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gewinnt - Lokales Bündnis für Familie im Kreis Gütersloh

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<strong>Familie</strong>nfreundliche Arbeitgeber – Best Practice der Unternehmen <strong>im</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Gütersloh</strong><br />

<strong>Familie</strong> und Beruf unter einen Hut gebracht bei der Volksbank <strong>Gütersloh</strong> (Preisträger „Großunternehmen“ 2011)<br />

Beschäftigte über <strong>Familie</strong>npflegezeit informieren<br />

Das zu Jahresbeginn 2012 in Kraft getretene Gesetz zur <strong>Familie</strong>npflegezeit<br />

sieht vor, dass Beschäftigte mit Pflegeverantwortung<br />

ihre Wochenarbeitszeit über einen Zeitraum von max<strong>im</strong>al<br />

zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden reduzieren können. Wird beispielsweise<br />

eine Vollzeitstelle auf 50 Prozent der Arbeitszeit reduziert,<br />

erhält der Beschäftigte 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens.<br />

Zum Ausgleich muss später wieder voll gearbeitet<br />

werden, bei weiterhin nur 75 Prozent des Gehalts – so lange, bis<br />

das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist.<br />

Um die Risiken einer Berufs- und Erwerbsunfähigkeit gerade <strong>für</strong><br />

kleinere und mittlere Unternehmen zu min<strong>im</strong>ieren, muss jeder<br />

Beschäftigte, der die <strong>Familie</strong>npflegezeit in Anspruch n<strong>im</strong>mt, zu<br />

diesem Zeitpunkt eine Versicherung abschließen.<br />

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