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GRInt 361 2010 - Stadtgemeinde Schwechat

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Die im Voranschlag <strong>2010</strong> budgetierten Leistungserlöse sind nach Ansicht der<br />

Aufsichtsbehörde zu optimistisch angesetzt.<br />

In Anbetracht der hohen Belastungen durch die Freizeitanlage ist dem Gemeinderat<br />

Gelegenheit zu geben, Maßnahmen zur Reduzierung des Defizits (z.B.<br />

Neufestsetzung der Tarife, Änderung der Saison- sowie Tagesöffnungszeiten) zu<br />

beschließen. Die Erstellung eines nachhaltigen, nachvollziehbaren<br />

Reorganisationskonzeptes erscheint notwendig.<br />

Bezugnehmend auf die Budgetierung der jeweiligen Einnahmen wird auf den<br />

Voranschlagsgrundsatz der Genauigkeit hingewiesen.<br />

1.5.4. Volksbücherei<br />

Im Einschaubericht scheint folgende Feststellung auf: "Bei der Volksbücherei<br />

ergaben sich in den letzten Jahren ebenfalls erhebliche Defizite (durchschnittlich €<br />

257.000,-- in den Jahren 2005 bis 2008), die vor allem auf hohe Personalkosten und<br />

nur geringfügige Einnahmen zurückzuführen sind. Die Verringerung des<br />

veranschlagten Defizits für das Jahr 2009 auf € 235.900,-- ist auf einen<br />

Personalwechsel (Pensionierung bzw. Neubesetzung von Dienstposten)<br />

zurückzuführen.<br />

Die Festsetzung der Gebühren erfolgte zuletzt mit Gemeinderatsbeschluss vom 26.<br />

Juni 2003."<br />

Auch zu dieser Feststellung wurde von der <strong>Stadtgemeinde</strong> nur eine allgemeine<br />

Stellungsnahme abgegeben. Eine Mitteilung über diesbezüglich gesetzte<br />

Maßnahmen fehlt.<br />

Bei der Volksbücherei ergab sich auch im Rechnungsabschluss 2009 ein Abgang<br />

(rd. € 279.000,--). Im Voranschlag <strong>2010</strong> beträgt der Abgang € 339.800,--.<br />

Für den Bereich der Volksbücherei gilt das bereits zum Punkt 1.5.3. Gesagte.<br />

1.5.5. Gemeindewohnungen<br />

Feststellung It. Einschaubericht: "Zum Zeitpunkt der Einschau waren rd. 1.500<br />

Wohnungen vermietet. Jährlich werden davon ca. 80 bis 90 Wohnungen neu<br />

vermietet.<br />

Lt. Auskunft der zuständigen Bediensteten wurden die Mietzinsen der Mietverträge,<br />

die vor dem 1. Jänner 1982 abgeschlossen wurden, letztmalig mit Wirksamkeit 1.<br />

Jänner 1989 aufgrund eines Gemeinderatsbeschlusses vom 15. Dezember 1988<br />

angepasst. Mietverträge, die zwischen dem 1. Jänner 1982 und dem 30. Juni 1987<br />

abgeschlossen wurden, enthalten keine Wertsicherungsklauseln.<br />

Die Mietverträge, die zwischen 1. Juli 1987 und dem 31. Dezember 1995<br />

abgeschlossen wurden, weisen zwar Wertsicherungsklauseln (Anpassung der<br />

Mietzinse aufgrund des Verbraucherpreisindex) auf, auf die möglichen Anpassungen<br />

wurde jedoch verzichtet.<br />

Die Mietzinse, der nach dem 1. Jänner 1996 abgeschlossenen Verträge, werden<br />

aufgrund der in den Mietverträgen enthaltenen Wertsicherungsklauseln angepasst.<br />

Für diese Mieter besteht die Möglichkeit, um Mietzinsunterstützung anzusuchen.<br />

Zum Zeitpunkt der Gebarungseinschau waren ca. 53% der Mietverträge nach dem 1.<br />

Jänner 1996 abgeschlossen."<br />

reissylv Seite 21 19.10.10

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