Dienstgeberbrief Nr. 2/2012 - Caritas
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Bericht über die Sitzung der Beschlusskommission am 28.06.<strong>2012</strong><br />
Auf der Sitzung der Beschlusskommission<br />
(BK) der Arbeitsrechtlichen Kommission am<br />
28.06.<strong>2012</strong> in Mainz stand eine Veränderung<br />
Vergütungen und Entgelte sowie eine politische<br />
Erklärung der Bundeskommission zu<br />
den unteren Lohngruppen auf der Tagesordnung:<br />
Die Einigung sieht bei einer Befristung der<br />
mittleren Werte bis 31.12.2013 lineare Tabellenerhöhungen<br />
von 3,5 Prozent zum<br />
01. Juli <strong>2012</strong>, sowie je 1,4 Prozent zum<br />
01. November <strong>2012</strong> und 01. Februar 2013<br />
vor.<br />
Die Vergütung der Auszubildenden wurde<br />
zum 01.03.<strong>2012</strong> um 50 Euro und zum<br />
01.08.2013 40 Euro angehoben.<br />
Für die Mitarbeitenden, die unter die Anlage<br />
30 zu den AVR (Ärzte) fallen, wurde die<br />
Übernahme des Tarifabschlusses Marburger<br />
Bund/VKA ab 01.01.<strong>2012</strong> beschlossen.<br />
Allerdings werden Besitzstände aus der<br />
Tarifumstellung „Anlage 30“ auf die Stufensteigerung<br />
der Entgeltgruppen 1 und 3<br />
der ab dem 01.01.<strong>2012</strong> eingeführten neuen<br />
letzten Stufen angerechnet, d. h. es findet<br />
eine entsprechende Abschmelzung der<br />
Besitzstände statt.<br />
Im Bereich Pflege wurde die Aufnahme für<br />
Verhandlungen zu einer Reform der Anlagen<br />
31und 32 vereinbart. Ein Ausschuss<br />
soll bis zum Jahresende Ergebnisse für eine<br />
zukunftsfähige Regelung vorlegen.<br />
Die Urlaubsdauer in Anlage 14 zu den<br />
AVR wurde als Reaktion auf die jüngere<br />
BAG-Rechtsprechung neu gestaltet (siehe<br />
nachfolgenden Beitrag)<br />
Das Leistungsentgelt bzw. die Sozialkomponente<br />
in den Anlagen 30 bis 33 soll ab<br />
01.01.2013 um 0,25 Prozentpunkte auf<br />
2 Prozent angehoben werden.<br />
Darüber hinaus wurde eine politische Erklärung<br />
der Bundeskommission zur Untersuchung<br />
der Problematik der unteren<br />
Lohngruppen auf Regionalebene abgege-<br />
2<br />
ben. Die Bundesebene hat hier eine Grenze<br />
ihrer eigenen Möglichkeiten gesehen,<br />
hier einen überall tauglichen Maßstab festzusetzen<br />
(siehe nachfolgenden Beitrag).<br />
Wirksam wird der Bundesbeschluss erst<br />
durch eine Entscheidung in den Regionalkommissionen.<br />
Darüber hinaus standen folgende Sachthemen<br />
zur Abstimmung auf der Tagesordnung:<br />
eine Regelung der Zeitzuschläge für nächtliche<br />
Bereitschaftsdienste für alle Mitarbeitenden<br />
ab 01.07.<strong>2012</strong> (15 Prozent pro<br />
Stunde),<br />
eine Übergangsregelung zum Zusatzurlaub<br />
für Wechselschicht, Schicht- und<br />
Nachtarbeit in § 3 Abs. 9 der Anlagen 31,<br />
32 und 33 zu den AVR,<br />
eine Dynamisierung der Wertguthaben in<br />
Anlage 17a zu den AVR,<br />
die Möglichkeit, durch Dienstvereinbarung<br />
12-Stunden-Schichten an Werktagen nun<br />
auch in den Anlagen 31, 32 und 33 zu den<br />
AVR zu vereinbaren,<br />
die Abschaffung der Höchstgrenze bei<br />
Sonderurlaub als Alternative zur Jubiläumszuwendung,<br />
Aktualisierung der Weihnachtszuwendung<br />
für Azubis und<br />
die Aktualisierung der vermögenswirksamen<br />
Leistungen in § 2 Abs. 2 der Anlage 9<br />
zu den AVR.<br />
Alle Beschlussvorlagen wurden mit einer<br />
deutlichen Mehrheit der Stimmen angenommen.<br />
Die Beschlüsse werden baldmöglichst unter<br />
http://www.caritas-dienstgeber.de<br />
abrufbar sein.<br />
Elke Gundel und Marc Riede<br />
Altersabhängige Staffelung der Urlaubsdauer – Neuregelung in den AVR<br />
Als Reaktion auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes<br />
(BAG) vom 20.03.<strong>2012</strong> –<br />
9 AZR 529/10 –, in der das BAG festgestellt<br />
hat, dass die altersabhängige Staffelung der<br />
Urlaubsdauer gemäß § 26 Absatz 1 TVöD<br />
gegen das Verbot der Diskriminierung wegen