Erfolgsmenschen und ihre Motivationen - RheinZeiger
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Schutzrechte<br />
Das Urheberrecht<br />
Im Gegensatz zu den vorgenannten Schutzrechten entsteht<br />
das Urheberrecht automatisch, d.h. die Notwendigkeit einer<br />
förmlichen Anmeldung, der Zahlung von Gebühren etc. ent -<br />
fällt. Das Urheberrecht entsteht an allem, was eine geistige<br />
Schöpfung darstellt - man nennt es „Werk“ -, im Zeitpunkt<br />
des Schaffensakt (z.B. mit dem Malen eines Bildes). Das Urheberrecht<br />
spielt in der Praxis deshalb eine wichtige Rolle,<br />
da den klassischen Werken die eigens programmierte Software<br />
<strong>und</strong> das selbst aufgenommene Foto gleichgestellt<br />
sind. Das unerlaubte Kopieren <strong>und</strong> Veröffentlichen von Fotos<br />
oder das Kopieren einer Software kann mit Hilfe des<br />
Urheberrechts <strong>und</strong> der Durchsetzung von Unterlassungs-<br />
<strong>und</strong> Schadensersatzansprüchen effektiv gestoppt werden.<br />
Anja Barabas D.E.A.<br />
Die Autorin ist als Rechtsanwältin <strong>und</strong> Fachanwältin für gewerblichen<br />
Rechts schutz in der Kölner Kanzlei Andörfer Rechtsanwälte tätig.<br />
Sie ist auf die Bera tung zu Schutzrechten, dem Thema Produktpirate rie<br />
<strong>und</strong> das Werberecht spezialisiert.<br />
Wichtig ist in diesem Fall allerdings eine ausreichende<br />
Dokumentation der Erstellung der Fotos <strong>und</strong> der Software,<br />
um die Inhaberschaft beweisen zu können.<br />
Allgemeine Tipps<br />
In der Beratung fällt auf, dass die Schutzrechtsfrage bei<br />
Unternehmensgründungen häufig (zu) spät diskutiert <strong>und</strong><br />
umgesetzt wird. Es empfiehlt sich, – v.a. da einige Schutzrechte<br />
die Neuheit der zu schützenden Entwicklung voraussetzen<br />
– dieses Thema frühzeitig in die Planung aufzunehmen.<br />
Vor allem die Firmierung, also der Name des zu<br />
gründenden Unternehmens, sollte – einmal in den Markt<br />
eingeführt – später nicht wegen älterer Rechte Dritter<br />
wieder geändert werden müssen. Hilfreich ist es daher, das<br />
Unternehmensprojekt schon zu Beginn auf schützenswerte<br />
Bestandteile hin zu überprüfen <strong>und</strong> eine Strategie zu<br />
einem möglichen Schutz (welches Recht, Kosten, Umsetzung,<br />
Zeitpunkt der Schutzentstehung) zu entwickeln. Ein<br />
r<strong>und</strong>es Schutzrechtsportfolio entsteht vor allem dann,<br />
wenn eine solche Prüfung etwa alle fünf Jahre wiederholt<br />
wird, um zu kontrollieren, ob die bestehenden Rechte<br />
weiterhin passen oder ergänzt werden müssen <strong>und</strong> ob<br />
neue schützenswerte Bestandteile entstanden sind.