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GRInt 361 2010 - Stadtgemeinde Schwechat

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getroffen werden sollten. Da infolge des Wettbewerbes EUROPAN 8 kein<br />

verwertbares Ergebnis zu verzeichnen war, wurde nun im Auftrag der Brau Union<br />

Österreich Aktiengesellschaft vom Büro PORR Solutions eine der Widmung<br />

entsprechende Bebauungsstudie auf Grundlage eines städtebauliches<br />

Gesamtkonzeptes vorgelegt, nach welchem nun die Freigabe dieser<br />

Aufschließungszonen erfolgen soll.<br />

Zu den einzelnen Freigabebedingungen für die Aufschließungszone BK-300-A1 kann<br />

im Folgenden festgestellt werden:<br />

Die Aufschließungszone BK-300-A1 darf zur Bebauung freigegeben werden, wenn<br />

folgende Bedingungen erfüllt sind:<br />

1.) Festlegung von Bebauungsbestimmungen im Bebauungsplan<br />

Für die gegenständliche Bauland-Kerngebiet-Aufschließungszone BK-300-A1<br />

wurden auf Basis der von der PORR Solutions erarbeiteten städtebaulichen<br />

Bebauungsstudie, als auch der auf den angrenzenden Flächen festlegten<br />

Bebauungsbestimmungen, im Rahmen der 36. Änderung des rechtsgültigen<br />

Bebauungsplanes detaillierte Bebauungsbestimmungen festgelegt.<br />

2.) die Untersuchung sowie gegebenenfalls die Sanierung bzw. Sicherung der<br />

vermuteten Altlasten<br />

Die Prüfung des von der Brau Union Österreich AG vorgelegten Bodengutachtens<br />

bezüglich der Erkundung etwaiger Kontaminationen des Untergrundes im Bereich<br />

der ehemaligen Brauerei <strong>Schwechat</strong>, erstellt von der PORR Umwelttechnik GmbH im<br />

August <strong>2010</strong>, hat ergeben, dass es dem vorliegenden Gutachten zu folge dort keine<br />

Altlasten im Sinne der Einstufungskriterien des Umweltbundesamtes gibt.<br />

Von den dort vorgefundenen Stoffkonzentrationen im Boden kann davon<br />

ausgegangen werden, dass es keine erhebliche Gefahr für die Umwelt gibt.<br />

Damit sind die im Verordnungstext des Örtlichen Raumordnungsprogrammes<br />

festgelegten Kriterien für die Freigabe der Aufschließungszone Bauland-Kerngebiet-<br />

300-A1 in der KG <strong>Schwechat</strong> als erfüllt zu betrachten.<br />

Durch die bereits bestehende Widmung Bauland-Kerngebiet-300 auf dieser Fläche,<br />

hat die geplante Freigabe keine Auswirkungen auf die Flächenbilanz.<br />

Zu den einzelnen Freigabebedingungen für die Aufschließungszone BW-300-A2<br />

kann im Folgenden festgestellt werden:<br />

Die Aufschließungszone BW-300-A2 darf zur Bebauung freigegeben werden, wenn<br />

folgende Bedingungen erfüllt sind:<br />

1.) Vertragliche Vereinbarung der <strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Schwechat</strong> mit den<br />

Grundeigentümern betreffend eines Teilungsplanentwurfes, der die wirtschaftliche<br />

Nutzung des Wohnbaulandes sowie der geplanten Infrastruktur sicherstellt<br />

reissylv Seite 55 19.10.10

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