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Managementplan UNESCO Welterbe "Lübecker Altstadt" (2 MB)

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<strong>Managementplan</strong> <strong>Welterbe</strong>stätte „<strong>Lübecker</strong> Altstadt“<br />

Planungs- und Handlungsgrundlagen<br />

6.4 Archäologie<br />

Der archäologische Untergrund der <strong>Lübecker</strong> Altstadt ist Bestandteil des <strong>Welterbe</strong>s.<br />

Bei der Aufnahme der <strong>Lübecker</strong> Altstadt in die <strong>Welterbe</strong>liste weist die <strong>UNESCO</strong><br />

ausdrücklich auf die Bedeutung und Notwendigkeit der weiteren Erforschung der<br />

archäologischen Substanz in Lübeck hin.<br />

Der archäologische Untergrund weist eine ungewöhnliche Mächtigkeit archäologisch<br />

wertvoller Schichten auf. Die gesamte Altstadtinsel ist aus diesem Grund<br />

als Grabungsschutzgebiet ausgewiesen. Erdarbeiten in diesem Bereich bedürfen<br />

somit der Genehmigung durch den Bereich Archäologie und Denkmalpfl ege. Unterkellerungen,<br />

Tiefgaragen oder Tiefgeschosse, die dieses Element des <strong>Welterbe</strong>s<br />

gefährden, können so verhindert bzw. vorerforscht werden. Die Forschungsarbeiten<br />

im Zuge der Grabungen in den 1980er Jahren haben weltweite Beachtung gefunden<br />

und sollten möglichst umfassend fortgesetzt werden.<br />

Sanierungs- und Neubaumaßnahmen in der Altstadt dürfen keines der Bestandteile<br />

des <strong>Welterbe</strong>s gefährden. Folglich müssen auch Bodeneingriff e und damit die<br />

Zerstörung des archäologisch wertvollen Untergrundes grundsätzlich so gering<br />

wie möglich gehalten werden. Dies bedeutet im Regelfall den Verzicht bzw. Minimierung<br />

von Unterkellerungen, insbesondere Tiefgaragen, die Nutzung kleinfl ächiger<br />

Fundamentierungstechniken und die Beachtung dieser Zielsetzung bei der Verlegung<br />

neuer Versorgungsleitungen im öff entlichen Raum. In jedem Einzelfall ist<br />

der Eingriff in das Bodendenkmal von der Archäologie zu genehmigen und ggf. ein<br />

angemessener zeitlicher Vorlauf für die Erforschung der archäologischen Substanz<br />

einzuräumen. Nur so kann eine dem Bodendenkmal entsprechende Entwicklung<br />

der Altstadt gewährleistet werden.<br />

Grabung Gründungsviertel<br />

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