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Managementplan UNESCO Welterbe "Lübecker Altstadt" (2 MB)

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<strong>Managementplan</strong> <strong>Welterbe</strong>stätte „<strong>Lübecker</strong> Altstadt“<br />

Schutzinstrumente zum Erhalt des <strong>Welterbe</strong>s<br />

4. Schutzinstrumente<br />

zum Erhalt des Kulturerbes<br />

Vorgaben für den <strong>Managementplan</strong> basieren in erster Linie auf der „<strong>UNESCO</strong>-Konvention<br />

zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“, der zugehörigen „Richtlinie<br />

für die Durchführung des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes<br />

der Welt“ sowie auf den Charten von Washington und Venedig.<br />

Auf der nationalen Ebene werden der Schutz und die Entwicklung durch das Denkmalschutzgesetz<br />

Schleswig-Holstein, das Baugesetzbuch sowie die Bauordnung<br />

Schleswig-Holstein gewährleistet. Ein weiteres Planungsinstrument für die städtebauliche<br />

Entwicklung in der Altstadt ist der „Rahmenplan Innenstadt“.<br />

Das integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für die Hansestadt Lübeck zeigt<br />

die Grundlagen für zukünftige Entscheidungen über die Entwicklung der Hansestadt<br />

Lübeck auf. Die das <strong>Welterbe</strong> betreff enden Ergebnisse dieses Konzeptes fl ießen<br />

in den <strong>Managementplan</strong> ein.<br />

Fachstellen, Bauträgern und Interessierten sollte es ermöglicht werden, sich schnell<br />

und umfassend über die Vorgaben für das <strong>Welterbe</strong>gebiet und die Puff erzone zu<br />

informieren. Aus diesem Grund sollen die Ziele und Aussagen der im Folgenden<br />

dargestellten Instrumente grundsätzlich auch im Internet einsehbar sein.<br />

4.1 Baugesetzbuch<br />

Die Vorgaben des Baugesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland sind maßgeblich<br />

für die bauliche Entwicklung in der Altstadt und bieten gleichzeitig Instrumente<br />

zum Schutz des Weltkulturerbes durch die Bauleitplanung, Erhaltungs- und<br />

Gestaltungssatzungen und städtebauliche Sanierungsmaßnahmen.<br />

4.1.1 Flächennutzungsplan<br />

Die Hansestadt Lübeck hat gemäß den § 1 und §§ 5 ff BauGB einen Flächennutzungsplan<br />

als vorbereitenden Bauleitplan aufgestellt, der 1996 zuletzt überarbeitet<br />

wurde und laufend aktualisiert wird. Dieser Plan legt die Grundzüge für die Flächennutzung<br />

und Bebauungsmöglichkeiten für das gesamte <strong>Lübecker</strong> Stadtgebiet<br />

fest. In der <strong>Lübecker</strong> Altstadt stellt der Flächennutzungsplan gemischte Baufl ächen<br />

entlang der Haupterschließungsstraßen Breite Straße, Königstraße, Große Burgstraße,<br />

Beckergrube, Holstenstraße und Mühlenstraße dar. Darüber hinaus legt er<br />

neben Verkehrs- und Grünfl ächen die Gemeinbedarfsfl ächen sowie die Wohnbaufl<br />

ächen in dem Bereich der Rippenstraßen fest und sichert damit grundsätzlich die<br />

überkommenen Strukturen und Funktionen auf der Altstadtinsel.<br />

4.1.2 Bebauungspläne<br />

Innerhalb der Altstadt sind Bebauungspläne nach § 1 und §§ 8 ff BauGB als verbindliche<br />

Bauleitpläne aufgestellt worden. Sie leiten sich aus dem Flächennutzungsplan<br />

ab, stellen die Art und das Maß der baulichen Nutzung dar und beinhalten detaillierte<br />

Vorgaben für die bauliche Gestaltung. Für die Stadtbereiche ohne Bebauungsplan<br />

gelten die Einfügungskriterien des § 34 BauGB über die „Zulässigkeit von<br />

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