Zukunft für Familie - Deutscher Städte- und Gemeindebund
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tion begünstigend auf die Akzeptanz höherer Preise im Unterschied<br />
zur Schattenwirtschaft wirken.<br />
Abbildung 3-18: Gründe <strong>für</strong> die Nichtinanspruchnahme von<br />
haushaltsnahen Dienstleistungen, in Prozent der Befragten<br />
Ich brauche keine Hilfe bei diesen Arbeiten. Ich habe<br />
<strong>Familie</strong>nmitglieder, die mithelfen<br />
Ich kann die anfallende Arbeit gut allein machen<br />
Eine Hilfe kostet zu viel Geld, wäre zu teuer<br />
Ich kümmere mich lieber allein um alles.<br />
Ich möchte niemand Fremden in meinem Haushalt haben, das ist mir<br />
zu unsicher<br />
Für mich lohnt sich der ganze organisatorische Aufwand nicht, also die<br />
Suche, die Zahlungsabwicklung usw.<br />
Es schreckt mich ab, was ich gegenüber Ämtern <strong>und</strong> Behörden alles<br />
beachten müsste, wenn ich eine Hilfe beschäftigen will<br />
Die Suche nach einer geeigneten Hilfe ist mir zu aufwendig<br />
Ich finde keine passende Hilfe<br />
1<br />
2<br />
6<br />
8<br />
11<br />
17<br />
19<br />
19<br />
19<br />
20<br />
25<br />
29<br />
0 10 20 30 40 50 60<br />
Prozent<br />
Quelle: Allensbacher Archiv, IfD-Umfrage 10015, Januar 2008<br />
34<br />
34<br />
36<br />
39<br />
51<br />
Nutzung von<br />
Dienstleistungen käme<br />
auch zukünftig nicht in<br />
Frage<br />
Käme zukünftig in Frage<br />
Zu beachten ist bei aller Diskussion um die Förderung <strong>und</strong> Gestaltung<br />
eines Marktes haushaltsnaher Dienstleistungen ebenfalls<br />
die Freizügigkeit von Dienstleistungen sowie die Arbeitnehmerfreizügigkeit<br />
in der Europäischen Union. 32<br />
Das B<strong>und</strong>eskabinett hat einen Prüfauftrag erteilt, wie – über die<br />
2006 verbesserten Regelungen hinaus – die Fördertatbestände<br />
<strong>und</strong> Verwaltungsverfahren bei Förderung privater Haushalte als<br />
Arbeitgeber <strong>und</strong> Auftraggeber einfacher <strong>und</strong> wirksamer ausgestaltet<br />
werden können. Die Ergebnisse sollen bis Mitte 2008<br />
vorliegen. 33<br />
32 Als gewerbliche Angebote fallen haushaltsnahe Dienstleistungen unter die Dienstleistungsfreiheit der Europäischen<br />
Union. Ein Unternehmen eines Mitgliedstaates darf seine Dienstleistungen in allen anderen Mitgliedsstatten frei anbieten.<br />
Für den Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen gibt es in Deutschland weder eine Übergangsregelung (vgl.<br />
Arbeitnehmerfreizügigkeit) noch gilt das Entsendegesetz. Ob das <strong>für</strong> den Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen<br />
problematisch werden wird, ist heute noch nicht abzusehen. Aufgr<strong>und</strong> des notwendigen Vertrauens in den Anbieter der<br />
Dienstleistung, könnten Qualitätsstandards, Bekanntheit etc. hier eine „implizite Barriere“ <strong>für</strong> so genannte Billiganbieter<br />
darstellen.<br />
33 In Bezug auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit <strong>für</strong> die Staatsangehörigen der neuen Beitrittsländer (ausgenommen Zypern<br />
<strong>und</strong> Malta) hat Deutschland von der vorgesehenen Aufschubmöglichkeit bislang in den ersten beiden Phasen bis Mai<br />
2009 Gebrauch gemacht. Staatsangehörige aus den neuen Mitgliedsstaaten können nicht ohne reguläre Arbeits- <strong>und</strong><br />
Aufenthaltsgenehmigung ein Arbeitsverhältnis in Deutschland aufnehmen. Die gezielte Förderung eines privaten<br />
Marktes bedeutet also nicht, dass unverhältnismäßig viele Menschen auf diesen Markt strömen könnten. Im Gegenteil,<br />
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