GRInt 361 2010 - Stadtgemeinde Schwechat
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festgelegt in der Sitzung des Gemeinderates am 23.03.2006, ist unter<br />
Berücksichtigung der oben angeführten Sachverhaltsdarstellung als erfüllt zu<br />
betrachten.<br />
§ 3<br />
Diese Verordnung tritt nach ihrer Kundmachung mit dem auf den Ablauf der<br />
zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.<br />
Wechselrede: keine<br />
Abstimmungsergebnis: Sämtliche Mitglieder des Gemeinderates stimmen für den<br />
Antrag.<br />
reissylv Seite 58 19.10.10