DN 500 - Duktus
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202<br />
Desinfektion<br />
von Trinkwasserleitungen<br />
Die Desinfektionsmaßnahmen betreffen sowohl das Trinkwasser selbst als<br />
auch die gesamten Anlagen zur Trinkwasserversorgung. Die Desinfektionswirkung<br />
ist mit verschiedenen Desinfektionsmitteln und mit unterschiedlichen<br />
Desinfektionsverfahren zu erreichen. Erst nach vorliegenden einwandfreien<br />
Prüfergebnissen gilt die Desinfektion einer Rohrleitung als erfolgreich beendet.<br />
Allgemeines<br />
Die Wasserversorgungsunternehmen müssen Trinkwasser in hygienisch einwandfreier<br />
Beschaffenheit zur Verfügung stellen. Diese Anforderungen sind<br />
im Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz, im Bundesseuchengesetz<br />
sowie in der Trinkwasserverordnung festgeschrieben. Trinkwasser muss danach<br />
so beschaffen sein, dass sein Verzehr die Gesundheit nicht schädigt.<br />
Eine Voraussetzung dafür ist, dass sich die Trinkwasserleitung in hygienisch<br />
einwandfreiem Zustand befindet.<br />
Dies wird durch die Desinfektion der Trinkwasserleitung erreicht.<br />
Die Desinfektion beinhaltet alle Maßnahmen, die die Keimzahl so vermindern,<br />
dass die Qualität des in den Rohrleitungen transportierten Wassers nicht beeinträchtigt<br />
wird.<br />
Diese Desinfektionsmaßnahmen beziehen sich dabei auf das Trinkwasser,<br />
aber auch auf die Anlagen der Wasserversorgung.<br />
Nach dem Lebensmittelgesetz handelt es sich bei den Rohrleitungen um<br />
„Bedarfsgegenstände, die beim Inverkehrbringen von Trinkwasser verwendet<br />
werden und dabei mit diesem in Berührung kommen“.<br />
Trinkwasserleitungen sind nach DVGW-Arbeitsblatt W 291 zu desinfizieren. Bei<br />
Rohren aus duktilem Gusseisen mit Zementmörtel-Auskleidung ist es zweckmäßig,<br />
die Desinfektion gleichzeitig mit der Druckprüfung durchzuführen.<br />
Beim Bau von Trinkwasserleitungen ist darauf zu achten, dass Verunreinigungen<br />
in den später wasserführenden Rohren von vornherein möglichst<br />
ausgeschlossen werden.<br />
Verunreinigungen durch Personal, Arbeitsgeräte (schmutzige Lappen zum<br />
Auswischen der Muffe etc.) sowie Schadstoffeintrag durch die Luft (ölhaltiger<br />
Abgasnebel von 2-Takt-Rohrschneidern) sind auszuschließen. Die Enden von<br />
Rohrleitungen müssen so dicht verschlossen sein, dass weder Grundwasser,<br />
Schmutzwasser noch Tiere eindringen können.