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Armut und Bildung - Erwachsenenbildung als Angebot für ... - goldfisch

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30 <strong>Armut</strong> <strong>und</strong> <strong>Bildung</strong><br />

Die Projektziele in Bosnien-Herzegowina, wie auch in den anderen Ländern Südosteuropas,<br />

sind:<br />

- Verbesserung von Qualität <strong>und</strong> Reichweite des <strong>Bildung</strong>sangebotes (Beispiel:<br />

Xpert EOP <strong>und</strong> Xpert PBS)<br />

- Erhöhung der öffentlichen Wahrnehmung des Sektors<br />

<strong>Erwachsenenbildung</strong> (Beispiel: Strategie <strong>und</strong> Gesetzgebung)<br />

- Erschließung von Innovationspotentialen <strong>für</strong> den Bereich<br />

<strong>Erwachsenenbildung</strong> durch Zusammenarbeit der Partnerorganisationen<br />

(Beispiel: Erwachsenenbildnerschule)<br />

- Schaffung von flächendeckenden Zugangsmöglichkeiten zu<br />

<strong>Bildung</strong>sangeboten <strong>für</strong> die Zielgruppen (marginalisierte Sozialgruppen –<br />

Arbeitslose, Niederqualifizierte, Frauen in Ostbosnien, Flüchtlinge,<br />

Rückkehrer) – (Beispiel: Kurse zur Arbeits-<strong>und</strong> Berufsorientierung)<br />

Diese Projektansätze tragen zu direkter <strong>Armut</strong>sbekämpfung bei <strong>und</strong><br />

- zielen auf die Vorbereitung <strong>und</strong> die Integration der Menschen in<br />

Arbeitsprozesse <strong>und</strong> Berufspositionen<br />

- streben Einkommensverbesserungen von armen <strong>und</strong> benachteiligten<br />

Bevölkerungsgruppen an<br />

- ermöglichen die Vorbereitung <strong>und</strong> Organisation in<br />

einkommensorientierten Selbsthilfegruppen <strong>und</strong> Kooperativen<br />

- verlangen allerdings oftm<strong>als</strong> vorab die nachholende Qualifizierung in<br />

schulischen <strong>und</strong> vorberuflichen Gr<strong>und</strong>fertigkeiten<br />

Recht auf <strong>Bildung</strong> <strong>für</strong> alle – ein Leben lang!<br />

Barbara Kussbach<br />

<strong>Bildung</strong> ist nicht nur ein Menschenrecht, sondern eine essentielle Gr<strong>und</strong>voraussetzung, um<br />

andere Menschenrechte ausüben zu können. Das Recht auf <strong>Bildung</strong> hat eine starke<br />

Empowerment-Funktion, mit der sich wirtschaftlich <strong>und</strong> sozial ausgegrenzte Erwachsene <strong>und</strong><br />

Kinder selbst aus der <strong>Armut</strong> befreien können <strong>und</strong> alle nötigen Mittel erhalten, um volle Teilhabe<br />

an der Gesellschaft zu erreichen. Nach dieser Umschreibung des UN-Ausschusses über<br />

wirtschaftliche, soziale <strong>und</strong> kulturelle Rechte spielt <strong>Bildung</strong> nicht nur eine zentrale Rolle <strong>für</strong> die<br />

volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit, sondern ist ein wichtiges Mittel zur<br />

Bekämpfung von <strong>Armut</strong> <strong>und</strong> sozialer Ausgrenzung.<br />

Das Recht auf <strong>Bildung</strong> umfasst nach den internationalen Standards alle Lebensphasen eines<br />

Menschen, von der Gr<strong>und</strong>schule über die höhere <strong>Bildung</strong> bis zum lebenslangen Lernen.<br />

Besonders deutlich wird dieses umfassende Verständnis des Rechts auf <strong>Bildung</strong> in jüngeren<br />

Menschenrechtsdokumenten, wie z. B. dem UN-Abkommen über die Rechte von Menschen mit<br />

Behinderungen (2006), in dem explizit der gleichberechtigte Zugang zu <strong>Erwachsenenbildung</strong><br />

erwähnt wird.<br />

Die Verpflichtung des Staates liegt somit nicht nur darin, eine kostenlose Pflichtschulbildung<br />

<strong>und</strong> möglichst kostenfreie Hochschulbildung anzubieten, sondern auch Weiterbildung <strong>und</strong><br />

<strong>Erwachsenenbildung</strong> zu fördern <strong>und</strong> einen gleichen Zugang dazu zu ermöglichen. Auch wenn<br />

die Umsetzung dieser Verpflichtung nach dem Konzept der wirtschaftlichen <strong>und</strong> sozialen<br />

Rechte bloß schrittweise <strong>und</strong> unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten zu erfolgen<br />

hat, besteht die unmittelbare Verpflichtung, jede Art von Diskriminierung beim Zugang zu<br />

<strong>Bildung</strong> zu verhindern. Auch dürfen keine Rückschritte von bereits bestehenden Standards<br />

ohne ausreichenden Gr<strong>und</strong> vorgenommen werden.

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