3) EINWIRKUNGEN AUF TRAGWERKE ... - Goepf Bettschen

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Berufs- und Weiterbildungszentrum bzb - BAULEITER HOCHBAU - Statik/Festigkeitslehre - Einwirkungen auf Tragwerke - g.bettschen - S. 4 Beispiele von horizontalen Einwirkungen : Windkräfte Bremskräfte Anprallkräfte von Fahrzeugen Horizontalkräfte auf Abschrankungen und Abstützungen Erbebenkräfte Erddruck Wasserdruck 4) Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit Schon beim Festlegen von Arten und Grössen der Einwirkungen wird unterschieden, ob die Tragsicherheit oder die Gebrauchstauglichkeit des Tragwerkes betrachtet wird. Sicherheit (Tragsicherheit) Im Einflussbereich von Bauwerken wird vom Benützer, von Dritten und von der Allgemeinheit die Sicherheit vom Menschen gefordert. Sicherheit gegenüber einer Gefährdung besteht dann, wenn diese Gefährdung durch geeignete Massnahmen unter Kontrolle gehalten oder auf ein akzeptierbares Mass beschränkt wird. Das Tragwerk muss also zum Bespiel so dimensioniert werden, dass eine genügend grosse Sicherheit gegenüber Versagen besteht. Die Tragsicherheit wird durch den Vergleich vom Bemessungswert ( infolge vorhandenen oder zu erwartendenden Einwirkungen) mit demjenigen des Tragwiderstandes nachgewiesen, die entsprechenden Bemessungsbeiwerte und erforderlichen Sicherheitsgrade werden in Normenwerken und Bestimmungen geregelt. Sicherheit ist also nicht eine Sache von Absprachen mit dem Bauherrn, sondern im Rahmen allgemeiner, ethischen und rechtlichen Normen die Aufgabe der verantwortlichen Fachleute. Eine absolute Sicherheit kann nicht erreicht werden. Gebrauchstauglichkeit Für den Bauherrschaft steht die Zweckerfüllung des Bauwerks im Vordergrund des Interesses. Die Gebrauchstauglichkeit für die vereinbarte Nutzung ist gegeben, wenn das Tragwerk ein Verhalten zeigt, welches innerhalb genormter oder vereinbarter Grenzen liegt. Ein Tragbalken muss also zum Beispiel so dimensioniert werden, dass er sich unter den auftretenden Einwirkungen nicht zu stark durchbiegt, Die Gebrauchstauglichkeit hängt also von der Art der vorgesehenen Nutzung und von den Ansprüchen des Bauherrn ab und ist eine Sache von Absprachen zwischen Bauherr und Projektierenden. D:\Dez 2011\Statik3.doc 12.12.11

Berufs- und Weiterbildungszentrum bzb - BAULEITER HOCHBAU - Statik/Festigkeitslehre - Einwirkungen auf Tragwerke - g.bettschen - S. 5 5) Nutzungsanforderungen Bei Angriffnahme der Berechnungen braucht der Ingenieur klare Unterlagen, der Informationsaustausch zwischen den verschiedenen am Projekt beteiligten Personen ist deshalb sehr wichtig. Der Dialog zwischen dem Bauherrn, Architekten, Ingenieur und anderen Fachleuten führt zur Aufstellung der sogenannten Nutzungsvereinbarung. Die Nutzungsvereinbarung ist eine Zusammenstellung der zu berücksichtigenden Nutzungszustände und der zugehörigen Massnahmen, die zu ergreifen sind, um die Vorstellungen der Bauherrschft zu realisieren. Im Nutzungsplan findet man zum Beispiel Angaben über die Art der Nutzung, Wasserdichtigkeit, Frost- Tausalzbeständigkeit, Abriebfestigkeit, zulässige Durchbiegungen, Rissbreiten, Schwingungs-Frequenzen usw. Werden keine Absprachen getroffen, sind die in den entsprechenden Normenwerken vorgesehehen Massnahmen verbindlich. In einem zweiten Arbeitsgang wird die sogenannte Projektbasis erstellt. In der Projektbasis werden die für das Tragwerk zu berücksichtigenden Gefährdungsbilder zusammengestellt und festgelegt, mit welchen Massnahmen den Gefahren begegnet werden soll. Das Aufstellen und Durchdenken von kritischen Situationen, den sogenannten Gefährdungsbildern, dient der Planung von Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit. Diese Gefährdungsbilder selbst werden im allgemeinen durch eine Leitgefahr und eine oder mehrere Begleitgefahren beschrieben, Leit- oder Begleitgefahr sind die unterschiedlichen Nutzungszustände der natürlichen Einwirkungen (Wind, Schnee, usw.) oder der aussergewöhnlichen Einwirkungen ( Anprall, Brand, usw.) . Um die geforderte Sicherheit zu erreichen, sind verschiedene Massnahmen denkbar. Eine dieser Massnahmen ist sicher die Berechnung und Bemessung des Tragwerkes, eine andere Möglichkeit ist das Beseitigen der Gefährdungen am Gefahrenherd selbst, oder das Umgehen der Gefährdungen durch Aenderungen am Konzept. Schliesslich ist auch die Tatsache zu beachten, dass bewusstes Akzeptieren gewisser Risiken unvermeidlich ist. Oft ist eine Kombination aller dieser Massnahmen und Möglichkeiten sinnvoll. Die Projektbasis enthält also beispielsweise: � die Gefährdungsbilder � die vorgesehenen Massnahmen � die angenommenen Baugrundverhältnisse � die wesentlichen Berechnungsannahmen � die akzeptierten Risiken D:\Dez 2011\Statik3.doc 12.12.11

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Statik/Festigkeitslehre - Einwirkungen auf Tragwerke - g.bettschen - S. 5<br />

5) Nutzungsanforderungen<br />

Bei Angriffnahme der Berechnungen braucht der Ingenieur klare Unterlagen, der<br />

Informationsaustausch zwischen den verschiedenen am Projekt beteiligten Personen ist<br />

deshalb sehr wichtig. Der Dialog zwischen dem Bauherrn, Architekten, Ingenieur und<br />

anderen Fachleuten führt zur Aufstellung der sogenannten Nutzungsvereinbarung.<br />

Die Nutzungsvereinbarung ist eine Zusammenstellung der zu<br />

berücksichtigenden Nutzungszustände und der zugehörigen Massnahmen,<br />

die zu ergreifen sind, um die Vorstellungen der Bauherrschft zu realisieren.<br />

Im Nutzungsplan findet man zum Beispiel Angaben über die Art der Nutzung,<br />

Wasserdichtigkeit, Frost- Tausalzbeständigkeit, Abriebfestigkeit, zulässige<br />

Durchbiegungen, Rissbreiten, Schwingungs-Frequenzen usw.<br />

Werden keine Absprachen getroffen, sind die in den entsprechenden Normenwerken<br />

vorgesehehen Massnahmen verbindlich.<br />

In einem zweiten Arbeitsgang wird die sogenannte Projektbasis erstellt.<br />

In der Projektbasis werden die für das Tragwerk zu berücksichtigenden<br />

Gefährdungsbilder zusammengestellt und festgelegt, mit welchen<br />

Massnahmen den Gefahren begegnet werden soll.<br />

Das Aufstellen und Durchdenken von kritischen Situationen, den sogenannten<br />

Gefährdungsbildern, dient der Planung von Massnahmen zur Gewährleistung der<br />

Sicherheit. Diese Gefährdungsbilder selbst werden im allgemeinen durch eine<br />

Leitgefahr und eine oder mehrere Begleitgefahren beschrieben,<br />

Leit- oder Begleitgefahr sind die unterschiedlichen Nutzungszustände der natürlichen<br />

Einwirkungen (Wind, Schnee, usw.) oder der aussergewöhnlichen Einwirkungen ( Anprall,<br />

Brand, usw.) .<br />

Um die geforderte Sicherheit zu erreichen, sind verschiedene Massnahmen denkbar. Eine<br />

dieser Massnahmen ist sicher die Berechnung und Bemessung des Tragwerkes, eine<br />

andere Möglichkeit ist das Beseitigen der Gefährdungen am Gefahrenherd selbst, oder das<br />

Umgehen der Gefährdungen durch Aenderungen am Konzept. Schliesslich ist auch die<br />

Tatsache zu beachten, dass bewusstes Akzeptieren gewisser Risiken unvermeidlich ist.<br />

Oft ist eine Kombination aller dieser Massnahmen und Möglichkeiten sinnvoll.<br />

Die Projektbasis enthält also beispielsweise:<br />

� die Gefährdungsbilder<br />

� die vorgesehenen Massnahmen<br />

� die angenommenen Baugrundverhältnisse<br />

� die wesentlichen Berechnungsannahmen<br />

� die akzeptierten Risiken<br />

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