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Managementplan UNESCO Welterbe "Lübecker Altstadt" (2 MB)

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<strong>Managementplan</strong> <strong>Welterbe</strong>stätte „<strong>Lübecker</strong> Altstadt“<br />

Schutzinstrumente zum Erhalt des <strong>Welterbe</strong>s<br />

4.1.6 Gestaltungssatzung<br />

Zum Schutz des Ortsbildes des historischen Stadtkerns der Hansestadt Lübeck sowie<br />

zur Durchsetzung baugestalterischer Absichten hat die Hansestadt Lübeck auf<br />

der Grundlage der Gemeindeordnung und der Landesbauordnung für Schleswig-<br />

Holstein am 18. Januar 1982 eine Gestaltungssatzung für die <strong>Lübecker</strong> Altstadt<br />

erlassen.<br />

Ziel der gestalterischen Festsetzungen ist die Sicherung des Stadtdenkmales bzw.<br />

der Kulturdenkmale, insbesondere der charakteristischen baulichen Gestaltungsmerkmale,<br />

nach Maßgabe von festgelegten Bestimmungen zu bewahren oder<br />

wieder neu auf zunehmen. Zentrales Anliegen der Gestaltungssatzung ist es, bei<br />

Neubauten, Erweiterungsbauten, Umbauten und sonstigen baulichen Veränderungen<br />

sowie für Werbeanlagen Qualität einzufordern, um die Unverwechselbarkeit<br />

des Stadtbildes zu bewahren und fortzuschreiben. Die in Aufstellung befi ndliche<br />

Werbesatzung für die Altstadt unterstützt dieses Anliegen.<br />

Alle Maßnahmen sollen insbesondere hinsichtlich<br />

- Gebäudetyp,<br />

- Baufl ucht,<br />

- Dachausbildung,<br />

- Gliederung der Straßenfassaden,<br />

- Verhältnis von Wandfl ächen zu Öff nungen,<br />

- Werbeanlagen.<br />

nach Maßgabe in der Weise ausgeführt werden, dass die geschichtliche, künstlerische<br />

und städtebauliche Eigenart des Stadtbildes gesichert und gefördert wird.<br />

Die Altstadtinsel wurde im Sinne der Gestaltungssatzung in zwei Bereiche aufgeteilt:<br />

- Im Bereich A befi nden sich überwiegend denkmalgeschützte Gebäude, hier<br />

sind weitgehende Vorgaben zur Fassadenausgestaltung, zu Baufl uchten, Anbauten<br />

und der Gangbebauung formuliert.<br />

- Bereich B umfasst weitgehend die Gebiete des Wiederaufbaus und enthält weniger<br />

strenge Vorgaben.<br />

Die Gestaltungssatzung beinhaltet auch Anforderungen an das Ausmaß und das<br />

Aussehen von Werbeanlagen. Damit wird der Verwaltung ermöglicht, Werbeanlagen<br />

entsprechend der Fassadengliederung zu gestalten und erhebliche Beeinträchtigungen<br />

des Stadtbildes zu vermeiden.<br />

Der örtliche Geltungsbereich dieser Satzung umfasst die gesamte Altstadtinsel, die<br />

von der altstadtseitigen Uferlinie der Stadt-Trave, des Holstenhafens, des Hansa-<br />

Hafens, des Klughafens und der Kanaltrave begrenzt wird (s. Abb.6).<br />

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