TOP 2 - Stadt Ehingen
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I. Vorlage:<br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Ehingen</strong> (Donau)<br />
Amt 60<br />
Drucksache: VGR110412W02<br />
X öffentlich<br />
nichtöffentlich<br />
Verwaltungsausschuss am Vorberatung Beschluss<br />
Aussch. f. Umw. u. Techn. am Vorberatung Beschluss<br />
Sozial- u. Kulturausschuss am Vorberatung Beschluss<br />
X Gemeinderat am 26.04.2012 Vorberatung X Beschluss<br />
II. Tagesordnungspunkt 2:<br />
Bebauungsplan „1. Änderung Pfisteranlage - Groggensee“ (Entwurfsbeschluss)<br />
III. Anlagen:<br />
- Plan<br />
- Textliche Festsetzungen und Begründung<br />
- Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im<br />
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden<br />
- Artenschutzrechtliche Einschätzung<br />
IV. Beschlussantrag:<br />
s. Anlage<br />
V. Finanzielle Auswirkungen:<br />
X keine Einnahmen<br />
Ausgaben<br />
planmäßig FiPo<br />
überplanmäßig FiPo<br />
außerplanmäßig FiPo<br />
Verpfl.Ermächtigung FiPo<br />
Nachtragsplan FiPo<br />
Datum: 11.04.2012<br />
Sachbearbeiter: Müller Amtsleiter: Fiesel
Anlage zu <strong>TOP</strong> 2 VGR110412W02<br />
der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 26. April 2012<br />
Bebauungsplan '1. Änderung Pfisteranlage – Groggensee'<br />
(Entwurfsbeschluss)<br />
Anlass der Planaufstellung<br />
Die Ehinger Volksbank eG beabsichtigt die Erweiterung Ihrer Verwaltung in der Kernstadt<br />
von <strong>Ehingen</strong> (Donau). Der aktuelle Standort am Marktplatz kann die Erweiterungsabsichten<br />
der Volksbank nicht vollständig aufnehmen. Gleichzeitig hat der landwirtschaftliche<br />
Großhandel, BayWa AG, vor einigen Monaten seinen Standort an der<br />
Pfisterstraße aufgegeben. Seither liegt die Fläche brach. Diese Konversionsfläche soll<br />
nun für die Erweiterungsabsichten der Volksbank zur Verfügung gestellt werden. Um<br />
die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein repräsentatives Verwaltungsgebäude<br />
der Ehinger Volksbank eG an diesem Standort zu schaffen, soll der in diesem Bereich<br />
rechtskräftige Bebauungsplan 'Pfisteranlage – Groggensee' teilweise geändert werden.<br />
Einordnung des Gebietes<br />
Das Plangebiet liegt in der Kernstadt von <strong>Ehingen</strong> (Donau) - südlich an die Bahngleise<br />
angrenzend. Im Westen wird der Geltungsbereich von der Münsinger Straße umschlossen,<br />
im Süden von der Pfisterstraße. Östlich der Planung grenzt die Parkanlage<br />
Pfisterstraße an. Wurde das Gebiet vormals gewerblich durch die BayWa AG genutzt,<br />
sind die Bestandsgebäude und das Hochsilo heute ungenutzt. Die beschriebene verkehrliche<br />
Anbindung und die Nähe des Gebiets zum <strong>Stadt</strong>zentrum sowie zum Bahnhof<br />
zeichnen den Standort durch hohe Attraktivität für die Volksbank aus.<br />
Planung<br />
Als planerische Ausgangssituation stellt der Flächennutzungsplan den Bereich als gemischte<br />
Baufläche dar. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan 'Pfisteranlage – Groggensee',<br />
vom 11. September 1969, setzt den nun zu ändernden Planbereich als Gewerbegebiet<br />
fest. Die Planänderung sieht vor, den Geltungsbereich, gemäß der beabsichtigten<br />
Nutzung durch die Volksbank, als Mischgebiet auszuweisen. Als allgemein<br />
zulässig gelten in diesen Baugebieten Geschäfts- und Bürogebäude sowie Anlagen für<br />
Verwaltungen. Durch den Wechsel vom Gewerbegebiet zum Mischgebiet werden an<br />
diesem Standort die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für das Verwaltungsgebäude<br />
der Ehinger Volksbank eG geschaffen.<br />
Die Grundflächenzahl für das Mischgebiet wird zukünftig auf 0,8 festgesetzt. Maximal<br />
sind vier Vollgeschosse zugelassen. Um Gebäude über 50 m Länge zu ermöglichen<br />
wird für den Geltungsbereich die abweichende Bauweise festgesetzt. Teile der westlich<br />
angrenzenden Pfisteranlage werden als Grünfläche gesichert.<br />
Durch die Angestellten und Kunden der Bank ist ein erhöhtes Verkehrsaufkommen an<br />
dieser Stelle zu erwarten. Um den sich ändernden Bedingungen gerecht zu werden und<br />
um eine Entspannung der Situation für Abbieger in den Steinlesberg herbeizuführen,
soll zusätzlich die Möglichkeit eines Straßenumbaus planungsrechtlich vorbereitet<br />
werden. Ein Teil der Pfisterstraße wird aus diesem Grund in den Geltungsbereich<br />
aufgenommen.<br />
Umweltbelange<br />
Die entfallende Bestandsvegetation wird durch Neupflanzungen im Plangebiet ausgeglichen.<br />
Bisheriges Verfahren<br />
Die 1. Änderung des Bebauungsplans 'Pfisteranlage – Groggensee' erfüllt die Voraussetzungen<br />
des § 13a BauGB und wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt.<br />
Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan '1. Änderung Pfisteranlage-<br />
Groggensee' wurde in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 17.11.2011<br />
gefasst.<br />
Dem Gemeinderat wird vorgeschlagen, folgenden<br />
zu fassen:<br />
B e s c h l u s s<br />
Der Gemeinderat der <strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> stimmt dem Entwurf des Bebauungsplans‚<br />
'1. Änderung Pfisteranlage – Groggensee' und der Begründung zum Bebauungsplan<br />
entsprechend dem Plan des <strong>Stadt</strong>bauamtes vom 30.03.2012 zu.<br />
Anlagen<br />
- Plan<br />
- Textliche Festsetzungen und Begründung<br />
- Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im<br />
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden<br />
- Artenschutzrechtliche Einschätzung
-3,25-<br />
1/1 1/1<br />
-3,25--3,25-<br />
516.28<br />
2100/24<br />
GFW<br />
Ghs<br />
516.00<br />
22 22<br />
516.07<br />
Pfisterstraße<br />
S<br />
Münsinger Straße<br />
515.58<br />
516.00<br />
-3,25-3,25-3,25-<br />
515.28<br />
515.32<br />
515.94<br />
Weg<br />
2106<br />
515.00<br />
514.96<br />
514.83<br />
515.90<br />
515.55 515.43<br />
515.09<br />
514.89<br />
514.34<br />
516.09<br />
515.52<br />
515.67 515.44<br />
515.04<br />
515.10<br />
514.20<br />
514.26<br />
515.39 515.55<br />
514.92<br />
514.95<br />
514.66<br />
514.63<br />
514.61<br />
514.52<br />
515.84<br />
515.64<br />
515.04<br />
R=12,5<br />
514.44 514.44<br />
R=6,0<br />
-LR-<br />
515.22<br />
515.01<br />
514.90<br />
514.85<br />
514.68<br />
514.66<br />
514.53<br />
514.50<br />
514.28<br />
514.55<br />
514.35<br />
-3,50-3,25- -4,25-<br />
R=12,5<br />
P<br />
514.72<br />
514.69<br />
514.34<br />
514.45<br />
R=30m<br />
514.32<br />
514.32<br />
514.30<br />
514.58<br />
P<br />
514.20<br />
514.40<br />
514.36<br />
514.21<br />
514.17<br />
514.29<br />
514.23<br />
LA=10 m<br />
514.34<br />
514.25<br />
514.34<br />
514.29 514.29 514.28 514.27 514.26<br />
514.30<br />
514.28<br />
514.32<br />
514.26 514.23 514.25<br />
514.28<br />
514.30<br />
514.28<br />
514.28<br />
21 21<br />
514.27<br />
514.19<br />
514.05 514.03 514.01<br />
514.14<br />
WGhs<br />
Planungsrechtliche Festsetzungen<br />
514.12<br />
M I<br />
GRZ 0,8<br />
a<br />
514.18<br />
LV=10 m<br />
-3,25-<br />
513.99<br />
514.28514.27<br />
-3,25--3,25-<br />
514.08<br />
514.19<br />
514.32 514.33<br />
513.92<br />
102/2<br />
GFHW<br />
514.01<br />
Z = IV<br />
GH 532.00<br />
Örtliche Bauvorschriften<br />
geneigte Dächer / Flachdächer (FD)<br />
Nr. 2071<br />
514.14 514.07<br />
513.88 513.87<br />
513.93<br />
514.08<br />
514.14<br />
513.96<br />
514.04<br />
514.11<br />
Gar<br />
514.09<br />
514.08<br />
102/6<br />
GFW<br />
102/5<br />
513.88<br />
514.06 514.04<br />
513.78<br />
Gar<br />
17 17<br />
Whs<br />
2103<br />
513.76<br />
513.83<br />
513.91<br />
513.95<br />
513.76<br />
15 15<br />
LV=10 m<br />
WGhs<br />
13 13<br />
-LR-<br />
LA=15 m<br />
Whs<br />
102/8 102/9<br />
Schu<br />
13/1 13/1<br />
513.98<br />
513.98<br />
Whs<br />
Schu<br />
513.73<br />
513.93<br />
513.93<br />
513.60<br />
513.66<br />
Schu<br />
513.76<br />
513.69<br />
102/7<br />
GFW<br />
110<br />
GFW<br />
R=6<br />
-3,25- -3,25- -3,25-<br />
513.51<br />
27 27<br />
Whs<br />
513.76<br />
513.78<br />
11 11<br />
Whs<br />
Whs<br />
11/1 11/1<br />
Brandgasse<br />
Brandgasse<br />
111/1<br />
123<br />
123/1<br />
111<br />
Schu<br />
Schu<br />
111/3 111/3<br />
S<br />
513.65<br />
R=6<br />
R=10<br />
Gar<br />
111/2 111/2<br />
513.44<br />
513.72<br />
513.74<br />
99<br />
513.50<br />
Whs<br />
513.50<br />
513.64<br />
513.60<br />
513.69<br />
122<br />
113<br />
GFW<br />
115 115<br />
35<br />
513.37<br />
513.40<br />
513.50<br />
513.52<br />
Whs<br />
18 18<br />
Pfisterstraße<br />
121<br />
G<br />
Gar<br />
114/3<br />
513.47<br />
GFW<br />
114/3<br />
513.29<br />
513.24<br />
513.14<br />
513.17<br />
513.29<br />
513.22<br />
GFW<br />
114/1<br />
Whs<br />
16 16<br />
120<br />
G<br />
116/2<br />
GFW<br />
Whs<br />
114/2<br />
14 14<br />
2104<br />
-3,25--3,25-<br />
15<br />
15/3<br />
LAGEPLANBEZEICHNUNG: 15/4<br />
BEBAUUNGSPLAN<br />
"1. ÄNDERUNG PFISTERANLAGE-GROGGENSEE"<br />
15/1<br />
PLANVERFASSER:<br />
PLANWERKSTATT a.B.<br />
AUFTRAGGEBER: 16<br />
16/1<br />
15/5<br />
Anl<br />
513.30<br />
513.25<br />
513.26<br />
GFW<br />
116/1<br />
Schu<br />
12 12<br />
10/2 10/2<br />
Whs<br />
513.22<br />
116 116<br />
S<br />
513.01<br />
55<br />
512.84<br />
Whs<br />
10/1 10/1<br />
512.74<br />
Schu<br />
512.70<br />
114 114<br />
Whs<br />
Whs<br />
10 10<br />
512.55<br />
118/3<br />
88<br />
85<br />
1/1 1/1<br />
120/1<br />
120/1<br />
Gar<br />
Schu<br />
116/4<br />
Whs<br />
33<br />
Whs<br />
512.44<br />
512.46<br />
512.30<br />
66<br />
STADT EHINGEN (DONAU)<br />
Rainer Waßmann<br />
<strong>Stadt</strong>planer, Dipl.-Ing. (TU)<br />
Bodanstraße 38<br />
88079 Kressbronn<br />
Telefon: 07543 - 962 98 13<br />
Fax: 07543 - 962 98 20<br />
DATUM: 30.03.2012<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> (Donau)<br />
Marktplatz 1<br />
89584 <strong>Ehingen</strong> (Donau)<br />
Telefon: 07391 / 503-160<br />
Fax: 07391 / 503-4160<br />
512.19<br />
512.18<br />
512.05<br />
512.12<br />
Schu<br />
116/3<br />
GFW<br />
116/5<br />
20<br />
G<br />
118<br />
GFW<br />
Gar<br />
Gar<br />
6/1 6/1<br />
Gar<br />
/6<br />
Whs<br />
11 11<br />
Gar<br />
18<br />
19/3<br />
11<br />
33<br />
Whs<br />
12 12<br />
M. 1 : 500<br />
Whs<br />
Whs<br />
17<br />
G
STADT EHINGEN (DONAU)<br />
Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften<br />
„1. Änderung Pfisteranlage-Groggensee“<br />
I) Satzung über den Bebauungsplan mit örtlichen<br />
Bauvorschriften „1. Änderung Pfisteranlage-Groggensee“<br />
II) Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung<br />
im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit<br />
und der Behörden nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB sowie<br />
deren Abwägung, Beurteilung und Beschlussvorschlag<br />
Stand: 30.03.2012<br />
Rainer Waßmann<br />
<strong>Stadt</strong>planer, Dipl.-Ing. (TU)<br />
___________________________________<br />
Bodanstraße 38<br />
88079 Kressbronn<br />
Telefon +49 (0) 7543 962 98 13<br />
Mobil +49 (0) 173 599 23 75<br />
Fax +49 (0) 7543 962 98 20<br />
E-Mail rainer.wassmann@<br />
planwerkstatt-bodensee.de
STADT EHINGEN (DONAU)<br />
I) SATZUNG über den Bebauungsplan mit örtlichen<br />
Bauvorschriften „1. Änderung Pfisteranlage-Groggensee“<br />
Fassung vom: 30.03.2012<br />
- zur öffentlichen Auslegung -
RECHTSGRUNDLAGEN<br />
Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.<br />
2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S.<br />
1509)<br />
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung -<br />
BauNVO) i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt<br />
geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466)<br />
Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) i. d. F. vom 08.08.1995 (GBl. S.<br />
617), zuletzt geändert am 05.03.2010 (GBl. Nr.7 S. 358), in Kraft getreten am<br />
01.03.2010<br />
Planzeichenverordnung (PlanzV 90) i.d.F. der Bekanntmachung vom 18.12.1990<br />
(BGBl. 1991 I. S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509,<br />
1510 f.) m.W.v. 30.07.2011<br />
Gemeindeordnung (GemO) i.d.F. vom 24.07.2000 (GBl. S. 582, ber. 698), zuletzt<br />
geändert durch Gesetz vom 09.11.2010 (GBl. S. 793) m.W.v. 01.01.2011<br />
Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 (1) und (7) Landesbauordnung<br />
Baden-Württemberg (LBO) i.V.m. § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg<br />
(GemO) hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am. . . . . . . . 2012 den Bebauungsplan<br />
„1. Änderung Pfisteranlage-Groggensee“ als Satzung beschlossen.<br />
§ 1 RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH<br />
Für den räumlichen Geltungsbereich der Bebauungsplan-Satzung ist der zeichnerische<br />
Teil in der Fassung vom 23.01.2012 maßgebend. Der räumliche Geltungsbereich ist im<br />
Lageplan schwarz gestrichelt umrandet.<br />
§ 2 BESTANDTEILE UND ANLAGEN<br />
Die Bebauungsplan-Satzung besteht aus folgenden Unterlagen:<br />
- Zeichnerischer Teil in der Fassung vom 30.03.2012<br />
- Textliche Festsetzungen in der Fassung vom 30.03.2012<br />
STADT EHINGEN (DONAU) SATZUNG – BEBAUUNGSPLAN<br />
BEBAUUNGSPLAN „1. ÄNDERUNG PFISTERANLAGE-GROGGENSEE“<br />
Seite 2 von 20
§ 3 INKRAFTTRETEN<br />
Die Satzung über den Bebauungsplan "1. Änderung Pfisteranlage-Groggensee" tritt mit<br />
der ortsüblichen Bekanntmachung gemäß § 10 (3) BauGB in Kraft.<br />
Mit Inkrafttreten der Bebauungsplanänderung treten im Geltungsbereich alle bisherigen<br />
Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften außer Kraft.<br />
Beschluss durch den Gemeinderat<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> (Donau), den . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
Alexander Baumann, Oberbürgermeister<br />
AUSFERTIGUNGSVERMERK<br />
zum Bebauungsplan „1. Änderung Pfisteranlage-Groggensee“<br />
Der textliche und zeichnerische Inhalt dieses Bebauungsplanes stimmt mit dem<br />
Satzungsbeschluss vom . . . . . . . . 2012 überein.<br />
Das Verfahren wurde ordnungsgemäß durchgeführt.<br />
Beschluss durch den Gemeinderat<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> (Donau), den . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
Alexander Baumann, Oberbürgermeister<br />
STADT EHINGEN (DONAU) SATZUNG – BEBAUUNGSPLAN<br />
BEBAUUNGSPLAN „1. ÄNDERUNG PFISTERANLAGE-GROGGENSEE“<br />
Seite 3 von 20
TEIL I: TEXTLICHE FESTSETZUNGEN MIT PLANZEICHENERKLÄRUNG<br />
zum Bebauungsplan „1. Änderung Pfisteranlage-Groggensee“<br />
1. Planungsrechtliche Festsetzungen<br />
(§ 9 BauGB und §§ 1-23 BauNVO)<br />
1. Art der baulichen Nutzung § 9 (1) 1 BauGB<br />
1.1 Mischgebiet § 6 BauNVO<br />
1.1.1 Zulässig im Mischgebiet sind folgende Nutzungen: § 6 (2) BauNVO<br />
1. Wohngebäude,<br />
2. Geschäfts- und Bürogebäude,<br />
3. Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften<br />
sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes,<br />
4. sonstige Gewerbebetriebe,<br />
5. Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle,<br />
soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.<br />
1.1.2 Nicht zulässig im Mischgebiet sind folgende Nutzungen: § 1 (5) BauNVO<br />
1. Gartenbaubetriebe,<br />
2. Tankstellen,<br />
3. Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2<br />
BauNVO in den Teilen des Gebiets, die überwiegend<br />
durch gewerbliche Nutzungen geprägt sind.<br />
1.1.3 Die Nutzungen nach § 6 (3) BauNVO: § 1 (6) 1 BauNVO<br />
Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO<br />
außerhalb der in Absatz 2 Nr. 8 bezeichneten Teile des<br />
Gebiets<br />
werden gem. § 1 (6) 1 BauNVO nicht Bestandteil des<br />
Bebauungsplanes und sind daher nicht zulässig.<br />
Füllschema der Nutzungsschablone<br />
1 – Art der baulichen Nutzung<br />
2 – höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse (Z)<br />
3 – höchstzulässige Grundflächenzahl (GRZ)<br />
4 – höchstzulässige Gebäudehöhe (GH) in m über NN<br />
5 – Bauweise<br />
2. Maß der baulichen Nutzung § 9 (1) 1 BauGB<br />
2.1 Höchstzulässige Grundflächenzahl § 16 (2) 1 BauNVO<br />
§ 19 (4) BauNVO<br />
Eine Überschreitung der Obergrenzen gemäß § 19 Abs. 4<br />
Satz 2 BauNVO ist mit den in Satz 1 genannten Anlagen bis<br />
zu einer GRZ von 1,0 zulässig.<br />
STADT EHINGEN (DONAU) SATZUNG – BEBAUUNGSPLAN<br />
BEBAUUNGSPLAN „1. ÄNDERUNG PFISTERANLAGE-GROGGENSEE“<br />
Seite 4 von 20
2.2 Höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse (Z) § 16 (2) 3 BauNVO<br />
§ 20 BauNVO<br />
2.3 Höchstzulässige Gebäudehöhe in m über NN § 16 (2) 4 BauNVO<br />
§ 18 (1) BauNVO<br />
Oberer Bezugspunkt zur Bemessung der höchstzulässigen<br />
Gebäudehöhe ist beim Flachdach OK Attika.<br />
Eine Überschreitung der zulässigen Gebäudehöhe durch<br />
untergeordnete technische Aufbauten in gerinfügigem<br />
Umfang ist bis zu einer Höhe von max. 2,50 m zulässig.<br />
3. Bauweise § 9 (1) 2 BauGB<br />
3.1 abweichende Bauweise § 22 (4) BauNVO<br />
Bei der abweichenden Bauweise sind Gebäude ohne<br />
Längenbeschränkung zugelassen und entlang der<br />
angrenzenden Bahngrundstücke ist eine Grenzbebauung<br />
zulässig.<br />
4. Überbaubare Grundstücksflächen § 9 (1) 2 BauGB<br />
4.1 Baugrenzen § 23 (1,3) BauNVO<br />
4.2 Nicht überbaubare Grundstücksflächen § 23 (5) BauNVO<br />
i.V.m.§§12,14 BauNVO<br />
In der nicht überbaubaren Grundstücksfläche sind folgende<br />
bauliche Anlagen zulässig:<br />
- Zufahrten und Wege,<br />
- Stellplätze,<br />
- Nebenanlagen gem. § 14 (2) BauNVO<br />
5. Verkehrsflächen § 9 (1) 11 BauGB<br />
Von der Aufteilung der Verkehrsfläche kann abgewichen<br />
werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt<br />
werden.<br />
5.1 öffentliche Verkehrsfläche mit Straßenbegrenzungslinie § 9 (1) 11 BauGB<br />
5.2 Ein- und Ausfahrtbereich § 9 (1) 11 BauGB<br />
5.3 Bereich ohne Ein- und Ausfahrt § 9 (1) 11 BauGB<br />
6. Flächen für Tiefgaragen und Stellplätze § 9 (1) 4 BauGB<br />
Tiefgaragen und Stellplätze sind allgemein zulässig.<br />
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7. Flächen für Nebenanlagen § 9 (1) 4 BauGB<br />
Bauliche Nebenanlagen gem. § 14 (1) BauNVO sind nur<br />
innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.<br />
Bauliche Nebenanlagen gem. § 14 (2) BauNVO sind<br />
allgemein zulässig.<br />
8. Führung von Versorgungsanlagen und -leitungen § 9 (1) 13 BauGB<br />
Sämtliche Ver- und Entsorgungsleitungen sind unterirdisch<br />
zu führen.<br />
9. öffentliche Grünflächen § 9 (1) 15 BauGB<br />
Zweckbestimmung: Verkehrsgrünflächen (Straßen und<br />
Wege begleitende Grünflächen)<br />
10. Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen § 9 (1) 20 BauGB<br />
und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur § 9 (1) 25 BauGB<br />
Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur<br />
und Landschaft<br />
10.1 Pflanzgebot von Bäumen §9 (1) 25a BauGB<br />
An den im Lageplan zeichnerisch festgesetzten Standorten<br />
sind standortgerechte Bäume oder Pflanzungen gem.<br />
Pflanzenliste zu pflanzen, zu pflegen, dauerhaft zu erhalten<br />
und bei Abgang zu ersetzen. Der gekennzeichnete Standort<br />
kann den gegebenen Situationen angepasst werden.<br />
Der Abstand von Ver- und Entsorgungsleitungen zum<br />
Stamm soll mindestens 2,50 m betragen. Bei geringeren<br />
Abständen sind Vorkehrungen (Rohrummantelung,<br />
humusfreier Mineralboden etc.) zum Schutz vor<br />
Baumwurzeln erforderlich.<br />
10.2 Pflanzerhalt von Bäumen und Sträuchern §9 (1) 25b BauGB<br />
Vorhandene Bäume und Sträucher sind nach Möglichkeit zu<br />
erhalten bzw. bei Abgang durch Neuplanzungen zu<br />
ersetzen.<br />
11. Geh-, Fahr-, oder Leitungsrechte (GR-FR-LR) § 9 (1) 21 BauGB<br />
-LR- - öffentliches Gehrecht und Leitungsrecht<br />
zugunsten der Versorgungsträger<br />
12. Planbereich § 9 (7) BauGB<br />
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des<br />
Bebauungsplanes<br />
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BEBAUUNGSPLAN „1. ÄNDERUNG PFISTERANLAGE-GROGGENSEE“<br />
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2. Örtliche Bauvorschriften<br />
(Gestaltungsvorschriften gem. § 74 LBO)<br />
1. Äußere Gestaltung baulicher Anlagen § 74 (1) 1 LBO<br />
Nicht zulässig zur Fassadengestaltung sind folgende<br />
Materialien:<br />
Grelle und glänzende Materialien und Farben. Solar- und<br />
Photovoltaikanlagen sind zulässig.<br />
2. Dachform und Dachgestaltung § 74 (1) 1 LBO<br />
Zulässig sind geneigte Dächer und Flachdächer (FD).<br />
3. Dacheindeckung § 74 (1) 1 LBO<br />
Zur Dacheindeckung nicht zulässig sind unbeschichtete<br />
Metalle und Materialien, die wassergefährdende Stoffe<br />
enthalten und in ihrer Art und Menge geeignet sind, über die<br />
zu versickernden Niederschläge das Grundwasser und den<br />
Boden zu verunreinigen.<br />
Grelle und glänzende Materialien und Farben sind nicht<br />
zulässig. Solar- und Photovoltaikanlagen sind hiervon<br />
ausgenommen.<br />
4. Gestaltung der unbebauten Grundstücksflächen § 74 (1) 3 LBO<br />
Innerhalb der Baugrundstücke sind sonstige unbefestigte<br />
Flächen, die nicht für Zugänge oder Zufahrten genutzt<br />
werden, als Grünflächen gärtnerisch zu gestalten.<br />
Stellplätze sollten nach Möglichkeit mit offenporigen Belägen<br />
wie z.B. wasserdurchlässigem Pflaster u.ä. belegt werden.<br />
5. Werbeanlagen § 74 (1) 2 LBO<br />
Werbeanlagen sind innerhalb und außerhalb der<br />
überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.<br />
Werbeanlagen sind ausschließlich für die im Plangebiet<br />
ansässigen Unternehmen zulässig.<br />
Sich bewegende Werbeanlagen und Lichtwerbung in Form<br />
von Lauf-, Wechsel- oder Blinklicht sind unzulässig.<br />
6. Ordnungswidrigkeiten § 75 LBO<br />
Verstöße gegen die örtlichen Bauvorschriften (§ 74 LBO)<br />
werden als Ordnungswidrigkeit nach § 75 LBO behandelt<br />
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BEBAUUNGSPLAN „1. ÄNDERUNG PFISTERANLAGE-GROGGENSEE“<br />
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3. Kennzeichnung 9 (5) 3 BAUGB<br />
4. Hinweise<br />
Flächen, deren Böden mit umweltgefährdenden Stoffen<br />
belastet sind.<br />
Bei konkreten Baumaßnahmen, die in den Untergrund<br />
eingreifen, ist in Abstimmung mit dem zuständigen<br />
Landratsamt Alb-Donau-Kreis im Vorfeld zu prüfen, welche<br />
Maßnahmen zur Sicherung der Altlasten vorzunehmen sind.<br />
1. Sonstige Planzeichen (keine Festsetzung)<br />
vorhandene Grundstücksgrenzen<br />
Flurstücknummern<br />
vorhandene Gebäude<br />
Geländehöhen in m über NN<br />
vorhandene Böschungen<br />
geplanter Abbruch<br />
2. Unterirdische Leitungen<br />
Vor jeglichen Bauarbeiten ist bei den Versorgungsträgern<br />
der Leitungsbestand zu erheben. Eine etwaige Verlegung<br />
bestehender, unterirdischer Leitungen geht zu Lasten des<br />
Veranlassers.<br />
3. Archäologische Denkmalpflege<br />
Sollten im Zuge von Erdarbeiten archäologische Funde<br />
(Scherben, Metallteile, Knochen) oder Befunde (Mauern,<br />
Gräber, Gruben, Bandschichten) angetroffen werden, ist die<br />
Archäologische Denkmalpflege beim Regierungspräsidium<br />
Tübingen unverzüglich zu benachrichtigen. Die Möglichkeit<br />
zu Fundbergung und Dokumentation ist einzuräumen.<br />
Auf § 20 DSchG (Denkmalschutzgesetz) wird hingewiesen.<br />
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BEBAUUNGSPLAN „1. ÄNDERUNG PFISTERANLAGE-GROGGENSEE“<br />
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4. Wasser- und Bodenschutz<br />
Bei allen Bau- und Planungsmaßnahmen sind die<br />
Grundsätze des schonenden und sparsamen Umgangs<br />
mit Boden (§ 4 BodSchG, §§ 1, 202 BauGB, §§ 1, 2<br />
NatSchG) zu berücksichtigen. Die Bodenschutzbehörden<br />
sind zu beteiligen (§§ 5, 6 BodSchG).<br />
Der im Zuge der Baumaßnahmen anfallende Erdaushub ist<br />
möglichst im Plangebiet zu verwerten. Bodenversiegelungen<br />
sind auf das notwendige Mindestmaß zu beschränken.<br />
5. Niederschlagswasser<br />
Niederschlagswasser, das in den Untergrund eingeleitet<br />
wird, ist vor der Versickerung zu behandeln.<br />
6. Bahnanlagen<br />
Immissionen aus dem Betrieb und der Unterhaltung der<br />
Eisenbahn sowie der Ladestraße sind entschädigungslos zu<br />
dulden, hierzu gehören auch Bremsstaub, Lärm und<br />
Erschütterungen. Schutzmaßnahmen gegen Einwirkungen<br />
aus dem Bereich der Eisenbahn haben auf Kosten des<br />
Bauherren zu erfolgen.<br />
Beleuchtungsanlagen von Parkplätzen, Wegen, Werbung<br />
und dergleichen, sind blendfrei zum Bahnbetriebsgelände<br />
hin zu gestalten. Sie sind in ihrer Farbgebung und<br />
Strahlrichtung so anzuordnen, dass jegliche<br />
Signalverwechslung und Blendwirkung ausgeschlossen ist.<br />
Sollte sich nach der Inbetriebnahme eine Blendung<br />
herausstellen, so sind vom Bauherrn entsprechende<br />
Abschirmungen anzubringen.<br />
Bei Planungen und Baumaßnahmen im Umfeld der Bahnlinie<br />
ist die Deutschen Bahn AG als Angrenzer frühzeitig zu<br />
beteiligen. Bei der Bauausführung sind ggf. Bedingungen zur<br />
sicheren Durchführung des Bahnbetriebs zu beachten. Da<br />
Kabel und Leitungen auch außerhalb von DB-eigenem<br />
Gelände verlegt sein können, ist rechtzeitig vor Beginn von<br />
Maßnahmen eine Kabel- und Leitungsprüfung<br />
durchzuführen.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zufahrt und die<br />
Ladestraße sowie die Ladearbeiten an der Ladestraße durch<br />
die Bauarbeiten und den Neubau nicht beeinträchtigt werden<br />
dürfen.<br />
Im Hinblick auf die Verkehrssicherheit ist das Plangebiet mit<br />
dauerhaftem Zaun ohne Öffnung zum Bahngelände hin<br />
abzugrenzen. Diese Maßnahme dient zum Schutz der<br />
Personen und Fahrzeuge vor den Gefahren des<br />
Eisenbahnbetriebes.<br />
Entlang der Bahngrenze sollten als Bepflanzung Bäume mit<br />
einer Wuchshöhe von ca. 30 – 40 m nicht festgelegt werden.<br />
Die zu erwartende Größe der Bäume kann in späteren<br />
Jahren eine Gefahr für den Bahnbetrieb darstellen, mit der<br />
Folge das Äste zurückgenommen oder die Bäume<br />
vollständig beseitigt werden müssen. Der seitliche<br />
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BEBAUUNGSPLAN „1. ÄNDERUNG PFISTERANLAGE-GROGGENSEE“<br />
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Pflanzabstand zur Gleisachse muss min. 15 m betragen. Die<br />
entstehen Kosten für die Baumpflege oder Beseitigung<br />
werden nicht von der DB Netz AG übernommen. Sondern<br />
sind vom Eigentümer des benachbarten Grundstückes zu<br />
bezahlen.<br />
7. Altlasten<br />
Bei Eingriffen in den Boden sind Belastungen des<br />
Aushubmaterials nicht auszuschließen. Deshalb ist zum<br />
Zwecke der ordnungsgemäßen Verwertung anfallendes<br />
Aushubmaterial auf Schadstoffparameter untersuchen zu<br />
lassen.<br />
Bei eventuellen Grundwasserhaltungsmaßnahmen im Zuge<br />
der Bauarbeiten ist das abgepumpte Grundwasser ebenfalls<br />
untersuchen zu lassen, um eine schadlose Wiedereinleitung<br />
sicherzustellen.<br />
Maßnahmen zum Umgang und zur Sicherung von<br />
kontaminiertem Material sind mit der zuständigen<br />
Fachbehörde im Landratsamt Alb-Donau-Kreis<br />
abzustimmen.<br />
8. Dachgestaltung<br />
Dachinstallationen, wie Verwahrungen, Dachrinnen u.<br />
Fallrohre aus Kupfer, Zink, Titan-Zink und Blei sollten aus<br />
Gründen des Gewässerschutzes vermieden werden.<br />
Empfohlen wird: Aluminium, beschichtetes Zink, oder<br />
Aluminium und Kunststoffteile.<br />
9. Höhensystem<br />
Die im Plan eingetragenen Höhen beziehen sich auf das<br />
"Deutsche Haupthöhennetz 1912“, abgekürzt „DHHN 12"<br />
(Angaben in m über Normal Null).<br />
5. Anlagen, die Bestandteil des Bebauungsplan sind<br />
1. Lageplan zu den textlichen Festsetzungen in der Fassung<br />
vom 30.03.2012<br />
2. Begründung in der Fassung vom 30.03.2012<br />
Beschluss durch den Gemeinderat<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> (Donau), den . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
Alexander Baumann, Oberbürgermeister<br />
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BEBAUUNGSPLAN „1. ÄNDERUNG PFISTERANLAGE-GROGGENSEE“<br />
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TEIL II: BEGRÜNDUNG<br />
zum Bebauungsplan „1. Änderung Pfisteranlage-Groggensee“<br />
INHALT: Seite<br />
1. Räumlicher Geltungsbereich 12<br />
2. Räumliche und strukturelle Situation 12<br />
3. Bestehende Rechtsverhältnisse 13<br />
4. Vorbereitende Bauleitplanung 13<br />
5. Erfordernis der Planung nach § 1 (3) BauGB / Verfahrensstand 14<br />
6. Generelle Ziele der Planung 15<br />
7. Auswirkungen der Planung 15<br />
7.1 Versorgung und Entsorgung 15<br />
7.2 Erschließung 15<br />
7.3 Artenschutz 16<br />
8. Altlasten 16<br />
9. Begründung der Festsetzungen 17<br />
9.1 Planungsrechtliche Festsetzungen 17<br />
9.2 örtliche Bauvorschriften 18<br />
10. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1+2) BauGB und 18<br />
Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) und § 3 (2) BauGB<br />
11. Flächenbilanz 19<br />
12. Kosten der städtebaulichen Maßnahme 19<br />
13. Anlagen 19<br />
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BEBAUUNGSPLAN „1. ÄNDERUNG PFISTERANLAGE-GROGGENSEE“<br />
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1. RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH<br />
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von 7.940<br />
m², mit dem Flurstück Nr. 2103 sowie einer Teilflächen des Flurstückes Nr. 2104 und<br />
Teilflächen der öffentlichen Verkehrsflächen Flurstücke Nr. 35 und 2106.<br />
Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:<br />
Im Norden durch Bahnflächen, Flurstück Nr. 36/1 und einer Teilfläche der<br />
öffentlichen Verkehrsfläche Münsinger Straße, Flurstücke Nr. 2106,<br />
Im Osten durch Bahnflächen, Flurstück Nr. 36/1, Teilflächen des Flurstückes<br />
2104 sowie einer Teilfläche der öffentlichen Verkehrsfläche<br />
Pfisterstraße, Flurstück Nr. 35,<br />
Im Süden durch die Flurstücke Nr. 102/2, 102/6, 102/8, 102/9, 123/1, 122, 121,<br />
120 und 120/1 sowie durch öffentlichen Verkehrsflächen Flurstücke<br />
Nr. 115 und 97,<br />
Im Westen durch Bahnflächen, Flurstück Nr. 36/1 und durch die<br />
Wohngrundstücke, Flurstücke Nr. 2100/25, 2100/24 und 2100/23<br />
sowie einer Teilfläche der öffentlichen Verkehrsfläche Pfisterstraße,<br />
Flurstück Nr. 35.<br />
2. RÄUMLICHE UND STRUKTURELLE SITUATION<br />
Das Plangebiet befindet sich in der Kernstadt von <strong>Ehingen</strong> (Donau). Es grenzt südlich<br />
an vorhandene Bahnanlagen an. Im Westen wird der Geltungsbereich von der<br />
Münsinger Straße und im Süden von der Pfisterstraße umschlossen. Östlich des<br />
Plangebietes liegt die Parkanlage Pfisterstraße. In der Vergangenheit wurden die<br />
vorhandenen Bestandsgebäude und das Hochsilo von der BayWa AG gewerblich<br />
genutzt. Gegenwärtig sind die Gebäude ungenutzt.<br />
Die Ver- und Entsorgung, die Löschwasserversorgung und die Verkehrserschließung<br />
im Plangebiet sind gesichert.<br />
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BEBAUUNGSPLAN „1. ÄNDERUNG PFISTERANLAGE-GROGGENSEE“<br />
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3. BESTEHENDE RECHTSVERHÄLTNISSE<br />
Planungsrechtlich befindet sich das Plangebiet im Geltungsbereich des rechtskräftigen<br />
Bebauungsplanes „Pfisteranlage-Groggensee“ vom 11.09.1969. In diesem<br />
Bebauungsplan ist das Plangebiet als Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO festgesetzt.<br />
Die <strong>Stadt</strong> beabsichtigt, den Bebauungsplan gemäß der beabsichtigten Nutzung zu<br />
ändern und entsprechend der geplanten Nutzung durch die Volksbank als Mischgebiet<br />
festzusetzen.<br />
4. VORBEREITENDE BAULEITPLANUNG<br />
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan (FNP) der <strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> mit Teilorten und<br />
Verwaltungsgemeinschaften stellt innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs für das<br />
Plangebiet „Gemischte Baufläche“ und „Örtliche Hauptverkehrsfläche“ dar.<br />
STADT EHINGEN (DONAU) SATZUNG – BEBAUUNGSPLAN<br />
BEBAUUNGSPLAN „1. ÄNDERUNG PFISTERANLAGE-GROGGENSEE“<br />
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5. ERFORDERNIS DER PLANUNG NACH § 1 (3) BAUGB / VERFAHREN<br />
Die Ehinger Volksbank eG beabsichtigt die Erweiterung in der Kernstadt von <strong>Ehingen</strong><br />
(Donau). Der aktuelle Standort am Marktplatz kann die Erweiterungsabsichten der<br />
Volksbank nicht vollständig aufnehmen. Gleichzeitig hat der landwirtschaftliche<br />
Großhandel - BayWa AG - vor einigen Monaten seinen Standort an der Pfisterstraße<br />
aufgegeben. Seither liegt diese Fläche brach. Diese Konversionsfläche soll nun für die<br />
Erweiterungsabsichten der Volksbank zur Verfügung gestellt werden.<br />
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein repräsentatives<br />
Verwaltungsgebäude der Ehinger Volksbank eG an diesem Standort zu schaffen, soll<br />
der in diesem Bereich rechtskräftige Bebauungsplan „Pfisteranlage-Groggensee“<br />
teilweise geändert werden. Durch die Änderung der Festsetzungen von einem<br />
Gewerbegebiet in ein Mischgebiet können die erforderlichen planungsrechtlichen<br />
Rahmenbedingungen geschaffen werden.<br />
Aufstellungsbeschluss<br />
Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 17.11.2011 die Änderung des<br />
Bebauungsplanes "Pfisteranlage-Groggensee“ beschlossen und die Verwaltung<br />
beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie der<br />
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB<br />
durchzuführen.<br />
§ 13a BauGB – Bebauungsplan der Innenentwicklung<br />
Das Bebauungsplanverfahren soll nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der<br />
Innenentwicklung durchgeführt werden. Diese Bebauungspläne dienen der<br />
Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung oder anderer Maßnahmen<br />
der Innenentwicklung.<br />
Das Plangebiet ist geprägt durch seine Lage in der Kernstadt, durch vorhandene<br />
Mischgebietsnutzungen mit Wohnen und Gewerbe. In Anbetracht des geschlossenen<br />
Bebauungszusammenhanges stellt das Plangebiet einen Innenbereich dar. Damit<br />
dürfte § 13 a BauGB anwendbar sein.<br />
Durchführung im „beschleunigten Verfahren“<br />
Ein Bebauungsplan nach § 13a BauGB kann im beschleunigten Verfahren aufgestellt<br />
werden.<br />
Voraussetzung hierfür ist, dass der Geltungsbereich des Plangebietes kleiner als 7,0<br />
ha ist und dass auf Grund einer überschlägigen Prüfung unter Berücksichtigung der in<br />
Anlage 2 dieses Gesetzes genannten Kriterien die Einschätzung erlangt wird, dass der<br />
Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat, die nach §<br />
2 Abs. 4 Satz 4 BauGB in der Abwägung zu berücksichtigen wären.<br />
Im Zusammenhang mit der geplanten Umnutzung des bisher gewerblich genutzten<br />
Bereiches sind im Rahmen des Bebauungsplanes „1. Änderung Pfisterstraße-<br />
Groggensee“ keine erheblichen Beeinträchtigungen für die betroffenen Schutzgüter<br />
insgesamt zu befürchten. Vorhandene Bestandsvegetation, die in Folge der geplanten<br />
Bebauung entfällt, kann innerhalb des Plangebietes durch Neupflanzungen<br />
ausgeglichen werden.<br />
STADT EHINGEN (DONAU) SATZUNG – BEBAUUNGSPLAN<br />
BEBAUUNGSPLAN „1. ÄNDERUNG PFISTERANLAGE-GROGGENSEE“<br />
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6. GENERELLE ZIELE DER PLANUNG<br />
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes "1. Änderung Pfisterstraße-Groggensee" soll<br />
eine städtebaulich abgestimmte Neubebauung an diesem Standort innerhalb der<br />
Innenstadt von <strong>Ehingen</strong> (Donau) ermöglicht werden. Die vorhandenen<br />
Freiraumstrukturen sollen dabei berücksichtigt werden. Durch entsprechende<br />
Neuplanzungen sollen Beeinträchtigungen der Umwelt kompensiert werden. Mit den<br />
geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes können die geplanten<br />
Gebäudedimensionen u.a. auch die Gestaltung der Gebäude und die Außenanlagen<br />
weitgehend verbindlich geregelt werden.<br />
Im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses wurden dem Bebauungsplan folgende<br />
weiteren grundsätzlichen Planungsziele zugrunde gelegt:<br />
Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO,<br />
Festsetzung von Gebäudehöhen und einer höchstzulässigen Zahl der<br />
Vollgeschosse,<br />
abweichende Bauweise mit Gebäudelängen über 50 m und Grenzbebauungsn<br />
entlang der Bahnflächen.<br />
7. AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG<br />
7.1 Versorgung und Entsorgung<br />
Die notwendigen Medien zur Ver- und Entsorgung des Planbereichs sind vorhanden.<br />
Wasserversorgung: Werden kurzzeitig Grundwasserabsenkungen erforderlich, so wird<br />
eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragt. Dauerhafte Grundwasserabsenkungen sind<br />
nicht zulässig.<br />
Grundstücksentwässerung:<br />
Die Entwässerung für das Plangebiet ist in dem vorhandenen Mischsystem geplant.<br />
Die Oberflächenwasser und Schmutzwasser werden wie bisher dem<br />
Mischwassersammler zugeführt.<br />
Die Löschwasserversorgung ist gesichert.<br />
7.2 Erschließung<br />
Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die vorhandene Straßenführung der<br />
Pfisterstraße. Da durch die künftigen Angestellten und Kunden der Volksbank ein<br />
erhöhtes Verkehrsaufkommen an dieser Stelle zu erwarten ist, sind bauliche<br />
Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche geplant. Um den sich<br />
ändernden verkehrlichen Bedingungen gerecht zu werden und um eine Entspannung<br />
der Verkehrssituation für Abbieger in den Steinlesberg und für Abbieger in die geplante<br />
Tiefgarage der Volksbank herbeizuführen, soll die Möglichkeit eines Straßenumbaus<br />
im Bereich der Pfisterstraße und Münsinger Straße geprüft werden.<br />
STADT EHINGEN (DONAU) SATZUNG – BEBAUUNGSPLAN<br />
BEBAUUNGSPLAN „1. ÄNDERUNG PFISTERANLAGE-GROGGENSEE“<br />
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7.3 Artenschutz<br />
(siehe Anlage: Artenschutzrechtliche Beurteilung, SeeConcept Büro für Landschafts-<br />
und Umweltplanung, Uhldingen, vom 20.03.2012)<br />
Infolge der im Rahmen des geplanten Vorhabens zu erwartenden Auswirkungen (v.a.<br />
Verlust von Einzelbäumen, Gebüschen) für die „besonders geschützten“ Arten muss<br />
eine Erfüllung der Verbotstatbestände, gemäß § 44 Abs. 1 bis 3 BNatSchG, nicht<br />
befürchtet werden.<br />
Die im Folgenden vorgeschlagenen Maßnahmen sind in erster Linie an einer<br />
dauerhaften Verbesserung der Lebensraumsituation für höhlenbrütende Arten (z.B.<br />
Kleiber), Fledermäuse ausgerichtet und haben insgesamt den Erhalt bzw. die<br />
Wiederherstellung alter Baumbestände im Bereich des Plangebietes (Erhaltung und<br />
ggf. Entwicklung eines günstigen Erhaltungszustandes für höhlenbrütende Arten und<br />
seines Lebensraumes) zum Ziel.<br />
Im Zusammenhang mit der geplanten neuen Bankzentrale, könnte in diesem Sinne die<br />
Lebensraumsituation v.a. auch für Spechte und anderer höhlenbrütender Arten im<br />
Untersuchungsgebiet u.a. durch folgende Maßnahmen erhalten bzw. aufgewertet<br />
werden. Diese sind darüber hinaus dem eigentlichen Vorhabensbeginn zeitlich<br />
vorzuziehen (vgl. § 44 Abs. 5):<br />
Als Ersatz für die abgängigen Bäume sollten Neupflanzungen dort geschehen, wo<br />
ein Biotopverbund geschaffen werden kann.<br />
Um bereits zu Beginn der Entwicklungszeit der Gehölzbestände die<br />
Habitatsstrukturen für die betroffenen Arten (v.a. Höhlenbrüter, ggf. Fledermäuse)<br />
zu verbessern, sollten zusätzlich Nisthilfen an den neuen Gebäuden und Gehölzen<br />
angebracht werden.<br />
8. ALTLASTEN<br />
Im Plangebiet befinden sich die Altlastverdachtsflächen "AS Pfisterstraße 20“ (Nr.<br />
02071-000). Der Altstandort wurde 2003 orientierend untersucht, dort befand sich eine<br />
Tankstelle. Die Altlastverdachtsfläche ist mit Handlungsbedarf “A“ (= nach Sanierung)<br />
bewertet. Bereits am 04.12.2000 wurde die Tankstelle stillgelegt, es erfolgte der<br />
Ausbau von allen DK und VK Tanks Kontaminiertes Material wurde weitgehend<br />
ausgekoffert und entsorgt (Fa. Hydrdata, Oberursel). Ein Heizöltank mit ca. 50.000<br />
Litern Fassungsvermögen ist vermutlich noch vorhanden.<br />
Bei Eingriffen in den Boden sind Belastungen des Aushubmaterials nicht<br />
auszuschließen. Deshalb ist zum Zwecke der ordnungsgemäßen Verwertung<br />
anfallendes Aushubmaterial untersuchen zu lassen.<br />
Bei eventuellen Grundwasserhaltungsmaßnahmen im Zuge der Bauarbeiten ist das<br />
abgepumpte Grundwasser ebenfalls untersuchen zu lassen, um eine schadlose<br />
Wiedereinleitung sicherzustellen.<br />
Maßnahmen zum Umgang und zur Sicherung von kontaminiertem Material sind mit der<br />
zuständigen Fachbehörde im Landratsamt abzustimmen.<br />
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9. BEGRÜNDUNG DER FESTSETZUNGEN<br />
9.1 PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
Art der baulichen Nutzung:<br />
Von der Art der baulichen Nutzung setzt der Bebauungsplan entsprechend der<br />
vorhandenen Gebietsstrukturen ein Mischgebiet im Sinne von § 6 BauNVO fest.<br />
Auf der Grundlage des § 1 BauNVO werden innerhalb des gesamten Plangebietes<br />
Veränderungen wie folgt vorgenommen:<br />
Mit den als zulässig festgesetzten Nutzungen soll den vorhandenen umgebenden<br />
Nutzungsstrukturen in dieser Kerngebietslage Rechnung getragen werden.<br />
Der Ausschluss im Mischgebiet von Gartenbaubetrieben, Tankstellen und<br />
Vergnügungsstätten orientiert sich an den vorhandenen, umgebenden Nutzungen. Der<br />
Ausschluss ist darüber hinaus mit der geringen Grundstücksgröße zu begründen, als<br />
auch mit den damit unter Umständen verbundenen Nutzungskonflikten. So sollen<br />
Störungen der vorhandenen Gebietsstruktur vermieden werden. Aus den genannten<br />
Gründen sind diese Nutzungen nicht geeignet, innerhalb der überplanten Flächen<br />
aufgenommen zu werden.<br />
Maß der baulichen Nutzung:<br />
Mit Festsetzungen zur höchstzulässigen Grundflächenzahl (GRZ) und zu max.<br />
Gebäudehöhen (GH) als auch zur höchstzulässigen Zahl der Vollgeschosse (Z) soll<br />
eine städtebaulich abgestimmte bauliche Ergänzung zur bestehenden umgebenden<br />
Bebauung erzielt werden.<br />
Die Obergrenzen des Maßes der baulichen Nutzung gem. § 17 (1) BauNVO werden im<br />
Grundsatz eingehalten. Gemäß § 19 (4) BauNVO Satz 2 darf die zulässige<br />
Grundfläche bis zu 50 % überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer<br />
Grundflächenzahl von 0,8. Im Bebauungsplan können von Satz 2 abweichende<br />
Bestimmungen getroffen werden.<br />
Um den betrieblichen Erfordernissen der Volksbank in Bezug auf den geplanten<br />
Flächenbedarf für gerecht werden zu können, wird eine Überschreitung der<br />
Grundfläche gemäß § 19 (4) BauNVO mit den in Satz 1 genannten Anlagen bis zu<br />
einer GRZ von 1,0 zugelassen.<br />
Öffentliche und nachbarliche Belange werden nicht beeinträchtigt.<br />
Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen<br />
In Anbetracht der geplanten Fassadenabwicklung von ca. 110 m Länge, wird im<br />
Gewerbegebiet für die geplante Bebauung „abweichende Bauweise“ ohne<br />
Längenbeschränkung festgesetzt.<br />
Die Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen erfolgt durch Baugrenzen, über<br />
die nicht hinaus gebaut werden darf. Gebäude und Anlagen können jedoch durchaus<br />
dahinter zurückbleiben. Die überbaubaren Grundstücksflächen werden unter<br />
Bezugnahme auf das geplante Vorhaben in Abhängigkeit der sonstigen Festsetzungen<br />
flächenhaft ausgewiesen und sollen das Vorhaben mit einem angemessenen<br />
Spielraum zulassen. Die baurechtlich erforderlichen Abstandsflächen müssen<br />
eingehalten werden.<br />
STADT EHINGEN (DONAU) SATZUNG – BEBAUUNGSPLAN<br />
BEBAUUNGSPLAN „1. ÄNDERUNG PFISTERANLAGE-GROGGENSEE“<br />
Seite 17 von 20
Verkehrliche Erschließung<br />
Die Zufahrt erfolgt über die bestehende öffentliche Verkehrsfläche der „Pfisterstraße“,<br />
die in ihrem Bestand umgebaut werden soll, um allen verkehrlichen Belangen gerecht<br />
zu werden.<br />
Die Anordnung der Flächen für Stellplätze ist auf dem gesamten Grundstück möglich.<br />
Diese Festsetzung orientiert sich an der geplanten Nutzung mit hohem<br />
Parkierungsanteil.<br />
Pflanzung von Bäumen und Sträuchern auf den privaten Grundstücken<br />
Um die Umweltbeeinträchtigung durch den Abbruch einzelner Baumstandorte zu<br />
kompensieren, sind in Verlängerung des geplanten Baukörpers im Bereich der<br />
öffentlichen Grünfläche Neupflanzungen gemäß Planeintrag vorzusehen.<br />
Sonstige Regelungen für das Baugebiet<br />
Das festgesetzte Geh- und Leitungsrecht wird durch Grunddienstbarkeiten gesichert.<br />
9.2 ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN<br />
Die örtlichen Bauvorschriften zur äußeren Gestaltung der baulichen Anlagen und zur<br />
Dacheindeckung orientieren sich im Wesentlichen an der umgebenden<br />
Bestandsbebauung. Die Vorschriften zu Materialien und Farben verfolgen das Ziel der<br />
Vermeidung verunstaltender baulicher Anlagen und führen zu einer guten Einfügung<br />
der Neubebauung in die Umgebung. Die Vorschriften zu Dacheindeckung sind darüber<br />
hinaus erforderlich, um dem Boden- und Umweltschutz Rechnung zu tragen.<br />
Die örtlichen Bauvorschriften zu den Dachformen beschränken sich auf Flachdächer.<br />
Die Wahl des Flachdaches für den geplanten Baukörper betont diese besondere<br />
stadträumliche Lage als Abrundung des vorhandenen Innenbereichs.<br />
Die Bauvorschriften zu den Werbeanlagen sind erforderlich, um die notwendige<br />
Gestaltungsqualität zur umgebenden Bebauung sicherzustellen. Sie lassen den<br />
Bauherren dennoch ausreichend gestalterischen Spielraum. Die Beschränkungen der<br />
Werbeanlagen hinsichtlich Schrifthöhe, Größe, Eigenschaften und Standorten werden<br />
zum Schutz des Ortsbildes vorgenommen.<br />
Die Vorschriften zur Gestaltung der unbebauten Grundstücksflächen und zu<br />
Stellplätzen sind erforderlich, um insbesondere dem Boden- und Umweltschutz<br />
Rechnung zu tragen. Die Festsetzung versickerungsfähiger Bodenbeläge minimiert die<br />
Versiegelung der Oberflächen.<br />
10. BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT GEM. § 3 (1+2) BAUGB UND<br />
BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN GEM. § 4 (1) UND § 3 (2) BAUGB<br />
Am 17.11.2011 hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss<br />
zum Bebauungsplan „1. Änderung Pfisterstraße-Groggensee“ gefasst.<br />
Die Bürger werden über die Planungsziele bereits frühzeitig informiert. Vom<br />
28.11.2011 bis 09.12.2011 wurde die frühzeitige Beteiligung der Bürger und vom<br />
24.11.2011 bis zum 09.12.2011 die frühzeitige Beteiligung der Behörden durchgeführt.<br />
STADT EHINGEN (DONAU) SATZUNG – BEBAUUNGSPLAN<br />
BEBAUUNGSPLAN „1. ÄNDERUNG PFISTERANLAGE-GROGGENSEE“<br />
Seite 18 von 20
11. FLÄCHENBILANZ<br />
Die Flächenbilanz stellt sich wie folgt dar:<br />
Mischgebiet (MI) 4.600 m²<br />
Öffentliche Grünfläche 800 m²<br />
Öffentliche Verkehrsfläche 2.540 m²<br />
Fläche des Verfahrensgebietes 7.940 m²<br />
12. ANLAGEN<br />
Artenschutzrechtliche Beurteilung, SeeConcept Büro für Landschafts- und Umweltplanung,<br />
Uhldingen, vom 20.03.2012<br />
Beschluss durch den Gemeinderat<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> (Donau), den . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
Alexander Baumann, Oberbürgermeister<br />
Plan aufgestellt am: 30.03.2012<br />
Planer:<br />
Rainer Waßmann<br />
<strong>Stadt</strong>planer, Dipl.-Ing. (TU)<br />
___________________________________<br />
Bodanstraße 38<br />
88079 Kressbronn<br />
Telefon +49 (0) 7543 962 98 13<br />
Mobil +49 (0) 173 599 23 75<br />
Fax +49 (0) 7543 962 98 20<br />
E-Mail rainer.wassmann@<br />
planwerkstatt-bodensee.de<br />
Kressbronn, den . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
Rainer Waßmann, <strong>Stadt</strong>planer<br />
STADT EHINGEN (DONAU) SATZUNG – BEBAUUNGSPLAN<br />
BEBAUUNGSPLAN „1. ÄNDERUNG PFISTERANLAGE-GROGGENSEE“<br />
Seite 19 von 20
VERFAHRENSVERMERKE<br />
zum Bebauungsplan „1. Änderung Pfisteranlage-Groggensee“<br />
1. Aufstellungsbeschluss durch den Gemeinderat am 17.11.2011<br />
2. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2(1) BauGB am 25.11.2011<br />
3. Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit am 25.11.2011<br />
4. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vom 28.11.2011<br />
bis 09.12.2011<br />
Frühzeitige Beteiligung der Behörden vom 24.11.2011<br />
bis 09.12.2011<br />
5. Billigung des Entwurfes zum Bebauungsplan mit örtlichen am<br />
Bauvorschriften und Auslegungsbeschluss durch den Gemeinderat<br />
6. Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung am<br />
7. Öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Bebauungsplan mit vom<br />
örtlichen Bauvorschriften und Begründung i. d. Fassung vom bis<br />
30.03.2012 gem. § 3(2) BauGB<br />
8. Satzungsbeschluss durch den Gemeinderat gem. § 10 BauGB und am<br />
§ 74 (7) LBO<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> (Donau), den . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
(OBERBÜRGERMEISTER)<br />
Ortsübliche Bekanntmachung und Beginn der Rechtsverbindlichkeit des<br />
Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften am . . . . . . . . . . . .<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> (Donau), den . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
(OBERBÜRGERMEISTER)<br />
STADT EHINGEN (DONAU) SATZUNG – BEBAUUNGSPLAN<br />
BEBAUUNGSPLAN „1. ÄNDERUNG PFISTERANLAGE-GROGGENSEE“<br />
Seite 20 von 20
STADT EHINGEN (DONAU)<br />
II) Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung<br />
im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit<br />
und der Behörden nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB sowie<br />
deren Abwägung, Beurteilung und Beschlussvorschlag<br />
zum Bebauungsplan „1. Änderung Pfisteranlage-Groggensee“<br />
Fassung vom: 30.03.2012
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften<br />
„1. Änderung Pfisteranlage - Groggensee“<br />
Zusammenfassung der Ergebnisse im Rahmen der<br />
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden<br />
sowie deren Abwägung, Stellungnahme und Beurteilung<br />
Rainer Waßmann<br />
<strong>Stadt</strong>planer, Dipl.-Ing. (TU)<br />
___________________________________<br />
Bodanstraße 38<br />
88079 Kressbronn<br />
Telefon +49 (0) 7543 962 98 13<br />
Mobil +49 (0) 173 599 23 75<br />
Fax +49 (0) 7543 962 98 20<br />
E-Mail rainer.wassmann@<br />
planwerkstatt-bodensee.de<br />
Stellungnahme der Behörden Abwägung, Beurteilung -<br />
Beschlussvorschlag<br />
Folgende Träger öffentlicher Belange haben keine Einwände, Anregungen oder<br />
Bedenken vorgebracht:<br />
Regionalverband Donau-Iller<br />
EnBW Regional AG - Regionalzentrum Oberschwaben<br />
Kabel Baden-Württemberg GmbH Co.KG<br />
Industrie- und Handelskammer Ulm<br />
Deutsche Telekom<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> – Abt. Tiefbau<br />
Stellungnahmen gingen von folgenden Trägern öffentlicher Belange ein:<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> – Rechts- und Ordnungsamt 29.11.2011<br />
Die <strong>Stadt</strong> als Straßenverkehrsbehörde und die Polizeidirektion Ulm, Referat Verkehr,<br />
empfehlen, wie vom <strong>Stadt</strong>bauamt bereits in Aussicht gestellt, die Änderung des<br />
Bebauungsplanes zu nutzen, um die Verkehrssituation im Kreuzungsbereich Münsinger<br />
Straße / Pfisterstraße / Steinlesberg zu verbessern.<br />
RP Tübingen 09.12.2011<br />
Belange des Naturschutzes<br />
1. Natura2000-Gebiete und Naturschutzgebiete<br />
Das Vorhaben betrifft keine von der höheren Naturschutzbehörde zu berücksichtigenden<br />
Belange.<br />
2. Artenschutz<br />
Im beschleunigten Verfahren kann zwar nach § 13 a BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB<br />
u.a. von der Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) und dem Umweltbericht (§ 2 a BauGB)<br />
abgesehen werden. Der europarechtlich gebotene Artenschutz der §§ 44 f. BNatSchG<br />
verlangt allerdings auch in einem solchen Verfahren uneingeschränkte Beachtung<br />
hinsichtlich der Arten, die im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführt sind, sowie für alle<br />
europäischen Vogelarten.<br />
Bei derzeitigem Sachstand lässt sich die etwaige Notwendigkeit und Zulässigkeit von<br />
Ausnahmen von artenschutzrechtlichen Verboten mit Blick auf solche Arten nicht<br />
Der Hinweis wird zur Kenntnis<br />
genommen, keine Abwägung<br />
erforderlich.<br />
Der Hinweis wird zur Kenntnis<br />
genommen, keine Abwägung<br />
erforderlich.<br />
Die Anregung wird berücksichtigt. Es<br />
wird eine artenschutzrechtliche<br />
Beurteilung in Auftrag gegeben. Die<br />
FFH-Richtlinien werden beachtet.<br />
Die Hinweise werden zur Kenntnis<br />
genommen und beachtet - keine
Anregungen der Behörden und der Öffentlichkeit Abwägung, Beurteilung,<br />
Beschlussvorschlag<br />
beurteilen. Derartige Ausnahmen können zwar nur für konkrete bauliche Vorhaben und<br />
nicht für den einzelnen Bauleitplan erteilt werden. Ein Bauleitplan kann sich jedoch mangels<br />
Erforderlichkeit als unwirksam i.S.v. § 1 Abs. 3 BauGB erweisen, sofern sich die<br />
artenschutzrechtlichen Verbote als dauerhaftes rechtliches Risiko erweisen. Die Große<br />
Kreisstadt hat daher bereits im Bauleitplanverfahren die Belange des Artenschutzes zu<br />
berücksichtigen und zu prüfen, um auszuschließen, dass den Planausführungen<br />
artenschutzrechtliche Verbote dauerhaft entgegenstehen.<br />
Sollte die weitere Prüfung ergeben, dass jene Arten betroffen sind, ist Ref. 55/56<br />
nochmals zu beteiligen. Zugleich weisen wir darauf hin, dass etwaige Maßnahmen nach<br />
§§ 44 Abs. 5, 45 Abs. 7 BNatSchG im Unterschied zur herkömmlichen Eingriffsregelung<br />
in der Bauleitplanung nicht der Abwägung unterliegen.<br />
Weiterhin weisen wir darauf hin, dass die Belange des Artenschutzes auch im<br />
beschleunigten Verfahren bei der baurechtlichen Abwägung uneingeschränkt zu<br />
beachten sind. In diese Abwägung sind u.a. auch die Belange der nicht europarechtlich,<br />
sondern lediglich national geschützten Arten einzustellen.<br />
LRA Alb-Donau-Kreis 08.12.2011<br />
Forst - Naturschutz<br />
Auf Eingriffe in den vorhandenen Baumbestand sollte verzichtet werden, da dadurch die<br />
ökologische Leistungsfähigkeit der relativ kleinen Pfisteranlage erheblich eingeschränkt<br />
würde.<br />
Sollten Eingriffe in den vorhandenen Baumbestand geplant sein, ist vorher eine artenschutzrechtliche<br />
Prüfung der Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG durchzuführen.<br />
Dies ist notwendig, da in den alten Kastanienbäumen Fortpflanzungs- und Ruhestätten<br />
von Fledermäusen und höhlenbrütenden Vögeln betroffen sein können.<br />
Umwelt- und Arbeitsschutz<br />
Abwasser:<br />
Für das zur Bebauung vorgesehene Gebiet ist vom Träger der Bauleitplanung der Nachweis<br />
einer geordneten Abwasserbeseitigung unter Berücksichtigung der Niederschlagswasserbeseitigung<br />
nach § 45b Abs. 3 des Wassergesetzes zur erbringen und der<br />
unteren Wasserbehörde zur wasserrechtlichen Genehmigung/Erlaubnis rechtzeitig vor<br />
Baubeginn vorzulegen. Die Bemessungskriterien für die erforderlichen Abwasser- und<br />
Niederschlagswasseranlagen sind rechtzeitig mit der unteren Wasserbehörde<br />
abzustimmen.<br />
Niederschlagswasser, das in den Untergrund eingeleitet wird, ist vor der Versickerung<br />
zu behandeln. Um weitergehende Behandlungsmaßnahmen vor der<br />
Niederschlagswasserversickerung zu vermeiden, sollten Dach- und Fassadenbekleidungen<br />
aus unbeschichteten Metallen wie z.B. Kupfer, Zink, und Blei grundsätzlich<br />
vermieden werden. Eine entsprechende Formulierung sollte im Bebauungsplan<br />
enthalten sein.<br />
Erdgas Südwest netz GmbH 28.11.2011<br />
Im Bereich der bestehenden Straßen und Wege sind Gasleitungen vorhanden, die in<br />
Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger verlegt wurden.<br />
Bei wesentlichen Änderungen der Höhenlage der Straßen- und Gehwegoberflächen<br />
(Abtrag 10 cm, Auftrag 30 cm) sowie bei anderen Maßnahmen, die die Gasleitungen<br />
tangieren, ist die Erdgas Südwest GmbH, Technischer Service ESW ETO,<br />
Brunnenbergstraße 27, 89597 Munderkingen, rechtzeitig in die Planung mit einzubeziehen,<br />
um der Kostenminimierung bei evtl. erforderlichen Umbaumaßnahmen oder<br />
Umplanungen gerecht zu werden.<br />
Ein Anschluss zusätzlicher Straßen an das vorhandene Netz ist technisch möglich; eine<br />
Entscheidung über den Ausbau kann jedoch erst anhand einer<br />
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erfolgen, wenn ein entsprechender Bedarf für<br />
Gaslieferung besteht.<br />
Bei neuen Erschließungsstraßen und -wegen sollte vorsichtshalber darauf geachtet<br />
werden, dass eine Trasse für eine Gasleitung vorgesehen wird. Bei Privatstraßen oder -<br />
wegen muss dann ein entsprechendes Leitungsrecht für die Gasleitung im<br />
Bebauungsplan eingetragen werden. Die Einhaltung der Baumschutzverordnung wäre<br />
STADT EHINGEN (DONAU) BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT UND BEHÖRDEN<br />
BEBAUUNGSPLAN „1. ÄNDERUNG PFISTERANLAGE-GROGGENSEE““<br />
Seite 2 von 3<br />
Abwägung erforderlich.<br />
Die Anregung wird berücksichtigt. Es<br />
wird eine artenschutzrechtliche<br />
Beurteilung in Auftrag gegeben. Darüber<br />
hinaus sind Ersatzpflanzungen<br />
vorgesehen.<br />
Die Anregung wird berücksichtigt. Die<br />
Entwässerung für das Plangebiet ist in<br />
dem vorhandenen Mischsystem geplant.<br />
Die Oberflächenwasser und<br />
Schmutzwasser werden wie bisher dem<br />
Mischwassersammler zugeführt.<br />
Die Anregung wird berücksichtigt. Ein<br />
entsprechender Passus wird in die<br />
Hinweise übernommen.<br />
Die Hinweise werden zur Kenntnis<br />
genommen und im Zuge der<br />
Straßenumbaumaßnahme berücksichtigt.
Anregungen der Behörden und der Öffentlichkeit Abwägung, Beurteilung,<br />
Beschlussvorschlag<br />
vom Erschließungsträger zu veranlassen und zu bezahlen.<br />
DB Service Immobilien GmbH 12.01.2012<br />
die DB Services Immobilien GmbH, als von der Deutschen Bahn AG bevollmächtigtes<br />
Unternehmen, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme der DB AG als<br />
Träger öffentlicher Belange und aller Unternehmensbereiche zum O.g. Verfahren:<br />
Gegen den o. g. Bebauungsplan bestehen von Seiten der Deutschen Bahn AG<br />
hinsichtlich der TöB-Belange keine Einwendungen wenn folgende Hinweise und<br />
Anregungen beachtet und berücksichtigt werden:<br />
Immissionen aus dem Betrieb und der Unterhaltung der Eisenbahn sowie der<br />
Ladestraße sind entschädigungslos zu dulden, hierzu gehören auch Bremsstaub, Lärm<br />
und Erschütterungen. Schutzmaßnahmen gegen Einwirkungen aus dem Bereich der<br />
Eisenbahn haben auf Kosten des Bauherren zu erfolgen.<br />
Beleuchtungsanlagen von Parkplätzen, Wegen, Werbung und dergleichen, sind<br />
blendfrei zum Bahnbetriebsgelände hin zu gestalten. Sie sind in ihrer Farbgebung und<br />
Strahlrichtung so anzuordnen, dass jegliche Signalverwechslung und Blendwirkung<br />
ausgeschlossen ist. Sollte sich nach der Inbetriebnahme eine Blendung herausstellen,<br />
so sind vom Bauherrn entsprechende Abschirmungen anzubringen.<br />
Bei Planungen und Baumaßnahmen im Umfeld der Bahnlinie ist die Deutschen Bahn<br />
AG als Angrenzer frühzeitig zu beteiligen. Bei der Bauausführung sind ggf. Bedingungen<br />
zur sicheren Durchführung des Bahnbetriebs zu beachten. Da Kabel und Leitungen<br />
auch außerhalb von DB-eigenem Gelände verlegt sein können, ist rechtzeitig vor Beginn<br />
von Maßnahmen eine Kabel- und Leitungsprüfung durchzuführen.<br />
Wir weisen darauf hin, dass die Zufahrt und die Ladestraße sowie die Ladearbeiten an<br />
der Ladestraße durch die Bauarbeiten und den Neubau nicht beeinträchtigt werden<br />
dürfen.<br />
Auf Grund der früheren Aktivitäten der WLZ 8 (z. B. Anlieferung von Äpfeln zum Mosten)<br />
in Verbindung mit dem ehem. Ladegleis 10 erfolgt die Zufahrt heute zum an der Bahn<br />
liegenden Plangebiet über die bahneigene Ladestraße am Gleis 9. Das sollte mit dem<br />
neuen Bebauungsplan korrigiert werden, indem man die Anbindung des auf Bahnniveau<br />
liegenden Plangebiets über eine Rampe von der Pfisterstraße aus vorsieht. Vorteil<br />
dieser Lösung ist, das eine gegenseitige Gefährdung von Ladetätigkeit und<br />
Fahrzeugverkehr zur künftigen Volksbank ausgeschlossen wird.<br />
Das Gelände des Bebauungsplanes reicht im Bereich des Gleises 9 bis auf eine<br />
Abstand von 3,5 m bezogen auf die Gleisachse an die Bahn heran. Im Hinblick auf die<br />
Verkehrssicherheit ist das Grundstück mit dauerhaftem Zaun ohne Öffnung zum<br />
Bahngelände hin abzugrenzen. Diese Maßnahme dient zum Schutz der Personen und<br />
Fahrzeuge vor den Gefahren des Eisenbahnbetriebes. Rechtsgrundlage ist die Wahrung<br />
der Verkehrssicherungspflicht gemäß den Grundsätzen des § 823 BGB.<br />
Entlang der Bahngrenze sollten als Bepflanzung Bäume mit einer Wuchshöhe von ca.<br />
30 – 40 m nicht festgelegt werden. Die zu erwartende Größe der Bäume kann in<br />
späteren Jahren eine Gefahr für den Bahnbetrieb darstellen, mit der Folge das Äste<br />
zurückgenommen oder die Bäume vollständig beseitigt werden müssen. Der seitliche<br />
Pflanzabstand zur Gleisachse muss min. 15 m betragen. Die entstehen Kosten für die<br />
Baumpflege oder Beseitigung werden nicht von der DB Netz AG übernommen. Sondern<br />
sind vom Eigentümer des benachbarten Grundstückes zu bezahlen. Die Bepflanzung in<br />
Gleisnähe sollte nochmals geprüft und vor der Ausführung mit uns abgestimmt werden.<br />
Wir bitten Sie, uns die Abwägungsergebnisse zu gegebener Zeit zuzusenden und uns<br />
an dem Verfahren weiterhin zu beteiligen.<br />
Bürgerbeteiligung<br />
Von Bürgern wurden im Rahmen der öffentlichen Auslegung keine Einwände<br />
vorgebracht.<br />
Aufgestellt:<br />
Kressbronn, den 30.03.2012<br />
STADT EHINGEN (DONAU) BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT UND BEHÖRDEN<br />
BEBAUUNGSPLAN „1. ÄNDERUNG PFISTERANLAGE-GROGGENSEE““<br />
Seite 3 von 3<br />
Die Anregung wird berücksichtigt.<br />
Nach Rücksprache mit der DB Service<br />
Immobilien GmbH wurde der<br />
Geltungsbereich angepasst. Die Flächen<br />
im Eigentum der DB wurden aus dem<br />
Geltungsbereich herausgenommen.<br />
Die Hinweise werden in den Textteil<br />
übernommen.
<strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong><br />
ARTENSCHUTZRECHTLICHE<br />
EINSCHÄTZUNG<br />
§ 44 BNatSchG<br />
BEBAUUNGSPLANKONZEPT<br />
„1. ÄNDERUNG PFISTERANLAGE-GROGGENSEE“<br />
SeeConcept eCo<br />
IN EHINGEN<br />
20.03.2012<br />
Büro für Landschafts- und Umweltplanung
<strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong><br />
ARTENSCHUTZRECHTLICHE EINSCHÄTZUNG<br />
BEBAUUNGSPLAN 1. ÄNDERUNG PFISTERANLAGE-GROGGENSEE 10“<br />
Auftraggeber<br />
Planwerkstatt a. B.<br />
Bodanstraße 38<br />
88079 Kressbronn<br />
Bearbeitung<br />
SeeConcept<br />
Büro für Landschafts- und Umweltplanung<br />
Frank Nowotne<br />
Waldweg 28<br />
88690 Uhldingen<br />
Tel.: 07556/931911, Fax.: 07556/931912<br />
e-mail: seeconcept@t-online.de<br />
www.seeconcept.de<br />
Bearbeitung<br />
Frank Nowotne, Dipl. – Geol., Ökologe<br />
Luis Ramos (Fachbeitrag Fledermäuse)<br />
aufgestellt: Uhldingen, 20.03.2012<br />
Frank Nowotne
Artenschutzrechtliche Einschätzung “Bebauungsplankonzept Birkenharder Str. 10“ in <strong>Ehingen</strong> 3<br />
TEXTTEIL<br />
Seite<br />
I. EINLEITUNG 4<br />
1.1 Aufgabenstellung 4<br />
1.2 Rechtliche Grundlagen 6<br />
1.3 Methodik 7<br />
II. BESCHREIBUNG DES BESTANDES 8<br />
2.1 Vegetationsstrukturen / Habitate 8<br />
2.2 Europäische Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie 14<br />
2.2.1 Konkret nachgewiesene Vogelarten 14<br />
2.2.2 Potentiell vorkommende Vogelarten 17<br />
2.3 Fledermäuse 18<br />
2.4 Sonstige potentielle Arten 18<br />
III. BEURTEILUNG DES PLANGEBIETES AUS NATURSCHUTZ-<br />
FACHLICHER SICHT 19<br />
IV. BEWERTUNG DER ZU ERWARTENDEN BEEINTRÄCHTI-<br />
GUNGEN 22<br />
V. VORGEZOGENE AUSGLEICHSMAßNAHMEN 25<br />
VI. FAZIT 26<br />
VII. LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS 27
Artenschutzrechtliche Einschätzung “Bebauungsplankonzept Pfisteranlage“ in <strong>Ehingen</strong> 4<br />
I. EINLEITUNG<br />
1.1 Aufgabenstellung<br />
Die Ehinger Volksbank eG beabsichtigt die Erweiterung in der Kernstadt von<br />
<strong>Ehingen</strong> (Donau). Das Plangebiet stellt eine Konversionsfläche dar (einstige<br />
BayWa).<br />
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes "1. Änderung Pfisteranlage<br />
- Groggensee" in <strong>Ehingen</strong> ist das Themenfeld Artenschutz zu bearbeiten. Es<br />
soll bei einer Untersuchung vor Ort geprüft werden, ob durch die geplanten<br />
Baumaßnahmen geschützte Arten betroffen sein können. In einer<br />
Stellungnahme sollen die Ergebnisse dargestellt werden (vgl. Abb. 1).<br />
Das bestehende BayWa -Gebäude mit Hochsilo liegt in der Kernstadt von<br />
<strong>Ehingen</strong> (Donau) und grenzt nördlich an die Bahngleise und westlich an die<br />
Parkanlage Pfisterstraße. Die Parkanlage gehört mit den rund 45 Bäumen zu<br />
den wenigen großflächigen Grünanlagen mit altem Baumbestand im<br />
Kernsiedlungsbereich von <strong>Ehingen</strong>. Für den Neubau ist der Abriss des<br />
Gebäudes und weiter die Überbauung des westlichen Bereiches der<br />
Parkanlage geplant (vgl. Abb. 1 – 3).<br />
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche<br />
von 7.940 m², mit dem Flurstück Nr. 2103 sowie einer Teilflächen des<br />
Flurstückes Nr. 2104 und Teilflächen der öffentlichen Verkehrsflächen<br />
Flurstücke Nr. 35 und 2106.<br />
Nach den neuen gesetzlichen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes<br />
(BNatSchG) 2010 ist auch die Berücksichtigung artenschutzfachlicher<br />
Belange (gem. § 44 NatSchG) im Rahmen des Verfahrens erforderlich (vgl.<br />
Abwägung PLANWERSTATT a.B. 2012). Die „Artenschutzrechtliche<br />
Einschätzung“ ist dabei insbesondere für die Vögel und Fledermäuse des<br />
Plangebietes vorzunehmen.<br />
Abb. 1: Lageplan mit Eintrag des Plangebietes in <strong>Ehingen</strong>
Artenschutzrechtliche Einschätzung “Bebauungsplankonzept Pfisteranlage“ in <strong>Ehingen</strong> 5<br />
Abb. 2: Luftbild mit Eintrag des Plangebietes in <strong>Ehingen</strong><br />
Abb. 3: Bebauungsplan „Pfisteranlage“ (PLANWERKSTATT a. B. ))
Artenschutzrechtliche Einschätzung “Bebauungsplankonzept Pfisteranlage“ in <strong>Ehingen</strong> 6<br />
1.2 Rechtliche Grundlagen<br />
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege / Artenschutzrechtliche<br />
Regelungen<br />
Die Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und<br />
Pflanzenarten werden insbesondere im novellierten Bundesnaturschutzgesetz<br />
(Geltung ab 01.03.2010) behandelt. So werden in dem neuen § 44 Abs. 1<br />
BNatSchG die Verbotstatbestände an die Vorgaben der FFH- und<br />
Vogelschutzrichtlinie angepasst:<br />
§ 44 BNatSchG, Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere<br />
Tier- und Pflanzenarten<br />
Verbotstatbestände<br />
(1) „Es ist verboten,<br />
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen,<br />
sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre<br />
Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen<br />
oder zu zerstören,<br />
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der<br />
europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-,<br />
Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu<br />
stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung<br />
der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,<br />
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der<br />
besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu<br />
beschädigen oder zu zerstören,<br />
4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre<br />
Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre<br />
Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.<br />
(Zugriffsverbote)
Artenschutzrechtliche Einschätzung “Bebauungsplankonzept Pfisteranlage“ in <strong>Ehingen</strong> 7<br />
1.3 Methodik<br />
Gebäude:<br />
Im Gebäude wurden alle möglichen Quartierbereiche, wie Räume,<br />
Verschalungen, Dachstühle etc. auf einen möglichen Fledermausbestand hin<br />
untersucht. Dafür wurden die einzelnen Stellen auf ihr Potential als mögliches<br />
Fledermausquartier hin geprüft (Breite, Größe, Eignung etc.). Im<br />
Zusammenhang mit den Fledermäusen wurde weiter untersucht, ob z.B.<br />
Kotspuren, Lebend- oder Totfunde oder Hangspuren (Verfärbungen an<br />
Balken) vorhanden sind. Grundsätzlich wurden alle anderen Spuren von<br />
relevanten und nichtrelevanten Arten (wie z.B. Echte Mäuse) aufgenommen.<br />
Dabei wurde das Augenmerk auch auf mögliche Vogelbestände in Form von<br />
Nester im und am Haus (z.B. vom Mauersegler oder Mehlschwalben) oder von<br />
Gewöllen (Eulen, Turmfalken) geachtet.<br />
Baumbestand Parkanlage:<br />
Bei der Begehung wurden die Einzelbäume auf Höhlen, wie Specht- und<br />
Fäulnishöhlen oder Spalten, wie auch auf Vogelnester oder künstliche<br />
Nisthöhlen hin untersucht. Abschließend wurden alle festgestellten Vogelarten<br />
registriert.
Artenschutzrechtliche Einschätzung “Bebauungsplankonzept Pfisteranlage“ in <strong>Ehingen</strong> 8<br />
II. BESCHREIBUNG DES BESTANDES<br />
2.1 Vegetationsstrukturen / Habitate<br />
Das Plangebiet kann insgesamt grob in drei relevante unterschiedliche<br />
Teilgebiete unterteilt werden.<br />
Gebäudekomplex (T 1)<br />
Die westliche Teilfläche (T 1) stellt den Gebäudekomplex der Pfisteranlage<br />
dar. Die Anlage setzt sich aus verschiedenen Bauteilen zusammen, die<br />
jeweils ein unterschiedliches Alter aufweisen. So wurden Teile in den 20er,<br />
60er und 80er Jahren errichtet.<br />
Bei dem Gebäude handelt es sich um eine Produktionsstätte, in der<br />
Lebensmittel (Getreide) nicht nur gelagert, sondern auch gemahlen wurden.<br />
Aus diesem Grunde wurden konkrete Maßnahmen getroffen, um das<br />
mögliche Eindringen von Tierarten zu unterbinden. Schon alleine wegen der<br />
Tatsache, dass es sich um Lebensmittel handelte, war es wichtig, dass keine<br />
Echten Mäuse, aber auch Fledermäuse oder Vögel (z.B. über das Dach) in<br />
das Gebäude kommen. Aus diesem Grund wurde darauf geachtet, dass die<br />
Dächer und Verschalungen keine Öffnungen und Spalten oder Verstecke<br />
bieten. Die aktuellen Vorkommen von Echten Mäusen kam zustande, weil<br />
nach Aufgabe der Nutzung die Tiere durch offen stehende Türen usw. in das<br />
Innere gelangen konnten.<br />
Da in den Räumen große Mahlaggregate standen, die bis direkt unter das<br />
Dach reichten, wurde zum einen sehr viel Lärm und Staub verursacht und<br />
zum anderen waren die Dachstühle taghell. Gleichzeitig sind die Dachstühle<br />
mit den unteren Etagen verbunden. Durch das Mahlen entstand auch sehr viel<br />
Staub, so dass die gesamten Böden und Balken stark mit feinem Mahlstaub<br />
bedeckt sind.<br />
Parkplatz (T 2)<br />
Die mittlere Teilfläche (T 2) wird durch einen Parkplatz geprägt, der durch eine<br />
Eibenhecke (Taxus baccata) zur nächsten Teilfläche (T 3) vermittelt.
Artenschutzrechtliche Einschätzung “Bebauungsplankonzept Pfisteranlage“ in <strong>Ehingen</strong> 9<br />
Parkanlage (T 3)<br />
Die östliche Teilfläche (T 3) stellt einen Ausschnitt aus einer städtischen<br />
Parkanlage dar. Von prinzipiell besonderem Interesse aus naturschutzfachlicher<br />
Sicht sind alte Einzelbäume. Hierunter finden sich u.a. mehrere<br />
Exemplare der Kastanie (Aesculus hippocastanum), Linde (Tilia cordata),<br />
Eiche (Quercus robur), Bergahorn (Acer pseudoplatanus) und Birne (Pyrus<br />
communis).<br />
Die beiden Teilflächen T 2 und T 3 werden durch eine bewachsene Böschung<br />
von einer asphaltierten Lagerfläche entlang der Bahnlinie getrennt. Das<br />
Artenspektrum setzt sich insgesamt aus naturraum- oder standortgerechten<br />
sowie nicht heimischen Gehölzen (jüngere Bäume, Sträucher) zusammen.<br />
Charakteristische Arten sind u.a. Hasel (Corylus avellana), Feldahorn (Acer<br />
campestre), Kastanie (Aesculus hippocastanum) oder Bergahorn (Acer<br />
pseudoplatanus).<br />
Innerhalb des Plangebietes befindet sich kein geschütztes Biotop.<br />
Gemäß dem LFU-Datenschlüssel (2004, 2010) handelt es sich im Bereich des<br />
geplanten Bebauungsplankonzeptes v.a. um folgende Biotoptypen:<br />
33.40 Wirtschaftswiese mittlerer Standorte<br />
33.80 Zierrasen<br />
41.10 Feldgehölze<br />
44.11Gebüsch mit naturraum- oder standortuntypischer Artenzusammen-<br />
setzung<br />
44.12 Gebüsch aus nicht heimischen Straucharten<br />
45.10-45.30b Baumgruppen und Einzelbäume<br />
59.50 Parkwald<br />
60.10 Von Bauwerken bestandene Fläche<br />
60.21 Völlig versiegelte Fläche
Artenschutzrechtliche Einschätzung “Bebauungsplankonzept Pfisteranlage“ in <strong>Ehingen</strong> 10<br />
Fototafel 1: Biotopstrukturen des Plangebietes<br />
Aufnahmen: F. Nowotne /SeeConcept ®<br />
Blick nach Nordwesten:<br />
Die Pfisteranlage, die bis vor<br />
kurzem noch Lagerhaus der<br />
BayWa gewesen ist..<br />
Blick nach Norden:<br />
Unmittelbar östlich der<br />
Pfisteranlage schließt ein kleiner<br />
Parkplatz an.<br />
Blick nach Südwesten:<br />
Unterhalb einer von Gehölzen<br />
bewachsenen Böschung. finden<br />
sich asphaltierte Flächen.<br />
Blick nach Nordosten:<br />
Die südöstlichste Teilfläche des<br />
Plangebietes ist Teil einer<br />
städtischen Parkanlage mit<br />
altem Baumbestand.
Artenschutzrechtliche Einschätzung “Bebauungsplankonzept Pfisteranlage“ in <strong>Ehingen</strong> 11<br />
Fototafel 2: Biotopstrukturen des Plangebietes<br />
Aufnahmen: F. Nowotne /SeeConcept ® /L. Ramos<br />
Blick nach Nordwesten:<br />
Alte Gehölze prägen die<br />
anschließende städtische<br />
Parkanlage (v.a. Kastanien,<br />
Linden, Ahorn, Eiche).<br />
Blick nach Nordosten:<br />
Gemäß dem Planentwurf zum<br />
Bebauungsplan werden von<br />
dem Vorhaben 6 ältere Bäume<br />
betroffen.<br />
Blick nach Südwesten:<br />
Entlang der Pfisterstrasse<br />
werden 2 Kastanien von dem<br />
Planvorhaben betroffen.<br />
BayWa-Gebäude:<br />
Blick in den Dachstuhl des<br />
Hauptgebäudes
Artenschutzrechtliche Einschätzung “Bebauungsplankonzept Pfisteranlage“ in <strong>Ehingen</strong> 12<br />
Fototafel 3: Biotopstrukturen des BayWa-Gebäudes<br />
Aufnahmen: L. Ramos
Artenschutzrechtliche Einschätzung “Bebauungsplankonzept Pfisteranlage“ in <strong>Ehingen</strong> 13<br />
Bestandsplan a 4
Artenschutzrechtliche Einschätzung “Bebauungsplankonzept Pfisteranlage“ in <strong>Ehingen</strong> 14<br />
Nr. Art<br />
2.2 Europäische Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie<br />
2.2.1 Konkret nachgewiesene Vogelarten<br />
Zur Erlangung grundlegender Kenntnisse hinsichtlich der Bedeutung des<br />
Plangebietes für vorkommende Vogelarten („besonders“ und „streng“<br />
geschützt gem. BNatSchG) fand im betroffenen Bereich eine Erfassung<br />
der Vogelwelt am 06.03.2012 statt. Diese erlaubt eine Einschätzung des<br />
Arteninventars und besitzt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit.<br />
Im Rahmen der Kartierungen konnten so für das Plangebiet folgende 16<br />
Vogelarten nachgewiesen werden:<br />
Tab. 1: Vorkommende Vogelarten im Bereich des Plangebietes<br />
RL<br />
BW<br />
*1)<br />
VS-<br />
RL<br />
Anh.<br />
I<br />
EG-Verordnung<br />
Nr. 338/<br />
972 Anh.<br />
A o. B*2)<br />
VS-RL<br />
Art. 1<br />
*3)<br />
BArt<br />
SchV<br />
Anl.<br />
1<br />
BNatSchG<br />
§ 10 Abs. 2<br />
Nr. 10 u. 11<br />
Plangebiet<br />
T1 T3<br />
Bemerkungen<br />
1. Amsel x bes. geschützt X einzeln<br />
2. Blaumeise x bes. geschützt X einzeln<br />
3. Buchfink x bes. geschützt X einzeln<br />
4. Buntspecht x bes. geschützt X<br />
einzeln, östl.<br />
Bruthöhle<br />
5. Elster x bes. geschützt X einzeln<br />
6. Gartenbaumläufer<br />
x bes. geschützt X einzeln<br />
7. Grünfink x bes. geschützt X einzeln<br />
8. Haussperling V x bes. geschützt X im Gebäude<br />
9. Kernbeißer x bes. geschützt X einzeln<br />
10. Kohlmeise x bes. geschützt X häufig<br />
11. Kleiber x bes. geschützt X mehrfach<br />
12. Kleinspecht V x bes. geschützt Bruthöhle östl.<br />
13. Rabenkrähe x bes. geschützt X X einzeln<br />
14. Ringeltaube x bes. geschützt X einzeln, Nest<br />
15. Saatkrähe x bes. geschützt überfliegend<br />
16. Star V x bes. geschützt X einzeln, Nest<br />
*1) : Rote Liste Baden Württemberg (Stand 31.12.2004) LUBW<br />
*2): EG-Verordnung Nr. 338/97 vom 09.12.1996, zuletzt geändert durch EG-Verordnung<br />
834/2004 vom 28.04.2004<br />
*3): Europäische Vogelarten gem. Artikel 1 der Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 79/409/EWG)<br />
Plangebiet<br />
T1 = Pfisteranlage<br />
T3 = Parkwald (städt. Parkanlage)
Artenschutzrechtliche Einschätzung “Bebauungsplankonzept Pfisteranlage“ in <strong>Ehingen</strong> 15<br />
Amsel<br />
Ein insgesamt verbreiteter Vogel vor allem auch im anschließenden<br />
Siedlungsbereich von <strong>Ehingen</strong>. Vermutlich auch Brutvogel im Umfeld des<br />
Plangebietes.<br />
Blaumeise<br />
Die Blaumeise konnte vereinzelt im Bereich der parkartigen Gehölzbestände<br />
im Osten beobachtet werden. Es kann hier von einem Status als Brutvogel<br />
ausgegangen werden.<br />
Buchfink<br />
Diese allgemein verbreitete Art findet auch im östlichen Bereich des<br />
Plangebietes geeignete Habitatstrukturen.<br />
Buntspecht<br />
Der Buntspecht konnte während der Geländebegehung in Form einer<br />
Bruthöhle östlich des Plangebietes nachgewiesen werden. Vermutlich ist die<br />
Art Brutvogel im Bereich der alten Bäume.<br />
Elster<br />
Für die Elster besteht Brutverdacht im Bereich des Parkwaldes.<br />
Gartenbaumläufer<br />
Die Art wurde im Bereich der Parkanlage akustisch nachgewiesen.<br />
Grünfink<br />
Der Grünfink findet im Bereich der randlichen Gehölzbestände geeignete<br />
Bruthabitate und kann hier als Brutvogel angesehen werden.<br />
Haussperling , RL V<br />
Von dieser Art fanden sich zahlreiche Hinweise auf überwinternde Tiere im<br />
Bereich der Gebäudeteile der Teilfläche T 1. Ansonsten konnte der<br />
Haussperling auch südlich der Pfisterstrasse gefunden werden.
Artenschutzrechtliche Einschätzung “Bebauungsplankonzept Pfisteranlage“ in <strong>Ehingen</strong> 16<br />
Kernbeißer<br />
Ein akustischer Nachweis gelang im Bereich des Parkwaldes.<br />
Kleiber<br />
Insbesondere die Altbäume im Bereich des östlichen Parkwaldes bieten, in<br />
Verbindung mit angebrachten Nistkästen, ideale Habitatstrukturen für den in<br />
Höhlen brütenden Kleiber.<br />
Kohlmeise<br />
Eine häufige Art im Bereich des Untersuchungsgebietes ist die Kohlmeise, für<br />
die das potentielle Höhlenangebot v.a. im Bereich des östlichen Plangebietes<br />
einen geeigneten Lebensraum darstellt.<br />
Kleinspecht<br />
Im Bereich einer alten Linde, im Bereich des Parkwaldes, östlich des<br />
Plangebietes fand sich die Bruthöhle eines Kleinspechtes.<br />
Rabenkrähe<br />
Für die Elster besteht Brutverdacht im Bereich des Parkwaldes.<br />
Ringeltaube<br />
In der Krone eines alten Birnbaumes im Bereich des östlichen Plangebietes<br />
befindet sich das Nest der Ringeltaube.<br />
Saatkrähe<br />
Die in Baden Württemberg allgemein seltene Saatkrähe hat eine bedeutende<br />
Population in Laupheim. Aufgrund des weiten Aktionsradius der Art, ist davon<br />
auszugehen, dass auch Tiere von dort den Raum <strong>Ehingen</strong> zur<br />
Nahrungssuche erreichen.<br />
Star, RL V<br />
Unmittelbar an das Plangebiet anschließend befindet sich eine Kastanie mit<br />
einem Nistkasten für den Star. Darüberhinaus ist ein Status als Brutvogel in<br />
den umliegenden Gärten wahrscheinlich.
Artenschutzrechtliche Einschätzung “Bebauungsplankonzept Pfisteranlage“ in <strong>Ehingen</strong> 17<br />
Nr. Art<br />
2.2.2 Potentiell vorkommende Vogelarten<br />
Auf Grundlage der erfassten Biotoptypen (vgl. 2.1) und unter Berücksichtigung<br />
der regionalen Verhältnisse sind mindestens folgende weitere rd. 4 Arten für<br />
das Plangebiet prinzipiell als „potentiell vorkommend“ anzusehen (vgl. Tab. 2).<br />
Tab. 2: Potentiell vorkommende Vogelarten im Bereich des Plangebietes<br />
RL<br />
BW<br />
*1)<br />
VS-<br />
RL<br />
Anh.<br />
I<br />
EG-Verordnung<br />
Nr. 338/<br />
972 Anh.<br />
A o. B*2)<br />
VS-RL<br />
Art. 1<br />
*3)<br />
BArt<br />
SchV<br />
Anl.<br />
1<br />
BNatSchG<br />
§ 10 Abs. 2<br />
Nr. 10 u. 11<br />
Plangebiet<br />
T1 T2<br />
Bemerkungen<br />
1. Girlitz V x bes. geschützt X Gehölze<br />
2. Hausrotschwanz<br />
x bes. geschützt X Gebäude<br />
3. Rotkehlchen x bes. geschützt X Gehölze<br />
4. Zilpzalp x bes. geschützt X Gehölze<br />
*1) : Rote Liste Baden Württemberg (Stand 31.12.2004) LUBW<br />
*2): EG-Verordnung Nr. 338/97 vom 09.12.1996, zuletzt geändert durch EG-Verordnung<br />
834/2004 vom 28.04.2004<br />
*3): Europäische Vogelarten gem. Artikel 1 der Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 79/409/EWG)<br />
Plangebiet<br />
T1 = Pfisteranlage<br />
T3 = Parkwald (städt. Parkanlage)<br />
Girlitz, RL V<br />
Ab Mitte April müsste der Girlitz im Bereich der Gehölze in den Randbereiche<br />
festzustellen sein. Die Art ist im Raum noch vergleichsweise verbreitet.<br />
Hausrotschwanz<br />
Vorkommen sind im Umfeld der Gebäude denkbar.<br />
Rotkehlchen<br />
Mit einem Auftreten des Rotkehlchens ist v.a. im Bereich der gehölzreichen<br />
Böschungen zu rechnen.<br />
Zilpzalp<br />
Mit einem Auftreten der allgemein häufigen Art ist insbesondere im<br />
Randbereich des Plangebiets (Gehölzstrukturen) zu rechnen.
Artenschutzrechtliche Einschätzung “Bebauungsplankonzept Pfisteranlage“ in <strong>Ehingen</strong> 18<br />
2.3 Fledermäuse<br />
Es wurden von Fledermäusen keine Nachweise erzielt. Weder Kotpellets,<br />
Lebend- und Totfunde, noch Hangspuren. Im Hauptgebäude und im<br />
Wohngebäude (miteinander verbunden) sind zwar Dachstühle vorhanden,<br />
diese aber sind nach den genannten Gründen (Aufbewahrung von<br />
Lebensmitteln) konstruktiv so gut dicht, dass es Fledermäusen und Vögeln<br />
nicht möglich war hineinzukommen.<br />
Im Außenbereich wurden die einzelnen Verschalungen (auch mit Begehungen<br />
auf das Vordach) geprüft. Auch hier wurden keine Nachweise von<br />
Fledermäusen usw. erbracht.<br />
2.4 Sonstige potentielle Arten<br />
Aufgrund der Strukturausstattung und isolierten Lage des Plangebietes besitzt<br />
es für andere Artengruppen, wie z.B. Amphibien, Reptilien oder Tagfalter eine<br />
eher untergeordnete Bedeutung.<br />
Zwar böten die Böschungen zum Bahngelände prinzipiell potentielle<br />
Habitatstrukturen für ein Vorkommen der Zauneidechse (Lacerta agilis), doch<br />
scheidet ein solches infolge der ungünstigen Standortgunst (nord exponiert,<br />
dicht bewachsen) aus.<br />
Für das entsprechende Kartenblatt ist die Art gemeldet (vgl. LAUFER, FRITZ,<br />
SOWIG 2007).
Artenschutzrechtliche Einschätzung “Bebauungsplankonzept Pfisteranlage“ in <strong>Ehingen</strong> 19<br />
III. BEURTEILUNG DES PLANGEBIETES AUS NATURSCHUTZ-<br />
FACHLICHER SICHT<br />
Allgemein<br />
Die Parkanlage an der Pfisterstraße und damit im Kernbereich von <strong>Ehingen</strong><br />
erfüllt im räumlich-funktionellen Zusammenhang eine wichtige Aufgabe, da sie<br />
als eine ökologische inselartige Teilfläche in dem Gebiet zu betrachten ist, die<br />
(noch) im Verbund mit den anderen Grünbereichen steht. Da durch weitere<br />
Bauaktivitäten im Kernbereich von <strong>Ehingen</strong>, an der Bahntrasse und mit großer<br />
Wahrscheinlichkeit auch an der Donau zu rechnen ist, wird die Bewertung<br />
dieser Fläche nicht alleine auf die Vorkommen der einzelnen Arten und der<br />
Habitatbäume (Bäume mit Nester und Höhlen) zu beziehen sein, sondern<br />
auch auf die Vernetzung der Teilhabitate in dem Bereich.<br />
Vögel<br />
Die Pfisteranlage (T 1) ist für die Vogelwelt gegenwärtig insgesamt ohne<br />
besondere Bedeutung. Nach Aufgabe des Gebäudes wurde das Hochsilo (mit<br />
einem Blechdach) im vergangenen Winter als Schlafplatz von Haussperlingen<br />
genutzt, die durch eine defekte Stelle am Dach in das Silogebäude gelangen<br />
konnten. Dies wurde aufgrund frischer Kotspuren dieser Art nachgewiesen.<br />
Als Brutplatz dient das Gebäude jedoch nicht.<br />
Nachweise auf Mehl- oder Rauchschwalben konnten dagegen nicht gefunden<br />
werden. Es wurden keine Nester gesichtet.<br />
Auch hinsichtlich des Auftretens von Eulen fanden sich keine Hinweise und<br />
sind aufgrund der Unzugänglichkeit der Gebäudeteile auch nicht<br />
wahrscheinlich.<br />
Dagegen ist von einem Vorkommen des Hausrotschwanzes auszugehen, der<br />
im Raum an entsprechenden Strukturen noch verbreitet auftritt.<br />
Auf mehr oder weniger allen Böden der Räume im Parterrebereich fanden sich<br />
darüber hinaus Kotspuren von Wanderratten. In den oberen Stockwerken und<br />
in allen Dachstuhlbereichen wurden unterschiedlich große Pellets (Kotspuren)<br />
und Nagespuren von Echten Mäusen, sowie einige Totfunde nachgewiesen.
Artenschutzrechtliche Einschätzung “Bebauungsplankonzept Pfisteranlage“ in <strong>Ehingen</strong> 20<br />
Im Unterschied zu den Gebäudeteilen der Pfisteranlage stellen insbesondere<br />
die Altgehölze (v.a. Kastanien, Linden, Bergahorn, Birne) im östlichen Bereich<br />
des Plangebietes (T 3) eine für das Untersuchungsgebiet interessante und<br />
wertvolle Habitatstruktur, v.a. für Vogelarten dar (z.B. auch für höhlenbrütende<br />
Arten). So bieten in erster Linie die angebrachten Nisthilfen geeignete<br />
Brutmöglichkeiten für Arten wie z.B. Kohlmeise, Blaumeise, Kleiber und Star.<br />
Es ist daher nicht auszuschließen, dass sie auch von Fledermausarten<br />
genutzt wurden.<br />
Bei der Begehung am 06.03.2012 wurden die Kästen bereits von folgenden<br />
Arten definitiv genutzt: Kohlmeise und Blaumeise. Die folgenden Arten wurden<br />
festgestellt und nutzen die Kästen mit großer Wahrscheinlichkeit: Star und<br />
Kleiber.<br />
Von folgenden Freibrüterarten wurden die Vogelnester festgestellt:<br />
Ringeltaube, Rabenkrähe (oder Saatkrähe), vier kleine Singvogelnester vom<br />
Vorjahr in den Jungbäumen bzw. in den Eiben.<br />
Innerhalb des Plangebietes fanden sich an den betroffenen Bäumen keine<br />
eigentlichen Höhlen, allenfalls Fäulnisstellen und Astabbrüche.<br />
Auch wenn innerhalb des Plangebietes kein konkreter Nachweis von<br />
eigentlichen Spechtshöhlen vorliegt, weisen diese Gehölzstrukturen insgesamt<br />
ein durchschnittliches Höhlenpotential auf (Fäulnisstellen oder abstehende<br />
Rinde), weshalb eine Eignung der Bäume als Bruthabitat z. B. für den Klein-<br />
oder Buntspecht nicht ausgeschlossen werden kann. Im Zusammenhang mit<br />
dem großen Aktionsradius dieser Art, kann dem Plangebiet zumindest eine<br />
Funktion als (Teil-) Habitat zugewiesen werden.<br />
Von Interesse ist in diesem Zusammenhang die Beobachtung einer<br />
Kleinspechthöhle in einer Linde östlich des Plangebietes.<br />
Auch wenn aufgrund der wenig fortgeschrittenen Jahreszeit nurmehr ein<br />
reduziertes Artenspektrum angetroffen werden konnte, belegt dies in den<br />
gehölzreichen Randbereichen doch der Nachweis von immerhin 15<br />
Vogelarten (bei einmaliger Begehung) mit u.a. Kernbeißer, Kohlmeise, Kleiber<br />
und Ringeltaube (Brutvögel bzw. Arten mit Brutverdacht).<br />
„Streng geschützte“ Arten wie z.B. Grünspecht und Turmfalke fanden sich<br />
jedoch nicht.<br />
Der insgesamt gehölzfreie zentrale Bereich des eigentlichen Plangebietes (T<br />
2) stellt sich insgesamt als Parkplatz mit randlichen Gebüschen und jüngeren<br />
Bäumen dar und besitzt überwiegend als Nahrungshabitat für Singvögel eine<br />
gewisse Bedeutung.<br />
Weitere potentielle Vorkommen wären mit Arten, wie z.B. Rotkehlchen,<br />
Zilpzalp oder Girlitz, RL V, denkbar.
Artenschutzrechtliche Einschätzung “Bebauungsplankonzept Pfisteranlage“ in <strong>Ehingen</strong> 21<br />
Fledermäuse<br />
Derzeit zeichnet sich keine besondere Relevanz für das Vorkommen von<br />
Fledermäusen ab.
Artenschutzrechtliche Einschätzung “Bebauungsplankonzept Pfisteranlage“ in <strong>Ehingen</strong> 22<br />
IV. ERMITTLUNG UND BEWERTUNG DER ZU ERWARTENDEN<br />
BEEINTRÄCHTIGUNGEN<br />
Auswirkungen des Vorhabens auf die Vögel<br />
Gemäß der vorliegenden Kenntnisse über z.B. streng geschützte Arten (gem.<br />
BNatSchG, Vogelschutzrichtlinie, FFH-Richtlinie)/ „Rote Liste-Arten“, können<br />
durch die Errichtung der neuen Bankzentrale, Beeinträchtigungen für die<br />
Vogelwelt, auf Grundlage der vorhandenen Habitatstrukturen, prinzipiell nicht<br />
ausgeschlossen werden.<br />
Infolge der geplanten Bebauung kommt es zunächst v.a. zu einer<br />
Inanspruchnahme von Flächen, bei denen es sich im östlichen Bereich des<br />
Plangebietes (T 3) vornehmlich um Einzelbäume eines Parkwaldes mit<br />
Grünland handelt. Der Verlust von mindestens ca. 6 Altgehölzen (v.a.<br />
Kastanien, Bergahorn, Birne, Linde, Eiche), lässt somit prinzipiell stärkere<br />
Beeinträchtigungen für die Vogelwelt befürchten. Vor allem die Kastanien<br />
weisen viele kleine Fäulnishöhlen an Stammbruchstellen auf. Für die Bildung<br />
größerer (geschützter) Fledermausquartiere, Hornissenquartiere oder<br />
Vogelbruthöhlen dienen sie aber (noch) nicht.<br />
Die betroffenen Bäume sind daher aus Artenschutzgründen von<br />
vergleichsweise „durchschnittlicher“ Bedeutung.<br />
Bäume mit Spechthöhlen, die mit großer Wahrscheinlichkeit vom Buntspecht<br />
stammen, befinden sich jedoch außerhalb (östlich) der Eingriffsfläche.<br />
Beeinträchtigungen für konkret und potentiell vorkommende „besonders<br />
und streng geschützte“ Vogelarten<br />
Bei den durch die geplante Bebauung betroffenen „besonders“ geschützten<br />
Vogelarten (vgl. § 10 Abs. 2 Nr. 11 BNatSchG, Art 1 VS-RL, VS-RL Anhang<br />
1), wie z.B. Buchfink, Kohlmeise, Blaumeise oder Kleiber handelt es sich um<br />
Brutvögel bzw. um Arten mit Brutverdacht, die z.T. ihre Kernreviere im Bereich<br />
der Randflächen des Plangebietes (T 3) haben. Darüberhinaus sind die<br />
Gehölze für Nahrungsgäste (z.B. Buntspecht) von Interesse.<br />
Da im Zuge der Bauphase Gehölzentnahmen erforderlich werden, ist zur<br />
Vermeidung der Erfüllung der Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 und 3<br />
BNatSchG der Baubeginn zwischen dem 01.03. und dem 30.09. (ab Mitte<br />
September Ende der Brutzeit der betroffenen Arten) unzulässig. Außerhalb<br />
dieses Zeitraums kann davon ausgegangen werden, dass durch die<br />
Bautätigkeiten (Beseitigung der Gehölzstrukturen) die im Plangebiet<br />
vorkommenden wild lebenden Vögel der „besonders und streng geschützten“<br />
Arten nicht getötet oder ihre Entwicklungsformen beschädigt oder zerstört<br />
werden.
Artenschutzrechtliche Einschätzung “Bebauungsplankonzept Pfisteranlage“ in <strong>Ehingen</strong> 23<br />
Die vorhandenen künstlichen Nisthilfen (Kästen) dürfen auch erst in der o.g.<br />
Zeit abgehängt werden. Falls Fledermäuse in den Kästen sein sollten, muß<br />
der Kasten wieder verschlossen und gesichert werden und unverzüglich ein<br />
Fledermausexperte hinzugezogen werden.<br />
Der Verbotstatbestand nach § 44 (1) 1 wird damit nicht ausgelöst.<br />
Ein Eingriff in diese Strukturen (Verlust von mind. 6 Altbäume), muß für dieses<br />
Artenspektrum (u.a. Höhlenbrüter) als Beeinträchtigungen eingestuft werden.<br />
Von einer Erheblichkeit muß jedoch nicht ausgegangen werden. Hierfür<br />
sprechen u.a. folgende Sachverhalte:<br />
• Die Lebensstätten dieser Arten besitzen auch heute noch große Anteile im<br />
Untersuchungsgebiet und im Naturraum „Flachland der unteren Riß“.<br />
• Die das Gebiet aufsuchenden Nahrungsgäste sind im Untersuchungsgebiet<br />
und auch im Naturraum „Flachland der unteren Riß“ überwiegend<br />
allgemein verbreitet und meist häufig.<br />
• Das Plangebiet stellt für einige dieser Arten (Nahrungsgäste) lediglich einen<br />
Teillebensraum dar.<br />
• Für Durchzügler bestehen weiterhin entsprechende Landschaftsräume<br />
(<strong>Stadt</strong>garten) in der unmittelbaren Umgebung.<br />
Der Verbotstatbestand nach § 44 (1) 2 wird für dieses Artenspektrum damit<br />
nicht ausgelöst.<br />
Auch wenn insgesamt keine erheblichen Beeinträchtigungen für die<br />
betroffenen Vogelarten zu befürchten sind, ist auf eine zeitnahe Umsetzung<br />
von Kompensationsmaßnahmen zu achten. In diesem Zusammenhang kann<br />
die ökologische Funktion, der von dem Eingriff des Vorhabens betroffenen<br />
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, im räumlichen Zusammenhang weiterhin<br />
erfüllt werden (vgl. § 44 Abs. 5).<br />
Als Ersatz für wegfallende Nisthilfen (Kästen) und zur Verbesserung der<br />
Habitatstrukturen für höhlenbrütende Singvogelarten (v.a. Kleiber, Star*) und<br />
Fledermäuse sollten frühzeitig Nistkästen (rd. 20 Stück) im räumlichfunktionellem<br />
Zusammenhang im nahen Umfeld des Plangebietes angebracht<br />
werden. Es ist darauf zu achten, dass auch Halbhöhlen- und<br />
Baumläuferkästen angeboten werden.<br />
* = Nistkasten für die Kleiber (Lochgröße Durchmesser: 3,2 cm), Trauerschnäpper,<br />
Halsbandschnäpper (Lochgröße: Durchmesser von 3,6cm), Star (Einflugloch rd. 4,5 cm),<br />
Buntspecht 5,0 cm.<br />
* = Halbhöhlen für Nischenbrüter (z.B. Grauschnäpper, Rotkehlchen, Zaunkönig,<br />
Hausrotschwanz)
Artenschutzrechtliche Einschätzung “Bebauungsplankonzept Pfisteranlage“ in <strong>Ehingen</strong> 24<br />
Sonstige<br />
Da hinsichtlich der Beleuchtung von der Verwendung insektenfreundlicher<br />
Leuchtmittel ausgegangen wird (z.B. Natrium-Niederdruckdampflampen),<br />
muss mit erheblichen Auswirkungen für nachtaktive Insekten nicht<br />
gerechnet werden. Hinzu kommt, dass auch im Einzugsgebiet bereits<br />
andere störende dauerhafte Lichtquellen vorhanden sind.
Artenschutzrechtliche Einschätzung “Bebauungsplankonzept Pfisteranlage“ in <strong>Ehingen</strong> 25<br />
V. VORGEZOGENE AUSGLEICHSMAßNAHMEN<br />
Die im Folgenden vorgeschlagenen Maßnahmen sind in erster Linie an einer<br />
dauerhaften Verbesserung der Lebensraumsituation für höhlenbrütende Arten<br />
(z.B. Kleiber), Fledermäuse ausgerichtet und haben insgesamt den Erhalt<br />
bzw. die Wiederherstellung alter Baumbestände im Bereich des Plangebietes<br />
(Erhaltung und ggf. Entwicklung eines günstigen Erhaltungszustandes für<br />
höhlenbrütende Arten und seines Lebensraumes) zum Ziel.<br />
Im Zusammenhang mit der geplanten neuen Bankzentrale, könnte in diesem<br />
Sinne die Lebensraumsituation v.a. auch für Spechte und anderer<br />
höhlenbrütender Arten im Untersuchungsgebiet u.a. durch folgende<br />
Maßnahmen erhalten bzw. aufgewertet werden. Diese sind darüber hinaus<br />
dem eigentlichen Vorhabensbeginn zeitlich vorzuziehen (vgl. § 44 Abs. 5):<br />
• Als Ersatz für die abgängigen Bäume sollten Neupflanzungen dort<br />
geschehen, wo ein Biotopverbund geschaffen werden kann.<br />
• Um bereits zu Beginn der Entwicklungszeit der Gehölzbestände die<br />
Habitatsstrukturen für die betroffenen Arten (v.a. Höhlenbrüter, ggf.<br />
Fledermäuse) zu verbessern, sollten zusätzlich Nisthilfen an den neuen<br />
Gebäuden und Gehölzen angebracht werden.
Artenschutzrechtliche Einschätzung “Bebauungsplankonzept Pfisteranlage“ in <strong>Ehingen</strong> 26<br />
VI. FAZIT<br />
Infolge der im Rahmen des geplanten Vorhabens zu erwartenden<br />
Auswirkungen (v.a. Verlust von Einzelbäumen, Gebüschen) für die<br />
„besonders geschützten“ Arten muss eine Erfüllung der<br />
Verbotstatbestände, gemäß § 44 Abs. 1 bis 3 BNatSchG, nicht<br />
befürchtet werden.<br />
Dieser Einschätzung liegt v.a. die Umsetzung von Maßnahmen zur<br />
Eingriffsminimierung (z.B. Neupflanzungen, Anbringung von<br />
Nistkästen für Vögel und Fledermauskästen im Umfeld) zugrunde, in<br />
deren Folge ein Funktionserhalt im räumlichen Zusammenhang<br />
bestehen bleibt. (vgl. § 44 Abs. 5).
Artenschutzrechtliche Einschätzung “Bebauungsplankonzept Pfisteranlage“ in <strong>Ehingen</strong> 27<br />
VII. LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS<br />
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Bestand und Gefährdung. Aula, Wiesbaden.<br />
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BLUME, D. (1982): Schwarzspecht, Grauspecht, Grünspecht.- Neue Brehm-<br />
Bücherei Bd. 300, Westarp-Wissenschaften. Wittenberg<br />
Lutherstadt.<br />
GÜNTHER, R. (1996): Die Amphibien und Reptilien Deutschlands.-Gustav<br />
Fischer Verlag Jena.<br />
EBERT, G. (1991): Die Schmetterlinge Baden - Württembergs, Tagfalter<br />
Bd. 1 und 2; Ulmer Verlag, Stuttgart.<br />
HÖLZINGER, J. MAHLER, U. (2001): Die Vögel Baden – Württembergs,<br />
Nicht – Singvögel 3.- Verlag Eugen Ulmer. Stuttgart.<br />
HÖLZINGER, J., P. BERTHOLD, C. KÖNIG & U. MAHLER (1996): Die in<br />
Baden-Württemberg gefährdeten Vogelarten. „Rote Liste“ (4.<br />
Fassung. Stand 321.12.1995).- Orn.Jh.Bad.-Württ.9: 33-92.<br />
LANDESVERMESSUNGSAMT BADEN – WÜRTTEMBERG (1997): Geologische<br />
Karte von Baden – Württemberg 1 : 25.000.- Blatt 7824<br />
<strong>Ehingen</strong>-Nord, Stuttgart.<br />
LANDESSTELLE FÜR NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE BA-<br />
DEN - WÜRTTEMBERG (1993): Die potentielle natürliche<br />
Vegetation von Baden-Württemberg.<br />
LAUFER, FRITZ, SOWIG (2007): Die Amphibien und Reptilien Baden-<br />
Württembergs.- Ulmer Verlag, Stuttgart.<br />
LUBW (2007): Rote Liste und kommentiertes Verzeichnis der Brutvogelarten<br />
Baden – Württembergs, 5. Fassung. Stand 31.12.2004.-<br />
Karlsruhe.<br />
MINISTERIUM LÄNDLICHER RAUM BADEN – WÜRTTEMBERG (2003):<br />
Natura 2000 in Baden – Württemberg.- Stuttgart.<br />
RUGE , K. (1993): Europäische Spechte – Ökologie, Verhalten, Bedrohung,<br />
Hilfen.- Beih. Veröff. Naturschutz Landschaftspflege Bad. –<br />
Württ. 67: 13-25.