Arbeitshilfen 182 Soziale Einrichtungen in katholischer ... - DIAG MAV
Arbeitshilfen 182 Soziale Einrichtungen in katholischer ... - DIAG MAV
Arbeitshilfen 182 Soziale Einrichtungen in katholischer ... - DIAG MAV
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
1.7 Die Mitarbeit im Aufsichtsgremium ist ehrenamtlich.<br />
24<br />
Den Mitgliedern sollen die Auslagen erstattet werden, was<br />
auch durch Zahlung e<strong>in</strong>er pauschalisierten Aufwandsentschädigung<br />
erfolgen kann, die tatsächlich entstehende Aufwendungen<br />
deckt. Soweit die Satzung beziehungsweise der Gesellschaftsvertrag<br />
dies vorsehen, kann auch e<strong>in</strong>e angemessene<br />
Vergütung gezahlt werden. Deren Höhe lässt sich nicht allgeme<strong>in</strong>gültig<br />
festlegen, sondern hängt <strong>in</strong>dividuell von den Besonderheiten<br />
des E<strong>in</strong>zelfalles ab, <strong>in</strong>sbesondere vom jeweiligen<br />
Anforderungsprofil des Amtes, von der konkreten Tätigkeit<br />
(Zeitumfang) sowie evtl. auch von der Größe des jeweiligen<br />
Verbandes.<br />
1.8 Soweit die Mitglieder- bzw. Gesellschafterversammlung sich<br />
die Bestellung nicht ausdrücklich vorbehält, bestimmt das Aufsichtsgremium<br />
den unabhängigen Abschlussprüfer.<br />
Dieser wird durch Beschluss vom Aufsichtsgremium beauftragt.<br />
Den schriftlichen Auftrag zur Durchführung erteilt der<br />
Vorsitzende des Aufsichtsgremiums. Das Aufsichtsgremium<br />
legt den Prüfungsumfang (s. § 317 HGB) fest und kann darüber<br />
h<strong>in</strong>aus weitere Prüfungsaufträge (auch Sonderprüfungen)<br />
erteilen. Der Abschlussprüfer beziehungsweise se<strong>in</strong> Mitarbeiter<br />
nimmt an der Sitzung des Aufsichtsgremiums teil und trägt<br />
persönlich die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses<br />
vor.<br />
Das Aufsichtsgremium sollte sich von der Qualität der Arbeit<br />
des Abschlussprüfers überzeugen. Vor der Beauftragung des<br />
Abschlussprüfers sollte e<strong>in</strong>e Erklärung darüber, ob und gegebenenfalls<br />
welche beruflichen, f<strong>in</strong>anziellen oder sonstigen Beziehungen<br />
zwischen dem Auftraggeber und der zu prüfenden<br />
Organisation bestehen, die Zweifel an se<strong>in</strong>er Unabhängigkeit<br />
begründen könnten, e<strong>in</strong>geholt werden. Grundsätzlich ist auch<br />
e<strong>in</strong> Wechsel des Abschlussprüfers nicht ausgeschlossen. Dabei<br />
gibt es folgende Möglichkeiten: