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Krieg! AIDS! Katastrophen! - Berliner Institut für kritische Theorie eV

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Ingrid Arbeitlang<br />

Wie befreiend war die DDR-FrauenfOrderung?<br />

Analyse rechtlicher und sozioökonomischer Regelungen<br />

Nach offIzieller Darstellung war in der DDR die Gleichberechtigung von Männern<br />

und Frauen verwirklicht. Die ausschlaggebenden Kriterien bei der Definition<br />

von Gleichberechtigung waren der Anteil der erwerbstätigen Frauen und der<br />

Grad der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Spätestens seit den Veränderungen<br />

ab Mitte des Jahres 1989 widersprachen einzelne Frauen und Frauengruppen<br />

in der damals noch existierenden DDR öffentlich dieser Darstellung.<br />

Ihrer Meinung nach war die Frauenfrage nicht gelöst und die Gleichberechtigung<br />

der Geschlechter nicht hergestellt; auch wenn mehr als 90 Prozent der Frauen in<br />

der DDR erwerbstätig waren, konnte die Geschlechterhierarchie nicht aufgehoben<br />

werden. Die breite öffentliche, <strong>kritische</strong> Auseinandersetzung mit den von<br />

staatlicher Seite festgelegten Inhalten von Gleichberechtigung brach mit dem<br />

Beitritt zur Bundesrepublik ab und wurde bis heute nicht wieder aufgenommen.<br />

Im Gegenteil. Je deutlicher sich die negativen sozialpolitischen Folgen des Beitritts<br />

abzeichnen, beispielsweise der überproportional hohe Anteil von erwerbslosen<br />

Frauen, desto positiver wird das System der sozialen Absicherung und der<br />

Frauenerwerbspolitik in der DDR beurteilt. Doch dieser tendenziell verklärende<br />

Blick auf die Vergangenheit verhindert die Problematisierung des weiblichen<br />

Lebenszusammenhangs, und zwar sowohl wie er zu DDR-Zeiten determiniert<br />

wurde als auch heute.<br />

Es gilt, eine <strong>kritische</strong> Bestandsaufnahme zu ziehen, bei der patriarchale Strukturen<br />

herausgearbeitet werden. Allgemein ist darunter das »Gesamtsystem der<br />

ökonomischen, sozialen, politischen, rechtlichen, kulturellen, sexuellen und<br />

ethnischen Beziehungen zwischen den Geschlechtern (zu) verstehen, die von<br />

männlicher Macht und Herrschaft geprägt sind« (Maier 1990, 22). Sie beinhalten<br />

die Minderwertigkeit von Frauen und weisen ihnen als dem zweiten Geschlecht<br />

eine materiell und ideell benachteiligte, untergeordnete Position in der Gesellschaft<br />

zu. Da ich die Trennung und unterschiedliche Wertigkeit von gesellschaftlicher<br />

Produktion und privater Reproduktion, verbunden mit einer geschlechtsspezifischen<br />

Arbeitsteilung als wesentliche Grundlage der Diskriminierung von<br />

Frauen erachte, verfolge ich drei zentrale Fragestellungen: 1. Konnte die hohe<br />

Integration von Frauen in die Erwerbstätigkeit das weibliche Geschlecht als<br />

soziale Kategorie aufheben? 2. Wurde eine Gleichwertigkeit der Geschlechter<br />

erreicht? 3. Existieren geschlechtsspezifische Rollenzuweisungen und welche<br />

Konsequenzen sind damit verbunden? Unter diesem Blickwinkel werde ich die<br />

Frauenpolitik der DDR, wie sie in den letzten 20 Jahren gestaltet wurde, auf<br />

strukturelle Diskriminierungsmechanismen im Erwerbsbereich analysieren.<br />

Die Integration der Frauen in den Erwerbsbereich wurde durch rechtliche<br />

Grundlagen gefördert. Doch bereits auf der gesetzlichen Ebene war die strukturelle<br />

Diskriminierung von Frauen verankert. Als Beleg <strong>für</strong> diese These kann das<br />

231<br />

DAS ARGUMENT 19811993 ©

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