Zukunft für Familie - Deutscher Städte- und Gemeindebund
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4. Impulse <strong>für</strong> ein familienfre<strong>und</strong>liches<br />
Deutschland<br />
4.1 Erfolgsmodell Elterngeld 34<br />
Elterngeld<br />
wirkt;<br />
Geburtenrate<br />
steigt<br />
Die Einführung eines einkommensabhängigen Elterngeldes wurde<br />
durch den Siebten <strong>Familie</strong>nbericht empfohlen, um die Ziele einer<br />
nachhaltigen <strong>Familie</strong>npolitik zu unterstützen. Vorrangiges Ziel ist<br />
die Absicherung der wirtschaftlichen Stabilität in der <strong>Familie</strong>ngründungsphase,<br />
in der <strong>Familie</strong>n zuvor deutliche Einkommenseinbußen<br />
bewältigen mussten. Aus dem internationalen Vergleich ist<br />
bekannt, dass sich einkommensabhängiges Elterngeld in der<br />
Bilanz der <strong>Familie</strong>nförderung auf die wirtschaftliche Stabilität, die<br />
Armutsvermeidung <strong>und</strong> die Geburtenrate positiv auswirken kann.<br />
Am 1. Januar 2007 wurde mit dem B<strong>und</strong>eselterngeld- <strong>und</strong> Elternzeitgesetz<br />
(BEEG) das Elterngeld als neue familienpolitische<br />
Leistung eingeführt, die das Erziehungsgeld ablöst. Es soll die<br />
wirtschaftliche Situation von <strong>Familie</strong>n im ersten Jahr nach Geburt<br />
eines Kindes stabilisieren <strong>und</strong> Eltern Wahlmöglichkeiten bei der<br />
Aufteilung der Betreuung zwischen Mutter <strong>und</strong> Vater eröffnen.<br />
Weiterhin zielt es darauf, einen Schonraum <strong>für</strong> Eltern nach Geburt<br />
eines Kindes zu schaffen <strong>und</strong> beiden Elternteilen eine wirtschaftliche<br />
Unabhängigkeit durch die Balance von <strong>Familie</strong> <strong>und</strong> Erwerbsarbeit<br />
zu ermöglichen.<br />
Das Elterngeld erhalten Personen, die ihre Kinder nach der Geburt<br />
selbst betreuen <strong>und</strong> nicht mehr als 30 St<strong>und</strong>en pro Woche erwerbstätig<br />
sind. Vater <strong>und</strong> Mutter können die Leistung insgesamt<br />
<strong>für</strong> 14 Monate beziehen, wenn beide Elternteile <strong>für</strong> mindestens<br />
zwei Monate die Leistung beanspruchen; Alleinerziehende mit alleinigem<br />
Sorge- oder dem Aufenthaltsbestimmungsrecht erhalten<br />
die vollen 14 Monate. Das Elterngeld beträgt <strong>für</strong> Erwerbstätige in<br />
der Regel 67 Prozent ihres Nettoeinkommens der letzten zwölf<br />
Monate; mindestens jedoch 300 € <strong>und</strong> höchstens 1.800 €. Eltern<br />
ohne Einkommen beziehen den Mindestbetrag, Geringverdiener<br />
mit einem Einkommen von unter 1.000 € erhalten einen Zuschlag.<br />
Weitere Zulagen existieren bei Mehrlingsgeburten oder weiteren<br />
Kleinkindern im Haushalt. Das Elterngeld kann bei gleichem<br />
Budget auf die doppelte Anzahl der Monate gedehnt werden. Eine<br />
Person kann dann bis zu 24 Monate halbes Elterngeld beziehen,<br />
eine alleinerziehende Person bis zu 28 halbe Monatsbeträge.<br />
.Auch die Partnermonate können gedehnt werden.<br />
Im Vergleich zum Erziehungsgeld – das mit seinen niedrigen<br />
Einkommensgrenzen auf niedrige Einkommensgruppen <strong>und</strong><br />
34 Vgl. Ehlert: Dossier Elterngeld als Teil nachhaltiger <strong>Familie</strong>npolitik. Materialen aus dem Kompetenzzentrum <strong>für</strong><br />
familienbezogene Leistungen des B<strong>und</strong>esministeriums <strong>für</strong> <strong>Familie</strong>, Senioren, Frauen <strong>und</strong> Jugend. Berlin 2008.<br />
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