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Info 3-2012 - vkm-Deutschland

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C 8187<br />

<strong>Info</strong> 3-<strong>2012</strong><br />

<strong>Info</strong>rmationen der Gewerkschaft für Kirche und Diakonie


1<br />

Im Bild: Sommer-Erinnerungen…<br />

Oben ���„Eines zu sein mit allem, das ist Leben der Gottheit, das ist der<br />

Himmel des Menschen.“ Friedrich Hölderlin (1770-1843). (Er zählt zu<br />

den bedeutendsten deutschen Lyrikern.)<br />

2 3<br />

„Mensch, wirst du nicht ein Kind, so gehst du nimmer ein, wo Gottes Kinder sind: Die Tür<br />

ist gar zu klein.“ Angelus Silesius (eigentlich Johannes Scheffler) Angelus Silesius steht lat.<br />

für „Schlesischer Bote/Engel“. Er wurde getauft 1624, gest. 1677). Angelus Silesius war ein<br />

deutscher Lyriker und Theologe. 1__ Ohne Wolken wäre dieser Himmel nicht „dieser“<br />

Himmel. 2__ Wolkenfrei geht's auch… :-) 3__ Und auf der Erde ist auch viel los!<br />

Oben ���Brücke zwischen Himmel und Erde: Teil einer Eisenbahnbrücke im Hafen von<br />

Hamburg (unmittelbar neben dem Spiegel-Verlagshaus)…<br />

INHALT<br />

Beiträge in Rot (s. u.) kennzeichnen<br />

unsere Aufrufe an Sie zur<br />

direkten Beteiligung/Kom munikation.<br />

In den Texten selbst<br />

finden Sie die Aufrufe neben<br />

dem Ausrufungszeichen im Kreis.<br />

„Im Bild…“, Inhalt, Impressum _________ 2<br />

Editorial_____________________________ 3<br />

Grußwort ____________________________ 4<br />

Nachruf Dedo Eisenhauer ___________ 6-7<br />

Tariferhöhung Auszubildende _________ 8<br />

KAT-Tarifanhebung ___________________ 9<br />

Arbeit der Tarifkommission ________10-11<br />

BEM _______________________________12<br />

Bezeichnungen in der Nordkirche __13-14<br />

Gastbeitrag: Günstiges Autofahren ____15<br />

Mindestlohn _____________________16-17<br />

Streiflicht: Managergehälter _________ 17<br />

Was macht eigentlich…?“ _________19-21<br />

Sinnspruch: Plakat _______________22-23<br />

Wirtschaftliche Stabilität/Instabilität _24<br />

Klage der AGMAV Württemberg ______25<br />

Sport für jedermann und jedefrau _____25<br />

Social Media/Soziale Netzwerke ___26-27<br />

Stellensuche seit dem Internet ________27<br />

Mitarbeiterverbändekonferenz ______ 28<br />

Arbeitsrecht und Nordkirche ______29-32<br />

Nordkirche – Zweiklassengesellschaft _33<br />

LV Kurhessen-Waldeck ____________34-39<br />

Recht/Urteile _______________________40<br />

Seminare ___________________________ 41<br />

IMPRESSUM<br />

Verlag: Verein zur Wahrnehmung und<br />

Förderung der wirtschaftlichen, sozialen<br />

und beruflichen Belange kirchlicher<br />

Mitarbeiter (VKM-Förderverein) e. V.<br />

Glißmannweg 1 • 22457 Hamburg-Schnelsen<br />

Telefon: 040 6514380<br />

Herausgeber: <strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong><br />

Gewerkschaft für Kirche und Diakonie<br />

Glißmannweg 1 • 22457 Hamburg-Schnelsen<br />

Telefon: 040 6514380<br />

Telefax: 040 6511119<br />

www.<strong>vkm</strong>deutschland.de<br />

E-Mail: info@<strong>vkm</strong>deutschland.de<br />

info@<strong>vkm</strong>-baden.de<br />

Bankkonto:<br />

24163 • EDG Kiel • BLZ 210 602 37<br />

Redaktion:<br />

Hubert Baalmann (verantwortlich),<br />

Ingrid Luda, Janette Paulsen<br />

Layout und Satz: ComLog Visuelle Kommunikation<br />

GmbH, Kiel (www.comlog.de)<br />

Titelbild: Hubert Baalmann<br />

Druck: Glückstädter Werkstätten, Itzehoe<br />

(www.druckerei-itzehoe.de)<br />

Erscheinungsweise: Vierteljährlich zum 15.<br />

März, 15. Juni, 15. September, 15. Dezember<br />

Preis: Die Verbandszeitschrift <strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> ist<br />

für Mitglieder im Beitrag enthalten. Für Nichtmitglieder<br />

kostet <strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> im Abo pro<br />

Ausgabe 2,45 Euro – das entspricht einem<br />

Jahresbeitrag von 9,80 Euro.<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 3__<strong>2012</strong><br />

Fotos: Hubert Baalmann


Fotos: privat<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 3__<strong>2012</strong><br />

Liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />

liebe Freunde unserer Kirchengewerkschaft,<br />

in der Politik und im Raum der Kirche und ihrer Diakonie geht die Diskussion<br />

um das Für und Wider des richtigen Weges zur Gestaltung<br />

kirchlichen Arbeitsrechtes weiter.<br />

Ist es nun gestattet, dass Arbeitskampfmaßnahmen zur Durchsetzung<br />

der berechtigten Forderungen der Arbeitnehmerschaft, oder<br />

sollte ich besser sagen: der Dienstnehmerschaft, durchgeführt werden?<br />

Und vor allen Dingen: Wer will es denn verbieten, und mit welchem<br />

Recht versagt wer einer halben Million Arbeitnehmerinnen<br />

und Arbeitnehmern in unserer Republik ein verbürgtes Grundrecht.<br />

Dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich in diesem Land gewerkschaftlich<br />

organisieren, finden sogar einige „Kirchenoberen“ gut,<br />

doch bitteschön nicht auch noch mit den Gewerkschaften, die Arbeits<br />

bedingungen im Rahmen von Tarifverhandlungen gestalten. Das<br />

wür de ja total den Gedanken der Dienstgemeinschaft sprengen, ei ne<br />

Dienstgemeinschaft, die sich allein schon in den Landeskirchen selbst<br />

in Frage stellt, in denen für die notwendige diakonische Arbeit nicht<br />

einmal genügend Mitarbeitende zu finden sind, die Mitglied einer<br />

christlichen Kirche sind.<br />

Der sogenannte „Dritte Weg“ ist ein Holzweg. Er hat auch nichts mit<br />

Dienstgemeinschaft zu tun, erst recht dann nicht, wenn hier in ei ner<br />

„paritätisch“ besetzten Kommission nur noch das mani festiert wird,<br />

was im nicht-kirchlichen Bereich von Arbeitgebern und Gewerkschaften<br />

im Rahmen von Tarifverhandlungen „erstritten“ wurde.<br />

Entscheidend ist beim Streiten der Umgang miteinander. Und hier<br />

könnte sich der wahre Wert von „Dienstgemeinschaft“ zeigen. Im Gebiet<br />

der ehemaligen Nordelbischen Kirche wurde dieses über Jahrzehnte<br />

immer wieder bewiesen. Nicht durch die Finanzierung durch Kirche<br />

und Diakonie, sondern durch die Mitgliedsbeiträge der Gewerkschaftsmitglieder<br />

war die Arbeit der Tarifkommis sionen erst möglich<br />

und unabhängig und hatte durch ihren Basisbe zug auch eine entsprechende<br />

Legitimierung.<br />

Doch um unsere Forderung nach einer flächendeckenden Gestaltung<br />

des Arbeitsrechts in Kirche, Diakonie und Caritas durch Tarifverträge<br />

durchzusetzen, bedarf es mehr als nur das Zitieren von Grundrechten.<br />

Es gehören hierzu auch Tausende von Arbeitnehmerinnen<br />

und Arbeitnehmern, von mir aus auch Dienstnehmer genannt, die<br />

sich endlich gewerkschaftlich organisieren und sich somit auch solidarisieren<br />

mit denen, die jetzt schon den Tarifweg, den sogenann­<br />

Vorwo Editorial<br />

ten „Zweiten Weg“ gehen. Und es wird<br />

notwendig, dass sich auf dem Gebiet<br />

der Bundesrepublik eine starke Kirchen<br />

gewerkschaft bildet. Bis dahin<br />

bleibt es unser erklärtes Ziel, Arbeitsrecht<br />

durch den Abschluss von Tarifverträgen<br />

zu gestalten.<br />

Ihr/Euer<br />

_____ Klaus-Dirk Wildoer<br />

nnnn PS<br />

Liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />

durch Mitgliederwerbung<br />

kann jeder von Euch seinen<br />

Beitrag zum Erreichen dieses<br />

Ziels leisten, eine starke Kirchengewerkschaft<br />

zu bilden<br />

(s. o.). Ich wünsche Euch und<br />

uns dafür viel Erfolg!<br />

3


Grußwort<br />

Liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />

liebe Freunde unserer Kirchengewerkschaft!<br />

Wie Ihr/Sie aus der letzten „<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong>“ entnehmen konntet, wurde auf<br />

der letzten Bundesdelegiertenkonferenz in Kassel der neue Bundes-<br />

vorstand gewählt, zu dem ich nun auch gehöre als neu gewählter<br />

Bundesvorsitzender des <strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong>. Wie Ihr/Sie weiter gelesen<br />

habt, ist Klaus-Dirk Wildoer einer von zwei Stellvertretern. Die Wahl<br />

des zweiten Stellvertreters wird dann mit auf der Tagesordnung der<br />

nächsten Bundesdelegiertenkonferenz in Kassel am 27.10.<strong>2012</strong> stehen.<br />

Auf diesem Wege möchte ich hier inständig<br />

meinen Dank für die jahrelange<br />

Bundesvorstandsarbeit von Holger<br />

Olesen und Wolfgang Lenssen zum Ausdruck<br />

bringen. Wir alle, die ein Ehrenamt<br />

bekleiden oder innehatten, wissen,<br />

mit welchen persönlichen und politischen<br />

Opfern dies verbunden ist. Es<br />

stellt somit keine Selbstverständlichkeit<br />

dar, sondern es sollte uns allen einen<br />

hohen Respekt abverlangen, da diese<br />

Arbeit nebenher geleistet wird für unsere<br />

Mitglieder und ein gerechtes Miteinander<br />

in der Arbeitsrechtssetzung<br />

in Diakonie und Kirche. Hierfür haben<br />

sich beide über Jahre eingesetzt, danke!<br />

Nun ist es wohl an der Zeit, das ständig<br />

oben genannte „ich“ mit Inhalt<br />

zu füllen.<br />

Mein Name ist Günter Dolezich, 48<br />

Jahre alt. Ich wohne in der Nähe von<br />

Schleswig, genauer gesagt in Gammellund,<br />

und bin hauptberuflich in den<br />

Schleswiger Werkstätten, hier in der Tagesförderstätte,<br />

tätig. Zuvor war ich zwei<br />

Amtsperioden Vorsitzender der Mitarbeitervertretung<br />

und hiervon ca. 6,5<br />

Jahre freigestellt. In dieser Zeit war ich<br />

ebenfalls im Vorstand der Gesamtmit­<br />

arbeitervertretung der NGD Gruppe,<br />

wozu die Schleswiger Werkstätten gehören,<br />

mit ca. 4.700 MitarbeiterInnen.<br />

Zudem war ich ca. drei Jahre aktiv in<br />

der Tarifkommission des <strong>vkm</strong> NE tätig.<br />

Mein Hauptziel in den nächsten Jahren<br />

wird es sein, eine gemeinsame Kirchengewerkschaft<br />

in der Bundesrepublik zu<br />

gründen. Hierzu sind bereits beim letzten<br />

Verbändetreffen in Berlin im Mai<br />

dieses Jahres mit anderen Verbänden<br />

und Gewerkschaften der Kirche sehr<br />

kons truktive Verhandlungen aufgenommen<br />

worden. Aus diesen entstand<br />

bereits eine Arbeitsgruppe, die im August<br />

beginnt, gezielt Eckpunkte herauszuarbeiten,<br />

an denen sich die zukünftige<br />

neue, gemeinsame Kirchengewerkschaft<br />

orientiert und gründet. Dies be ­<br />

darf jedoch sicherlich noch weiterer<br />

Tref fen, um es dann letztendlich in trockene<br />

Tücher zu bekommen.<br />

Klingt optimistisch? Ja, soll es auch sein,<br />

denn „Auch eine schwere Tür hat nur<br />

einen kleinen Schlüssel nötig.“ (sagt<br />

Charles Dickens) – und weil ich fest da ran<br />

glaube, dass wir nur so eine schlagkräftige<br />

Zukunft als Kirchengewerkschaft<br />

haben werden, selbstverständlich<br />

auch für die Bereiche Diakonie und<br />

Caritas. Denn nur aus Solidarität entsteht<br />

Macht, aus Macht erwirkt sich,<br />

ernst genommen zu werden, und aus<br />

ernst genommen zu werden ergibt sich<br />

unser aller Gottes Recht, auf gleicher<br />

Augenhöhe miteinander zu verhandeln<br />

und sich gegenseitig mit Gleichwertigkeit<br />

und Achtung zu begegnen.<br />

Hierzu noch eine abschließende Anmerkung<br />

aus der Bibel – 2. Mose 23,8:<br />

„Du sollst dich nicht a durch Geschenke<br />

bestechen lassen; denn Geschenke machen<br />

die Sehenden blind und verdrehen<br />

die Sache derer, die im Recht sind.“<br />

a) 5. Mose 27,25; 1. Sam 8,3; Spr 17,23<br />

In diesem Sinne<br />

Ihr/Euer<br />

_____ Günter Dolezich<br />

4 <strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 3__<strong>2012</strong><br />

Fotos: privat


BKK Diakonie – eine starke Gemeinschaft!<br />

Die etwas andere Krankenkasse, speziell für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Bereich, bietet:<br />

• Individuelle Beratung statt Call-Center<br />

• Kostenlosen Zahnersatz und Gesundheitswochen statt Einheitsbehandlung<br />

• Ganzheitliches Denken und Naturheilkunde statt Massenmedizin<br />

Beitrittserklärung<br />

Hiermit beantrage ich die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft<br />

für Kirche und Diakonie zum___________________<br />

Anrede Geburtsdatum<br />

Name, Vorname<br />

Straße, Hausnummer<br />

PLZ, Ort<br />

Telefon privat Fax privat<br />

E-Mail privat<br />

Telefon dienstlich Fax dienstlich<br />

E-Mail dienstlich<br />

Ich bin beschäftigt als<br />

bei Arbeitgeber<br />

im Kirchenkreis seit<br />

Datum, Unterschrift<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong> ■ Glißmannweg 1 ■ 22457 Hamburg<br />

Telefon (0 40) 6514380 ■ Fax (0 40) 6511119<br />

E-Mail: info@<strong>vkm</strong>deutschland.de ■ www.<strong>vkm</strong>deutschland.de<br />

Kontoverbindung Beiträge: EDG Kiel, BLZ 210 602 37, Nr. 80 233<br />

Kontoverbindung allgemein: EDG Kiel, BLZ 210 602 37, Nr. 24 163<br />

Ich bin…<br />

unter 29 Wochenstunden beschäftigt<br />

über 29 Wochenstunden beschäftigt<br />

KAT – Entgeltgruppe TVöD – Entgeltgruppe<br />

KTD – Entgeltgruppe AVR – Entgeltgruppe<br />

Beamter – Besoldungsgruppe<br />

ohne Tarifbindung – Entgelt (brutto/Monat) €<br />

in Rente in Pension z. Zt. arbeitssuchend in Ausbildung<br />

in Elternzeit geringfügig beschäftigt in Zivil-/Wehrdienst<br />

Eintritt in den kirchlichen/diakonischen Dienst:<br />

Geworben von:<br />

Einzugsermächtigung für den <strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong><br />

Die Beiträge sind bis auf Widerruf von meinem nachstehend bezeichneten Konto einzuziehen.<br />

Name des Kontoinhabers<br />

Name und Anschrift des Kreditinstituts<br />

BLZ Kontonummer<br />

Datum, Ort, Unterschrift<br />

BKK Diakonie<br />

Von Mensch zu Mensch ...<br />

Bei uns zahlen<br />

Sie keinen<br />

Zusatzbeitrag!<br />

Werden und werben Sie ein Mitglied. Es lohnt sich! Weitere <strong>Info</strong>rmationen unter www.bkk-diakonie.de/mitgliedschaft<br />

oder telefonisch unter 0180 - 25 534 25 (6 ct/Verbindung aus dem Festnetz und bis zu 42 ct/Minute aus anderen Netzen).<br />

www.bkk-diakonie.de


Nachruf<br />

Nachruf – Am 17. Juni <strong>2012</strong> verstarb<br />

Dipl.-Sozialwirt Dedo Eisenhauer,<br />

<strong>vkm</strong>-Geschäftsführer 1977-1993<br />

Der verstorbene Geschäftsführer des<br />

Verbandes Kirchlicher Mitarbeiter und<br />

Mitarbeiterinnen war in der Zeit vom<br />

01.07.1977 bis zum Eintritt in den Ruhestand<br />

am 01.05.1993 Geschäftsführer<br />

bei dem damaligen Verband Kirchlicher<br />

Mitarbeiter Nordelbien, heute <strong>vkm</strong><br />

<strong>Deutschland</strong>.<br />

Dedo Eisenhauer war mit Leib und Seele<br />

engagiert zum Wohle der kirchlichen<br />

Mitarbeitenden. Durch seinen leidenschaftlichen<br />

Einsatz lebte er für seinen<br />

6<br />

Beruf und war maßgeblich an vielen<br />

Entwicklungen und Verhandlungen für<br />

Tarifverträge in der Nordelbischen Kirche<br />

mitverantwortlich. Er gestaltete als<br />

Vertreter des Verbandes die Entwick lung<br />

des Mitarbeitervertretungsgesetzes mit.<br />

Der Kollege Eisenhauer war das Gesicht<br />

und die Stimme des <strong>vkm</strong> Nordelbien.<br />

Durch sein leidenschaftliches Eintreten<br />

hat er auch auf der Ebene der Evangelischen<br />

Kirche in <strong>Deutschland</strong> dafür<br />

gesorgt, dass die Rechte der Mitarbeitenden<br />

über die Landesgrenzen hinaus<br />

gehört wurden. In seinem Fachgebiet<br />

der Mitbestimmung und der tarif­<br />

Dedo Eisenhauer (2. v. l.) und sein damaliges Team<br />

rechtlichen Fragen war er ein progressiver<br />

und anerkannter Gesprächspartner.<br />

Während der gemeinsamen Arbeit haben<br />

wir Dedo Eisenhauer als besonders<br />

aktiven Geschäftsführer schätzen gelernt.<br />

Für ihn war die Arbeit mit seinen Kollegen<br />

von herausragender Bedeutung.<br />

Unser Mitgefühl gilt seiner Frau und<br />

der gesamten Familie. Wir werden ihn<br />

in dankbarer Erinnerung behalten.<br />

Für den Vorstand – Klaus-Dirk Wildoer<br />

Für die Tarifkommission – Ursula Einsiedler<br />

Für die Geschäftsstelle – Hubert Baalmann<br />

Dedo Eisenhauer (3. v. rechts)<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 3__<strong>2012</strong><br />

Fotos: <strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong>


Fotos: privat<br />

Liebe Kolleginnen,<br />

liebe Kollegen,<br />

wie Sie aus dem Nachruf erkennen können,<br />

ist der ehemalige Geschäftsführer<br />

Dedo Eisenhauer im Juni <strong>2012</strong> verstorben.<br />

In den ersten Wochen meiner Tätigkeit<br />

beim <strong>vkm</strong> habe ich mir von ihm<br />

die Geschäftsstelle, die Abläufe und seine<br />

Arbeitsweise erklären lassen. Seinerzeit<br />

hatte ich schon den Eindruck, dass<br />

der Kollege Eisenhauer mehr als 100<br />

Prozent für den <strong>vkm</strong> gearbeitet hat. Man<br />

könnte auch sagen: Es war sein Kind,<br />

seine Leidenschaft. So ha be ich auch im<br />

Laufe der ersten Jahre sehr häu fig die<br />

Worte gehört: „Bei Dedo Eisenhauer<br />

war es so... oder so....“<br />

Es hat mich angespornt, hat mir aber<br />

auch gezeigt, welche Leidenschaft und<br />

welche Akribie der Kollege Eisenhauer<br />

an den Tag gelegt hat. Auch die seinerzeitigen<br />

Mitarbeiterinnen Frau Monika<br />

Schiementz und Frau Ursula Christiansen<br />

haben mir viele tolle, aber auch<br />

nachdenkliche Geschichten über die<br />

Arbeitsweisen von Dedo Eisenhauer berichtet.<br />

Legendär dürften seine Erstellungen<br />

der „<strong>vkm</strong> info“ als auch die der Schriftenreihe<br />

sein. Dedo Eisenhauer hat sich<br />

verdient gemacht um die Zusammenführung<br />

kirchlicher Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter nach der Wende.<br />

Bei der Trauerfeier hat der Pastor aber<br />

auch deutlich gemacht, wie wichtig ihm<br />

seine Familie und seine Leidenschaft<br />

zur Natur gewesen sind. Eine besondere<br />

Leidenschaft war mir in den letzten<br />

Jahren, in denen ich Dedo Eisenhauer<br />

erleben durfte, völlig unbekannt geblieben.<br />

Dedo Eisenhauer hat seine Zeit<br />

auch mit Musik, und hier insbesondere<br />

mit Jazz, verbracht. Dies war Bestandteil<br />

der Trauerfeier.<br />

Wir werden ihn in Ehre in unseren Erinnerungen<br />

behalten und in Ehre unseres<br />

<strong>vkm</strong>­Archivs als auch in unserem<br />

<strong>vkm</strong>­Herzen bewahren.<br />

________ Hubert Baalmann,<br />

Verbandssekretär<br />

Rechtsanwalt Manfred Martens zum Abschied von<br />

Dedo Eisenhauer in der dänischen Seemannskirche 1999<br />

Lieber Herr Eisenhauer,<br />

ich möchte nicht versäumen, Ihnen von einer Begebenheit beim Arbeitsgericht Lübeck zu<br />

be richten: Anfang April des Jahres führte mich der Weg erneut zu diesem Gericht. Sie hatten<br />

uns vor einigen Jahren beauftragt, die Leiterin eines Kindergartens anlässlich einer<br />

Kündigung zu vertreten; nun klagten wir die damals vereinbarte Abfindung ein.<br />

Ich war erschrocken, als nach Schluss der Verhandlung der Richter an mich herantrat und<br />

mich fragte: „Herr Martens, meinen Sie eigentlich, dass Sie mit dieser Klientel in den Himmel<br />

kommen?“ Ich vernahm unterschwellig eine gewisse Besorgnis…<br />

Wie konnte es zu dieser Frage kommen? Das Arbeitsgericht Lübeck gehört bekanntlich zu<br />

den Gerichten, die wegen ihrer örtlichen Zuständigkeit in vielen Fällen mit Klagen der Mitglieder<br />

des <strong>vkm</strong> befasst sind. Sie haben in Ihrer langjährigen Tätigkeit als Geschäftsführer<br />

und Rechtsschutzbeauftragter des <strong>vkm</strong> Klagen vor diesem und anderen Gerichten geführt<br />

beziehungsweise für uns vorbereitet. Der genannte Richter litt offenbar noch unter dem<br />

Trauma, das der Streit eines <strong>vkm</strong>-Kirchenmusikers mit einem Pastor vor vielen Jahren<br />

ausgelöst haben muss. Die Klage ist mit allen ihren Folgeprozessen in die Geschichte des<br />

<strong>vkm</strong> eingegangen und hat viele Seiten Ihrer „info“ gefüllt.<br />

Der Richter gestand mir nun, dass ihn die dramatischen Wortgefechte zwischen Pastor<br />

und Kirchenmusiker nur eines hätten empfinden lassen: die Parteien auseinanderzubringen.<br />

Er sprach zu diesem Zweck ein höchst bedenkliches Urteil, das später sogar das Bundesverfassungsgericht<br />

beschäftigt hat. Darin löste er das Arbeitsverhältnis auf, um den Streit<br />

zu beenden und damit die Glaubwürdigkeit der Kirche zu retten. Wie so oft, hatte auch<br />

dieser Fall ein Nachspiel – es gab Folgeprozesse.<br />

Einen ehemaligen Richter am Arbeitsgericht Lübeck traf ich nach der Wende als Direktor<br />

des Arbeitsgerichtes Schwerin wieder. Als ich ihm zu diesem Aufstieg gratulieren wollte,<br />

winkte er ab und meinte, das sei die einzige Chance gewesen, nicht mehr über Kirchenmusikprozesse<br />

entscheiden zu müssen.<br />

Lieber Herr Eisenhauer, mit seiner Frage, ob ich mir als Anwalt ausrechne, mit der Klientel<br />

des <strong>vkm</strong> in den Himmel zu kommen, hat der Lübecker Arbeitsrichter ersichtlich schwerwiegende<br />

Bedenken zum Ausdruck gebracht. Behielte er recht, träfe mich ein Schicksal, das<br />

ich einzig und allein Ihnen zu verdanken hätte. Denn Sie waren es, der unsere langjährige Zu sammenarbeit<br />

ermöglicht und die Grundlagen unseres Engagements für den <strong>vkm</strong> im all ge meinen<br />

und seiner Mitglieder im besonderen geschaffen hat.<br />

Soll ich mich also bei Ihnen beklagen? Natürlich nicht: Die<br />

Sozietät Stubbe & Martens und ich als einer Ihrer langjährigen<br />

Wegbegleiter im kirchlichen Arbeitsrecht schulden Ihnen für<br />

die langen Jahre der Zusammenarbeit besonderen Dank. Diesen<br />

Dank spreche ich Ihnen von Herzen aus. Mit diesem Dank<br />

verbinde ich die Zusicherung, auch die zukünftige Ar beit für<br />

den <strong>vkm</strong> an den Maßstäben zu orientieren, die Sie mit Ihrer<br />

Ar beit gesetzt haben: Das sind, an Ihrem Namen festgemacht,<br />

Einsatz – Ideen – Sorgfalt – Energie – (K)Now-how – Handeln<br />

– Autorität – Unbeirrbarkeit – Erfahrung – Recht<br />

Alles zusammen ist Arbeit und Rechtsvertretung ganz im „Stile<br />

Eisenhauer“. So wird Ihr Name, der sich in den zehn Worten<br />

wiederfindet, nicht nur für uns mit dem kirchlichen Arbeitsrecht<br />

untrennbar verbunden bleiben. n<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 3__<strong>2012</strong> 7<br />

n<br />

Fachanwalt für Arbeitsrecht<br />

Manfred Martens


Tariferhöhung Auszubildende<br />

Tariferhöhung für die Auszubildenden<br />

bei den Mitgliedseinrichtungen des<br />

Arbeitgeberverbandes<br />

Es gibt eine Gehaltsanhebung für Auszubildende<br />

in bestimmten Bereichen.<br />

8<br />

Die Tarifkommission der Gewerkschaft für Kirche und Diakonie –<br />

<strong>vkm</strong> Nordkirche – hat sich mit dem Verband Kirchlicher Diakonischer<br />

Anstellungsträger Nordkirche auf eine Gehaltsanhebung für Auszubildende<br />

geeinigt.<br />

So erhalten alle Auszubildenden zur Verwaltungsfachangestellten, Bürokauffrau,<br />

Kauffrau für Bürokommunikation, Fachangestellten für<br />

Bürokommunikation, Kauffrauen im Gesundheitswesen, Schülerinnen<br />

der Gesundheits­ und Krankenpflege, der Entbindungspflege<br />

und der Altenpflege rückwirkend ab dem 01.04.<strong>2012</strong> eine tabellenwirksame<br />

lineare Erhöhung um 3,5 %.<br />

Ab dem 01.01.2013 wird dann dieser Tabellenwert um linear 2,5 %<br />

angehoben. Die Laufzeit dieses Tarifvertrages ist bis 31.12.2013 festgelegt<br />

worden.<br />

Das bedeutet, dass Auszubildende im kaufmännischen Bereich<br />

__ im 1. Ausbildungsjahr rückwirkend 688,­ Euro erhalten,<br />

__ im 2. Ausbildungsjahr 733,­ Euro,<br />

__ im 3. Ausbildungsjahr 776,­ Euro und<br />

__ im 4. Ausbildungsjahr 844,­ Euro.<br />

Auszubildende in der Gesundheits­, Kranken­, Entbindungs­ und<br />

Altenpflege erhalten<br />

__ im 1. Ausbildungsjahr 800,­ Euro,<br />

__ im 2. Ausbildungsjahr 865,­ Euro und<br />

__ im 3. Ausbildungsjahr 966,­ Euro.<br />

Aufgrund der veränderten Berufsbezeichnungen haben sich die Tarifvertragsparteien<br />

darauf verständigt, durch eine Protokollnotiz dem<br />

gerecht zu werden und die Auszubildenden in dem Berufsbild der<br />

öffentlichen oder kaufmännischen Verwaltung genauer zu definieren.<br />

Im Auftrage der Tarifkommission<br />

________ Ursula Einsiedler<br />

________ Hubert Baalmann<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 3__<strong>2012</strong><br />

Fotos: Fotolia.com/ Joël Alain


Fotos: Fotolia.com/ lightpoet<br />

Zur KAT-<br />

Tarifanhebung<br />

Liebe Kolleginnen,<br />

liebe Kollegen,<br />

gern hätten wir Euch an dieser Stelle<br />

ein Verhandlungsergebnis benannt.<br />

Bedauerlicherweise sind wir<br />

bei Redaktionsschluss noch nicht zu<br />

einem zu veröffentli chenden konkreten<br />

Ergebnis gekommen.<br />

Dies kann aber bedeuten, dass zwischenzeitlich<br />

auf dem Wege des<br />

Newsletters das Ergebnis bei Erscheinen<br />

der „<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong>“ schon veröffentlicht<br />

worden ist. Sollten Sie das Ergebnis<br />

noch nicht gehört oder gesehen<br />

haben, melden Sie sich doch<br />

in der Geschäftsstelle oder schauen<br />

Sie auf unsere Internetseiten<br />

www.<strong>vkm</strong>deutschland/KAT.<br />

________ Hubert Baalmann,<br />

Verbandssekretär<br />

KAT-Tarifanhebung I Anzeige<br />

ZMV – Die Mitarbeitervertretung<br />

Zeitschrift für die Praxis der Mitarbeitervertretung<br />

in Einrichtungen der katholischen und evangelischen Kirche<br />

Die ZMV ist die Fachzeitschrift für Mitarbeitervertretungen, Personalabteilungen,<br />

Arbeitsrechtliche Kommissionen sowie für alle, die sich in Theorie<br />

und Praxis mit dem Arbeitsrecht im Bereich der Kirchen befassen.<br />

Zu den ständigen Themen gehören:<br />

• Entwicklungen des kirchlichen und staatlichen Arbeitsrechts, insbesondere:<br />

• Mitarbeitervertretungsrecht (MAVO und MVG.EKD)<br />

• kirchliche Arbeitsrechtssetzung in verfasster Kirche, Caritas und Diakonie<br />

(Dritter Weg) und kirchengemäße Tarifverträge<br />

• Tarifrecht des öffentlichen Dienstes<br />

• betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz<br />

• Steuer- und Sozialversicherungsrecht<br />

• Aktuelle Rechtsprechung<br />

Mit der ZMV sind Sie über aktuelle Entwicklungen im kirchlichen und staatlichen<br />

Arbeitsrecht stets zeitnah informiert.<br />

Eine Fachzeitschrift gehört zu den notwendigen Hilfsmitteln, die die Mitarbeitervertretung<br />

für ihre Arbeit braucht. Der Dienstgeber hat die Kosten für die Fachzeitschrift<br />

gemäß § 17 Abs. 2 MAVO bzw. § 30 MVG.EKD zu übernehmen.<br />

Gerne senden wir Ihnen ein Probeheft zu.<br />

Abonnement: 6 Hefte pro Jahr (zweimonatlich)<br />

mit CD-ROM „ZMV plus Volltext-Archiv 2000 – 2011“<br />

mit Rechtsprechungsdatenbank<br />

Umfang: ca. 56 Seiten<br />

Format: DIN A4<br />

Preis: 69,20 € jährlich<br />

Internet: www.zmv-online.de<br />

Bestelladresse<br />

KETTELER Verlag GmbH, Niederlassung Waldmünchen<br />

Schloßhof 1, 93449 Waldmünchen, Telefon 09972/9414-51, Fax 09972/9414-55<br />

e-mail: kontakt@ketteler-verlag.de, Internet: www.ketteler-verlag.de<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 3__<strong>2012</strong> 9


n<br />

Arbeit der Tarifkommission<br />

Liebe Kolleginnen,<br />

liebe Kollegen,<br />

möglicherweise fragen Sie sich immer<br />

einmal wieder, was hat die Tarifkommission<br />

eigentlich an Themen auf der ak tuellen<br />

Agenda? Hierzu gibt es an dieser<br />

Stelle nun einige erläuternde Auflistungen<br />

an Themen.<br />

_______ Die sich regelmäßig treffende<br />

Tarifkommission beschäftigt sich derzeit<br />

intensiv mit der Frage von alterngerechtem<br />

Arbeiten. Ja, es ist richtig,<br />

es geht um alterngerechtes Arbeiten<br />

und nicht um altersgerechtes Arbeiten.<br />

Wie Sie ja durchaus ggf. auch am eigenen<br />

Körper erfahren, hinterlassen die<br />

Arbeit und die Zeichen der Zeit Spuren<br />

in der körperlichen, psychischen und<br />

mentalen Verfassung. Es ist unbeschadet<br />

wissenschaftlich nachgewiesen, dass<br />

die Leistungsfähigkeit von Arbeitnehmern<br />

unabhängig von ihrer Tätigkeit<br />

nachlässt. So hat es bundesweit mehrere<br />

Aktionsgruppen und diverse gewerkschaftliche<br />

Gruppen gegeben, die sich<br />

dieser Arbeit annehmen. Wir wissen,<br />

dass am Beispiel der Kitas eine Anfang<br />

60­Jährige sich nicht unbedingt noch<br />

vollends wie mit 20 um die Kinder kümmern<br />

kann. Und möglicherweise wird<br />

dazu dann auch das klassische Thema<br />

der Bestuhlung sowie anderer Hilfs mittel<br />

in der Kita diskutiert werden.<br />

__ Hierzu hat sich eine Arbeitsgruppe<br />

innerhalb der <strong>vkm</strong>­Tarifkommission<br />

gebildet, die versucht, Formulie­<br />

10<br />

rungen zu finden und diese im KAT<br />

als auch KTD zu konkretisieren. Es<br />

geht einerseits um Möglichkeiten<br />

ei nes Rechtsanspruches auf Fortbildung,<br />

Weiterbildung, zusätzliche Qualifikation,<br />

aber es geht auch um den<br />

Gesundheitsschutz. Wir haben uns<br />

mit Fachexperten getroffen, die sich<br />

tagtäglich mit dieser Problematik<br />

und der Entwicklung beschäftigen.<br />

__ Des Weiteren ist die Arbeitsgruppe<br />

mit dem Arbeitgeberverband im Gespräch,<br />

weiterführende rechtliche Ansprüche<br />

zu formulieren, welche die<br />

Gesundheitsförderung als auch die<br />

weitergehende mögliche Nutzung<br />

von „Betriebseigentum“ für kirchlich<br />

beschäftigte Arbeitnehmer regelt.<br />

Da es hier (s. o.) auch noch kein<br />

endgültiges Ergebnis gibt, werden<br />

wir möglicherweise in der<br />

nächsten Ausgabe der „<strong>vkm</strong><br />

<strong>Info</strong>“ (4-<strong>2012</strong>) konkreter werden<br />

können. Wenn Sie aber als betroffene<br />

Kollegin oder Kollege zu diesem<br />

Thema Wünsche, Anregungen, Hoffnungen<br />

oder Bitten haben, steht unsere<br />

Tarifkommission Ihnen natürlich<br />

jederzeit gern zur Verfügung.<br />

_______ Ein weiteres aktuelles Thema<br />

ist die Frage der Wiedereinsetzung eines<br />

Tarifvertrages Praktikanten.<br />

Bei der Neufassung und Neuschreibung<br />

des KATs als auch des KTDs wurde der<br />

Tarifvertrag Praktikanten ersatzlos gestrichen.<br />

Hintergrund war, dass die<br />

Umstrukturierung der Ausbildungen<br />

Möglicherweise fragen Sie<br />

sich immer einmal wieder,<br />

was hat die Tarifkommission<br />

eigentlich an Themen<br />

auf der ak tu ellen Agenda?<br />

Hier ist die Antwort >>><br />

nicht mehr die Erfordernis eines z. B.<br />

klassischen Anerkennungsjahres im Bereich<br />

der Kita oder der Sozialpädagogik<br />

war. Auch hier hat sich zwischenzeitlich<br />

die Bildungsreform durchgesetzt,<br />

so dass im Rahmen von Bachelor­ und<br />

Master­Arbeiten z. B. eine staatliche Anerkennung<br />

nur gegeben wird, wenn ein<br />

„Jahrespraktikum“ abgeleistet wird. So<br />

hatten wir aus den MVen in den letzten<br />

Monaten häufiger einmal die Anfrage:<br />

Wie werden diese denn vergütet?<br />

Da es keinen rechtlichen Rahmen<br />

durch einen Tarifvertrag gab bzw. zurzeit<br />

noch nicht gibt, mussten und wollten<br />

wir hier aktiv werden. Sobald ein<br />

Verhandlungsergebnis vorliegt, werden<br />

wir auch dieses an gleicher Stelle veröffentlichen.<br />

_______ Ein weiterer Schwerpunkt der<br />

tariflichen Arbeit ist auch im KTD festzustellen.<br />

Der KTD ist seit dem 15. August 2002<br />

rechtswirksam für cirka 14.000­16.000<br />

kirchliche/diakonische Arbeitnehmer­<br />

Innen im Bereich der Evangelisch­Lutherischen<br />

Kirche Norddeutschland.<br />

Im Laufe der Jahre hat sich gezeigt, dass<br />

alle Eventualitäten und Möglichkeiten<br />

am Arbeitsplatz und an strittigen Fragen<br />

nicht exakt aus dem Tarifvertrag<br />

zu entnehmen waren oder es zumindest<br />

die Option einer Interpretation gab<br />

bzw. gibt. Um dieses weitergehend einzugrenzen,<br />

ist die Tarifkommission der<br />

Gewerkschaft für Kirche und Diakonie<br />

<strong>vkm</strong> mit dem Arbeitgeberverband seit<br />

geraumer Zeit in Verhandlung, um ein­<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 3__<strong>2012</strong><br />

Fotos: Hubert Baalmann


Fotos: Hubert Baalmann<br />

zelne Definitionen und Berufsbilder in<br />

der Entgeltordnung des KTDs zu aktualisieren,<br />

zu ergänzen oder neu zu formulieren.<br />

Geschuldet der Tatsache, dass<br />

wir nunmehr auch Krankenhäuser im<br />

Bereich des KTDs haben, hat sich ein<br />

vermeintlich neues Tätigkeitsfeld (Krankenhäuser)<br />

gespiegelt. Dieses wird nun<br />

im Detail in die Entgeltordnung zu<br />

§ 14 KTD eingearbeitet. Ein abschließendes<br />

Ergebnis ist noch nicht da, so<br />

dass die Verhandlungen erst im Herbst<br />

<strong>2012</strong> wegen der Sommerpause weitergeführt<br />

werden können.<br />

_______ Des Weiteren haben wir bei der<br />

kritischen Betrachtung festgestellt, dass<br />

sich auch redaktionell einiges ändern<br />

muss, da Berufsbilder und Berufsbezeichnungen<br />

sich verändert haben.<br />

Auch sind bis dato bekannte Begrifflichkeiten<br />

zwischenzeitlich in den jeweiligen<br />

Ausbildungen verändert worden<br />

im Rahmen des Stundenumfanges, der<br />

Inhalte als auch der Aufgaben, so dass<br />

hier eine neue Bewertung bzw. zum<br />

Teil auch nur neu redaktionell gearbeitet<br />

werden muss. Hier ist der Ausschuss<br />

KTD in der Tarifkommission Ihrer Kirchengewerkschaft<br />

<strong>vkm</strong> aktiv.<br />

_______ Auch gab es schwere Verhandlungen<br />

in einer diakonischen Einrichtung<br />

zum Thema Notlage.<br />

_______ Des Weiteren stehen Tarifverhandlungen<br />

zum Thema Sonderentgelte<br />

in der ambulanten Pflege Hamburg<br />

bevor.<br />

Möglicherweise wissen Sie, oder Sie sind<br />

sogar selbst betroffen, dass ein Teil der<br />

ambulanten diakonischen Einrichtungen<br />

im Stadtgebiet Hamburg einen Son­<br />

dertarifvertrag für die Sonderentgelte<br />

(Weihnachtsgeld) haben. Wir, die Gewerkschaft<br />

für Kirche und Diakonie,<br />

haben diesen Tarifvertrag frühzeitig<br />

gekündigt, so dass derzeit eine Neufassung<br />

für das Jahr 2013 verhandelt wird.<br />

_______ Ein immer wiederkehrendes<br />

und zurzeit häufiger auftretendes Thema<br />

ist, dass die Diakonie im Bereich<br />

Hamburg und Schleswig-Holstein durch<br />

den Versuch einer Ausgliederung und<br />

Neugründung einer Service-GmbH in<br />

den außertariflichen Bereich rutschen<br />

möchte. Vermeintlich geht die jeweilige<br />

Geschäftsführung davon aus, dass<br />

sie hier Gelder sparen kann.<br />

Wir, die Tarifkommission, sind in verschiedenen<br />

Einrichtungen der Diakonischen<br />

Werke Hamburg und Schleswig­Holstein<br />

mit den Kolleginnen und<br />

Kollegen im Gespräch als auch mit dem<br />

Arbeitgeberverband, sofern die neue<br />

Service­GmbH oder die ausgesourcte<br />

Einrichtung dann hier Mitglied ist, um<br />

dieses zu heilen.<br />

Wir, Ihre Kirchengewerkschaft <strong>vkm</strong>, stehen<br />

uneingeschränkt dafür ein, dass in<br />

allen diakonischen Einrichtungen eine<br />

gerechte, leitstungsgebundene Vergütung<br />

bezahlt wird. Somit ist dieser klassische<br />

„Kampf/Auseinander set zung“ mit<br />

den jeweiligen Geschäfts führern sehr<br />

schwierig, sehr unbefriedigend und sehr<br />

zeitintensiv. Seitens der Tarifkommission<br />

wird festgestellt, dass auch der<br />

Vorstand der Diakonischen Werke hier<br />

die jeweilige Satzung, die eine Regelung<br />

zum Tarifvertrag vorsieht, sehr weit auslegt.<br />

Häufig besteht der Verdacht, dass<br />

auch das Dia konische Werk zwar grundsätzlich<br />

zu Tarifverträgen im Bereich<br />

ihrer jeweili gen Landesstruktur steht,<br />

aber ihre ab trünnigen Mitglieder nicht<br />

unbedingt in letzter Konsequenz auf<br />

ihre Satzung einschwört und diese dann<br />

zur Bedingung macht.<br />

Wir haben ja in anderen Landeskirchen<br />

mitbekommen, dass es dort soweit gekommen<br />

ist, dass „diakonische Einrichtungen“<br />

aus dem jeweiligen Diakonischen<br />

Werk ausgeschlossen worden<br />

sind. Dieses Druckmittel ist uns<br />

leider noch nicht zugute gekommen.<br />

______________<br />

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,<br />

liebe Leserinnen und liebe Leser,<br />

Sie haben nun festgestellt, wie umfänglich,<br />

arbeitsintensiv und auch konstruktiv,<br />

strukturell Ihre/unsere Tarifkommission<br />

arbeitet. Lassen Sie mich an<br />

dieser Stelle den Ehrenamtlichen einen<br />

ganz herzlichen Dank aussprechen.<br />

nnnnnnn Wir können uns vorstellen, …<br />

dass Sie noch mehrere Gedanken,<br />

Wünsche, Hoffnungen und<br />

Anregungen haben. Nutzen Sie<br />

die Möglichkeit und sprechen<br />

uns, die Mitglieder der Tarifkommission,<br />

an. Schreiben Sie uns<br />

oder mailen Sie uns, dann werden<br />

wir Ihre Themen garantiert<br />

alle ansprechen und versuchen,<br />

diese mit aufzunehmen.<br />

Auch – möglicherweise quergedachte<br />

– auf den ersten Blick abwegige<br />

Ideen nehmen wir gern<br />

auf!<br />

________ Hubert Baalmann,<br />

Verbandssekretär<br />

Tarifkommission<br />

„Wir, Ihre Kirchengewerkschaft <strong>vkm</strong>, ste hen uneingeschränkt dafür ein, dass in allen<br />

diakonischen Einrichtungen eine gerechte, leitstungsgebundene Vergütung bezahlt wird.“<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 3__<strong>2012</strong> 11


BEM<br />

BEM: „Betriebliches<br />

Eingliederungsmanagement“<br />

„BEM-Gespräch“ – Viele haben Angst und wissen nicht was ein BEM-Gespräch<br />

oder das BEM ist. Von daher geben wir an dieser Stelle eine kurze Zusammenfassung<br />

zum BEM.<br />

Liebe Kolleginnen,<br />

liebe Kollegen,<br />

in den letzten Monaten haben wir häufiger<br />

in der Geschäftsstelle/Rechtsschutzabteilung<br />

die Frage erhalten: „Mein<br />

Arbeitgeber möchte mich in meiner<br />

Krankheit oder kurz nach meiner Krankheit<br />

zu einem persönlichen Gespräch<br />

einladen. Frage: Muss ich da hin?“ Oft<br />

heißt es dann: „Ich muss zu dem BEM­<br />

Gespräch.“<br />

Viele fühlen sich unsicher – auch weil<br />

sie nicht genau wissen, was ein BEM-<br />

Gespräch oder das BEM ist. So geben<br />

wir hier eine kurze Zusammenfassung<br />

zum BEM.<br />

_______ BEM steht für „Betriebliches Eingliederungsmanagement“.<br />

Die Rechtsgrundlage<br />

ist im SGB IX § 84 Abs. 2 geregelt.<br />

Hier schreibt der Gesetzgeber vor,<br />

dass, wenn Beschäftigte innerhalb eines<br />

Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen<br />

oder wiederholt arbeitsunfähig<br />

waren, die Beschäftigten in einen Prozess<br />

eingehen mögen, um einer weiteren<br />

Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen.<br />

Diese Regelung gilt für alle Arbeitnehmerinnen<br />

und Arbeitnehmer, also auch<br />

für Beamte und für diejenigen, die außertariflich<br />

angestellt sind. Der Zeitraum<br />

bedeutet, innerhalb eines Jahres,<br />

sprich ununterbrochen die letzten 12<br />

Monate. Innerhalb dieser Zeit müßte<br />

dann eine Arbeitsunfähigkeit von länger<br />

als sechs Wochen vorliegen.<br />

12<br />

Wenn der Arbeitgeber sich bei Ihnen<br />

meldet und sagt: „Ich möchte gerne<br />

mit Ihnen das Gespräch führen“, dann<br />

hat er die gesetzliche Grundlage umgesetzt:<br />

Denn der Arbeitgeber ist nach<br />

sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit eines<br />

Beschäftigten verpflichtet, das BEM anzubieten.<br />

Die Betonung liegt auf anzubieten.<br />

Es muss die betriebliche Mitarbeitervertretung<br />

mit eingeschaltet werden.<br />

Hierzu bedarf es noch nicht einmal<br />

der Zustimmung der geladenen und<br />

be troffenen Kolleginnen und Kollegen.<br />

Auch ist – sofern sie vorliegt – eine<br />

Schwerbehindertenvertretung mit<br />

einzuladen.<br />

_______ Das BEM­Gespräch ist erst einmal<br />

grundsätzlich seitens des Arbeitgebers<br />

freiwillig, aber die Frage, die hier<br />

häufig ankommt, ist: Muss der/die Betroffene<br />

der Durchführung des BEMs<br />

zustimmen? Wir, die Rechtsschutzabteilung,<br />

würden sagen: JA.<br />

Der Arbeitgeber kann Sie als Betroffene<br />

zwar nicht dazu zwingen; zum anderen<br />

muss der Beschäftigte dem Verfahren<br />

zustimmen. Wichtig ist, dass eine<br />

Ablehnung des Beschäftigten diesem<br />

nicht zum Nachteil ausgelegt werden<br />

darf. Die Zustimmung kann jedoch zurückgezogen<br />

werden, so die Kommentierung.<br />

Das bedeutet, dass es nicht darum<br />

geht, dass der Arbeitgeber hören<br />

möchte und soll, wie es Ihnen geht,<br />

was Sie machen und wie Ihre Perspektive<br />

ist. Nein. Wir sehen auch die Option,<br />

dass Sie als betroffene Beschäftigte<br />

hier die Möglichkeit haben, Ihre Wün­<br />

sche, Forderungen, Perspektiven zu formulieren<br />

und einzufordern. So ist es<br />

nicht ausgeschlossen, dass im Rahmen<br />

eines BEM­Gespräches die Option besteht,<br />

möglicherweise weitergehende<br />

gesundheitsfördernde Hilfsmittel oder<br />

auch eine gesundheitsfördernde Umstellung<br />

der Arbeitsbedingungen zu<br />

formulieren, festzuhalten und mit der<br />

Mitarbeitervertretung, der Schwerbehindertenvertretung<br />

und der Geschäftsführung<br />

schriftlich zu vereinbaren. Die<br />

<strong>Info</strong>rmationen, die möglicherweise für<br />

ein Gespräch zugrunde liegen – wie ärztliche<br />

Gutachten oder der Verlauf einer<br />

Krankheit – gehören dann aber definitiv<br />

nicht in die Personalakte und dürfen<br />

sich dort auch nicht wiederfinden.<br />

_______ Häufig finden sich die Regelungen,<br />

die Vorgehensweise, die Zielsetzung<br />

in den Handbüchern des Qualitätsmanagements.<br />

Wenn Sie in einer<br />

Einrichtung sind, die zertifiziert ist und<br />

die ein Handbuch zur Qualitätssicherung<br />

und zum Qualitätsmanagement<br />

hat, sollten Sie vielleicht einmal konkret<br />

dort nachschauen oder fragen, wie<br />

denn die BEM­Gespräche weitergehend<br />

geregelt sind.<br />

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, es<br />

ist nicht, wie es vielleicht auf den ersten<br />

Blick erscheinen mag, eine Boshaftigkeit<br />

oder eine Neugierde des Arbeitgebers,<br />

mich in meiner Krankheit oder<br />

nach Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit<br />

zu befragen oder mich möglicherweise<br />

zu versetzen, sondern es<br />

geht ausschließlich um die rechtliche<br />

Grundlage aus dem Sozialgesetzbuch,<br />

die Arbeitgeberpflichten als auch die<br />

Arbeitnehmerrechte umzusetzen.<br />

________ Hubert Baalmann,<br />

Verbandssekretär<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 3__<strong>2012</strong><br />

Fotos: Fotolia.com/ stefan_weis


Fotos: Fotolia.com/Antje Lindert-Rottke<br />

Offizielle Bezeichnungen<br />

in der Nordkirche<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 3__<strong>2012</strong><br />

Heißt es nun Bischof „im“ oder „für“ den Sprengel? Gibt es eine Sprengelbischöfin oder eine<br />

Bischöfin im Sprengel? Wie lauten die Amtsbezeichnungen in der Nordkirche? Gibt es noch<br />

einen Synodenpräsidenten? Wie lautet die offizielle Abkürzung der Evangelisch-Lutherischen<br />

Kirche in Norddeutschland?<br />

E<br />

in Blick in die Verfassung<br />

der Evangelisch-<br />

Lutherischen Kirche<br />

in Norddeutschland<br />

zeigt, welche Bezeichnungen<br />

für und in der neuen Kirche<br />

gelten. Ein Überblick der wichtigsten<br />

Bezeichnungen gibt die folgende Auflistung<br />

wieder:<br />

ARBEITSHILFE<br />

Offizielle Bezeichnungen in der Evangelisch-Lutherischen<br />

Kirche in Norddeutschland<br />

(Nordkirche)<br />

Diese Auflistung offizieller Bezeichnungen<br />

für kirchliche Körperschaften, Strukturen,<br />

Gremien und Berufe bzw. Ämter<br />

in der Evangelisch­Lutherischen Kirche<br />

in Norddeutschland dient als Arbeitshilfe<br />

für Medien und kirchliche Einrichtungen.<br />

Die aufgeführten Bezeichnungen<br />

entstammen der Verfassung<br />

der Evangelisch­Lutherischen Kirche<br />

in Norddeutschland (siehe www.kircheim­norden.de).<br />

Ergänzend werden veraltete<br />

und fehlerhafte Bezeichnungen (s.<br />

Kästen oder kursiv in Klammern) aufgeführt.<br />

Diese Bezeichnungen sind nicht<br />

gültig und sollen künftig nicht mehr verwendet<br />

werden.<br />

___ Name<br />

___ Evangelisch­Lutherische Kirche in<br />

Norddeutschland ___ Beachte: Evangelisch­Lutherische,<br />

also zwei mal<br />

mit Großbuchstabe am Anfang und<br />

mit Bindestrich. Es ist KEINE Abkürzung<br />

zugelassen!<br />

___ Kurzbegriff: Nordkirche<br />

___ Falsch: ELKN, Ev.­Luth. Kirche in<br />

Norddeutschland bzw. im Norden,<br />

Evangelisch­Lutherische Landeskirche<br />

in Norddeutschland bzw.<br />

im Norden<br />

___ Die drei Ebenen der Evangelisch-<br />

Lu therischen Kirche in Norddeutschland<br />

Nordkirche<br />

Hier darf statt des p ein b geschrieben werden: Amt der Dompröbstin bzw. des Domprobstes in der Dom kirchgemeinde Ratzeburg.<br />

___ Kirchengemeinde (nicht mehr Kirchgemeinde)<br />

___ Kirchenkreis<br />

___ Landeskirche<br />

___ Gemeinschaft der Kirchen<br />

Die Nordkirche ist Gliedkirche in der<br />

„Evangelischen Kirche in <strong>Deutschland</strong>“<br />

(EKD), der „Vereinigten Evangelisch-Lutherischen<br />

Kirche <strong>Deutschland</strong>s“ (VELKD)<br />

und hat einen Gaststatus in der „Union<br />

Evangelischer Kirchen“ (UEK) in der Evangelischen<br />

Kirche in <strong>Deutschland</strong>.<br />

___ Amts- und Berufsbezeichnungen<br />

in der Nordkirche<br />

___ Pastorin bzw. Pastor (für einen Übergangszeitraum<br />

gilt im Pommerschen<br />

Evangelischen Kirchenkreis auch die<br />

Bezeichnung Pfarrerin beziehungsweise<br />

Pfarrer)<br />

___ Vikarin bzw. Vikar<br />

___ Pröpstin bzw. Propst (nicht mehr<br />

Landessuperintendent/in und Superintendent/in);<br />

Schreibweise Propst/<br />

13<br />

>>>


Nordkirche<br />

Pröpstin: mit p in der Mitte; Ausnahme:<br />

Das Amt der Dompröbstin<br />

bzw. des Domprobstes in der Domkirchgemeinde<br />

Ratzeburg (Gemeindepfarrstelle,<br />

keine pröpstlichen<br />

Aufgaben)<br />

___ Bischöfin bzw. Bischof<br />

___ Landesbischöfin bzw. Landesbischof<br />

___ Gemeindepädagogin bzw. Gemeindepädagoge<br />

___ Diakonin bzw. Diakon<br />

___ Prädikantin bzw. Prädikant<br />

___ Gremien und Strukturen auf der<br />

Ebene der Kirchengemeinden<br />

___ Kirchengemeinderat (nicht mehr<br />

Kirchenvorstand oder Kirchgemeinderat)<br />

___ Kirchengemeindeverband<br />

___ Kirchenregion<br />

___ Gremien und Strukturen auf der<br />

Ebene des Kirchenkreises<br />

___ Kirchenkreissynode (nicht mehr<br />

Kreissynode)<br />

___ Kirchenkreisrat (nicht mehr Kir chenkreisvorstand<br />

oder auch Kreis kir chenrat)<br />

___ Kirchenkreisverwaltung<br />

___ Kirchenkreisverband<br />

___ Pröpstin bzw. Propst (nicht mehr<br />

Landessuperintendent/in und Superintendent/in)<br />

___ Propstei: geistlicher Aufsichtsbezirk<br />

einer Pröpstin oder eines<br />

Propstes<br />

>>> Präsidium der Kirchenkreissynode:<br />

___ Die bzw. der Präses der Kirchenkreissynode<br />

___ Die bzw. der Vizepräses (in der Regel<br />

zwei Vizepräsides)<br />

___ Gremien und Bezeichnungen auf<br />

der Ebene der Landeskirche<br />

___ Die Nordkirche wird geleitet durch<br />

die Landessynode, die Kirchenleitung<br />

und die Landesbischöfin bzw. den<br />

Landesbischof.<br />

___ Landessynode > Präsidium der<br />

Landessynode:<br />

> Die bzw. der Präses der Landessynode<br />

(nicht mehr Synodenpräsident/<br />

in und Vizepräsident/in)<br />

> Die bzw. der Vizepräses (zwei Vizepräsides)<br />

___ Bischöfinnen und Bischöfe der<br />

Nordkirche sind die Landesbischöfin<br />

bzw. der Landesbischof und die<br />

Bischöfinnen bzw. Bischöfe im Sprengel.<br />

­­­ Falsche Bezeichnungen sind:<br />

Bischöfin/Bischof für den Sprengel,Sprengelbischöfin/Sprengelbischof,Regionalbischöfin/Regionalbischof<br />

> Bischofsrat (bestehend aus der Lan­<br />

Der Dom in Schwerin: Er gehört zu den Hauptwerken der<br />

Backsteingotik. Mit der Marienkirche in Lübeck und der<br />

Nikolaikirche in Stralsund gehört der Schweriner Dom zu<br />

den frühesten Bauten dieser Architektur.<br />

desbischöfin bzw. dem Landesbischof<br />

und den Bischöfinnen und Bischöfen<br />

[früher Bischofskollegium])<br />

___ Sprengel > Geistlicher Aufsichtsbezirk<br />

einer Bischöfin oder eines<br />

Bischofs<br />

> Sprengel Hamburg und Lübeck,<br />

Sprengel Mecklenburg und Pommern,<br />

Sprengel Schleswig und<br />

Holstein ­­­ Falsche Bezeichnungen<br />

sind: Sprengel Hamburg + Lübeck,<br />

Sprengel Hamburg­Lübeck,<br />

Sprengel Mecklenburg + Pommern,<br />

Sprengel Mecklenburg­Pommern,<br />

Sprengel Mecklenburg und Vorpommern,<br />

Sprengel Schleswig + Holstein,<br />

Sprengel Schleswig­Holstein<br />

___ Landeskirchenamt (frühere Bezeichnungen:<br />

Kirchenamt, Oberkirchenrat,<br />

Konsistorium)<br />

> Präsidentin bzw. Präsident des Landeskirchenamtes<br />

Ergänzend wird darauf hingewiesen,<br />

dass für alle Publikationen, Geschäftsausstattung<br />

u. a. m. der landeskirchlichen<br />

Ebene die Vorgaben für das offizielle<br />

Erscheinungsbild (Corporate Design)<br />

der Nordkirche zu beachten sind.<br />

________ Benckert • Quelle: Nordkirchen-<br />

Mitteilungen, 1. Juni <strong>2012</strong><br />

<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 3__<strong>2012</strong>


Fotos Seite 14: Fotolia.com/ Martin Schlecht<br />

Versicherer im Raum der Kirchen jetzt mit<br />

Beitragsgarantie in der Kfz-Versicherung<br />

So wird Autofahren<br />

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Autofahrer wissen: Mobilität hat ihren Preis. Das beginnt beim<br />

Kauf des Autos und geht mit der Kfz-Steuer weiter. Von den<br />

steigenden Benzinpreisen ganz zu schweigen.<br />

Auch die Kfz­Versicherung trägt ihren Teil zu den Gesamtkosten<br />

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etwas Geld sparen kann und bei einem Unternehmen versichert<br />

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wenn man sich darauf verlassen kann, dass sich an diesen günstigen<br />

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Trenkner, Re gionaldirektor Nordelbien der Ver si che rer im<br />

Raum der Kirchen. „Wir ste hen für Aufrichtigkeit, Verlässlichkeit<br />

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der Kfz­Versicherung, sondern auch in allen anderen Bereichen<br />

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Kirchen für ihre Kunden bereithalten. Insbesondere für Mit ar beitende<br />

im kirchlichen und sozia len Bereich gibt es viele interessante<br />

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Raum der Kirchen, Regionaldirektion Nordel bien<br />

Telefon _ 04331 4386512<br />

E-Mail __ thorsten.trenkner<br />

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Inter net _ www.vrk.de.<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 3__<strong>2012</strong><br />

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15


Mindestlohn<br />

Mindestlohn: Pfändungsfreigrenze,<br />

Grundsicherung und Lohnminima in<br />

Nachbarländern geben Orientierung<br />

Noch gibt es in <strong>Deutschland</strong> keinen allgemeinen gesetzlichen Mindest-<br />

lohn – anders als in 20 von 27 Mitgliedsländern der EU. Welches Ein-<br />

kommen mindestens nötig ist, um menschenwürdig leben zu können,<br />

dafür existieren aber durchaus Regelungen. Als Orientierung für einen<br />

gesetzlichen Mindestlohn bieten sich nach Untersuchungen des Wirt-<br />

schafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) mehrere Größen an:<br />

sozialstaatliche Standards wie die Pfändungsfreigrenze oder das Existenz-<br />

minimum, eine der in der Wissenschaft verwendeten Armutsgrenzen oder<br />

die gesetzlichen Lohnuntergrenzen der europäischen Nachbarn. Neue<br />

WSI-Modellrechnungen zeigen, wie hoch diese Referenzgrößen sind.<br />

nnn Die Pfändungsfreigrenze: Sie beschreibt<br />

ein gesetzliches Minimum<br />

für das Einkommen von Erwerbstätigen.<br />

Die Norm gilt in der Praxis zwar nur für<br />

überschuldete Personen, deren Einkommen<br />

gepfändet wird. Ein Gerichtsvollzieher<br />

muss einem alleinstehenden Erwerbstätigen<br />

im Monat derzeit einen<br />

Betrag von 1.030 Euro netto lassen, damit<br />

der seinen Lebensunterhalt bestreiten<br />

kann. Im Grundsatz ist diese Definition<br />

eines unteren Limits aber für al­<br />

le Erwerbstätigen gültig, so das WSI. Ein<br />

alleinstehender Beschäftigter mit 38­<br />

Stunden­Woche müsste aktuell mindestens<br />

8,62 Euro brutto pro Stunde verdienen,<br />

um netto ein Einkommen auf<br />

Höhe der Pfändungsfreigrenze zu er­<br />

16<br />

zie len. Bei 40 Wochenstunden wären es<br />

8,22 Euro; das hat der WSI­Tarifexperte<br />

Dr. Thorsten Schulten berechnet.<br />

nnn Die Grundsicherung<br />

Arbeitnehmer mit niedrigen Verdiensten<br />

haben ein Anrecht darauf, ihr Arbeitseinkommen<br />

mit Arbeitslosengeld<br />

II (ALG­II) aufzustocken. So erhält ein<br />

Alleinstehender ergänzendes ALG II,<br />

wenn er netto weniger als 1.054 Euro im<br />

Monat verdient. Diese Grenze ergibt<br />

sich aus 754 Euro ALG­II­Anspruch (Regelsatz<br />

plus durchschnittliche Kosten<br />

der Unterkunft) plus 300 Euro an Freibeträgen,<br />

die das Sozialgesetzbuch erwerbstätigenGrundsicherungsempfängern<br />

zugesteht. Um dieses Niveau zu<br />

erreichen, benötigt ein alleinstehender<br />

Beschäftigter mit 38 Wochenstunden<br />

einen Bruttolohn von 8,91 Euro,<br />

zeigt Schultens Berechnung. Mit einer<br />

40­Stunden­Woche sind mindestens<br />

8,50 Euro die Stunde notwendig.<br />

nnn Die Europäische Sozialcharta gibt<br />

eine verbindliche Mindestlohnnorm<br />

für <strong>Deutschland</strong> vor, gegen<br />

die jedoch regelmäßig verstoßen<br />

wird, so das WSI.<br />

Die Charta wurde 1964 von der Bundesrepublik<br />

ratifiziert. Sie definiert soziale<br />

Grundrechte, und sie enthält auch eine<br />

Min destlohnklausel. Die Vertragsstaaten<br />

sollen sich an eine Untergrenze von<br />

60 Prozent des durchschnittlichen Nettolohns<br />

im Lande halten. In <strong>Deutschland</strong><br />

(Ost und West zusammen) lag diese<br />

Schwelle 2010 bei netto 8,12 Euro<br />

pro Stunde. Um sie zu erreichen, sind<br />

je nach wöchentlicher Arbeitszeit 12,24<br />

bis 12,40 Euro Bruttolohn notwendig.<br />

Die Grenze zur Lohnarmut bietet einen<br />

zusätzlichen Orientierungspunkt. Die<br />

internationale Armutsforschung zieht<br />

die relative Lohnarmutsgrenze in einem<br />

Land meist bei 50 Prozent des durchschnittlichen<br />

Vollzeiteinkommens.<br />

Nach den derzeit aktuellsten Daten lag<br />

der durchschnittliche Bruttolohn in<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 3__<strong>2012</strong><br />

Fotos: Fotolia.com/Thomas Költgen


Fotos: Fotolia.com/ Sven Bähren; Andreas Haertle<br />

Die internationale Armutsforschung<br />

zieht die relative Lohnarmutsgrenze in<br />

einem Land meist bei 50 Prozent des<br />

durchschnittlichen Vollzeiteinkommens.<br />

<strong>Deutschland</strong> 2010 bei 21,48 Euro pro<br />

Stunde. Ein Vollzeitbeschäftigter muss<br />

also mindestens 10,74 Euro verdienen,<br />

wenn er nach dieser Definition nicht<br />

als „arm trotz Arbeit“ gelten soll.<br />

Die gesetzlichen Mindestlöhne in EU­<br />

Ländern mit vergleichbarer Wirtschaftskraft<br />

wie Belgien, die Niederlande und<br />

Frankreich sind derzeit zwischen 8,58<br />

und 9 Euro die Stunde angesiedelt. In Luxemburg<br />

müssen mindestens 10,16 Euro<br />

gezahlt werden, in Irland 7,65 Eu ro,<br />

in Großbritannien umgerechnet 6,91<br />

Euro. Dieser Wert ist jedoch von der anhaltenden<br />

Schwäche des Pfunds gegenüber<br />

dem Euro beeinflusst, so Schulten.<br />

Um den Währungsfaktor bereinigt läge<br />

der britische Mindestlohn deutlich<br />

über 8 Euro. Die WSI­Mindestlohn­Forscher<br />

Dr. Thorsten Schulten, Dr. Reinhard<br />

Bispinck und Dr. Claus Schäfer<br />

halten es für unverzichtbar, die vorliegenden<br />

Maßstäbe bei der Festsetzung<br />

einer allgemeinen Lohnuntergrenze zu<br />

berücksichtigen. Ein Mindestlohn wirke<br />

nur ab einer ausreichenden Höhe, argumentieren<br />

die Wissenschaftler. „Wird<br />

er zu niedrig festgelegt, bekommt er<br />

nur kosmetischen Charakter oder noch<br />

schlimmer: Er legitimiert unter Umständen<br />

bisher als unzureichend angesehene<br />

Niedriglöhne.“<br />

________ Quelle: WSI<br />

Mindestlohn I Manager<br />

Manager: 54-faches<br />

Angestellten-Gehalt<br />

3,14 Millionen Euro Durchschnittsgehalt in 2011<br />

Am 31. Juli <strong>2012</strong> berichtete u. a. die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“<br />

unter faz.net über eine Studie der Deutschen Schutzvereinigung für<br />

Wertpapierbesitz (DSW) und der Technischen Universität München:<br />

„Die durchschnittliche Vergütung der Dax­Vorstände ist einer neuen<br />

Studie zufolge im vergangenen Jahr um fast acht Prozent auf 3,14<br />

Millionen Euro gestiegen (Anm.: Das waren rund 7,9 Prozent mehr<br />

als ein Jahr zuvor). Damit erhalten die Manager rund das 54­Fache<br />

eines gewöhnlichen Angestellten.“ (Anm.: Das errechnete Gehalt eines<br />

Angestellten beträgt dann entsprechend ca. 58.000 Euro im Jahr.)<br />

Weiter heißt es: „Im Mittel stiegen die Fixgehälter (Anm.: von <strong>Deutschland</strong>s<br />

Managern) 2011 um 4,4 Prozent auf 882.000 Euro. Dies verspreche<br />

nicht nur mehr Sicherheit in unsicheren Bonus­Zeiten – es diene<br />

auch dem Ziel, die Grundlage für spätere Pensionszusagen zu erhöhen.“<br />

Vorstandsvorsitzende von Dax­Konzernen bekamen zuletzt Pensionszusagen<br />

von 638.000 Euro jährlich.<br />

Aktionärsschützer warnen: Jedes Unternehmen sollte eine Obergrenze<br />

beziffern, die ein Gehalt maximal erreichen kann. „Vorstandsbezüge<br />

von mehr als 10 Millionen Euro im Jahr seien eine Gefahr für den<br />

sozialen Frieden im Land.“<br />

Die Vergütung auf Vorstandsebene liegt in deutschen Konzernen im<br />

Vergleich weltweit im oberen Mittelfeld.<br />

___ <strong>Deutschland</strong>: Vorstandschefs in <strong>Deutschland</strong> kamen im Jahr<br />

2011 auf durchschnittlich 5,1 Millionen Euro.<br />

___ Frankreich: In Frankreich erhielten Vorstandsvorsitzende 3,4<br />

Millionen Euro im Jahr, ...<br />

___ Schweiz: ...in der Schweiz 4,9 Millionen Euro.<br />

___ USA: Die durchschnittliche Jahresvergütung von Konzernlenkern<br />

im amerikanischen Dow­Jones­Index betrug umgerechnet<br />

12,1 Millionen Euro. n<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 3__<strong>2012</strong> 17


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Stand: August <strong>2012</strong>. Irrtum/Änderungen vorbehalten.<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 3__<strong>2012</strong>


Fotos: iStockphoto.com/Sander Keijzer (bearbeitet in Photoshop)<br />

______Supervision?<br />

Super! Eine Vision!<br />

Als ich gebeten wurde,<br />

einen Artikel über Supervision<br />

zu schreiben,<br />

habe ich mich<br />

sehr gefreut. Ist Supervision<br />

doch für mich eine lieb gewonnene<br />

Begleiterin in über 25 Jahren<br />

Tätigkeit im sozialpädagogischen, beraterischen<br />

und therapeutischen Arbeitsfeld<br />

– in Kirche und bei anderen<br />

Arbeitgebern. Wenn etwas verworren<br />

schien, die Aufgabe schier unlösbar, der<br />

Konflikt zu Nerven zehrend, die Kräfte<br />

versiegten, ein Erfolg zu feiern war, ein<br />

neues Projekt entwickelt wurde, eine<br />

Entscheidung bevorstand und, und,<br />

und… gab es die Möglichkeit innezuhalten,<br />

das Tempo zu verlangsamen und<br />

in der Supervision nun mit Unterstützung<br />

eines Supervisors/einer Supervisorin<br />

(im Weiteren SupervisorIn) ganz<br />

genau hinzusehen, worum es geht und<br />

was der nächste oder auch erste Schritt<br />

sein wird. Und so manches Mal habe<br />

ich eine neue Vision gefunden, nachdem<br />

ich mit Hilfe einer Supervision<br />

über die „Sache“ geschaut habe.<br />

Darüber schreibt es sich leicht – denn wovon<br />

das Herz voll ist, davon läuft es über!<br />

Aber wo fange ich an, und wo führt es<br />

mich und Sie hin?<br />

Darum zuerst einmal Definitionen:<br />

Supervision kommt aus dem Lateinischen:<br />

supervidere. Übersetzt: darüber<br />

schauen, beobachten.<br />

Der Duden sagt:<br />

__ Beratung eines Arbeitsteams, einer<br />

Organisation zur Erhöhung der Effektivität<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 3__<strong>2012</strong><br />

Was macht eigentlich…?<br />

__ Beratung und Beaufsichtigung von<br />

Psychotherapeuten<br />

Supervision ist eine Arbeitsform, die zwischen<br />

dem Menschen, der ein Thema<br />

aus seinem Arbeitskontext vorstellen<br />

möchte, und einer SupervisorIn im Einzelkontakt<br />

oder in einer Gruppe, häufig<br />

in festen Arbeitsteams, stattfindet.<br />

Eine von ihrer Fachrichtung anerkannte<br />

SupervisorIn hat immer ein abgeschlos<br />

senes Hochschulstudium, eine<br />

mehr jährige therapeutische Ausbildung<br />

und eine in der Regel zweijährige Weiterbildung<br />

in Supervision.<br />

Das Supervisionsverständnis in <strong>Deutschland</strong><br />

hat nach einheitlichen Anfängen<br />

schon bald vielfältige Entwicklungen<br />

genommen. Durch den Einfluss z. B.<br />

von Leitgedanken der unterschiedlichen<br />

psychologischen Therapierichtungen<br />

(Analyse, Verhalten, Gestalt, Systemisch<br />

usw.) und auch durch pädagogische<br />

Haltungen entwickelte sich bis heute<br />

eine „bunte“ Vielfalt in der Supervisionslandschaft.<br />

Ein kleiner Ausflug in die Geschichte<br />

Im ursprünglichen und allgemeinen<br />

Verständnis bedeutete Supervision Beaufsichtigung,<br />

Kontrolle und Leitung.<br />

Der Begriff stammt aus den USA und<br />

Was macht eigentlich…<br />

„Und so manches Mal habe ich eine neue<br />

Vision gefunden, nachdem ich mit Hilfe einer<br />

Supervision über die ,Sache‘ geschaut habe.“<br />

be schrieb im 19. Jahrhundert den Aufgabenbereich<br />

von Vorgesetzten in der<br />

Industrie, die Arbeitsabläufe kontrollieren,<br />

Arbeiter beaufsichtigen und beurteilen<br />

sollten mit dem Ziel, die Produktivität<br />

zu erhöhen. Später nutzte man<br />

die Erfahrungen aus der Industrie für<br />

den psychosozialen Bereich. In diesem<br />

Kontext bezog sich Supervision in erster<br />

Linie auf die Begleitung und Beaufsichtigung<br />

beim praktischen Lernen in<br />

der Ausbildung (Studenten der Psychologie)<br />

und bei der Berufseinführung sowie<br />

der Fachkontrolle bei der Berufsausübung.<br />

Nach dem 2. Weltkrieg gelangten die<br />

Erfahrungen mit Supervision aus den<br />

USA nach Europa. Supervision etablierte<br />

sich im Bereich Psychologie, und<br />

schnell erkannte man im gesamten sozialen<br />

Arbeitsfeld den Nutzen von Supervision.<br />

Die oben beschriebene „bunte“ Vielfalt<br />

von Supervision bezieht sich auf die<br />

Haltungen der Menschen, die Supervision<br />

geben, auf ihre Methoden und<br />

Arbeitsweisen und ihren eigenen Stil<br />

im Supervisionsprozess.<br />

Als systemisch ausgebildete Beraterin,<br />

Therapeutin und Supervisorin füge ich<br />

darum noch die Definition der<br />

systemischen Gesellschaft an: >>><br />

19


Was macht eigentlich…<br />

>>><br />

20<br />

Systemische Supervision ist<br />

ein professionelles Verfahren<br />

der Beobachtung und Reflexion<br />

beruflicher wie institutioneller<br />

Praxis und Weiterbildung.<br />

Nun konkret: Wie geht Supervision?<br />

In der systemischen Supervision werden<br />

gelungene Dinge hervorgehoben,<br />

und es wird genau hingesehen, was dazu<br />

geführt hat, dass z. B.<br />

__ Absprachen mit KollegInnen geglückt<br />

sind,<br />

__ Kinder nach motivierendem Unterricht<br />

zufrieden die Schule verlassen<br />

haben,<br />

__ ein Elterngespräch das er wünsch te<br />

Ergebnis gebracht hat,<br />

__ meine Kräfte gereicht haben,<br />

__ die Patienten nicht nur ausreichend<br />

gepflegt wurden, sondern auch von<br />

ihren Seelennöten berichten konnten,<br />

__ und, und, und…<br />

Dafür soll Zeit sein, denken Sie nun vielleicht?<br />

Ja, unbedingt! Um sich selbst<br />

oder einem Arbeitsteam sichtbar zu machen,<br />

auf welche Weise Erfolge gelingen.<br />

Es geht um den Weg. Oft werden<br />

gute Stimmung im Team, ein gelungenes<br />

Miteinander, Erfolge in der Arbeit<br />

mit den Menschen, für die wir Verantwortung<br />

tragen, mit „Glück gehabt“<br />

be schrieben. Glück ist aber kein Zufall.<br />

Darum ist es nur klug, dorthin zu schauen,<br />

wo es gut läuft, um die Erfahrungen<br />

von dort dahin zu übertragen, wo Kolleg­<br />

Innen, Chefs, Kinder, Patienten usw.<br />

noch unglücklich sind.<br />

In der Supervision ist ebenfalls Raum<br />

für schwierige und komplizierte Situa­<br />

„Dafür soll Zeit sein, denken Sie nun vielleicht?<br />

Ja, unbedingt! Um sich selbst oder einem<br />

Arbeitsteam sichtbar zu machen, auf welche<br />

Weise Erfolge gelingen.“ ____ Annette Höfte-Baalmann<br />

tionen und die Suche nach einem ersten<br />

Schritt, der Erleichterung bringen<br />

kann, wenn z. B.<br />

__ Sie im Bemühen um einzelne Kinder<br />

ratlos sind. Wenn nicht deutlich<br />

ist, welche Unterstützung sollte<br />

ich mir holen? Was kann ich für<br />

das Kind tun, und wozu rate ich den<br />

Eltern?<br />

__ Sie das Gefühl haben, so nicht weitermachen<br />

zu wollen,<br />

__ Geschichten aus der Arbeit Sie in<br />

der Freizeit beschäftigen,<br />

__ Ihre Gesundheit in Gefahr ist,<br />

__ eine Teamsituation unübersichtlich<br />

ist,<br />

__ Hierarchien nicht durchsichtig sind,<br />

__ eine Organisation umstrukturiert<br />

werden soll,<br />

__ und, und, und…<br />

Die systemische Supervision ist immer<br />

eine unterstützende und begleitende<br />

Beratungsform. Im Gespräch und mit<br />

vielfältigen Methoden wird eine Situation<br />

aus der Arbeit, dem Team oder<br />

einer Frage zur Organisation von mehreren<br />

Seiten betrachtet und immer ein<br />

erster Schritt zur Verbesserung der Situation<br />

herausgearbeitet. Es geht nicht um<br />

Kontrolle und nicht um Bewertung!<br />

Sie entscheiden, was hilft mir oder unserem<br />

Team, und wie geht es weiter.<br />

So hilft Supervision, den eigenen Arbeits<br />

bereich effektiv und zufriedenstellend<br />

zu gestalten. Die eigenen Ressourcen<br />

zur Lösung von Problemen werden<br />

aktiviert und erweitert. Die eigene Persönlichkeit<br />

und die berufliche Problemstellung<br />

werden im Zusammenhang<br />

reflektiert, und Entwicklung wird angeregt.<br />

Im Rahmen von Qualitätsentwicklung<br />

führt Supervision zur Sicherung<br />

der professionellen Standards.<br />

Ja! Das ist möglich!<br />

Darum empfehle ich Supervision jedem<br />

Team, jedem Arbeitnehmer in jedem<br />

Berufszweig, in dem es um Kontakt<br />

mit Menschen geht. Die Supervision<br />

sollte, wenn möglich, einmal im<br />

Monat stattfinden und kann vor Ort,<br />

am Arbeitsplatz, oder in den Räumen<br />

der SupervisorIn stattfinden. Es kann<br />

um Fallsupervision gehen oder Teamsupervision<br />

– ohne oder mit Leitung<br />

–, und um Organisationsberatung oder<br />

Lei tungssupervision.<br />

__ Bei der Suche nach einer Supervisor­<br />

In laden Sie sich unterschiedliche<br />

SupervisorInnen ein. Üblicherweise<br />

findet ein Probetermin statt, in dem<br />

deutlich wird, wie gearbeitet wird,<br />

wie der „Stil“ des Supervisors ist und<br />

ob eine Verbindung entsteht. Lassen<br />

Sie sich Zeit. Und dann entschei den<br />

Sie, ob es zu einem Kontrakt kommt<br />

und über welchen Zeitraum Termine<br />

vereinbart werden.<br />

__ Die Kosten sind abhängig von Zeitumfang<br />

und Anreise. Rechnen sollten<br />

Sie mit Sätzen von 90,­ bis 120,­<br />

Euro für die Supervisionsstunde plus<br />

Fahrtkosten – aber auch Supervisor­<br />

Innen lassen mit sich verhandeln!<br />

Besonders gelungen erlebe ich zur Zeit<br />

eine Teamsupervision mit Mitarbeiter­<br />

Innen in einem Hort, die ich mit einem<br />

Kollegen zusammen gebe. Die Co­<br />

Arbeit ist eine große Bereicherung für<br />

das Team. Sie lernen am Modell und<br />

genießen die Fülle der Ideen – und dazu<br />

von Frau und Mann!<br />

______________<br />

__ Neugierig geworden?<br />

__ Fragen?<br />

__ Wut und Entsetzen?<br />

__ Freude und Begeisterung?<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 3__<strong>2012</strong><br />

Fotos: iStocphoto.com/Felix Möckel


Fotos: privat (1) • iStocphoto.com/Felix Möckel<br />

Ich freue mich über Rückmeldungen, Fragen und Anregungen<br />

und selbstverständlich über Anfragen!<br />

________ Annette Höfte-Baalmann<br />

Jahrgang 1962, verheiratet, drei Kinder<br />

(14, 18 und fast 20 Jahre)<br />

Systemische Beraterin, Therapeutin<br />

und Supervisorin (SG)<br />

Dipl. Sozialpädagogin/Sozialarbeiterin<br />

Telefon __ 040 41486159<br />

Mobil ___ 0157 71728032<br />

Mail ____ a.hoefte-baalmann@gmx.de<br />

Internet _ www.praxis-netzwerk.com<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 3__<strong>2012</strong><br />

Berufserfahrung:<br />

__ Mit Kindern und Jugendlichen: Vorschulpädagogik,<br />

Schulsozialarbeit, Bildungsarbeit mit Auszubildenden,<br />

Betreuung einer Jugendwohnung – in Kirche und<br />

anderswo<br />

__ Aufsuchende Familientherapie und Erziehungsberatung<br />

bei freien Trägern der Jugendhilfe<br />

__ Dozententätigkeit an einer Fachschule für<br />

ErzieherInnen<br />

__ Fortbildungen für Pflegeeltern, MitarbeiterInnen<br />

in der Telefonseelsorge u.a.<br />

__ Beratung in eigener Praxis für Einzelne, Paare<br />

und Familien<br />

__ Begleitung von Teamtagen und Organisationsberatung<br />

__ Supervision<br />

Glück­<br />

städter <br />

Werk­<br />

stätten<br />

n<br />

21


Mögest Du dem Licht Gottes<br />

Dich öffnen,<br />

gleich einer Blume,<br />

die sich der Sonne zuwendet.<br />

___ Text: Irischer Segen<br />

___ Foto: Hubert Baalmann • <strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 3-<strong>2012</strong>


Stabilität<br />

Die weltweite Analyse von Daten zeigt: Wenige eng vernetzte Firmen kontrollieren<br />

die Weltwirtschaft – stabiler wären jedoch mehrere kleinere Machtkerne<br />

Wirtschaftliche Stabilität<br />

und Instabilität<br />

Die Physiker der Eidgenössischen Technischen<br />

Hochschule in Zürich (ETH) haben seit 2007<br />

mittels einer Datenbank die Daten von 37 Millionen<br />

Firmen mit mehr als 43.000 transnationalen<br />

Kontakten analysiert („The Network of<br />

Global Corporate Control“ – „Das Netzwerk der<br />

globalen Unternehmenskontrolle“). Die untersuchten<br />

Unternehmen sind über verschiedene<br />

Anteilseignerschaften mit den anderen Unternehmen<br />

verbunden. Die Ergebnisse stellten<br />

die Forscher bereits 2011 vor.<br />

James Glattfelder, Stefano Battiston und Stefania<br />

Vitali von der ETH in Zürich wollten konkrete<br />

Zahlen für die weit verbreitete These liefern,<br />

dass transnationale (das sind nationale Grenzen<br />

überschreitende) Konzerne eng miteinander<br />

verflochten sind und die Weltwirtschaft dominieren.<br />

Sie gingen von der „Macht“-Definition<br />

des Soziologen Max Weber aus: „Macht“ bezeichnet<br />

die Wahrscheinlichkeit, dass ein Indi<br />

viduum (in der Wirtschaft ein Unternehmen)<br />

seinen Willen auch gegen den Widerstand anderer<br />

Beteiligter durchsetzen kann.<br />

Für ihre Untersuchung nutzten die Forscher die<br />

Datenbank „Orbis“. In dieser Datenbank sammeln<br />

Statistiker der Organisation für wirtschaftliche<br />

Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)<br />

Daten von 44 Millionen Firmen und Unternehmern<br />

weltweit. Die Schweizer Forscher nutzten<br />

die Datenbank vom Stand 2007, mit Daten zu<br />

damals 37 Millionen Unternehmen.<br />

___ Dabei fanden sie heraus, dass 737 Firmen<br />

80 Prozent des Weltmarktes kontrollieren.<br />

Mannigfaltige Vernetzungen – und damit<br />

auch Investments – stehen einerseits für<br />

enormen Reichtum, aber auch für einen hohen<br />

Einfluss. Wer Unternehmensanteile besitzt,<br />

kann und darf mitreden.<br />

___ Eine hoch vernetzte Kerngruppe<br />

von 147 Firmen kontrolliert allein<br />

sogar nahezu 40 Prozent des Weltmarkts.<br />

Diese Kerngruppe besteht<br />

vor allem aus britischen und aus<br />

ame rikanischen Banken sowie aus<br />

Finanzfirmen. Die Namen dieser<br />

weltweiten mächtigen Unternehmen<br />

sind uns meist gar nicht bekannt.<br />

Das erste deutsche Unternehmen<br />

steht auf Platz 12 der Liste,<br />

und dieser Name ist uns sehr<br />

wohl vertraut: Es ist die Deutsche<br />

Bank. (Die Deutsche Bank ist damit<br />

das einflussreichste Unternehmen<br />

<strong>Deutschland</strong>s. 2010 verzeichnete<br />

die Deutsche Bank 28,6 Milliarden<br />

Euro an Umsatz. Das weltweit<br />

zweit­einflussreichste deutsche<br />

Unternehmen ist mit Platz<br />

28 die Allianz SE. 2010 betrug ihr<br />

Umsatz 106,5 Milliarden Euro.)<br />

Die Konzerne sind verbunden nicht<br />

nur durch Beteiligungen, sondern oft<br />

auch durch Kredite, Kreditausfallversicherungen<br />

und weitere, oft hoch spekulative<br />

Finanzinstrumente. Die Macht<br />

der Konzerne liegt unter anderem auch<br />

darin, sich in ihrer Heimat der Steuerpflicht<br />

durch Verlagerung oder Verrechnung<br />

von Gewinnen im Ausland zu entziehen.<br />

Die engen Verbindungen, Abspra<br />

chen, Kartelle behindern die Konkurrenz<br />

und hemmen ebenfalls In novationen.<br />

Es wird nicht davon ausgegan­<br />

gen, dass diese weltweite Vernetzung<br />

geplant entstanden ist. Wahrschein licher<br />

sei die Entstehung durch Marktmechanismen,<br />

die einen „Klub der Großen“<br />

fördern.<br />

Dennoch bietet diese Machtansammlung<br />

Risiken: Wenn ein Teil von einer<br />

Krise betroffen ist, besteht hohe Ansteckungsgefahr<br />

auch für die anderen<br />

Teile. Stabiler und auch sicherer sei eine<br />

Welt wirtschaft mit mehreren kleinen<br />

Kernen.<br />

______________<br />

„Die Welt“ schreibt unter welt.de am<br />

26. Oktober 2011: „Gerade die Macht<br />

der Finanzkonzerne – im Kontrollranking<br />

weit über ihren Umsatz und<br />

volkswirtschaftliche Leistung hinaus<br />

vertreten – ist ungebrochen. Dies liegt<br />

vor allem auch an ihrer in der Rangliste<br />

nicht erfassten Verflechtung mit der<br />

Politik. In den USA schafften es vor allem<br />

ehemalige Mitarbeiter von Goldman<br />

Sachs in der US­Regierung und dem<br />

Parlament sowie Wall Street­Lobbyisten,<br />

eine echte Kontrolle des Finanzsektors<br />

zu verhindern. Etwa eine von Reformern<br />

geforderte Zwangstrennung<br />

von normalem Bankgeschäft und hoch<br />

spekulativem und risikoreichem Investmentbanking<br />

oder ein Verbot unregulierten<br />

Derivat­Handels. Auch in England,<br />

der Schweiz oder <strong>Deutschland</strong> ist<br />

hier bisher wenig geschehen.“ n<br />

Weniger als 1 Prozent der weltweiten Unternehmen<br />

kontrollieren 40 Prozent des weltweiten Wohlstands.<br />

24 <strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 3__<strong>2012</strong><br />

Fotos: Hubert Baalmann


Fotos: Fotolia.com/Thorben Wengert; Iurii Sokolov • Hubert Baalmann (1)<br />

Amtsgericht Stuttgart weist Klage<br />

der AGMAV Württemberg gegen<br />

die Diakonie ab<br />

Das Amtsgericht Stuttgart hat die Position des Diakonischen Werks der EKD bestätigt.<br />

Es hat die Klage der AGMAV Württemberg gegen das Diakonische Werk<br />

der EKD als unzulässig abgewiesen. Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt noch<br />

nicht vor. Wie Medien berichten, habe die Richterin mündlich erklärt, dass das<br />

Amtsgericht Stuttgart als staatliches Gericht nicht für die Entscheidung innerkirchlicher<br />

Fragen zuständig sei.<br />

Zum Hintergrund:<br />

Im Oktober 2010 hat der Vorsitzende des Schlichtungsausschusses Gerd Kuhlmeyer<br />

im kirchlichen Gerichtswege die Anträge mehrerer Arbeitsgemeinschaften der<br />

Mitarbeitervertretungen (AGMAVen) auf ein Schlichtungsverfahren gegen den<br />

aus ihrer Sicht ungerechtfertigten Ausschluss aus der Arbeitsrechtlichen Kommission<br />

(ARK) des Diakonischen Werkes der EKD vollständig zurückgewiesen. Kuhlmeyer,<br />

der auf Vorschlag der Arbeitnehmerseite der ARK einvernehmlich berufen<br />

wurde, bescheinigte damit der Diakonischen Konferenz rechtmäßiges Vorgehen.<br />

Die Diakonische Konferenz hatte im Juni 2010 die Mitarbeiterorganisationen<br />

nicht mehr zur Wahl für die ARK zugelassen, die zuvor schriftlich erklärt hatten,<br />

nicht länger in der ARK mitwirken zu wollen. Dazu gehörte auch die AGMAV<br />

Württemberg. Die ausgeschlossenen Mitarbeiterorganisationen hatten zuvor monatelang<br />

die Verhandlungen der ARK blockiert und die Neuwahl der ARK boykottiert,<br />

so dass die ARK nicht arbeitsfähig war. Damit hat die Arbeitnehmerseite<br />

ihre Mitwirkungspflicht am Dritten Weg verletzt, was letztendlich zu Lasten<br />

der Mitarbeitenden geht. Als Diakonischer Gesetzgeber hat die Diakonische<br />

Konferenz gehandelt und weitere Blockaden verhindert.<br />

___ Quelle: DW.EKD<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 3__<strong>2012</strong><br />

Klage I Sport<br />

Der erhebendste Sport ist, zu Gott seine<br />

Hände aufzuheben. (Timotheus 2,8)<br />

Sport für jedermann und jedefrau<br />

Der gesündeste Sport ist das rechtzeitige Aufstehen<br />

von den Mahlzeiten.<br />

Der schwierigste Sport ist, über den eigenen<br />

Schatten zu springen.<br />

Der erhebendste Sport ist, zu Gott seine Hände<br />

aufzuheben. (Timotheus 2,8)<br />

Der befreiendste Sport ist, alle Sorgen auf<br />

Jesus zu werfen. (1. Petrus 5,7)<br />

Der sozialste Sport ist, wenn einer des anderen<br />

Last trägt. (Galater 6,2)<br />

Der dümmste Sport ist der wöchentliche<br />

Kniefall vorm „Heilig Blechle“.<br />

Der schönste Sport ist, mit seinem Gott über<br />

Mauern zu springen. (Psalm 18,30)<br />

Der fröhlichste Sport ist, gemeinsam Gott ein<br />

neues Lied zu singen. (Psalm 96,1)<br />

Der fairste Sport ist, den guten Kampf des<br />

Glaubens zu kämpfen. (1. Timotheus 6,12)<br />

Der sicherste Sport ist, den Weg der göttlichen<br />

Gebote zu laufen. (Psalm 119,32)<br />

Der würdigste Sport ist, seine Knie vor dem<br />

Vater im Himmel zu beugen. (Epheser 3,14)<br />

Der wichtigste Sport ist das Ringen, durch die<br />

enge Pforte in das Leben einzugehen.<br />

(Lukas 13,24)<br />

___ Aus dem Buch: „Hoffen wir das beste“;<br />

ISBN 3-76151618-5<br />

25


Soziale Medien<br />

Social Media oder soziale Netzwerke<br />

Social Media ist das neue deutsche Wort für Netzwerke, die sich aus-<br />

schließlich im Internet bewegen. Die bekanntesten dürften facebook,<br />

XING als auch andere Plattformen für spezielle Berufsgruppen wie<br />

Akademiker, Pflegekräfte oder auch im Bereich der Kindererziehung sein.<br />

Hier – durch die Sozialen<br />

Medien – verändern<br />

sich massiv<br />

das Bild und die Vorgehensweise,<br />

wie sich<br />

Arbeitgeber und Arbeitnehmer<br />

beziehungsweise Arbeitssuchende<br />

finden.<br />

Die Ausgangslage ist dahingehend zu<br />

skizzieren, dass die klassischen Rekrutierungswege<br />

für bestimmte Qualifikationen<br />

nicht mehr ausreichen. Online-Plattformen<br />

sind heute ein wichtiger<br />

Ka nal für Bewerber oder für neue<br />

Mitarbeitende.<br />

Die Social­Media­Aktivitäten kosten<br />

so wohl den Arbeitnehmer als auch<br />

den Arbeitgeber in erster Linie und<br />

vorrangig einmal Zeit und bringen so<br />

direkt keinen messbaren Vorteil, da<br />

eine unmittelbare Reaktion der einen<br />

oder anderen Seite nicht messbar bzw.<br />

nachvollziehbar ist.<br />

26<br />

Die Trennung von Beruf und Privatem<br />

im Internet als auch in den jeweiligen<br />

Plattformen verwischt sich.<br />

Das Internet ist heute das neue Lightmedium,<br />

hier geht es um den Umgang<br />

und die Ansprache einzelner unterschiedlicher<br />

Zielgruppen, sei es zur Rekrutierung<br />

von neuen Mitarbeitern –<br />

oder auch andersherum, dass Arbeitnehmer<br />

sich dort präsentieren.<br />

Wenn man sich einmal das Feld der<br />

neuen Unternehmenskommunikation<br />

anschaut, sind solche Business-Kanäle<br />

wie XING zur Zeit Marktführer, aber<br />

auch das schwer umstrittene und heiß<br />

diskutierte facebook, das zwar im Vordergrund<br />

eher als community zu sehen<br />

ist, aber nicht übersehen werden sollte.<br />

Unternehmen als auch Arbeitnehmer<br />

versuchen sich über Twitter mit kurzen<br />

Nachrichten, durch Videobotschaf­<br />

ten auf youtube oder auf kununu darzustellen.<br />

Wenn sich nun Unternehmen<br />

für die Plattform und die Ebene<br />

Social Media einsetzen, hat dieses Einfluss<br />

auf die Unternehmenskommunikation.<br />

Die Absprachen und die Ansprachen<br />

als auch die Kommunikation<br />

erfordern neue Prozesse und Kommunikationsrichtlinien.<br />

Diese neue Unternehmenskommunikation<br />

kann aber auch eingesetzt werden<br />

als gezielte Kontaktaufnahme, Kontaktaufbau<br />

oder Kontaktausbau, da eine<br />

Vernetzung der einzelnen Nutzer<br />

gezielt als <strong>Info</strong>rmationsweitergabe genutzt<br />

werden kann.<br />

Die neue Art der Suche – bzw. sich finden<br />

zu lassen oder gefunden zu werden<br />

– bedeutet eine Aktivität und eine<br />

Individualität. Es ist aufwendig und<br />

vielseitig, bedeutet aber vor allem auch<br />

ein Umdenken bei allen Beteiligten. So<br />

ist durch das weltweite Vernetzen, beispielhaft<br />

bei facebook, die Option gegeben,<br />

dass man auf sich, sein Produkt<br />

oder auf seine Denkweise aufmerksam<br />

machen kann und dieses auch als Bewerbungsplattform<br />

nutzen könnte.<br />

Havelkova<br />

Es wurde aufgrund einer repräsentativen<br />

Entwicklung festgestellt, dass<br />

im Bereich der Stellenanzeigen im Jahr<br />

Shutterstock.com/Katerina<br />

2008 online 1.841.000 Anzeigen geschaltet<br />

wurden. Die gesamten Print- Fotos:<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 3__<strong>2012</strong>


Fotos: Fotolia.com/Köpenicker<br />

Unternehmen, Verbände, Organisationen,<br />

Krankenhäuser, Einrichtungen – und auch<br />

Gewerkschaften – sind in Sozialen Netzwerken<br />

wie z. B. facebook zu finden…<br />

medien, sprich Zeitungen, kommen<br />

auf einen Wert von 283.584 Anzeigen.<br />

Als Vergleichswert für das Jahr 2011,<br />

und hier nur bis Oktober 2011, gab<br />

es im Onlinebereich 3.327.888 Stellenanzeigen.<br />

Die Printmedien hingegen<br />

sind mit 295.778 vergleichsweise<br />

sehr gering gestiegen.<br />

So ist es auch möglich für Arbeitssuchende,<br />

sich umfangreicher und eingegrenzter<br />

für bestimmte Arbeitgeber<br />

zu interessieren. Insgesamt, so ist nach<br />

einer Universitätsstudie festzustellen,<br />

ist der Anteil der Stellensuchenden und<br />

Karriere­Interessierten im Bereich des<br />

Social Media hinsichtlich der aktiven<br />

Suche deutlich angestiegen.<br />

________ Hubert Baalmann<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 3__<strong>2012</strong><br />

Manfred Martens<br />

Rechtsanwalt<br />

Fachanwalt für Arbeitsrecht<br />

Auch für Fachbereiche: Die<br />

Internet-Stellenbörse ist bei<br />

der aktiven Suche nach offenen<br />

Stellen und potenziellen Arbeitgebern<br />

der von Bewerbern<br />

am häufigsten genutzte Kanal.<br />

Soziale Medien I Stellensuche<br />

Stellensuche seit Aufkommen<br />

des Internets 1995: Zahlen...<br />

Die Stellensuche hat sich seit der Zeit nach 1995 sehr verändert<br />

Durch die Ausbreitung des Internets<br />

verlagerten sich das Anbieten von Stellen<br />

sowie die Suche nach Stellen in<br />

den Online­Bereich, da die Prozesse zur<br />

Stellenbesetzung dadurch teilweise automatisiert<br />

und beschleunigt werden<br />

können. Ein weiterer Grund sind die<br />

geringeren Kosten gegenüber den Print­<br />

Stellenanzeigen. 2009 wurden bereits<br />

62,9 Prozent aller Vakanzen in Internet­Stellenbörsen<br />

ausgeschrieben. Damit<br />

wurden online deutlich mehr freie<br />

Stellen veröffentlicht als in Printmedien,<br />

wo 2009 nur noch knapp zwei von<br />

zehn Stellenanzeigen durch deutsche<br />

Großunternehmen geschaltet wurden.<br />

MARTENS & VOGLER<br />

Rechtsanwälte<br />

Büschstraße 2<br />

(Gänsemarkt/Colonnaden)<br />

20354 Hamburg<br />

Tel.: (0 40)822282 0-0<br />

Fax: (0 40)822282 0-22<br />

www.martens-vogler.de<br />

info@martens-vogler.de<br />

(Quelle: http://crosswater-job-guide.com/wp/<br />

archives/9238; abgerufen am 30. Juli <strong>2012</strong>)<br />

Die Internet­Stellenbörse ist mit 66,8<br />

Prozent der bei der aktiven Suche durch<br />

Bewerber nach offenen Stellen und<br />

potenziellen Arbeitgebern am häufigsten<br />

genutzte Kanal. Es folgen Unternehmens­Webseiten<br />

und Karrierenetz werke.<br />

Printmedien nutzen nur noch 28,4<br />

Prozent der Befragten für ih re Stel lensuche.<br />

(Quelle: Recruiting Trends 2011; Monster.de;<br />

abgerufen am 30.09.2011)<br />

Übrigens: Am 30. Juni 2010 gab es bereits<br />

2.018 Jobportale im Internet. n<br />

27


Mitarbeiterverbändekonferenz<br />

Mitarbeiterverbändekonferenz/<br />

Kirchengewerkschaft<br />

Noch kurz vor der Sommerpause am 13.06.<strong>2012</strong> ist unter dem<br />

Arbeitstitel „Mitarbeiterverbändekonferenz“ die 4. Sitzung erfolgt.<br />

Hintergrund ist, wie Sie ja als regelmäßige<br />

Leserinnen und<br />

Leser der „<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong>“ wissen,<br />

das Thema „Kirchengewerkschaft“.<br />

Aus den <strong>vkm</strong>s Hannover, Oldenburg<br />

und des <strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong> sowie der Kirchengewerkschaft<br />

MVV und der GKD Bund haben<br />

sich die Vertreter in Berlin getroffen. Nachdem<br />

sich die einzelnen Verbände auf den aktuellen<br />

Stand in ihren Landesverbänden und in ihren<br />

Gewerkschaften zu dem Thema gebracht hatten,<br />

ging es um die konkrete Frage, ob und wo<br />

die Gemeinsamkeiten liegen.<br />

nnn Sind wir als Verbände/Gewerkschaften in<br />

der Lage, einen – und hier den kleinsten<br />

oder einen großen – gemeinsamen Nenner<br />

zu finden?<br />

So hatten sich der <strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong> und die<br />

GKD als auch die anderen Kirchengewerkschaften<br />

und <strong>vkm</strong>­Verbände auf einzelne verschiedene<br />

Punkte in ihren Gremien festgelegt und<br />

diese als unabdingbar bzw. als Verhandlungsbasis<br />

vorbereitet.<br />

Es war, so meine subjektive Wahrnehmung,<br />

gut und schön zu hören, dass es sehr, sehr viele<br />

Punkte gab, die in den unterschiedlichen Gremien<br />

zu einer einheitlichen Position führten.<br />

___ Es geht um eine bundesweit agierende Gewerkschaft<br />

im Bereich Kirche, Diakonie, Caritas<br />

mit selbstständig agierenden Landesverbänden.<br />

___ Alle, hier MVV, GKD und <strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong>,<br />

wollen Tarifverträge entwickeln, aufbauen,<br />

ausbauen und halten.<br />

___ Alle möchten ein einheitliches Dienst­ und<br />

Arbeitsrecht auf der Grundlage von Tarifverträgen<br />

in Kirche, in ihrer Diakonie und in<br />

der Caritas.<br />

Es muss uns als Gewerkschaften gelingen, eine<br />

höhere Repräsentanz, eine Wahrnehmung als<br />

auch eine Unumgänglichkeit unserer Kirchengewerkschaft<br />

als Ziel zu definieren. Damit es nicht<br />

einen großen Wasserkopf mit vielen Orga nen,<br />

Strukturen gibt, der die Arbeit eher hindert als<br />

28<br />

fördert, waren sich alle darüber einig,<br />

dass es eine flache Hierarchie ge ben<br />

muss, die schnell, unbürokratisch als<br />

auch ortsnah arbeitet und auch den<br />

jetzt schon sowie zukünftig organisierten<br />

Kolleginnen und Kollegen einen<br />

Rechtsschutz bieten kann.<br />

Wichtig sind auch Fachgruppen. Zurzeit<br />

sind ja in den Gewerkschaften, die<br />

am Tisch saßen, Fachgruppen zu einzelnen<br />

Themen und Schwerpunktbereichen<br />

aktiv. Zum Teil arbeiten diese<br />

auch heute schon gemeinsam auf Bundesebene<br />

bei bestimmten Themen wie<br />

Kita oder auch in der Pflege zusammen.<br />

Unstrittig war auch, dass Synergieeffekte<br />

genutzt werden müssen. So haben<br />

die einzelnen jetzigen Verbände/Gewerkschaften<br />

ihre Strukturen, Verbindungen,<br />

Büros und Vernetzungen, die<br />

dann zusammengefügt werden müssten.<br />

nnn Bei der weiteren Tagung in Berlin<br />

ging es auch um die Benennung<br />

von Aufgaben einer möglichen,<br />

dann neu gegründeten gewerkschaftlichen<br />

Bundesebene.<br />

So sollte es uns gelingen, mehr inhaltliche<br />

und mehr „Lobbyarbeit“ auf EKD-<br />

Ebene zu erzielen, unabhängig von den<br />

Landesstrukturen.<br />

Nicht zu kurz kommen darf auch die<br />

Bildungsarbeit. Es waren sich alle Vertreter<br />

darüber einig, dass Bildungsarbeit<br />

sowohl für die einzelnen gewerkschaftlich<br />

organisierten Mitarbeitenden als<br />

auch für die Mitarbeitervertretungen<br />

im Bereich der verfassten als auch diakonischen,<br />

caritativen Diakonie als Notwendigkeit<br />

gesehen wird. Hier muss es<br />

um Augenhöhe gehen, um <strong>Info</strong>rmationen,<br />

um die Aktualisierung von ge­<br />

setzlichen Grundlagen und um ein breites<br />

Fundament guter Bildungsarbeit.<br />

Genauso waren sich alle einig, dass es eine<br />

einheitliche Kirchengewerkschaftszeitung<br />

geben muss. Strittig war dann<br />

am Rande die Frage, ob es Regionalteile<br />

geben soll oder nur einen <strong>Deutschland</strong>teil.<br />

Die größte Zustimmung fand<br />

sich dann aber bei der Frage, dass ein<br />

textlicher Mantel für die Bundesebene<br />

mit Regionalteilen für die einzelnen Landesverbände<br />

der kleinste gemeinsame<br />

Nenner ist. Dieses hört sich sehr gut an<br />

und ist nach unserer Auffassung auch<br />

sehr gut, so dass sich aus diesem relativ<br />

großen Kreis nunmehr ein kleinerer Kreis<br />

gebildet hat, der aufgrund dieser Vorgaben<br />

einen Satzungsentwurf erstellen will.<br />

______________<br />

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, vielleicht<br />

ist in der nächsten „<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong>“<br />

4­<strong>2012</strong> schon mehr zu berichten. Möglicherweise<br />

finden Sie auch auf unseren<br />

Newsletter­Seiten oder auf den jeweiligen<br />

Internetseiten der beteiligten<br />

Verbände und Gewerkschaften zeitnah<br />

dann <strong>Info</strong>rmationen bzw. Diskussionsflächen.<br />

nnnnnnn Sie als Mitglied…<br />

der Gewerkschaft für Kirche und<br />

Diakonie <strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong> möchten<br />

wir gern bitten, uns Ihre Gedanken,<br />

Ihre Wünsche für eine<br />

neue Kirchengewerkschaft mitzuteilen.<br />

In unseren Strukturen<br />

der Landesverbände und der Bundesdelegiertenkonferenz<br />

haben<br />

wir ja – wie Sie in der „<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong>“<br />

2-<strong>2012</strong> lesen konnten –<br />

schon weitreichend diskutiert,<br />

so dass wir von einer demokratischen<br />

Struktur in diesem Neubildungsprozess<br />

ausgehen. Fühlen<br />

Sie sich nicht gehört oder<br />

haben Sie noch Wünsche? Gern<br />

nehmen wir diese in unserer<br />

Geschäftsstelle entgegen.<br />

________ Hubert Baalmann,<br />

Verbandssekretär<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 3__<strong>2012</strong>


Fotos: Hubert Baalmann (1) • Fotolia.com/Haramis Kalfar<br />

Durch die Fusion der drei Landeskirchen zur Nordkirche<br />

mussten auch die Arbeitsrechtsregelungen der einzelnen<br />

Landeskirchen zusammengeführt werden.<br />

Die neue Landeskirche<br />

ist mit 2,2 Millionen<br />

Gemeindegliedern<br />

die fünftgrößte Landeskirche<br />

innerhalb der evangelischen<br />

Kirche in <strong>Deutschland</strong>. Geographisch<br />

reicht die Landeskirche von Flensburg<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 3__<strong>2012</strong><br />

bis zur Insel Usedom, sozusagen von der<br />

dänischen bis zur polnischen Grenze.<br />

Ca. 1.000 Kirchengemeinden und 1.900<br />

Kirchen zählen zu ihrem Territorium.<br />

Eine exakte Zahl über hauptamtliche<br />

Mitarbeitende in der „Nordkirche“, so<br />

der offizielle Arbeitstitel, gibt es nicht.<br />

Nordkirche<br />

Arbeitsrecht in der ________________________<br />

Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland<br />

Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) ist mit dem Pfingstfest<br />

<strong>2012</strong> durch die Fusion der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche, der Evangelisch-<br />

Lutherischen Landeskirche Mecklenburg und der Pommerschen Evangelischen Kirche nach<br />

mehrjährigen Verhandlungen gegründet.<br />

Durch die Fusion der drei Landeskirchen<br />

mussten auch die Arbeitsrechtsregelungen<br />

der einzelnen Landeskirchen<br />

zusammengeführt werden.<br />

_______ Die Ausgangslage<br />

Die Pommersche Evangelische Kirche<br />

29<br />

>>>


In den Synoden der Pommerschen Evangelischen Kirche<br />

sowie denen der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche<br />

wurde am 13.11.2011 ein gemeinsames Kirchengesetz<br />

über das Verfahren zur Regelung der Arbeits verhältnisse<br />

der Mitarbeiter im Dienste der Evangelisch-Lutherischen<br />

Landeskirche Mecklenburgs und der Pommerschen Evangelischen<br />

Kir che wortgleich verabschiedet.<br />

30<br />

sowie die Evangelisch­Lutherische Landeskirche Mecklenburg wandten<br />

die Arbeitsrechtsregelung auf der Basis des Dritten Weges an. Die Nordelbische<br />

Evangelisch­Lutherische Kirche hat durch ihre Arbeitsrechtsregelung<br />

die tarifvertragliche Allgemeinverbindlichkeit geregelt.<br />

Die einzelnen Arbeitsrechtsregelungskommissionen Mecklenburg und<br />

Pommern sowie die Gewerkschaften in Nordelbien waren bemüht, die<br />

Entscheidungsträger in den einzelnen, seinerzeitigen Landessynoden<br />

zu überzeugen, dass für die Nordkirche ein einheitliches Arbeitsrecht,<br />

und hier die tarifvertragliche Regelung, in den Fusionsvertrag aufgenommen<br />

werden solle. Diesem konnten die Synodalen so nicht folgen<br />

und haben ein Rechtsgutachten durch Professor Dr. Joussen, Bochum,<br />

in Auftrag gegeben.<br />

Dieses Gutachten war Diskussionsgrundlage für weiterführende Gespräche.<br />

Da sich das vorgenannte Gutachten nicht abschließend für einen<br />

Weg entschieden hat, wurde in den einzelnen Landeskirchen weiterhin<br />

für eine Entscheidung gerungen.<br />

In den Synoden der Pommerschen Evangelischen Kirche sowie denen der<br />

Evangelisch-Lutherischen Landeskirche wurde am 13.11.2011 ein ge meinsames<br />

Kirchengesetz über das Verfahren zur Regelung der Arbeits verhältnisse<br />

der Mitarbeiter im Dienste der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche<br />

Mecklenburgs und der Pommerschen Evangelischen Kir che<br />

wortgleich verabschiedet.<br />

In diesem Kirchengesetz ist geregelt, dass nach Gründung der Nordkirche<br />

für die dann daraus resultierenden Kirchenkreise im verfasskirchlichen<br />

Bereich als auch in dem Diakonischen Werk Mecklenburg­Vorpommern e. V.<br />

eine eigene arbeitsrechtliche Kommission gebildet wird. Die Arbeitsrechtsregelungskommission<br />

Mecklenburg­Pommern setzt sich zusammen aus<br />

zehn Mitgliedern, wovon fünf Mitglieder als Vertreter der Mitarbeiter im<br />

kirchlichen Dienst entsandt werden und fünf Vertreter den kirchlichen<br />

An stellungsträger, die beiden Kirchenkreise vertreten. Die Vertreter der<br />

mit arbeitenden Seite werden durch drei Mitarbeiter des Kirchenkreises<br />

Mecklenburg und zwei Mitarbeiter des Pommerschen Kirchenkreises und<br />

hier von den Vorsitzenden von der Mitarbeitervertretungen entsandt.<br />

Die erste Amtszeit begann am 01. Januar <strong>2012</strong>.<br />

Mit Gründung der Nordkirche hat sich die Zusammensetzung der Vertreter<br />

der kirchlichen Arbeitgeber dahingehend verändert,…<br />

dass auf Vorschlag der Kirchenkreisräte Mecklenburg und Pommern zwei<br />

Vertreter durch die Kirchenleitung der Evangelisch­ Lutherischen Kirche<br />

in Norddeutschland berufen werden. In der Übergangsregelung ist weiterhin<br />

festgelegt, dass die bisherigen Arbeitsrechtsregelungen der Evangelisch­Lutherischen<br />

Landeskirche Mecklenburgs und der arbeitsrechtlichen<br />

Kommission der EKD­Ost gelten, in der jeweils geltenden Fassung, bis<br />

sie durch Beschlüsse der neuen Arbeitsrechtsregelungskommission ersetzt<br />

werden.<br />

In der Rechtssetzung der Nordkirche wurde am 07. Januar <strong>2012</strong> die neue<br />

Verfassung der Nordkirche in Verbindung mit dem Einführungsgesetz zur<br />

Verfassung der Nordkirche verabschiedet.<br />

___ In der Verfassung der Nordkirche sind im Artikel 15 (1) die ehrenamtlichen<br />

und beruflichen Dienste benannt. Danach haben gemäß Ar­<br />

tikel 15, Abs.1 alle, die ehrenamtlich und beruflich in der Nordkir che Fotos: Fotolia.com/CME & JME; Gerhard Seybert<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 3__<strong>2012</strong>


Fotos: Hubert Baalmann<br />

Durch die Fusion der drei Landeskirchen mussten auch die Arbeitsrechtsregelungen der Landeskirchen zusammengeführt werden.<br />

mitarbeiten, Teil an der Erfüllung<br />

des kirchlichen Auftrages. Im Abs.<br />

4 des Artikel 15 ist geregelt: Das<br />

Nä here wird durch Kirchengesetz<br />

oder aufgrund eines Kirchengesetzes<br />

geregelt. Der Verweis geht auf das<br />

Einführungsgesetz zur Verfassung<br />

der Nordkirche vom 07. Januar<br />

<strong>2012</strong> zurück. (2) Im Unterabschnitt<br />

4 ist das Arbeitsrecht geregelt.<br />

___ § 55 Abs. 1 des Einführungsgesetzes<br />

bestimmt, dass alle Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter in den privatrechtlichenAnstellungsverhältnissen<br />

ihrer jeweiligen alten Landeskirche<br />

nunmehr Mitarbeiter der<br />

Evangelisch­Lutherischen Kirche<br />

in Norddeutschland sind.<br />

___ Mit Inkrafttreten der Verfassung<br />

werden die Mitarbeiter in einem<br />

ehe maligen Kirchenkreis der Landeskirchen<br />

Mecklenburg zu Mitarbeitenden<br />

des Kirchenkreises Mecklen<br />

burg. Und es werden auch die<br />

Mitarbeiterin nen und Mitarbeiter<br />

in einem pri vatrechtlichen Anstellungsverhält<br />

nis in einem Kirchenkreis<br />

der Pom merschen Evangelischen<br />

Kirche nunmehr Mitarbeitende<br />

des Kirchen kreises Pommern.<br />

___ Konkreter wird der § 56. Hier ha­<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 3__<strong>2012</strong><br />

ben die Synodalen festgelegt, dass<br />

sechs Jahre nach Inkrafttreten der<br />

Verfas sung das Verfahren der Arbeitsrechtsetzung<br />

bewertet wird.<br />

Aufgrund der Bewertung wird die<br />

Landessynode über die zukünftige<br />

Form einer einheitlichen Arbeitsrechtsetzung<br />

entscheiden. Die Umsetzung<br />

der Entscheidungen in den<br />

Kirchenkreisen Mecklenburg und<br />

Pommern bedarf der Zustimmung<br />

der jeweiligen Kirchenkreissynoden<br />

Mecklenburg und Pommern.<br />

Dieses bedeutet, dass durch die Verfassung<br />

und das Einführungsgesetz<br />

für die Mitarbeitenden der ehemaligen<br />

Nordelbischen Kirche ihre tarifrechtliche<br />

Regelung aus dem KAT<br />

weiterfort als allgemeinverbindlich<br />

gilt.<br />

Im Bereich der Nordelbischen Kirche<br />

wurde über den VKDA, (Verband Kirchlicher<br />

Diakonischer Anstellungsträger<br />

Nordelbien), im Rahmen eines Tarifvertrages<br />

zur Überleitung der Arbeitnehmerinnen<br />

der Evangelisch-Lutherischen<br />

Landeskirche Mecklenburg und<br />

der Pommerschen Evangelischen Kirche<br />

in den Kirchlichen Arbeitnehmer-<br />

tarifvertrag (KAT) mit Vertretern der<br />

Landeskirche verhandelt und unterzeichnet.<br />

Der Tarifvertrag trat am 01.<br />

Juni <strong>2012</strong> in Kraft.<br />

Begünstigte aus diesem Tarifvertrag<br />

sind die Kolleginnen und Kollegen,<br />

die auf der Ebene der Landeskirchen<br />

Mecklen burg und Pommern mit den<br />

Landeskirchen einen Arbeitsvertrag<br />

hatten. Durch Überleitungsbestim mungen<br />

wird ihre alte Vergütung auf die<br />

Ent gelttabelle des KAT angepasst. Durch<br />

die unterschiedliche Höhe der Entgelte<br />

im Bereich Mecklenburg und Pommern<br />

haben die Tarifvertragsparteien<br />

sich darauf verständigt, dass grundsätzlich,<br />

sofern die Vergütung nicht höher<br />

ist, die erste Entgeltstufe der Entgelttabelle<br />

aus dem KAT gilt. Aufgrund der geltenden<br />

kirchlichen Arbeitsvertragsordnung<br />

der alten Landeskirche wurden<br />

die jeweiligen Tabellenentgelte zzgl. der<br />

ständigen Zulagen ermittelt und dann<br />

durch eine Eingruppierung in den KAT<br />

der mögliche Vergleichswert zugrunde<br />

gelegt. Daraus kann der Rechtsanspruch<br />

auf eine Besitzstandszulage oder eine<br />

Anpassung der Vergütung nach KAT<br />

erfolgen. Durch die unterschiedlichen<br />

Regelungen für die zusätzliche<br />

Alters­ und Hinterbliebenenver­ >>><br />

n<br />

31


Nordkirche<br />

>>> sorgung erhalten die Mitarbeitenden<br />

im Bereich der jetzigen Kirchenkreise<br />

Mecklenburg und<br />

Pommern zzgl. eine 1­prozentige Entgeltanhebung.<br />

Somit ist dann die unterschiedlicheZusatzversorgungsregelung<br />

wirtschaftlich ausgeglichen.<br />

Durch den Tarifvertrag Überleitung<br />

und die parallel laufenden Arbeitsrechtsregelungskommissionenwerden<br />

in einer Landeskirche zwei Arbeitsrechtsetzungen<br />

durchgeführt, wobei<br />

die Arbeitsrechtsregelung auf der<br />

Basis des Dritten Weges nur für zwei<br />

Kirchenkreise fortgilt.<br />

Somit ist der § 56, Abs. 4 des Einführungsgesetzes<br />

dahingehend zu interpretieren,<br />

dass ein Konsens in den ehemaligen<br />

Landeskirchen, in den Synoden<br />

nicht erzielt werden konnte. Die<br />

Kirchenkreise Mecklenburg und Pommern<br />

haben sich durch diese Formulierung<br />

ein „Vetorecht“ einräumen lassen.<br />

Die Arbeitsrechtsetzung für die Diakonischen<br />

Werke regeln die Diakonischen<br />

Werke selbstständig. Im Bereich der<br />

Nordkirche sind somit drei Diakonische<br />

Werke vertreten, die auch hier ein unterschiedliches<br />

Arbeitsrecht anwenden.<br />

Für den alten Bereich der Evangelischen<br />

Nordelbischen Kirche gibt es<br />

32<br />

die Diakonischen Werke Hamburg und<br />

Schleswig­Holstein.<br />

In diesen Diakonischen Werken wird der<br />

Tarifvertrag KTD angewandt, wobei einige<br />

Einrichtungen sich auch der AVR<br />

EKD bedienen. Für den Bereich der Diakonischen<br />

Werke Mecklenburg und<br />

Pommern e. V. wird die vorgenannte<br />

arbeitsrechtliche Kommission für zustän<br />

dig erklärt.<br />

_______ Mitarbeitervertretungsrecht<br />

Das Einführungsgesetz bestimmt in<br />

§ 57, dass im Bereich der Nordkirche<br />

– sowie in ihren kirchlichen Körperschaften<br />

und ihren Diensten und Werken<br />

– das Mitarbeitervertretungsrecht<br />

der EKD in der jeweils gültigen Fassung<br />

zur Anwendung gebracht wird.<br />

Auch hier gibt es wieder Differenzierungen,<br />

da auch die einzelnen alten<br />

Landeskirchen, zum Beispiel in der Nordelbischen<br />

Kirche, ein eigenes Kirchengesetz<br />

zum Mitarbeitervertretungsgesetz<br />

haben. (3)<br />

Der Kirchenkreis Mecklenburg und das<br />

Diakonische Werk Mecklenburg­Vorpommern<br />

e. V. regeln durch ein er gänzendes<br />

Kirchengesetz die Übernahme<br />

und Ausführung in der MVG­EKD. (4)<br />

Keiner soll beim Thema „Arbeitsrecht“ verloren gehen.<br />

Für den Kirchenkreis Pommern und die<br />

angeschlossenen Dienste, Werke und<br />

Einrichtungen findet ergänzend das<br />

Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen<br />

in der Fassung vom 13.11.2011<br />

Anwendung. (5)<br />

Mit Inkrafttreten der verabschiedeten<br />

Verfassung wird nunmehr ein neuer gemeinsamer<br />

Gesamtausschuss gem. § 54<br />

MVG­EKD in Verbindung mit dem § 8<br />

Kirchengesetz MVG gebildet. Da es noch<br />

weitere unterschiedliche Dienst­ und Arbeitsrechtsregelungen<br />

zum Beispiel für<br />

Kirchenmusiker gibt, als es auch unterschiedliche<br />

Regelungen für Fortbildungen<br />

gibt, regelt das Einführungs gesetz<br />

an gesonderter Stelle die Fortgel tung der<br />

alten Regelungen.<br />

____ Hubert Baalmann, Diplomjurist für<br />

Arbeit-, Wirtschaft- und Sozialrecht;<br />

Verbandssekretär der Gewerkschaft für<br />

Kirche und Diakonie – <strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong><br />

(1) Kirchliches Amtsblatt der Evangelisch-<br />

Lutherischen Kirche in Norddeutschland<br />

Nr. 1, 1. Juni <strong>2012</strong>, S. 6<br />

(2) Kirchliches Amtsblatt der Evangelisch-<br />

Lutherischen Kirche in Norddeutschland<br />

Nr.1, S. 30 ff.<br />

(3) Gesetz- und Verordnungsblatt 2008, S. 4<br />

(4) Kirchliches Amtsblatt 1995, S. 60<br />

(5) Amtsblatt 18.04.2010, S. 11<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 3__<strong>2012</strong><br />

Fotos: Hubert Baalmann


Fotos: Fotolia.com/Franz Pfluegl Nordkirche<br />

schafft<br />

Zweiklassengesellschaft<br />

wie Sie aus dem Artikel „Arbeitsrecht<br />

in der Nordkirche“ auf den vorhergehenden<br />

Seiten (29 bis 32) entnehmen<br />

kön nen, ist es aus unserer gewerk schaftli<br />

chen Sicht – aus der Sicht des <strong>vkm</strong><br />

Deutsch land –, eher zu einer Spaltung<br />

als zu einer Fusion gekommen.<br />

Ich möchte an dieser Stelle nicht noch<br />

einmal das Thema des Dritten und Zweiten<br />

Weges aufmachen, da Sie, liebe<br />

Leser, durch die ZMV durchaus in dieses<br />

Thema involviert sind. Fakt ist aber,<br />

dass durch die Arbeitsrechtssetzung<br />

der Nordkirche die Kolleginnen und<br />

Kol legen der ehemaligen Kirchenkreise<br />

in Mecklenburg und in Pommern<br />

nach unserer Sicht der Dinge schlechter<br />

gestellt sind. Trotz aller Kenntnisse,<br />

die wir – die wir gewerkschaftlich die Fusion<br />

begleitet haben – im Lauf der letzten<br />

vier Jahre geteilt haben, sind die Kirchenleitung,<br />

die Stabstellen und die Arbeitsgruppen<br />

über ein Lippenbekenntnis<br />

nicht hinausgegangen.<br />

Wenn ich das arbeitsrechtliche Gutachten<br />

von Prof. Dr. Jacob Joussen, Bo chum,<br />

an dieser Stelle zitieren darf, hat er als<br />

eine von drei Möglichkeiten das soge­<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 3__<strong>2012</strong><br />

nannte „Kleine Trennungsmodell“ skizziert.<br />

Wir hatten nicht gewagt zu glauben,<br />

dass ein Fusionsprozess ein Trennungsprozess<br />

wird. Dieses haben wir<br />

nunmehr in dem Einführungsgesetz<br />

zur Arbeitsrechtsregelung der Nordkirche<br />

Schwarz auf Weiß.<br />

Nach mehr als 20 Jahren Deutscher<br />

Einheit, und damit auch deutscher kirchlicher<br />

Einheit, müssen wir feststellen,<br />

dass die 266 Synodalen hier bewusst<br />

eine Trennung herbeigeführt haben.<br />

Dieses kann nach unserer Auffassung,<br />

der Gewerkschaft für Kirche und Diakonie,<br />

nicht auf die logischen christlichen<br />

Fundamente gestellt sein. Unser<br />

Verständnis von Gemeinsamkeit, von<br />

Zusammenwachsen zu einer neuen<br />

Landeskirche hätte ein einheitliches<br />

Arbeitsrecht bedeutet.<br />

Durch die möglichen Beschlüsse der arbeitsrechtlichen<br />

Kommissionen in den<br />

Kirchenkreisen Mecklenburg und Pommern<br />

als auch durch die Beschlüsse<br />

bzw. Tarifverträge in den Gewerkschaften<br />

entsteht ein Konkurrenzdenken.<br />

Wir müssen bei der Gesamtbewertung<br />

feststellen, dass es ohne die hauptamt­<br />

Nordkirche<br />

Wir – der <strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong> mit seinem<br />

Lan desverband Nordkirche – werden uns<br />

aktiv wei terhin dafür einsetzen, dafür<br />

Sor ge zu tragen, dass der tarifrechtliche<br />

Weg in der Nordkirche gewünscht, gefordert<br />

und damit auch umgesetzt wird.<br />

Liebe Leserinnen, liebe Leser, lichen, engagierten, motivierten Kolleginnen<br />

und Kollegen in der verfassten<br />

Kirche, aber auch mit eingeschlossen<br />

die der Diakonischen Kirche, nicht<br />

möglich wäre, unsere einheitliche neue<br />

Landeskirche zu repräsentieren und<br />

die nichtchristlichen Menschen in<br />

den Dörfern, Städten und Gemeinden<br />

von der Arbeit überzeugen zu wollen.<br />

Dies Repräsentieren und das Überzeugen<br />

kann möglicherweise – und wird<br />

auch möglicherweise – funktionieren,<br />

aber nach unserer Auffassung eindeutig<br />

zu Lasten der schlechter Bezahlten<br />

und der zu anderen Konditionen beschäftigten<br />

Kolleginnen und Kollegen auf der<br />

Kirchenkreisebene Mecklenburg und<br />

Pommern. Durch die Abgrenzung bzw.<br />

die „Vorteilnahme“ ausgewählter landesbediensteter<br />

Kolleginnen und Kollegen<br />

mag abzuwarten sein, ob hier ein<br />

neidvolles, konkurrierendes Gefühl entstehen<br />

wird. Wir hoffen nicht, da wir<br />

– der <strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong> mit seinem Landesverband<br />

Nordkirche – uns aktiv weiterhin<br />

dafür einsetzen werden, in den<br />

nächsten sechs Jahren dafür Sor ge zu<br />

tragen und Überzeugungsarbeit zu leisten,<br />

dass der tarifrechtliche Weg in der<br />

Nordkirche gewünscht und gefordert<br />

und damit auch umgesetzt wird.<br />

________ Hubert Baalmann,<br />

Verbandssekretär, Tarifkommission<br />

33


LV Kurhessen-Waldeck<br />

Arbeitsrechtliche Regelungen<br />

Anwendung des Tarifvertrages für den<br />

öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)<br />

sowie von ihn ergänzenden Tarifverträgen<br />

für die kirchlichen Arbeitnehmerinnen<br />

und Arbeitnehmer, Berufspraktikanten<br />

und Auszubildenden im Bereich der<br />

Evangelischen Kirche von Kurhessen-<br />

Waldeck ab 01. Juli 2008; 6. Änderungsbeschluss;<br />

vom 21. März <strong>2012</strong><br />

(ARK 03/12)<br />

Mit dem 6. Änderungsbeschluss wird die<br />

entsprechende Geltung der Richtlinie<br />

des Landeskirchenamtes vom 13. März<br />

<strong>2012</strong> über Personalentwicklungsgesprä<br />

che für die Mitarbeitenden in Arbeitsverhältnissen<br />

in der Evangelischen<br />

Kirche von Kurhessen­Waldeck – mit<br />

einer Ausnahmemöglichkeit für Arbeitsverhältnisse<br />

mit einem Umfang von weniger<br />

als 10 Wochenstunden – beschlossen.<br />

Damit werden künftig regelmäßige Personalentwicklungsgespräche<br />

mit den<br />

Mitarbeitenden grundsätzlich einmal<br />

jährlich geführt. Über den Rahmenleitfaden<br />

für die Gespräche mit Pfarrern<br />

und Kirchenbeamten hinaus sind für<br />

die Mitarbeitenden in Arbeitsverhältnissen<br />

ein Merkblatt und Vereinbarungsbögen<br />

verbindlich anzuwenden.<br />

Einwendungen nach § 12 Absatz 3 ARRG<br />

wurden nicht erhoben. Der Beschluss<br />

vom 21. März <strong>2012</strong> mit dazugehörigem<br />

Merkblatt und den Vereinbarungsbögen<br />

wird gemäß § 12 ARRG nachstehend<br />

veröffentlicht.<br />

Weitere Erläuterungen zu den neuen<br />

Regelungen werden mit einer Verfügung<br />

des Landeskirchenamtes bekannt<br />

gegeben. Unter folgendem Link sind<br />

sämt liche Regelungen auch über das<br />

Intranet erhältlich:<br />

http://intranet/personal/arbeits_<br />

dienstrecht/default.aspx.<br />

Die Richtlinie ist vorstehend auf Seite<br />

82 abgedruckt.<br />

________ Kassel, den 25. April <strong>2012</strong><br />

Landeskirchenamt<br />

Joedt, Oberlandeskirchenrat<br />

34<br />

„Kirchlicher Betriebsrat“<br />

von Auflösung und<br />

fristlosen Kündigungen bedroht!<br />

Gersfeld (Rhön) • „Ein solch brutales Auftreten und eine solch massive Einflussnah<br />

me seitens eines Arbeitgebers ist aus unserer Sicht einzigartig in <strong>Deutschland</strong>“,<br />

erklärt Beate Eishauer, Stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft von<br />

Mitarbeitervertretungen – sozusagen die Interessenvertretung von kirchlichen<br />

Betriebsräten – und selbst seit 1973 in sozialen und kirchlichen Einrichtungen<br />

tätig, zum Vorgehen von Geschäftsführung und Heimleitung des Evangelischen<br />

Alten­ und Pflegeheims Gersfeld: Die drei Mitglieder der Mitarbeitervertretung<br />

wurden vom Dienst suspendiert, und die fristlose Kündigung wurde beantragt.<br />

Nach den eigentlichen Gründen für dieses „unfassbare Vorgehen“ seitens des Arbeitgebers<br />

müsse nicht lange gesucht werden, so die Vertreterin der Arbeitsgemeinschaft<br />

weiter: Es sei zu Differenzen über eine Notlagenregelung zur Absenkung der<br />

Gehälter gekommen. Seit 2009 verzichten Mitarbeitende auf Teile ihres Gehaltes<br />

zur Arbeitsplatzsicherung. Im Zuge der Verhandlungen habe die Mitarbeitervertretung<br />

in Gersfeld eine detailliertere Einsicht in Zahlen und Unterlagen der Ge schäftsführung<br />

eingefordert und die Vermutung geäußert, dass nicht alle Mitarbeitenden<br />

an der Absenkung beteiligt waren.<br />

Dass ein Teil der Belegschaft nun eine Auflösungsforderung der Mitarbeitervertretung<br />

unterschrieben habe, führt Eishauer „auf den Druck des Arbeitgebers zurück,<br />

der in solchen Fällen meist mit dem Verlust des Arbeitsplatz seinen Forderungen<br />

Nachdruck verleiht“.<br />

Die Arbeitsgemeinschaft „fordert den Geschäftsführer, Herrn Burkhard, und die<br />

Heimleitung, Frau Hildmann, auf, Kündigungen und Suspendierungen zurückzunehmen<br />

und zu konstruktiven Verhandlungen zurückzukehren“.<br />

Zudem sei es Aufgabe des Diakonischen Werkes in Kurhessen­Waldeck, „darauf einzuwirken,<br />

dass ihr Mitglied, das Ev. Alten­ und Pflegeheim Gersfeld, die Kündigungen<br />

rückgängig macht, und damit Schaden von den Diakonischen Einrichtungen<br />

abzuwenden“. In Zeiten einer sich immer mehr in arm und reich spaltenden<br />

Gesellschaft mit Lohndumping sei gerade die evangelische Kirche aufgefordert,<br />

„angesichts ihrer Sonderrechte eine Vorbildrolle einzunehmen“.<br />

________ Kassel, den 15. Mai <strong>2012</strong><br />

________ Telefonisch stehen Ihnen Mitglieder des Vorstandes<br />

der Arbeitsgemeinschaft zur Verfügung:<br />

Beate Eishauer .......0172-6106932<br />

Hans Roth .............0152-27281873<br />

Thomas Steeger .....0173-2713859<br />

Es wird in Fällen in der<br />

Tat Druck durch einen<br />

Arbeitgeber ausgeübt,<br />

der seinen Forderungen<br />

z. B. mit dem Verlust<br />

des Arbeitsplatz Nachdruck<br />

verleiht.<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 3__<strong>2012</strong><br />

Fotos: Fotolia.com/N-Media-Images


Fotos: Fotolia.com/Franck Boston<br />

Aufgrund von § 2 Absatz 2 ARRG hat die Arbeitsrechtliche Kommission in<br />

ihrer Sitzung am 21. März <strong>2012</strong> folgenden Beschluss gefasst:<br />

1. Vorläufige Eingruppierung von Mitarbeitenden in Kindertagesstätten<br />

Bis zur Ablösung der Vergütungs­ und Lohngruppenplanes vom 8. Januar 1980 durch<br />

eine neue Regelung zur Eingruppierung der kirchlichen Beschäftigten gilt anstelle<br />

des Eingruppenplanes 21 für die Eingruppierung der Mitarbeitenden in Kindertagesstätten<br />

gemäß den unter 2. genannten Überleitungsbestimmungen vorläufig<br />

folgende Regelung:<br />

Entgeltgruppe 2<br />

Beschäftigte in der Tätigkeit von Kinderpflegern mit staatlicher Anerkennung.<br />

Entgeltgruppe 5<br />

a) Kinderpfleger mit staatlicher Anerkennung oder mit staatlicher Prüfung und<br />

entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger<br />

Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.<br />

b) Beschäftigte in der Tätigkeit von Erziehern mit staatlicher Anerkennung.<br />

Entgeltgruppe 6<br />

Kinderpfleger mit staatlicher Anerkennung oder mit staatlicher Prüfung und entsprechender<br />

Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten<br />

und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, mit schwierigen<br />

fachlichen Tätigkeiten.<br />

Entgeltgruppe 8<br />

a) Erzieher mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit sowie<br />

sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen<br />

entsprechende Tätigkeiten ausüben.<br />

b) Leiter von Kindertagesstätten. (monatliche Entgeltgruppenzulage nach EntgO<br />

TV­L, Anlage F Abschnitt I Nr.6)<br />

Entgeltgruppe 9<br />

a) Erzieher mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige<br />

Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen<br />

entsprechende Tätigkeiten ausüben, mit besonders schwierigen fachlichen­<br />

Tätigkeiten. (Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3,<br />

keine Stufen 5 und 6)<br />

b) Erzieher mit staatlicher Ankerkennung und entsprechender Tätigkeit sowie<br />

sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen<br />

entsprechende Tätigkeiten ausüben, mit fachlichen koordinierenden<br />

Aufgaben für mindestens drei Beschäftigte mindestens der Fallgruppe a)(Stufe<br />

3 nach 5 Jahren, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen 5 und 6) (monatliche<br />

Entgeltgruppenzulage nach EntgO TV­L, Anlage F Abschnitt I Nr.7)<br />

c) Beschäftigte, die durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertreter von Leitern<br />

von Kindertagesstätten mit mindestens drei und vier Gruppen bestellt sind.<br />

d) Leiter von Kindertagesstätten mit mindestens zwei Gruppen.<br />

e) Leiter von Kindertagesstätten mit mindestens drei Gruppen. (monatliche Entgeltgruppenzulage<br />

nach EntgO TV­L, Anlage F Abschnitt I Nr. 5)<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 3__<strong>2012</strong><br />

Entgeltgruppe 10<br />

a) Beschäftigte, die durch ausdrückliche<br />

Anordnung als ständige Vertreter von<br />

Leitern von Kindertagesstätten mit<br />

mindestens fünf und sechs Gruppen<br />

bestellt sind.<br />

b) Leiter von Kindertagesstätten mit<br />

mindestens vier Gruppen.<br />

c) Leiter von Kindertagesstätten mit<br />

mindestens fünf Gruppen. (monatliche<br />

Entgeltgruppenzulage nach EntgO<br />

TV­L, Anlage F Abschnitt I Nr.3)<br />

Entgeltgruppe 11<br />

Leiter von Kindertagesstätten mit mindestens<br />

sechs Gruppen.<br />

Die Vorbemerkung und die Protokollerklärungen<br />

zu Teil II Abschnitt 20.6<br />

der Entgeltordnung zum TV­L geltend<br />

entsprechend.<br />

Für nicht aufgeführte Fallgestaltungen<br />

wird die Entgeltordnung zum TV­L ergänzend<br />

herangezogen.<br />

2. Inkrafttreten, Überleitung<br />

Die Regelung tritt am 1. August <strong>2012</strong> in<br />

Kraft.<br />

Für die Überleitung der vorhandenen<br />

Beschäftigten gelten die Bestimmungen<br />

des TV­L und des TVÜ­L, insbesondere<br />

des § 29a TVÜ­L, entsprechend.<br />

Die Frist für Anträge auf Eingruppierung<br />

nach § 29a Absätze 3 und4 TVP­L<br />

endet am 31. Juli 2013. Die Anträge wirken<br />

zurück auf den 1. August <strong>2012</strong>. Auf<br />

die Geltendmachung der Ausschlussfrist<br />

nach § 37 TV­L für rückwirkende Veränderungen<br />

und Eingruppierungen von<br />

länger als sechs Monaten wird verzichtet.<br />

Auf Wunsch der Beschäftigten soll vor<br />

einer Antragsstellung eine unverbindliche<br />

Beratung durch den Anstellungsträger<br />

oder einen von ihm beauftragten<br />

Dritten stattfinden. n<br />

n<br />

35


LV Kurhessen-Waldeck<br />

Anlage 1 – Stand 30.01.<strong>2012</strong><br />

Merkblatt für Personalentwicklungsgespräche in der EKKW<br />

Dieses Merkblatt wird der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter spätestens 14 Tage<br />

vor dem Personalentwicklungsgespräch übergeben.<br />

Name der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters _________________________________<br />

Datum, Uhrzeit und Ort des PE-Gesprächs _________________________________<br />

Name der/des Vorgesetzten ______________________________________________<br />

Datum des letzten PE-Gesprächs __________________________________________<br />

Warum ein Personalentwicklungs-Gespräch (PE-Gespräch)?<br />

PE­Gespräche haben zum Ziel, die Arbeitszufriedenheit, die Zusammenarbeit und<br />

das Ergebnis der Arbeit zu besprechen und weiter zu entwickeln. Sie tragen dazu<br />

bei, die Fähigkeiten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu erkennen und zu<br />

för dern. Ein Personalentwicklungsgespräch soll einen offenen, auf gegenseitigem<br />

Respekt basierenden Umgang miteinander fördern. Dabei zeigen beide Seiten die<br />

Bereitschaft, sich auf die Sichtweise des Gegenübers einzulassen. Aussagen, die das<br />

Selbstwertgefühl oder die Würde des Gesprächspartners verletzen können, sind dabei<br />

nicht zielführend.<br />

Gesprächsvorbereitung ___ Die aufgeführten Fragen dienen zur Gesprächsvor bereitung<br />

und sind als Anregung und Hilfe zu verstehen. Sie sollen einer guten Vorbereitung<br />

dienen.<br />

Gesprächsverlauf _________ Das PE­Gespräch hat mehrere Schwerpunkte. Es ist sinnvoll,<br />

diese in einer bestimmten Reihenfolge zu besprechen. Dieser Vorbereitungsbogen<br />

soll durch das Gespräch führen.<br />

Zum Abschluss des PE­Gesprächs werden die vereinbarten Ziele und PE­Maßnahmen<br />

auf den Vereinbarungsbögen dokumentiert.<br />

Das Personalentwicklungsgespräch hat folgende Struktur:<br />

1. Zufriedenheit mit der aktuellen Situation im Dienstbereich<br />

Zur Eröffnung sollen sich die Beteiligten über Zufriedenheit oder Unzufriedenheit<br />

zur aktuellen Situation austauschen. Dabei sollen Positives, aber auch aktuell<br />

vorliegende Schwierigkeiten, Probleme und Störungen offen benannt werden, die<br />

das weitere Gespräch beeinträchtigen könnten.<br />

2. Bewertung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsumfeldes<br />

Mitarbeiterin/Mitarbeiter und Vorgesetzte/Vorgesetzter geben sich in diesem Teil<br />

des Gesprächs Rückmeldungen über die Rahmenbedingungen der Arbeit. Dabei<br />

stehen die Arbeit und Arbeitssituation der/des Mitarbeiterin/Mitarbeiters im Vorder<br />

grund. Es sollen Stärken, positive Erfahrungen und Empfindungen sowie Schwächen,<br />

negative Erfahrungen und Enttäuschungen zur Sprache kommen. Dabei können<br />

Probleme benannt werden, und es kann nach Lösungen gesucht werden.<br />

36<br />

Folgende Fragen können die Vorbereitung<br />

des PE-Gespräches unterstützen:<br />

__ Sind die Zuständigkeiten und Verantwortungsbereiche<br />

klar geregelt? Besteht<br />

Änderungsbedarf?<br />

__ Ist der Umfang der zugewiesenen Arbeiten<br />

ausreichend und nicht zu groß?<br />

__ Ist der Schwierigkeitsgrad der zugewiesenen<br />

Aufgaben angemessen?<br />

__ Besteht eine Unter­ oder Überforderung?<br />

Sind Veränderungen angezeigt?<br />

__ Sind Vertretungsregelungen klar festgelegt,<br />

und funktioniert die Vertretung<br />

auch tatsächlich?<br />

__ Wie wird die Zusammenarbeit mit Kollegen<br />

und Kunden/Klienten beurteilt?<br />

Gibt es Änderungswünsche?<br />

__ Kommt es zu Behinderungen der Arbeit<br />

durch die Organisationsstruktur?<br />

Sollte etwas verändert werden?<br />

__ Gibt es Veränderungswünsche zu<br />

den Arbeitsbedingungen und zum<br />

Arbeitsumfeld?<br />

3. Schwerpunkte und Ziele der abgelaufenen<br />

Arbeitsperiode<br />

An dieser Stelle soll ein Rückblick auf<br />

die vereinbarten Ziele und PE­Maßnahmen<br />

des letzten PE­Gesprächs erfolgen.<br />

Folgende Fragen können die Vorbereitung<br />

des PE-Gespräches unterstützen:<br />

__ Welche Vereinbarungen über Arbeitsschwerpunkte<br />

und Ziele wurden im<br />

letzten Mitarbeitergespräch getroffen?<br />

__ Wie konnten sie umgesetzt werden?<br />

__ Was sind ggf. die Ursachen eines<br />

Scheiterns der Umsetzung?<br />

__ Wurden die Vorgaben des Fort­ und<br />

Weiterbildungsgesetzes erfüllt?<br />

__ (Nur für MitarbeiterInnen der Gemeinde­<br />

und Bildungsarbeit) Gab es<br />

in der abgelaufenen Periode besondere<br />

berufliche Herausforderungen?<br />

__ Mit welchen Aktivitäten und Aufgaben<br />

wurde die meiste Zeit verbracht?<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 3__<strong>2012</strong><br />

Fotos: iStockphoto.com/Lise Gagne


Fotos: iStockphoto.com/Rüstem GÜRLER<br />

__ Was ist in der vergangenen Periode<br />

besonders gut gelungen? Was hat<br />

nicht befriedigend funktioniert?<br />

__ Welche PE­Maßnahmen wurden im<br />

letzten Gespräch vereinbart?<br />

__ In welchem Maß wurden die vereinbarten<br />

PE­Maßnahmen durchgeführt?<br />

4. Zusammenarbeit der Gesprächsführenden<br />

Folgende Fragen können die Vorbereitung<br />

des PE-Gesprächs unterstützen:<br />

__ Gab es in der vergangenen Periode Ereignisse,<br />

die die Zusammenarbeit<br />

belastet haben? Bestehen ggf. die Belastungen<br />

noch fort?<br />

__ Wie wurde die Leitung durch die Vorgesetzte<br />

oder den Vorgesetzten im<br />

Bezug auf deren/dessen Führungsaufgaben<br />

zu<br />

... <strong>Info</strong>rmationsverhalten<br />

... Einbeziehung von Betroffenen<br />

... Rückmeldungen zu Leistungen<br />

und Verhalten der Mitarbeiterinnen/des<br />

Mitarbeiters<br />

... Umgang mit Konflikten<br />

... Unterstützung und Förderung<br />

des/der Mitarbeitenden erlebt?<br />

__ Wie wurde von der/dem Vorgesetzten<br />

die Zusammenarbeit mit dem/der<br />

Mitarbeiter/in erlebt?<br />

... Werden die übertragenen Arbeiten<br />

verlässlich bearbeitet?<br />

... Wird die/der Vorgesetzte über relevante<br />

Punkte ausreichend informiert?<br />

__ Welche Wünsche bestehen hinsichtlich<br />

der zukünftigen Zusammenarbeit?<br />

5. Schwerpunkte und Ziele für die kommende<br />

Arbeitsperiode<br />

Folgende Fragen können die Vorbereitung<br />

des PE-Gesprächs unterstützen:<br />

__ Welche Schwerpunkte und Ziele<br />

werden in den künftigen Perioden<br />

gesehen?<br />

__ Welche persönlichen Anforderungen<br />

an die Mitarbeitende/den Mitarbeitenden<br />

und welche Anforderungen<br />

an den betrieblichen und kollegialen<br />

Kontext sind damit verbunden?<br />

__ Verändert sich der Zuschnitt des<br />

Arbeitsbereiches oder der übertragenen<br />

Aufgaben? Besteht der Wunsch,<br />

dass sie sich verändern sollten?<br />

__ Sind Veränderungen möglich, die die<br />

Leistung, Motivation oder die Arbeitszufriedenheit<br />

steigern könnten?<br />

__ Wie sehen die beruflichen Perspektiven<br />

der/des Mitarbeitenden aus?<br />

Gibt es Aufstiegsmöglichkeiten?<br />

__ Gibt es Arbeitsrückstände oder freie<br />

Arbeitskapazitäten? Wie können ggf.<br />

Rückstände aufgearbeitet werden?<br />

Wie kann ggf. eine Arbeitsplatzanreicherung<br />

erfolgen?<br />

6. Vereinbarung von Zielen und Maßnahmen<br />

Es erfolgt nun die gemeinsame Zielvereinbarung<br />

für das kommende Jahr. Dabei<br />

sollen auch die dafür notwendigen<br />

Einzelschritte geplant werden. Die Ziele<br />

sollten realistisch und erreichbar sein.<br />

Dabei ist festzulegen, an welchen Stellen<br />

Unterstützung und PE­Maßnahmen<br />

nötig sind (s. Punkt 8).<br />

Folgende Fragen können die Vorbereitung<br />

des PE-Gesprächs unterstützen:<br />

__ Welche Ziele sollten für die künftige<br />

Periode vereinbart werden?<br />

__ Bis wann sind sie zu erreichen, wie<br />

kann die Zielerreichung überprüft<br />

werden?<br />

__ Welche Personalentwicklungsmaßnahmen<br />

erscheinen sinnvoll?<br />

__ Mögliche PE­Maßnahmen sind insbesondere:<br />

... Arbeitsplatzanreicherung<br />

... Coaching<br />

... Fort­ und Weiterbildung<br />

... Flexible Arbeitszeiten<br />

... Hospitation<br />

... Kollegiale und externe Beratung<br />

... Lern­ und Problemlösungsgruppen<br />

... Mentoring<br />

... Mitarbeit bei Projekten<br />

... Vertretungen<br />

... Projektarbeit<br />

... Rotation<br />

... Sonderaufträge<br />

... Supervision<br />

... Workshops etc.<br />

__ Welche konkreten Maßnahmen sind<br />

notwendig?<br />

__ Welche sind realisierbar? Wer ist verantwortlich?<br />

__ Welche Fortbildungsmaßnahmen<br />

sind nötig, um die Vorgabe des Fort­<br />

und Weiterbildungsgesetzes zu er­<br />

füllen? (Nur für MitarbeiterInnen<br />

der Gemeinde­ und Bildungsarbeit)<br />

7. Weitere Themen<br />

8. Gemeinsame Dokumentation der<br />

Gesprächsergebnisse<br />

Ziel des PE­Gespräches ist es, gemeinsam<br />

konkrete Ziele zu vereinbaren und<br />

PE­Maßnahmen festzulegen. Ziele und<br />

PE­Maßnahmen werden auf den dafür<br />

vorgesehenen Vereinbarungsbögen festgehalten.<br />

Beide Gesprächsteilnehmer erhalten je<br />

eine Ausfertigung.<br />

Die darauf festgehaltenen Vereinbarungen<br />

sind für beide Seiten verbindlich.<br />

Sie dienen als Gesprächgrundlage für<br />

das PE­Gespräch im kommenden Jahr.<br />

Die vereinbarten Ziele und PE­Maßnahmen<br />

haben vertrauliche und öffentliche<br />

Aspekte. Hierüber werden im PE­Gespräch<br />

Absprachen getroffen, die auf<br />

dem Vereinbarungsbogen festgehalten<br />

werden.<br />

Es kann vereinbart werden, dass einzelne<br />

Gesprächsbestandteile oder ­ergebnisse<br />

weitergegeben oder in die Personalakte<br />

aufgenommen werden. n<br />

Personal-Entwicklungsgespräche<br />

(PE-Gespräche) haben zum<br />

Ziel, die Arbeitszufriedenheit,<br />

die Zusammenarbeit und das<br />

Ergebnis der Arbeit zu besprechen<br />

und weiter zu entwickeln.<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 3__<strong>2012</strong> 37<br />

n


LV Kurhessen-Waldeck<br />

Richtlinien über Personalentwicklungsgespräche<br />

für die Mitarbeitenden in der<br />

Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck<br />

Das Landeskirchenamt hat in seiner Sitzung vom 13.03.<strong>2012</strong> gem. Artikel 139<br />

Absatz 1 Buchstabe g) der Grundordnung die folgende Richtlinie erlassen:<br />

Richtlinie über Personalentwicklungsgespräche<br />

für die Mitarbeitenden in<br />

der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck<br />

§1 (1) n Mit den in der Evangelischen Kirche<br />

von Kurhessen-Waldeck beschäftigten<br />

Mitarbeitenden werden regelmäßige<br />

Personalentwick lungsgespräche<br />

geführt. Mitarbeitende im Sinne des Satzes<br />

1 sind die Pfarrerinnen und Pfarrer,<br />

Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten.<br />

(2) n Die Arbeitsrechtliche Kommission<br />

kann die Geltung der Bestimmun gen<br />

dieser Richtlinie für die Mitarbeitenden<br />

in Arbeitsverhältnissen beschlie ßen.<br />

§2 (1) n Das Personalentwicklungsgespräch<br />

soll die verbindliche Kommunikation<br />

innerhalb des Dienstverhältnisses<br />

und die vertrauensvolle Zusammenarbeit<br />

in der Dienstgemeinschaft fördern.<br />

Es dient der Personalentwicklung<br />

in der jeweiligen Dienststelle, der Er kennung<br />

und Entwicklung des Leistungspotenzials<br />

des oder der Mitarbeitenden<br />

sowie der Stärkung der Motivation,<br />

Eigenverantwortung und Arbeitszufriedenheit<br />

des oder der Mitarbeitenden<br />

im jeweiligen Arbeitsfeld.<br />

(2) n Innerhalb des Personalentwicklungsgespräches<br />

dürfen keine Dienstbesprechungen,<br />

Supervisionen, Konflikt-<br />

und Seelsorgegespräche stattfinden.<br />

§3 In dem Personalentwicklungsgespräch<br />

werden Arbeitsbedingungen und -umfeld,<br />

insbesondere die gegenseitigen<br />

Wahrnehmungen der Gesprächsbeteiligten<br />

zur Zusammenarbeit analysiert.<br />

Außerdem werden die im vorgehenden<br />

Gespräch vereinbarten Ziele, Perso-<br />

38<br />

nalentwicklungsmaßnahmen und deren<br />

Umsetzung reflektiert. Am Ende des<br />

Gespräches werden Zielvereinbarungen<br />

für den Zeitraum bis zum nächsten<br />

Gespräch getroffen und gegebenenfallsPersonalentwicklungsmaßnahmen<br />

und deren Umsetzung festgelegt;<br />

dazu gehören insbesondere kollegiale<br />

und externe Beratung, Hospitation,<br />

Mentoring, Mitarbeit bei Projekten, Sonderaufträge,<br />

Vertretungen, Fort- und<br />

Weiterbildung sowie andere für die<br />

Weiterentwicklung des oder der Mitarbeitenden<br />

geeignete Maßnahmen.<br />

§4 (1) n Zuständig für die Durchführung<br />

des Personalentwicklungsgespräches<br />

ist der oder die Vorgesetzte. Er oder sie<br />

kann eine andere qualifizierte Person<br />

mit der Durchführung des Personalentwicklungsgespräches<br />

beauftragen. Der<br />

oder die Vorgesetzte ist<br />

a) bei Gemeindepfarrern oder Gemeindepfarrerinnen<br />

der Dekan oder die<br />

Dekanin,<br />

b) bei landeskirchlichen Pfarrern oder<br />

Pfarrerinnen der zuständige Dezernent<br />

oder die zuständige Dezernentin<br />

im Landeskirchenamt,<br />

c) bei Dekanen und Dekaninnen der<br />

Prälat oder die Prälatin,<br />

d) bei Pröpsten und Pröpstinnen sowie<br />

Dezernenten und Dezernentinnen<br />

im Landeskirchenamt der Bischof<br />

oder die Bischöfin und<br />

e) bei den übrigen Mitarbeitenden die<br />

oder der Dienstvorgesetzte.<br />

(2) n Das Personalentwicklungsgespräch<br />

ist grundsätzlich einmal jährlich<br />

zu führen. Bei Vorliegen eines wichtigen<br />

Grundes kann es im Einzelfall<br />

einvernehmlich für die Dauer höchstens<br />

eines Jahres verschoben werden.<br />

(3) n Die Vorgesetzten sind in der<br />

Regel verpflichtet, an Fortbildungsmaßnahmen<br />

teilzunehmen, in denen<br />

Kenntnisse und Fähigkeiten zur Führung<br />

von Personalentwicklungsgesprächen<br />

vermitteln und vertieft werden;<br />

ihnen ist die Teilnahme an solchen<br />

Fort bildungsmaßnahmen zu ermöglichen.<br />

Über Ausnahmen entscheidet<br />

bei Pfarrerinnen und Pfarrern der Bischof,<br />

bei den übrigen Mitarbeitenden<br />

der Vizepräsident.<br />

§5 (1) n Der Termin des Personalentwicklungsgespräches<br />

wird von der oder dem<br />

Vorgesetzten mit der oder dem Mitarbeitenden<br />

in der Regel mindestens<br />

zwei Wochen vorher abgestimmt. Die<br />

Dauer des Gespräches soll zwei Stunden<br />

nicht überschreiten. Es wird unbeschadet<br />

der Regelung des § 4 Absatz<br />

1 Satz 2 nur zwischen dem oder der<br />

Vorgesetzten und dem oder der Mitarbeitenden<br />

geführt.<br />

(2) n Das Personalentwicklungsgespräch<br />

wird anhand des Rahmenleitfadens<br />

der Anlage zu dieser Richtlinie<br />

geführt. Zur Vorbereitung des Gespräches<br />

und zur Orientierung bei der<br />

Gesprächsführung wird dieser Rahmenleitfaden<br />

in einem vom Landeskirchenamt<br />

herausgegebenen Merkblatt<br />

erläutert.<br />

(3) n Vereinbarungen und sonstige<br />

Ergebnisse des Personalentwicklungsgespräches<br />

werden am Ende des Gespräches<br />

in einem Protokoll dokumentiert,<br />

das anhand eines vom Landeskirchenamt<br />

herausgegebenen Formulars<br />

geführt wird.<br />

Das Protokoll, von dem der oder die<br />

Mitarbeitende eine Ablichtung erhält,<br />

ist von beiden Gesprächsteilnehmern<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 3__<strong>2012</strong>


Fotos: Fotolia.com/Stephan Morrosch<br />

zu unterzeichnen. Es ist vertraulich zu behandeln, für Dritte unzugänglich<br />

von der oder dem Vorgesetzten außerhalb der Personalakte<br />

aufzubewahren und nach dem nächsten Jahresgespräch sowie<br />

beim Ausscheiden eines oder beider Gesprächsteilnehmer aus<br />

der bisherigen Tätigkeit oder Vorgesetztenfunktion zu vernichten.<br />

Die Gesprächsteilnehmer können vereinbaren, dass einzelne Gesprächsbestandteile<br />

oder -ergebnisse weitergegeben oder in die<br />

Personalakte aufgenommen werden.<br />

§6 (1) n Die Richtlinie tritt am 1. Mai <strong>2012</strong> in Kraft.<br />

(2) n Zum selben Zeitpunkt treten die Richtlinien für die Durchführung<br />

von Jahresgesprächen im Pfarrdienst vom 18. Oktober<br />

2005 (KABl.S.198 ) außer Kraft.<br />

----------------<br />

Vorstehende Richtlinie wird hiermit verkündet.<br />

________ Kassel, den 12. April <strong>2012</strong><br />

Dr. Hein, Bischof<br />

Anlage: Rahmenleitfaden für das Personalentwicklungsgespräch<br />

mit Mitarbeitenden<br />

1. Zufriedenheit mit allen aktuellen Situationen im Dienstbereich<br />

2. Bewertung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsumfeldes<br />

__ Aufgaben und Arbeitssituation (kontinuierliche Tätigkeit, besondere<br />

Projekte)<br />

__ Zusammenarbeit mit Mitarbeitenden und anderen Vorgesetzten<br />

__ Stärken und Schwächen; Unter-/Überforderung<br />

3. Schwerpunkte und Ziele in der abgelaufenen Arbeitsperiode<br />

__ Rückblick auf die vorangegangene Arbeitsperiode<br />

__ Stand vereinbarter Ziele und Personalentwicklungsmaßnahmen<br />

__ Ursachen von Erfolg oder Scheitern.<br />

4. Zusammenarbeit der Gesprächsführenden<br />

5. Schwerpunkte und Ziele für die künftige Arbeitsperiode<br />

__ Erörtern von Arbeitsschritten und Zielen<br />

__ Benennung von persönlichen Anforderungen; Benennung von<br />

Anforderungen im betrieblichen und kollegialen Kontext<br />

__ Benennung von Aufstiegsmöglichkeiten des oder der Mitarbeitenden.<br />

6. Vereinbarung von Zielen und Maßnahmen<br />

7. Weitere Themen<br />

8. Gemeinsame Dokumentation der Gesprächsergebnisse<br />

__ Protokoll<br />

__ Vereinbarung der Verantwortlichkeit für bestimmte Maßnahmen<br />

__ gegebenenfalls Festlegung der Einbeziehung dritter Personen<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 3__<strong>2012</strong><br />

Vorläufige Eingruppierung von Mitarbeitenden in<br />

Kindertagesstätten<br />

Gemäß Schreiben vom 22. März <strong>2012</strong> hat die Arbeitsrechtliche<br />

Kommission in ihrer Sitzung am 21. März <strong>2012</strong> eine<br />

neue Regelung zur Eingruppierung der kirchlichen Beschäftigten<br />

in Kindertagesstätten beschlossen, die für<br />

diese Personengruppe den Einzelgruppenplan 21 ersetzt.<br />

Der Beschluss tritt mit Wirkung vom 01. August <strong>2012</strong> in<br />

Kraft und gilt bis zu einer neuen Regelung für alle kirchlichen<br />

Beschäftigten; er regelt neben den Eingruppierungsmerkmalen<br />

auch die Voraussetzungen der Überleitung<br />

vorhandener Beschäftigter.<br />

Einwendungen nach § 12 Absatz 3 ARRG wurden nicht<br />

erhoben.<br />

Der Beschluss vom 21. März <strong>2012</strong> wird gemäß § 12 Absatz<br />

2 ARRG nachstehend veröffentlicht.<br />

________ Kassel, den 25. April <strong>2012</strong><br />

Landeskirchenamt<br />

Joedt, Oberlandeskirchenrat<br />

Arbeitsrechtliche Regelungen<br />

Anwendung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst<br />

der Länder (TV-L) sowie von ihn ergänzenden Tarifverträgen<br />

für die kirchlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,<br />

Berufspraktikanten und Auszubildenden im Bereich der<br />

Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck; Beschluss<br />

der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 15. Mai 2008; 6.<br />

Änderungsbeschluss; vom 21. März <strong>2012</strong><br />

Der Beschluss vom 15. Mai 2008 (KABl. S. 99) – in der<br />

Fassung des 5. Änderungsbeschlusses vom 27. Januar<br />

<strong>2012</strong> (KABl. S. 67) – wird wie folgt geändert:<br />

I. > In Abschnitt II des TV­L­Anwendungsbeschlusses<br />

wird unter der Nr. 4 der bisher einzige Satz zu Absatz 1<br />

und als neuer Absatz 2 folgende ergänzende Regelung<br />

zu § 5 TV­L eingefügt:<br />

„(2) Ergänzend zu § 5 TV­L wird geregelt:<br />

Die Richtlinie des Landeskirchenamtes vom 13. März <strong>2012</strong><br />

über Personalentwicklungsgespräche für die Mitarbeitenden<br />

in der Evangelischen Kirche von Kurhessen­Waldeck<br />

gilt entsprechend für die kirchlichen Mitarbeitenden<br />

in Arbeitsverhältnissen mit der Maßgabe, dass das<br />

Merkblatt und die Vereinbarungsbögen verbindlich anzuwenden<br />

sind.<br />

Im Einzelfall kann für Arbeitsverhältnisse mit einem<br />

Um fang von weniger als zehn Stunden regelmäßiger<br />

wöchent licher Arbeitszeit von den beteiligten Personen<br />

von der Verpflichtung zur Führung von Personalentwicklungsgesprächen<br />

nach vorstehender Richtlinie einvernehmlich<br />

abgesehen werden.“<br />

II. > Die Änderungen treten zu dem gleichen Zeitpunkt<br />

wie die Richtlinie des Landeskirchenamtes vom 13. März<br />

<strong>2012</strong> in Kraft.<br />

n<br />

39


Recht<br />

Ist ein Arbeitnehmer fortdauernd arbeitsunfähig erkrankt, verfällt sein Mindesturlaubsanspruch aufgrund europarechtlicher Vorgaben<br />

nicht schon am 31. März des Folgejahres. Der Anspruch auf Min destjahresurlaub von vier Wochen darf nach neuerer Rechtsprechung<br />

des EuGH nicht vor Ablauf eines den Bezugszeitraum deutlich übersteigenden Zeitraums verfallen, wenn der Arbeitnehmer wegen<br />

Arbeitsun fähigkeit seinen Urlaub nicht nehmen konnte. (Im Bild: Links der Flughafen Hamburg – rechts der Himmel über Indien…)<br />

Urteile – Recht – Entscheidungen…<br />

Richtlinie 2003/88/EG:<br />

Verfall des tariflichen Mehrurlaubs bei Krankheit<br />

___ Ist ein Arbeitnehmer fortdauernd arbeitsunfähig erkrankt, verfällt sein Mindesturlaubsanspruch<br />

entgegen § 7 Abs. 3 BUrlG aufgrund europarechtlicher Vorgaben<br />

nicht schon am 31. März des Folgejahres.<br />

Mit seiner Klage hat der 1950 geborene und seit 1974 bei der beklagten Stadt als Angestellter<br />

beschäftigte Kläger für die Jahre 2007 und 2008 jeweils 10 Tage Mehrurlaub<br />

als Ersatzurlaub verlangt. Der Kläger konnte diesen Mehrurlaub weder in diesen Jahren<br />

noch bis zum 31. Mai des jeweiligen Folgejahres antreten, weil er vom 23. Juni 2007<br />

bis zum 7. Oktober 2009 arbeitsunfähig war.<br />

Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 des auf das Arbeitsverhältnis<br />

der Parteien anwendbaren Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst<br />

(TVöD) beträgt der Urlaubsanspruch des Klägers 30 Arbeitstage. § 26 Abs. 2 Buchstabe<br />

a TVöD bestimmt abweichend von der Regelung in § 7 Abs. 3 BUrlG, dass der Erholungsurlaub<br />

im Falle seiner Übertragung bis zum 31. Mai des Folgejahres angetreten werden<br />

muss, wenn er wegen Arbeitsunfähigkeit nicht bis zum 31. März des Folgejahres an getreten<br />

werden konnte.<br />

Europarechtliche Vorgaben zum Mindestlohnanspruch --- Ist ein Arbeitnehmer fortdauernd<br />

arbeitsunfähig erkrankt, verfällt sein Mindesturlaubsanspruch entgegen §7 Abs.<br />

3 BUrlG aufgrund europarechtlicher Vorgaben nicht schon am 31. März des Folgejahres.<br />

Der von Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG gewährleistete Anspruch auf Mindestjahresurlaub<br />

von vier Wochen darf nach der neueren Rechtsprechung des EuGH<br />

nicht vor Ablauf eines den Bezugszeitraum deutlich übersteigenden Zeitraums verfallen,<br />

wenn der Arbeitnehmer wegen Arbeitsunfähigkeit seinen Urlaub nicht nehmen<br />

40<br />

konnte. Die Tarifvertragsparteien können hiervon<br />

abweichend Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche,<br />

die den von Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie<br />

2003/88/EG gewährleisteten und von den §§ 1, 3<br />

Abs. 1 BUrlG begründeten Anspruch auf Mindestjahresurlaub<br />

von vier Wochen übersteigen (Mehrurlaub),<br />

frei regeln. Ob sie von dieser Regelungsmacht<br />

Gebrauch gemacht haben, ist durch Auslegung<br />

der maßgeblichen Tarifbestimmungen festzustellen<br />

Die Revision des Klägers blieb erfolglos --- Die<br />

Revision des Klägers hatte vor dem Neunten Senat<br />

des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg. Die Tarifvertragsparteien<br />

des TVöD haben zwar nicht ausdrücklich<br />

zwischen dem gesetzlichen, unionsrechtlich<br />

verbürgten Mindesturlaub von vier Wochen<br />

und dem tariflichen Mehrurlaub differenziert. Sie<br />

haben sich jedoch mit der Regelung in § 26 Abs. 2<br />

TVöD hinreichend deutlich vom gesetzlichen Fristenregime<br />

in § 7 Abs. 3 BUrlG gelöst, indem sie die<br />

Übertragung und den Verfall des Urlaubsanspruchs<br />

eigenständig geregelt haben. Dies hindert die Annahme<br />

eines „Gleichlaufs“ des gesetzlichen Mindesturlaubs<br />

und des tariflichen Mehrurlaubs und<br />

bewirkt, dass der Mehrurlaub aus dem Jahr 2007<br />

am 31. Mai 2008 und der Mehrurlaub aus dem<br />

Jahr 2008 am 31. Mai 2009 gemäß § 26 Abs. 2<br />

Buchst. a TVöD verfallen sind.<br />

________ Quelle: BAG, Urteil vom 22.05.<strong>2012</strong>;<br />

Aktenzeichen: 9 AZR 575/10; PM des<br />

BAG Nr. 27/<strong>2012</strong> vom 22.5.<strong>2012</strong><br />

<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 3__<strong>2012</strong><br />

Fotos: Rosemarie Komossa


Fotos: iStockphoto.com/Rüstem GÜRLER; Christian Martínez Kempin<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 3__<strong>2012</strong><br />

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n Bitte melden Sie sich bis spätestens 14 Tage<br />

vor Beginn des gewünschten Seminars an.<br />

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bestätigt.<br />

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später als drei Tage vor Beginn der Veranstaltung<br />

müssen wir eine Ausfallentschädigung<br />

in Höhe von 85 % der Seminarkosten in Rechnung<br />

stellen. Kann der Platz mit einem Nach -<br />

rück er be setzt werden, berechnen wir 30,00 Euro<br />

Verwaltungskosten.<br />

Wir freuen uns auf Sie!<br />

Die Eingruppierung ist eine personelle<br />

Einzelmaßnahme im Sinne<br />

des Mitarbeitervertretungsrechtes.<br />

Eingruppierung, Arbeitsplatzbeschreibung<br />

Seminare<br />

Die Eingruppierung ist eine personelle Einzelmaßnahme im<br />

Sinne des Mitarbeitervertretungsrechtes. Sie bedarf also entsprechend<br />

der Zustimmung der Mitarbeitervertretung. Allerdings<br />

hat die Mit arbeitervertretung, da es um eine Rechtsanwendung<br />

geht, nur ein Kontrollrecht hinsichtlich der Korrektheit der Eingruppierung.<br />

Mit diesem Seminar möchten wir Hilfestellung geben, um das<br />

Recht besser ausfüllen zu können. Schwerpunktmäßig werden<br />

wir in dem Seminar auf die Formen der Entgeltordnung aus<br />

dem KAT und dem KTD eingehen, wobei ein besonderes Augenmerk<br />

auf die im Tarif festgelegte Entgeltordnung und die<br />

unbestimmten Rechtsbegriffe gerichtet werden soll.<br />

Termin ______ 06.November <strong>2012</strong>, 09.30 Uhr bis 17.00 Uhr<br />

Tagungsort __ Hotel „Zum Zeppelin“ Frohmestraße 123, 22457<br />

Hamburg, www.zumzeppelin.de<br />

Kosten ______ 115,00 Euro inkl. Verpflegung und Tagungsskripte<br />

Referenten __ Anette Przybilla-Eisele, Rechtsschutzsekretärin des<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong>, Hamburg (Volljuristin)<br />

____ Hubert Baalmann, Dipl.-Jurist und Verbandssekretär,<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong> – www.<strong>vkm</strong>deutschland.de<br />

Hinweis ____ Mitzubringende Tagungsunterlagen:<br />

____MVG-EKD<br />

____„Tarifrecht“, Rechtssammlung<br />

41


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