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Gemeinsam handeln: für Demokratie in unserem Gemeinwesen!

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Teil IV – Service-Teil<br />

Grundlage hier<strong>für</strong> ist das Versammlungsgesetz:<br />

§ 11 VersG . Wer von e<strong>in</strong>er<br />

Versammlung ausgeschlossen wird, hat<br />

diese sofort zu verlassen . Sollten diejenigen<br />

e<strong>in</strong>er entsprechenden Aufforderung<br />

nicht nachkommen, muss die<br />

Polizei zu Hilfe geholt werden .<br />

106<br />

durchführung dEr vErAnstAltung<br />

1 . Stellen Sie klare und transparente Diskussionsregeln auf (Antidiskrim<strong>in</strong>ierungsregel) .<br />

2 . Stellen Sie Transparenz über die Kriterien e<strong>in</strong>es Ausschlusses her .<br />

3 . Legen Sie zu Beg<strong>in</strong>n der Veranstaltung fest, ob fotografiert oder gefilmt werden<br />

darf – und wenn ja, wer .<br />

4 . Lassen Sie Saalmikrofone von Helfer/-<strong>in</strong>nen halten, die es nicht aus der Hand<br />

geben .<br />

5 . Unterb<strong>in</strong>den Sie diskrim<strong>in</strong>ierende (rassistische, antisemitische, sexistische) Äußerungen<br />

(Mikrofonanlage mit e<strong>in</strong>em/e<strong>in</strong>er Techniker/<strong>in</strong> besetzen) .<br />

6 . Nehmen doch Rechtsextreme an der Veranstaltung teil oder outen diese sich erst<br />

<strong>in</strong> der „Wortergreifung“, darf das nie unwidersprochen bleiben . Dies sollte vor der<br />

Veranstaltung durchdacht und geübt werden .<br />

7 . Vermeiden Sie längere Gesprächsbeiträge von Rechtsextremen (bitten Sie sie nicht<br />

auf das Podium und bieten Sie diesen nie e<strong>in</strong> Podium) .<br />

8 . Achten Sie darauf, dass Redner/-<strong>in</strong>nen und Veranstaltungsleitung jederzeit Kontakt<br />

mite<strong>in</strong>ander halten und die Veranstaltung überblicken können . So können<br />

Sie unmittelbar auf Störungen reagieren und ggf . die Polizei <strong>in</strong>formieren .<br />

9 . Sollten sich Personen bedroht fühlen, greifen Sie e<strong>in</strong>, nötigenfalls <strong>in</strong> Absprache<br />

mit der Polizei oder den Ordner/-<strong>in</strong>nen .<br />

10 . Der bzw . die Veranstaltungsleiter/-<strong>in</strong> kann Teilnehmende, die die Ordnung gröblich<br />

stören, von der Veranstaltung ausschließen . E<strong>in</strong>e gröbliche Störung liegt z .B .<br />

vor, wenn sich (potenzielle) Opfergruppen bedroht fühlen oder der Versammlungscharakter<br />

durch Wortergreifung verändert ist .<br />

11 . Begleiten Sie gefährdete Personen (Personen, die aufgrund ihrer politischen oder<br />

journalistischen Aktivitäten gefährdet s<strong>in</strong>d, Migrant/-<strong>in</strong>nen etc .) ggf . auf ihrem<br />

Weg von der Veranstaltung nach Hause .

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