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GRInt 361 2010 - Stadtgemeinde Schwechat

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Umwidmung von Bauland-Wohngebiet-Aufschließungszone (BW-a-A5) und<br />

Grünland-Wasserfläche (Gwf) in öffentliche Verkehrsfläche (Vö) im Bereich der<br />

Klederinger Straße Nr. 118<br />

KG. Rannersdorf<br />

Änderungspunkt 2:<br />

Rückwidmung von öffentlichen Verkehrsflächen (Vö) nördlich und südlich der<br />

Bundesstraße S1 in Grünland-Land- und Forstwirtschaft (Glf) sowie Ausweisung von<br />

öffentlichen Verkehrsflächen (Vö) und Kenntlichmachung einer neuen<br />

Eisenbahntrasse<br />

KG. <strong>Schwechat</strong><br />

Änderungspunkt 3:<br />

Dieser Punkt betrifft nur die Änderung des Bebauungsplanes.<br />

Änderungspunkt 4:<br />

Umwidmung von Teilbereichen der Bauland-Kerngebiet-300-Aufschließungszone<br />

(BK-300-A1) sowie der Bauland-Wohngebiet-300-Aufschließungszone (BW-300-A2)<br />

in private Verkehrsflächen (Vp) auf dem alten Brauereigelände sowie Ausweisung<br />

von Bauland-Kerngebiet (BK) in den Obergeschossen über einer privaten<br />

Verkehrsfläche (Vp) südöstlich des Busbahnhofs (Alanovaplatz). Außerdem<br />

Umwidmung von öffentlicher Verkehrsfläche (Vö - Fuß- und Radweg) in private<br />

Verkehrsfläche (Vp - Fuß- und Radweg) in diesem Bereich. Weiters die<br />

Einschränkung von öffentlichen Verkehrsflächen (Vö) auf die Funktion Fuß- und<br />

Radweg.<br />

Änderungspunkt 5:<br />

Geringfügige Umwidmung von öffentlicher Verkehrsfläche (Vö) in Bauland-<br />

Wohngebiet-Wohndichteklasse a (BW-a) (Schildweg 1)<br />

KG. Rannersdorf<br />

Änderungspunkt 6:<br />

Umwidmung eines Teilbereiches von Grünland-Grüngürtel-Emissionsschutz (Ggü-<br />

Emissionsschutz) in Bauland-Sondergebiet-Jugendheim (nördlich des<br />

Betriebsgebietes Reinhartsdorfgasse)<br />

Der Verordnungstext wird gegenüber der Auflage dahingehend abgeändert, dass die<br />

Endausfertigung der Pläne als Neudarstellung erfolgen wird.<br />

Nach Vorberatung in den zuständigen Gemeinderatsausschüssen sowie im Stadtrat<br />

stelle ich zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat folgenden<br />

A n t r a g :<br />

Der Gemeinderat der <strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Schwechat</strong> beschließt folgende<br />

VERORDNUNG<br />

reissylv Seite 48 19.10.10

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