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DN 500 - Duktus

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Desinfektion<br />

von Trinkwasserleitungen<br />

Mikrobiologische Kontrolle und Freigabe<br />

Nach der Desinfizierung von Rohrleitungen, d. h. nach dem Beenden der Spülung,<br />

sind der Leitung Wasserproben für mikrobiologische Untersuchungen<br />

zu entnehmen. Das geschieht am Leitungsende oder, bei längeren Leitungen,<br />

auch an Teilstücken.<br />

Bei der Probenahme sind die in der Norm „Deutsche Einheitsverfahren zur<br />

Wasser-, Abwasser- und Schlammuntersuchung“ (DEV) angegebenen Maßnahmen<br />

unbedingt zu berücksichtigen. Dazu gehören das Ablaufenlassen,<br />

das Reinigen und das Abflammen der Entnahmeventile.<br />

Nach den bestehenden Richtlinien ist die Desinfektion als erfolgreich zu betrachten,<br />

wenn die mikrobiologische Wasseruntersuchung belegt, dass die Koloniezahl<br />

den Richtwert von 100 je ml Wasser nicht überschreitet. Dabei dürfen im Wasser<br />

keine Escherichia coli (E-coli) und keine coliformen Keime enthalten sein.<br />

Sollte eine dieser Forderungen nicht erfüllt werden können, so ist die Desinfektion<br />

der Rohrleitung zu wiederholen.<br />

Erst wenn die mikrobiologische Unbedenklichkeit auf Grund von entsprechenden<br />

Untersuchungsergebnissen nachgewiesen ist, kann die Freigabe<br />

der Trinkwasserleitung erfolgen. Bei allen Untersuchungen sind die Richtlinien<br />

der Trinkwasserverordnung zu beachten.<br />

Desinfektionsablauf<br />

Zusammengefasst sind folgende Verfahrensschritte bei der Desinfektion von<br />

Trinkwasserleitungen einzuhalten (siehe auch DVGW-Arbeitsblatt W 291):<br />

� Leitung spülen<br />

� Leitung desinfizieren<br />

� Nach entsprechender Standzeit Desinfektionslösung ablassen und<br />

gegebenenfalls neutralisieren<br />

� Leitung spülen<br />

� Probenahme und mikrobiologische Untersuchung<br />

Erst nach Vorlage von einwandfreien Ergebnissen darf die eingebundene Leitung<br />

in Betrieb genommen werden.<br />

Im Hinblick auf die wichtige Funktion der Desinfektion von Trinkwasserleitungen<br />

ist der vorbeschriebene Arbeitsablauf exakt einzuhalten.<br />

Kapitel 10<br />

209

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