DN 500 - Duktus
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Desinfektion<br />
von Trinkwasserleitungen<br />
Mikrobiologische Kontrolle und Freigabe<br />
Nach der Desinfizierung von Rohrleitungen, d. h. nach dem Beenden der Spülung,<br />
sind der Leitung Wasserproben für mikrobiologische Untersuchungen<br />
zu entnehmen. Das geschieht am Leitungsende oder, bei längeren Leitungen,<br />
auch an Teilstücken.<br />
Bei der Probenahme sind die in der Norm „Deutsche Einheitsverfahren zur<br />
Wasser-, Abwasser- und Schlammuntersuchung“ (DEV) angegebenen Maßnahmen<br />
unbedingt zu berücksichtigen. Dazu gehören das Ablaufenlassen,<br />
das Reinigen und das Abflammen der Entnahmeventile.<br />
Nach den bestehenden Richtlinien ist die Desinfektion als erfolgreich zu betrachten,<br />
wenn die mikrobiologische Wasseruntersuchung belegt, dass die Koloniezahl<br />
den Richtwert von 100 je ml Wasser nicht überschreitet. Dabei dürfen im Wasser<br />
keine Escherichia coli (E-coli) und keine coliformen Keime enthalten sein.<br />
Sollte eine dieser Forderungen nicht erfüllt werden können, so ist die Desinfektion<br />
der Rohrleitung zu wiederholen.<br />
Erst wenn die mikrobiologische Unbedenklichkeit auf Grund von entsprechenden<br />
Untersuchungsergebnissen nachgewiesen ist, kann die Freigabe<br />
der Trinkwasserleitung erfolgen. Bei allen Untersuchungen sind die Richtlinien<br />
der Trinkwasserverordnung zu beachten.<br />
Desinfektionsablauf<br />
Zusammengefasst sind folgende Verfahrensschritte bei der Desinfektion von<br />
Trinkwasserleitungen einzuhalten (siehe auch DVGW-Arbeitsblatt W 291):<br />
� Leitung spülen<br />
� Leitung desinfizieren<br />
� Nach entsprechender Standzeit Desinfektionslösung ablassen und<br />
gegebenenfalls neutralisieren<br />
� Leitung spülen<br />
� Probenahme und mikrobiologische Untersuchung<br />
Erst nach Vorlage von einwandfreien Ergebnissen darf die eingebundene Leitung<br />
in Betrieb genommen werden.<br />
Im Hinblick auf die wichtige Funktion der Desinfektion von Trinkwasserleitungen<br />
ist der vorbeschriebene Arbeitsablauf exakt einzuhalten.<br />
Kapitel 10<br />
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