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gewinnt - Lokales Bündnis für Familie im Kreis Gütersloh

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<strong>Familie</strong>nfreundliche Arbeitgeber – Best Practice der Unternehmen <strong>im</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Gütersloh</strong><br />

Auch in den Ferien gut aufgehoben: Mitarbeiterkinder der VHS (Preisträger<br />

„Körperschaften öffentlichen Rechts“ 2011)<br />

Kinderbetreuungszuschuss<br />

Nicht jedes Unternehmen ist in der Lage, seinen Beschäftigten<br />

einen Betreuungsplatz anzubieten. Bei selbst organisierten Betreuungslösungen<br />

können Eltern durch einen Kinderbetreuungszuschuss<br />

aber finanziell unterstützt werden. Arbeitgeberleistungen,<br />

die zur Betreuung, Verpflegung und Unterkunft von<br />

nicht schulpflichtigen Kindern in Kindergärten oder vergleichbaren<br />

Einrichtungen gewährt werden, sind steuer- und sozialversicherungsfrei,<br />

wenn der Zuschuss zusätzlich zum normalen<br />

Arbeitslohn gewährt wird (§ 3 Nr. 33 EStG). Der Zuschuss<br />

zur Kinderbetreuung bedeutet <strong>für</strong> das Unternehmen keine zusätzlichen<br />

Kosten und kaum Organisationsaufwand, den Eltern<br />

bringt er spürbare Entlastung. Als steuer- und sozialversicherungsfreier<br />

Zuschuss ist er vor allem <strong>für</strong> Frauen attraktiv, die<br />

<strong>im</strong> Falle einer ungünstigen steuerlichen Eingruppierung besonders<br />

stark profitieren. Der finanzielle Anreiz motiviert Frauen<br />

zur schnelleren Rückkehr aus der Elternzeit. Der Kinderbetreuungszuschuss<br />

ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers und<br />

muss individuell verhandelt werden. Auch kleine Unternehmen,<br />

denen eine gute Betreuung der Kinder ihrer Mitarbeiter wichtig<br />

ist, können durch den Kinderbetreuungszuschuss schnell und<br />

unkompliziert helfen.<br />

32<br />

Zuschuss zur Kinderbetreuung: Reinhard und<br />

Kathlen Kowohl<br />

Finanzielle Unterstützung auch <strong>im</strong><br />

Kleinstbetrieb: Salon Kowohl<br />

Branche: Friseurhandwerk<br />

Beschäftigte: 5<br />

Standort: Steinhagen<br />

Wettbewerb: 2007<br />

Für Reinhard und Kathlen Kowohl ist <strong>Familie</strong>nfreundlichkeit<br />

keine Frage der Betriebsgröße. Seit 1983 führen sie ihren<br />

Friseursalon in Steinhagen und achten sehr auf ein familienfreundliches<br />

Arbeitskl<strong>im</strong>a. Das fördern sie durch flexible<br />

Arbeitsorganisation und die Zahlung eines steuerfreien Kinderbetreuungszuschusses.<br />

Ebenso selbstverständlich: Im Notfall<br />

können die Mitarbeiterinnen ihre Kinder in den Salon mitbringen.

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