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GRInt 361 2010 - Stadtgemeinde Schwechat

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PORR Solutions hat einen Entwurf für die Festlegung der künftigen<br />

Bebauungsbestimmungen erstellt, der die Grundlage für die Auflage und<br />

Beschlussfassung einer Änderung des digitalen Bebauungsplanes darstellt. Vorerst<br />

soll kein Teilungsplan erstellt werden. Stattdessen liegt eine Vereinbarung zwischen<br />

der Brau Union Aktiengesellschaft und der <strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Schwechat</strong> vor, wonach<br />

die Straßen sowie Geh- und Radwege als Aufschließung des gegenständlichen<br />

Areals, durch den Grundeigentümer bzw. dessen Rechtsnachfolger (z.B. Bauträger),<br />

privat herzustellen sind.<br />

Diese Verkehrsflächen sind Privatstraßen mit Öffentlichkeitsrecht. Zur Sicherstellung<br />

der Nutzung durch die Öffentlichkeit wird die Dienstbarkeit des Geh- und<br />

Fahrtrechtes durch den Grundstückseigentümer grundbücherlich eingeräumt. Die<br />

genaue Regelung ist in einem Dienstbarkeitsvertrag entsprechend festgelegt. Darin<br />

ist ebenfalls festgeschrieben, dass die <strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Schwechat</strong> keinerlei<br />

Verpflichtung hat, die privaten Verkehrsflächen inklusive der Anschlüsse an das<br />

öffentliche Gut zu erhalten und die Straßenreinigung sowie den Winterdienst hierfür<br />

zu besorgen.<br />

2.) Festlegung von Bebauungsbestimmungen im Bebauungsplan<br />

Für die gegenständliche Bauland-Wohngebiet-300-Aufschließungszone BW-300-A2<br />

wurden auf Basis der von der PORR Solutions erarbeiteten städtebaulichen<br />

Bebauungsstudie, als auch der auf den angrenzenden Flächen festlegten<br />

Bebauungsbestimmungen, im Rahmen der 36. Änderung des rechtsgültigen<br />

Bebauungsplanes detaillierte Bebauungsbestimmungen festgelegt.<br />

3.) Festlegung und Sicherstellung der Erschließung des Wohnbaulandes<br />

Eine Verkehrserschließung der gegenständlichen Aufschließungszone nach den<br />

technischen und verkehrsorganisatorischen Erfordernissen kann durch die<br />

öffentlichen Verkehrsflächen der unmittelbar angrenzenden Mautner Markhof-Straße<br />

sowie der Brauhausstraße sichergestellt werden.<br />

Das zukünftige innere Erschließungssystem dieses Siedlungsgebietes werden<br />

private Verkehrsflächen bilden. Die Erhaltung der Anschlüsse an das bestehende<br />

öffentliche Straßensystem wird hierbei vom Grundstückseigentümer bzw. dessen<br />

Rechtsnachfolger übernommen. Auch dies wurde in dem o.a. Dienstbarkeitsvertrag<br />

festgelegt.<br />

4.) die Untersuchung sowie gegebenenfalls die Sanierung bzw. Sicherung der<br />

vermuteten Altlasten<br />

Die Prüfung des von der Brau Union Österreich AG vorgelegten Bodengutachtens<br />

bezüglich der Erkundung etwaiger Kontaminationen des Untergrundes im Bereich<br />

der ehemaligen Brauerei <strong>Schwechat</strong>, erstellt von der PORR Umwelttechnik GmbH im<br />

August <strong>2010</strong>, hat ergeben, dass es dem vorliegenden Gutachten zu folge dort keine<br />

Altlasten im Sinne der Einstufungskriterien des Umweltbundesamtes gibt.<br />

Von den dort vorgefundenen Stoffkonzentrationen im Boden kann davon<br />

ausgegangen werden, dass es keine erhebliche Gefahr für die Umwelt gibt.<br />

reissylv Seite 56 19.10.10

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