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Dienstgeberbrief Nr. 2/2012 - Caritas

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Bericht über die Sitzung der Beschlusskommission am 28.06.<strong>2012</strong><br />

Auf der Sitzung der Beschlusskommission<br />

(BK) der Arbeitsrechtlichen Kommission am<br />

28.06.<strong>2012</strong> in Mainz stand eine Veränderung<br />

Vergütungen und Entgelte sowie eine politische<br />

Erklärung der Bundeskommission zu<br />

den unteren Lohngruppen auf der Tagesordnung:<br />

Die Einigung sieht bei einer Befristung der<br />

mittleren Werte bis 31.12.2013 lineare Tabellenerhöhungen<br />

von 3,5 Prozent zum<br />

01. Juli <strong>2012</strong>, sowie je 1,4 Prozent zum<br />

01. November <strong>2012</strong> und 01. Februar 2013<br />

vor.<br />

Die Vergütung der Auszubildenden wurde<br />

zum 01.03.<strong>2012</strong> um 50 Euro und zum<br />

01.08.2013 40 Euro angehoben.<br />

Für die Mitarbeitenden, die unter die Anlage<br />

30 zu den AVR (Ärzte) fallen, wurde die<br />

Übernahme des Tarifabschlusses Marburger<br />

Bund/VKA ab 01.01.<strong>2012</strong> beschlossen.<br />

Allerdings werden Besitzstände aus der<br />

Tarifumstellung „Anlage 30“ auf die Stufensteigerung<br />

der Entgeltgruppen 1 und 3<br />

der ab dem 01.01.<strong>2012</strong> eingeführten neuen<br />

letzten Stufen angerechnet, d. h. es findet<br />

eine entsprechende Abschmelzung der<br />

Besitzstände statt.<br />

Im Bereich Pflege wurde die Aufnahme für<br />

Verhandlungen zu einer Reform der Anlagen<br />

31und 32 vereinbart. Ein Ausschuss<br />

soll bis zum Jahresende Ergebnisse für eine<br />

zukunftsfähige Regelung vorlegen.<br />

Die Urlaubsdauer in Anlage 14 zu den<br />

AVR wurde als Reaktion auf die jüngere<br />

BAG-Rechtsprechung neu gestaltet (siehe<br />

nachfolgenden Beitrag)<br />

Das Leistungsentgelt bzw. die Sozialkomponente<br />

in den Anlagen 30 bis 33 soll ab<br />

01.01.2013 um 0,25 Prozentpunkte auf<br />

2 Prozent angehoben werden.<br />

Darüber hinaus wurde eine politische Erklärung<br />

der Bundeskommission zur Untersuchung<br />

der Problematik der unteren<br />

Lohngruppen auf Regionalebene abgege-<br />

2<br />

ben. Die Bundesebene hat hier eine Grenze<br />

ihrer eigenen Möglichkeiten gesehen,<br />

hier einen überall tauglichen Maßstab festzusetzen<br />

(siehe nachfolgenden Beitrag).<br />

Wirksam wird der Bundesbeschluss erst<br />

durch eine Entscheidung in den Regionalkommissionen.<br />

Darüber hinaus standen folgende Sachthemen<br />

zur Abstimmung auf der Tagesordnung:<br />

eine Regelung der Zeitzuschläge für nächtliche<br />

Bereitschaftsdienste für alle Mitarbeitenden<br />

ab 01.07.<strong>2012</strong> (15 Prozent pro<br />

Stunde),<br />

eine Übergangsregelung zum Zusatzurlaub<br />

für Wechselschicht, Schicht- und<br />

Nachtarbeit in § 3 Abs. 9 der Anlagen 31,<br />

32 und 33 zu den AVR,<br />

eine Dynamisierung der Wertguthaben in<br />

Anlage 17a zu den AVR,<br />

die Möglichkeit, durch Dienstvereinbarung<br />

12-Stunden-Schichten an Werktagen nun<br />

auch in den Anlagen 31, 32 und 33 zu den<br />

AVR zu vereinbaren,<br />

die Abschaffung der Höchstgrenze bei<br />

Sonderurlaub als Alternative zur Jubiläumszuwendung,<br />

Aktualisierung der Weihnachtszuwendung<br />

für Azubis und<br />

die Aktualisierung der vermögenswirksamen<br />

Leistungen in § 2 Abs. 2 der Anlage 9<br />

zu den AVR.<br />

Alle Beschlussvorlagen wurden mit einer<br />

deutlichen Mehrheit der Stimmen angenommen.<br />

Die Beschlüsse werden baldmöglichst unter<br />

http://www.caritas-dienstgeber.de<br />

abrufbar sein.<br />

Elke Gundel und Marc Riede<br />

Altersabhängige Staffelung der Urlaubsdauer – Neuregelung in den AVR<br />

Als Reaktion auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes<br />

(BAG) vom 20.03.<strong>2012</strong> –<br />

9 AZR 529/10 –, in der das BAG festgestellt<br />

hat, dass die altersabhängige Staffelung der<br />

Urlaubsdauer gemäß § 26 Absatz 1 TVöD<br />

gegen das Verbot der Diskriminierung wegen

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