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V E R O R D N U N G - Kärnten

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STADTGEMEINDE FERLACH<br />

KIRCHGASSE 5 / 9170 FERLACH<br />

Datum: 23.10.2007 Aktenzahl: BV 120-20/07/Oh.<br />

V E R O R D N U N G<br />

des Gemeinderates der Stadtgemeinde Ferlach vom 23.10.2007,<br />

Zl.: BV 120-20/07/Oh., mit welcher im Stadtgebiet von Ferlach<br />

nachfolgend angeführte Kurzparkzonen neu geregelt werden<br />

Gemäß § 25, § 44 Abs.1 und § 94 lit. d Ziff. 1 b, StVO 1960, BGBl. Nr. 159/1960, i.d.g.F.,<br />

wird verordnet:<br />

§ 1<br />

Kurzparkzonen<br />

Im gesamten Stadtgebiet von Ferlach dürfen in markierten Kurzparkzonen Kraftfahrzeuge<br />

zwischen Montag und Freitag in der Zeit von 8,00 Uhr bis 18,00 Uhr und am Samstag in der<br />

Zeit von 8,00 bis 12,00 Uhr nur während einer Dauer von eineinhalb (1,5) Stunden geparkt<br />

werden.<br />

§ 2<br />

Kurzparkzonen beginnen generell an der Stelle, wo das Vorschriftzeichen gemäß § 52 Ziff.<br />

13 d, „Kurzparkzone“ StVO 1960, i.d.g.F., aufgestellt wird und enden generell dort, wo dies<br />

das Vorschriftzeichen gemäß § 52 Ziff. 13 e „Ende der Kurzparkzone“, StVO 1960, i.d.g.F.,<br />

anzeigt.<br />

Beginn und Ende der Kurzparkzonen sind aus den beiliegenden Übersichtsplänen<br />

ersichtlich. Zusätzlich werden die Kurzparkzonen durch eine blaue Bodenmarkierung<br />

gekennzeichnet.<br />

§ 3<br />

Kurzparkzonen-Zone Waagplatz<br />

Am Waagplatz wird östlich des Gebäudes Waagplatz 1 (Josef Matt) eine Kurzparkzone mit<br />

fünf PKW-Parkplätzen eingerichtet. Diese fünf PKW-Parkplätze werden zweimal durch<br />

Zugänge zur Liegenschaft Waagplatz 1 unterbrochen. Die Unterbrechungen werden<br />

durch die Anordnung von Bodenmarkierungen (Kreuze) ersichtlich gemacht.<br />

Im Bereich des Waagplatzes südwestlich der Liegenschaft Waagplatz 4 (Pizzeria Toppolino)<br />

wird eine Kurzparkzone mit vier PKW-Stellplätzen eingerichtet.<br />

Im Bereich des Waagplatzes wird westlich der Liegenschaft Waagplatz 2 (Restaurant<br />

Stadthaus) eine Kurzparkzone mit drei PKW-Stellplätzen eingerichtet.<br />

1/4


§ 4<br />

Kurzparkzonen-Zone Hauptplatz<br />

Folgende Kurzparkzonen-Zonenregelung wird verordnet:<br />

Südlich der Liegenschaften Hauptplatz 13 (ehem. Apotheke) und Hauptplatz 14 (Geschäft<br />

Spöck) wird eine Kurzparkzone mit insgesamt fünf PKW-Parkplätzen (Längsparker)<br />

eingerichtet. Diese fünf PKW-Parkplätze werden einmal durch die Einfahrt zur<br />

Liegenschaft Spöck unterbrochen. Die Unterbrechung wird durch die Anordnung einer<br />

Bodenmarkierung (Kreuz) ersichtlich gemacht.<br />

Im Bereich des Hauptplatzes wird nördlich der Liegenschaften Hauptplatz 11 (BAWAG und<br />

Hartlauer) eine Kurzparkzone mit insgesamt fünfzehn PKW-Parkplätzen eingerichtet. Der<br />

östlichste Parkplatz ist als Behindertenparkplatz zu kennzeichnen.<br />

Im Bereich des Hauptplatzes wird östlich der Liegenschaft Hauptplatz 8 und 9<br />

(Postgebäude und Bipa) eine Kurzparkzone mit insgesamt fünfzehn PKW-Parkplätzen<br />

eingerichtet. Die Kurzparkzone wird einmal durch die Einfahrt zum Objekt Hauptplatz 9<br />

unterbrochen.<br />

Im Bereich des Hauptplatzes wird südlich der Liegenschaft Hauptplatz 6 (Volksbank <strong>Kärnten</strong><br />

Süd) eine Kurzparkzone mit insgesamt elf PKW-Parkplätzen eingerichtet. Der westlichste<br />

Parkplatz ist als Behindertenparkplatz zu kennzeichnen.<br />

Im Bereich des Hauptplatzes wird westlich der Liegenschaft Hauptplatz 3 (Gasthof Renko)<br />

und Werkstraße 1 (Markitz Leopold) eine Kurzparkzone mit insgesamt neun PKW-<br />

Parkplätzen eingerichtet.<br />

Diese neun PKW-Parkplätze werden einmal durch die Einfahrt zu einer Garage der<br />

Liegenschaft Hauptplatz 3 unterbrochen. Die Unterbrechung wird durch die Anordnung<br />

einer Bodenmarkierung (Kreuz) ersichtlich gemacht.<br />

§ 5<br />

Kurzparkzonen-Zone Hauptplatz Nord<br />

Eine weitere Kurzparkzonen-Zonenregelung wird nördlich des Hauptplatzes verordnet:<br />

Im Bereich des Hauptplatzes wird nördlich der Liegenschaft Hauptplatz 7 (Bäckerei Peterlin)<br />

eine Kurzparkzone mit insgesamt drei PKW-Parkplätzen eingerichtet.<br />

Im Bereich des Hauptplatzes wird westlich der Liegenschaft Mühlgasse 1 (Buxbaumer) eine<br />

Kurzparkzone mit insgesamt vier PKW-Parkplätzen eingerichtet. Die Kurzparkzone wird einmal<br />

durch den Zugang zur Liegenschaft Buxbaumer unterbrochen. Diese Unterbrechung wird durch<br />

die Anordnung einer Bodenmarkierung (Kreuz) ersichtlich gemacht.<br />

2/4


§ 6<br />

Kurzparkzonen-Zone Werkstraße<br />

Im Bereich der Werkstraße wird nordöstlich des Wohn- und Geschäftshauses Hauptplatz 16<br />

(ehem. Scholz-Areal) entlang der Waidischer Landesstraße L 103 eine Kurzparkzone mit<br />

insgesamt drei PKW-Parkplätzen eingerichtet. Der westlichste Parkplatz ist als<br />

Behindertenparkplatz zu kennzeichnen. Die Kurzparkzone beginnt südöstlich des<br />

Schutzweges und verläuft bis zur südlichen Einfahrt zur Liegenschaft Hauptplatz 16.<br />

Im Bereich der Werkstraße wird südwestlich der Liegenschaft Werkstraße 3 (Reinhold Ortner)<br />

eine Kurzparkzone mit insgesamt vier PKW-Parkplätzen eingerichtet.<br />

Im Bereich der Werkstraße wird zwischen der Liegenschaft Hauptplatz 11 (Hartlauer) und<br />

dem Schlosspark eine Kurzparkzone mit insgesamt vierzehn PKW-Parkplätzen eingerichtet.<br />

Im Bereich der Werkstraße wird südlich der Liegenschaft Werkstraße 9 (Geschäft Glanznig)<br />

eine Kurzparkzone mit insgesamt fünf PKW-Parkplätzen eingerichtet.<br />

§ 7<br />

Kurzparkzone Loiblstraße<br />

Im Bereich der Loiblstraße wird östlich der Liegenschaft Loiblstraße 12 (Elektrogeschäft<br />

Jäger) eine Kurzparkzone mit insgesamt neun PKW-Parkplätzen (Längsparker) eingerichtet.<br />

Die Kurzparkzone wird einmal durch die Zufahrt zur Garage der Liegenschaft Gablerweg 1<br />

unterbrochen. Die Unterbrechung wird durch eine Bodenmarkierung (Kreuz) ersichtlich gemacht.<br />

§ 8<br />

Kurzparkzone-Zone Kindergartengasse<br />

Im Bereich der Kindergartengasse wird zwischen der Stadtpfarrkirche und der<br />

Liegenschaft Hauptplatz 2 (Wettcorner) eine Kurzparkzone mit insgesamt fünf PKW-<br />

Parkplätzen eingerichtet. Der westlichste PKW-Parkplatz ist als Behindertenparkplatz zu<br />

kennzeichnen.<br />

In der Kindergartengasse wird nördlich Liegenschaften Kirchgasse 18 (ehem. Kaufhaus<br />

Kometter) und Waidischerstraße 1 (Tierärztin Dr. Cekoni) eine Kurzparkzone mit insgesamt<br />

sieben PKW-Parkplätzen eingerichtet.<br />

Im Bereich der Kindergartengasse wird östlich der Liegenschaft Waidischerstraße 1<br />

(Tierärztin Dr. Cekoni) eine Kurzparkzone mit insgesamt elf PKW-Parkplätzen eingerichtet. Im<br />

Bereich der Kindergartengasse wird weiters westlich der Liegenschaft Waidischerstraße 5 eine<br />

Kurzparkzone mit insgesamt sieben PKW-Parkplätzen eingerichtet. Die Kurzparkzone wird<br />

einmal durch den Zugang zum Wohnhaus Waidischerstraße 5 unterbrochen. Die<br />

Unterbrechung wird durch die Anordnung einer Bodenmarkierung (Kreuz) ersichtlich gemacht.<br />

§ 9<br />

Kurzparkzone Sparkassenplatz<br />

Für den Bereich des Sparkassenplatzes wird südlich des Geschäftes Radio Wieser,<br />

Sparkassenplatz Nr. 3, eine Kurzparkzone mit zwei PKW-Stellplätzen eingerichtet.<br />

3/4


§ 10<br />

Kurzparkzone Gablerweg<br />

Für den Bereich des Gablerweges wird nördlich des Geschäftes Nussbaumer, Loiblstraße<br />

Nr. 2, eine Kurzparkzone mit zwei PKW-Stellplätzen eingerichtet.<br />

§ 11<br />

Kurzparkzone Sponheimerpatz<br />

Für den Bereich des Sponheimerplatzes wird östlich des Gebäudes Sponheimerplatz 2<br />

(ehem. Verwaltungsgebäude) eine Kurzparkzone mit zwölf PKW-Stellplätzen eingerichtet.<br />

Die Kurzparkzone wird einmal durch den Zugang zum Gebäude Sponheimerplatz 2<br />

unterbrochen. Die Unterbrechung wird durch eine Bodenmarkierung (Kreuz) gekennzeichnet.<br />

§ 12<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Verordnung tritt mit der Anbringung der jeweiligen Vorschriftzeichen in Kraft bzw. mit<br />

deren Entfernung außer Kraft.<br />

§ 13<br />

Aufhebung geltender Verordnungen<br />

Mit Rechtskraft dieser Verordnung werden folgende Verordnungen des Gemeinderates der<br />

Stadtgemeinde Ferlach aufgehoben und treten außer Kraft:<br />

Datum Zahl<br />

Verordnungen des Gemeinderates der Stadtgemeinde Ferlach,<br />

welche außer Kraft treten:<br />

03.12.91 BV 6457/120-23/91/Pe.Lau.<br />

13.12.96 VI BA 30636/120-23/96/Oh.We.<br />

08.07.97 VI BA 120-23/97/Oh.Br.<br />

30.10.01 VI BA 120-23/01/Oh.Wo.<br />

Anlage:<br />

9 Luftbildlagepläne M 1/1000<br />

(Die Anlagen bilden einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung)<br />

Angeschlagen: 24.10.2007<br />

Abgenommen: 7.11.2007<br />

Der Bürgermeister:<br />

Ingo Appé<br />

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