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Arbeitshilfe Ausschuss Caritas und Soziales

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<strong>Ausschuss</strong> <strong>Caritas</strong> <strong>und</strong> <strong>Soziales</strong><br />

Den Aufbruch gestalten


Den Aufbruch gestalten<br />

Pastorale Leitlinien<br />

der Erzdiözese Freiburg<br />

<strong>Arbeitshilfe</strong><br />

<strong>Ausschuss</strong> <strong>Caritas</strong> <strong>und</strong> <strong>Soziales</strong><br />

3


4<br />

Vorwort<br />

Liebe Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter im pastoralen <strong>und</strong> caritativen Dienst im<br />

Erzbistum Freiburg,<br />

die Pastoralen Leitlinien betonen, dass die Kirche Jesu Christi eine<br />

diakonische Kirche ist: „Der diakonische Dienst gehört wie der Gottesdienst<br />

<strong>und</strong> die Verkündigung zum Lebensvollzug der Kirche. <strong>Caritas</strong> <strong>und</strong> Pastoral<br />

stehen nicht nebeneinander, sondern bilden eine unaufhebbare Einheit.“<br />

(Pastorale Leitlinien, Kapitel 6.3, Sendung)<br />

In vielen Pfarreien gibt es bereits <strong>Caritas</strong>ausschüsse des Pfarrgemeinderates.<br />

Diese nehmen einen unverzichtbaren kirchlichen Auftrag wahr. Wir sind allen<br />

Frauen <strong>und</strong> Männern, die sich in diesen Ausschüssen einbringen, für ihr<br />

Engagement sehr dankbar.<br />

An nicht wenigen Orten ist ein solcher <strong>Ausschuss</strong> bisher noch nicht<br />

eingerichtet worden. Oftmals haben die <strong>Caritas</strong>ausschüsse auch nur die<br />

jeweilige Pfarrei im Blick. Von dort wurden Fragen aufgeworfen, wie ein<br />

solcher <strong>Ausschuss</strong> für die ganze Seelsorgeeinheit mit ihren Gemeinden<br />

gebildet werden kann <strong>und</strong> welche Aufgaben ihm zukommen. Ebenso wurde<br />

gefragt, auf welche Hilfen der <strong>Ausschuss</strong> zurückgreifen kann <strong>und</strong> wo er<br />

Ansprechpartnerinnen <strong>und</strong> Ansprechpartner findet. Hierauf will die vorliegende<br />

<strong>Arbeitshilfe</strong> eine Antwort geben. Sie richtet sich somit an alle, die für die<br />

Seelsorgeeinheiten Verantwortung tragen, die in den Pfarrgemeinden einen<br />

caritativen Dienst übernommen haben oder neu übernehmen wollen, aber<br />

ebenso an alle Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter der <strong>Caritas</strong>, denen eine<br />

Vernetzung von <strong>Caritas</strong> <strong>und</strong> Pastoral in den Seelsorgeeinheiten ein Anliegen<br />

ist.<br />

Die <strong>Arbeitshilfe</strong> ist bewusst sehr knapp gehalten <strong>und</strong> enthält nur die<br />

wesentlichen Informationen. Ausführlichere Unterlagen können Sie aus der<br />

Homepage des Diözesan-<strong>Caritas</strong>verbandes sowie des Erzb. Seelsorgeamtes<br />

entnehmen oder vom Erzb. Seelsorgeamt anfordern (siehe Seite 10).<br />

Wir wünschen, dass diese Schrift eine Hilfe ist, der caritativen Arbeit in den<br />

Seelsorgeeinheit neue Impulse zu geben <strong>und</strong> „<strong>Caritas</strong> <strong>und</strong> Pastoral“ immer<br />

mehr als Einheit erfahrbar werden zu lassen.<br />

Dr. Fridolin Keck<br />

Generalvikar<br />

Bernhard Appel<br />

Diözesan-<strong>Caritas</strong>direktor


Wozu dient der <strong>Ausschuss</strong>?<br />

Der <strong>Ausschuss</strong> dient vor allem einem: die caritative Arbeit in der Seelsorgeeinheit<br />

zu fördern. Dabei ist er den Prinzipien kirchlichen Handelns (Pastorale<br />

Leitlinien, Kapitel 4) verpflichtet, insbesondere:<br />

• Wir verstehen uns als Netzwerk.<br />

• Wir arbeiten partnerschaftlich zusammen.<br />

• Wir arbeiten arbeitsteilig zusammen.<br />

Der <strong>Ausschuss</strong> soll nicht primär ein Arbeitsgremium sein, das konkrete caritative<br />

Projekte oder Aufgaben übernimmt, sondern sich als „Seismograph“ verstehen,<br />

der offen ist für die Nöte der Zeit, darauf hinweist <strong>und</strong> entsprechende<br />

Impulse gibt. Im Bild gesprochen: Er ist mehr „Auge“ <strong>und</strong> „Ohr“ als „Hand“.<br />

Gleichwohl kann er konkrete caritative Aufgaben übernehmen, wenn dafür<br />

sonst niemand zur Verfügung steht.<br />

Der <strong>Ausschuss</strong> soll die vorhandenen Kräfte bündeln, vernetzen <strong>und</strong> damit zur<br />

Entlastung beitragen.<br />

In der Sprache der Pastoralen Leitlinien heißt dies:<br />

„Das caritative Handeln in den Seelsorgeeinheiten wird unterstützt, entfaltet<br />

<strong>und</strong> gestärkt. Hierzu wird in jeder Seelsorgeeinheit ein <strong>Ausschuss</strong> ‚<strong>Caritas</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Soziales</strong>‘ gebildet, der ggf. in Zusammenarbeit mit Einrichtungen der <strong>Caritas</strong><br />

Projekte von Mitarbeitenden unterstützt <strong>und</strong> fördert.“ (Pastorale Leitlinien, Kapitel<br />

6.3 Sendung)<br />

5


6<br />

Ziele <strong>und</strong> Aufgaben des <strong>Ausschuss</strong>es<br />

1. Welche Ziele verfolgt der <strong>Ausschuss</strong> „<strong>Caritas</strong> <strong>und</strong> <strong>Soziales</strong>“?<br />

In Abstimmung mit den Pfarrgemeinderäten wird sich der <strong>Ausschuss</strong> Ziele<br />

setzen, die den Gegebenheiten der Seelsorgeeinheit <strong>und</strong> den eigenen<br />

Möglichkeiten entsprechen. Solche Ziele können sein:<br />

1. Konzeption<br />

Der <strong>Ausschuss</strong> stärkt die konzeptionelle Arbeit in der Seelsorgeeinheit<br />

im Blick auf caritative Aufgaben, indem er die verschiedenen Akteure bei<br />

der Entwicklung eigener Konzeptionen im Sinne der Pastoralen Leitlinien<br />

unterstützt. 1<br />

2. Bewusstseinsbildung<br />

Der <strong>Ausschuss</strong> hält in der Seelsorgeeinheit das Bewusstsein für den<br />

caritativen Dienst der Kirche wach <strong>und</strong> schärft den Blick der Gemeinden<br />

für vorhandene Notsituationen von Menschen.<br />

3. Anwaltschaft<br />

Der <strong>Ausschuss</strong> übernimmt die Anwaltschaft für Menschen, die Hilfe<br />

bedürfen, <strong>und</strong> tritt dafür ein, dass Gremien, Gruppen <strong>und</strong> Gemeinschaften<br />

in der Seelsorgeeinheit entsprechend tätig werden.<br />

4. Vernetzung <strong>und</strong> Kooperation<br />

Der <strong>Ausschuss</strong> vernetzt die verschiedenen Einrichtungen, Gremien <strong>und</strong><br />

Gruppen, die sich innerhalb der Seelsorgeeinheit in der caritativen Arbeit<br />

engagieren:<br />

- Vernetzung untereinander,<br />

-<br />

Vernetzung mit der Arbeit der Pfarrgemeinderäte,<br />

- Vernetzung mit dem örtlichen <strong>Caritas</strong>verband, caritativen<br />

Fachverbänden, anderen kirchlichen sozialen Einrichtungen sowie<br />

Bildungseinrichtungen.<br />

Je nach örtlicher Situation kooperiert der <strong>Ausschuss</strong> mit<br />

- anderen Wohlfahrtsverbänden,<br />

- sozialen Institutionen auf dem Gebiet der Seelsorgeeinheit,<br />

- Einrichtungen der evangelischen Kirche sowie mit<br />

- staatlichen Stellen, wie Jugendamt, Sozialamt, Wohnungsamt, Arbeitsamt.<br />

� Wie<br />

solche Ziele gef<strong>und</strong>en werden können <strong>und</strong> was bei deren<br />

Umsetzung zu berücksichtigen ist, können Sie der Materialsammlung<br />

zu dieser <strong>Arbeitshilfe</strong> (siehe Seite 10) oder der<br />

<strong>Arbeitshilfe</strong> Konzeptionsentwicklung (siehe Seite 10) entnehmen.<br />

1 Siehe hierzu auch die <strong>Arbeitshilfe</strong> Konzeptionsentwicklung, Seite 11


2. Welche Aufgaben hat der <strong>Ausschuss</strong> „<strong>Caritas</strong> <strong>und</strong> <strong>Soziales</strong>“?<br />

Aus den Zielen des <strong>Ausschuss</strong>es ergibt sich, dass dieser vorwiegend<br />

Koordinierungsaufgaben übernimmt <strong>und</strong> Impulse gibt. Daher arbeitet er eng<br />

mit bestehenden caritativen Gruppen (Besuchsdienste, Nachbarschaftshilfe....)<br />

zusammen <strong>und</strong> unterstützt diese im Sinne der Subsidiarität. Er überlässt<br />

es diesen, konkrete caritative Aufgaben oder Projekte zu planen <strong>und</strong><br />

durchzuführen. Sind in einer Seelsorgeeinheit keine caritativen Gruppen tätig,<br />

so sorgt der <strong>Ausschuss</strong> für die Bildung solcher Gruppen <strong>und</strong> kann auch selbst<br />

einzelne Aufgaben übernehmen.<br />

Der <strong>Ausschuss</strong> ist kein Gremium, das ‚anordnet‘. Beschlüsse gr<strong>und</strong>sätzlicher<br />

Art sind den Pfarrgemeinderäten vorbehalten. (Ausschüsse eines<br />

Pfarrgemeinderates bereiten nach § 12 PGRS dessen Beschlüsse vor oder<br />

führen sie aus, beschließen somit nicht anstelle des Pfarrgemeinderates).<br />

Dadurch, dass im <strong>Ausschuss</strong> viele Gruppen <strong>und</strong> Institutionen vertreten sind,<br />

die den Lebensraum der Seelsorgeeinheit im Blick haben, gewinnen die im<br />

<strong>Ausschuss</strong> getroffenen Vereinbarungen jedoch eine verbindliche Bedeutung.<br />

Die Aufgaben des <strong>Ausschuss</strong>es ergeben sich aus der Situation im Sozialraum<br />

der Seelsorgeeinheit. Für konkrete Initiativen empfiehlt es sich, diese den<br />

Bedürfnissen von einzelnen Zielgruppen anzupassen. Solche Zielgruppen sind<br />

etwa<br />

• Familien,<br />

• Jugendliche,<br />

• Seniorinnen <strong>und</strong> Senioren,<br />

• kranke oder pflegebedürftige Menschen <strong>und</strong><br />

• Migrantinnen <strong>und</strong> Migranten.<br />

� Weitere<br />

Informationen zu diesen Zielgruppen mit detaillierten<br />

Darstellungen, welche Unterstützung für diese hilfreich ist,<br />

sowie Beispielen aus der Praxis können Sie der Materialsammlung<br />

zu dieser <strong>Arbeitshilfe</strong> entnehmen (siehe Seite 10).<br />

Die Ausrichtung an den Zielgruppen erfordert, eine genaue Analyse der Situation<br />

in der Seelsorgeeinheit, wo <strong>und</strong> wie caritatives Engagement erforderlich<br />

ist <strong>und</strong> welche Akteure dabei in den Blick zu nehmen sind. Dabei ist auch auf<br />

eine eingehende Beurteilung der Dringlichkeit der erforderlichen Hilfe, der<br />

Realisierbarkeit konkreter Aufgaben <strong>und</strong> deren Konsequenzen zu achten.<br />

� In<br />

der Materialsammlung finden Sie eine ausführliche Checkliste,<br />

die Ihnen beim Beurteilen hilfreich sein kann (siehe<br />

Seite 10).<br />

In der <strong>Arbeitshilfe</strong> Konzeptionsentwicklung finden Sie eine<br />

detaillierte Beschreibung, wie konkrete Maßnahmen entwikkelt<br />

<strong>und</strong> geplant werden können (siehe Seite 10).<br />

7


8<br />

Bildung des <strong>Ausschuss</strong>es<br />

1. Wer richtet den <strong>Ausschuss</strong> „<strong>Caritas</strong> <strong>und</strong> <strong>Soziales</strong>“ ein?<br />

Nach § 2 Abs 1 Ziffer 5 der Satzung der Pfarrgemeinderäte im Erzbistum<br />

Freiburg 2 kommt dem Pfarrgemeinderat die Aufgabe zu, „für die<br />

Wahrnehmung des diakonischen Auftrags der Pfarrgemeinde/Seelsorgeeinheit<br />

Sorge zu tragen <strong>und</strong> dabei mit anderen Trägern caritativer <strong>und</strong> sozialer<br />

Dienste zusammenzuarbeiten.“ Daher liegt auch die Verantwortung für den<br />

<strong>Ausschuss</strong> bei den Pfarrgemeinderäten.<br />

Die Pastoralen Leitlinien verstehen den <strong>Ausschuss</strong> auf die Seelsorgeeinheit<br />

bezogen. Pfarreiübergreifende Ausschüsse werden in der Satzung der<br />

Pfarrgemeinderäte jedoch nicht behandelt. In sinngemäßer Anwendung<br />

der Pfarrgemeinderatssatzung übernimmt daher der Gemeinsame<br />

Pfarrgemeinderat bzw. der Gemeinsame <strong>Ausschuss</strong> der Pfarrgemeinderäte<br />

einer Seelsorgeeinheit die Aufgaben, die die Satzung dem einzelnen<br />

Pfarrgemeinderat in Bezug auf seine Ausschüsse zuweist. Halten<br />

die Pfarrgemeinderäte ihre Sitzungen gemeinsam ab, treffen sie die<br />

entsprechenden Beschlüsse in diesen Sitzungen.<br />

2. Welche Stellung hat der <strong>Ausschuss</strong> „<strong>Caritas</strong> <strong>und</strong> <strong>Soziales</strong>“ gegenüber<br />

den Pfarrgemeinderäten?<br />

Für den <strong>Ausschuss</strong> gelten die Bestimmungen des § 12 PGRS: „Der<br />

Pfarrgemeinderat kann zur Vorbereitung oder Durchführung seiner<br />

Beschlüsse ständige Ausschüsse oder Ausschüsse auf Zeit einsetzen. Er<br />

kann in die Ausschüsse auch Personen berufen, die nicht Mitglieder des<br />

Pfarrgemeinderates sind.“<br />

Der <strong>Ausschuss</strong> arbeitet im Auftrag der Pfarrgemeinderäte der<br />

Seelsorgeeinheit, unabhängig davon ob er von den Pfarrgemeinderäten oder<br />

direkt von deren gemeinsamem Gremium eingesetzt wurde. Er ist an sie<br />

rückgeb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> ihnen gegenüber verantwortlich. Die Pfarrgemeinderäte<br />

legen fest, wer dem <strong>Ausschuss</strong> angehören soll <strong>und</strong> für welche Dauer<br />

er eingerichtet wird. Mögliche Ziele des <strong>Ausschuss</strong>es sind in dieser<br />

Handreichung beschrieben.<br />

3. Wer soll im <strong>Ausschuss</strong> „<strong>Caritas</strong> <strong>und</strong> <strong>Soziales</strong>“ mitarbeiten?<br />

In den <strong>Ausschuss</strong> sollen Personen berufen werden,<br />

• denen die diakonische Pastoral ein Anliegen ist,<br />

• die selbst entsprechende Aufgaben übernommen haben <strong>und</strong><br />

• die bereit sind, die ganze Seelsorgeeinheit in den Blick zu nehmen.<br />

2 Satzung für die Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Freiburg vom 5. Juli 2004, Amtsblatt S. 353,<br />

zuletzt geändert am 3. Dezember 2004, Amtsblatt S. 444


Dabei empfiehlt es sich, dass auch einzelne Vertreter der Pfarrgemeinderäte<br />

sowie ggf. des Seelsorgeteams Mitglieder des <strong>Ausschuss</strong>es sind.<br />

Die örtlichen <strong>Caritas</strong>verbände sind direkte Kooperationspartner der<br />

Seelsorgeeinheit <strong>und</strong> sollen deshalb für die inhaltliche Arbeit des<br />

<strong>Ausschuss</strong>es angefragt werden. Befinden sich in der Seelsorgeeinheit soziale<br />

kirchliche Einrichtungen, so sollen diese so weit als möglich in die Arbeit<br />

des <strong>Ausschuss</strong>es einbezogen werden. Sie sind zumindest zu Sitzungen<br />

einzuladen, in denen Themen besprochen werden, die sie betreffen. Dies gilt<br />

auch für caritative Fachverbände.<br />

4. Wie strukturiert der <strong>Ausschuss</strong> „<strong>Caritas</strong> <strong>und</strong> <strong>Soziales</strong>“ seine Arbeit?<br />

Für den <strong>Ausschuss</strong> gelten die Bestimmungen der Satzung der Pfarrgemeinderäte<br />

<strong>und</strong> der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Pfarrgemeinderäte<br />

<strong>und</strong> Dekanatsräte in der Erzdiözese Freiburg. 3 Dies bedeutet u.a.: Er wählt<br />

aus seiner Mitte eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden <strong>und</strong> eine Stellvertreterin/<br />

einen Stellvertreter, die/der die Sitzungen einberuft <strong>und</strong> leitet. Über die Sitzungen<br />

ist ein Protokoll zu führen. Die Kosten des <strong>Ausschuss</strong>es trägt die Seelsorgeeinheit<br />

aus ihren Haushaltsmitteln.<br />

5. Wie ist der <strong>Ausschuss</strong> „<strong>Caritas</strong> <strong>und</strong> <strong>Soziales</strong>“ in die Seelsorgeeinheit<br />

eingeb<strong>und</strong>en?<br />

Der <strong>Ausschuss</strong> ist nicht auf eine einzelne Pfarrei, sondern auf die ganze Seelsorgeeinheit<br />

ausgerichtet. Bestehen in einzelnen Pfarreien der Seelsorgeeinheit<br />

bereits caritative Ausschüsse der Pfarrgemeinderäte, so kann einer von<br />

ihnen die Aufgaben des <strong>Ausschuss</strong>es „<strong>Caritas</strong> <strong>und</strong> <strong>Soziales</strong>“ für die ganze<br />

Seelsorgeeinheit wahrnehmen. Je nach örtlicher Situation kann es sich auch<br />

nahe legen, einen neuen <strong>Ausschuss</strong> für die ganze Seelsorgeeinheit zu bilden,<br />

der die anderen caritativen Ausschüsse nicht ersetzt, sondern ihre Arbeit im<br />

Sinne der Subsidiarität unterstützt <strong>und</strong> vernetzt.<br />

3 Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Pfarrgemeinderäte <strong>und</strong> Dekanatsräte in der Erzdiözese<br />

Freiburg vom 31. März 2008, Amtsblatt S. 257<br />

9


10<br />

Weiterführende Hilfen<br />

Weiterführende Hilfen <strong>und</strong><br />

Ansprechpartnerinnen <strong>und</strong> -partner<br />

Zu den einzelnen Kapiteln dieser <strong>Arbeitshilfe</strong> können Sie weiterführende<br />

Materialien beziehen. Diese beinhalten detailliertere Informationen, geben<br />

Anregung zur Umsetzung <strong>und</strong> benennen konkrete Beispiele aus der Praxis.<br />

Die Materialien erhalten sie unter folgender Adresse: Erzb. Seelsorgeamt,<br />

Vertrieb, Adresse siehe Seite 11<br />

Sie können die Materialien auch von der Homepage des Diözesancaritasverbandes<br />

Freiburg (www.dicvfreiburg.caritas.de) sowie des Erzbistums Freiburg<br />

(www.erzbistum-freiburg.de/download/caritas-ausschuss.pdf herunterladen.<br />

Die Materialsammlung wird nach <strong>und</strong> nach erweitert <strong>und</strong> aktualisiert. Derzeit<br />

liegen folgende Texte vor:<br />

Sandra Würges, Pastoralreferentin in der Seelsorgeeinheit Heidelberg-Süd,<br />

Zum Selbstverständnis des <strong>Ausschuss</strong>es „<strong>Caritas</strong> <strong>und</strong> <strong>Soziales</strong>“<br />

Andreas Mähler, Regionalreferent der Region Breisgau-Schwarzwald-Baar,<br />

Zielfindung <strong>und</strong> Zielpräzisierung im <strong>Ausschuss</strong> „<strong>Caritas</strong> <strong>und</strong> <strong>Soziales</strong>“<br />

Wolfgang Holl, Pastoralreferent in der Seelsorgeeinheit Sigmaringen,<br />

Beurteilen, wer auf welche Weise im caritativen Dienst einer Seelsorgeeinheit<br />

unterwegs ist<br />

Brigitte Stahl, <strong>Caritas</strong>verband Tauberbischofsheim, Bewerten <strong>und</strong> Entscheiden<br />

Rudolf Mazzola, Erzb. Seelsorgeamt Freiburg, Zum Schwerpunkt Familie<br />

Klaus Sommer, Haus der Jugend Mannheim, Jugendliche in ihrer Entwicklung<br />

fördern<br />

Ursula Heyduk, <strong>Caritas</strong>verband Mannheim, Sorge um alte <strong>und</strong>/oder kranke<br />

Menschen<br />

Dietrich Borchardt, <strong>Caritas</strong>verband Freiburg Stadt, Begegnung mit Menschen<br />

mit psychischen Erkrankungen<br />

Anneli Ahnert, <strong>Caritas</strong>verband Hochrhein, Engagement für Migrantinnen <strong>und</strong><br />

Migranten<br />

Ulrich Schabel, Referent für Personalentwicklung, Reflexion in den<br />

Ausschüssen „<strong>Caritas</strong> <strong>und</strong> <strong>Soziales</strong>“<br />

Eine weitere gute Hilfe bietet die <strong>Arbeitshilfe</strong> Konzeptionsentwicklung,<br />

sowie der Freiburger Materialdienst<br />

für die Gemeindepastoral zum Thema Gottesdienst<br />

<strong>und</strong> Menschendienst 3/2003.<br />

Beide Publikationen sind im Erzb. Seelsorgeamt zu<br />

beziehen. Adresse siehe Seite 11


Ansprechpartner<br />

Wenn Sie Fragen zum <strong>Ausschuss</strong> „<strong>Caritas</strong> <strong>und</strong> <strong>Soziales</strong>“ haben, so wenden<br />

Sie sich bitte an<br />

Dr. Anselm Böhmer, <strong>Caritas</strong>verband für die Erzdiözese Freiburg e.V., Alois-<br />

Eckert-Str. 6,<br />

79111 Freiburg, Tel. 0761 8974-142,<br />

E-Mail: boehmer@caritas-dicv-fr.de<br />

oder<br />

Wolfgang Müller, Erzb. Seelsorgeamt, Okenstraße 15, 79108 Freiburg,<br />

Tel: 0761/5144-139,<br />

E-Mail: wolfgang.mueller@seelsorgeamt-freiburg.de<br />

Impressum<br />

Herausgeber: Erz. Ordinariat<br />

Schoferstraße 2<br />

79098 Freiburg<br />

<strong>Caritas</strong>verband für die Erzdiözese<br />

Freiburg e.V.,<br />

Alois-Eckert-Str. 6, 79111 Freiburg,<br />

Tel. 0761 8974 -142,<br />

Nachbestellungen: Weitere Exemplare dieser <strong>Arbeitshilfe</strong> erhalten Sie<br />

über<br />

Erzb. Seelsorgeamt / Vertrieb<br />

Postfach 449<br />

79004 Freiburg<br />

Tel.: 0761/5144-115<br />

Fax.: 0761/5144-76-115<br />

vertrieb@seelsorgeamt-freiburg.de<br />

Digitale Version Download dieser <strong>Arbeitshilfe</strong> als pdf unter<br />

http:// www.dicvfreiburg.caritas.de<br />

http:// www.erzbistum-freiburg.de/download/caritasausschuss.pdf<br />

Auflage: Juli 2008<br />

1. Auflage – 2.000<br />

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