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Managementplan UNESCO Welterbe "Lübecker Altstadt" (2 MB)

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<strong>Managementplan</strong> <strong>Welterbe</strong>stätte „<strong>Lübecker</strong> Altstadt“<br />

Finanzierung<br />

Europäische-, Bundes-, Landes-, Kommunale und kirchliche Mittel<br />

Auch zukünftig werden Fördermittel der EU, des Bundes, des Landes Schleswig-<br />

Holstein, Eigenmittel der Hansestadt Lübeck und der Kirchen für Erhaltungsmaßnahmen<br />

im <strong>Welterbe</strong>gebiet eingesetzt. Neben den diversen Mitteln aus dem<br />

Bereich Denkmalschutz trägt insbesondere der Einsatz von Städtebauförderungsmitteln<br />

des Bundes, Landes und der Stadt in der Altstadt zum Schutz und Erhalt des<br />

<strong>Welterbe</strong>s bei.<br />

Durch die Erweiterung des Bundesprogramms „Städtebaulicher Denkmalschutz –<br />

SDS“ auf die alten Bundesländer stehen auch in Lübeck diese Fördermittel zur Erhaltung<br />

der Altstadt nach entsprechender jährlicher Antragstellung zur Verfügung.<br />

Entsprechend der Programmzielsetzung sollen diese Mittel neben dem Erhalt der<br />

historischen Bausubstanz auch für die Aufwertung des öff entlichen Raumes verwendet<br />

werden.<br />

Stiftungsmittel<br />

Wie in der Vergangenheit werden auch zukünftig Stiftungsgelder lokaler und<br />

deutschlandweit agierender Stiftungen für Maßnahmen zum Erhalt und zur Entwicklung<br />

der <strong>Lübecker</strong> Altstadt zu akquirieren sein. Hierbei sind insbesondere<br />

die Possehlstiftung und die Sparkassenstiftung und weitere lokale Stiftungen zu<br />

nennen.<br />

Weiterhin sollen die „Deutsche Stiftung Denkmalschutz“ und die deutsche Forschungsgemeinschaft<br />

weiter um fi nanzielle Unterstützung zum Schutz der <strong>Lübecker</strong><br />

<strong>Welterbe</strong>stätten gebeten werden.<br />

In diesem Zusammenhang ist es hilfreich, eine Strategie für die Akquirierung von<br />

Geldern im gesamten Spektrum der Finanzierungsmöglichkeiten aufzuzeigen und<br />

durch die Verwaltung bzw. die <strong>Welterbe</strong>koordinationsstelle transparent aufzubereiten.<br />

So kann der Einsatz dieser Mittel nach einem nach Prioritäten geordneten<br />

Maßnahmenprogramm abgestimmt und festgelegt werden. Neben den bereits bestehenden<br />

Finanzierungsmodellen und -instrumenten können so gegebenenfalls<br />

weitere Fördermöglichkeiten erschlossen werden.<br />

Komplementärmittel – Eigenanteil der Stadt<br />

Zu beachten ist dabei, dass bei den Förderprogrammen und auch bei den Stiftungsgeldern<br />

in der Regel kommunale Komplementärmittel als Eigenanteil bereitgestellt<br />

werden müssen bzw. erwartet werden.<br />

Privater Kapitaleinsatz<br />

Nicht exakt quantifi zierbar ist der Mitteleinsatz von Privatsanierern, deren Maßnahmen<br />

einen erheblichen Anteil bei der Sanierung und Erhaltung der <strong>Welterbe</strong>stätte<br />

ausmachen. Da nach Expertenschätzung davon ausgegangen werden kann, dass<br />

bei dem Einsatz von Städtebauförderungsmitteln je 1 Euro öff entlicher Fördermitteln<br />

ca. 5 – 7 Euro an Folgeinvestitionen auf privater Seite auslöst, wird der Einsatz<br />

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