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Managementplan UNESCO Welterbe "Lübecker Altstadt" (2 MB)

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<strong>Managementplan</strong> <strong>Welterbe</strong>stätte „<strong>Lübecker</strong> Altstadt“<br />

Schutzinstrumente zum Erhalt des <strong>Welterbe</strong>s<br />

Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile“.<br />

Zukünftig sollen die rechtskräftigen Bebauungspläne und Satzungen im <strong>Welterbe</strong>bereich<br />

und in der Puff erzone auf einer Internetseite unter dem Punkt „<strong>Welterbe</strong><br />

<strong>Lübecker</strong> Altstadt“ abrufbar sein.<br />

4.1.3 Rahmenplan Innenstadt<br />

Der städtebauliche Rahmenplan Innenstadt von 1983 mit den Fortschreibungen<br />

von 1988 und 1990 war zunächst Voraussetzung für den Erhalt von Städtebauförderungsmitteln.<br />

Nach der Nominierung des <strong>Lübecker</strong> Weltkulturerbes stellte er die<br />

erste städtebauliche Auseinandersetzung mit dem <strong>Welterbe</strong>status dar. Die Erhaltung<br />

der Altstadt in ihrer Gesamtheit und ihrer Stadtbild prägenden Elemente steht<br />

im Fokus des städtebaulichen Rahmenplanes, dessen Grundaussagen und Zielsetzung<br />

bis heute ihre Gültigkeit nicht verloren haben. Die Ziele des Rahmenplans<br />

sind:<br />

- Erhaltung der Innenstadt Lübeck in der Gesamtheit ihrer kulturhistorischen<br />

Werte und stadtbildprägenden Elemente als nationales und internationales<br />

Kulturdenkmal.<br />

- Stärkung der Innenstadt als Wohnort für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen.<br />

Die derzeitigen Bewohner sollen nicht gegen ihren Willen durch Planungsmaßnahmen<br />

zur Abwanderung aus der Innenstadt gezwungen werden.<br />

- Beibehaltung der Innenstadt als Einkaufszentrum und Standort zentraler und<br />

oberzentraler Einrichtungen für die Versorgung der Bevölkerung der Hansestadt<br />

Lübeck und ihres Einzugsbereiches.<br />

Der Rahmenplan enthält Aussagen zum Denkmal- und Ensembleschutz, zur Nutzungs-<br />

und Infrastruktur, zum Verkehr, zu städtebaulichen Missständen sowie zu<br />

Ordnungs- und Neubaumaßnahmen und auch zu Grün- und Freifl ächen in der Altstadt.<br />

Darüber hinaus macht er Angaben zum Denkmalbestand und zur Dachlandschaft,<br />

die in den Denkmalplan Altstadt übernommen wurden. In der Fortschreibung<br />

von 1990 wurde der Rahmenplan um Aussagen zur Gestaltung von Straßen<br />

und Plätzen, Gängen und Höfen erweitert, der als Basis für die Straßengestaltung<br />

dient. Der Rahmenplan sieht die Aufteilung der Altstadtstraßen in vier Kategorien<br />

vor, deren Straßenräume unterschiedlich und nach historischen Gegebenheiten zu<br />

gestalten sind.<br />

4.1.4 Altstadtsanierung<br />

Die gesamte <strong>Lübecker</strong> Altstadt und damit auch das <strong>Welterbe</strong>gebiet wurde 1972<br />

zum Untersuchungsgebiet für die Stadtsanierung im Rahmen des damaligen<br />

Städtebauförderungsgesetzes und des heutigen Baugesetzbuches erklärt. Mit der<br />

förmlichen Ausweisung von Sanierungsgebieten nach §§ 136 ff BauGB werden mit<br />

dem Einsatz von Städtebauförderungsmitteln städtebauliche Missstände behoben<br />

und damit auch den Erfordernissen des Denkmalschutzes Rechnung getragen. Ca.<br />

50% der Altstadtinsel sind seit 1973 zu Sanierungsgebieten erklärt und nach erfolg-<br />

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