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GRInt 361 2010 - Stadtgemeinde Schwechat

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KG. <strong>Schwechat</strong><br />

Änderungspunkt 3:<br />

Erhöhung der Bebauungsdichte-Geschoßflächenzahl im Bereich "Frauenfeld"<br />

(Gladbeckstraße - Enfieldstraße)<br />

Änderungspunkt 4:<br />

Festlegung von Bebauungsbestimmungen sowie Festlegung von neuen Straßen-<br />

und Baufluchtlinien und Kenntlichmachung von privaten Verkehrsflächen (Vp) auf<br />

dem alten Brauereigelände sowie Festlegung von Bebauungsbestimmungen für das<br />

neue Bauland-Kerngebiet (BK) in den Obergeschossen südöstlich des Busbahnhofes<br />

(Alanovaplatz) und Kenntlichmachung der neuen Flächenwidmungsfestlegungen in<br />

diesem Bereich.<br />

Änderungspunkt 5:<br />

Festlegung von Bebauungsbestimmungen, Verlegung einer Straßenfluchtlinie,<br />

geringfügige Änderung einer Baufluchtlinie sowie Kenntlichmachung der geänderten<br />

Flächenwidmung (Schildweg 1)<br />

KG. Rannersdorf<br />

Änderungspunkt 6:<br />

Festlegung von Bebauungsbestimmungen und Kenntlichmachung der neuen<br />

Flächenwidmung (nördlich des Betriebsgebietes Reinhartsdorfgasse)<br />

Nach Vorberatung in den zuständigen Gemeinderatsausschüssen sowie im Stadtrat<br />

stelle ich zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat folgenden<br />

A n t r a g :<br />

Der Gemeinderat der <strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Schwechat</strong> beschließt zur 36. Änderung des<br />

Bebauungsplanes nachfolgende<br />

VERORDNUNG<br />

§ 1<br />

Gemäß §§ 72 und 73 der NÖ Bauordnung 1996, LGBI. 8200, i.d.g.F., wird der<br />

Bebauungsplan für die Katastralgemeinden <strong>Schwechat</strong>, Rannersdorf und Kledering<br />

abgeändert und neu dargestellt.<br />

§ 2<br />

Die Plandarstellung, welche mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen ist,<br />

liegt im Stadtamt <strong>Schwechat</strong> während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.<br />

§ 3<br />

reissylv Seite 52 19.10.10

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