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GRInt 361 2010 - Stadtgemeinde Schwechat

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festgelegt in der Sitzung des Gemeinderates am 23.03.2006, ist unter<br />

Berücksichtigung der oben angeführten Sachverhaltsdarstellung als erfüllt zu<br />

betrachten.<br />

§ 3<br />

Diese Verordnung tritt nach ihrer Kundmachung mit dem auf den Ablauf der<br />

zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.<br />

Wechselrede: keine<br />

Abstimmungsergebnis: Sämtliche Mitglieder des Gemeinderates stimmen für den<br />

Antrag.<br />

reissylv Seite 58 19.10.10

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