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GRInt 361 2010 - Stadtgemeinde Schwechat

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§ 1<br />

Aufgrund des § 22 Abs. 1 des NÖ Raumordnungsgesetzes 1976, LGBl. 8000-23,<br />

wird das örtliche Raumordnungsprogramm der <strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Schwechat</strong> in den<br />

Katastralgemeinden <strong>Schwechat</strong>, Rannersdorf und Kledering abgeändert und neu<br />

dargestellt.<br />

§ 2<br />

Die Plandarstellung, welche mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen ist,<br />

liegt im Rathaus während der Amtstunden zur allgemeinen Einsicht auf.<br />

§ 3<br />

Diese Verordnung tritt nach ihrer Genehmigung durch die NÖ Landesregierung und<br />

nach ihrer darauf folgenden Kundmachung mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen<br />

Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.<br />

Wechselrede: keine<br />

Abstimmungsergebnis: Sämtliche Mitglieder des Gemeinderates stimmen für den<br />

Antrag.<br />

reissylv Seite 49 19.10.10

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