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Dienstgeberbrief Nr. 2/2012 - Caritas

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Die Klägerin hat eine Abgeltung von 149 Tagen<br />

gesetzlichen und tariflichen Urlaubs für<br />

die Jahre 2005 bis 2009 geltend gemacht. Sie<br />

ist der Meinung, sie sei, während sie eine Erwerbsunfähigkeitsrente<br />

bezog, auch arbeitsunfähig<br />

gewesen. Die Ansprüche seien weder<br />

verfallen noch verjährt, weil der Urlaubsabgeltungsanspruch<br />

erst mit der Beendigung des<br />

Arbeitsverhältnisses entstanden sei.<br />

Der beklagte Arbeitgeber meint, das Arbeitsverhältnis<br />

habe geruht und in einem ruhenden<br />

Arbeitsverhältnis fielen keine Urlaubsansprüche<br />

an. Die Rechtsprechung des Europäischen<br />

Gerichtshofes sei nicht auf den Fall<br />

der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente<br />

7<br />

anzuwenden. Im Übrigen habe die Klägerin<br />

zu keiner Zeit Ansprüche geltend gemacht,<br />

sie seien deshalb aufgrund tariflicher Ausschlussfristen<br />

verfallen, bis einschließlich<br />

2005 verjährt.<br />

Das Arbeitsgericht hat der Klage für den gesetzlichen<br />

Urlaub stattgegeben. Das LAG<br />

Baden-Württemberg hat die Berufung der<br />

Beklagten zurückgewiesen. Mit der Revision<br />

wendet sich der beklagte Arbeitgeber gegen<br />

seine Verurteilung.<br />

Elke Gundel<br />

Quelle: Terminvorschau 3/<strong>2012</strong> des BAG<br />

ANKÜNDIGUNG: Der nächste <strong>Dienstgeberbrief</strong> wird außerhalb des Sitzungsturnus der Arbeitsrechtlichen Kommission im August <strong>2012</strong><br />

mit dem Schwerpunkt „Aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes im Urlaubsrecht“ erscheinen.<br />

Die Redaktion<br />

Veranstaltungshinweise zum Thema Streikrecht und kirchliches Arbeitsrecht<br />

Noch im Jahr 2009 hatte der Sechste Senat<br />

des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) in seinem<br />

Urteil vom 19.11.2009 – 6 AZR 561/02 ausdrücklich,<br />

wenngleich ohne weitere Begründung,<br />

erklärt: „ Das Mittel des Arbeitskampfes<br />

steht keiner Seite zur Verfügung“. Die<br />

Nichtanwendung des Streiks wurde als<br />

selbstverständlicher Bestandteil der Strukturen<br />

akzeptiert, in denen Arbeitsbedingungen<br />

im Dritten Weg der Kirchen zustande kommen.<br />

Entsprechend ist in der Staatspraxis üblich,<br />

dass die Arbeitsbedingungen, die in den<br />

kirchlichen Einrichtungen durch paritätisch<br />

besetzte Kommissionen festgelegt werden,<br />

als ein gleichwertiger Weg zu Tarifverträgen<br />

anerkannt wurden; nicht zuletzt, um sicherzustellen,<br />

„dass die unterschiedlichen Traditionen<br />

weiterexistieren können“, so der damalige<br />

BM Olaf Scholz in der Bundestags-<br />

Debatte am 22.01.2009 zur Einführung eines<br />

Mindestlohnes in der Pflegebranche.<br />

Eine Reihe an Veranstaltungen, die im Folgenden<br />

kurz dargestellt werden, zeigt, mit<br />

wie viel Spannung das noch in diesem Jahr<br />

anstehende Urteil des Ersten Senats des<br />

BAG zum Streikrecht in Wissenschaft, Kirche<br />

und <strong>Caritas</strong> erwartet wird.<br />

Am Donnerstag, 20.09.<strong>2012</strong>, findet die AcU-<br />

Fachtagung <strong>2012</strong> zum Thema „Dritter Weg –<br />

Dienstgemeinschaft oder Streikrecht?“ in<br />

Mainz statt.<br />

Der Dritte Weg bewegt sich aktuell im Spannungsfeld<br />

zwischen kirchlicher und weltlicher<br />

Einflussnahme. Zwischen den Polen Dienstgemeinschaft<br />

und dem möglichen Streikrecht<br />

ist viel Platz für Fragen, Diskussionen und<br />

Zukunftskonzepte. Die AcU-Fachtagung<br />

<strong>2012</strong> wird dieses Spannungsfeld von mehreren<br />

Seiten beleuchten und die Perspektiven<br />

der Kirche, der <strong>Caritas</strong>, der Orden und der<br />

aktuellen Rechtslage in Statements erläutern.<br />

Diskutieren können Sie u. a. mit Erzbischof<br />

Rainer Maria Kardinal Woelki, Sr. Josefia<br />

Schulte, Prof. Dr. Ansgar Hense, Hans Jörg<br />

Millies, Thomas Schwendele und Bernd<br />

Molzberger.<br />

Der Kostenbeitrag beträgt 150,00 € incl.<br />

MwSt (für AcU-Mitglieder 100,00 €). Anmeldungen<br />

an fachtagung@a-cu.de.

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