GRInt 361 2010 - Stadtgemeinde Schwechat
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der Zentralverschiebebahnhof-Ostschleife im örtlichen und öffentlichen Interesse ist.<br />
Dies hat jedenfalls Vorrang vor dem persönlichen Interesse.<br />
In diesem Zusammenhang wird bezüglich der damit einhergehenden Verlegung<br />
bestehender Feldwege und deren Ausweisung als öffentliche Verkehrswege (Vö),<br />
darauf verwiesen, dass damit der aktuellen Novellierung des "NÖ Straßengesetz"<br />
entsprochen wird. Hiernach müssen nunmehr (geplante) Gemeindestraßen als<br />
öffentliche Verkehrsflächen ausgewiesen werden.<br />
Durch die Errichtung der neuen Bahntrasse und der damit einhergehenden teilweise<br />
neuen Führung der Feldwege im bestehenden Feldwegnetz, ist die Erreichbarkeit<br />
und die Bewirtschaftung der in der Stellungnahme genannten Parzellen Nr. 108/8<br />
und Nr. 114, beide KG. Rannersdorf, weiterhin gewährleistet. Beide Parzellen sind<br />
nur sehr geringfügig am westlichen Rand von der Umwidmung in öffentliche<br />
Verkehrsfläche (Bahntrasse) und der Verlegung des Feldweges betroffen. Demnach<br />
ist die Gefahr einer weiteren "Zerstückelung und Zerschneidung" durch die<br />
gegenständlichen Umwidmungen keinesfalls gegeben. Zudem wurde, um den<br />
besonderen Bedürfnissen der Landwirte gerecht zu werden, im Vorfeld gemeinsam<br />
mit den Landwirten die Verkehrsführung mit Verkehrsplanern begutachtet und<br />
festgelegt.<br />
1.3.) Die Pfarre <strong>Schwechat</strong> weist in ihrer Stellungnahme betreffend der 6. Änderung<br />
des örtlichen Raumordnungsprogramms darauf hin, dass "auf dem Pfarrfriedhof<br />
neben öffentlichen Gottesdiensten im Freien … auch unzählige Begräbnisse<br />
abgehalten werden, die aufgrund des Pietätsanspruches auch entsprechende Ruhe<br />
erfordern. … Die Pfarre <strong>Schwechat</strong> ersucht dabei von der Errichtung bzw. Zulassung<br />
von Bauten, von denen besonderer Lärm erwartet werden kann, Abstand zu nehmen<br />
und dies im jeweiligen Raumordnungsprogramm und dem darauf aufbauenden<br />
Bebauungsplan auch zum Ausdruck zu bringen." Dieser Hinweis wird zur Kenntnis<br />
genommen.<br />
Durch die geplante Umwidmung soll vor allem die innere Erschließung des bereits<br />
rechtskräftig gewidmeten Wohnbauland bzw. des bereits seit längerem geplanten<br />
Wohngebiets im westlichen Anschluss an den Friedhof festgelegt werden.<br />
Die Ausweisung als Bauland-Wohngebiet stellt sicher, dass keine Nutzungen von<br />
denen erhebliche Emissionen ausgehen würden hier errichtet werden können.<br />
Seitens des Amtes der NÖ Landesregierung, Abt. RU1 bzw. RU2, liegt für die 6.<br />
Änderung des örtlichen Raumordnungsprogramms ein positives Gutachten (RU2-O-<br />
541/159-<strong>2010</strong>) vom 23. August <strong>2010</strong> vor.<br />
2.) Änderungen gegenüber der Auflage<br />
Gemäß den Ausführungen betreffend den eingebrachten Stellungnahmen erfolgt<br />
keine Änderung gegenüber der Auflage.<br />
Folgende Änderungspunkte sollen deshalb nunmehr beschlossen werden:<br />
KG. Kledering<br />
Änderungspunkt 1:<br />
reissylv Seite 47 19.10.10