Arbeitshilfe Ausschuss Caritas und Soziales
Arbeitshilfe Ausschuss Caritas und Soziales
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<strong>Ausschuss</strong> <strong>Caritas</strong> <strong>und</strong> <strong>Soziales</strong><br />
Den Aufbruch gestalten
Den Aufbruch gestalten<br />
Pastorale Leitlinien<br />
der Erzdiözese Freiburg<br />
<strong>Arbeitshilfe</strong><br />
<strong>Ausschuss</strong> <strong>Caritas</strong> <strong>und</strong> <strong>Soziales</strong><br />
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Vorwort<br />
Liebe Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter im pastoralen <strong>und</strong> caritativen Dienst im<br />
Erzbistum Freiburg,<br />
die Pastoralen Leitlinien betonen, dass die Kirche Jesu Christi eine<br />
diakonische Kirche ist: „Der diakonische Dienst gehört wie der Gottesdienst<br />
<strong>und</strong> die Verkündigung zum Lebensvollzug der Kirche. <strong>Caritas</strong> <strong>und</strong> Pastoral<br />
stehen nicht nebeneinander, sondern bilden eine unaufhebbare Einheit.“<br />
(Pastorale Leitlinien, Kapitel 6.3, Sendung)<br />
In vielen Pfarreien gibt es bereits <strong>Caritas</strong>ausschüsse des Pfarrgemeinderates.<br />
Diese nehmen einen unverzichtbaren kirchlichen Auftrag wahr. Wir sind allen<br />
Frauen <strong>und</strong> Männern, die sich in diesen Ausschüssen einbringen, für ihr<br />
Engagement sehr dankbar.<br />
An nicht wenigen Orten ist ein solcher <strong>Ausschuss</strong> bisher noch nicht<br />
eingerichtet worden. Oftmals haben die <strong>Caritas</strong>ausschüsse auch nur die<br />
jeweilige Pfarrei im Blick. Von dort wurden Fragen aufgeworfen, wie ein<br />
solcher <strong>Ausschuss</strong> für die ganze Seelsorgeeinheit mit ihren Gemeinden<br />
gebildet werden kann <strong>und</strong> welche Aufgaben ihm zukommen. Ebenso wurde<br />
gefragt, auf welche Hilfen der <strong>Ausschuss</strong> zurückgreifen kann <strong>und</strong> wo er<br />
Ansprechpartnerinnen <strong>und</strong> Ansprechpartner findet. Hierauf will die vorliegende<br />
<strong>Arbeitshilfe</strong> eine Antwort geben. Sie richtet sich somit an alle, die für die<br />
Seelsorgeeinheiten Verantwortung tragen, die in den Pfarrgemeinden einen<br />
caritativen Dienst übernommen haben oder neu übernehmen wollen, aber<br />
ebenso an alle Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter der <strong>Caritas</strong>, denen eine<br />
Vernetzung von <strong>Caritas</strong> <strong>und</strong> Pastoral in den Seelsorgeeinheiten ein Anliegen<br />
ist.<br />
Die <strong>Arbeitshilfe</strong> ist bewusst sehr knapp gehalten <strong>und</strong> enthält nur die<br />
wesentlichen Informationen. Ausführlichere Unterlagen können Sie aus der<br />
Homepage des Diözesan-<strong>Caritas</strong>verbandes sowie des Erzb. Seelsorgeamtes<br />
entnehmen oder vom Erzb. Seelsorgeamt anfordern (siehe Seite 10).<br />
Wir wünschen, dass diese Schrift eine Hilfe ist, der caritativen Arbeit in den<br />
Seelsorgeeinheit neue Impulse zu geben <strong>und</strong> „<strong>Caritas</strong> <strong>und</strong> Pastoral“ immer<br />
mehr als Einheit erfahrbar werden zu lassen.<br />
Dr. Fridolin Keck<br />
Generalvikar<br />
Bernhard Appel<br />
Diözesan-<strong>Caritas</strong>direktor
Wozu dient der <strong>Ausschuss</strong>?<br />
Der <strong>Ausschuss</strong> dient vor allem einem: die caritative Arbeit in der Seelsorgeeinheit<br />
zu fördern. Dabei ist er den Prinzipien kirchlichen Handelns (Pastorale<br />
Leitlinien, Kapitel 4) verpflichtet, insbesondere:<br />
• Wir verstehen uns als Netzwerk.<br />
• Wir arbeiten partnerschaftlich zusammen.<br />
• Wir arbeiten arbeitsteilig zusammen.<br />
Der <strong>Ausschuss</strong> soll nicht primär ein Arbeitsgremium sein, das konkrete caritative<br />
Projekte oder Aufgaben übernimmt, sondern sich als „Seismograph“ verstehen,<br />
der offen ist für die Nöte der Zeit, darauf hinweist <strong>und</strong> entsprechende<br />
Impulse gibt. Im Bild gesprochen: Er ist mehr „Auge“ <strong>und</strong> „Ohr“ als „Hand“.<br />
Gleichwohl kann er konkrete caritative Aufgaben übernehmen, wenn dafür<br />
sonst niemand zur Verfügung steht.<br />
Der <strong>Ausschuss</strong> soll die vorhandenen Kräfte bündeln, vernetzen <strong>und</strong> damit zur<br />
Entlastung beitragen.<br />
In der Sprache der Pastoralen Leitlinien heißt dies:<br />
„Das caritative Handeln in den Seelsorgeeinheiten wird unterstützt, entfaltet<br />
<strong>und</strong> gestärkt. Hierzu wird in jeder Seelsorgeeinheit ein <strong>Ausschuss</strong> ‚<strong>Caritas</strong> <strong>und</strong><br />
<strong>Soziales</strong>‘ gebildet, der ggf. in Zusammenarbeit mit Einrichtungen der <strong>Caritas</strong><br />
Projekte von Mitarbeitenden unterstützt <strong>und</strong> fördert.“ (Pastorale Leitlinien, Kapitel<br />
6.3 Sendung)<br />
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Ziele <strong>und</strong> Aufgaben des <strong>Ausschuss</strong>es<br />
1. Welche Ziele verfolgt der <strong>Ausschuss</strong> „<strong>Caritas</strong> <strong>und</strong> <strong>Soziales</strong>“?<br />
In Abstimmung mit den Pfarrgemeinderäten wird sich der <strong>Ausschuss</strong> Ziele<br />
setzen, die den Gegebenheiten der Seelsorgeeinheit <strong>und</strong> den eigenen<br />
Möglichkeiten entsprechen. Solche Ziele können sein:<br />
1. Konzeption<br />
Der <strong>Ausschuss</strong> stärkt die konzeptionelle Arbeit in der Seelsorgeeinheit<br />
im Blick auf caritative Aufgaben, indem er die verschiedenen Akteure bei<br />
der Entwicklung eigener Konzeptionen im Sinne der Pastoralen Leitlinien<br />
unterstützt. 1<br />
2. Bewusstseinsbildung<br />
Der <strong>Ausschuss</strong> hält in der Seelsorgeeinheit das Bewusstsein für den<br />
caritativen Dienst der Kirche wach <strong>und</strong> schärft den Blick der Gemeinden<br />
für vorhandene Notsituationen von Menschen.<br />
3. Anwaltschaft<br />
Der <strong>Ausschuss</strong> übernimmt die Anwaltschaft für Menschen, die Hilfe<br />
bedürfen, <strong>und</strong> tritt dafür ein, dass Gremien, Gruppen <strong>und</strong> Gemeinschaften<br />
in der Seelsorgeeinheit entsprechend tätig werden.<br />
4. Vernetzung <strong>und</strong> Kooperation<br />
Der <strong>Ausschuss</strong> vernetzt die verschiedenen Einrichtungen, Gremien <strong>und</strong><br />
Gruppen, die sich innerhalb der Seelsorgeeinheit in der caritativen Arbeit<br />
engagieren:<br />
- Vernetzung untereinander,<br />
-<br />
Vernetzung mit der Arbeit der Pfarrgemeinderäte,<br />
- Vernetzung mit dem örtlichen <strong>Caritas</strong>verband, caritativen<br />
Fachverbänden, anderen kirchlichen sozialen Einrichtungen sowie<br />
Bildungseinrichtungen.<br />
Je nach örtlicher Situation kooperiert der <strong>Ausschuss</strong> mit<br />
- anderen Wohlfahrtsverbänden,<br />
- sozialen Institutionen auf dem Gebiet der Seelsorgeeinheit,<br />
- Einrichtungen der evangelischen Kirche sowie mit<br />
- staatlichen Stellen, wie Jugendamt, Sozialamt, Wohnungsamt, Arbeitsamt.<br />
� Wie<br />
solche Ziele gef<strong>und</strong>en werden können <strong>und</strong> was bei deren<br />
Umsetzung zu berücksichtigen ist, können Sie der Materialsammlung<br />
zu dieser <strong>Arbeitshilfe</strong> (siehe Seite 10) oder der<br />
<strong>Arbeitshilfe</strong> Konzeptionsentwicklung (siehe Seite 10) entnehmen.<br />
1 Siehe hierzu auch die <strong>Arbeitshilfe</strong> Konzeptionsentwicklung, Seite 11
2. Welche Aufgaben hat der <strong>Ausschuss</strong> „<strong>Caritas</strong> <strong>und</strong> <strong>Soziales</strong>“?<br />
Aus den Zielen des <strong>Ausschuss</strong>es ergibt sich, dass dieser vorwiegend<br />
Koordinierungsaufgaben übernimmt <strong>und</strong> Impulse gibt. Daher arbeitet er eng<br />
mit bestehenden caritativen Gruppen (Besuchsdienste, Nachbarschaftshilfe....)<br />
zusammen <strong>und</strong> unterstützt diese im Sinne der Subsidiarität. Er überlässt<br />
es diesen, konkrete caritative Aufgaben oder Projekte zu planen <strong>und</strong><br />
durchzuführen. Sind in einer Seelsorgeeinheit keine caritativen Gruppen tätig,<br />
so sorgt der <strong>Ausschuss</strong> für die Bildung solcher Gruppen <strong>und</strong> kann auch selbst<br />
einzelne Aufgaben übernehmen.<br />
Der <strong>Ausschuss</strong> ist kein Gremium, das ‚anordnet‘. Beschlüsse gr<strong>und</strong>sätzlicher<br />
Art sind den Pfarrgemeinderäten vorbehalten. (Ausschüsse eines<br />
Pfarrgemeinderates bereiten nach § 12 PGRS dessen Beschlüsse vor oder<br />
führen sie aus, beschließen somit nicht anstelle des Pfarrgemeinderates).<br />
Dadurch, dass im <strong>Ausschuss</strong> viele Gruppen <strong>und</strong> Institutionen vertreten sind,<br />
die den Lebensraum der Seelsorgeeinheit im Blick haben, gewinnen die im<br />
<strong>Ausschuss</strong> getroffenen Vereinbarungen jedoch eine verbindliche Bedeutung.<br />
Die Aufgaben des <strong>Ausschuss</strong>es ergeben sich aus der Situation im Sozialraum<br />
der Seelsorgeeinheit. Für konkrete Initiativen empfiehlt es sich, diese den<br />
Bedürfnissen von einzelnen Zielgruppen anzupassen. Solche Zielgruppen sind<br />
etwa<br />
• Familien,<br />
• Jugendliche,<br />
• Seniorinnen <strong>und</strong> Senioren,<br />
• kranke oder pflegebedürftige Menschen <strong>und</strong><br />
• Migrantinnen <strong>und</strong> Migranten.<br />
� Weitere<br />
Informationen zu diesen Zielgruppen mit detaillierten<br />
Darstellungen, welche Unterstützung für diese hilfreich ist,<br />
sowie Beispielen aus der Praxis können Sie der Materialsammlung<br />
zu dieser <strong>Arbeitshilfe</strong> entnehmen (siehe Seite 10).<br />
Die Ausrichtung an den Zielgruppen erfordert, eine genaue Analyse der Situation<br />
in der Seelsorgeeinheit, wo <strong>und</strong> wie caritatives Engagement erforderlich<br />
ist <strong>und</strong> welche Akteure dabei in den Blick zu nehmen sind. Dabei ist auch auf<br />
eine eingehende Beurteilung der Dringlichkeit der erforderlichen Hilfe, der<br />
Realisierbarkeit konkreter Aufgaben <strong>und</strong> deren Konsequenzen zu achten.<br />
� In<br />
der Materialsammlung finden Sie eine ausführliche Checkliste,<br />
die Ihnen beim Beurteilen hilfreich sein kann (siehe<br />
Seite 10).<br />
In der <strong>Arbeitshilfe</strong> Konzeptionsentwicklung finden Sie eine<br />
detaillierte Beschreibung, wie konkrete Maßnahmen entwikkelt<br />
<strong>und</strong> geplant werden können (siehe Seite 10).<br />
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8<br />
Bildung des <strong>Ausschuss</strong>es<br />
1. Wer richtet den <strong>Ausschuss</strong> „<strong>Caritas</strong> <strong>und</strong> <strong>Soziales</strong>“ ein?<br />
Nach § 2 Abs 1 Ziffer 5 der Satzung der Pfarrgemeinderäte im Erzbistum<br />
Freiburg 2 kommt dem Pfarrgemeinderat die Aufgabe zu, „für die<br />
Wahrnehmung des diakonischen Auftrags der Pfarrgemeinde/Seelsorgeeinheit<br />
Sorge zu tragen <strong>und</strong> dabei mit anderen Trägern caritativer <strong>und</strong> sozialer<br />
Dienste zusammenzuarbeiten.“ Daher liegt auch die Verantwortung für den<br />
<strong>Ausschuss</strong> bei den Pfarrgemeinderäten.<br />
Die Pastoralen Leitlinien verstehen den <strong>Ausschuss</strong> auf die Seelsorgeeinheit<br />
bezogen. Pfarreiübergreifende Ausschüsse werden in der Satzung der<br />
Pfarrgemeinderäte jedoch nicht behandelt. In sinngemäßer Anwendung<br />
der Pfarrgemeinderatssatzung übernimmt daher der Gemeinsame<br />
Pfarrgemeinderat bzw. der Gemeinsame <strong>Ausschuss</strong> der Pfarrgemeinderäte<br />
einer Seelsorgeeinheit die Aufgaben, die die Satzung dem einzelnen<br />
Pfarrgemeinderat in Bezug auf seine Ausschüsse zuweist. Halten<br />
die Pfarrgemeinderäte ihre Sitzungen gemeinsam ab, treffen sie die<br />
entsprechenden Beschlüsse in diesen Sitzungen.<br />
2. Welche Stellung hat der <strong>Ausschuss</strong> „<strong>Caritas</strong> <strong>und</strong> <strong>Soziales</strong>“ gegenüber<br />
den Pfarrgemeinderäten?<br />
Für den <strong>Ausschuss</strong> gelten die Bestimmungen des § 12 PGRS: „Der<br />
Pfarrgemeinderat kann zur Vorbereitung oder Durchführung seiner<br />
Beschlüsse ständige Ausschüsse oder Ausschüsse auf Zeit einsetzen. Er<br />
kann in die Ausschüsse auch Personen berufen, die nicht Mitglieder des<br />
Pfarrgemeinderates sind.“<br />
Der <strong>Ausschuss</strong> arbeitet im Auftrag der Pfarrgemeinderäte der<br />
Seelsorgeeinheit, unabhängig davon ob er von den Pfarrgemeinderäten oder<br />
direkt von deren gemeinsamem Gremium eingesetzt wurde. Er ist an sie<br />
rückgeb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> ihnen gegenüber verantwortlich. Die Pfarrgemeinderäte<br />
legen fest, wer dem <strong>Ausschuss</strong> angehören soll <strong>und</strong> für welche Dauer<br />
er eingerichtet wird. Mögliche Ziele des <strong>Ausschuss</strong>es sind in dieser<br />
Handreichung beschrieben.<br />
3. Wer soll im <strong>Ausschuss</strong> „<strong>Caritas</strong> <strong>und</strong> <strong>Soziales</strong>“ mitarbeiten?<br />
In den <strong>Ausschuss</strong> sollen Personen berufen werden,<br />
• denen die diakonische Pastoral ein Anliegen ist,<br />
• die selbst entsprechende Aufgaben übernommen haben <strong>und</strong><br />
• die bereit sind, die ganze Seelsorgeeinheit in den Blick zu nehmen.<br />
2 Satzung für die Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Freiburg vom 5. Juli 2004, Amtsblatt S. 353,<br />
zuletzt geändert am 3. Dezember 2004, Amtsblatt S. 444
Dabei empfiehlt es sich, dass auch einzelne Vertreter der Pfarrgemeinderäte<br />
sowie ggf. des Seelsorgeteams Mitglieder des <strong>Ausschuss</strong>es sind.<br />
Die örtlichen <strong>Caritas</strong>verbände sind direkte Kooperationspartner der<br />
Seelsorgeeinheit <strong>und</strong> sollen deshalb für die inhaltliche Arbeit des<br />
<strong>Ausschuss</strong>es angefragt werden. Befinden sich in der Seelsorgeeinheit soziale<br />
kirchliche Einrichtungen, so sollen diese so weit als möglich in die Arbeit<br />
des <strong>Ausschuss</strong>es einbezogen werden. Sie sind zumindest zu Sitzungen<br />
einzuladen, in denen Themen besprochen werden, die sie betreffen. Dies gilt<br />
auch für caritative Fachverbände.<br />
4. Wie strukturiert der <strong>Ausschuss</strong> „<strong>Caritas</strong> <strong>und</strong> <strong>Soziales</strong>“ seine Arbeit?<br />
Für den <strong>Ausschuss</strong> gelten die Bestimmungen der Satzung der Pfarrgemeinderäte<br />
<strong>und</strong> der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Pfarrgemeinderäte<br />
<strong>und</strong> Dekanatsräte in der Erzdiözese Freiburg. 3 Dies bedeutet u.a.: Er wählt<br />
aus seiner Mitte eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden <strong>und</strong> eine Stellvertreterin/<br />
einen Stellvertreter, die/der die Sitzungen einberuft <strong>und</strong> leitet. Über die Sitzungen<br />
ist ein Protokoll zu führen. Die Kosten des <strong>Ausschuss</strong>es trägt die Seelsorgeeinheit<br />
aus ihren Haushaltsmitteln.<br />
5. Wie ist der <strong>Ausschuss</strong> „<strong>Caritas</strong> <strong>und</strong> <strong>Soziales</strong>“ in die Seelsorgeeinheit<br />
eingeb<strong>und</strong>en?<br />
Der <strong>Ausschuss</strong> ist nicht auf eine einzelne Pfarrei, sondern auf die ganze Seelsorgeeinheit<br />
ausgerichtet. Bestehen in einzelnen Pfarreien der Seelsorgeeinheit<br />
bereits caritative Ausschüsse der Pfarrgemeinderäte, so kann einer von<br />
ihnen die Aufgaben des <strong>Ausschuss</strong>es „<strong>Caritas</strong> <strong>und</strong> <strong>Soziales</strong>“ für die ganze<br />
Seelsorgeeinheit wahrnehmen. Je nach örtlicher Situation kann es sich auch<br />
nahe legen, einen neuen <strong>Ausschuss</strong> für die ganze Seelsorgeeinheit zu bilden,<br />
der die anderen caritativen Ausschüsse nicht ersetzt, sondern ihre Arbeit im<br />
Sinne der Subsidiarität unterstützt <strong>und</strong> vernetzt.<br />
3 Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Pfarrgemeinderäte <strong>und</strong> Dekanatsräte in der Erzdiözese<br />
Freiburg vom 31. März 2008, Amtsblatt S. 257<br />
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Weiterführende Hilfen<br />
Weiterführende Hilfen <strong>und</strong><br />
Ansprechpartnerinnen <strong>und</strong> -partner<br />
Zu den einzelnen Kapiteln dieser <strong>Arbeitshilfe</strong> können Sie weiterführende<br />
Materialien beziehen. Diese beinhalten detailliertere Informationen, geben<br />
Anregung zur Umsetzung <strong>und</strong> benennen konkrete Beispiele aus der Praxis.<br />
Die Materialien erhalten sie unter folgender Adresse: Erzb. Seelsorgeamt,<br />
Vertrieb, Adresse siehe Seite 11<br />
Sie können die Materialien auch von der Homepage des Diözesancaritasverbandes<br />
Freiburg (www.dicvfreiburg.caritas.de) sowie des Erzbistums Freiburg<br />
(www.erzbistum-freiburg.de/download/caritas-ausschuss.pdf herunterladen.<br />
Die Materialsammlung wird nach <strong>und</strong> nach erweitert <strong>und</strong> aktualisiert. Derzeit<br />
liegen folgende Texte vor:<br />
Sandra Würges, Pastoralreferentin in der Seelsorgeeinheit Heidelberg-Süd,<br />
Zum Selbstverständnis des <strong>Ausschuss</strong>es „<strong>Caritas</strong> <strong>und</strong> <strong>Soziales</strong>“<br />
Andreas Mähler, Regionalreferent der Region Breisgau-Schwarzwald-Baar,<br />
Zielfindung <strong>und</strong> Zielpräzisierung im <strong>Ausschuss</strong> „<strong>Caritas</strong> <strong>und</strong> <strong>Soziales</strong>“<br />
Wolfgang Holl, Pastoralreferent in der Seelsorgeeinheit Sigmaringen,<br />
Beurteilen, wer auf welche Weise im caritativen Dienst einer Seelsorgeeinheit<br />
unterwegs ist<br />
Brigitte Stahl, <strong>Caritas</strong>verband Tauberbischofsheim, Bewerten <strong>und</strong> Entscheiden<br />
Rudolf Mazzola, Erzb. Seelsorgeamt Freiburg, Zum Schwerpunkt Familie<br />
Klaus Sommer, Haus der Jugend Mannheim, Jugendliche in ihrer Entwicklung<br />
fördern<br />
Ursula Heyduk, <strong>Caritas</strong>verband Mannheim, Sorge um alte <strong>und</strong>/oder kranke<br />
Menschen<br />
Dietrich Borchardt, <strong>Caritas</strong>verband Freiburg Stadt, Begegnung mit Menschen<br />
mit psychischen Erkrankungen<br />
Anneli Ahnert, <strong>Caritas</strong>verband Hochrhein, Engagement für Migrantinnen <strong>und</strong><br />
Migranten<br />
Ulrich Schabel, Referent für Personalentwicklung, Reflexion in den<br />
Ausschüssen „<strong>Caritas</strong> <strong>und</strong> <strong>Soziales</strong>“<br />
Eine weitere gute Hilfe bietet die <strong>Arbeitshilfe</strong> Konzeptionsentwicklung,<br />
sowie der Freiburger Materialdienst<br />
für die Gemeindepastoral zum Thema Gottesdienst<br />
<strong>und</strong> Menschendienst 3/2003.<br />
Beide Publikationen sind im Erzb. Seelsorgeamt zu<br />
beziehen. Adresse siehe Seite 11
Ansprechpartner<br />
Wenn Sie Fragen zum <strong>Ausschuss</strong> „<strong>Caritas</strong> <strong>und</strong> <strong>Soziales</strong>“ haben, so wenden<br />
Sie sich bitte an<br />
Dr. Anselm Böhmer, <strong>Caritas</strong>verband für die Erzdiözese Freiburg e.V., Alois-<br />
Eckert-Str. 6,<br />
79111 Freiburg, Tel. 0761 8974-142,<br />
E-Mail: boehmer@caritas-dicv-fr.de<br />
oder<br />
Wolfgang Müller, Erzb. Seelsorgeamt, Okenstraße 15, 79108 Freiburg,<br />
Tel: 0761/5144-139,<br />
E-Mail: wolfgang.mueller@seelsorgeamt-freiburg.de<br />
Impressum<br />
Herausgeber: Erz. Ordinariat<br />
Schoferstraße 2<br />
79098 Freiburg<br />
<strong>Caritas</strong>verband für die Erzdiözese<br />
Freiburg e.V.,<br />
Alois-Eckert-Str. 6, 79111 Freiburg,<br />
Tel. 0761 8974 -142,<br />
Nachbestellungen: Weitere Exemplare dieser <strong>Arbeitshilfe</strong> erhalten Sie<br />
über<br />
Erzb. Seelsorgeamt / Vertrieb<br />
Postfach 449<br />
79004 Freiburg<br />
Tel.: 0761/5144-115<br />
Fax.: 0761/5144-76-115<br />
vertrieb@seelsorgeamt-freiburg.de<br />
Digitale Version Download dieser <strong>Arbeitshilfe</strong> als pdf unter<br />
http:// www.dicvfreiburg.caritas.de<br />
http:// www.erzbistum-freiburg.de/download/caritasausschuss.pdf<br />
Auflage: Juli 2008<br />
1. Auflage – 2.000<br />
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