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Arbeitshilfen 182 Soziale Einrichtungen in katholischer ... - DIAG MAV

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1.7 Die Mitarbeit im Aufsichtsgremium ist ehrenamtlich.<br />

24<br />

Den Mitgliedern sollen die Auslagen erstattet werden, was<br />

auch durch Zahlung e<strong>in</strong>er pauschalisierten Aufwandsentschädigung<br />

erfolgen kann, die tatsächlich entstehende Aufwendungen<br />

deckt. Soweit die Satzung beziehungsweise der Gesellschaftsvertrag<br />

dies vorsehen, kann auch e<strong>in</strong>e angemessene<br />

Vergütung gezahlt werden. Deren Höhe lässt sich nicht allgeme<strong>in</strong>gültig<br />

festlegen, sondern hängt <strong>in</strong>dividuell von den Besonderheiten<br />

des E<strong>in</strong>zelfalles ab, <strong>in</strong>sbesondere vom jeweiligen<br />

Anforderungsprofil des Amtes, von der konkreten Tätigkeit<br />

(Zeitumfang) sowie evtl. auch von der Größe des jeweiligen<br />

Verbandes.<br />

1.8 Soweit die Mitglieder- bzw. Gesellschafterversammlung sich<br />

die Bestellung nicht ausdrücklich vorbehält, bestimmt das Aufsichtsgremium<br />

den unabhängigen Abschlussprüfer.<br />

Dieser wird durch Beschluss vom Aufsichtsgremium beauftragt.<br />

Den schriftlichen Auftrag zur Durchführung erteilt der<br />

Vorsitzende des Aufsichtsgremiums. Das Aufsichtsgremium<br />

legt den Prüfungsumfang (s. § 317 HGB) fest und kann darüber<br />

h<strong>in</strong>aus weitere Prüfungsaufträge (auch Sonderprüfungen)<br />

erteilen. Der Abschlussprüfer beziehungsweise se<strong>in</strong> Mitarbeiter<br />

nimmt an der Sitzung des Aufsichtsgremiums teil und trägt<br />

persönlich die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses<br />

vor.<br />

Das Aufsichtsgremium sollte sich von der Qualität der Arbeit<br />

des Abschlussprüfers überzeugen. Vor der Beauftragung des<br />

Abschlussprüfers sollte e<strong>in</strong>e Erklärung darüber, ob und gegebenenfalls<br />

welche beruflichen, f<strong>in</strong>anziellen oder sonstigen Beziehungen<br />

zwischen dem Auftraggeber und der zu prüfenden<br />

Organisation bestehen, die Zweifel an se<strong>in</strong>er Unabhängigkeit<br />

begründen könnten, e<strong>in</strong>geholt werden. Grundsätzlich ist auch<br />

e<strong>in</strong> Wechsel des Abschlussprüfers nicht ausgeschlossen. Dabei<br />

gibt es folgende Möglichkeiten:

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