gewinnt - Lokales Bündnis für Familie im Kreis Gütersloh
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<strong>Familie</strong>nfreundliche Arbeitgeber – Best Practice der Unternehmen <strong>im</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Gütersloh</strong><br />
Auch in den Ferien gut aufgehoben: Mitarbeiterkinder der VHS (Preisträger<br />
„Körperschaften öffentlichen Rechts“ 2011)<br />
Kinderbetreuungszuschuss<br />
Nicht jedes Unternehmen ist in der Lage, seinen Beschäftigten<br />
einen Betreuungsplatz anzubieten. Bei selbst organisierten Betreuungslösungen<br />
können Eltern durch einen Kinderbetreuungszuschuss<br />
aber finanziell unterstützt werden. Arbeitgeberleistungen,<br />
die zur Betreuung, Verpflegung und Unterkunft von<br />
nicht schulpflichtigen Kindern in Kindergärten oder vergleichbaren<br />
Einrichtungen gewährt werden, sind steuer- und sozialversicherungsfrei,<br />
wenn der Zuschuss zusätzlich zum normalen<br />
Arbeitslohn gewährt wird (§ 3 Nr. 33 EStG). Der Zuschuss<br />
zur Kinderbetreuung bedeutet <strong>für</strong> das Unternehmen keine zusätzlichen<br />
Kosten und kaum Organisationsaufwand, den Eltern<br />
bringt er spürbare Entlastung. Als steuer- und sozialversicherungsfreier<br />
Zuschuss ist er vor allem <strong>für</strong> Frauen attraktiv, die<br />
<strong>im</strong> Falle einer ungünstigen steuerlichen Eingruppierung besonders<br />
stark profitieren. Der finanzielle Anreiz motiviert Frauen<br />
zur schnelleren Rückkehr aus der Elternzeit. Der Kinderbetreuungszuschuss<br />
ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers und<br />
muss individuell verhandelt werden. Auch kleine Unternehmen,<br />
denen eine gute Betreuung der Kinder ihrer Mitarbeiter wichtig<br />
ist, können durch den Kinderbetreuungszuschuss schnell und<br />
unkompliziert helfen.<br />
32<br />
Zuschuss zur Kinderbetreuung: Reinhard und<br />
Kathlen Kowohl<br />
Finanzielle Unterstützung auch <strong>im</strong><br />
Kleinstbetrieb: Salon Kowohl<br />
Branche: Friseurhandwerk<br />
Beschäftigte: 5<br />
Standort: Steinhagen<br />
Wettbewerb: 2007<br />
Für Reinhard und Kathlen Kowohl ist <strong>Familie</strong>nfreundlichkeit<br />
keine Frage der Betriebsgröße. Seit 1983 führen sie ihren<br />
Friseursalon in Steinhagen und achten sehr auf ein familienfreundliches<br />
Arbeitskl<strong>im</strong>a. Das fördern sie durch flexible<br />
Arbeitsorganisation und die Zahlung eines steuerfreien Kinderbetreuungszuschusses.<br />
Ebenso selbstverständlich: Im Notfall<br />
können die Mitarbeiterinnen ihre Kinder in den Salon mitbringen.