausschuss<br />
Stadtrat<br />
Finanzielle Auswirkungen<br />
keine haushaltsmäßige Berührung Einnahmen Haushaltsstelle :<br />
weitere Ausgaben HH-Stelle: Ausgaben Haushaltsstelle :<br />
HH-Mittel Lt. HH bzw. NTHH d. lfd.<br />
Jahres (aktueller Stand) -EUR-<br />
HH/JR<br />
Inanspruchnahme<br />
./. verausgabt<br />
./. vorgemerkt<br />
= verfügbar<br />
Frühere Beschlüsse<br />
Haushaltausgaberest<br />
-EUR-<br />
insgesamt<br />
-EUR-<br />
Beschluss-Nr.: Beschluss-Nr.: Beschluss-Nr.: Beschluss-Nr.:
Satzung "Amt f. Tiefbau <strong>und</strong> Grünflächen" Seite: 132<br />
AZ: 10-st<br />
I. Beschlussvorschlag<br />
Der Haupt- <strong>und</strong> Finanzausschuss empfiehlt:<br />
Der Werkausschuss empfiehlt:<br />
Der Statdtrat beschließt:<br />
die Betriebssatzung für den Regiebetrieb der Stadt <strong>Eisenach</strong> „Amt für Tiefbau <strong>und</strong> Grünflächen“<br />
II. Begründung<br />
Es wird auf die Begründung zu TOP 15, öffentlicher Teil, der 35. <strong>Sitzung</strong> des Stadtrates der Stadt<br />
<strong>Eisenach</strong> vom 25.05.<strong>2007</strong> verwiesen.<br />
Oberbürgermeister Bürgermeister oder hauptamtliche Beigeordnete<br />
Anlagen <strong>und</strong> Verteiler<br />
Die Anlage, Entwurf der<br />
Betriebssatzung für den Regiebetrieb der Stadt <strong>Eisenach</strong> „Amt für Tiefbau <strong>und</strong> Grünflächen“<br />
ist den Stadtratsunterlagen der 35. <strong>Sitzung</strong> des Stadtrates der Stadt <strong>Eisenach</strong> vom 25.05.<strong>2007</strong> unter TOP<br />
15, öffentlicher Teil, zu entnehmen.<br />
– alle Stadtratsmitglieder -
III. Unterschriften<br />
Amt<br />
Dezernent Fachamt federführender Sachbearbeiter<br />
Doht Strathmann Strathmann (Tel.:670-101)<br />
Keine<br />
Bedenken<br />
Stellungnahme zu beteiligender Fachämter<br />
(Bitte im Falle von Bedenken/Anmerkungen diese ggf. als Anlage beifügen)<br />
Bedenken<br />
Anmerkungen<br />
Datum Unterschrift<br />
Stellungnahme der Kämmerei (Amt 20) - im Falle finanzieller Auswirkungen, ggf. Anlage benutzen -<br />
keine Bedenken<br />
folgende Bedenken / Anmerkungen:<br />
Datum <strong>und</strong> Unterschrift<br />
Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes (Amt 14)<br />
keine Bedenken<br />
folgende Bedenken / Anmerkungen:<br />
Datum <strong>und</strong> Unterschrift<br />
Seite 133
Betriebssatzung für den Regiebetrieb der Stadt <strong>Eisenach</strong><br />
„Amt für Tiefbau <strong>und</strong> Grünflächen“ vom ...............................<br />
Aufgr<strong>und</strong> des § 19 Abs. 1 Satz 1 der Thüringer Gemeinde- <strong>und</strong> Landkreisordnung<br />
(Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der<br />
Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch<br />
Art. 5 des Gesetzes vom 23.12.2005 (GVBl. S. 446), <strong>und</strong> § 3 Abs. 1 der Thüringer<br />
Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) vom 15.07.1993 (GVBl. S. 432), geändert durch<br />
Verordnung vom 12.06.2006 (GVBl. S. 407), hat der Stadtrat der Stadt <strong>Eisenach</strong> in<br />
seiner <strong>Sitzung</strong> am folgende Betriebssatzung beschlossen:<br />
§ 1<br />
Regiebetrieb, Name, Wirtschaftsjahr<br />
(1) Der Regiebetrieb der Stadt <strong>Eisenach</strong> wird als öffentliche, juristisch nicht<br />
selbständige Einrichtung der Stadt <strong>Eisenach</strong> geführt. Er ist ein optimierter Regiebetrieb<br />
gemäß § 3 Abs. 1 Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV).<br />
(2) Die Einrichtung führt den Namen „Amt für Tiefbau <strong>und</strong> Grünflächen“, nachfolgend<br />
Betrieb genannt.<br />
(3) Der Betrieb ist Bestandteil der Behörde Stadtverwaltung <strong>Eisenach</strong>.<br />
(4) Wirtschaftsjahr des Betriebes ist das Kalenderjahr.<br />
Aufgaben des Betriebes sind<br />
a) Tiefbau,<br />
b) Bauhof,<br />
c) Beleuchtung / Parken,<br />
d) Grünflächen,<br />
e) Friedhofs- <strong>und</strong> Bestattungswesen,<br />
f) Sport,<br />
g) Gebäudeunterhaltung.<br />
§ 2<br />
Gegenstand des Betriebes<br />
§ 3<br />
Wirtschaftsführung <strong>und</strong> Rechnungswesen<br />
Der Betrieb wird nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten als optimierter Regiebetrieb<br />
geführt. Im Übrigen finden die Vorschriften der Thüringer Eigenbetriebsverordnung über<br />
Wirtschaftsführung <strong>und</strong> Rechnungswesen (§§ 6 bis 25 ThürEBV) entsprechende<br />
Anwendung, sofern diese Satzung nichts näheres bestimmt.<br />
§ 4<br />
Zuständigkeit<br />
Seite 134
(1) An Stelle einer Werkleitung nach den Vorschriften der §§ 6 bis 25 ThürEBV tritt der<br />
Oberbürgermeister; an Stelle eines Werkausschusses nach den Vorschriften der §§ 6<br />
bis 25 ThürEBV tritt der Haupt- <strong>und</strong> Finanzausschuss.<br />
(2) Der Oberbürgermeister, der Stadtrat <strong>und</strong> der Haupt- <strong>und</strong> Finanzausschuss<br />
entscheiden über alle Angelegenheiten des Betriebes, die ihnen durch die Thüringer<br />
Kommunalordnung, die Thüringer Eigenbetriebsverordnung, die Hauptsatzung oder der<br />
Geschäftsordnung vorbehalten sind.<br />
§ 5<br />
In-Kraft-Treten<br />
Diese Satzung tritt am 01.01.2008 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Betriebssatzung für den<br />
Eigenbetrieb der Stadt <strong>Eisenach</strong> „STADTWERKE EISENACH“ vom 05.02.1997 (Thür.<br />
Allgemeine Nr. 91 v. 19.04.1997, <strong>Eisenach</strong>er Presse – Thür. Landeszeitung Nr. 91 v.<br />
19.04.1997), zuletzt geändert durch 4. Änderungssatzung vom 02.12.2005 (Thür.<br />
Allgemeine Nr. 287 v. 09.12.2005, <strong>Eisenach</strong>er Presse – Thür. Landeszeitung Nr. 287 v.<br />
09.12.2005), außer Kraft.<br />
<strong>Eisenach</strong>, den<br />
Stadt <strong>Eisenach</strong><br />
Doht<br />
Oberbürgermeister<br />
(Siegel)<br />
Seite 135
Fraktion DIE LINKE. im <strong>Eisenach</strong>er Stadtrat, Georgenstraße 25<br />
Katja Wolf<br />
Georgenstraße 25<br />
99817 <strong>Eisenach</strong><br />
Anfrage an den Oberbürgermeister<br />
Änderung der Besteuerung von Einkünften <strong>Eisenach</strong>er Tagesmütter<br />
Die Finanzminister der Länder beraten zur Zeit die Frage, ob Tagesmütter demnächst stärker<br />
besteuert werden sollten. Derzeit sind Einkünfte von Tagesmüttern, welche durch das<br />
Jugendamt vermittelt werden, steuerfrei.<br />
Ich frage den Oberbürgermeister:<br />
1. Wie <strong>und</strong> in welcher Höhe werden Tagesmütter in <strong>Eisenach</strong> finanziert, welche über das<br />
Jugendamt vermittelt werden? (Je Kind/ insgesamt)<br />
2. Welche Auswirkung hätte ggf. eine stärkere Besteuerung auf diese Frauen?<br />
3. Welche Auswirkungen hätte es auf die Stadtkasse, wenn das für die Frauen entstehende<br />
Katja Wolf<br />
Defizit durch die Stadt ausgeglichen werden würde?<br />
Seite 136
−<br />
⎯<br />
Stadtverwaltung � Postfach 1462 � 99804 <strong>Eisenach</strong> � Amt: 51 Jugend- u. Schulverw.-amt<br />
Stadtratsfraktion<br />
Die Linke.PDS Gebäude: Markt 2<br />
Auskunft erteilt: Frau Bauer<br />
Telefon: (0 36 91) 670 784<br />
Telefax: (0 36 91) 670 942<br />
E-Mail:<br />
sabine.bauer@eisenach.de<br />
AZ: 51.3<br />
Ihre Zeichen Ihre Nachricht vom Datei, unsere Nachricht vom Datum<br />
26.07.<strong>2007</strong><br />
Anfrage zur Besteuerung der Einkünfte von Tagesmüttern – Eingang am 25.06.07<br />
Reg.-Nr. 235/<strong>2007</strong><br />
Sehr geehrte Stadtratsmitglieder,<br />
die in <strong>Eisenach</strong> tätigen Tagesmütter erhalten einen Aufwendungsersatz für Ihre Betreuungsleistungen, welcher<br />
thüringenweit einheitlich vom Landesjugendamt festgelegt ist. Der Aufwendungsersatz gliedert sich in Zuwendungen<br />
für materielle Aufwendungen <strong>und</strong> Kosten der Erziehung. Es erfolgt eine Staffelung der finanziellen Zuwendung nach<br />
dem Alter des betreuten Kindes <strong>und</strong> dem zeitlichen Umfang der Betreuung. Für ein Kind unter 3 Jahren, welches<br />
acht bis zehn St<strong>und</strong>en täglich betreut wird, erhält die Tagesmutter 348,00 € monatlich (231,00€ für materielle<br />
Aufwendungen <strong>und</strong> 117,00€ als Kosten für die Erziehungsleistung). Bei geringerer Betreuungszeit bzw. Kindern<br />
über 3 Jahren verringert sich der Betrag.<br />
Dazu wird auf Antrag ein Zuschuss für die Altersvorsorge in Höhe von 50% der monatlich nachgewiesenen<br />
Aufwendungen gewährt, maximal jedoch 39,00 € monatlich je Tagesmutter. Insgesamt hat die Stadt <strong>Eisenach</strong> im<br />
Jahr 2006 r<strong>und</strong> 40.700,00€ für Aufwendungsersatz <strong>und</strong> Altersvorsorge ausgegeben.<br />
Nach den uns vorliegenden Informationen wird ab dem Veranlagungszeitraum 2008 das den Betrag von 300,00€ je<br />
Kind bei Vollzeitbetreuung übersteigende Einkommen einschließlich der Zuwendungen für Altersvorsorge versteuert<br />
(ein entsprechendes Schreiben des B<strong>und</strong>esfinanzministeriums liegt als Anlage bei). In dem Falle, in dem der<br />
verbleibende Anteil der Zuwendungen (bei Betreuung mehrerer Kinder) die Steuerfreigrenze übersteigt, würde sich<br />
das Einkommen der Tagesmütter mindern. Aufgr<strong>und</strong> der Höhe der Steuerfreibetragsgrenze ist dies jedoch eher<br />
unwahrscheinlich.<br />
Das eventuell entstehende Defizit kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht beziffert werden, da dies von der<br />
persönlichen Situation der Tagesmutter, ihrer jeweiligen Steuerklasse, der Anzahl der betreuten Kinder im Jahr 2008<br />
<strong>und</strong> weiteren Faktoren abhängt. Eine Information über die finanziellen Auswirkungen bei Ausgleich des eventuellen<br />
Defizites ist daher nicht möglich.<br />
Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />
Doht<br />
Oberbürgermeister<br />
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−<br />
⎯<br />
Stadtrat <strong>Eisenach</strong><br />
Fraktion DIE LINKE.<br />
Georgenstraße 25<br />
99817 <strong>Eisenach</strong> 19.07. <strong>2007</strong><br />
Stadtverwaltung<br />
Oberbürgermeister<br />
Matthias Doht<br />
Markt 1<br />
99817 <strong>Eisenach</strong><br />
Anfrage<br />
Im § 5 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Pflegeversicherungsgesetzes zum 30. Juni <strong>2007</strong> wird geregelt,<br />
dass die Entwicklung der Sozialhilfeaufwendungen, die dem örtlichen Träger der Sozialhilfe im Zusammenhang mit<br />
der Unterbringung von Pflegebedürftigen in stationären Pflegeeinrichtungen aufgr<strong>und</strong> des oben genannten Gesetzes<br />
entstehen, bis zum 30.07. <strong>2007</strong> zu überprüfen sind. Ziel ist es, die nachgewiesenen Mehraufwendungen der<br />
kommunalen Träger auszugleichen.<br />
Wir fragen:<br />
1. Wurde die Revision nach § 5 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Pflegeversicherungsgesetzes zum<br />
30. Juni <strong>2007</strong> mit welchem Ergebnis durchgeführt?<br />
2. Wo wurden oder werden die Ergebnisse der Revision bekannt gegeben <strong>und</strong> veröffentlicht?<br />
3. In welcher Art <strong>und</strong> Weise fand eine inhaltliche Diskussion mit den kommunalen Spitzenverbänden in<br />
Umsetzung des § 5 Thüringer Gesetz zur Ausführung des Pflegeversicherungsgesetzes statt?<br />
4. Welcher finanzielle Mehrbedarf wurde im Ergebnis der Revision errechnet?<br />
5. Wie hat sich die Landesregierung positioniert, um der Stadt die entstandenen Mehrkosten zu erstatten?<br />
Karin May<br />
Fraktionsvorsitzende<br />
Stadtverwaltung � Postfach 1462 � 99804 <strong>Eisenach</strong> � Amt: 50.2 Sozialamt<br />
Stadtrat <strong>Eisenach</strong><br />
Fraktion DIE LINKE Gebäude: Markt 22<br />
Georgenstraße 25 Auskunft erteilt: Herr Koch<br />
Telefon: (0 36 91) 670 447<br />
99817 <strong>Eisenach</strong> Telefax: (0 36 91) 670 943<br />
Ihre Zeichen Ihre Nachricht vom Datei, unsere Nachricht vom Datum<br />
Anfrage der Stadtratsfraktion DIE LINKE vom 19.07.<strong>2007</strong> – Reg.-Nr. 236/<strong>2007</strong> –<br />
E-Mail:<br />
AZ:<br />
Seite 138
„Im § 5 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Pflegeversicherungsgesetzes zum 30. Juni <strong>2007</strong> wird<br />
geregelt, dass die Entwicklung des Sozialhilfeaufwendungen, die dem örtlichen Träger der Sozialhilfe im<br />
Zusammenhang mit der Unterbringung von Pflegebedürftigen in stationären Pflegeeinrichtungen aufgr<strong>und</strong><br />
des oben genannten Gesetzes entstehen, bis zum 30.07.<strong>2007</strong> zu überprüfen sind. Ziel ist es, die<br />
nachgewiesenen<br />
Mehraufwendungen der kommunalen Träger auszugleichen.“<br />
Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren,<br />
bezugnehmend auf obige Anfrage möchten wir Ihnen mitteilen, dass eine Beantwortung<br />
der obigen Anfrage frühestens im Oktober <strong>2007</strong> erfolgen kann.<br />
Durch das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit wurden wir – wie alle anderen örtlichen<br />
Sozialhilfeträger im Freistaat – aufgefordert bis zum 30.09.<strong>2007</strong> etwaige Mehraufwendungen für den Zeitraum 01.<br />
Juli 2005 – 30. Juni <strong>2007</strong> nachzuweisen.<br />
Im Zusammmenhang mit der Antwort an das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit erfolgt die<br />
Beantwortung Ihrer Anfrage.<br />
Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />
Matthias Doht<br />
Oberbürgermeister<br />
Sozialdemokratische Partei Deutschlands<br />
Fraktion im Stadtrat der Wartburgstadt <strong>Eisenach</strong><br />
Marienstraße 57<br />
99817 <strong>Eisenach</strong><br />
Herrn Oberbürgermeister<br />
Matthias Doht<br />
ANFRAGE ZUR STADTRATSSITZUNG AM 31.08.07<br />
<strong>Eisenach</strong>, den 21.07.07<br />
Bebautes Gelände des Stadtbauhofs in Hötzelsroda<br />
Unmittelbar hinter dem Kindergarten <strong>und</strong> in Nachbarschaft eines Wohnblocks<br />
befindet sich in Hötzelsroda ein Gr<strong>und</strong>stück des Staubauhofs. Die Gebäude sind<br />
wahrscheinlich leer <strong>und</strong> werden nicht genutzt. Das Außengelände wirkt geprägt<br />
Seite 139
−<br />
⎯<br />
durch wucherndes Unkraut. Insgesamt bietet das Gr<strong>und</strong>stück einen verwahrlosten<br />
Eindruck.<br />
Wir fragen daher:<br />
Wie sieht die weitere Nutzung des Gebäudes <strong>und</strong> des Freigeländes aus?<br />
Für die Fraktion der SPD<br />
Christiane Winter<br />
-Fraktionsvorsitzende-<br />
Stadtverwaltung � Postfach 1462 � 99804 <strong>Eisenach</strong> � Stadtwerke <strong>Eisenach</strong>, Abt. VRB<br />
An alle Mitglieder Gebäude: Gaswerkstr. 28<br />
des Stadtrates der Stadt <strong>Eisenach</strong> Auskunft erteilt: Frau Menz<br />
Telefon: (0 36 91) 75 62 13<br />
Telefax: (0 36 91)<br />
Ihre Zeichen Ihre Nachricht vom Datei, unsere Nachricht vom Datum<br />
25.07.<strong>2007</strong><br />
Zuarbeit zur Anfrage vom 21.07.07<br />
Reg.- Nr.:237/<strong>2007</strong> der SPD für die Stadtratsitzung am 31.08.07<br />
Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren,<br />
bei dem betroffenen Gr<strong>und</strong>stück handelt es sich um einen derzeit zum Winterdienst (vom 01.11. bis 31.03. des<br />
Folgejahres) <strong>und</strong> zur Materialhaltung für kleinere Maßnahmen der umliegenden Ortsteile genutzten Stützpunkt.<br />
Hier werden im Winterdiensteinsatz die Fahrzeuge <strong>und</strong> Materialien untergestellt, um eine schnelle Reaktionszeit zu<br />
gewähren. Damit ist im Weiteren ein direkter Einsatz möglich, um erst einmal die Strecken bis zur Stadt zu räumen<br />
<strong>und</strong> um letztendlich auch bis zur Gaswerkstrasse zu kommen, damit auch die anderen Fahrzeuge in den Einsatz<br />
gebracht werden können.<br />
Nach Prüfung dieser Abläufe sind die Stadtwerke weiterhin interessiert, den Standort mit dieser komfortablen Option<br />
zu halten, sofern die Stadt keine bessere Nutzung plant.<br />
E-Mail:<br />
AZ:<br />
Seite 140
Natürlich muss das Gr<strong>und</strong>stück in Ordnung gehalten werden. Dazu wird es eine Aufräumaktion <strong>und</strong> eine<br />
Pflegemaßnahme geben. Wir werden noch im <strong>August</strong> mit diesen Arbeiten beginnen.<br />
Diese Maßnahmen werden jedoch nur nach erheblichem Bedarf durchgeführt, da, wie oben dargestellt, sich die<br />
Nutzung nur auf eine Lagerung <strong>und</strong> Abstellung begrenzt.<br />
Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />
Doht<br />
Oberbürgermeister<br />
An den<br />
Oberbürgermeister der<br />
Stadt <strong>Eisenach</strong><br />
<strong>Eisenach</strong>, den 9. <strong>August</strong> <strong>2007</strong><br />
Anfrage zur Mitarbeit der Stadt <strong>Eisenach</strong> im Integrierten ländlichen Entwicklungskonzept Mittlere Werra-<br />
Region<br />
Unter der Federführung des Landratsamtes Wartburgkreis ist geplant, in der mittleren Werra-Region ein Integriertes<br />
ländliches Entwicklungskonzept (ILEK) zu erarbeiten.<br />
Dazu hat zu Beginn des Jahres <strong>2007</strong> eine Informationsveranstaltung im LRA Wartburgkreis stattgef<strong>und</strong>en, in der<br />
empfohlen wurde, die westlich gelegenen Ortsteile der Stadt <strong>Eisenach</strong> mit einzubeziehen.<br />
Gefördert werden durch das ILEK beispielsweise Infrastrukturmaßnahmen im ländlichen Raum, ländlicher Wegebau,<br />
aber auch die Erschließung landwirtschaftlicher <strong>und</strong> touristischer Potenziale gehören dazu.<br />
Zur Mitarbeit der Stadt <strong>Eisenach</strong> sollten Gespräche mit deren Oberbürgermeister geführt werden.<br />
In der Beratung zum ILEK am 04.06.<strong>2007</strong> im Landratsamt Wartburgkreis hat die Stadt <strong>Eisenach</strong> informiert, dass<br />
ihrerseits kein weiteres Interesse an der Mitarbeit im ILEK Mittlere Werra-Region besteht.<br />
Wir fragen:<br />
1. Wurde eine mögliche Mitarbeit der Stadt <strong>Eisenach</strong> in diesem Programm in den entsprechenden<br />
Ausschüssen (BVU <strong>und</strong> SWKT) vorgestellt <strong>und</strong> darüber beraten?<br />
2. Wenn ja, zu welchen Ergebnissen gelangten die Ausschüsse?<br />
Seite 141
3. Wenn nein, warum wurde die mögliche Mitarbeit der Stadt nicht in den Ausschüssen beraten?<br />
4. Wer fällte in der Stadtverwaltung die Entscheidung, diesen Sachverhalt nicht in den Ausschüssen zu<br />
beraten?<br />
5. Wer entschied in der Stadtverwaltung, dass die Stadt nicht im ILEK mitarbeitet.<br />
6. Durch wen in der Stadtverwaltung wurde die <strong>Eisenach</strong>er Entscheidung dem Landratsamt Wartburgkreis<br />
mitgeteilt?<br />
7. Wie wurde die Nichtmitarbeit an diesem Programm durch die Stadt <strong>Eisenach</strong> begründet?<br />
gez. Dieter Suck<br />
CDU-Fraktion<br />
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