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Gemeinsam handeln: für Demokratie in unserem Gemeinwesen!

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Kapitel 2 – Ause<strong>in</strong>andersetzung mit Rechtsextremismus im vorpolitischen Raum<br />

problEmbEwusstsE<strong>in</strong> durch offEnsivE AusE<strong>in</strong>AndErsEtzung im<br />

AlltAg AktiviErEn<br />

Die Verantwortung der Ause<strong>in</strong>andersetzung mit dem Rechtsextremismus wird häufig<br />

an staatliche Akteure (Politik, Justiz, Polizei) delegiert . Diese Verantwortlichkeit ist<br />

<strong>in</strong> H<strong>in</strong>blick auf strafbare Handlungen oder illegale Veranstaltungen von Rechtsextremen<br />

auch wichtig . Recht und Gesetz ersetzen aber nicht die notwendige Ause<strong>in</strong>andersetzung<br />

im Alltag – <strong>in</strong>sbesondere wenn es um Versuche kommunaler Verankerung<br />

von rechtsextremen Akteuren geht . So sollte vor jeder rechtlichen Maßnahme wie<br />

Satzungsänderungen oder Ausschluss von rechtsextremen Mitgliedern, die offensive<br />

Ause<strong>in</strong>andersetzung mit den lokal Verantwortlichen und Vere<strong>in</strong>smitgliedern stehen .<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus ist es wichtig, die Öffentlichkeit über ideologische H<strong>in</strong>tergründe<br />

rechtsextremer Gruppierungen zu <strong>in</strong>formieren, die h<strong>in</strong>sichtlich ihrer Weltanschauungen<br />

ggf . nur verdeckt <strong>in</strong> der Kommune agieren .<br />

öffEntlichkEit <strong>in</strong>formiErEn und E<strong>in</strong>bEziEhEn<br />

Auch wenn nur e<strong>in</strong>e kle<strong>in</strong>e Initiative von der Unterwanderung rechtsextremer Akteure<br />

betroffen ist, gilt: Die Solidarität aller kommunalen Vertreter/-<strong>in</strong>nen aus Parteien,<br />

Verwaltung, Polizei, Gewerkschaften, Schulen und Vere<strong>in</strong>en sollte e<strong>in</strong>gefordert werden<br />

. Die lokale Öffentlichkeit sollte <strong>in</strong>formiert und <strong>in</strong> die Ause<strong>in</strong>andersetzung e<strong>in</strong>bezogen<br />

werden . Hier<strong>für</strong> können Informationsveranstaltungen e<strong>in</strong>en guten Auftakt<br />

bieten . Auch andere Veranstaltungsformen können wirkungsvoll se<strong>in</strong>, um <strong>für</strong> die Problematik<br />

zu sensibilisieren und die Ause<strong>in</strong>andersetzung vor Ort anzustoßen .<br />

JuristischE hAndlungsmöglichkEitEn<br />

Für die Anerkennung und auch die Verweigerung e<strong>in</strong>er Mitgliedschaft <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Vere<strong>in</strong><br />

müssen konkrete Kriterien <strong>in</strong> der Satzung festgelegt werden . Erst auf e<strong>in</strong>er solchen<br />

Grundlage kann e<strong>in</strong>e Verweigerung juristisch haltbar ausgesprochen oder können<br />

Ausschlussverfahren e<strong>in</strong>geleitet werden . E<strong>in</strong> Ausschlussverfahren sollte stets durch<br />

e<strong>in</strong>e offensive sach- und personenbezogene Diskussion im Vere<strong>in</strong>, der Initiative etc .<br />

begleitet werden . Auch Verpflichtungserklärungen von Vere<strong>in</strong>en können die öffen t-<br />

liche Ause<strong>in</strong>andersetzung mit Unterwanderungsversuchen unterstützen .<br />

In den kapiteln 1 und 4 des teil iii<br />

werden wichtige kommunale Akteursgruppen<br />

und ihre Rollen <strong>in</strong> der<br />

geme<strong>in</strong>samen Ause<strong>in</strong>andersetzung<br />

mit Rechtsextremismus <strong>in</strong> der<br />

Geme<strong>in</strong>de benannt .<br />

Beispiele <strong>für</strong> verschiedene Aktivitäten<br />

s<strong>in</strong>d im kapitel 4 des teil iii der<br />

Handreichung aufgeführt .<br />

H<strong>in</strong>weise zu Satzungsänderungen <strong>in</strong><br />

Vere<strong>in</strong>en f<strong>in</strong>den Sie im kapitel 6 im teil<br />

iii der Handreichung .<br />

E<strong>in</strong>e Checkliste zu Satzungsänderung<br />

und e<strong>in</strong> Formulierungsvorschlag bef<strong>in</strong>det<br />

sich im service-teil .<br />

Siehe dazu die Ausführungen im kapi-<br />

tel 6 im teil iii der Handreichung .<br />

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