Arbeitshilfen 182 Soziale Einrichtungen in katholischer ... - DIAG MAV
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E Chancen und Grenzen der kirchenrechtlichen Aufsicht<br />
durch Bischöfliche Ord<strong>in</strong>ariate<br />
Kapitel D hat die wichtigsten Bed<strong>in</strong>gungen formuliert, die erforderlich<br />
s<strong>in</strong>d, um <strong>in</strong>nerhalb der Träger sozialer <strong>E<strong>in</strong>richtungen</strong> Aufsichtsstrukturen<br />
schaffen zu können, die e<strong>in</strong>e angemessene Aufsicht über<br />
die Geschäftsführungen leisten können. Davon abzugrenzen ist die<br />
Rolle der kirchenrechtlichen Aufsicht durch die kirchlichen Oberbehörden<br />
(Ord<strong>in</strong>ariate, Generalvikariate).<br />
E<strong>in</strong>e zentrale Aufgabe dieser kirchenrechtlichen Aufsicht besteht zunächst<br />
dar<strong>in</strong>, sicherzustellen, dass <strong>in</strong> allen <strong>E<strong>in</strong>richtungen</strong> mit mehr als<br />
50 Mitarbeiter<strong>in</strong>nen und Mitarbeitern geeignete <strong>in</strong>terne Aufsichtsstrukturen<br />
bestehen und hierbei die erforderlichen Bed<strong>in</strong>gungen nach<br />
Maßgabe von Kapitel D e<strong>in</strong>gehalten werden.<br />
Weiterh<strong>in</strong> nehmen die Ord<strong>in</strong>ariate beziehungsweise Generalvikariate<br />
<strong>in</strong> vielen Fällen Funktionen als Aufsichtsbehörde über soziale <strong>E<strong>in</strong>richtungen</strong><br />
<strong>in</strong> <strong>katholischer</strong> Trägerschaft wahr, die unabhängig von der<br />
<strong>in</strong> Kapitel D dargelegten Aufsicht bestehen. E<strong>in</strong>e solche externe kirchenbehördliche<br />
Aufsicht geschieht beispielsweise über<br />
! die Genehmigung von Satzungen und Gesellschaftsverträgen bei<br />
der Errichtung oder Umstrukturierung von Rechtsträgern beziehungsweise<br />
bei Änderungen von deren Statuten;<br />
! <strong>in</strong> die Statuten aufgenommene Genehmigungsvorbehalte für bestimmte<br />
Rechtsgeschäfte (zum Beispiel Erwerb und Veräußerung<br />
von Beteiligungen, Kooperationen, Neugründung und Aufgabe<br />
von <strong>E<strong>in</strong>richtungen</strong>, Grundstücksangelegenheiten, Übernahme besonderer<br />
Risiken, weitgehende Personalentscheidungen etc.);<br />
! die Zustimmungspflicht bei der Bestellung von Mitgliedern der<br />
Trägerorgane;<br />
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