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Gemeinsam handeln: für Demokratie in unserem Gemeinwesen!

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Teil III – Interventionsstrategien<br />

E<strong>in</strong>e Checkliste, was bei e<strong>in</strong>er Satzungsänderung<br />

zu berücksichtigen<br />

ist, bef<strong>in</strong>det sich im service-teil der<br />

Handreichung .<br />

E<strong>in</strong> Vorschlag, mit welchen Klauseln<br />

die Satzung ergänzt werden kann,<br />

um den Ausschluss von Mitgliedern<br />

mit rechtsextremen Ges<strong>in</strong>nungen zu<br />

ermöglichen, bef<strong>in</strong>det sich unter den<br />

Mustermaterialien im Service-Teil der<br />

Handreichung .<br />

88<br />

Gründe <strong>für</strong> die Ablehnung e<strong>in</strong>es/r Bewerber/-<strong>in</strong> können <strong>in</strong> begrenzten Kapazitäten<br />

sowie <strong>in</strong> der Person, die e<strong>in</strong>e Mitgliedschaft beantragt selbst liegen .<br />

Grundsätzlich müssen Vere<strong>in</strong>e die Ablehnung von Mitgliedschaftsanträgen nicht begründen,<br />

es sei denn, die Vere<strong>in</strong>ssatzung schreibt dies vor . In der Satzung können<br />

bestimmte Voraussetzungen <strong>für</strong> die Mitgliedschaft festgelegt werden, die ggf . den Ausschluss<br />

e<strong>in</strong>er Person, die diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ermöglichen (Unvere<strong>in</strong>barkeitsklauseln)<br />

. Soll e<strong>in</strong> Mitglied aufgrund rechtsextremer Aktivitäten und Zugehörigkeiten<br />

aus dem Vere<strong>in</strong> ausgeschlossen werden und s<strong>in</strong>d bisher <strong>in</strong> der Satzung ke<strong>in</strong>e<br />

Regelungen dazu enthalten, ist der Ausschluss nur aus dem Grund möglich, dass das<br />

Verhalten e<strong>in</strong>es Mitglieds die Belange des Vere<strong>in</strong>s so stark berührt, dass dem Vere<strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>e Fortsetzung der Mitgliedschaft unzumutbar ist . Dann erfolgt der Ausschluss per<br />

Beschluss des Vorstandes oder durch die Mitgliederversammlung .<br />

Enthält die Satzung e<strong>in</strong>e entsprechende Regelung, so kann auch das Verhalten e<strong>in</strong>es<br />

Mitglieds außerhalb des Vere<strong>in</strong>s e<strong>in</strong> Ausschlussgrund se<strong>in</strong>, wenn das Verhalten <strong>in</strong> den<br />

Vere<strong>in</strong> h<strong>in</strong>e<strong>in</strong>wirkt oder das Ansehen des Vere<strong>in</strong>s <strong>in</strong> der Öffentlichkeit dadurch geschädigt<br />

wird . Dies ist nur dann gegeben, wenn die Mitgliedschaft e<strong>in</strong>es/r Rechtsextremen<br />

<strong>für</strong> den Vere<strong>in</strong> durch se<strong>in</strong>e Ziele unzumutbar ist . Das gilt <strong>für</strong> alle Vere<strong>in</strong>e, die sich der<br />

demokratischen Grundordnung und antirassistischen Grundmaximen verpflichten .<br />

Meist f<strong>in</strong>den sich <strong>in</strong> Satzungen Generalklauseln zu möglichen Ausschlussgründen<br />

wie „Verstoß gegen die Interessen des Vere<strong>in</strong>s“ oder „Schädigung des Ansehens des<br />

Vere<strong>in</strong>s“ . Diese Klauseln s<strong>in</strong>d jedoch unzureichend <strong>für</strong> den Ausschluss e<strong>in</strong>es Mitglieds<br />

aufgrund se<strong>in</strong>er Zugehörigkeit zur rechtsextremen Szene . Die Zugehörigkeit<br />

zur rechtsextremen Szene muss als Ausschlussgrund <strong>in</strong> der Klausel konkret benannt<br />

se<strong>in</strong> . Diese satzungsmäßigen Voraussetzungen können jedoch nachträglich e<strong>in</strong>gefügt<br />

werden . Dennoch sollten aber auch bei Satzungsänderungen zw<strong>in</strong>gend die entsprechenden<br />

rechtlichen und demokratischen Verfahrensregeln beachtet werden . Zuständig<br />

ist <strong>in</strong> der Regel die Mitgliederversammlung . Satzungsänderungen müssen beim<br />

Vere<strong>in</strong>sregister e<strong>in</strong>getragen werden und s<strong>in</strong>d erst danach wirksam .<br />

Die Unvere<strong>in</strong>barkeitsklausel kann rückwirkend den Ausschluss e<strong>in</strong>er Person, die dauerhaft<br />

Mitglied <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er rechtsextremen Organisation ist, rechtfertigen . Sie kann jedoch<br />

nicht rückwirkend bei E<strong>in</strong>zelverstößen, wie z .B . antisemitischen Äußerungen,<br />

geltend gemacht werden . Um e<strong>in</strong>en Ausschluss zu rechtfertigen, müsste erst e<strong>in</strong> erneuter<br />

Verstoß erfolgen . Die Bestimmungen <strong>in</strong> der Satzung müssen so e<strong>in</strong>deutig se<strong>in</strong>, dass<br />

<strong>für</strong> jedes Mitglied erkennbar ist, unter welchen Voraussetzungen die Mitgliedschaft<br />

gefährdet ist .

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