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Zukunft für Familie - Deutscher Städte- und Gemeindebund

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Die meisten<br />

Ehepaare mit<br />

Kindern<br />

profitieren vom<br />

Splitting<br />

Anzahl in Tsd.<br />

Exkurs: Verteilungswirkungen des Ehegattensplitting im<br />

Status quo<br />

Das Kompetenzzentrum hat im Rahmen der Status-Analyse die<br />

Verteilung des zuvor festgestellten auch <strong>für</strong> den Lebenszyklus<br />

erheblichen Splittingeffektes herausgearbeitet.<br />

Von den 19,6 Mio. Ehepaaren werden r<strong>und</strong> 13 Mio steuerlich<br />

gemeinsam veranlagt. Bei den gemeinsam veranlagten Ehepaaren<br />

ist bei r<strong>und</strong> einem Drittel ein Ehepartner erwerbstätig. Bei zwei<br />

Drittel aller gemeinsam veranlagten Haushalte tragen beide Ehepartner<br />

zum Haushaltseinkommen bei. In den Zweiverdienerhaushalten<br />

ist über die Hälfte der Haushalte kinderlos (ca. 4,5 Mio.). In<br />

den Alleinverdienerhaushalten beträgt dieser Anteil 43 Prozent.<br />

Auffällig ist bei den Alleinverdienerhaushalten der Anteil der Haushalte<br />

mit zwei <strong>und</strong> mehr Kindern von über 35 Prozent gegenüber<br />

r<strong>und</strong> 25 Prozent in den Zweiverdienerhaushalten.<br />

Abbildung 3-4: <strong>Familie</strong>n im Steuerrecht <strong>und</strong> nach Erwerbsmodell<br />

20.000 Zweiverdiener<br />

18.000<br />

Alleinverdiener<br />

16.000<br />

14.000<br />

6.600<br />

nicht gemeinsam veranlagt<br />

gemeinsam veranlagt<br />

12.000<br />

10.000<br />

8.000<br />

6.000<br />

4.000<br />

2.000<br />

0<br />

13.000<br />

Ehepaare<br />

8.500<br />

4.400<br />

Gemeinsam<br />

veranlagte<br />

Ehepaare<br />

1.680<br />

1.940<br />

4.480<br />

Quelle: Institut <strong>für</strong> Angewandte Wirtschaftsforschung e.V., Prognos 2007<br />

470<br />

1090<br />

940<br />

Überschlägige Rechnungen auf Gr<strong>und</strong>lage der von 2005 fortgeschriebenen<br />

Lohn- <strong>und</strong> Einkommensteuerstatistik zeigen, dass<br />

das gesamte Splittingvolumen in Höhe von r<strong>und</strong> 22 Mrd. Euro zu<br />

etwa 60 Prozent auf Ehepaare mit Kindern entfällt. Teilt man diese<br />

60 Prozent weiter nach Einkommensklassen auf, so entfallen r<strong>und</strong><br />

10 Prozent (jeweils bezogen auf das Gesamtvolumen) auf <strong>Familie</strong>n<br />

mit einem zu versteuernden Einkommen von weniger als<br />

25.000 Euro <strong>und</strong> etwa 20 Prozent auf die Einkommensklasse<br />

25.000 bis 50.000 Euro. Knapp 30 Prozent des Splittingvolumens<br />

kommen <strong>Familie</strong>n mit einem Einkommen von mehr als 50.000<br />

Euro zugute. Das Splittingvolumen kinderloser Ehepaare verteilt<br />

450<br />

Zweiverdienerhaushalte<br />

nach<br />

Kinderzahl<br />

3 <strong>und</strong> mehr Kinder<br />

2 Kinder<br />

1 Kind<br />

Keine<br />

Kinder<br />

1910<br />

2 Kinder<br />

1 Kind<br />

Keine<br />

Kinder<br />

Alleinverdienerhaushalte<br />

nach<br />

Kinderzahl<br />

3 <strong>und</strong> mehr Kinder<br />

33

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