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GRInt 361 2010 - Stadtgemeinde Schwechat

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<strong>361</strong>. Sitzung des Gemeinderates am Montag, 27. September <strong>2010</strong><br />

Punkt 14 der Tagesordnung<br />

Beschlussfassung zur Freigabe der Aufschließungszonen BK-300-A1 und BW-<br />

300-A2 (altes Brauereigelände) in der KG <strong>Schwechat</strong><br />

Antragsteller: Vizebürgermeister Frauenberger Gerhard<br />

S A C H V E R H A L T<br />

Die <strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Schwechat</strong> beabsichtigt die Freigabe der Aufschließungszonen<br />

BK-300-A1 und BW-300-A2 auf dem alten Brauereigelände.<br />

Aufgrund der hervorragenden Kombination aus Lagegunst (Nähe zu Wien, Nähe<br />

zum Flughafen Wien/<strong>Schwechat</strong> und Lage im Vierländereck), einer gut ausgebauten<br />

Infrastruktur sowie qualitativ hochwertigen Grünräumen herrscht eine große Dynamik<br />

im Bereich der Stadtentwicklung in der <strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Schwechat</strong>. Um diese<br />

Potentiale zukünftig auch optimal und nachhaltig nutzen zu können, gilt es<br />

Rahmenbedingungen zu schaffen, die einerseits die Sicherung und Stärkung des<br />

Wirtschafts- und Erwerbsstandortes <strong>Schwechat</strong> garantieren und andererseits<br />

gleichzeitig einen hohen Lebensstandard für die Einwohner <strong>Schwechat</strong>s effektiv<br />

sicherstellen. Hierfür ist eine aktive Verwertung der Liegenschaften unabdingbar.<br />

Die zur Freigabe vorgesehene Fläche, bestehend aus dem Grundstück Nr. .129/12<br />

(Eigentümer Brau Union Österreich Aktiengesellschaft), befindet sich unmittelbar am<br />

Stadtzentrum von <strong>Schwechat</strong>. Sie liegt in direkter Nähe zur B10 (Wiener Straße),<br />

grenzt im Nordosten an den Busbahnhof am Alanovaplatz (bis hier reicht die<br />

Kernzone Wiens), schließt im Nordwesten an den Pfarrfriedhof und wird im<br />

Südwesten von der Mautner Markhof-Straße und im Osten von der Brauhausstraße<br />

umgeben.<br />

Das Planungsgebiet befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Freibad, dem<br />

Hallenbad und dem Eislaufplatz im Freizeitzentrum der <strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Schwechat</strong>.<br />

Entlang des in direkter Nachbarschaft befindlichen <strong>Schwechat</strong>flusses laden<br />

Grünräume zu Freizeitaktivitäten und Erholung ein.<br />

Die Ausweisung dieser Fläche als Bauland-Kerngebiet-300-Aufschließungszone (BK-<br />

300-A1) und Bauland-Wohngebiet-300-Aufschließungszone (BW-300-A2) erfolgte,<br />

weil für dieses Gebiet ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt werden und auf<br />

Basis dessen die Festlegungen für Bebauungsbestimmungen im Bebauungsplan<br />

reissylv Seite 54 19.10.10

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