Dienstgeberbrief Nr. 2/2012 - Caritas

Dienstgeberbrief Nr. 2/2012 - Caritas Dienstgeberbrief Nr. 2/2012 - Caritas

11.01.2013 Aufrufe

Für Dienstag, 02.10.2012, lädt das Katholisch-Soziale Institut (KSI) zum 4. Mal zum Kirchenarbeitsrechtstag nach Bad Honnef zum Thema „Das kirchliche Arbeitsrecht im Prüfstand der Gerichte“ ein. Keine Frage: Die BAG-Entscheidungen zur Kündigung eines Chefarztes wegen Wiederverheiratung sowie die bald erwartete Entscheidung zum Streikrecht in der Kirche sind die künftigen Ecksteine, auf denen die rechtlichen Besonderheiten des Dienstes in der Kirche aufbauen werden. Alles nur eine Bestätigung des Status quo oder doch grundlegender Wandel, gar Abschied vom besonderen Weg? Eingeladen sind Referenten, wie z. B. Prof. Dr. Udo Di Fabio, Richter am BVerfG a. D., Prof. Dr. Steffen Klumpp und Prof. Dr. Gregor Thüsing. Moderation: Harald Schliemann, Vorsitzenden Richter am BAG i. R.. Der Kostenbeitrag beträgt 150,00 € incl. MwSt. Anmeldungen an joachim@ksi.de. 8 Am Donnerstag, 25.10.2012, wird Prof. Dr. Hermann Reichold, Leiter der Forschungsstelle kirchliches Arbeitsrecht an der Universität Tübingen ein Symposion zum Thema "Streik im Dritten Weg?" abhalten. Nach Impulsreferate zu europa- und arbeitsrechtlichen, empirischen und staatskirchenrechtlichen Befunden, die von Prof. Martin Franzen, LMU München, Dr. Hermann Lührs, Universität Tübingen, sowie PD Dr. Christian Traulsen, Universität Tübingen, präsentiert werden sowie der Darstellung der Thesen von Prof. Dr. Hermann Reichold zu einem systemstabilisierenden Streikrecht "im" Dritten Weg, wird ausreichend Raum für Diskussionen bleiben. Da die Veranstaltung auf eine geringe Teilnehmerzahl begrenzt ist, ist eine baldige Anmeldung erforderlich an hartmeyer@jura.uni-tuebingen.de. Elke Gundel Rezension: Zentrale Arbeitsvertragsgestaltung in der Kirche: Ausweg oder Irrweg – Festschrift für Georg Grädler Die Festschrift, die anlässlich des Ausscheidens von Georg Grädler aus der Zentral- KODA herausgegeben wurde, ist ein geeigneter Anlass zu einer vorläufigen Zwischenbilanz: Was ist aus seinem Anliegen geworden, den Dritten Weg zukunftsfähig auszugestalten? Aus diesem Grund widmen, Kolleg(inn)en, Wissenschaftler und Gewerkschafter ihm diese Festschrift mit Beiträgen zu seiner eigenen Arbeit für eine „Zentrale Arbeitsvertragsordnung in der Kirche“. Der Titel der Festschrift ist zugleich Symbol für ein Programm: Neben einem kurzen Abriss der neuen Zentral-KODA seit 1999 wird in verschiedenen Beiträgen auf die zentrale Arbeitsrechtsetzung in der katholischen Kirche eingegangen, wobei die derzeitigen politischen Ereignisse mit betrachtet werden. Die Rolle des Kirchlichen Arbeitsgerichtshofes (KAGH) bei der Durchsetzung des Dritten Weges, die Rolle des Schlichtungsverfahrens, Dritter Weg und Tarifsystem, „Streikverbot“ in der Kirche, die Neufassung des Art. 2 der Grundordnung, die Bedeutung der Verweisklauseln in kirchlichen Arbeitsverträgen und die Wirkung des Europäischen Gemeinschaftsrechtes gehen in rechtlicher Auseinandersetzung auf die Fragen des kirchlichen Arbeitsrechtes ein. Ebenso wird die Ausübung bischöflicher Vollmacht im KODA-System kirchenrechtlich beleuchtet und die Interessenvertretung aus BAG-MAV- Sicht dargestellt. Die Breite und Vielfalt der Beiträge zeigt den Willen, den Dritten Weg gerade in der heutigen Zeit zu erhalten und zukunftsfähig auszugestalten. Es wird vor allem aber deutlich, dass sich die anstehenden Reformen einer ordnungspolitischen Grundentscheidung zugunsten des kirchlichen Arbeitsrechts verpflichtet fühlen müssen. Fazit: ein äußerst lesenswertes „must have“! Eder / Däggelmann / Oxenknecht-Witzsch: Zentrale Arbeitsvertragsgestaltung in der Kirche; Ausweg oder Irrweg – Festschrift für Georg Grädler, Köln: Ketteler Verlag, 2012, ca. 160 Seiten, 19,80 Euro, ISBN 978-3-927494-87-9; www.ketteler-verlag.de

Persönlich ging es Georg Grädler in Wort und Schrift immer „um die Sache“. Man erlebte ihn stets als engagierten Streiter für die Zukunft des Dritten Weges, dabei nicht die Interessen der Mitarbeiterseite der Zentral- KODA aus dem Blick verlierend. Im Bemü- 9 hen um rationale Problemlösungen waren für ihn Denk- und Redebeschränkungen jedoch nicht existent. Diese Grundhaltung verdient größten Respekt. Elke Gundel Der Dienstgeberbrief wurde von den Dienstgebervertretern in der Verhandlungskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission (AK) des DCV geschaffen, um insbesondere den Dienstgebern eine zeitnahe Information über aktuelle Geschehnisse in der AK zu geben. Aus diesem Anliegen resultiert, dass der Dienstgeberbrief kein zeitlich regelmäßiges Erscheinungsdatum hat, sondern nach Sitzungen der AK erscheint sowie im Bedarfsfall auch zwischen diesen Sitzungen mit Berichten aus den Gremien der AK oder aktuellen Beiträgen. Für Anregungen, Diskussionsbeiträge aber auch Kritik sind wir nicht nur offen, sondern wünschen uns dies, da wir den Dienstgeberbrief als Kommunikationsmedium verstehen. Die Redaktion

Persönlich ging es Georg Grädler in Wort<br />

und Schrift immer „um die Sache“. Man erlebte<br />

ihn stets als engagierten Streiter für die<br />

Zukunft des Dritten Weges, dabei nicht die<br />

Interessen der Mitarbeiterseite der Zentral-<br />

KODA aus dem Blick verlierend. Im Bemü-<br />

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hen um rationale Problemlösungen waren für<br />

ihn Denk- und Redebeschränkungen jedoch<br />

nicht existent. Diese Grundhaltung verdient<br />

größten Respekt.<br />

Elke Gundel<br />

Der <strong>Dienstgeberbrief</strong> wurde von den Dienstgebervertretern in der Verhandlungskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission (AK) des<br />

DCV geschaffen, um insbesondere den Dienstgebern eine zeitnahe Information über aktuelle Geschehnisse in der AK zu geben. Aus<br />

diesem Anliegen resultiert, dass der <strong>Dienstgeberbrief</strong> kein zeitlich regelmäßiges Erscheinungsdatum hat, sondern nach Sitzungen der<br />

AK erscheint sowie im Bedarfsfall auch zwischen diesen Sitzungen mit Berichten aus den Gremien der AK oder aktuellen Beiträgen.<br />

Für Anregungen, Diskussionsbeiträge aber auch Kritik sind wir nicht nur offen, sondern wünschen uns dies, da wir den <strong>Dienstgeberbrief</strong><br />

als Kommunikationsmedium verstehen.<br />

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