12.01.2013 Aufrufe

Arbeitshilfen 182 Soziale Einrichtungen in katholischer ... - DIAG MAV

Arbeitshilfen 182 Soziale Einrichtungen in katholischer ... - DIAG MAV

Arbeitshilfen 182 Soziale Einrichtungen in katholischer ... - DIAG MAV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

E Chancen und Grenzen der kirchenrechtlichen Aufsicht<br />

durch Bischöfliche Ord<strong>in</strong>ariate<br />

Kapitel D hat die wichtigsten Bed<strong>in</strong>gungen formuliert, die erforderlich<br />

s<strong>in</strong>d, um <strong>in</strong>nerhalb der Träger sozialer <strong>E<strong>in</strong>richtungen</strong> Aufsichtsstrukturen<br />

schaffen zu können, die e<strong>in</strong>e angemessene Aufsicht über<br />

die Geschäftsführungen leisten können. Davon abzugrenzen ist die<br />

Rolle der kirchenrechtlichen Aufsicht durch die kirchlichen Oberbehörden<br />

(Ord<strong>in</strong>ariate, Generalvikariate).<br />

E<strong>in</strong>e zentrale Aufgabe dieser kirchenrechtlichen Aufsicht besteht zunächst<br />

dar<strong>in</strong>, sicherzustellen, dass <strong>in</strong> allen <strong>E<strong>in</strong>richtungen</strong> mit mehr als<br />

50 Mitarbeiter<strong>in</strong>nen und Mitarbeitern geeignete <strong>in</strong>terne Aufsichtsstrukturen<br />

bestehen und hierbei die erforderlichen Bed<strong>in</strong>gungen nach<br />

Maßgabe von Kapitel D e<strong>in</strong>gehalten werden.<br />

Weiterh<strong>in</strong> nehmen die Ord<strong>in</strong>ariate beziehungsweise Generalvikariate<br />

<strong>in</strong> vielen Fällen Funktionen als Aufsichtsbehörde über soziale <strong>E<strong>in</strong>richtungen</strong><br />

<strong>in</strong> <strong>katholischer</strong> Trägerschaft wahr, die unabhängig von der<br />

<strong>in</strong> Kapitel D dargelegten Aufsicht bestehen. E<strong>in</strong>e solche externe kirchenbehördliche<br />

Aufsicht geschieht beispielsweise über<br />

! die Genehmigung von Satzungen und Gesellschaftsverträgen bei<br />

der Errichtung oder Umstrukturierung von Rechtsträgern beziehungsweise<br />

bei Änderungen von deren Statuten;<br />

! <strong>in</strong> die Statuten aufgenommene Genehmigungsvorbehalte für bestimmte<br />

Rechtsgeschäfte (zum Beispiel Erwerb und Veräußerung<br />

von Beteiligungen, Kooperationen, Neugründung und Aufgabe<br />

von <strong>E<strong>in</strong>richtungen</strong>, Grundstücksangelegenheiten, Übernahme besonderer<br />

Risiken, weitgehende Personalentscheidungen etc.);<br />

! die Zustimmungspflicht bei der Bestellung von Mitgliedern der<br />

Trägerorgane;<br />

32

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!