GRInt 361 2010 - Stadtgemeinde Schwechat
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Die im Voranschlag <strong>2010</strong> budgetierten Leistungserlöse sind nach Ansicht der<br />
Aufsichtsbehörde zu optimistisch angesetzt.<br />
In Anbetracht der hohen Belastungen durch die Freizeitanlage ist dem Gemeinderat<br />
Gelegenheit zu geben, Maßnahmen zur Reduzierung des Defizits (z.B.<br />
Neufestsetzung der Tarife, Änderung der Saison- sowie Tagesöffnungszeiten) zu<br />
beschließen. Die Erstellung eines nachhaltigen, nachvollziehbaren<br />
Reorganisationskonzeptes erscheint notwendig.<br />
Bezugnehmend auf die Budgetierung der jeweiligen Einnahmen wird auf den<br />
Voranschlagsgrundsatz der Genauigkeit hingewiesen.<br />
1.5.4. Volksbücherei<br />
Im Einschaubericht scheint folgende Feststellung auf: "Bei der Volksbücherei<br />
ergaben sich in den letzten Jahren ebenfalls erhebliche Defizite (durchschnittlich €<br />
257.000,-- in den Jahren 2005 bis 2008), die vor allem auf hohe Personalkosten und<br />
nur geringfügige Einnahmen zurückzuführen sind. Die Verringerung des<br />
veranschlagten Defizits für das Jahr 2009 auf € 235.900,-- ist auf einen<br />
Personalwechsel (Pensionierung bzw. Neubesetzung von Dienstposten)<br />
zurückzuführen.<br />
Die Festsetzung der Gebühren erfolgte zuletzt mit Gemeinderatsbeschluss vom 26.<br />
Juni 2003."<br />
Auch zu dieser Feststellung wurde von der <strong>Stadtgemeinde</strong> nur eine allgemeine<br />
Stellungsnahme abgegeben. Eine Mitteilung über diesbezüglich gesetzte<br />
Maßnahmen fehlt.<br />
Bei der Volksbücherei ergab sich auch im Rechnungsabschluss 2009 ein Abgang<br />
(rd. € 279.000,--). Im Voranschlag <strong>2010</strong> beträgt der Abgang € 339.800,--.<br />
Für den Bereich der Volksbücherei gilt das bereits zum Punkt 1.5.3. Gesagte.<br />
1.5.5. Gemeindewohnungen<br />
Feststellung It. Einschaubericht: "Zum Zeitpunkt der Einschau waren rd. 1.500<br />
Wohnungen vermietet. Jährlich werden davon ca. 80 bis 90 Wohnungen neu<br />
vermietet.<br />
Lt. Auskunft der zuständigen Bediensteten wurden die Mietzinsen der Mietverträge,<br />
die vor dem 1. Jänner 1982 abgeschlossen wurden, letztmalig mit Wirksamkeit 1.<br />
Jänner 1989 aufgrund eines Gemeinderatsbeschlusses vom 15. Dezember 1988<br />
angepasst. Mietverträge, die zwischen dem 1. Jänner 1982 und dem 30. Juni 1987<br />
abgeschlossen wurden, enthalten keine Wertsicherungsklauseln.<br />
Die Mietverträge, die zwischen 1. Juli 1987 und dem 31. Dezember 1995<br />
abgeschlossen wurden, weisen zwar Wertsicherungsklauseln (Anpassung der<br />
Mietzinse aufgrund des Verbraucherpreisindex) auf, auf die möglichen Anpassungen<br />
wurde jedoch verzichtet.<br />
Die Mietzinse, der nach dem 1. Jänner 1996 abgeschlossenen Verträge, werden<br />
aufgrund der in den Mietverträgen enthaltenen Wertsicherungsklauseln angepasst.<br />
Für diese Mieter besteht die Möglichkeit, um Mietzinsunterstützung anzusuchen.<br />
Zum Zeitpunkt der Gebarungseinschau waren ca. 53% der Mietverträge nach dem 1.<br />
Jänner 1996 abgeschlossen."<br />
reissylv Seite 21 19.10.10