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Technische Richtlinien für Übergabestationen von ...

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8.3. Wartung und Instandhaltung<br />

Die im SWS-Eigentum stehenden Anlagenteile werden <strong>von</strong> den SWS gewartet<br />

und instand gehalten.<br />

Die Wartung und Instandhaltung der im Eigentum des Kunden stehenden<br />

elektrischen Anlagenteile und Gebäude sind vom Kunden in angemessenen<br />

Zeitabständen unter Beachtung der in VBG 4 festgelegten Prüffristen so<br />

durchzuführen, dass sich diese stets in einem betriebssicheren Zustand befinden.<br />

Dazu gehören Reinigungsarbeiten, Sichtkontrolle der Anlagenteile und<br />

Funktionsprüfung wie z.B. Überprüfung der Schalterantriebe.<br />

Die Schutzeinrichtungen sind turnusmäßig zu überprüfen.<br />

Es wird daher dem Kunden angeraten, vor Inbetriebnahme der Anlage einen<br />

Wartungsvertrag mit einer qualifizierten Elektrofachfirma oder mit der SWS<br />

abzuschließen.<br />

Die Prüfungen sind mit Protokollen nachzuweisen und auf Verlangen den<br />

SWS vorzulegen.<br />

Freischaltungen kundeneigener, jedoch im Verfügungsbereich der SWS befindlicher<br />

Anlagenteile sind rechtzeitig mit den SWS zu vereinbaren.<br />

Die durchzuführenden Arbeiten dürfen nur <strong>von</strong> Elektrofachkräften gemäß VBG<br />

4/DIN VDE 0105 Teil 1 ausgeführt werden, wobei die entsprechenden Vorschriften,<br />

insbesondere DIN VDE 0105 und DIN VDE 0101 zu beachten sind.<br />

Die SWS behalten sich vor, die festgelegte Bemessung und Einstellung der<br />

Schutzeinrichtungen auch in der Kundenanlage nachzuprüfen und eventuell<br />

Änderungen an der Einstellung zu verlangen.<br />

8.4. Störungen<br />

Störungen und Unregelmäßigkeiten in der Übergabestation, den angeschlossenen<br />

Leitungen, Unterstationen und an Transformatoren des Kunden sind<br />

den SWS unverzüglich mitzuteilen.<br />

Nach Ausschaltung durch die Schutzauslösung darf der Übergabeschalter nur<br />

mit Zustimmung der SWS wieder eingeschaltet werden.

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