GRInt 361 2010 - Stadtgemeinde Schwechat
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<strong>361</strong>. Sitzung des Gemeinderates am Montag, 27. September <strong>2010</strong><br />
Punkt 11 der Tagesordnung<br />
<strong>Schwechat</strong>er Stadtpanel - Änderung des Abfragezeitraumes<br />
Antragsteller: Bürgermeister Fazekas Hannes<br />
S A C H V E R H A L T<br />
Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass bei den Befragungen in<br />
einem Zeitabstand von 2 Jahren keine signifikanten Änderungen festzustellen sind.<br />
Es erscheint daher - gerade in Zeiten der Budgetkonsolidierung als sinnvoll, den<br />
Befragungszeitraum von 2 Jahren auf 4 Jahre zu erhöhen.<br />
Nach Vorberatung in den zuständigen Gemeinderatsausschüssen sowie im Stadtrat<br />
stelle ich zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat folgenden<br />
A n t r a g :<br />
§ 6 Abs. 1 des <strong>Schwechat</strong>er Bürgerbeteiligungsverfahrens i.d.g.F. ist wie folgt zu<br />
ändern:<br />
Als Rückschluss auf die Auswirkungen von Leistungen und Angeboten der<br />
Verwaltung wird zumindest einmal in vier Jahren eine standardisierte Erhebung<br />
durchgeführt, die die Bevölkerungsmeinung zur Qualität der städtischen Produkte<br />
und der Entwicklung dieser Qualität im Zeitablauf erfasst. Der Gemeinderat kann in<br />
jeweils sachlich begründeten Fällen eine Verlängerung auf fünf Jahre zwischen zwei<br />
Befragungen beschließen.<br />
Wechselrede: keine<br />
Abstimmungsergebnis: Sämtliche Mitglieder des Gemeinderates stimmen für den<br />
reissylv Seite 44 19.10.10