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Managementplan UNESCO Welterbe "Lübecker Altstadt" (2 MB)

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<strong>Managementplan</strong> <strong>Welterbe</strong>stätte „<strong>Lübecker</strong> Altstadt“<br />

Finanzierung<br />

Weiter Einnahmemöglichkeiten können z.B. durch Lotterieaktionen, Einnahmen<br />

aus Altstadtfesten unter dem Motto „<strong>Welterbe</strong>“, etc. generiert werden.<br />

Mit diesen Fonds-Mitteln könnten Erhaltungsmaßnahmen in dem <strong>Welterbe</strong>gebiet<br />

gezielt fi nanziert werden.<br />

Steuerliche Absetzbarkeit<br />

Die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit baulicher Maßnahmen in Sanierungsgebieten<br />

nach § 7 H Einkommenssteuergesetz EStG sollte auf den gesamten<br />

<strong>Welterbe</strong>bereich und auf das Gebiet des Städtebauförderprogrammes „Städtebaulicher<br />

Denkmalschutz“ in der <strong>Lübecker</strong> Altstadt ausgeweitet werden. Die Änderung<br />

dieses Bundesgesetzes würde den Anreiz erhöhen, Denkmäler zu sanieren und damit<br />

das Weltkulturerbe zu erhalten.<br />

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