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kw07EHRE06.pdf - Gemeinde Ehrenkirchen

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Freitag, den 17. Februar 2006<br />

Nummer 07<br />

Amtliche Mitteilungen<br />

Kindergärten<br />

Die Jubilare in unserer <strong>Gemeinde</strong><br />

Umwelt<br />

Landwirtschaft<br />

Verschiedenes<br />

Telefonverzeichnisse<br />

Kirchen<br />

Feuerwehr<br />

Bildungswerk<br />

Vereine<br />

Termine aus der Nachbarschaft<br />

Herausgeber:<br />

Bürgermeisteramt 79238 <strong>Ehrenkirchen</strong><br />

Jengerstraße 6<br />

Tel. 07633/804-0 • Fax 07633/804-20<br />

e-mail:gemeinde@ehrenkirchen.de<br />

Für den redaktionellen Teil ist das Bürgermeisteramt<br />

verantwortlich, für den<br />

Anzeigenteil Primo-Verlagsdruck<br />

A. Stähle, Postf. 1254, 78329 Stockach.<br />

Tel. 07771/9317-0, Fax 07771/9317-40<br />

e-mail:info@primo-stockach.de<br />

Internet:http://www.primo-verlag.de


Seite 2 Freitag, 17.02.2006<br />

� Stillcafé mit der Hebamme Armgard Hahn<br />

Wo? Spielgruppe Purzelbaum im Agendaraum im Rathaus, Jengerstraße<br />

6<br />

Wann? erster und dritter Montag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr<br />

(außer in den Schulferien)<br />

Unkostenbeitrag: 2 Euro für Getränke und Gebäck<br />

Infos: Frau Hahn, Telefon 07633/80 10 14<br />

Der Kunstkiosk <strong>Ehrenkirchen</strong> zeigt ab dem 20.02.2006 eine Auswahl<br />

von Cartoons und Karikaturen des aus Rumänien stammenden<br />

<strong>Ehrenkirchen</strong>er Zeichners Nikolaus Corlath.<br />

Die meist kleinformatigen Arbeiten zeigen Szenen aus Alltag und<br />

Politik und überzeugen durch ihre Liebe zum Detail und ihren hintergründigen,<br />

manchmal schwarzen Humor.<br />

Die 5-wöchige Ausstellung ist zu den üblichen Öffnungszeiten im<br />

Rathausfoyer <strong>Ehrenkirchen</strong> zu sehen.<br />

� Arbeitskreis „Eltern und Kind - von Anfang an“<br />

Krabbelgruppen für Kinder unter drei Jahren mit oder ohne Eltern<br />

Die Krabbelgruppen machen Faschingsferien.<br />

Orte und Zeiten:<br />

ROSENMONTAG, 27.02.2006 - FASCHINGSFERIEN<br />

Montag, 15.00 - 17.00 Uhr, Krabbelgruppe Kleine Strolche im<br />

Agendaraum im Rathaus, rechts vom Haupteingang<br />

Singen, gemeinsames Spielen, gelegentlich basteln und miteinander<br />

austauschen<br />

Kontakt: Marion Bäricke-Patzer, Telefon 16 02 28<br />

Krabbelgruppe-EK@gmx.net<br />

FREITAG, 24.02.2006 - FASCHINGSFERIEN<br />

Freitag, im Kinderhaus St. Fridolin<br />

09.00 Uhr Anfang, Begrüßung<br />

09.30 - 10.00 Uhr gemeinsames Singen<br />

10.00 - 10.30 Uhr gemeinsames Vesper (bitte selbst mitbringen)<br />

10.30 - 11.30 Uhr freies Spielen<br />

Kontakt: Pamela Speyer, Telefon 80 21 21 (mit AB)<br />

� „Foto-AG“<br />

Dienstag, 07.03.2006, um 19.00 Uhr im Agendaraum<br />

Sprecher: Herr Stupp, Telefon 07633/50 06 91<br />

Wenn Sie in diesen Arbeitskreisen mitarbeiten möchten, sind Sie<br />

herzlich dazu eingeladen, auch wenn Sie bei dem ersten Treffen<br />

nicht dabei waren.<br />

Wir würden uns freuen, wenn sich möglichst viele bei dem Agendaprozess<br />

beteiligen würden, für ein l(i)ebenswertes <strong>Ehrenkirchen</strong>.<br />

Machen Sie mit!!!<br />

Weitere Informationen:<br />

Bürgermeisteramt, Agendabüro im Hauptamt,<br />

Jengerstraße 6, 79238 <strong>Ehrenkirchen</strong>, 07633/8 04-0,<br />

www.ehrenkirchen.de, agenda21@ehrenkirchen.de<br />

Von der Arbeit des <strong>Gemeinde</strong>rates am<br />

07.02.2006<br />

Lärmschutzmaßnahme entlang der Bahnlinie<br />

� Vorstellung der Planung durch die DB<br />

Nach einem vor fünf Jahren durch den Bund aufgelegten Sonderprogramms<br />

für Lärmsanierungsmaßnahmen entlang von Bahnlinien<br />

stehen bundesweit jährlich rund 50 Mio. Euro zur Verfügung.<br />

In einer ersten Fortschreibungsliste wurden zehn Ortsdurchfahrten<br />

in Baden-Württemberg aufgenommen und saniert. In einer<br />

zweiten Fortschreibungsliste sind nun weitere 90 Ortsdurchfahrten,<br />

darunter Scherzingen, Norsingen und Offnadingen enthalten.<br />

Frau Sabine Weiler von der DB Bauprojekt erläuterte ausführlich<br />

die von der Bahn geplanten Lärmschutzmaßnahmen entlang der<br />

Bahnlinie in <strong>Ehrenkirchen</strong>. Förderungsfähige Maßnahmen nach<br />

dem Sonderprogramm sind so genannte aktive Maßnahmen<br />

(Lärmschutzwände) und passive Maßnahmen (Lärmschutzmaßnahmen<br />

an den betroffen Häusern, z.B. Fensterwechsel). Für die<br />

Ortsteile Scherzingen und Norsingen sind aktive und passive<br />

Maßnahmen geplant. Für den Ortsteil Offnadingen sind passive<br />

Maßnahmen aus Sicht der Bahn ausreichend. Wichtig ist, dass<br />

die Förderungsfähigkeit nur gegeben ist, wenn die betroffenen<br />

Häuser vor dem 01.04.1974 errichtet wurden bzw. ein rechtsverbindlicher<br />

Bebauungsplan aufgestellt wurde.<br />

Im Frühjahr/Sommer soll für die betroffenen Ortsteile eine Informationsveranstaltung<br />

durchgeführt werden. Die Deutsche Bahn<br />

wird dann detailliert die Maßnahmen erläutern. Wenn die Maßnahmen<br />

dann von den Betroffenen gewollt sind, wird die Bahn die<br />

Planung aufnehmen und den Antrag zur Förderung aus dem Sonderprogramm<br />

stellen. Da es sich bei dem Sonderprogramm um<br />

eine freiwillige Leistung des Bundes handelt, gibt es keine Garantie,<br />

dass die Lärmschutzmaßnahmen tatsächlich gebaut werden.<br />

Um die Lärmschutzwände zu errichten, muss eine teilweise<br />

Gleissperrung beantragt und genehmigt werden. Das heißt, frühestens<br />

2009 kann mit den Lärmschutzmaßnahmen begonnen<br />

werden.<br />

Ausgleichsmaßnahmen entlang der Möhlin für die Neubaustrecke<br />

der Bahn<br />

Für die Neubaustrecke Karlsruhe - Basel (3. + 4. Gleis) werden<br />

entsprechende Ausgleichsflächen benötigt. Die gesamte Region<br />

wurde deshalb bereits im Jahr 2002 angeschrieben, um mögliche<br />

Ausgleichsmaßnahmen zu benennen. In diesem Zusammenhang<br />

hat der <strong>Gemeinde</strong>rat beschlossen, eine Teilfläche der Gewässerrenaturierung<br />

der Möhlin zwischen der B 3 und dem Gewerbegebiet<br />

Niedermatten anzumelden. Dieser Vorschlag wurde<br />

als Ausgleich und Gestaltungsmaßnahme nun in das Planfeststellungsverfahren<br />

aufgenommen. Der entsprechende landschaftspflegerische<br />

Begleitplan sieht nun vor, die Möhlin auf einer<br />

Gesamtlänge von ca. 1,25 km zu renaturieren.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmte einstimmig der Umgestaltung der Möhlin<br />

im Gewann „Wieden“ gemäß dem Landschaftspflegerischen<br />

Begleitplan zu. Privatgrundstücksbesitzer sollen jedoch nicht betroffen<br />

werden. Weiter soll überprüft werden, ob ein begehbarer<br />

Weg entlang der Möhlin möglich ist.<br />

Entwicklung der ehemaligen Sägewerksfläche u.a. auf Gemarkung<br />

Ehrenstetten<br />

� Grundsatzbeschluss<br />

Die Firma Holz-Hog hat der <strong>Gemeinde</strong> mitgeteilt, dass geplant ist,<br />

den Betrieb schrittweise einzustellen. Nach den Vorstellungen<br />

der Firma soll die Fläche zusammen mit der <strong>Gemeinde</strong> der Wohnnutzung<br />

zugeführt werden. Im Flächennutzungsplan ist das gesamte<br />

Betriebsgelände der Firma Hog als künftige Wohnbaufläche<br />

ausgewiesen. Diese Planungsabsicht soll nach wie vor beibehalten<br />

werden. Das „Hog-Areal“ korrespondiert weiter mit mehreren<br />

Umgebungsplanungen, die teils aus rechtskräftigen Bebauungsplänen<br />

bestehen, teils aus laufenden Verfahren. Das


Freitag, 17.02.2006 Seite 3<br />

„Hog-Areal“ ist derzeit in verkehrlicher Hinsicht nur über die Sägegasse<br />

oder die Möhnestraße erschlossen. Beide Straßen sind<br />

sehr schmal und stellen daher keine leistungsfähige Erschließung<br />

dar. Für die Erschließung des Gesamtareals ist deshalb<br />

eine weitere leistungsfähige Zufahrtsstraße erforderlich. Die Erschließungsmöglichkeiten<br />

müssten zunächst städtebaulich untersucht<br />

werden. Eine geordnete städtebauliche Entwicklung im<br />

Quartier Jengerstraße/Unterdorfstraße/Sägegasse/Möhlin ist<br />

nur gewährleistet, wenn die Gesamtfläche durch eine entsprechende<br />

Überplanung entwickelt wird. Da im derzeitigen Flächennutzungsplan<br />

nur eine Teilfläche als künftige Wohnbaufläche<br />

ausgewiesen ist, soll der Flächennutzungsplan geändert werden.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss einstimmig eine geordnete städtebauliche<br />

Entwicklung der Fläche zwischen Jengerstraße/Unterdorfstraße/Sägegasse/Möhlin<br />

zu überplanen. (Grundsatzbeschluss)<br />

Klage Planfeststellungsverfahren L 125<br />

� Vergleich<br />

Am 23.01.2006 fand beim Verwaltungsgericht Freiburg ein Erörterungstermin<br />

bezüglich der Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss<br />

L 125 statt. Beigeladen waren das Regierungspräsidium,<br />

die <strong>Gemeinde</strong>n Schallstadt und <strong>Ehrenkirchen</strong> sowie<br />

Vertreter der Bürgerinitiativen „L 125 Voraus“ aus Schallstadt und<br />

„BIG“ aus Norsingen. Von allen Beteiligten wurde ein Vergleichstext<br />

erarbeitet, der es ermöglichen soll, zunächst die Straße zu<br />

bauen und erst nach Verkehrsfreigabe die Aufhebung des<br />

LKW-Fahrverbotes auf dem Klageweg weiter zu verfolgen. Der<br />

Vergleich würde wie folgt aussehen:<br />

� Das Ruhen der Verfahren wird angeordnet. Die Beteiligten erhalten<br />

das Recht zur Wideranrufung der Verfahren ab der<br />

Verkehrsfreigabe der nach Maßgabe des Planfeststellungsbeschlusses<br />

des Regierungspräsidiums Freiburg vom<br />

21.09.2005 ausgebauten L 125.<br />

� Die Kläger stimmen der Anordnung der sofortigen Vollziehung<br />

des Planfeststellungsbeschlusses vom 21.09.2005 zu<br />

und werden hiergegen keine Einwendungen, insbesondere<br />

keine Rechtsbehelfe erheben. Davon ausgenommen bleiben<br />

Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtschutzes gegenüber<br />

Verkehrsbeschränkungen nach erfolgter Verkehrsfreigabe.<br />

Nach eingehender Beratung und nochmals rückblickend auf die<br />

Problematik beschloss der <strong>Gemeinde</strong>rat mehrheitlich mit vier Gegenstimmen<br />

diesen Vergleich anzunehmen.<br />

Neufassung der Erschließungsbeitragssatzung<br />

Auf Grund gesetzlicher Änderungen musste die Erschließungsbeitragssatzung<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ehrenkirchen</strong> neu gefasst werden.<br />

Bisher war das Erschließungsbeitragsrecht nach dem Baugesetzbuch<br />

also bundesrechtlich geregelt. Neu ist, dass das Erschließungsbeitragsrecht<br />

landesrechtlich nach dem Kommunalabgabengesetz<br />

(KAG) geregelt wird. Das heißt, neben den Wasserversorgungs-<br />

und Abwasserbeiträgen werden nun die Erschließungsbeiträge<br />

nach dem KAG geregelt. Die bisherigen<br />

Grundzüge des Erschließungsbeitragsrechts wurden weitgehend<br />

in die landesrechtliche Neuregelungen übernommen. Die<br />

Neufassung der Erschließungsbeitragssatzung entspricht dem<br />

Satzungsmuster des <strong>Gemeinde</strong>tags Baden-Württemberg.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss einstimmig die Neufassung der Erschließungsbeitragssatzung.<br />

Die Satzung ist in diesem Mitteilungsblatt<br />

abgedruckt und somit veröffentlicht.<br />

Verordnung zur Aufstallung des Geflügels<br />

zum Schutz vor der Klassischen<br />

Geflügelpest vom 15. Februar 2006<br />

Die genannte Verordnung vom 15. Februar 2006 wird im Bundesanzeiger<br />

vom 16. Februar 2006 auf der Seite 989 veröffentlicht<br />

und tritt am 17. Februar 2006 in Kraft.<br />

Im Auftrag<br />

Dr. Bätza<br />

Verordnung<br />

zur Aufstallung des Geflügels<br />

zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest<br />

Vom 15. Februar 2006<br />

Auf Grund des § 79a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 17 Abs. 1 Nr.<br />

1, 3 und 12, des § 79a Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 17b Abs. 1<br />

Nr. 4 Buchstabe b sowie des § 79a Abs. 2 Nr. 4 in Verbindung mit<br />

den §§ 18, 20 Abs. 3, § 21 Abs. 1 und den §§ 28 und 29, auch in<br />

Verbindung mit § 62, jeweils in Verbindung mit § 79a Abs. 1 Satz 1<br />

und § 79 Abs. 1a, des Tierseuchengesetzes in der Fassung der<br />

Bekanntmachung vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1260), von denen<br />

§ 79a Abs. 1 Satz 1 durch Artikel 2 § 3 Abs. 5 des Gesetzes vom 1.<br />

September 2005 (BGBl. I S. 2618) geändert worden ist, in Verbindung<br />

mit § 1 Abs. 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom<br />

16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass<br />

vom 22. November 2005 (BGBl. I S. 3197), verordnet das Bundesministerium<br />

für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:<br />

§ 1<br />

(1) Wer Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane,<br />

Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse (Geflügel) hält, hat diese<br />

bis zum Ablauf des 30. April 2006 in geschlossenen Ställen zu<br />

halten.<br />

(2) Abweichend von Absatz 1 darf Geflügel außerhalb geschlossener<br />

Ställe gehalten werden, soweit<br />

1. die Tiere unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge<br />

gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das<br />

Eindringen von Vögeln gesicherten Seitenbegrenzung gehalten<br />

werden,<br />

2. mindestens monatlich eine klinische tierärztliche Untersuchung<br />

des Geflügels durchgeführt und tierärztlich dokumentiert<br />

wird.<br />

Der Geflügelhalter hat der zuständigen Behörde das Halten seines<br />

Geflügels außerhalb eines geschlossenen Stalles unverzüglich<br />

unter Angabe des Standortes und der nach Satz 1 Nr. 1 getroffenen<br />

Vorkehrungen anzuzeigen. Die zuständige Behörde<br />

kann, soweit dies aus Gründen der Seuchenbekämpfung erforderlich<br />

ist, anordnen, dass<br />

1. Geflügelhalter<br />

a) Untersuchungen in kürzeren als dem in Satz 1 Nr. 2 genannten<br />

Untersuchungsabstand und<br />

b) über die klinischen Untersuchungen nach Satz 1 Nr. 2 hinaus<br />

Untersuchungen auf das Influenza-A-Virus der Subtypen H 5<br />

und H 7<br />

durchführen lassen müssen,<br />

2. Geflügel abweichend von Satz 1 in geschlossenen Ställen zu<br />

halten ist.<br />

(3) Die zuständige Behörde kann im Einzelfall Ausnahmen von<br />

Absatz 1 genehmigen, soweit<br />

1. die Anforderungen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 wegen der bestehenden<br />

Haltungsverhältnisse nicht erfüllt werden können<br />

und<br />

2. Belange der Tierseuchenbekämpfung nicht entgegenstehen.<br />

Wird eine Genehmigung nach Satz 1 erteilt, hat der Geflügelhalter<br />

1. mindestens monatlich eine klinische tierärztliche Untersuchung<br />

des Geflügels durchführen und tierärztlich dokumentieren<br />

zu lassen,<br />

2. das Geflügel im Zeitraum bis zum Ablauf des 30. April 2006<br />

mindestens einmal serologisch auf Antikörper gegen das Influenza-A-Virus<br />

der Subtypen H 5 und H 7 untersuchen zu lassen<br />

und<br />

3. Enten und Gänse vom übrigen Geflügel getrennt zu halten.<br />

Die Untersuchungen nach Satz 2 Nr. 2 sind<br />

1. bei Geflügel, ausgenommen Gänse und Enten, jeweils an<br />

Proben von zehn Tieren je Bestand und


Seite 4 Freitag, 17.02.2006<br />

2. bei Gänsen und Enten jeweils an Proben von 15 Tieren je Bestand<br />

von einer von der zuständigen Behörde bestimmten Untersuchungseinrichtung<br />

durchzuführen. Werden im Falle des Satzes<br />

3 Nr. 1 weniger als zehn Tiere oder im Falle des Satzes 3<br />

Nr. 2 weniger als 15 Tiere gehalten, sind die jeweils vorhandenen<br />

Tiere zu untersuchen. Ist eine Blutentnahme zum Zwecke<br />

der serologischen Untersuchung nach Satz 2 Nr. 2 nicht möglich,<br />

hat der Tierhalter alle Tiere des Bestandes im Abstand<br />

von 14 Tagen virologisch auf Influenza-A-Virus der Subtypen<br />

H 5 und H 7 durch eine von der zuständigen Behörde bestimmte<br />

Untersuchungseinrichtung untersuchen zu lassen. §<br />

8c Abs. 1 und 2 der Geflügelpest-Verordnung ist nicht anzuwenden.<br />

(4) Die zuständige Behörde kann, soweit dies aus Gründen der<br />

Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist, anordnen, dass<br />

1. Geflügelhalter Untersuchungen in kürzeren als dem in Absatz<br />

3 Satz 2 Nr. 1 genannten Untersuchungsabstand durchführen<br />

lassen müssen,<br />

2. Geflügelhalter über die Untersuchungen nach Absatz 3 Satz 2<br />

Nr. 2 hinaus virologische Untersuchungen auf das Influenza-A-Virus<br />

der Subtypen H 5 und H 7 durchführen lassen<br />

müssen,<br />

3. weitere Tiere eines Bestandes zu untersuchen sind.<br />

(5) Der Geflügelhalter hat der zuständigen Behörde unverzüglich<br />

den Nachweis des Influenza-A-Virus mitzuteilen.<br />

(6) Die Absätze 1 bis 5 gelten auch für sonstige für Influenza-A-Virus<br />

der Subtypen H 5 und H 7 empfängliche Vogelarten,<br />

soweit sie in Zoologischen Gärten oder Einrichtungen ähnlicher<br />

Art gehalten werden. Die zuständige Behörde kann für Zoologische<br />

Gärten und Einrichtungen ähnlicher Art in einer Genehmigung<br />

nach Absatz 3 Satz 1 bestimmen, dass Absatz 3 Satz 2 Nr. 2<br />

nicht anzuwenden ist, soweit Belange der Tierseuchenbekämpfung<br />

nicht entgegenstehen.<br />

§ 2<br />

Geflügel darf gewerbsmäßig<br />

1. außerhalb der <strong>Gemeinde</strong> der gewerblichen Niederlassung<br />

desjenigen, der das Geflügel in den Verkehr bringt, oder<br />

2. ohne eine solche Niederlassung zu haben,<br />

nur in den Verkehr gebracht werden, soweit das Geflügel 14 Tage<br />

vor dem Inverkehrbringen in geschlossenen Ställen gehalten und<br />

längstens zwei Tage vor dem Inverkehrbringen klinisch tierärztlich<br />

untersucht worden ist. Derjenige, der Geflügel nach Satz 1 in<br />

den Verkehr bringt, hat eine tierärztliche Bescheinigung über die<br />

Untersuchung mitzuführen. Die Bescheinigung ist auf Verlangen<br />

der zuständigen Behörde vorzulegen.<br />

§ 3<br />

Eine Genehmigung nach § 3 Satz 2 der Geflügelpestschutzverordnung<br />

darf die zuständige Behörde bis zum Ablauf des 30. April<br />

2006 nicht erteilen.<br />

§ 4<br />

(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 76 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b<br />

des Tierseuchengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig<br />

1. einer vollziehbaren Anordnung nach § 1 Abs. 2 Satz 3 oder<br />

Abs. 4, jeweils auch in Verbindung mit Abs. 6 Satz 1, oder<br />

2. einer mit einer Genehmigung nach § 1 Abs. 3 Satz 1, auch in<br />

Verbindung mit Abs. 6 Satz 1, verbundenen vollziehbaren<br />

Auflage<br />

zuwiderhandelt.<br />

(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 76 Abs. 2 Nr. 2 des Tierseuchengesetzes<br />

handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig<br />

1. entgegen § 1 Abs. 1, auch in Verbindung mit Abs. 6 Satz 1,<br />

Geflügel nicht in geschlossenen Ställen hält,<br />

2. entgegen § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, auch in Verbindung mit Abs.<br />

6 Satz 1, Geflügel nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder<br />

nicht rechtzeitig untersuchen lässt,<br />

3. entgegen § 1 Abs. 2 Satz 2, auch in Verbindung mit Abs. 6<br />

Satz 1, eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder<br />

nicht rechtzeitig erstattet,<br />

4. entgegen § 1 Abs. 5, auch in Verbindung mit Abs. 6 Satz 1,<br />

eine Mitteilung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig macht<br />

oder<br />

5. entgegen § 2 Satz 1 Geflügel in den Verkehr bringt.<br />

§ 5<br />

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.<br />

Bonn, den 15. Februar 2006<br />

Der Bundesminister für Ernährung,<br />

Landwirtschaft und Verbraucherschutz<br />

Horst Seehofer<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>- und<br />

Ortsverwaltungen sind am<br />

Schmutzige Dunschdig, 23.02.2006, nachmittags und am<br />

Rosenmontag, 27.02.2006, ganztags geschlossen.<br />

Wir bitten um Beachtung.<br />

Öffnungszeiten der Ortsverwaltung<br />

Scherzingen<br />

Februar<br />

Montag, 20.02.2006, 17.30 bis 18.30 Uhr<br />

Ortsverwaltung Norsingen<br />

Die Ortsverwaltung Norsingen ist vom 24.02.2006 bis einschließlich<br />

28.02.2006 geschlossen.<br />

Bitte wenden Sie sich in dringenden Angelegenheiten an das Bürgermeisteramt<br />

<strong>Ehrenkirchen</strong>, Telefon 07633/8 04-0.<br />

<strong>Gemeinde</strong>bücherei <strong>Ehrenkirchen</strong><br />

Am „Schmutzige Dunschtig“, 23.02.2006, bleibt die <strong>Gemeinde</strong>bücherei<br />

geschlossen.<br />

gez. Legelli<br />

St. Gallushalle in Norsingen am<br />

Mittwoch, 22.02.2006, geschlossen<br />

Auf Grund einer Veranstaltung fällt sämtlicher Sportbetrieb in der<br />

St. Gallushalle aus.<br />

Vom 20.02.2006 bis 28.02.2006 dürfen keine Ballspiele in der<br />

Halle stattfinden.<br />

Wir bitten die Vereine um Verständnis und Beachtung.


Freitag, 17.02.2006 Seite 5


Seite 6 Freitag, 17.02.2006


Freitag, 17.02.2006 Seite 7<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Satzung über die Erhebung von<br />

Erschließungsbeiträgen<br />

(Erschließungsbeitragssatzung)<br />

Aufgrund der §§ 2, 26 Abs. 1 S. 3, 34, 38 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 31<br />

Abs. 2 und § 38 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in<br />

Verbindung mit § 4 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für Baden-Württemberg<br />

(GemO) hat der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Ehrenkirchen</strong> am 7.2.2006 folgende Satzung beschlossen:<br />

I.<br />

Erschließungsbeitrag für Anbaustraßen und Wohnwege<br />

§ 1<br />

Erhebung des Erschließungsbeitrags<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ehrenkirchen</strong> erhebt Erschließungsbeiträge nach<br />

den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes sowie nach<br />

Maßgabe dieser Satzung für öffentliche<br />

1.zum Anbau bestimmte Straßen und Plätze (Anbaustraßen),<br />

2.zum Anbau bestimmte, aus rechtlichen oder tatsächlichen<br />

Gründen mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbare Wege (Wohnwege).<br />

§ 2<br />

Umfang der Erschließungsanlagen<br />

(1) Beitragsfähig sind die Erschließungskosten<br />

1. für Anbaustraßen<br />

in bis zu einer Breite von<br />

1.1 Kleingartengebieten und<br />

Wochenendhausgebieten 6 m<br />

1.2 Kleinsiedlungsgebieten und Ferienhausgebieten 10 m<br />

bei nur einseitiger Bebaubarkeit 7 m<br />

1.3 Dorfgebieten, reinen, allgemeinen und besonderen<br />

Wohngebieten und Mischgebieten 14 m<br />

bei nur einseitiger Bebaubarkeit 8 m<br />

1.4 Kerngebieten, Gewerbegebieten und anderen als den in<br />

Nr. 1.1 und 1.2 genannten Sondergebieten 18 m<br />

bei nur einseitiger Bebaubarkeit 12,5 m<br />

1.5 Industriegebieten 20 m<br />

bei nur einseitiger Bebaubarkeit 14,5 m<br />

2. für Wohnwege bis zu einer Breite von 5 m<br />

(2) Werden im Bauprogramm für Anbaustraßen besondere flächenmäßige<br />

Teileinrichtungen als Parkflächen (z.B. Parkstreifen,<br />

Parkbuchten) bzw. für Anbaustraßen oder für<br />

Wohnwege besondere flächenmäßige Teileinrichtungen für<br />

Grünpflanzungen vorgesehen, so vergrößern sich die in Abs.<br />

1 angegebenen Maße je Teileinrichtung um 6 m.<br />

(3) Endet eine Anbaustraße mit einer Wendeanlage, so vergrößern<br />

sich die in Abs. 1 und 2 angegebenen Maße für den Bereich<br />

einer Wendeanlage auf das Anderthalbfache,<br />

mindestens aber um 8 m; dasselbe gilt für den Bereich der<br />

Einmündung in andere oder der Kreuzung mit anderen Verkehrsanlagen.<br />

Erschließt eine Anbaustraße Grundstücke in Baugebieten unterschiedlicher<br />

Art, so gilt die größte der in Abs. 1 angegebenen<br />

Breiten.<br />

Die Art des Baugebiets ergibt sich aus den Festsetzungen<br />

des Bebauungsplans. Soweit ein Bebauungsplan nicht besteht<br />

oder die Art des Baugebiets nicht festlegt, richtet sich die<br />

Gebietsart nach der auf den Grundstücken in der näheren<br />

Umgebung überwiegend vorhandenen Nutzung.<br />

(4) Die beitragsfähigen Erschließungskosten umfassen die anderweitig<br />

nicht gedeckten Kosten für<br />

1. den Erwerb von Flächen für die Erschließungsanlagen,die<br />

Ablösung von Rechten an solchen Flächen sowie für die Freilegung<br />

der Flächen,<br />

2. die erstmalige endgültige Herstellung der Erschließungsanlagen<br />

einschließlich der Einrichtungen für ihre Entwässerung<br />

und Beleuchtung und des Anschlusses der Straßen, Wege<br />

und Plätze an bestehende öffentliche Straßen, Wege oder<br />

Plätze,<br />

3. die Übernahme von Anlagen als gemeindliche Erschließungsanlagen,<br />

4. die durch die Erschließungsmaßnahme veranlassten Fremdfinanzierungskosten,<br />

5. Ausgleichsmaßnahmen, die durch den Eingriff in Natur und<br />

Landschaft durch die Erschließungsanlagen verursacht werden,<br />

6. den Wert der aus dem Vermögen der <strong>Gemeinde</strong> bereitgestellten<br />

Sachen und Rechte; maßgebend ist der Zeitpunkt der<br />

erstmaligen Bereitstellung;<br />

7. die vom Personal der <strong>Gemeinde</strong> erbrachten Werk- und<br />

Dienstleistungen.<br />

Die Erschließungskosten umfassen auch die Kosten für in der<br />

Baulast der <strong>Gemeinde</strong> stehende Teile der Ortsdurchfahrt einer<br />

Bundes-, Landes- oder Kreisstraße; bei der Fahrbahn<br />

sind die Erschließungskosten auf die Teile beschränkt, die<br />

über die Breite der anschließenden freien Strecken hinausgehen.<br />

§ 3<br />

Ermittlung der beitragsfähigen Erschließungskosten<br />

(1) Die beitragsfähigen Erschließungskosten werden nach den<br />

tatsächlichen Kosten ermittelt.<br />

(2) Die beitragsfähigen Erschließungskosten werden für die einzelne<br />

Erschließungsanlage ermittelt. Die <strong>Gemeinde</strong> kann abweichend<br />

von Satz 1 die beitragsfähigen Erschließungskosten für bestimmte<br />

Abschnitte einer Erschließungsanlage ermitteln oder diese<br />

Kosten für mehrere erstmals herzustellende Anbaustraßen<br />

und/oder Wohnwege, die für die städtebaulich zweckmäßige Erschließung<br />

der Grundstücke eine Abrechnungseinheit bilden, insgesamt<br />

ermitteln.<br />

§ 4<br />

Merkmale der endgültigen Herstellung<br />

der Anbaustraßen und der Wohnwege<br />

(1) Anbaustraßen sind endgültig hergestellt, wenn sie neben den<br />

im Bauprogramm vorgesehenen flächenmäßigen Teileinrichtungen<br />

(Fahrbahn, Gehwege, Radwege, Grünpflanzungen,<br />

Parkflächen usw.) über betriebsfertige Beleuchtungs- und<br />

Entwässerungseinrichtungen verfügen. Die flächenmäßigen<br />

Teileinrichtungen sind endgültig hergestellt, wenn<br />

1. Fahrbahnen, Gehwege und Radwege eine Decke aus<br />

Asphalt, Beton, Pflaster oder Platten aufweisen; die Decke<br />

kann auch aus einem ähnlichen Material neuzeitlicher Bauweise<br />

bestehen;<br />

2. Parkflächen eine Decke entsprechend Nr. 1 aufweisen; diese<br />

kann auch aus einer wasserdurchlässigen Deckschicht (z.B.<br />

Rasenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen) bestehen;<br />

3. Grünpflanzungen gärtnerisch gestaltet sind;<br />

4. Mischflächen, die in ihrer gesamten Ausdehnung sowohl für<br />

den Fahr- als auch für den Fußgängerverkehr bestimmt sind,<br />

in den befestigten Teilen entsprechend Nr. 2 hergestellt und<br />

die unbefestigten Teile gemäß Nr. 3 gestaltet sind.<br />

(2) Wohnwege sind endgültig hergestellt, wenn sie entsprechend<br />

Abs. 1 ausgebaut sind.<br />

(3) Die <strong>Gemeinde</strong> kann im Einzelfall durch Satzung die Herstellungsmerkmale<br />

abweichend von den vorstehenden Bestimmungen<br />

festlegen.<br />

§ 5<br />

Anteil der <strong>Gemeinde</strong> an den beitragsfähigen<br />

Erschließungskosten<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> trägt 5 v. H. der beitragsfähigen Erschließungskosten.<br />

§ 6<br />

Erschlossene Grundstücke, Abrechnungsgebiet,<br />

Verteilung der umlagefähigen Erschließungskosten<br />

(1) Durch eine Anbaustraße oder durch einen Wohnweg werden<br />

Grundstücke erschlossen, denen diese Anlage die wegemäßige<br />

Erschließung vermittelt, die das Bauplanungsrecht als


Seite 8 Freitag, 17.02.2006<br />

gesicherte Erschließung für ihre bestimmungsgemäße Nutzung<br />

verlangt. Hinterliegergrundstücke, die mit mehreren Anbaustraßen<br />

über einen befahrbaren oder unbefahrbaren<br />

Privatweg oder über einen Wohnweg verbunden sind, gelten<br />

als durch die nächstgelegene Anbaustraße erschlossen.<br />

(2) Soweit sich im Einzelfall das Erschlossensein durch eine Anbaustraße<br />

oder einen Wohnweg aufgrund von Festsetzungen<br />

des Bebauungsplans oder anderer Vorschriften auf eine Teilfläche<br />

des Grundstücks beschränkt, wird nur diese Teilfläche<br />

als Grundstücksfläche bei der Verteilung der Erschließungskosten<br />

zugrunde gelegt.<br />

(3) Die durch eine Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke<br />

bilden das Abrechnungsgebiet. Werden die Erschließungskosten<br />

für den Abschnitt einer Anbaustraße oder eines<br />

Wohnwegs oder zusammengefasst für mehrere Anbaustraßen<br />

und/oder Wohnwege, die eine Abrechnungseinheit bilden,<br />

ermittelt und abgerechnet, so gelten der Abschnitt bzw.<br />

die Abrechnungseinheit als Erschließungsanlage i.S. des<br />

Satzes 1.<br />

(4) Die nach Abzug des Anteils der <strong>Gemeinde</strong> (§ 5) anderweitig<br />

nicht gedeckten Erschließungskosten (umlagefähige Erschließungskosten)<br />

werden auf die Grundstücke des Abrechnungsgebiets<br />

in dem Verhältnis verteilt, in dem die<br />

Nutzungsflächen der einzelnen Grundstücke zueinander stehen.<br />

(5) Für die Verteilung der umlagefähigen Erschließungskosten<br />

sind die Verhältnisse im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld<br />

maßgebend (Verteilungszeitpunkt).<br />

§ 7<br />

Nutzungsflächen und Nutzungsfaktoren<br />

(1) Die Nutzungsfläche eines Grundstücks ergibt sich durch Vervielfachung<br />

seiner Grundstücksfläche mit einem Nutzungsfaktor;<br />

das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei<br />

Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl<br />

aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind,<br />

auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden.<br />

(2) Bei der Verteilung der Erschließungskosten wird durch den<br />

Nutzungsfaktor die unterschiedliche Nutzung der Grundstücke<br />

nach Maß (§§ 8 bis 12) und Art (§ 13) berücksichtigt. Für<br />

Grundstücke, die durch weitere gleichartige Erschließungsanlagen<br />

erschlossen werden, gilt darüber hinaus die Regelung<br />

des § 14.<br />

(3) Der Nutzungsfaktor beträgt entsprechend dem Maß der Nutzung<br />

1. in den Fällen des § 11 Abs. 2 0,5,<br />

2. bei eingeschossiger Bebaubarkeit 1,0,<br />

3. bei zweigeschossiger Bebaubarkeit 1,25,<br />

4. bei dreigeschossiger Bebaubarkeit 1,5,<br />

5. bei vier- und fünfgeschossiger Bebaubarkeit 1,75,<br />

6. bei sechs- und mehrgeschossiger Bebaubarkeit 2,0.<br />

§ 8<br />

Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken,<br />

für die ein Bebauungsplan die Geschosszahl festsetzt<br />

(1) Als Geschosszahl gilt die im Bebauungsplan festgesetzte<br />

höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse. Ist im Einzelfall eine<br />

größere Geschosszahl genehmigt, so ist diese zugrunde zu<br />

legen. Als Geschosse gelten Vollgeschosse i.S. der Landesbauordnung<br />

(IBO) in der im Zeitpunkt der Beschlussfassung<br />

über den Bebauungsplan geltenden Fassung.<br />

(2) Überschreiten Geschosse nach Abs. 1 die Höhe von 3,5 m, so<br />

gilt als Geschosszahl die Baumasse des Bauwerks geteilt<br />

durch die überbaute Grundstücksfläche und nochmals geteilt<br />

durch 3,5, mindestens jedoch die nach Abs. 1 maßgebende<br />

Geschosszahl; das Ergebnis wird auf die nächstfolgende volle<br />

Zahl aufgerundet.<br />

§ 9<br />

Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken,<br />

für die ein Bebauungsplan eine Baumassenzahl festsetzt<br />

(1) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse<br />

eine Baumassenzahl aus, so gilt als Geschosszahl die Baumassenzahl<br />

geteilt durch 3,5; das Ergebnis wird auf die<br />

nächstfolgende volle Zahl aufgerundet.<br />

(2) Ist eine größere als die nach Abs. 1 bei Anwendung der Baumassenzahl<br />

zulässige Baumasse genehmigt, so ergibt sich<br />

die Geschosszahl aus der Teilung dieser Baumasse durch die<br />

Grundstücksfläche und nochmaliger Teilung des Ergebnisses<br />

durch 3,5; das Ergebnis wird auf die nächstfolgende volle<br />

Zahl aufgerundet.<br />

§ 10<br />

Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken,<br />

für die ein Bebauungsplan die Höhe baulicher Anlagen<br />

festsetzt<br />

(1) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung<br />

nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl,<br />

sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in<br />

Gestalt der maximalen Gebäudehöhe (Firsthöhe) fest, so gilt<br />

als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der<br />

baulichen Anlage geteilt durch<br />

1. 3,0 für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete<br />

(WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete<br />

(WA), Ferienhausgebiete, Wochenendhausgebiete und besondere<br />

Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und<br />

2. 4,0 für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete<br />

(MI), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete<br />

(GI) und sonstige Sondergebiete (SO)<br />

festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf die nächstfolgende<br />

volle Zahl aufgerundet.<br />

(2) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung<br />

nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl,<br />

sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in<br />

Gestalt der maximalen Traufhöhe (Schnittpunkt der senkrechten,<br />

traufseitigen Außenwand mit der Dachhaut) fest, so<br />

gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe<br />

der baulichen Anlage geteilt durch<br />

1. 2,7 für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete<br />

(WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete<br />

(WA), Ferienhausgebiete, Wochenendhausgebiete und besondere<br />

Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und<br />

2. 3,5 für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete<br />

(MI), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete<br />

(GI) und sonstige Sondergebiete (SO)<br />

festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf die nächstfolgende<br />

volle Zahl aufgerundet.<br />

(3) Ist im Einzelfall eine größere als die im Bebauungsplan festgesetzte<br />

Höhe baulicher Anlagen genehmigt, so ist diese gemäß<br />

Abs. 1 oder 2 in eine Geschosszahl umzurechnen.<br />

(4) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse<br />

oder einer Baumassenzahl sowohl die zulässige Firsthöhe als<br />

auch die zulässige Traufhöhe der baulichen Anlage aus, so ist<br />

die Firsthöhe gemäß Abs. 1 und 3 in eine Geschosszahl umzurechnen.<br />

§ 11<br />

Sonderregelungen für Grundstücke<br />

in beplanten Gebieten<br />

(1) Grundstücke, auf denen nur Stellplätze oder Garagen hergestellt<br />

werden können, gelten als eingeschossig bebaubar. Ist<br />

nach den Festsetzungen des Bebauungsplans mehr als ein<br />

Garagengeschoss zulässig oder im Einzelfall genehmigt, so<br />

ist die jeweils höhere Geschosszahl anzusetzen. Als Geschosse<br />

gelten neben Vollgeschossen i.S. der IBO in der im<br />

Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Bebauungsplan<br />

geltenden Fassung auch Untergeschosse in Garagen- und<br />

Parkierungsbauwerken. Die §§ 8 bis 10 finden keine Anwendung.


Freitag, 17.02.2006 Seite 9<br />

(2) Auf Gemeinbedarfs- oder Grünflächengrundstücke in beplanten<br />

Gebieten, deren Grundstücksflächen aufgrund ihrer<br />

Zweckbestimmung nicht oder nur zu einem untergeordneten<br />

Teil mit Gebäuden überdeckt werden sollen bzw. überdeckt<br />

sind (z.B. Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Kleingartengelände),<br />

wird ein Nutzungsfaktor von 0,5 angewandt. Die §§ 8<br />

bis 10 finden keine Anwendung.<br />

(3) Beitragsrechtlich nutzbare Grundstücke, die von den Bestimmungen<br />

der §§ 8 bis 10 und § 11 Abs. 1 und 2 nicht erfasst<br />

sind, gelten als eingeschossig bebaubar, wenn auf ihnen keine<br />

Gebäude oder nur Anlagen zur Ver- und Entsorgung der<br />

Baugebiete errichtet werden dürfen.<br />

§ 12<br />

Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken,<br />

für die keine Planfestsetzungen i.S. der §§ 8 bis 11<br />

bestehen<br />

(1) In unbeplanten Gebieten und bei Grundstücken, für die ein<br />

Bebauungsplan keine den §§ 8 bis 11 entsprechende Festsetzungen<br />

enthält, ist<br />

1. bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen,<br />

2. bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken die Zahl der<br />

auf den Grundstücken in der näheren Umgebung überwiegend<br />

vorhandenen Geschosse maßgebend. Als Geschosse<br />

gelten Vollgeschosse i.S. der IBO in der im Verteilungszeitpunkt<br />

(§ 6 Abs. 5) geltenden Fassung. Sind auf einem Grundstück<br />

mehrere bauliche Anlagen mit unterschiedlicher<br />

Geschosszahl vorhanden, ist die höchste Zahl der Vollgeschosse<br />

maßgebend. § 8 Abs. 2 gilt entsprechend.<br />

(2) Bei Grundstücken mit Gebäuden ohne ein Vollgeschoss i.S.<br />

der IBO sowie in Fällen, in denen eine Geschosszahl nach<br />

den Besonderheiten des Bauwerks nicht feststellbar ist, ergibt<br />

sich die Geschosszahl aus der Teilung der tatsächlich vorhandenen<br />

Baumasse entsprechend § 8 Abs. 2.<br />

(3) Abweichend von Abs. 1 und 2 finden die Regelungen des § 11<br />

für die Grundstücke entsprechende Anwendung,<br />

1. auf denen nur Stellplätze oder Garagen hergestellt werden<br />

können,<br />

2. die als Gemeinbedarfs- oder Grünflächengrundstücke entsprechend<br />

§ 11 Abs. 2 tatsächlich baulich genutzt sind.<br />

§ 13<br />

Artzuschlag<br />

(1) Für Grundstücke, die nach den Festsetzungen eines Bebauungsplans<br />

oder nach der auf den Grundstücken in der näheren<br />

Umgebung überwiegend vorhandenen Nutzungsart in<br />

einem Kern-, Gewerbe- oder Industriegebiet liegen, sind die<br />

in § 7 Abs. 3 genannten Nutzungsfaktoren um 0,5 zu erhöhen,<br />

wenn in einem Abrechnungsgebiet (§ 6 Abs. 3) außer diesen<br />

Grundstücken auch andere Grundstücke erschlossen werden.<br />

(2) Ein Artzuschlag entfällt für die unter § 11 Abs. 2 und § 12 Abs.<br />

3 Nr. 2 fallenden Grundstücke.<br />

§ 14<br />

Mehrfach erschlossene Grundstücke<br />

(1) Für Grundstücke, die durch weitere voll in der Baulast der <strong>Gemeinde</strong><br />

stehende Anbaustraßen erschlossen werden (z.B.<br />

Eckgrundstücke, Grundstücke zwischen zwei Anbaustraßen),<br />

wird die nach den §§ 6 bis 13 ermittelte Nutzungsfläche<br />

des Grundstücks bei einer Erschließung durch zwei Anbaustraßen<br />

zur Hälfte, durch drei Anbaustraßen zu einem Drittel,<br />

durch vier und mehr Anbaustraßen mit dem entsprechend ermittelten<br />

Bruchteil zugrunde gelegt. Das Ergebnis wird auf<br />

eine volle Zahl gerundet; Nachkommastellen werden ab 0,5<br />

auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen,<br />

die kleiner als 0,5 sind, werden auf die vorausgehende<br />

volle Zahl abgerundet.<br />

(2) Absatz 1 gilt entsprechend für Grundstücke, die durch weitere<br />

Wohnwege erschlossen werden.<br />

§ 15<br />

Vorauszahlungen<br />

(1) Die <strong>Gemeinde</strong> kann für Grundstücke, für die ein Erschließungsbeitrag<br />

noch nicht entstanden ist, Vorauszahlungen bis<br />

zur Höhe des voraussichtlichen endgültigen Erschließungsbeitrags<br />

erheben, wenn mit der Herstellung der Erschließungsanlage<br />

begonnen worden und die endgültige<br />

Herstellung der Erschließungsanlage innerhalb von vier Jahren<br />

zu erwarten ist.<br />

(2) Vorauszahlungen sind mit der endgültigen Beitragsschuld zu<br />

verrechnen, auch wenn der Vorauszahlende nicht Schuldner<br />

des endgültigen Beitrags ist. Übersteigt die Vorauszahlung<br />

die endgültige Beitragsschuld, steht der Anspruch auf Rückgewähr<br />

des übersteigenden Betrags dem Beitragsschuldner<br />

zu.<br />

§ 16<br />

Entstehung der Beitragsschuld<br />

(1) Die Beitragsschuld entsteht, wenn die Anbaustraße bzw. der<br />

Wohnweg sämtliche zu ihrer erstmaligen endgültigen Herstellung<br />

nach dem Bauprogramm vorgesehenen Teileinrichtungen<br />

aufweist und diese den Merkmalen der endgültigen<br />

Herstellung (§ 4) entsprechen, ihre Herstellung die Anforderungen<br />

des § 125 des Baugesetzbuchs erfüllt und die Anlage<br />

öffentlich genutzt werden kann.<br />

(2) Die <strong>Gemeinde</strong> gibt den Zeitpunkt der endgültigen Herstellung<br />

der Erschließungsanlage und des Entstehens der Beitragsschuld<br />

bekannt.<br />

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für den Abschnitt einer<br />

Erschließungsanlage oder eine Abrechnungseinheit (§ 3<br />

Abs. 2 S. 2).<br />

(4) Die Vorauszahlungsschuld (§ 15) entsteht mit der Bekanntgabe<br />

des Vorauszahlungsbescheids.<br />

§ 17<br />

Beitragsschuldner<br />

(1) Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des<br />

Beitrags- bzw. Vorauszahlungsbescheids Eigentümer des<br />

Grundstücks ist.<br />

(2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist der<br />

Erbbauberechtigte an Stelle des Eigentümers beitragspflichtig.<br />

Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner; bei<br />

Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungsund<br />

Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil<br />

beitragspflichtig.<br />

(3) Steht das Grundstück, Erbbaurecht, Wohnungs- oder Teileigentum<br />

im Eigentum mehrerer Personen zur gesamten Hand,<br />

ist die Gesamthandsgemeinschaft beitragspflichtig.<br />

§ 18<br />

Fälligkeit des Erschließungsbeitrags<br />

und der Vorauszahlungen<br />

Der Erschließungsbeitrag und die Vorauszahlungen sind innerhalb<br />

eines Monats nach Bekanntgabe des Beitrags- bzw. Vorauszahlungsbescheids<br />

zu entrichten.<br />

§ 19<br />

Ablösung des Erschließungsbeitrags<br />

(1) Die <strong>Gemeinde</strong> kann, solange die Beitragsschuld noch nicht<br />

entstanden ist, mit dem Beitragsschuldner die Ablösung des<br />

Erschließungsbeitrags für eine Erschließungsanlage, einen<br />

bestimmten Abschnitt oder die zu einer Abrechnungseinheit<br />

zusammengefassten Erschließungsanlagen vereinbaren.<br />

(2) Der Ablösungsbetrag bestimmt sich nach der Höhe der voraussichtlich<br />

entstehenden Beitragsschuld; die Ermittlung erfolgt<br />

nach den Bestimmungen dieser Satzung.<br />

(3) Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht.


Seite 10 Freitag, 17.02.2006<br />

II.<br />

Schlussvorschriften<br />

§ 20<br />

Andere Erschließungsanlagen<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ehrenkirchen</strong> erhebt für öffentliche<br />

1. Straßen, die nicht zum Anbau, sondern dazu bestimmt sind,<br />

Anbaustraßen mit dem übrigen Straßennetz in der <strong>Gemeinde</strong><br />

zu verbinden (Sammelstraßen),<br />

2. Wege, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen mit<br />

Kraftfahrzeugen nicht befahrbar und nicht zum Anbau, sondern<br />

als Verbindungs-, Abkürzungs- oder ähnliche Wege bestimmt<br />

sind (Sammelwege),<br />

3. Parkflächen und Grünanlagen, soweit sie nicht nach dem<br />

Bauprogramm flächenmäßige Teileinrichtungen der in § 1 genannten<br />

Verkehrsanlagen sind (selbstständige Parkflächen<br />

und Grünanlagen),<br />

4. Kinderspielplätze,<br />

5. Anlagen zum Schutz von Baugebieten gegen Geräuschimmissionen<br />

(Lärmschutzanlagen)<br />

keine Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes.<br />

§ 21<br />

Übergangsregelungen<br />

(1) Die Erschließungsbeitragssatzung vom 2.11.1987 findet Anwendung,<br />

wenn für Grundstücke vor dem 1. Oktober 2005 ein<br />

Erschließungsbeitrag nach dem Baugesetzbuch (BauGB)<br />

entstanden ist und der Erschließungsbeitrag noch erhoben<br />

werden kann.<br />

(2) Sind vor dem 1. Oktober 2005 Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag<br />

entrichtet worden, die die endgültige Beitragsschuld<br />

übersteigen, steht auch nach dem 30. September<br />

2005 der Anspruch auf Rückgewähr dem Vorausleistenden<br />

zu, soweit dieser keine anderweitige Verfügung getroffen hat.<br />

(3) Hat ein Grundstückseigentümer nach § 133 Abs. 3 S. 5<br />

BauGB den Erschließungsbeitrag für eine Erschließungsanlage<br />

i.S. des § 127 Abs. 2 BauGB abgelöst, so gilt die beitragsbefreiende<br />

Wirkung der Ablösung weiterhin.<br />

§ 22<br />

In-Kraft-Treten<br />

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />

<strong>Ehrenkirchen</strong>, 07.02.2006<br />

Breig<br />

Bürgermeister<br />

Hinweis:<br />

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />

der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf<br />

Grund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird<br />

nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb<br />

eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung<br />

gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ehrenkirchen</strong> geltend gemacht worden<br />

ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll ist zu bezeichnen.<br />

Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit<br />

der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung<br />

der Satzung verletzt worden sind.<br />

Geänderter Redaktionsschluss<br />

wegen Fastnacht<br />

Mitteilungen und Anzeigen für die Ausgabe Nr. 8/2006 (erscheint<br />

am 24.02.2006) müssen bereits heute, Freitag,<br />

17.02.2006, um 12.00 Uhr auf dem Rathaus vorliegen.<br />

Kleingarten zu verpachten!<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ehrenkirchen</strong> verpachtet im Gewann Niedermatten<br />

(hinter Top-Bau) einen Kleingarten mit einer Fläche von rund<br />

240 qm. Auf dem Kleingarten befindet sich eine Hütte die vom<br />

Vorpächter gegen Zahlung eines Entgelts übernommen werden<br />

kann. Interessenten melden sich bitte bis zum 24.02.2006 beim<br />

Bürgermeisteramt <strong>Ehrenkirchen</strong> unter Telefon 8 04-43 (Herr Burkart,<br />

Rechnungsamt).<br />

Bürgermeisteramt <strong>Ehrenkirchen</strong><br />

Rechnungsamt<br />

Polizeidirektion Freiburg<br />

Von der Fahrbahn abgekommen - Apfelbäume beschädigt<br />

Acht Apfelbäume wurden am Samstagmorgen, um 7.30 Uhr, auf<br />

der K 4949, nahe des Friedhofs von <strong>Ehrenkirchen</strong>-Ehrenstetten,<br />

beschädigt. Ein unbekannter Autofahrer war auf der Kreisstraße<br />

in Richtung Marktstraße unterwegs und nach links von der Fahrbahn<br />

abgekommen. Dabei beschädigte er die acht Apfelbäume<br />

und einen Befestigungspfahl. Es entstand Sachschaden in Höhe<br />

von ca. 500 Euro. Anschließend entfernte sich der Unfallfahrer<br />

unerlaubt von der Örtlichkeit.<br />

Hoher Diebstahlsschaden<br />

Wohnungseinbrecher verursachten am Samstag, in der Zeit von<br />

8.15 bis 20.10 Uhr, Diebstahlsschaden in Höhe von mehreren<br />

tausend Euro in <strong>Ehrenkirchen</strong>-Offnadingen und in Schallstadt-Mengen.<br />

In Offnadingen lag der Tatort im Vogesenring. In<br />

Mengen schlugen die Täter in der Keltenstraße zu. Beiden Fällen<br />

ist gemeinsam, dass die Täter mit einem Hebelwerkzeug die zum<br />

Garten hin gelegene Terrassentür aufhebelten. Gestohlen wurden<br />

unter anderem Bargeld, Schmuck, eine Münz- und Briefmarkensammlung,<br />

zwei Laptops und Fotokameras.<br />

Die Ermittler des Polizeipostens <strong>Ehrenkirchen</strong>, Telefon 07633/80<br />

61 80, gehen von der gleichen Täterschaft aus. Erfolg versprechende<br />

Spuren konnten durch Kriminaltechniker gesichert werden<br />

und werden derzeit ausgewertet. Auf Grund erster Nachforschungen<br />

ist zu vermuten, dass die Tatzeit in beiden Fällen zwischen<br />

19.00 und 20.15 Uhr gelegen hat.<br />

Wichtig für die Ermittler: Wer hat zu dieser Zeit verdächtige Beobachtungen<br />

gemacht? Wo sind fremde Fahrzeuge (möglicherweise<br />

im Suchverkehr) aufgefallen?<br />

Hinweise nimmt der Polizeiposten <strong>Ehrenkirchen</strong> unter Telefon<br />

07633/80 61 80 entgegen.<br />

Auch an Fasnacht: Kein Wegezoll<br />

*** Polizei warnt vor Gefahren ***<br />

In den letzten Jahren hat sich leider auch in <strong>Ehrenkirchen</strong> die<br />

Unsitte breit gemacht, zur Fasnachtszeit Autofahrer anzuhalten<br />

um „närrischen Wegezoll“ zu erheben.<br />

Dabei kam es immer wieder zu gefährlichen, schwer kontrollierbaren<br />

Verkehrssituationen.<br />

In einer Kaiserstuhlgemeinde kam es 1997 bei einer ähnlichen<br />

„närrischen“ Aktion, die überhaupt nichts mit Brauchtum und<br />

Sitte zu tun hat, zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein junges<br />

Mädchen ihr Leben verlor.<br />

Der Polizeiposten <strong>Ehrenkirchen</strong> weist darauf hin, dass man in<br />

diesem Jahr ein besonderes Augenmerk auf diese Unsitte<br />

werfen wird. Dabei geht es nicht darum, närrisches Treiben zu<br />

unterbinden, sondern Kinder und Verkehrsteilnehmer vor unkalkulierbaren<br />

Gefahren zu bewahren. Die Eltern werden gebeten,<br />

ihre Kinder entsprechend anzuleiten.<br />

Der Poleiposten <strong>Ehrenkirchen</strong> ist unter der Telefonnummer<br />

07633/80 61 80 zu erreichen.


Freitag, 17.02.2006 Seite 11<br />

Landratsamt<br />

Breisgau-Hochschwarzwald<br />

Am Rosenmontag, 27.02.2006, bleibt das Landratsamt<br />

Breisgau-Hochschwarzwald mit seinen Neben- und Außenstellen<br />

sowie die Tiefgarage am Standort Freiburg,<br />

Stadtstraße 2 für das Publikum geschlossen.<br />

SOS werdende Mütter e.V.<br />

„SOS werdende Mütter e.V.“ hilft allen Frauen,<br />

die durch eine Schwangerschaft in eine<br />

schwierige Lage gekommen sind. Neben Hilfe<br />

von Mensch zu Mensch finden Sie bei uns<br />

Umstandsmode, Baby- und Kinderartikel:<br />

Kleiderstube Schallstadt<br />

Steingasse 13<br />

Termine nach Vereinbarung: Telefon 0160/5 52 02 93<br />

Wie auch immer Ihre Not aussehen mag - wir stehen Ihnen auf<br />

freundschaftlicher und vertrauensvoller Basis mit Rat und Tat zur<br />

Seite.<br />

Der Verein ist selbständig und unabhängig.<br />

Notrufnummer: 0163/3 15 18 85<br />

Liebe Norsinger,<br />

wie im letzten Jahr machen wir am Donnerstag, 23.02.2006, um<br />

11.11 Uhr unseren Fastnachtsumzug durch Norsingen. Wir ziehen<br />

vom Kindergarten die Bergstraße hoch, die Alfons-Oswaldstraße<br />

entlang, durch die Lindenstraße in die Obere Dorfstraße<br />

und die Bergstraße hinunter, wo es dann über die B 3 geht. Nachdem<br />

wir dann die Schulkinder aus den Fängen der Gelehrten befreit<br />

haben, werden wir uns unserem Ortsvorsteher annehmen<br />

und prüfen, was für ein Narr in ihm steckt.<br />

Wir würden uns über zahlreiche Zuschauer an unserem Umzug<br />

sehr freuen und wünschen allen eine glückselige Fasnet!<br />

Am Mittwoch, 08.03.2006, wollen wir die Eltern, die ihr Kind bei<br />

uns in der Kindertagesstätte anmelden wollen, zu einem Informationsabend<br />

einladen. Wir treffen uns dazu in unserem Haus. Wir<br />

freuen uns auf Sie. Bis dahin,<br />

Ihr Kindertagesstättenteam Norsingen<br />

Vorankündigung<br />

Neuanmeldungen für die<br />

Kindertagestätten<br />

Am Donnerstag, 09.03.2006, finden die Neuanmeldungen für<br />

das Kindergartenjahr 2006/2007 in allen Kindertagesstätten der<br />

<strong>Gemeinde</strong> statt.<br />

Weitere Informationen erhalten Sie in den einzelnen Kindertagesstätten<br />

und in den Mitteilungsblättern der nächsten Wochen.<br />

Herzlichen Glückwunsch<br />

Herrn Alfred Kurczyk, Schwimmbadstraße 2 im Ortsteil Kirchhofen<br />

zum 85. Geburtstag am 22.02.2006<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> gratuliert ihrem Jubilar und auch denen, die nicht<br />

genannt werden wollen recht herzlich und wünscht ihnen für die<br />

Zukunft alles Gute.<br />

Abfallwirtschaft Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald<br />

(ALB)<br />

Entsorgungseinrichtungen des Landkreises<br />

Am Rosenmontag, 27.02.2006, haben folgende Entsorgungseinrichtungen<br />

geschlossen:<br />

� Erdaushubdeponie Bollschweil<br />

� Erdaushubdeponie Breisach-Hochstetten<br />

� Breisgau-Kompost Müllheim<br />

gez. Brugger<br />

Badischer Landwirtschaftl.<br />

Hauptverband e. V. (BLHV)<br />

Einladung<br />

Der BLHV, die Agentur für Arbeit Freiburg und der Maschinenring<br />

Breisgau laden gemeinsam zur regionalen<br />

Informationsveranstaltung<br />

zum Thema:<br />

Osteuropäische Saisonarbeitskräfte<br />

- die neue Rechtslage in der Zulassung von Erntehelfer -<br />

ein.<br />

Termin:<br />

� Dienstag, 21.02.2006, 20.00 Uhr<br />

Landgasthaus Alemannenhof in Schallstadt-Mengen<br />

Alle interessierten und betroffenen Landwirte, Winzerinnen und<br />

Winzer sind herzlich eingeladen.<br />

BLHV Freiburg<br />

Bezirksgeschäftsstelle<br />

Tagesmutter gesucht?<br />

Die unterschiedlichen Lebenssituationen von Familien und Kindern<br />

erfordern auch speziell auf die jeweilige Familie abgestimmte<br />

Betreuungsformen. Die Tagespflege ist eine gute Möglichkeit,<br />

Familie und Beruf zu vereinbaren oder sich eine Auszeit zu gönnen.


Seite 12 Freitag, 17.02.2006<br />

Tagesmütter kümmern sich in liebevoller Weise um Ihr Kind im eigenen<br />

Haushalt, fördern und betreuen es individuell.<br />

Tagespflege ist ein familienähnliches Betreuungsangebot und<br />

kann neben Einrichtungen wie Kindergarten und Kinderkrippe mit<br />

ihren flexiblen Zeiten Betreuungslücken ausfüllen.<br />

Wenn Sie eine Tagesmutter für Ihr Kind suchen oder selbst gerne<br />

als Tagesmutter arbeiten möchten, wenden Sie sich bitte an:<br />

Eltern-Kind-Initiative e.V., Friedrichstraße 6, 79379 Müllheim<br />

Mail: EKI:Muellheim@web.de, www.eki-muellheim.de<br />

Jugendmusikschule Südlicher<br />

Breisgau<br />

Wettbewerb „Jugend musiziert“<br />

Junge Talente ausgezeichnet<br />

Zum 43. Mal fand am vergangenen Februarwochenende in Freiburg<br />

der Regionalwettbewerb Jugend musiziert statt. 18 Schüler<br />

der Jugendmusikschule Südlicher Breisgau wurden mit Preisen<br />

ausgezeichnet, davon 10 mit einem ersten. 5 Schüler erhielten<br />

mit ihrem ersten Preis die Weiterleitung zur nächsten Wettbewerbsebene.<br />

Sie stellen sich Ende März den kritischen Ohren der<br />

Jurys beim Landeswettbewerb von Baden-Württemberg in Aalen.<br />

Aus <strong>Ehrenkirchen</strong> erhielt Charlotte Coch in der Kategorie Fagott<br />

den 2. Preis mit 19 Punkten.<br />

Die erfreulichen Leistungen und Ergebnisse im Wettbewerb zeigen,<br />

dass die Jugendmusikschule Südlicher Breisgau neben der<br />

Breitenarbeit und der Weckung und Förderung musikalischer Begabung,<br />

das Zusammenspiel in Ensembles und die Spitzenförderung<br />

bis hin zur Berufsvorbereitung zu ihren Aufgaben zählt.<br />

Das Ziel des bundesweiten Wettbewerbs ist es, die jungen Musiker<br />

der Musikschulen, die ja die wesentlichen Säulen einer an<br />

Kunst und Kultur orientierten musischen Erziehung bilden, für ihr<br />

Engagement und ihre Leistungen auszuzeichnen und in ihrer<br />

künstlerischen Ausbildung zu fördern und zu ermutigen.<br />

Für den Ortsteil Kirchofen und Ehrenstetten:<br />

Tel. 1 92 92 (ohne Vorwahl)<br />

An den Wochenenden und Feiertagen rund um die Uhr,<br />

An Werktagen von 18.00 - 08.00 Uhr<br />

Für die Ortsteile Norsingen, Offnadingen und Scherzingen:<br />

Deutsches Rotes Kreuz, Notfalldienst, Tel. 0761/1 92 92<br />

An den Wochenenden und Feiertagen rund um die Uhr,<br />

An Werktagen von 18.00 - 08.00 Uhr<br />

Zahnärztlicher Notdienst<br />

Deutsches Rotes Kreuz, Tel. 0761/8 85 08-30<br />

oder 07631/1 92 22<br />

Tierärztlicher Notfalldienst Markgräflerland<br />

Tel. 07631/ 3 65 36<br />

Die Dienstbereitschaft der Apotheken beginnt um 08.30 Uhr und<br />

endet um 08.30 Uhr am darauf folgenden Tag.<br />

Freitag, 17.02.2006<br />

Apotheke am Bahnhof, Bad Krozingen, Bahnhofstraße 6<br />

Samstag, 18.02.2006<br />

Linden-Apotheke, Buggingen, Breitenweg 10 a<br />

Tuniberg-Apotheke, Munzingen, St. Erentrudisstraße 22<br />

Sonntag, 19.02.2006<br />

Breisgau-Apotheke, Kirchhofen, Staufener Straße 1<br />

Montag, 20.02.2006<br />

Schwarzwald-Apotheke, Bad Krozingen, St. Ulrich-Straße 2<br />

Dienstag, 21.02.2006<br />

Faust-Apotheke, Staufen, Hauptstraße 52<br />

Mittwoch, 22.02.2006<br />

Bad-Apotheke, Bad Krozingen, Bahnhofstraße 23<br />

Donnerstag, 23.02.2006<br />

Hardt-Apotheke, Hartheim, Schwarzwaldstraße 16 a<br />

Trudpert-Apotheke, Münstertal, Wasen 49<br />

Freitag, 24.02.2006<br />

Stadt-Apotheke, Staufen, Hauptstraße 15<br />

Polizei<br />

Polizeiposten <strong>Ehrenkirchen</strong><br />

1 10<br />

(Überfall, Verkehrsunfall) 07633/8 06 18-0<br />

Feuerwehr 1 12<br />

Unfallrettungsdienst/Krankentransport<br />

Störungsdienste<br />

Gas<br />

1 92 22<br />

badenova AG & Co.KG 0180/2767767<br />

Strom<br />

Naturenergie Rheinfelden 0180/1605044<br />

Wasser 0170/2 95 16 33<br />

Sozialstation Mittlerer Breisgau und<br />

Beratungsstelle für ältere Menschen und deren Angehörige<br />

General-v.-Holzing-Str. 9, 79283 Bollschweil<br />

Verwaltung: Tel. 07633/95 33-0, Fax 07633/95 33 90<br />

Pflegedienstleiterin Frau Gürck, Tel. 07633/95 33 10<br />

Beratungsstelle, Frau Ostrowski, Tel. 07633/95 33 20<br />

Einsatzleiterin:<br />

Frau Chr. Kübek, Tel. 07633/92 55 55<br />

Dorfhelferin:<br />

Frau S. Vitt, Tel. 07631/1 05 67<br />

Frau R. Bender, Tel. 07633/8 15 50<br />

Gottesdienste in der Kath. Pfarrgemeinde<br />

Mariae Himmelfahrt, Kirchhofen<br />

Anschrift: <strong>Ehrenkirchen</strong>, Herrenstraße 2, Telefon 07633/53 30,<br />

Fax: 07633/98 26 26, E-Mail: pfarrei.kirchhofen@gmx.de<br />

Samstag, 18.02.2006<br />

18.30 Uhr Rosenkranz für die Priester und um geistliche Berufe<br />

19.00 Uhr Vorabendmesse


Freitag, 17.02.2006 Seite 13<br />

Sonntag, 19.02.2006<br />

09.00 Uhr Hl. Messe mit den Erstkommunionkindern -gestaltet<br />

als Familiengottesdienst-<br />

13.30 Uhr Rosenkranz für die Priester und um geistliche Berufe<br />

14.00 Uhr Andacht<br />

Montag, 20.02.2006<br />

15.00 Uhr Altenrosenkranz<br />

Dienstag, 21.02.2006<br />

18.30 Uhr Rosenkranz für die Priester und um geistliche Berufe<br />

Mittwoch, 22.02.2006<br />

18.30 Uhr Rosenkranz für die Priester und um geistliche Berufe<br />

Donnerstag, 23.02.2006<br />

18.00 Uhr Anbetung für geistliche Berufe - Rosenkranz<br />

ca. 19.00 Uhr Hl. Messe - Bündnismesse<br />

Freitag, 24.02.2006<br />

08.30 Uhr Rosenkranz für die Priester und um geistliche Berufe<br />

09.00 Uhr Wallfahrtsmesse<br />

Gottesdienste in der Kath. Pfarrgemeinde<br />

St. Georg Ehrenstetten<br />

Anschrift: <strong>Ehrenkirchen</strong>, Herrenstraße 2, Telefon 07633/53 30,<br />

Fax: 07633/98 26 26, E-Mail: pfarrei.kirchhofen@gmx.de<br />

Sonntag, 19.02.2006<br />

10.15 Uhr Hl. Messe mit Kinderbetreuung in der Sakristei<br />

14.00 Uhr Andacht<br />

Montag, 20.02.2006<br />

19.00 Uhr Hl. Messe<br />

Dienstag, 21.02.2006<br />

19.00 Uhr Hl. Messe<br />

Mittwoch, 22.02.2006<br />

07.40 Uhr Schülergottesdienst<br />

Freitag, 24.02.2006<br />

18.30 Uhr Rosenkranz um gute Mitarbeiter in der Kirche<br />

Gottesdienste in der Kath. Pfarrgemeinde<br />

Hl. Kreuz, Offnadingen<br />

Anschrift: <strong>Ehrenkirchen</strong>, Herrenstraße 2, Telefon 07633/53 30,<br />

Fax: 07633/98 26 26, E-Mail: pfarrei.kirchhofen@gmx.de<br />

Sonntag, 19.02.2006<br />

09.45 Uhr Hl. Messe<br />

Dienstag, 21.02.2006<br />

19.00 Uhr Hl. Messe<br />

Gottesdienste in der Kath. Pfarrgemeinde<br />

St. Gallus, Norsingen<br />

Anschrift: Kath. Pfarramt Pfaffenweiler, Kirchstraße 8, Telefon<br />

07664/81 71, Fax: 84 40, E-Mail: st.columba.pfaffenweiler@t-online.de<br />

Sonntag, 19.02.2006<br />

09.00 Uhr Messfeier<br />

Dienstag, 21.02.2006<br />

19.00 Uhr Messfeier<br />

Gottesdienste in der Kath. Pfarrgemeinde<br />

St. Michael, Scherzingen<br />

Anschrift: Kath. Pfarramt Pfaffenweiler, Kirchstraße 8, Telefon<br />

07664/81 71, Fax: 84 40, E-Mail: st.columba.pfaffenweiler@t-online.de<br />

Donnerstag, 23.02.2006<br />

19.00 Uhr Messfeier<br />

Paul-Gerhardt-Haus <strong>Ehrenkirchen</strong><br />

E-mail: evpfarramt@t-online.de<br />

Sonntag, 19.02.2006<br />

10.00 Uhr Gottesdienst und Taufe<br />

Montag, 20.02.2006<br />

19.30 Uhr Vorbereitung zum Weltgebetstag der Frauen. Die Gebetsordnung<br />

kommt in diesem Jahr aus Südafrika unter dem Thema:<br />

„Zeichen der Zeit“. Den Weltgebetstag feiern wir dieses Jahr<br />

am Freitag, 03.03.2006, 19.00 Uhr, hier im Paul-Gerhardt-Haus<br />

Dienstag, 21.02.2006<br />

20.00 Uhr Ökumenisches Bildungswerk <strong>Ehrenkirchen</strong><br />

Ikone - Bild - Karikatur ...<br />

Vortrag mit Bildern und Diskussion<br />

Referent: Pfarrer Ulrich Greder, <strong>Ehrenkirchen</strong><br />

Juden kennen ein strenges Bilderverbot wenn es um die Darstellung<br />

Gottes geht. Muslime kennen dies zusätzlich auch für ihren<br />

Propheten Mohammed. Christen nehmen dies nicht so streng -<br />

aber das Bilderverbot war auch in den christlichen Kirchen immer<br />

umstritten und sogar umkämpft. Jetzt geht der Streit mit den Muslimen<br />

auch über Karikaturen und Cartoons. Das Bilderverbot im<br />

Islam, im Alten Testament und in der Kirchengeschichte soll an<br />

Beispielen von Bildern und Karikaturen gezeigt und diskutiert<br />

werden - und es soll deutlich werden, dass es nicht alleine um<br />

Meinungsfreiheit geht, sondern dass hinter diesem Streit grundsätzliche<br />

Unterschiede der Kulturen und ihrer jeweiligen Geschichte<br />

stehen. Dies müssen der Westen und der Osten verstehen!<br />

Mittwoch, 22.02.2006<br />

16.30 Uhr bis 18.30 Uhr Konfirmandenunterricht<br />

Ökumenisches Bildungswerk<br />

Seminar, 3 Abende: Pubertät - Eine Herausforderung für Eltern<br />

Dieses Seminar bietet die Möglichkeit, mehr über die Zeit der Pubertät<br />

zu erfahren, sich auszutauschen und neue Wege im Umgang<br />

miteinander kennen zu lernen.<br />

Heute 3. Abend: Erarbeitung individueller Lösungswege. Was<br />

nehme ich aus dem Kurs mit für meine Situation zu Hause? Was<br />

heißt „mein Kind durch die Pubertät begleiten“ jetzt für mich?<br />

Leitung: Sabine Zeller, Erziehungswissenschaftlerin, Freiburg<br />

Neuapostolische Kirche<br />

in Schallstadt-Wolfenweiler, Gehrenweg 9<br />

Übliche Gottesdienstzeiten:<br />

Sonntags 09.30 Uhr Gottesdienst<br />

Mittwochs 20.00 Uhr Gottesdienst<br />

Zu allen Veranstaltungen sind Sie herzlich eingeladen.<br />

Weitere Auskünfte sind dem Schaukasten vor der Kirche zu entnehmen.<br />

Kindergottesdienst im <strong>Gemeinde</strong>haus<br />

in Offnadingen<br />

Am Samstag, 18.02.2006, feiern wir um 16.00 Uhr einen Kindergottesdienst<br />

im <strong>Gemeinde</strong>haus in Offnadingen. Dazu laden wir<br />

alle 2- bis 8-Jährigen mit ihren Eltern herzlich ein.<br />

Fordern Sie unseren<br />

aktuellen Anzeigentarif an.


Seite 14 Freitag, 17.02.2006<br />

Termine<br />

Februar 2006<br />

Freitag, 17.02.<br />

20.00 Uhr Ausschusssitzung Gesamtwehr<br />

Gerätehaus <strong>Ehrenkirchen</strong><br />

Montag, 20.02.<br />

20.00 Uhr Hauptversammlung Abtlg. Offnadingen<br />

<strong>Gemeinde</strong>haus Offnadingen<br />

Mittwoch, 22.02.<br />

20.00 Uhr Probe Abtlg. Kirchhofen<br />

Gerätehaus <strong>Ehrenkirchen</strong><br />

20.00 Uhr Probe Abtlg. Norsingen<br />

März 2006<br />

Mittwoch, 01.03.<br />

20.00 Uhr Probe Zug 2<br />

Gerätehaus <strong>Ehrenkirchen</strong><br />

Freitag, 03.03.<br />

20.00 Uhr Hauptversammlung Abtlg. Norsingen<br />

Gallushalle Offnadingen<br />

Sonntag, 05.03.<br />

09.00 Uhr Probe Zug 1<br />

Gerätehaus <strong>Ehrenkirchen</strong><br />

10.30 Uhr Frühschoppen Gesamtwehr<br />

Gerätehaus <strong>Ehrenkirchen</strong><br />

Montag, 06.03.<br />

20.00 Uhr Gerätehauspflege Abtlg. Kirchhofen<br />

Gerätehaus <strong>Ehrenkirchen</strong><br />

Mittwoch, 08.03.<br />

20.00 Uhr Probe Zug 3<br />

Gerätehaus <strong>Ehrenkirchen</strong><br />

Mittwoch, 15.03.<br />

20.00 Uhr Probe U 21<br />

Gerätehaus <strong>Ehrenkirchen</strong><br />

Samstag, 18.03.<br />

Kreisfeuerwehrverbandsversammlung<br />

Sulzburg<br />

Mittwoch, 22.03.<br />

20.00 Uhr Führungsschulung<br />

Gerätehaus <strong>Ehrenkirchen</strong><br />

Dienstag, 28.03.<br />

19.30 Uhr 1. KJF-Dienstbesprechung<br />

St. Peter<br />

Mittwoch, 29.03.<br />

20.00 Uhr Probe Abtlg. Norsingen<br />

Gerätehaus Norsingen<br />

April 2006<br />

Samstag, 01.04.<br />

19.00 Uhr Grillabend Gesamtwehr<br />

Gerätehaus <strong>Ehrenkirchen</strong><br />

Sonntag, 02.04.<br />

13.00 Uhr Tag der offenen Tür<br />

Gerätehaus <strong>Ehrenkirchen</strong><br />

Mittwoch, 05.04.<br />

20.00 Uhr Probe Zug 2 mit Abtlg. Offnadingen<br />

Gerätehaus <strong>Ehrenkirchen</strong><br />

Freitag, 07.04.<br />

20.00 Uhr 2. Jugendwartsitzung <strong>Ehrenkirchen</strong><br />

Gerätehaus <strong>Ehrenkirchen</strong><br />

Termine Jugendfeuerwehr<br />

Samstag, 18.02.2006, 16.30 Uhr<br />

Jugendfeuerwehrprobe<br />

Mittwoch, 22.02.2006, 18.00 Uhr<br />

Jugendfeuerwehrprobe<br />

Donnerstag, 23.02.2006<br />

Keine Probe wegen Hemdglunkerumzug<br />

Samstag, 25.02.2006, 16.30 Uhr<br />

Jugendfeuerwehrprobe<br />

Mittwoch, 01.03.2006<br />

Keine Probe - Ferien<br />

Donnerstag, 02.03.2006<br />

Keine Probe - Ferien<br />

Termine Altersabteilung<br />

Sonntag, 05.03.2006, 10.00 Uhr<br />

Frühschoppen<br />

Fitness & Kameradschaft<br />

Freitag, 17.02.2006, 19.30 Uhr<br />

Sport in Norsingen, Jugend und Aktive, bis 21.30 Uhr<br />

Freitag, 24.02.2006, 19.30 Uhr<br />

Sport in Norsingen, Jugend und Aktive, bis 21.30 Uhr<br />

Sonntag, 26.02.2006, 10.00 Uhr<br />

Mountainbiketour, leichte Bergetappe, bis 11.30 Uhr<br />

Nächste Probealarme Funk:<br />

Montag, 06.03.2006 (analog)<br />

Jeden Samstag 13.00 Uhr (Kreisalarm digital)<br />

Arbeitskreise:<br />

Montag, 27.02.2006<br />

Arbeitskreis Zentrale und ELW<br />

(Neugestaltung der Zentrale und Weiterführung ELW, nach Aufgliederung<br />

der Zentrale in Einsatzführung und Verwaltung (ehemaliger<br />

Polizeiraum))<br />

Bernhard Metzger, Kommandant<br />

www.feuerwehr-ehrenkirchen.de<br />

bernhard.metzger@feuerwehr-ehrenkirchen.de<br />

Freiwillige Feuerwehr <strong>Ehrenkirchen</strong>,<br />

Abteilung Offnadingen<br />

Am Montag, 20.02.2006, findet um 20.00 Uhr im Gasthaus Adler<br />

in Offnadingen die Jahreshauptversammlung der Freiwilligen<br />

Feuerwehr Abteilung Offnadingen mit nachfolgender Tagesordnung<br />

statt:<br />

1. Begrüßung<br />

2. Bericht des Schriftführers<br />

3. Bericht des Kassenführers<br />

4. Bericht des Abteilungskommandanten<br />

5. Bericht der Kassenprüfer mit Entlastung<br />

- Kassenführer<br />

- Abteilungsausschuss<br />

6. Ansprache des Kommandanten<br />

7. Verschiedenes<br />

- Ehrungen<br />

- Grußworte<br />

8. Wünsche und Anträge<br />

Zu dieser Versammlung sind alle Kameraden sowie die Ortschafts-<br />

und <strong>Gemeinde</strong>räte recht herzlich eingeladen.<br />

Michael Strub, Abteilungskommandant<br />

Ökumenisches Bildungswerk<br />

<strong>Ehrenkirchen</strong><br />

SEMINARE/KURSE MÄRZ 2006<br />

Bitte melden Sie sich für alle Veranstaltungen des Monats<br />

März bis 24.02.2006 an!


Freitag, 17.02.2006 Seite 15<br />

LITERATUR AM VORMITTAG - Nicht nur für Frauen<br />

Mittwoch, 08.03.2006, 9.15 - 11.15 Uhr, Paul-Gerhardt-Haus, 6<br />

Vormittage - 33 Euro; Leitung: Dr. Siegrid Ratajczyk, Badenweiler.<br />

Lektüre: Jenny Erpenbeck (geb. 1967), „Wörterbuch“, Eichborn<br />

MAKE-UP - Typgerechtes dezentes Schminken<br />

Mittwoch, 08.03.2006, Kurs mit 4 Abenden. Paul-Gerhardt-Haus,<br />

19.00 - 20.30 Uhr; Leitung: Elke Peters-Weber, Freiburg; Gebühr:<br />

45 Euro; (Schülerinnen ab ca. 15 Jahren 20 Euro); Materialkosten<br />

7 Euro/Teilnehmerin<br />

DER RÖMISCHEN EXPANSIONSPOLITIK WIRD EINHALT<br />

GEBOTEN - Die Römer in Germanien, Geschichtsseminar<br />

Montag, 13.03.2006, Jengerschule, 19.00 - 20.30 Uhr, 3 Abende;<br />

Leitung: Norbert Legelli; Gebühr: 13,50 Euro; Einzelabend 6 Euro<br />

AUSLÄNDISCHE GERICHTE - Südsee - Karibik - Schweiz<br />

Kurs mit 3 Abenden. Donnerstag, 16.03.2006, Jengerschule,<br />

Lehrküche (Neubau), 19.00 - ca. 22.00 Uhr; Leitung: Marcel Rappo,<br />

Freiburg; Gebühr: 39 Euro (+ Kosten für die Zutaten) - Bitte<br />

Behälter für Reste mitbringen!<br />

WO WOHNE ICH? - Heimatgeschichtliche Exkursion um Ambringen<br />

Samstag, 25.03.2006, Treffpunkt Jengerschule, 14.00 Uhr; Dauer<br />

ca. 2 Std.; Leitung: Felix Barth, Kirchhofen; Gebühr: 4 Euro<br />

Internet: www.bw-ehrenkirchen.de<br />

Anfragen: Ökumenisches Bildungswerk <strong>Ehrenkirchen</strong> (07633/98<br />

22 83 oder 5 03 30); Anmeldungen bitte schriftlich, auch per Fax<br />

07633/98 22 84 oder 80 75 10 oder E-Mail: bildungswerk-ehrenkirchen@gmx.de<br />

oder jkhschmid@freenet.de - Konto:<br />

40 100 Volksbank Breisgau-Süd (BLZ 680 615 05)<br />

HHC Ehrenstetten - HHC Kirchhofen -<br />

HHC Norsingen<br />

„E“cht „K“lasse „N“achwuchs<br />

Alle zwei Jahre stellen sich Nachwuchsmusiker bei Jugendwettbewerben<br />

des Bezirkes Breisgau-Hochschwarzwald im Deutschen<br />

Harmonikaverband den kritischen Ohren der Juroren. Am<br />

letzten Samstag, 11.02.2006, war es wieder soweit! In Hinterzarten<br />

haben sich 230 Jugendliche als Solisten oder Duos musikalisch<br />

präsentiert und aus <strong>Ehrenkirchen</strong> waren 18 Jugendliche gemeldet,<br />

die in den Handharmonikavereinen „E“hrenstetten,<br />

„K“irchhofen und „N“orsingen ausgebildet werden.<br />

Die Ergebnisse im einzelnen:<br />

Altergruppe I:<br />

Ernst, Julia hervorragend<br />

Altersgruppe II:<br />

Ernst, Heiko hervorragend<br />

Kübek, Lisa ausgezeichnet<br />

Ritzenthaler, Sivia sehr gut<br />

Schlecht, Deborah ausgezeichnet<br />

Duo:<br />

Ernst, Julia und Heiko hervorragend<br />

Altergruppe III:<br />

Hirsekorn, Elena ausgezeichnet<br />

Nußbaumer, Franziska sehr gut<br />

Pfefferle, Julia sehr gut<br />

Schitterer, Anja ausgezeichnet<br />

Steiert, Magnus hervorragend<br />

Trefzer, Kathrin hervorragend<br />

Duo:<br />

Duffner, Simona und Lingner, Siegma sehr gut<br />

Schreiner, Stefanie und Stiefvater, Simone gut<br />

Altersgruppe IV:<br />

Gangwisch, Jonas hervorragend<br />

Glotz, Theresa ausgezeichnet<br />

Altersgruppe V:<br />

Nußbaumer, Alexandra ausgezeichnet<br />

Wir gratulieren den Jugendlichen und ihren Ausbildern zu den super<br />

Ergebnissen und wünschen uns: „weiter so“!<br />

Die Vorstandschaften aus<br />

Ehrenstetten, Kirchhofen und Norsingen<br />

Sorry und vielmals Entschuldigung<br />

Leider können wir in diesem Jahr nicht am Rosenmontagsumzug<br />

in Ehrenstetten teilnehmen, da wir zeitgleich von Deutschlands<br />

größtem Freizeitpark gebucht wurden.<br />

Uns fiel diese Entscheidung nicht leicht, aber mit dem Europa-Park<br />

gemeinsam am großen Rosenmontags-Umzug in<br />

Mainz teilzunehmen ist für uns eine neue Herausforderung, welche<br />

wir nicht nur auf Grund unserer Beziehungen mit dem Europa-Park<br />

gerne annehmen.<br />

Wir bitten deshalb unsere „kleinen Fans“ und alle die uns sonst<br />

gerne hören um Entschuldigung und hoffen Sie/euch mit dem<br />

schon traditionellen Morgenstraich am „Schmutzigen<br />

Dunschdig“ ein wenig zu vertrösten.<br />

Fastnachtsprogramm 2006<br />

Schmutzige Dunschdig, 23.02.2006, um 18.30 Uhr Hemdglunkerumzug<br />

Start wie immer beim <strong>Gemeinde</strong>zentrum mit der Zunftkapelle und<br />

den Nodeschrottlern Ehrenstetten. Ab ca. 18.00 Uhr wird Glühwein<br />

zum Aufwärmen angeboten. Die „Kinderwürstle“<br />

werden auch dieses Jahr nach<br />

dem Umzug auf dem Marktplatz in Ehrenstetten<br />

verteilt. Alle Narren von 0 - 99 Jahren sind<br />

zum Hemdglunkerumzug recht herzlich eingeladen.<br />

Fackeln werden wie immer kostenlos<br />

verteilt. Aus Sicherheitsgründen können<br />

Fackeln nur noch an Erwachsene abgegeben<br />

werden.<br />

Rosenmontag, 27.02.2006, um 14.11 Uhr Rosenmontagsumzug<br />

Den Rosenmontag 2006 wollen wir zusammen<br />

mit unseren Gästen aus nah und fern und mit Ihnen<br />

allen feiern. Die Aufstellung für den Rosenmontagsumzug<br />

ist in der Schwarzwaldstraße<br />

und geht dann in die Marktstraße zum Marktplatz<br />

und von dort aus durch die Unterdorfstraße<br />

und Jengerstraße in die Kirchberghalle. Für Abwechslung<br />

im Umzug könnten Beiträge aus dem<br />

Dorfgeschehen oder sonstige witzige Einlagen<br />

sorgen. Wer gerne mit einem eigenen Beitrag<br />

teilnehmen möchte, kann sich beim Oberzunftmeister<br />

Fr. Renate Martin, Telefon 07634/17 80<br />

oder beim Schriftführer Fr. Christa van Steenis,<br />

Telefon 07633/98 12 47 anmelden. Auch kurzfristige Anmeldungen<br />

können noch berücksichtigt werden.


Seite 16 Freitag, 17.02.2006<br />

Rosenmontagsparty, 27.02.2006, um 20.11 Uhr in der Kirchberghalle<br />

Es spielt die Top-Kapelle - PARADISE -<br />

Kein Eintritt für Jugendliche unter 16 Jahre -Ausweispflicht-<br />

Zu allen unseren närrischen Veranstaltungen<br />

möchten wir Sie jetzt schon ganz herzlich einladen.<br />

Ihre Ölberggeister Ehrenstetten e.V.<br />

Hemdglunkerball der Feuerwehr- und Winzerkapelle<br />

Ehrenstetten<br />

Am Schmutzige Dunschtig, 23.02.2006, findet im Anschluss an<br />

den Hemdglunkerumzug in Ehrenstetten wieder der beliebte<br />

Hemdglunkerball im Georgsheim in Ehrenstetten<br />

statt. Die Feuerwehr- und Winzerkapelle hat<br />

sich viel Mühe gegeben und ein abwechslungsreiches<br />

Programm für Sie zusammengestellt.<br />

Neben einigen Überraschungsgästen spielen<br />

die Ölbergmusikanten zum Tanz und zur Unterhaltung.<br />

Für das leibliche Wohl ist ebenfalls bestens<br />

gesorgt. Zu späterer Stunde ist der Pfarrhauskeller<br />

für den Barbetrieb geöffnet.<br />

Auf Ihren Besuch freut sich<br />

die Feuerwehr- und Winzerkapelle Ehrenstetten<br />

Faschingswanderung<br />

Wir laden hiermit alle unsere Mitglieder und<br />

Freunde zu unserer Faschingswanderung am<br />

Samstag, 25.02.2006, ein. Natürlich sind auch<br />

Nichtmitglieder und alle die gerne wandern hierzu<br />

herzlich eingeladen. Treffpunkt ist beim Autohaus<br />

Gutmann in Ehrenstetten um 13.00 Uhr. Unsere<br />

Wanderung geht über Gütighofen, Urberg und<br />

den Hochfirstweg nach Pfaffenweiler. Hier Einkehrmöglichkeit zu<br />

Kaffee und Kuchen.<br />

Wer nicht mitwandern kann, darf gerne abends zu unserem Abschluss<br />

ab 18.00 Uhr im Clubheim der Spvgg. Ehrenstetten kommen.<br />

Die reine Gehzeit beträgt ca. 3,5 Std.<br />

Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme zu dieser fastnächtlichen<br />

Wanderung.<br />

Die Vorstandschaft<br />

Die Mannschaften der Spvgg. Ehrenstetten spielen wie folgt:<br />

Vorbereitungsspiele<br />

Samstag, 18.02.2006<br />

13.00 Uhr Spvgg. Ehrenstetten A - FC 08 Staufen<br />

Samstag, 18.02.2006<br />

15.00 Uhr Spvgg. Ehrenstetten I - FSV Stegen (Bezirkspokalspiel)<br />

Mittwoch, 22.02.2006<br />

19.15 Uhr Spvgg. Ehrenstetten I - FC Emmendingen II<br />

Ehrenstetter Mädels<br />

Die Mädchenmannschaften der Spielvereinigung Ehrenstetten<br />

waren am vergangenen Wochenende auf einem Hüttenwochenende<br />

in Todtmoos. Neben Rodeln, Karten zocken und Fun pur<br />

hatten wir eine Menge zu lachen. Ein herzliches Dankeschön an<br />

das Autohaus Gutmann, das uns für das Wochenende einer ihrer<br />

Kleinbusse zur Verfügung gestellt hat.<br />

Es grüßen, die Mädels der Spvgg. Ehrenstetten<br />

Mehr von uns:<br />

http://home.arcor.de/spvggmaedchen<br />

Weitere Informationen auf unserer Homepage<br />

www.spvggehrenstetten.de<br />

Erinnerung<br />

Einladung zur Generalversammlung des Handharmonikaclubs<br />

Kirchhofen e.V.<br />

Heute Freitag, 17.02.2006, abends 20.00 Uhr, findet die Generalversammlung<br />

des HHC Kirchhofen im Gasthaus zum Adler statt.<br />

Wir laden alle unsere Mitglieder, vor allem auch die Eltern unserer<br />

Jugendlichen, Freunde und Gönner herzlich ein.<br />

Mit freundlichen Harmonikagrüßen<br />

Die Vorstandschaft<br />

Konzert in Freiburg<br />

Am Freitag, 27.01.2006, lud das Sankt Ursula Gymnasium Freiburg<br />

zum diesjährigen Schulkonzert in die Christuskirche in der<br />

Wiehre ein. Im Mittelpunkt des Konzertes stand das „Gloria“ von<br />

Vivaldi für Chor und Orchester. Umrahmt wurde dieses Highlight<br />

durch weitere musikalische Beiträge. Auch eine Spielerin des<br />

HHC-Kirchhofen wirkte bei dem Konzert mit. Im Ensemble des<br />

HHV Pfaffenweiler trat Alexandra Nußbaumer mit Julia und Felicia<br />

Allgaier, Nadine Kiefer und Lisa Stressler aus Pfaffenweiler<br />

unter der Leitung von Gregor Heinrich in der Christuskirche auf.<br />

Mit den Stücken „Misteriosa Venezia“ von G.P. Reverberi, „Toccata,<br />

op.13" von Charles Maria Widor und “Säbeltanz" von Aram<br />

Khachaturian boten die sechs Akkordeonisten ein anspruchsvolles<br />

und abwechslungsreiches Programm, welches die Zuhörer<br />

mit begeistertem Beifall belohnten.<br />

Großer Zunftabend<br />

Hiermit laden wir die <strong>Ehrenkirchen</strong>er Bevölkerung<br />

am Samstag, 18.02.2006, zu unserem<br />

großen Zunftabend, mit vielen Akteuren und<br />

Gruppen der Kirchhofener Vereine, ein. Zur Unterhaltung<br />

spielt die Super Liveband<br />

D’Gipfelstürmer vom Kaiserstuhl.<br />

Neubürger sind ebenfalls recht herzlich eingeladen,<br />

um in die örtlichen Fastnachtszünfte hinein<br />

zu schnuppern.<br />

Eintritt: 5 Euro, fastnächtlich Verkleidete 4 Euro (Karten sind<br />

nur an der Abendkasse erhältlich)<br />

Auf Ihre Unterstützung durch Ihr Kommen freut sich die Brunnenputzerzunft<br />

Kirchhofen e.V. sowie alle mitwirkenden<br />

Akteure.<br />

� Weitere Termine für die<br />

Fasnetskampagne 2006<br />

Donnerstag, 23.02.2006, 10.45 Uhr<br />

Putzen der Dorfbrunnen in Kirchhofen


Freitag, 17.02.2006 Seite 17<br />

- Treffpunkt Gasthaus Hirschen Kirchhofen<br />

(Musikalisch werden wir von unserem Ehren-OZM begleitet)<br />

Dienstag, 28.02.2006, ab 19.45 Uhr<br />

Fasnetsverbrennung auf dem Raiffeisenplatz<br />

bei Glühwein, Schorle und Wurst bis ... Uhr<br />

Die Vorstandschaft der Brunnenputzerzunft Kirchhofen e.V.<br />

www.brunnenputzer-kirchhofen.de<br />

Fasnet im Münstertal am Montag, 20.02.2006<br />

Das Thema der diesjährigen Fasnetveranstaltung der Münstertäler<br />

Frauen ist<br />

„FRAUEN AM BALL“<br />

Dazu sind alle Frauen aus Kirchhofen herzlich eingeladen.<br />

Beginn ist um 20.00 Uhr im Gasthaus „Kreuz“ in Münstertal.<br />

Lassen Sie sich eine originelle Kostümierung einfallen und kommen<br />

Sie mit zu einem fröhlichen Abend!<br />

Wir bilden Fahrgemeinschaften und treffen uns um 19.00 Uhr auf<br />

dem Raiffeisenplatz.<br />

Lebi älteri un jung-gebliebene Litt!!<br />

Es isch wieder sowitt mit dere närrische Zitt.<br />

De Schmutzig Dunschdig den wenn mir so<br />

richtig nutze. Mit schunkle, lustig sie un lache,<br />

also so richtig Gaudi mache.<br />

Do dezo treffe mir uns am Schmutzige<br />

Dunschdig mittags um zwei im Bernhardusheim.<br />

Chume nur un zehn euch au ä wenig närrisch a,<br />

dann gohts los mit viel trara.<br />

Auf euer Kommen freut sich das närrische Team vom Altenwerk<br />

Kirchhofen<br />

Einladung zur Ambringer<br />

Fasnet<br />

Alle Ambringer, Ehemalige und Freunde der Ambringer<br />

Fasnet lade ich ins Gasthaus „Ambringer<br />

Bad“ am Fasnetsonntag, 26.02.2006, 20.11 Uhr,<br />

ein.<br />

Vogt, Dietmar I.<br />

Einladung<br />

Am Aschermittwoch wollen wir es wagen. Nicht nur die Frauen,<br />

auch die Männer haben etwas zu sagen. Wir treffen uns dazu am<br />

01.03.2006 um 17.30 Uhr im Gasthaus Adler um unseren<br />

Stammtisch dort zu machen.<br />

Auf euer Kommen freut sich die Vorstandschaft<br />

Die Mannschaften des VfB Kirchhofen spielen wie folgt:<br />

Vorbereitungsspiele<br />

Samstag, 18.02.2006<br />

15.00 Uhr VfB Kirchhofen - SV Au/Wittnau<br />

Dienstag, 21.02.2006<br />

19.00 Uhr SV Windenreute - VfB Kirchhofen<br />

Donnerstag, 23.02.2006<br />

19.00 Uhr FFC Freiburg II - VfB Kirchhofen<br />

Informationen zum VfB Kirchhofen jetzt auch im Internet unter<br />

www.vfb-kirchhofen.de<br />

Freitag, 17.02.2006, (14.30 Uhr) geplante Demonstration fällt<br />

aus!!!<br />

Freitag, 17.02.2006, 16.00 Uhr, Treffpunkt bei der Halle<br />

Wir präparieren die Papiertonnen an der B 3<br />

Montag, 20.02.2006, Mitgliederversammlung, 20.00 Uhr, Vereinsraum<br />

in der Halle<br />

Planungen: Neue Plakatierung, Wahlkampfveranstaltungen,<br />

Aufkleber usw.<br />

Die Chancen und Möglichkeiten haben sich nicht verschlechtert!<br />

Wir bitten unsere Mitglieder zahlreich teilzunehmen.<br />

Wünsche und Anträge bitte einreichen.<br />

Wer diesen Termin nicht wahrnehmen kann, Mittwoch,<br />

22.02.2006, Schallstadt im Ochsen<br />

Mittwoch, 01.03.2006, Zusammenkunft in Schallstadt, 20.00<br />

Uhr, Gasth. Ochsen<br />

Die Klage ist nach wie vor keine schlechte Option<br />

Überweisungen an BIG unter „KLAGE“ an dieses Konto:<br />

Konto Nr. 24766.06, Volksbank Staufen, BLZ 680 923 00<br />

Spenden zur Unterstützung der Vereinsarbeit, z.B. Flyer, Plakate,<br />

Papier, Druckkosten usw. bitte an das Vereinskonto:<br />

Voba Brsg.-Süd, 46323106, BLZ 680 615 05<br />

www.L125-voraus.de<br />

E-Mail: Trumpf.Elsler@freendet.de<br />

Post: BIG, Bundesstraße 26, 79238 <strong>Ehrenkirchen</strong><br />

Telefon: 07633/94 95 03<br />

Hier erhalten Sie auch Informationen!<br />

Der Vorstand<br />

Liebe Norsinger und Scherzinger Senioren,<br />

helau, helau, wir grüßen und laden euch heute<br />

zum 5. Kappennachmittag ein, ihr närrischen Leute.<br />

Vieles wird wieder auf die Schippe genommen<br />

und jeder wird seinen Senf abbekommen.<br />

Wir hoffen, es kommen wieder alle<br />

am Mittwoch, 22.02.2006, ab 14.11 Uhr in die närrische St.<br />

Gallushalle.<br />

Damit wir alles zum Guten wenden<br />

unter Telefon 48 22 nehmen wir Beiträge an und Kuchenspenden.<br />

Das Seniorentreff-Team<br />

Edmund Steinle


Seite 18 Freitag, 17.02.2006<br />

Donnerstag, 23.02.2006<br />

Hemdglunki-Umzug durch’s Dorf mit Narrenbaum<br />

stellen, anschließend Programm und Tanz in der<br />

St. Gallus-Halle<br />

Umzugsbeginn: 18.11 Uhr an der Kelterhalle<br />

Bewirtung ab 17.00 Uhr<br />

Samstag, 25.02.2006<br />

Kinderfasnet mit Umzug durch’s Dorf, anschließend<br />

Spiel und Spaß mit den Kindern<br />

in der St. Gallus-Halle<br />

Umzugsbeginn: 14.11 Uhr an der Kelterhalle<br />

Bewirtung ab 13.00 Uhr<br />

Auf Ihren Besuch freuen sich<br />

die Gutedelschlucker Norsingen e.V.<br />

Sport fällt aus vom 22.02. - 03.03.2006<br />

Es sind Schulferien und die Narren sind los. Deshalb fällt in der St.<br />

Gallushalle unser Sportbetrieb aus. Für den Lauftreff geht es natürlich<br />

wie gewohnt weiter.<br />

„Es gibt kein schlechtes Wetter ... nur schlechte Kleidung“ sagt<br />

unser Übungsleiter Hans Schönberger regelmäßig seinen Läufern.<br />

Wer beim Freiburg Marathon dabei sein will, muss jetzt beißen.<br />

Also, wir sehen uns am Mittwoch, 18.00 Uhr, an der St. Gallushalle<br />

in Norsingen.<br />

Gürtelprüfungen bestanden - Gratulation!<br />

7. Kyu orange Philipp Risch/Kirchhofen<br />

8. Kyu gelb Lena Strittmatter/Kirchhofen<br />

9. Kyu weiß/gelb Christian Schade-Alvarez/Scherzingen,<br />

Marigona Lenjani/Norsingen, Saranda<br />

Lenjani/Norsingen, Tringa Lenjani/<br />

Norsingen, Lenjani Lenjani/Norsingen,<br />

Calvin Kallus/Scherzingen,<br />

Felix Siefert/Ebringen<br />

Wer fährt mit? - Schlachtenbummler aufgepasst!<br />

Wir fahren am 04.03.2006 zur Karate-Landesmeisterschaft in<br />

Ludwigsburg/Neckar, um unseren Trainer Ramin anzufeuern.<br />

Nordic Walking Offensive - Neue Kurse<br />

Das Frühjahr kommt, die Pfunde gehen! Unser Kursangebot im<br />

Überblick:<br />

� Einsteiger - 17./18.03.2006<br />

� Gewichtsreduktion 25./26.02. und 25./26.03.2006<br />

Mehr Informationen telefonisch unter 07633/94 80 07 oder auf unserer<br />

Website.<br />

Flohmarkt am 02.04.2006 - Verkaufsoffener Sonntag<br />

Jetzt schon Verkaufstisch reservieren! Mehr siehe Website.<br />

Mountainbikekurs nur für Frauen/Mädchen<br />

Ein Übungsleiter Radsport mit Wettkampferfahrung wird Ihnen in<br />

zwei Stunden die Fertigkeiten vermitteln die Sie brauchen, um mit<br />

einem Mountainbike sicher unterwegs zu sein (Bremsen auf losem<br />

Untergrund, Hindernisse überfahren etc.).<br />

Neben der ergonomisch richtigen Einstellung von Sattel und Lenker<br />

wird auch ein kleiner Einblick in Pannenbehebung gegeben.<br />

Jetzt Platz reservieren, da die Zahl der Teilnehmerinnen begrenzt<br />

ist. Mehr siehe Website.<br />

Arno Harter, 1. Vorsitzender<br />

http://www.freizeitsport-ehrenkirchen.de<br />

Schiedsrichter-Lehrgang erfolgreich bestanden!<br />

Wir gratulieren unserem B-Jugendspieler Alexander Mann aus<br />

Norsingen recht herzlich, der den Schiedsrichter-Lehrgang beim<br />

Südbadischen Fußballverband erfolgreich bestanden hat.<br />

Sportfreunde Norsingen e.V.<br />

- Der Vorstand -<br />

Musik, Gaudi & Fetz am<br />

Fasnet-Samschdig, 25.02.2006,<br />

in Offnadingen<br />

Der Musikverein Offnadingen lädt ein<br />

zum Fackelumzug durch die Straßen<br />

und Gassen von Offnadingen. Los<br />

geht’s um 18.47 Uhr an der <strong>Gemeinde</strong>halle.<br />

Durch die Straßen woll’n wir zieh’n und Sie abholen zu einem<br />

Abend im Offnadinger Fasnetsaal mit reichlich Unterhaltung,<br />

Tanz, Musik und Stimmung. Auch wenn Sie kein Offnadinger sind<br />

- kommen Sie vorbei und lassen Sie sich überraschen!<br />

Scheuen Sie sich nicht und schauen Sie am 25.02.2006 zu der<br />

Offnadinger Fasnet vorbei, denn für gute Stimmung sind wir bekannt.<br />

Der Eintritt an diesem Abend ist frei!!!<br />

Ihr Musikverein Offnadingen<br />

Ortsverwaltung Scherzingen<br />

Liebe Kinder,<br />

am Fastnachtsdienstag findet in<br />

Scherzingen wieder die Kinder-Fastnacht<br />

statt. Also, auf in den<br />

Bürgersaal. Die Party steigt ab<br />

15.00 Uhr!<br />

Fasnachtswanderung<br />

Am kommenden Sonntag, 19.02.2006, findet unsere Fasnachtswanderung<br />

für Jung und Alt nach Sölden statt. Die Wanderung<br />

führt über den Bettlerpfad, Leimbach, Richtung St. Ulrich, Franzosenlager,<br />

Saalenberg Kapelle, Sölden. Hier gegen 12.30 Uhr Einkehr<br />

im Gasthaus „Löwen“. Nach dem Essen gemütliches Beisammensein.<br />

Fasnächtliche Beiträge und Bekleidung sind erwünscht.<br />

Der Rückweg erfolgt über Gaisbühl, Talweg, Bollschweil<br />

nach <strong>Ehrenkirchen</strong>. Gehzeit ca. 4,5 Std. Treffpunkt 9.00<br />

Uhr beim Rathaus <strong>Ehrenkirchen</strong>.<br />

Zu dieser Wanderung sind ALLE, die Spaß und Lust am Wandern<br />

haben, recht herzlich eingeladen.<br />

Die Vorstandschaft


Freitag, 17.02.2006 Seite 19<br />

Herzliche Einladung zum Fasnettanz am Fasnetsamstag,<br />

25.02.2006, ab 19.33 Uhr im Georgsheim.<br />

Zum Tanz spielt „Michael“. Der Eintritt ist<br />

frei. Für das leibliche Wohl bieten wir Wurstsalat,<br />

Tellergallert, Gulaschsuppe und Schinken-Käsebrötchen.<br />

Und im Keller gibt es wieder unsere Bar. Party<br />

und Stimmung garantiert.<br />

Also Fasnetkostüm an, und ab geht es zur Hasenparty...<br />

Kindersachenmarkt am Sonntag,<br />

19.03.2006, von 14.00 - 17.00 Uhr<br />

Standgebühr: 6 Euro und einen selbstgebackenen<br />

Kuchen<br />

„Kommen - Sehen - Staunen“, vielleicht<br />

auch Kaufen.<br />

Oder den selbstgebackenen Kuchen mit<br />

einer Tasse Kaffee genießen.<br />

Auf der Bühne haben wir für die Kinder keine Plätze reserviert, da<br />

es im November eine gesonderte Veranstaltung für Kinderspielzeug<br />

gibt.<br />

Anmeldung für den Kindersachenmarkt nur telefonisch ab<br />

07.03.2006 möglich unter den Telefonnummern 8 23 74 (G. Martin)<br />

und 66 81 (U. Wehrle)<br />

Wir freuen uns auf Ihr Kommen.<br />

Wuuki e.V.<br />

Noch freie Plätze bei folgenden Lehrgängen<br />

� Aerobic: Step-Variationen<br />

Inhalte: verschiedene Einsatzmöglichkeiten des Steps, Double<br />

Step, 3/4 Step, Step-Intervall, Step Choreographie<br />

Referentin: Patricia Maier-Christoph<br />

Termin: 18.03.2006<br />

Lehrgangsort: Niederrimsingen<br />

� Aerobic: 3/4 Step<br />

3/4 Step ist ein neuer Trend von Body and Mind Kursen.<br />

In diesem Kurs soll wie bei Pilates bzw. Yoga Körper und Geist trainiert<br />

werden, da wir mit einem 3/4 Takt arbeiten, wie beim Walzer.<br />

Die Musik ist sehr angenehm und unterstützt durch orientalische<br />

Klänge, mit Titeln wie z.B. „Wüstenhimmel“, das Training.<br />

Die Zielgruppe ist breit gefächert, jeder kann an diesen Kursen<br />

teilhaben.<br />

Referent: Thommy Koblentz<br />

Termin: 11.03.2006<br />

Lehrgangsort: Sexau<br />

� Fitness/Gesundheit Fatburning - Mollig und Mobil<br />

Inhalte: mollig? was tun?, Essen und Psyche, Ernährungsformen,<br />

Sinn und Unsinn von Diäten, Energiebereitstellung / Fettverbrennung,<br />

Laktatmessung, Walking / Nordic Walking, Aquafitness,<br />

funkt. Fitnesstraining - Kräftigung / Dehnung / Mobilisation,<br />

Entspannung<br />

Termin: 29.03. - 31.03.2006<br />

Lehrgangsort: Sportschule Steinbach<br />

� Gymnastik mit Handgeräten für Einsteiger<br />

Lehrgang des Breisgauer Turngaus<br />

Termin: 05.03.2006<br />

Ort: Kahlenberghalle in Ringsheim<br />

Zeit: 10.00 - 16.00 Uhr<br />

Handgeräte (Seil, Ball und Keulen) bitte mitbringen<br />

Referentin: Viktoria Tereschenko<br />

� DRK-Kurs: Sportverletzungen<br />

Leiter: H.-J. Lob, DRK<br />

Termin: Dienstag, 07.03.2006 und 14.03.2006, jeweils 19.00 -<br />

ca. 22.00 Uhr<br />

Ort: DRK-Raum; Alte Schulgasse, Oberrimsingen<br />

� DRK-Grundkurs<br />

wird bei der Übungsleiter-Ausbildung anerkannt<br />

Zeit: 17. und 18.03.2006<br />

Ort: Gündlingen, DRK-Raum im Kindergarten<br />

Leitung: H.-J. Lob, DRK<br />

Zum Vormerken:<br />

beim Breisgauer Turngau<br />

Seniorengymnastik am 04.03.2006 in Ihringen<br />

Gesundheitssport Schwerpunkt: Herz-Kreislauf am<br />

18./19.03.2006 in Friesenheim<br />

Weitere Information zu den Lehrgängen und Anmeldung bei Maria<br />

Kabel, Telefon 5 04 72.<br />

Die Mannschaften des TTC <strong>Ehrenkirchen</strong> spielen wie folgt:<br />

Freitag, 17.02.2006<br />

18.30 Uhr Schüler I<br />

TTC <strong>Ehrenkirchen</strong> - FSC Biengen<br />

20.00 Uhr - Herren I<br />

TV Ihringen II - TTC <strong>Ehrenkirchen</strong><br />

Dienstag, 21.02.2006<br />

17.00 Uhr, Sprechtag zur grenzüberschreitenden Rentenversicherung<br />

der Deutschen-Rentenversicherung und der gesetzlichen<br />

Rentenversicherung in der Schweiz, Auskunfts- und Beratungsstelle,<br />

Friedrichring 1, Freiburg. Info unter 0761/3 87 10<br />

Freitag, 24.02.2006<br />

19.30 Uhr, Bunter Abend beim Fanfarenzug Heitersheim, Vereinsheim<br />

Samstag, 25.02.2006<br />

20.11 Uhr, Bunter Abend beim Musikverein Bremgarten, Bürgerhalle<br />

Sonntag, 26.02.2006<br />

20.11 Uhr, Preismaskenball, Turn- und Festhalle Tunsel<br />

Sonntag, 05.03.2006<br />

10.30 Uhr, Guggenmusiktreffen in der Schwarzwaldhalle Sulzburg<br />

14.00 Uhr, Großer Fastnachtsumzug in Sulzburg (Burefasnet)<br />

Sprechtag des Sozialrechtsreferenten, Herrn Weih, findet<br />

montags<br />

nach telefonischer Anmeldung in der Geschäftsstelle, Bertoldstraße<br />

44, Freiburg statt. Informiert und beraten wird in allen Fragen<br />

zum Schwerbehindertenrecht, zur gesetzlichen Unfall-, Renten-,<br />

Kranken- und Pflegeversicherung.<br />

Anmeldung unter 0761/50 44 90<br />

mittwochs ab 17.30 Uhr und freitags ab 15.30 Uhr<br />

Skat-Spieleabend für jedermann/-frau, Kurhaus Bad Krozingen<br />

freitags ab 20.00 Uhr<br />

Trainings- und Spieleabend des Schachclubs Sölden, Saalenberghalle<br />

ab 19.00 Uhr Jugendtraining, Anfänger herzlich willkommen


Seite 20 Freitag, 17.02.2006<br />

Veranstaltungen im Kurhaus Bad Krozingen<br />

24.02., 20.11 Uhr, Närrische Disco<br />

26.02., 14.33 Uhr, Kinderfasnet<br />

27.02., 14.11 Uhr, Großer Fasnet-Mendig-Umzug<br />

Karten unter 40 08-64<br />

Kino im Josefshaus Bad Krozingen<br />

18.02., 15.00 Uhr, „Solange du da bist“ (o.A.)<br />

18.02., 20.00 Uhr, „Wo die Liebe hinfällt“ (o.A.)<br />

19.02., 15.00 Uhr, „Die Reise der Pinguine“ (o.A.)<br />

Bildungszentrum Beruf + Gesundheit bietet an:<br />

� Computerkurse (Word, Excel, Tastaturtraining)<br />

� Gesundheitskurse (Aqua Spinning, Yoga, Marathon-<br />

Vorbereitung, Pilates, Nordic Walking)<br />

� Allgemeinwissen (Geldanlage, Ahnenforschung, Steuererklärung)<br />

� Sprachkurse (Spanisch, Französisch)<br />

Info und Anmeldung unter 4 04 40 08<br />

Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche<br />

bietet an:<br />

Eltern Pub - Ein Elternkurs für Eltern, Mütter und Väter, damit das<br />

Zusammenleben mit den Jugendlichen wieder besser gelingt.<br />

5 Einheiten à 2 Std., donnerstags, 19.30 - 21.30 Uhr<br />

Info und Anmeldung unter 0761/89 65- 4 61<br />

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