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NIEDERSCHRIFT

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2353<br />

1. Die ins öffentliche Gut übernommenen Wege zwischen Gröbentalweg und Gemeindemehrzweckgebäude,<br />

Gst. Nr. 1371, sowie der zum Feuerwehrhaus und Bauhof abzweigende<br />

Weg, Gst. Nr. 1376/2 KG Ampass erhalten den Namen<br />

„Kapelläcker“<br />

2. Die Verkehrsflächen werden mit Straßentafeln gekennzeichnet. Eine Straßentafel wird<br />

bei der Einmündung vom Gröbentalweg auf der rechten Fahrbahnseite sowie eine bei der<br />

Abzweigung Richtung Feuerwehrhaus angebracht.<br />

3. Die Gebäude sind entsprechend dem § 4 (1) GebVerkBezG mit Hausnummern zu bezeichnen.<br />

Die Nummerierung erfolgt fortlaufend in aufsteigender Form beginnend bei der<br />

Einmündung vom Gröbentalweg und zwar auf der linken Straßenseite mit Nummer 1 und<br />

auf der rechten Straßenseite mit Nummer 2.<br />

4. Diese Verordnung tritt mit Ablauf der Kundmachungsfrist in Kraft.<br />

(Anmerkung das neue Feuerwehrgerätehaus erhält die Hausnummer 7d, der Bauhof und das<br />

Musikprobelokal erhalten die Hausnummer 7e)<br />

Zu Punkt 7.: Der Gemeinderat beschließt mit 13 gegen 0 Stimmen diesen Punkt zu vertagen.<br />

Zu Punkt 8.: Im Zuge des sozialen Wohnbaus beim „Deml“ übernahm die Gemeinde vom<br />

TBF die neu errichtete Zufahrtsstraße Gst.Nr. 100/18 ins öffentliche Gut. Die Länge beträgt<br />

ca. 80 lfm. Die zu asphaltierende Fläche ca. 600 m².<br />

Der Gemeinderat beschließt mit 10 gegen 0 Stimmen bei 3 Stimmenthaltungen, den Auftrag<br />

zur Asphaltierung der Zufahrtsstraße der Firma Rieder Asphaltgesellschaft mbH & CO KG, in<br />

6272 Ried im Zillertal 120, auf Grund des schriftlichen Angebotes um den Betrag von €<br />

9.916,67 ohne MWst. zu vergeben.<br />

Die Bedeckung erfolgt aus Mehreinnahmen der HHSt. 2/163000+875000 – Kostenrückzahlung<br />

Neubau FW – Leasing.<br />

Zu Punkt 9.: Der Gemeinderat beschließt mit 13 gegen 0 Stimmen diesen Punkt zu vertagen,<br />

um sich zu informieren, bzw. weitere Angebote einzuholen.<br />

Zu Punkt 10.: Von der Firma Julius Meinl Austria GmbH liegt ein Angebot für eine Melitta<br />

Kaffeemaschine (inklusive Kaffee), zur Verwendung im Gemeindesaal, um den Betrag von €<br />

3.100,-- o. MWSt. vor. Im Gemeinderat wird die Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und die Finanzierung<br />

eines derartigen Gerätes diskutiert.<br />

Da vor allem die Vereine die Einrichtungen im Saal benützen, beschließt der Gemeinderat mit<br />

13 gegen 0 Stimmen die Angelegenheit an die Vereinsgemeinschaft zu übertragen. Die Vereinsgemeinschaft<br />

soll das Angebot prüfen und anschließend dem Gemeinderat ihren Standpunkt<br />

mitteilen, bzw. eine Empfehlung abgeben.<br />

Zu Punkt 11.: Der Bürgermeister berichtet:

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