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Managementplan UNESCO Welterbe "Lübecker Altstadt" (2 MB)

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<strong>Managementplan</strong> <strong>Welterbe</strong>stätte „<strong>Lübecker</strong> Altstadt“<br />

Planungs- und Handlungsgrundlagen<br />

Grundsatz nicht zugelassen werden. Im Einzelfall können an den Haupterschließungsrouten<br />

bestehende Parkierungsanlagen optimiert werden. Die Errichtung<br />

eines Parkhauses oder einer Tiefgarage im Bereich des Gustav-Radbruch-Platzes<br />

sollte im Zusammenhang mit der Überplanung und Neuordnung dieses Bereiches<br />

nördlich der Altstadt überprüft werden.<br />

Bei der weiteren Bearbeitung und Umsetzung des Konzeptes „Lübeck – staufrei bis<br />

2015“ sind neben den Zielen für die Altstadt auch die Vorgaben und Zielvorstellungen<br />

für die Puff erzone zu beachten.<br />

6.8.2 Straßenraum<br />

Der Rahmenplan Altstadt sieht eine Einteilung der Straßengestaltung in vier Kategorien<br />

vor, die sich an den historischen Gegebenheiten orientieren und eine gestalterische<br />

Aufteilung des Raumes mit beidseitigen Bürgersteigen und einer mittigen<br />

Fahrbahn in der typischen, historischen Dreiteilung des Straßenraumes beinhalten.<br />

Grundsätzlich soll dieser Intension weiter entsprochen werden. Um einen attraktiven<br />

und gleichzeitig funktionalen Straßenraum insbesondere in den von Fußgängern<br />

stark genutzten Geschäftsstraßen zu erreichen, sind die Vorgaben fallspezifi<br />

sch zu überprüfen. Mit einer unterschiedlicher Pfl asterung kann bei einer<br />

niveaugleichen Ausbildung wie in der Hüx- und Fleischhauerstraße fl exibler auf<br />

Veränderungen und Ansprüchen der Nutzergruppen reagiert, ein barrierefreier,<br />

fußgänger- und fahrradfreundlicher Straßenbelag geschaff en und gleichzeitig die<br />

historisch dreigeteilte Straßenausbildung erreicht werden. Grundsätzlich gilt dies<br />

auch für die Wohnstraßen in der Altstadt<br />

Für die Gestaltung der Plätze sind im Rahmen von konkurrierenden Verfahren einzelfallbezogene<br />

Lösungen zu fi nden, wobei neben den gestalterischen Aspekten<br />

auch funktionale Kriterien hinsichtlich Begehbarkeit, Benutzbarkeit und Förderung<br />

der Aufenthaltsqualität zu berücksichtigen sind.<br />

Wallanlagen zwischen Kanal Trave und Krähenteich<br />

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