GRInt 361 2010 - Stadtgemeinde Schwechat
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Umwidmung von Bauland-Wohngebiet-Aufschließungszone (BW-a-A5) und<br />
Grünland-Wasserfläche (Gwf) in öffentliche Verkehrsfläche (Vö) im Bereich der<br />
Klederinger Straße Nr. 118<br />
KG. Rannersdorf<br />
Änderungspunkt 2:<br />
Rückwidmung von öffentlichen Verkehrsflächen (Vö) nördlich und südlich der<br />
Bundesstraße S1 in Grünland-Land- und Forstwirtschaft (Glf) sowie Ausweisung von<br />
öffentlichen Verkehrsflächen (Vö) und Kenntlichmachung einer neuen<br />
Eisenbahntrasse<br />
KG. <strong>Schwechat</strong><br />
Änderungspunkt 3:<br />
Dieser Punkt betrifft nur die Änderung des Bebauungsplanes.<br />
Änderungspunkt 4:<br />
Umwidmung von Teilbereichen der Bauland-Kerngebiet-300-Aufschließungszone<br />
(BK-300-A1) sowie der Bauland-Wohngebiet-300-Aufschließungszone (BW-300-A2)<br />
in private Verkehrsflächen (Vp) auf dem alten Brauereigelände sowie Ausweisung<br />
von Bauland-Kerngebiet (BK) in den Obergeschossen über einer privaten<br />
Verkehrsfläche (Vp) südöstlich des Busbahnhofs (Alanovaplatz). Außerdem<br />
Umwidmung von öffentlicher Verkehrsfläche (Vö - Fuß- und Radweg) in private<br />
Verkehrsfläche (Vp - Fuß- und Radweg) in diesem Bereich. Weiters die<br />
Einschränkung von öffentlichen Verkehrsflächen (Vö) auf die Funktion Fuß- und<br />
Radweg.<br />
Änderungspunkt 5:<br />
Geringfügige Umwidmung von öffentlicher Verkehrsfläche (Vö) in Bauland-<br />
Wohngebiet-Wohndichteklasse a (BW-a) (Schildweg 1)<br />
KG. Rannersdorf<br />
Änderungspunkt 6:<br />
Umwidmung eines Teilbereiches von Grünland-Grüngürtel-Emissionsschutz (Ggü-<br />
Emissionsschutz) in Bauland-Sondergebiet-Jugendheim (nördlich des<br />
Betriebsgebietes Reinhartsdorfgasse)<br />
Der Verordnungstext wird gegenüber der Auflage dahingehend abgeändert, dass die<br />
Endausfertigung der Pläne als Neudarstellung erfolgen wird.<br />
Nach Vorberatung in den zuständigen Gemeinderatsausschüssen sowie im Stadtrat<br />
stelle ich zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat folgenden<br />
A n t r a g :<br />
Der Gemeinderat der <strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Schwechat</strong> beschließt folgende<br />
VERORDNUNG<br />
reissylv Seite 48 19.10.10