Armut und Bildung - Erwachsenenbildung als Angebot für ... - goldfisch
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14 <strong>Armut</strong> <strong>und</strong> <strong>Bildung</strong><br />
Zu Ihrer Frage, inwieweit <strong>Armut</strong> in der Weiterbildung Thema ist, muss ich sagen, dass ich nicht<br />
aus dem Bereich der Weiterbildungsforschung komme, dennoch wissen wir, dass Weiterbildung<br />
in Österreich im europäischen Mittelfeld liegt, wenn man den europäischen<br />
Weiterbildungsindikator <strong>als</strong> Maßstab heranzieht. Wir können auch festhalten, dass die regionale<br />
Situation in Bezug auf Weiterbildung recht unterschiedlich ist. Auffällig sind neben den<br />
geschlechtsspezifischen Unterschieden auch die Unterschiede hinsichtlich des Zugangs zur<br />
Weiterbildung abhängig von der Gr<strong>und</strong>ausbildung. Pflichtschulabsolvent/innen nehmen<br />
weniger häufig an Weiterbildungen teil <strong>als</strong> höher Gebildete. Mein Fazit ist daher, dass die<br />
Chancen auf Weiterbildung in Österreich ungleich verteilt sind. Man könnte hier vom Matthäus-<br />
Effekt sprechen, das heißt, wer hat, dem wird gegeben. Diejenigen, die über eine gute<br />
Gr<strong>und</strong>ausbildung verfügen, profitieren stärker vom <strong>Angebot</strong> an Weiterbildung.<br />
Kreilinger: Österreich hat die Menschenrechtskonvention unterschrieben. Wie kann aus den<br />
Menschenrechten eine Verpflichtung <strong>für</strong> Zugänglichkeit zur <strong>Erwachsenenbildung</strong> entstehen?<br />
Kussbach: Wenn man sich die EU-Dokumente zum lebenslangen Lernen (LLL) durchsieht, findet<br />
sich nur selten ein Verweis auf Menschenrechte, dagegen wird durchgehend von sehr<br />
zweckmäßiger <strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> Weiterbildung gesprochen. Das ist ein Aspekt, wo ich sehe, dass die<br />
Menschenrechte einen sehr zentralen Beitrag liefern können. Nicht umsonst sagt schon die<br />
allgemeine Erklärung der Menschenrechte, dass es vier Gr<strong>und</strong>freiheiten gibt, <strong>und</strong> eine davon ist<br />
<strong>Bildung</strong>. Es wurde bereits in der Einleitung zur heutigen Tagung festgehalten, dass <strong>Bildung</strong> ein<br />
Menschenrecht sei. Ich möchte dazu ergänzen, dass das Recht auf <strong>Bildung</strong> wirklich eine ganz<br />
besondere Rolle unter den Menschenrechten spielt. Das Recht auf <strong>Bildung</strong> stellt eine essentielle<br />
Gr<strong>und</strong>voraussetzung dar, um andere Rechte überhaupt erreichen zu können, wie z.B. Recht auf<br />
Ges<strong>und</strong>heit, wirtschaftliche Entwicklung, etc. Deshalb findet sich das Recht auf <strong>Bildung</strong> auf<br />
internationaler oder auf Ebene der EU-Gr<strong>und</strong>rechtscharta in allen Menschenrechtsdokumenten.<br />
Es wird vom internationalen Ausschuss <strong>für</strong> wirtschaftliche <strong>und</strong> soziale Rechte auch <strong>als</strong><br />
Empowermentrecht definiert <strong>und</strong> stellt somit ein Handwerkszeug dar, um sich aus <strong>Armut</strong> zu<br />
befreien <strong>und</strong> soziale Teilhabe zu erlangen.<br />
Das stellt auch einen Ansatzpunkt <strong>für</strong> die <strong>Erwachsenenbildung</strong> dar, in oft sehr<br />
zweckorientierten <strong>und</strong> berufsorientierten Debatten, das Menschenrecht auf <strong>Bildung</strong><br />
einzufordern. Das Recht auf <strong>Bildung</strong> findet sich zunehmend in spezialisierten<br />
Menschenrechtsdokumenten, die auf wirtschaftliche <strong>und</strong> soziale Rechte oder etwa auf die<br />
Rechte von behinderten Menschen Bezug nehmen, während am Beginn der Entwicklung das<br />
Recht auf Basisbildung im Gr<strong>und</strong>schulwesen <strong>als</strong> staatliche Verpflichtung im Zentrum gestanden<br />
ist. So findet die <strong>Erwachsenenbildung</strong> <strong>und</strong> Weiterbildung explizite Erwähnung in Dokumenten<br />
zu den Gr<strong>und</strong>rechten behinderter Menschen.<br />
Kreilinger: <strong>Bildung</strong> <strong>als</strong> Menschenrecht gilt <strong>als</strong>o auch <strong>für</strong> die <strong>Erwachsenenbildung</strong>. Lebenslanges<br />
Lernen findet sich damit im Spannungsfeld der Verpflichtung zur Weiterbildung <strong>und</strong> dem<br />
Aspekt des Empowerment. Es gibt dazu verschiedene Zugänge der <strong>Erwachsenenbildung</strong> <strong>für</strong><br />
Menschen, die von <strong>Armut</strong> betroffen sind. Trotzdem: <strong>Erwachsenenbildung</strong> ist nicht kostenlos.<br />
Welche wirtschaftliche Auswirkungen hat der Ausschluss bestimmter Personengruppen,<br />
speziell derer, die in <strong>Armut</strong> leben, <strong>für</strong> diesen großen Bereich der <strong>Bildung</strong>.<br />
Bock-Schappelwein: Wenn man sich die Frage stellt, welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat<br />
der Ausschluss bestimmter Personengruppen aus der <strong>Erwachsenenbildung</strong>, muss man sich ganz<br />
klar darüber sein, dass diese wirtschaftliche Betrachtung nur einen Aspekt darstellt. Der<br />
Ausschluss hat auch individuelle Auswirkungen auf seine/ihre Chancen auf Partizipation, auf<br />
die Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Lebenserwartung <strong>und</strong> natürlich auf die <strong>Bildung</strong>schancen der Kinder.<br />
Nun stellt sich die Frage, wann dieser Ausschluss essentiell wird. Wirtschaftlich relevant wird<br />
der Ausschluss, wenn davon die Integration in den Arbeitsmarkt oder die Einkommens-