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Technische Richtlinien für Übergabestationen von ...

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9.4. Vorkehrungen gegen die Folgen <strong>von</strong> Spannungsabsenkungen und -unterbrechungen<br />

Störungen in Kundenanlagen oder im SWS-Netz können sich beim Kunden<br />

durch kurzfristige Spannungsabsenkungen, durch Kurzunterbrechung oder<br />

durch längere Unterbrechungen der Energielieferung bemerkbar machen.<br />

Sind Verbrauchseinrichtungen des Kunden gegen solche Einwirkungen empfindlich,<br />

so sind vom Kunden geeignete Vorkehrungen zu treffen.<br />

9.5. Netzersatzanlagen<br />

Anlagen <strong>für</strong> Ersatzstromerzeugung (Notstromaggregate) bedürfen einer dem<br />

Einzelfall angepassten ausdrücklichen Genehmigung durch die SWS, da mit<br />

ihrem Betrieb besondere Gefahren durch mögliche Rückspannungen verbunden<br />

sind. Ein Parallelbetrieb mit dem SWS-Netz ist prinzipiell auszuschließen.<br />

10. Erweiterung und Änderung<br />

Der Kunde ist verpflichtet, auch bei einer Erweiterung oder Änderung einer<br />

bestehenden Übergabestation rechtzeitig die SWS über die beabsichtigte Anlagenausführung<br />

zu unterrichten und deren Einverständnis einzuholen.<br />

Um die Betriebssicherheit der Kundenanlagen zu erhalten, ist bei einer Erweiterung<br />

oder Änderung ggf. eine Anpassung an den technischen Stand oder<br />

an eventuell geänderte Netzverhältnisse - z.B. eine höhere Kurzschlussleistung<br />

- vorzunehmen.

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