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GRInt 361 2010 - Stadtgemeinde Schwechat

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<strong>361</strong>. Sitzung des Gemeinderates am Montag, 27. September <strong>2010</strong><br />

Punkt 30 der Tagesordnung<br />

Verzicht auf das Vorkaufsrecht - nachträgliche Berichterstattung<br />

Vortragender: Stadtrat Howorka Peter<br />

S A C H V E R H A L T<br />

Bei einigen ehemals gemeindeeigenen Liegenschaften war die Voraussetzung für<br />

die Aufrechterhaltung des Vorkaufsrechtes nicht mehr gegeben. Für diese<br />

Liegenschaften wurden aufgrund der Fristen im ABGB mittels Sofortmaßnahme<br />

durch den Bürgermeister Löschungserklärungen ausgestellt, die hiemit dem<br />

Gemeinderat zur Kenntnis gebracht werden.<br />

Nach Vorberatung im zuständigen Gemeinderatsausschuss IV und im Stadtrat bringe<br />

ich das dem Gemeinderat gemäß § 38 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung zur<br />

Kenntnis.<br />

Für nachfolgende Liegenschaften wurden Löschungserklärungen ausgestellt:<br />

1) EZ 1293 KG <strong>Schwechat</strong>, Phönixweg 8 - Eigentümer: Auer Helga und Nessl<br />

Hannelore<br />

2) EZ 840 KG Mannswörth, Hausleithnergasse 13 - Eigentümer: Stieler Walter und<br />

Eveline<br />

3) EZ 2145 KG <strong>Schwechat</strong>, Gerberweg 7 - Eigentümer: Nazabaghi Kambiz und<br />

Nazabaghi-Strohmeier Belinda<br />

4) EZ 1606 KG <strong>Schwechat</strong>, Innerbergerstraße 22 - Eigentümer: Bata Karl<br />

5) EZ 681 KG Mannswörth, Jägerhausgasse 4 - Eigentümer: Holly Andrea und<br />

Wimmer Irena<br />

reissylv Seite 90 19.10.10

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